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Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
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Dep. 38 T 1 Nr. 1106Archivalieneinheit
1560 September 30 (uff Montag nach Sant Michaels des hailligen erzengels tag) 
Jakob Mayer, wohnhaft in dem Dorf Weitingen im Gäu, verkauft 1 Jauchert Acker zu Baisingen gegen Vollmaringen in der Röte (Rötinen) an seinen günstigen Junker, den edlen und festen Gall Schütz von Eutingertal zu Baisingen, Statthalter der Herrschaft Hohenberg, und seine Erben für 20 fl mit 25 Basler Plappert je fl und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Der Acker liegt zwischen Michel Ackermann einerseits und Hans Weißenbach und Hans Maier andererseits, stößt unten wieder auf Hans Maier und oben auf Konrad Roll von Vollmaringen und ist nur mit dem gewöhnlichen Zehnten belastet. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1151Archivalieneinheit
1561 März 18 (uff Zeinstag nach Sant Gertrudten der hailligen junckfruwen und martirin tag) 
Zacharias Roll, in dem Dorf Baisingen (Bessingen) im Gäu wohnhaft, verkauft mit Bewilligung seines günstigen Junkers und seiner Obrigkeit, des edlen und festen Gall Schütz von Eutingertal zu Baisingen, Statthalter der Herrschaft Hohenberg, einen jährlichen Zins von 8 fl, bei dem jeder fl mit 25 Basler Plappert berechnet wird, an die ehrwürdigen und geistlichen Herren, den Prior und den Konvent des Klosters Unserer Lieben Frauen, Brüder von dem Berg Karmel, zu Rottenburg am Neckar, ihren Nachfolgern und allen zukünftigen Besitzern dieser Urkunde für 160 fl und bestätigt die Bezahlung des Kaufpreises. Der Aussteller verpflichtet sich, dass er und seine Erben und Nachkommen diesen Zins jedes Jahr am 17. März (uff Sant Gertrudten der hailligen junckfrauwen unnd martirin tag), acht Tage davor oder danach in der Stadt Rottenburg entrichten werden. Der Zins geht aus dem Recht und der Gerechtigkeit des Ausstellers an einem Erblehen und aus dem Mehrwert (uberbesserung) eines Hofes und Gutes in Baisingen, das er von Gall Schütz von Eutingertal als Erblehen erhalten hat. Der Aussteller leistet daraus Gall Schütz von Eutingertal als unablösige Landgarbe ein Drittel aller Winter- und ein Viertel aller Sommerfrüchte, den gewöhnlichen Zehnten und die Frondienste mit allen Ein- und Zugehörungen und Rechten und Gerechtigkeiten. Dazu gehören die folgenden Stücke und Güter, die der Aussteller als Gültgut und Unterpfand für den verkauften Zins einsetzt: Haus, Hofreite, Scheuer und Garten alles miteinander in dem Dorf Baisingen zwischen Veit Bruckner, Jörg Hurnen und der Allmende. Das Haus zinst jährlich 3 ß h an die Kapelle. Außerdem zinst das Haus mit der kleinen Scheuer 1 fl an den Spital zu Horb. Äcker in der Ergenzinger Zelge: [1] 4 Jauchert Acker an der Halden an einem Stück an dem Hegnacher Weg, die oben auf Hans Gramer stoßen. [2] 1 1/2 Jauchert mit den Wiesen bei dem Tiergarten an den Wiesen, "daran geet ungeva(e)rlich ain juchart umb." [3] 2 Jauchert im Grund im Blasenberg bei Klaus Haimburg, der ein Grundacker ist. [4] 2 Jauchert mit dem Brachland im Korntal bei Veit Bruckner, die auf den Hegnacher Weg stoßen. [5] 4 Jauchert im Beseler, im Grund, genannt der Steinlinsgrund, die oben und unten auf die Erben von Hans Bertsch stoßen. [6] 2 Jauchert im Beseler, die oben an die Bondorfer Hölzer grenzen. Dazu gehört das Hölzlein bis an das Bernloch. [7] 1/2 Jauchert im Hegelin bei dem Junker. [8] 1 Jauchert hinter dem Bühl bei Hans Stopper. [9] 1/2 Jauchert am Kasselsberg (Khadelsperg) auf dem Rhain bis zu dem Schwesternlehen. [10] 1 Jauchert im Korntal am Brachland abwärts zwischen zwei Brachfeldern, von denen das untere Brachland dazugehört. In der Mötzinger Zelge: [1] 1 Jauchert zwischen den aufgehenden Äckern und dem Schwesternlehen. [2] 1 Jauchert weiter hinauf, an das Hans und Klaus Haimburg angrenzen. [3] 3 Viertel, die ebenfalls dort bei Klaus Haimburg liegen. [4] 2 Jauchert bei den Tannen, die außen an den Junker stoßen. [5] 3 Jauchert auf dem Holzschochen, durch die der Tannensteig geht und die an Klaus Haimburg grenzen. [6] 1 Jauchert vor dem Oberen Tor bei Auberlin Weißenbach, die auf den Judenacker stoßen. [7] 2 Jauchert, genannt der Roll, bei Hans Gramer, die oben auf das Holz stoßen und 5 Viertel nach der Zelge zinsen. [8] 2 Jauchert mit dem Brachland und Holz, der Gruberacker genannt, "daran geeht anderthalb Juchart umb." [9] 1 Jauchert im Schmaltal zwischen der Winterhalden am Weg. [10] 1 Jauchert im Grund vor dem Bernloch, "so umbgeet", der oben auf Hans Mayer (Maiger Hannsen) stößt. [11] Ungefähr 1 Viertel vor dem Bernloch, das weiter hinab an Klaus Haimburg stößt. [12] 1 1/2 Jauchert in den Bergen an der Herrenberger Straße bei Jörg Hammer. [13] 1/2 Jauchert, die an [12] und an Klaus Haimburg angrenzen. [14] 2 Jauch ert auf der Reute, die unten auf die Erben von Hans Bertsch und 1 Malter Roggen und Hafer nach der Zelge zinsen. [15] 1 1/2 Jauchert zwischen den Hölzern bei dem Bömlin, die an Hans Mayer stoßen. [16] In der Eutinger Zelge: [1] 1 Jauchert im Lindental bei Jakob Mayer und dem Brachland. [2] 1/2 Jauchert an der Eutinger Steige bei dem Junker. [3] 1 Jauchert im Lindental, durch das die Horber Straße hindurch geht und an Hans Stopper grenzt. [4] 2 Jauchert über dem Berg, die unten an den See grenzen. [5] 1 Jauchert am Mayer (Maiger) bei Hans Gramer. [6] 1/2 Jauchert unter dem Rottenacker "am Gruben" und bei Auberlin Weißenbach. [7] 1 1/2 Jauchert im Grund unter den oberen Hölzern. [8] 2 Jauchert im Schlauch bei Hans Mayer. [9] 3 Jauchert am Bermann bei Hans Stopper, die keinen Zehnten geben. [10] 4 Jauchert vor den Tannen, die hinauf an den Allmendeweg angrenzen. [11] 2 Jauchert, der Fuchs genannt, die an Hans Mayer stoßen. [12] 1 1/2 Jauchert zwischen den genannten 3 Jauchert und dem Baisinger (Bessinger) von Eutingen. Wiesen, die zu diesem Hof und Gut gehören: [1] Ungefähr 2 Mannsmahd Wiese zu Haitingen (Haidlingen) bei Hans Stopper, die oben auf Michel Marquardt (Marckharten) stoßen. [2] 1 Mannsmahd Wiese im Tiergarten zwischen dem Junker und Klaus Haimburg. [3] 1 Mannsmahd, die Tannenwiese genannt, zwischen dem Allmendeweg und Hans Mayer. [4] 1/2 Mannsmahd Wiese im Röslin in der Ergenzinger Zelge, an die des Gramers und Michels Wittumäcker anstoßen. [5] 2 kleine Wiesen (wispläzlin) in der oberen Wiese. Die längere Wiese liegt bei Veit Bruckner und Hans Stopper und die andere Wiese bei Hans Gramer und stößt auf Klaus Haimburg. Der Verkauf erfolgt mit Zustimmung der ehrsamen und weisen Georg Jakob Sattler, Schultheiß, und Urban Hechinger, Bürgermeister der Stadt Rottenburg, als geordneten und vorgesetzten Vormündern und Pflegern der Käufer. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. Der Zins kann bei vierteljähriger Kündigungsfrist jederzeit mit einem Hauptgut von 160 fl und den entstandenen Zinsen abgelöst werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1108Archivalieneinheit
1561 September 22 (uff Sannct Mauritien tag) 
Michel Schwarz, wohnhaft in Baisingen im Gäu, verkauft eine jährliche Gülte von 1 fl und 1 Ort aus seinem Haus, Hof und Garten vor dem Brunnentor zu Baisingen und 3 Viertel Acker bei der Rockwiese an seinen günstigen Junker, den edlen und festen Gall Schütz von Eutingertal zu Baisingen, Statthalter der Herrschaft Hohenberg, und alle seine Erben für 25 fl und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Das Haus liegt zwischen der Allmende und dem Junker, stößt unten auf Felix Fischer und oben auf Margarethe (Merga) Stopper und leistet dem Junker jährlich 5 ß. Der Acker stößt oben auf Hans Maier und auf Hans (Hänsle) Weiprecht, liegt zwischen dem Brachland des Junkers und Remigius Dußling (Tußling) und leistet Hans Gramer jährlich 3 Viertel Roggen und 3 Viertel Hafer nach der Zelge. Für den Allmendeweg, der durch den Garten geht, erhält die Gemeinde 10 1/2 pf. Ansonsten sind diese Stücke und Güter nur mit dem gewöhnlichen Zehnten belastet. Der Aussteller verspricht für sich, seine Erben und Nachkommen, dass sie diesen Zins künftig jedes Jahr am 22. September (uff Sannct Mauritzen tag im herbst), acht Tage davor oder danach in den Städten Horb oder Rottenburg am Neckar oder im Eutingertal entrichten werden. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. Der Zins kann bei vierteljähriger Kündigungsfrist jederzeit am 22. September, acht Tage davor oder danach mit einem Hauptgut von 25 fl und den entstandenen Zinsen und Kosten in den Städten Horb oder Rottenburg am Neckar oder im Eutingertal abgelöst werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1210Archivalieneinheit
1561 September 26 
Karl (Karol) Graf zu Hohenzollern und Sigmaringen, Herr zu Haigerloch und Wehrstein, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, kaiserlicher Rat und Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, beurkundet: Nachdem der Statthalter zu Rottenburg, Gall Schütz von Eutingertal, auf seine Bitte hin für sich und seine Erben eine Mitbürgschaft gegenüber dem Schwiegersohn des Ausstellers, Schweickhart Graf zu Helfenstein, Freiherr zu Gundelfingen, für ein ihm in einem Heirats- und Verzichtsbrief als Heimsteuer oder Heiratsgut versprochenes Hauptgut von 3000 fl mit einem jährlichen Zins von 50 fl übernommen hat, verspricht der Aussteller Schadloshaltung und Rechteverzicht. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1107Archivalieneinheit
1561 Oktober 1 
Michel Sailer der Ältere, wohnhaft zu Oberndorf im Ammertal, verkauft eine jährliche Weingülte von 2 1/2 Ohm Bollwein mit gutem und süßen Vorlaß aus einem Morgen Weingarten in Oberndorf an den edlen Gall Schütz von Eutingertal zu Baisingen, derzeit Statthalter der Herrschaft Hohenberg, und allen seinen Erben und Nachkommen für 36 fl und 1 Ort guter und gemeiner Rottenburger Währung Hauptgut und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Der Weingarten liegt in der Bollhalden, stößt oben an Hans Bauer und unten an Hans Gossen und zinst jährlich der Pfarrkirche Unser Lieben Frauen zu Oberndorf 1 fl, 1 Ort und 1/9 der Landgarbe gegen Bebenhausen. Die 2 1/2 Ohm Bollwein wird der Aussteller künftig jedes Jahr im Herbst mit gutem Vorlaß in Oberndorf unter dem Weinberg entrichten. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. Die Weingülte kann bei vierteljähriger Kündigungsfrist jedes Jahr im Herbst mit 36 fl und 1 Ort oder aber teilweise mit 21 fl und 3 Ort für 1 1/2 Ohm und mit 14 1/2 fl für 1 Ohm Bollwein mit allen entstandenen Zinsen und Kosten abgelöst werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1198Archivalieneinheit
1561 Oktober 1 
Jakob Thoma, genannt Hauber-Jock und wohnhaft zu Oberndorf im Ammertal, verkauft an seinen Junker Gall Schütz von Eutingertal zu Baisingen, derzeit Statthalter der Herrschaft Hohenberg, eine jährliche Gült von 2 Ohm Wein Vorlass in Kaufmannsqualität und nach Rottenburger Eichmaß für 30 fl Rottenburger Währung und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Der Wein ist nach Ankündigung zwei Tagen zuvor jedes Jahr im Herbst dem Käufer in sein Fass in Oberndorf abzumessen und abzugeben. Die Gült geht aus folgenden Stücken und Gütern, die der Aussteller als Unterpfand für diesen Verkauf einsetzt: [1] 1/2 Morgen Weingarten im Boll zwischen Michel Hauber und Hans Bauer, aus dem bisher der Käufer 1/2 Ohm Wein und das [Kloster] Bebenhausen 1/9 als Landgarbe. Außerdem dem gewöhnlichen Zehnten ist der Weingarten zinsfrei und nur beim Käufer mit 15 fl belastet. [2] 1 Jauchert Acker unter dem Boll zwischen Hans Bauer, der unten auf Konrad Burtz stößt. [3] 1 Jauchert auf dem Zollenhardt zwischen Hans Haher und dem Nachbarn Bastian Korppel. Aus jedem Jauchert erhält Veit Haher zu Oberndorf 4 Viertel Korn und Hafer. [4] 1/2 Jauchert bei den genannten Jauchert auf dem Zollenhardt, der dem Heiligen zu Oberndorf 1 1/2 Viertel Korn und Hafer nach der Zelge zinst. [5] 1/2 Jauchert Acker in der Zelge auf der Gassen zwischen Michael Hauber und dem großen Michael Haher, der an den Schultheißen Hans Hartmann zu Oberndorf angrenzt. Die genannten Güter sind außer dem gewöhnlichen Zehnten frei und eigen. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. Die Gült kann bei vierteljähriger Kündigungsfrist jedes Jahr im Herbst mit einem Hauptgut von 30 fl und den noch ausstehenden Gülten und Kosten abgelöst werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1097Archivalieneinheit
1561 November 15 (Sampstags nach Sanndt Martins des hailigen bischofs tag) 
Melchior Schneider, in dem zur Herrschaft Hohenberg gehörigen Flecken Ergenzingen (Ergatzingen) wohnhaft, verkauft 2 Jauchert Acker zu Baisingen auf der Reute im Minch, der Ryeser genannt, an den seinen günstigen lieben Junker, den edlen und festen Gall Schütz von Eutingertal, Statthalter der Herrschaft Hohenberg, und alle seine Erben für 20 fl rh und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Der Acker liegt zwischen Hans Augsburger und den Kindern von Stephan Noll zu Eutingen, stößt unten auf den Käufer und oben auf Felix Tischer von Baisingen und ist nur mit dem gewöhnlichen Zehnten belastet. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1109Archivalieneinheit
1562 Februar 1 (uff den ersten tags hornungs) 
Georg Harr und sein Sohn Jakob Harr, beide zu Baisingen wohnhaft, verkaufen einen Zins von 1 1/2 fl aus 3 Jauchert Acker im Ergenzingertal (Ergoltzinger thal) zwischen dem Junker und dem Allmendeweg, 2 jauchert am Herrenbergerweg zwischen Zacharias Roll und Hans Gramer, 2 Jauchert an der Halde zwischen der Halde und dem Schultheißen Auberlin Weißenbach, 1 Baumgarten an der Horbergasse zwischen Bastian Stopper und der Gasse und aus 1 Mannsmahd Wiese bei den Tannen bei Felix Fischer und Klaus Hainburgen an ihren gebietenden Vogtherren, den edlen und festen Gall Schütz von Eutingertal zu Baisingen, Statthalter der Herrschaft Hohenberg, und seinen Erben für 30 fl rh und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme. Zusammen zinsen die Stücke und Güter 1 1/2 fl an das Gotteshaus Wittichen, 1 fl an Hans Burrausen, 12 Viertel Roggen an den Junker, 3 Viertel Roggen nach den Zelgen an Felix Fischer zu Baisingen und 3 pf nach Weitingen. Durch Schultheiß und Richter zu Baisingen wurden die Stücke und Güter als ausreichendes Unterpfand für diesen Verkauf anerkannt. Der Aussteller verpflichtet sich für sich und seine Erben und Nachkommen, dass sie den Zins künftig jedes Jahr am 2. Februar (uff Unnser Lieben Frawen Liechtmeßtag) oder acht Tage davor oder danach in Horb oder Rottenburg entrichten werden. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. Der Zins kann bei vierteljähriger Kündigungsfrist jederzeit am 2. Februar oder acht Tage davor oder danach mit einem Hauptgut von 30 fl oder teilweise mit jeweils 15 fl und 3 Ort und den entstandenen Zinsen und Kosten abgelöst werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1022Archivalieneinheit
1562 Februar 23 (an Sanndt Mathias des heiligen zwölffboten abendt) 
Hans Maier (Maiger) und Hans (Ha(e)nnsle) Weißenbach von Baisingen (Bösingen) im Gäu, daselbst gesessen, verkaufen 1 Jauchert Acker in der Reute (Röttinen) gegen Vollmaringen an ihren günstigen Junker und Vogtherren, Gall Schütz von Eutingertal, Statthalter der Herrschaft Hohenberg, und allen seinen Erben für 19 fl rh und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme. Der Acker liegt zwischen dem Käufer und Felix Fischer zu Baisingen, stößt oben auf Konrad Rolen von Vollmaringen und ist nur mit dem gewöhnlichen Zehnten belastet. Bei der Kaufsumme wird jeder fl mit 25 Basler Plappert oder 60 Kreuzer gerechnet. Abschließend Erklärung über Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1110Archivalieneinheit
1562 Mai 25 (Montags nach Trinitatis) 
Michel Leins, die Witwe Barbara Kußmaul und ihr Sohn Michel Kußmaul, alle in Vollmaringen wohnhaft, verkaufen an die Erben von Jakob Maier von Baisingen auf ihre Bitte eine Zelggülte von 13 Viertel Roggen und Hafer für 10 fl und 30 kr, bei deren Entrichtung die Erben von Jakob Maier säumig geworden waren, und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme. Das Unterpfand der Gülte sind folgende Äcker in Baisingen: [1] 1 Jauchert Acker in der Röte gegen Vollmaringen zwischen dem Junker [Gall Schütz von Eutingertal] und Felix Fischer. Genannte Anstößer: Konrad Roll von Vollmaringen und Hans Maier von Baisingen. [2] 2 Jauchert Acker "ungevarlich in Zeffeltracht", die derzeit dem Bäcker Hans Mühleisen von Baisingen gehören. Die Ausssteller erklären Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1115Archivalieneinheit
1563 März 14 (auf den Sonntag Oculi in der Vasten) 
Bastian Schlegel, wohnhaft zu Baisingen im Gäu, verkauft einen jährlichen Zins von 1 fl aus 1 1/2 Jauchert Acker in der Eutinger Zelge in Baisingen jenseits der Heerstraße an seinen günstigen Junker, den edlen und festen Gall Schütz von Eutingertal zu Baisingen, Statthalter der Herrschaft Hohenberg, und seine Erben und Nachkommen für 20 fl und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Der Acker liegt zwischen Klaus Hainburgen und Hans Gramer, stößt oben auf die Augsburger und unten auf Felix Fischer und zinste bisher 4 ß h an Georg Harzen. Ansonsten ist der Acker nur mit dem gewöhnlichen Zehnten belastet. Der Zins ist jedes Jahr am 11. November (auf Martini des hailligen bischoffstag), acht Tage davor oder danach in Baisingen oder in der Stadt Rottenburg zu entrichten. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. Der Zins kann jederzeit mit 20 fl Hauptgut oder teilweise mit 6 fl 15 Batzen und allen entstandenen Zinsen und Kosten abgelöst werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1114Archivalieneinheit
1563 Juni 25 (uff Freytag nach Johannes Baptiste) 
Christ Urban, Bürger zu Rottenburg am Neckar, verkauft eine jährliche Gülte von 1 Ohm guten Wein mit Süßmostvorlass in Kaufmannsgüte und nach Rottenburger Eich[maß] zur Herbstzeit aus seinen 3 Viertel Weingarten in der Brandhalde an seinen günstigen Junker, den edlen und festen Gall Schütz von Eutingertal zu Baisingen, Statthalter der Herrschaft Hohenberg, seinen Erben und den künftigen Besitzern dieser Urkunde für 15 fl, bei denen jeder fl mit 25 Basler Plappert oder 60 kr berechnet wird, und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Der Weingarten liegt zwischen Bartholomäus (Bardtlin) Stumpp und Jakob Letzgus, stößt unten auf den Spitalmeier von Wendelsheim und oben auf sich selbst und zinste bisher jährlich 1/6 der Landgarbe an den Junker Jakob von Ehingen zu Kilchberg und 1 Ohm Wein an den Käufer Gall Schütz von Eutingertal zu Baisingen. Ansonsten ist der Weingarten nur mit dem gewöhnlichen Zehnten belastet. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. Die Gülte kann bei vierteljähriger Kündigungsfrist jederzeit zwischen dem Herbst und dem 11. November (Sant Martinstag) mit 15 fl Hauptgut und allen entstandenen Kosten abgelöst werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1113Archivalieneinheit
1563 August 28 
Erhard Rochus von Hallerdorf, wohnhaft in dem Städtlein Oberndorf, und seine Ehefrau Anna von Hallerdorf, geborene Schütz von Eutingertal, beurkunden: Nachdem ihnen ihr Vater und Schwiegervater, der edle und feste Gall Schütz von Eutingertal, Statthalter der Herrschaft Hohenberg, auf ihre Bitte 500 fl geliehen hatte, versprechen sie ihm oder seinen Erben, dass sie dafür in den nächsten drei bis vier Jahren am 1. September (auf Sanndt Egidien des hailligen apts), acht Tage davor oder danach einen Zins von 25 fl in Rottenburg oder Baisingen entrichten werden. Die Schuld kann aber in den nächsten drei bis vier Jahren auf einmal oder teilweise mit jeweils 210 fl abgelöst werden. Wenn die Aussteller oder ihre Erben die 500 fl in dem genannten Zeitraum nicht zurückzahlen, werden sie Gall Schütz von Eutingertal oder seinen Erben eine ausreichende Zinsverschreibung über 500 fl Hauptgut und 25 fl Zins ausstellen und mit einem entsprechenden Unterpfand versichern. Als Unterpfand setzen sie dafür ihr Haus mit Hof und Gärten in dem Städtlein Oberndorf ein, das einerseits an Paulus Renner und andererseits an Matthias Hafner und an die Allmende stößt, den Pflichtteil von 100 fl bei ihrer Mutter Anna Schütz von Eutingertal, geborene Buben (Bübin), und das gesamte andere liegende und fahrende Hab und Gut. Für 100 fl setzen die Aussteller außerdem ihren Schwager Hans Erhard Herbst zu Esslingen und alle seine Erben als Bürgen ein, der hierzu seine Zustimmung erklärt. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1211Archivalieneinheit
1563 September 1 
Karl (Karol) [I.] Graf zu Hohenzollern und Sigmaringen, Herr zu Haigerloch und Wehrstein, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, kaiserlicher Rat und Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, beurkundet: Nachdem der Statthalter zu Rottenburg, Gall Schütz von Eutingertal, auf seine Bitte hin für sich und seine Erben eine Mitbürgschaft gegenüber dem Schwiegersohn des Ausstellers, Leonhard der Jüngere von Harrach, Freiherr zu Rohrau, Erbstallmeister in Österreich und kaiserlicher Kämmerer, für ein ihm in einem Heirats- und Verzichtsbrief als Heimsteuer oder Heiratsgut versprochenes Hauptgut von 3000 fl mit einem jährlichen Zins von 150 fl übernommen hat, verspricht der Aussteller Schadloshaltung und Rechteverzicht. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1112Archivalieneinheit
1563 September 22 (uff Mitwoch nach Sannt Matheus deß heilligen zwölff botten tag) 
Jakob Laux, Bürger zu Rottenburg am Neckar, verkauft eine jährliche Gülte von 4 fl an die ehrsamen, ehrbaren und bescheidenen Jakob Noll, Mitglied des Gerichtes und Rates zu Horb, und Jörg Augsburger zu Eutingen, die dafür die Zustimmung von Hans Jakob Widmann von Mühringen, Vogt zu Horb, erhalten haben, als eingesetzten und verordneten Pflegern von Hans Noll zu Eutingen, dem Sohn des verstorbenen Stephan Noll, und allen seinen Erben und Nachkommen wie künftigen Besitzern dieser Urkunde für 80 fl Hauptgut und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme. Der Aussteller verpflichtet sich für sich selbst, seine Erben und Nachkommen, dass sie diesen Zins jedes Jahr am 22. September, acht Tage davor oder danach in Horb oder Eutingen entrichten werden. Als Unterpfand werden für diese Gülte eingesetzt: [1] Das Haus des Ausstellers mit Hofreite und Gesess zu Rottenburg zwischen Auberlin Holzapfel und Klaus Kohler, das vorne an die Straße und hinten an die Kinder des verstorbenen Andreas (Ennderis) Batzenschlag stößt. Das Haus leistet jährlich 3 ß Hofstattzins und 3 fl an den Bürgermeister Konrad Keitel. [2] 3 Viertel Weinberge im Weggental zwischen Balthasar (Balthas) König (Künig) und Agatha Theus, die oben auf Stoffel Wagner und unten auf den Weggentaler Bach stoßen. Die Weinberge leisten jährlich 3 ß h Bodenzins. [3] 2 Morgen Acker "inn Roß Eckhern" zwischen dem Spitalacker und Hans Spitz, die oben auf Jung Bastian Metzger und unten auf Mastian Metzger den Alten stoßen. Ansonsten sind diese Stücke und Güter nur mit dem gewöhnlichen Zehnten belastet. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung im Einlager zu Horb und Schadloshaltung. Der Zins kann jederzeit am 22. September, acht Tage davor oder danach mit 80 fl Hauptgut und den entstandenen Zinsen und Kosten abgelöst werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1111Archivalieneinheit
1563 Dezember 6 (auff Sanndt Nicolaus des hailligen bischoffstag) 
Hans Lipp von Eutingen verkauft sein Haus mit Scheune, Hof, Hofreite, Garten und allen Rechten, Gerechtigkeiten und Zugehörungen zu Eutingen zwischen dem Käufer und dem Frümesspfründhaus Unser Lieben Frauen an den edlen und festen Junker Gall Schütz von Eutingertal zu Baisingen, kaiserlichen Statthalter der Herrschaft Hohenberg, und allen seinen Erben und Nachkommen für 160 fl guter und gemeiner Horber Währung und bestätigt die Bezahlung von 100 fl in Bar. Die übrigen 60 fl sollen nach einem Schuldbrief am 23. April 1564, 1566 und 1567 (auff Sanndt Georgen des hailligen ritters) jeweils mit 20 fl bezahlt werden. Vorne stößt das Haus an die Allmendgasse und hinten auf den Garten der Sammlung zu Eutingen. Das Haus zinst jährlich 4 Viertel Vogthafer, 2 Fastnachtshennen und 4 Grashühner als Vogtrecht, "dargegen ist mann auch schuldig allwegen von gemainen ausgaben, im holz unnd veldt, zwen hew unndthaill inn die hoffraittinn" sowie 8 ß h und 2 Hühner an die Sankt-Antonius-Pfründe zu Eutingen. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1383Archivalieneinheit
1564 Mai 20 (am Pfingstabenndt) 
Anna Schützin von Eutingertal, die Ältere, die hinterbliebene Tochter des verstorbenen Michel Schütz von Eutingertal zu Salzstetten, verkauft einen von ihrer verstorbenen Mutter Anna Schützin, geborene Buben (Bübin), geerbten Anteil an einem Zinsbrief über ein Hauptgut von 60 fl und einen jährlich an Pfingsten fälligen Zins von 3 fl aus einer Zinsverschreibung der Erben des verstorbenen Sebastian von Ehingen zu Obernau und Schultheiß, Gericht und Gemeinde zu Nellingsheim (Nellingsen), die auf einer Urkunde von Sebastian von Ehingen zu Obernau vom 8. Juni 1530 (uff Mitwoch nach dem heiligen Pfingsttag) beruht, mit allen Rechten und Gerechtigkeiten an Gall Schütz von Eutingertal, Statthalter der Herrschaft Hohenberg, für 60 fl und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Abschließend Erklärung über Rechteverzicht. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1116Archivalieneinheit
1566 November 10 (uff Sanct Marthins deß hailigen bischoffs abent) 
Theus Fungg, wohnhaft in dem zur Herrschaft Hohenberg gehörenden Flecken Wurmlingen, verkauft einen jährlichen Zins von 2 1/2 Ohm guten Wein mit Süßmostvorlaß nach Rottenburger Eich[maß] zur Herbstzeit aus 1 1/2 Morgen Weingarten in Pfäffingen am Pfaffenberg an seinen günstigen lieben Junker, den edlen und festen Gall Schütz von Eutingertal, derzeit Statthalter der Herrschaft Hohenberg zu Rottenburg am Neckar, und allen seinen Erben für 37 1/2 fl, bei denen jeder fl mit 25 Basler Plappert berechnet wird, und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Der Aussteller muss die Weingülte in ein Fass des Käufers abfüllen und die Weinlese einen Tag vorher bekanntgeben. Der Weingarten liegt zwischen Kaspar Beck und Bernhard Glausen, stößt herab auf die Äcker und zinste bisher 1/6 der Landgarbe an das [Zisterzienser]kloster Bebenhausen und 1 Ohm Weinzins an das [Dominikanerinnen]kloster Stetten bei Hechingen. Ansonsten ist der Weingarten nur mit dem gewöhnlichen Zehnten belastet. Die Einsetzung dieses Weingartens als Unterpfand erfolgt mit Zustimmung von Jeremias Godellmann, dem derzeitigen Pfleger des Klosters Bebenhausen zu Roseck, ohne dass dessen Landgarbenrecht beeinträchtigt wird. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. Der Weinzins kann bei vierteljähriger Kündigungsfrist jederzeit im Herbst mit 37 1/2 fl Hauptgut abgelöst werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1214Archivalieneinheit
1568 Mai 5 (Mitwochs nach Sanndt Philipp und Jacobs der zwayenn zwelff pottentag) 
Klaus Haimburg, wohnhaft zu Baisingen (Bessingen) im Gäu, verkauft im Beisein von Blasius Teufel, Lenz Teufel und dem Schultheißen Matthäus Ott, alle drei von Egenhausen, Kaspar Kirn von Spielberg, Jörg Finkelmüller von Iselshausen (Ygelzhausen), dem Schultheißen Auberlin Weißenbach, Ludwig Haug und Peter Eckle, der Fahrknecht des Junkers [Gall Schütz von Eutingertal], alle in Baisingen wohnhaft, an seinen Sohn Jakob Haimburg zu Baisingen, allen seinen Erben und künftigen Besitzern dieser Urkunde seinen Hof und sein Lehen zu Baisingen mit allen Rechten und Gerechtigkeiten und Ein- und Zugehörungen, wie sie bereits sein Vater besessen hat, für 600 fl Basler Münze, wobei jeder fl mit 25 Basler Plappert berechnet wird. Von der Kaufsumme werden dem Käufer 100 fl als Heiratsgut erlassen. Der Käufer verspricht, dass er für den Rest am kommenden 11. November (uff Sandt Martins des hailigen bischoffs tag) 30 fl und künftig an jedem 11. November jeweils 15 fl bis zur Tilgung der Schuld bezahlen wird. Zu diesem Hof gehören folgende Güter: Haus, Hof, Scheune und Gärtlein, alles zusammen mit allem Zubehör zu Baisingen zwischen der Kirche und Hans Gramer. Das Haus und der Hof stoßen hinten auf Jakob Weiß und vorne auf die Allmendegasse. Äcker in der Zelge gegen Mötzingen: [1] 1 1/2 Jauchert vor den Tannen am Hert- oder Breitenweg zwischen Hans Weipprecht, dem Judenacker und dem Junker, der oben auf den Hertweg und unten auf Hans Gramer stößt. Dieser Acker besitzt einen schmal auslaufenden Teil (hat ein stelzenn). [2] 1 Jauchert vor den Tannen zwischen Zacharias Roll und Andreas Bayer, der oben und unten auf Dack Weiß stößt. [2] 1 Jauchert am Mötzinger Weg zwischen Georg Dengler und dem Weg, der oben auf Hans Mayer und unten auf Jack Weiß stößt. [3] 1 Jauchert in den östlichen Äckern zu beiden Seiten zwischen Zacharias Roll, der oben auf Georg Dengler und unten auf Zacharias Roll stößt. [4] 1 Jauchert hinter dem Dorf an der Herrenbergerstraße zwischen Margarethe (Merga) Stopper, aus dem jedes Jahr 6 ß fällig sind. [5] 1 Jauchert hinter dem Dorf zwischen Hans Weipprecht und Felix Fischer, der oben auf Jack Weiß und unten auf den Aussteller selbst stößt. [6] 1/2 Jauchert am Mötzingerweg zwischen Andreas Bayer und dem Mötzingerweg, der unten und oben auf Jack Weiß stößt. [7] 2 1/2 Jauchert auf der Rockenwiese zwischen dem Junker und Jakob Weiß und unten bei den Erben des Stopper. [8] 1 Jauchert, der durch den Herrenbergerweg geht, zwischen Andreas Bayer und Felix Fischer, der oben und unten auf Jack Weiß stößt. [9] 1 Jauchert am Kurzensteig zwischen Felix Fischer und Hans (Hännßlin) Gramer, der oben auf Andreas Bayer und unten auf das Hornland des Junkers stößt. [10] 2 Jauchert auf den Evenen (Offinen), die derzeit wüst liegen, den Maiern zu Horb verpfändet, ihm aber stehen geblieben, heimgefallen und durch den Junker ausgelöst sind. Die 2 Jauchert liegen zwischen dem Junker und Andreas Bayer, stoßen oben auf Hans Maiger und unten auf Georg Dengler und sind zehntfrei. [11] 1 Jauchert mit Gras am Berg zwischen Georg Dengler und Zacharias Roll, der oben auf Georg Harr und das Brachland des Junkers stößt. [12] 2 Jauchert vor dem Bernloch, die jetzt eine Wiese sind, zwischen Georg Dengler und Remigius (Romey) Dußling liegen, oben auf das Bernloch und unten auf die Mötzingerstraße stoßen. [13] 1/2 Jauchert vor dem Bernloch zwischen Georg Dengler zu beiden Seiten, der oben auf Zacharias Roll und unten auf Felix Fischer stößt. [14] 1 Jauchert am Herrenbergerweg unter dem Rain zwischen Remigius Dußling und den Erben des Stopper, der oben auf Georg Dengler und unten auf den Herrenbergerweg stößt. [15] 4 Jauchert ungefähr beim Herrenbergerweg zwischen Remigius Dußling und der Herrenbergerstraße, die unten auf Jack Weiß stoßen. [16] 2 Jauchert, die zu Lew [?] liegen und der Schu(o)ssler genannt werden, zwischen Hans Gramer und Remigius Dußling und unten auf Felix Fischer und das Kirchberger Lehen stoßen, das er ebenfalls besitzt. [17] 6 Jauchert zu Lew [?], der Schu(o)ssler genannt, zwischen Andreas Bayer und Jack Weiß, die oben auf Jack Weiß und unten auf Remigius Dußling und Hans Gramer stoßen. Zelgen gegen Ergenzingen: [1] 2 Jauchert am Bondorferfeld zwischen denen von Ergenzingen und einem von Bondorf, die oben auf einen Acker der Heiligenpflege und unten auf Andreas Bayer stoßen. [2] 1 Jauchert, der vor dem Baisinger Bühl liegt, zwischen dem Junker und Remigius Dußling, oben auf Jakob Weiß und unten auf den Bonndorferweg stößt. [3] 2 Jauchert auf den Hürsten zwischen Jack Weiß und dem Junker, die oben auf Jakob Weiß und unten auf Andreas Bayer stoßen. [4] 1 Jauchert beim Dorf zwischen Felix Fischer und Andreas Bayer, der oben auf den Aussteller selbst und unten auf die Ergenzingerstraße stößt. [5] 1 Jauchert vor der Kapelle zwischen Hans Gramer auf beiden Seiten, der oben auf Hans Gramer stößt und durch den der Bonndorferweg geht. [6] 3 Jauchert im Öllacker zwischen Andreas Bayer und Zacharias Roll, die oben und unten auf Jack Weiß stoßen. [7] 1 Jauchert bei der Maschenwiese zwischen den Erben des Stopper und Felix Fischer, der oben und unten auf Jack Weiß stößt. [8] 1 Jauchert an der Herrenbergersteige zwischen den Erben des Stopper und Felix Fischer, der oben auf Felix Fischer und unten auf Jack Weiß stößt. [9] 1 Jauchert im Krummenacker zwischen Felix Fischer und Jack Weiß, der unten und oben auf Jack Weiß stößt. [10] 1 Jauchert auf den Bergen zwischen dem Junker und Georg Dengler, der oben auf Jack Weiß und unten auf Felix Fischer stößt. [11] 5 Jauchert bei dem Brünnlein auf der Halden zwischen Zacharias Roll und den Erben des Stopper, die oben auf den Junker und unten auf Hans Gramer stoßen. [12] 2 Jauchert in den Maden zwischen den Erben des Stopper und Felix Fischer, die oben auf den Junker und die Erben des Stopper stoßen und in der Eutinger Zelge liegen. [13] 2 Jauchert auf Hegnau zu beiden Seiten zwischen Georg Dengler, die oben auf den jungen Tailfinger von Ergenzingen und unten auf Georg Dengler stoßen. [14] 2 Jauchert im Grund zwischen den Erben des Stopper und Zacharias Roll, die oben auf Remigius Dußling und unten auf Felix Fischer stoßen. [15] 1 Jauchert jenseits des Ergenzingerweges zwischen der Ergenzingerstraße und Hans (Hannßle) Weißenbach, der oben auf Hans (Hannßle) Schneider von Ergenzingen und unten auf die Erben von Georg Harr. Davon geht 1/2 Jauchert in das Lehen, das vertauscht wurde. [16] 1 Jauchert im Hundsbühl zwischen dem Schultheiß Auberlin Weißenbach und Andreas Bayer, der oben auf Andreas Bayer und unten auf den Weg stößt. [17] 1 1/2 Jauchert, heißt der Spitzacker, zwischen Zacharias Roll und Andreas Bayer, der oben auf die Ergenzingerstraße und Felix Fischer stößt. [18] 1 1/2 Jauchert im Korntal auf beiden Seiten bei Andreas Bayer, die oben auf den Junker und unten auf Zacharias Roll stoßen. [19] 1 Jauchert bei dem Blossenberg zwischen Zacharias Roll und Andreas Bayer, der oben auf Jack Weiß und unten auf Zacharias Roll stößt und wüst liegt. In der Zelge gegen Eutingen: [1] 3 Jauchert, der Straß genannt, zwischen Georg Augsburger von Eutingen und Remigius Dußling und Hans Gramer, die oben auf Bastian Schlegel und unten auf Kaspar Hell von Ergenzingen stoßen. [2] 1 1/2 Jauchert an der Halden zwischen den Erben des Stopper und der Göttelfingerstraße, die oben auf Zacharias Roll und unten auf Georg Harr stoßen. [3] 4 Jauchert im Grund zwischen Hans Gramer und Felix Fischer, die unten und oben auf den Junker stoßen. [4] 1 Jauchert am Vogelgesang, der gegen 1 Jauchert im Grund vertauscht wurde. [5] 1 Jauchert an der Eutingersteige zwischen dem Selltengram und J ack Weiß, der oben auf Hans Teufel von Göttelfingen und unten auf den Steig stößt. [6] 1 1/2 Jauchert über dem Berg zwischen dem Junker und Georg Dengler. [7] 1 Jauchert in den Gründen zwischen Jack Weiß, die oben auf das Brachland von Remigius Dußling und unten auf den Junker stoßen. [8] 2 Jauchert am Rofen, die zehntfrei sind, zwischen Jack Weiß und Hans Gramer, die unten auf den Kirchensteig stoßen. [9] 1 1/2 Jauchert gegen Vollmaringen zwischen Felix Fischer und Georg Kußmaul von Vollmaringen, die oben auf die Erben des Roll und unten auf Felix Fischer stoßen. [10] 1 1/2 Jauchert im Vogelach zwischen dem Junker und Remigius Dußling, die oben auf Hans Gramer und auf Jack Weiß stoßen. [11] 4 Jauchert am Oberen Holz, das Vögelinholz genannt, zwischen Jack Weiß auf beiden Seiten, die oben auf den Aussteller selbst und unten auf den Roggenacker des Ausstellers stoßen. [12] 1 Jauchert bei der Steingruben zwischen Zacharias Roll und den Erben des Stopper, der oben und unten auf Felix Fischer stößt. [13] 1 1/2 Jauchert am Hochdorferweg zwischen Andreas Bayer und Georg Dengler, die oben auf Jack Weiß und unten auf den Aussteller selbst stoßen. [14] 1 Jauchert an der Bürgerwiese zwischen der Bürgerwiese und Hans Maiger, der oben auf Andreas Bayer und Jakck Weiß stößt und zehntfrei ist. [15] 1 Jauchert über der Bürgerwiese zwischen Andreas Bayer und Jack Weiß, der oben auf den Bäcker und unten auf die Vollmaringerstraße stößt. [16] 1 Jauchert auf dem Vollmaringerweg zwischen Felix Fischer und dem Brachland, der oben auf den Bäcker und unten auf die Vollmaringerstraße stößt. [17] 1 Jauchert an der Zeffeltrachtwiese zwischen Hans Mayer und dem Bäcker, der unten auf Felix Fischer und die Tannenwiese von Andreas Bayer stößt. Wiesen: [1] 1 Mannsmahd ungefähr bei dem Tiergarten, die an drei Seiten bei Andreas Bayer und an einer Seite bei Hans Mayer liegt. [2] 1/2 Mannsmahd in den unteren Wiesen, das Lange Wieslein genannt, zwischen Georg Dengler und den Erben des Stopper, die oben auf Georg Dengler und unten auf den Junker stößt. [3] 1 Wiese vor dem Bernloch, die beim Holz liegt, das auch in den Hof gehört. [4] 1 Mannsmahd Wiesen in den Bürgerwiesen zwischen dem Junker und ihm selbst, die oben auf Andreas Bayer und unten auf Jack Weiß stößt. Hölzer: [1] 2 Jauchert mit Holz ungefähr im unteren Geern zwischen Andreas Bayer und dem Junker, die oben auf die Gemeinde und unten auf den Junker stoßen. [2] 2 Jauchert ungefähr bei den Tannen, die bei dem eben genannten Holz liegen und auf den Junker stoßen. [3] 2 1/2 Jauchert ungefähr beim oberen Holz zwischen dem Junker und dem Aussteller, die oben auf die Gemeinde Göttelfingen und Hans Gramer stoßen. Gärten: 1 Baumgarten in den oberen Wiesen mit einem Jauchert zwischen dem Junker [in der Flur] See und Jack Weiß, der oben auf Georg Dengler stößt. Aus dem genannten Hofstück mit seinen Gütern erhält die Obrigkeit am 11. November (auf Sandt Martins des hailigen bischoffstag) im zweiten Jahr 19 Malter Roggen und im dritten Jahr mit der Zelge gegen Eutingen 18 Malter Roggen als unablösigen Zins und Gülte. Außerdem erhalten: Bernhard Buben von Horb 5 Malter Roggen, Rippoldsau 6 Malter Roggen, der Pfarrer zu Göttelfingen 3 Malter Roggen, die Klosterfrauen von Dornstetten 3 Malter Roggen und die Pfründe zu Baisingen 4 lb h. An den gemeinen Dorfbeschwerden soll sich der Käufer jährlich seinem Anteil entsprechend wie die anderen Maier beteiligen. Dagegen erhält dieser Hof: [1] 1 Heuzehnt und 1 Jauchert Acker, der unter der Bürgerwiese liegt. Wenn es acht Zehntschochen gibt, fallen drei an den Hof und die übrigen fünf an Remigius (Romeyen) und Hans Gramer. [2] Margarethe Stopper zinst jährlich am 11. November (uff Martini) aus ihrem Garten und dem darüber liegenden Äckerlein 6 ß h in das Gut. Zum Lehen gehör en folgende Stücke und Güter in der Zelge gegen Eutingen: [1] 4 Jauchert Acker an der Ferrenstraße, die von Ergenzingen nach Eutingen geht, zwischen Felix Fischer und der Straße, die oben auf Felix Fischer gegen Eutingen und unten auf Peter Linß und Felix Fischer stoßen. [2] 5 Jauchert bei der gemeinen Haiden zwischen dem Junker und Hans Gramer, die oben auf Remigius Dußling und auf Felix Fischer stoßen. [3] 1 Jauchert vor der Gassen zwischen Hans Maiger und Felix Fischer, der oben auf die Straße und die Erben des Stopper stößt. [4] 1 Jauchert, heißt der Schelmenacker, am Hochdorferweg, der unten auf Bastian Schlegel und oben auf die Erben des Stopper stößt. [5] 1/2 Jauchert in der Reute (Röttin) zwischen Felix Fischer und Georg Dengler, der unten und oben auf Felix Fischer stößt und zum Teil wüst liegt. [6] 1/2 Jauchert unter dem Hochdorferweg zwischen dem Weg und dem Aussteller, der oben auf den Aussteller und unten auf Bastian Schlegel stößt. In der Zelge gegen Mötzingen: [1] 2 Jauchert von dem Wechslein zwischen Jack Weiß, Hans Gramer und Remigius Dußling, die oben auf den Bäcker und unten auf die Mötzingerstraße stoßen. [2] 2 Jauchert, heißt das Feherbrachland, zwischen dem Junker und Jack Weiß, die oben auf Hans Gramer und unten auf den Junker stoßen. [3] 1 Jauchert auf dem Hürsch zwischen Felix Fischer und Jack Weiß, der oben auf Jack Weiß und unten auf Felix Fischer stößt. [4] 1 Jauchert zu Lew zwischen dem Junker an der Seite aneinander, die oben und unten auf Andreas Bayer stoßen. [5] 1 1/2 Jauchert an der Herrenbergersteige zwischen den Erben des Stopper und Hans Maiger, die oben auf Felix Fischer und unten auf Andreas Bayer stoßen. In der Zelge gegen Ergenzingen: [1] 1 Jauchert im Korntal zwischen Felix Fischer und Balthasar Scheffer von Ergenzingen, der oben auf Zacharias Roll und unten auf die Erben des Stopper stößt. [2] 1/2 Jauchert an der Hegnachersteige zwischen Andreas Bayer und Remigius Dußling, der oben auf Jack Weiß und die Wiese von Georg Dengler stößt. [3] 2 Jauchert, die Binsenäcker heißen, zwischen dem Acker des Stopper auf beiden Seiten, die oben auf Andreas Bayer und Zacharias Roll stoßen. [4] 1/2 Jauchert am Hegnauerweg, der oben auf Jack Weiß, unten auf den Aussteller stößt und zwischen Andreas Bayer auf beiden Seiten liegt. Dieser Acker ist vertauscht worden gegen 1/2 Jauchert am Ergenzingerweg, das zwischen der Straße und Hans (Hennßlin) Weißenbach liegt und oben auf Hans Schneider stößt. [5] 1 Jauchert am Hegnauerweg zwischen Andreas Bayer und Felix Fischer, der oben auf Hans Mayer und unten auf den anderen Acker des Käufers stößt. [6] 1 1/2 Jauchert am Bonndorferweg zwischen dem Junker und dem Bonndorferweg, die oben auf Georg Dengler und unten auf Remigius Dußling stoßen. [7] 1 1/2 Jauchert im Bessler zwischen Hans Mayer und Hans Gramer, die oben auf Remigius Dußling und auf Hans Gramer stoßen. Der Acker liegt wüst und hat Holz. Wiesen: 1 Mannsmahd Wiese, heißt der Tiergarten, zwischen den Erben des Stopper und Jack Weiß, die oben auf Zacharias Roll und auf den Aussteller stößt. Aus diesem Lehen und den dazu gehörenden Stücken und Gütern gehen jährlich am 11. November (auf Sandt Martins des hailigenn bischoffstag) in der Zelge gegen Eutingen 11 Malter Roggen, in der Zelge gegen Ergenzingen 9 Malter Roggen und in der Zelge gegen Mötzingen 6 Malter Roggen. Ansonsten sind der Hof und das Lehen, die der Aussteller an den Käufer übergibt, mit Ausnahme des gewöhnlichen Zehnten unbelastet. Der Käufer erhält mit diesem Kauf außerdem 8 Pferde, 2 Wägen mit dem Zubehör und 4 Schweine für 64 fl, die er mit jeweils 5 fl am 11. November bezahlen soll. Besonders wird vereinbart, dass der Käufer seinen Vater und seine Mutter zu Lebzeiten mit kaltem und warmem Essen und Trinken nach seinen besten Möglichkeite n versorgen und ihnen auch eine Kammer einräumen soll. Alle alten Schulden, Zinsen und Gülten, die der Käufer für das Jahr 1568 noch bezahlen muss, werden ihm von der Kaufsumme abgezogen. Mit dem Verkauf werden alle Urkunden, Rodel und Register über den Hof und das Lehen an den Käufer übergeben. Der Aussteller erklärt abschließend Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1021Archivalieneinheit
1568 November 29 (Monnttags an Sanndt Anndreas deß hailigen zwelff poten abenndt) 
Jakob Harr zu Baisingen (Bessinngenn) im Gäu (Gewe) verkauft 1 Jauchert Acker im Ergenzingertal in Baisingen an den Vogtherren und die Obrigkeit zu Baisingen, Gall Schütz von Eutingertal, derzeit Statthalter der Herrschaft Hohenberg zu Rottenburg am Neckar, und allen seinen Erben und Nachkommen für 20 fl Horber (Horwer) Währung und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Der Acker liegt zwischen dem Aussteller und dem Käufer, stößt oben auf den Käufer und unten auf die Ergenzingerstraße und ist nur mit dem gewöhnlichen Zehnten belastet. Bei der Kaufsumme wird jeder fl mit 25 Basler Plappert oder 60 kr gerechnet. Abschließend Erklärung über Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1032Archivalieneinheit
1568 März 7 (am Sonntag Invocavit in der hailigen vasten) 
Zacharias Roll von Unterjettingen, zu Baisingen (Bessingen) im Gäu gesessen, verkauft aus seinem Lehengut das Rosenwieslein mit Wiesen und Feld im Umfang von 1 Jauchert Acker im Blasenberg in der Ergenzinger Zelge von Baisingen, das nur mit dem gewöhnlichen Zehnten belastet ist, an seinen Junker Gall Schütz von Eutingertal, Statthalter der Herrschaft Hohenberg zu Rottenburg am Neckar und Vogtherr und Obrigkeit zu Baisingen, und allen seinen Erben für 41 fl und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Bei der Kaufsumme wird jeder fl mit 25 Basler Plappert gerechnet. Genannte Anstößer: Jakob Hainburgen, Romias Dussling, Hans Granzmer und Georg Dengler. Abschließend Erklärung über Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 954Archivalieneinheit
Stuttgart, 1569 August 15 
Ludwig Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt Hans Friedrich [II.] Ifflinger von Graneck mit einem Viertel des großen und kleinen Zehnten von Dietersweiler, einem Achtel des großen und kleinen Zehnten von Grünmettstetten, einem Viertel des großen und kleinen Zehnten von Bittelbronn und dem früher von Auberlin Keck bebauten Gut. Mit allen diesen Lehen wurde zuvor sein Vorfahre Hieronymus Ifflinger [von Graneck] von den Vorfahren des Ausstellers belehnt. Wenn aus der Sippe und dem Geschlecht des Belehnten keine Mannspersonen vorhanden sind, sollen daraufhin die Frauen oder Töchter belehnt werden, aber immer ein Mann als Lehengenosse gestellt werden, um das Lehen zu empfangen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1049Archivalieneinheit
1569 August 15 (Stuttgart) 
Ludwig Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt Hans Friedrich [II.] Ifflinger von Graneck mit einem jährlichen Zins von 2 lb 5 h und 1 Malter Roggen Sulzer Maß, den ihm die Pfleger [der Kapelle] Sankt Wendelin zu Sulz aus dem Tyßlinzehnten zu Sulz aus den beiden Teilen von Berthold Gut (Gue(o)ten) und des Heiligen geben, wie es bereits sein verstorbener Vater Hieronymus Ifflinger [von Graneck] von den Vorfahren des Ausstellers zu Lehen hatte. Die Rechte des Ausstellers, seiner Erben und Männer bleiben davon unbeeinträchtigt. Wenn aus der Sippe und dem Geschlecht des Belehnten keine Mannspersonen vorhanden sind, sollen daraufhin die Frauen oder Töchter belehnt werden, aber immer ein Mann als Lehengenosse gestellt werden, um das Lehen zu empfangen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1119Archivalieneinheit
1571 Dezember 31 (auff Montag nach dem heilligen Christtag) 
Jakob Harr von Baisingen im Gäu verkauft im Beisein der dazu von ihm berufenen Auberlin Weißenbach, Schultheiß, Kaspar Platz, Schuhmacher und Klaus Hainburgen, dem Schwager des Käufers, alle drei von Baisingen, sein Haus im Dorf zwischen der Scheuer des Junkers und dem Garten von Jakob Weiß an den ehrbaren Bernhard Weitprecht für 46 fl und bestätigt die Bezahlung von 25 fl der Kaufsumme. Bei der Kaufsumme wird jeder fl mit 25 Basler Plappert berechnet. Für die restlichen 16 fl soll der Käufer am 11. November (auff Marthinij) 1571 zunächst 5 fl und in den folgenden Jahren wiederum jeweils 5 fl bis zur Bezahlung des Kaufschillings entrichten. Das Haus stößt vorne auf die Allmendegasse und hinten auf den Garten des Junkers und zinst zusammen mit etlichen eigenen Gütern nach einem bei den Heiligenpflegern vorhandenen Zinsbrief 2 lb 2 ß 13 h an die Heiligenpflege und 10 ß an die Pfründe zu Baisingen. Ansonsten ist das Haus von keinen anderen Abgaben belastet. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1121Archivalieneinheit
1572 Februar 6 
Auberlin Weißenbach, derzeit Schultheiß zu Baisingen, verkauft 1 Jauchert Acker vor der Tannen mit allen Rechten und Zugehörungen an seinen günstigen und gebietenden Herren, den edlen und festen Hans Ulrich Schütz von Eutingertal zu Baisingen und Salzstetten, und allen seinen Erben und Nachkommen für 70 lb 7 ß 9 hl und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Der Acker liegt zwischen Bastian Gramer und den Erben von Zacharias Roll, stößt oben auf Jörg Dengler und unten wieder auf die Erben von Zacharias Roll und ist nur mit dem gewöhnlichen Zehnten belastet. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1120Archivalieneinheit
1572 Juli 24 
Gall Treuchtinger, Goldschmied, und Michel Schwab, beide Bürger zu Rottweil, verkaufen für sich und alle ihre Erben und Nachkommen eine jährliche Gülte von 5 fl und 10 ß h an den ehrenhaften und vornehmen Anstett Burraussen, Bürger zu Horb, und allen seinen Erben und Nachkommen für 100 fl und 10 lb h und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme. Die verkaufte Gülte fiel bisher nach einer Schuldverschreibung des edlen, festen und ehrbaren Junkers Hans Ulrich Schütz von Eutingertal vom 5. Februar 1550 (uf Mitwoch nechst nach Unnser Lieben Frawen tag zuer Liechtmes) und von Jakob Weber von Ettlingen, der Knapp, derzeit Einwohner zu Horb, vom 7. Dezember 1551 (uf Montag nach Sant Niclaus des heilligen bischofs tag) an Hans Ulrich Schütz von Eutingertal zu Salzstetten und Baisingen und Hans Kuon, Bürger zu Horb. Die Aussteller erklären Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1144Archivalieneinheit
1573 Februar 12 (uff Sontag Invocavit in der hayligen Fasten) 
Michel Rottenburger, wohn- und sesshaft zu Salzstetten, verkauft sein Gut mit allen Rechten und Gerechtigkeiten zu Salzstetten an den ehrbaren Lorenz Schaub, ebenfalls zu Salzstetten wohnhaft, und allen seinen Erben und Nachkommen für 471 fl guter und gemeiner Horber Währung und bestätigt die Bezahlung von 190 fl der Kaufsumme. Den Rest der Kaufsumme versichert Käufer mit einem Schuldbrief. Zu diesem Gut gehören folgende Stücke und Güter: [1] Haus, Scheuer, Hofreite und Garten zwischen Georg Bidermann und Jakob Lugen, das vorne auf die Allmende und unten auf den Acker von Heinrich Rottenburger stößt. [2] 1 Garten zwischen der Obrigkeit und Hans Stainlin, der auf die Wiesen von Hans von Weyl und Hans Rottenburger stößt. [3] 1 Mannsmahd auf dem Heuberg bei der Obrigkeit und Hans Stainlin, die unten auf Jakob Ruf (Ruoffen) und oben auf Hans Stainlin stößt. [4] Ungefähr 1 Viertel Wiesen auf dem Heuberg bei der Obrigkeit und Hans Mogenbuch, die vorne auf Hans von Weyl und andererseits auf Hans Rottenburger stoßen. [5] 1/2 Mannsmahd Hanf- oder Krautland zwischen der Obrigkeit und Hans Rottenburger, das oben auf die Allmende und andererseits auf die Obrigkeit stößt. [6] 2 Mannsmahd zu Erlen zwischen dem Käufer Lorenz Schaub und Jakob Stör, die unten auf die Allmende und oben auf Hans Lenglin stoßen. [7] 1 1/2 Mannsmahd im Tal zwischen der Obrigkeit und dem Käufer, die unten auf die Allmende und andererseits auf die Obrigkeit stoßen und dem Pfarrer von Salzstetten jährlich 3 ß h für den Heuzehnten leisten. [8] 1 Mannsmahd zu Eitelfingen zwischen Hans Stainlin und Benedikt Bidermann, das unten auf die Allmende und oben auf Kilian Kummerer stößt. [9] 1/2 Mannsmahd am Egolsee zwischen dem Holz des Spitals zu Horb und dem Ackerweg, die auf Albert Dettling stößt. [10] 1/2 Mannsmahd zu Buch zwischen Jakob Stör und Michel Lingen, die oben auf Heinrich Dettling stößt. Alle genannten Wiesen sind eigen, zehntfrei und unbelastet. Äcker in der Zelge Lange Furche: [1] 5 Jauchert auf dem Nettenberg zwischen Kilian Kummerer und dem Käufer, die einerseits auf den Allmendeweg, der in die Steigen geht, und andererseits auf die Obrigkeit stößt. [2] 2 Jauchert im See zwischen Albert Dettling und der Allmende, die oben auf Hans Mogenbuch und andererseits auf den Allmendeweg stoßen, der in die Steigen geht. [3] 2 Jauchert vor der Schlatt zwischen Albert Dettling und der Allmende, die sich an beiden Seiten zur Allmende erstrecken. [4] 1 Jauchert im Tal zwischen Jakob Ruf und der Obrigkeit, das oben auf Hans Stainlin und unten auf Michel Kunz stößt. [5] 2 Jauchert im Tal zwischen Jakob Lutz und der Allmende, die sich an beiden Seiten zur Allmende erstrecken. [6] 1 Jauchert im Berg zwischen Hans Keck und Hans Maichlin, die einerseits auf die Allmende und andererseits auf Matthias Miller stoßen und 2 Viertel Vesen und Hafer nach der Zelge an den Heiligen zu Salzstetten und 1 Viertel Veesen und Hafer nach der Zelge an die Gemeinde Salzstetten leisten. [7] 1 Jauchert im Berg zwischen Hans von Weyl und Georg Bidermann, der einerseits an die Obrigkeit und andererseits an Ruprecht Miller stößt und 2 Viertel Vesen und Hafer nach der Zelge an den Heiligen zu Salzstetten zinst. In der Zelge Bielriß: [1] 1 Jauchert auf dem Baisinger zwischen Albert Dettling und Hans Rottenburger, der einerseits auf Balthasar Dettling und andererseits auf den Talheimer Weg stößt. [2] 2 Jauchert ebenfalls auf dem Baisinger zwischen der Allmende und Albert Dettling, die sich einerseits bis zum Talheimer Weg und andererseits bis Ruprecht Miller erstrecken und 2 Viertel Veesen und Hafer nach der Zelge an den Heiligen zu Salzstetten und 3 Viertel Veesen und Hafer an die Gemeinde zinsen. [3] 3 Jauchert auf dem Horn zwischen Georg Keck und Balthasar Dettling, die sich vorne bis zur Allmende und andererseits bis Hans Rottenburger erstrecken und 2 Viertel Veesen und Hafer nach der Zelge an den Heiligen zinsen. [4] 1 Jauchert an der Halden zwischen der Allmende und Hans Bidermann, das sich zu beiden Seiten bis zur Allmende erstreckt und 2 Viertel Veesen und Hafer nach der Zelge an den Heiligen zu Salzstetten zinst. [5] 3 Jauchert auf dem Buss zwischen Georg Keck und David Kreidler von Altheim, die einerseits auf Michel Lenz und andererseits auf Remigius (Ramey) Rank (Rancken) von Altheim stoßen. In der Zelge Backholder: [1] 3 Jauchert auf dem Glatzacker zwischen Hans Keck und dem Käufer, der sich einerseits bis zur Allmende und andererseits bis zu Hans Lenglin erstreckt. [2] 1 Jauchert in der Nordhalden zwischen Hans Kaiser und Hieronymus [?] Käfer, der zu beiden Seiten auf Hans von Weyl stößt. [3] 1 Jauchert ebenfalls in der Nordhalden zwischen Hans von Weyl und der Altheimer Allmende, die sich einerseits bis Georg Kromer und andererseits bis Peter von Weyl erstrecken. [4] 1 Jauchert in der Kampferhalden zwischen der Allmende und Hans Mogenbuch, der sich einerseits bis Jakob Lenz und andererseits bis Hans Harr erstreckt. [5] 1 Jauchert im Wirrentzschall [?] zwischen Jakob Stör zu beiden Seiten, der vorne an Jakob Stör und hinten an die Allmende grenzt. [6] 2 Jauchert im Wolfäcker zwischen der Allmende und Jakob Lugsten, die oben auf Jakob Ruf und unten auf Peter von Weyl stoßen und 1 Viertel Veesen und Hafer nach der Zelge an die Gemeinde zu Salzstetten zinsen. [7] 1 Jauchert Acker auf dem Reitenacker zwischen Hans Stainlin und Jakob Ruf, der sich bis an die Allmende und bis Heinrich Rottenburger erstreckt. Die genannten Stücke und Güter leisten über den gewöhnlichen Zehnten hinaus auch alle anderen Abgaben, die von der Herrschaft bereits erhoben oder noch auferlegt werden, seien es Mai- oder Martinisteuern oder andere Abgaben. Außerdem zinst dieses Gut jährlich am 16. Oktober (uff Santt Gallen tag) einen Zins von 1/2 fl, 12 Viertel Vesen und 2 Viertel Horber Malter und Maß, 1 Fastnachthenne und 1 Grashuhn. Darüber hinaus zinst dieses Gut dem Heiligen zu Salzstetten jährlich am 1. Mai eine ablösige Gülte von 1 fl und einen jährlichen Zins von 1 1/2 fl an die Dominikanerinnen von Altheim, 1 lb 4 ß an den Vogt von Dornstetten für eine Pfründe und jährlich am 11. November (uff Martini) 10 ß h an die Franziskanerinnen in Horb bei dem Stadttor (grawensammlung). Dagegen erhält das Gut von dem Bäcker Hans Ege zu Salzstetten einen jährlichen Zins von 10 ß h. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1171Archivalieneinheit
1574 September 3 
Im Namen der allerheiligsten Dreifaltigkeit wird zwischen Hans Veit von Wernau zu Pfauhausen auf der einen und Anna von Kaltental, der Tochter von Jörg von Kaltental zu Aldingen und Dorothea von Kaltental, geborene von Neuhausen, ihrer verstorbenen Eltern, auf der anderen Seite im Beisein von Burkhard von Kaltental zu Osterzell und Reinhard von Neuhausen zu Hofen und Vollmaringen als Vormünder von Jörg von Kaltental zu Aldingen, Wolf von Weiler zu Lichtenberg, Hans Dietrich Nothaft zu Hohenberg, Philipp von Kaltental zu Aldingen, Wolf Friedrich Senft [von Sulburg] anstelle von Konrad von und zu Felberg, Hans Pangratz von Freyberg zu Neusteußlingen und Laupheim, Wilhelm Schenk von Stauffenberg zu Katzenstein, Jos Ludwig von und zu Ratzenried, Franz Konrad Hofwart von Kirchheim zu Münzesheim (Münsisheim) und Konrad und Albrecht Thumb von Neuburg zu Köngen auf der Seite der Jungfrau Anna von Kaltental und Hans Wilhelm von Wernau zu Dießen, Albrecht von Rechberg von Hohenrechberg zu Staufeneck, Falkenstein und Oberwaldstetten, kaiserlicher Rat, Hans von Westerstetten zu Drackenstein, Jörg von Ow zu Hirrlingen (Hürnlingen), Jakob von Ehingen zu Kilchberg, Wilhelm von und zu Neuhausen, Kaspar von Hornstein und Konrad von Welden auf der Seite von Hans Veit von Wernau folgender Heiratsvertrag abgeschlossen: Hans Veit von Wernau und Anna von Kaltental sollen das Sakrament der heiligen Ehe nehmen, feiern und bekräftigen, wie es die heilige christliche Kirche eingerichtet hat, und sich gegen- und miteinander haben und halten, auch einander lieben und freundlich miteinander meinen, wie es sich frommen Ehegemahlen vom Adel wohl geziemt und ansteht, um damit von dem allmächtigen Gott Gnade zu erhoffen. Die Brüder Heinrich, Reinhard und Georg von Kaltental sollen ihrer Schwester Anna von Kaltental 1000 fl zu rechter Ehe- und Heimsteuer vom väterlichen Erbgut, außerdem ihr Bruder Jörg von Kaltental 600 fl vom mütterlichen Erbgut, insgesamt 1600 fl, binnen Jahresfrist mit 80 fl Zins nach dem Beischlaf oder ihr dafür eine Zinsverschreibung geben, so dass sie jährlich von 20 fl Hauptgut 1 fl Zins haben kann. Nachdem ihr Ehemann die 1600 fl Heiratsgut oder die Zinsverschreibung erhalten hat, soll sie mit Gunst und Willen und im Beisein ihres Junkers und Ehegemahls vor dem kaiserlichen Hofgericht zu Rottweil oder an einem anderen gebührenden Ort wie ihre anderen Schwestern für sich und ihre Erben auf ihr väterliches, mütterliches und brüderliches Erbe und die Erbgerechtigkeiten verzichten, wie es unter dem Adel im Land zu Schwaben gebräuchlich ist. [Es folgen Bestimmungen über die Witwenversorgung und über die Nutznießung bzw. die Vererbung von Heiratsgut, Widerlegung und Morgengabe]. Die beiden Ehepartner versprechen die Einhaltung dieses Heiratsvertrages, von dem zwei gleichlautende Urkunden ausgefertigt werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1122Archivalieneinheit
1576 Januar 5 (an der heiligen drey künig abendt) 
Erhard Rochus von Hallerdorf und seine Ehefrau Anna Hallerdorf, geborene Schütz von Eutingertal, verkaufen einen jährlichen Zins von 10 fl guter und gemeiner Reichswährung, der am 6. Januar (uf der heiligen drey künigs tag), acht Tage davor oder danach zu entrichten ist, an die edlen und festen Georg von Dettingen zu Unterdettingen, Hans Konrad von Suntheim zu Nellingsheim und Hans Ernst von Ow zum Eutingertal als verordnete Vormünder des von dem verstorbenen Hans Ulrich Schütz von Eutingertal zu Baisingen und Salzstetten hinterlassenen Sohnes und allen seinen Erben und Nachkommen für 200 fl und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme. Die Aussteller erklären Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung im Einlager in der Stadt Horb und Schadloshaltung. Der Zins kann jederzeit am 6. januar, acht Tage davor oder danach mit 200 fl und den entstandenen Kosten und Zinsen abgelöst werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1170Archivalieneinheit
Reutlingen, 1577 Dezember 11 
Der Stadtschreiberamtsverweser und kaiserliche Notar Nikolaus Staud zu Reutlingen beurkundet in einem Notariatsinstrument, dass zur Zeit der Regierung von Kaiser Rudolf II. (voller Titel) am 11. Dezember 1577, dem Mittwoch nach dem Adventssonntag, vormittags zwischen neun und zehn Uhr in der Reichsstadt Reutlingen Amalie Keller, geborene von Ehingen, Ehefrau des derzeit in Reutlingen wohnhaften Martin Keller von Horb, in ihrer gewöhnlichen Behausung hinten in der neuen Stadt bei der gemeinen Behausung der Schützengesellschaft in der unteren Stube vor dem Tisch in einem Sessel saß und trotz ihres schwachen Körpers bei noch gutem Verstand gut verständlich und überlegt in Anwesenheit des Ausstellers und der Zeugen ihren Willen zum Ausdruck gebracht und den Aussteller um dieses Notariatsinstrument gebeten hat: [1] Wenn sie nach zeitlicher Schickung aus diesem vergänglichen Jammertal durch den zeitlichen Tod abberufen wird, möchte sie ihre Seele dem Schöpfer aller Kreaturen, dem allmächtigen himmlischen Vater befehlen, der ihr durch die Verdienste seines eingeborenen Sohnes gnädig sein, sie in die ewige Wohnung aufnehmen und mit der Krone ewiger Herrlichkeit zieren soll, ihren Leib aber befiehlt sie bis zum jüngsten und großen Tag des Herrn der Erde. [2] Das zeitliche Vermögen, das ihr der Allmächtige nach seinem gnadenreichen Segen bescheren und von das sie hinterlassen wird, will sie so ordnen und vornehmen, wie es ihr gut, billig und recht zu sein scheint, niemandem zu Hass, Missgunst oder Widerwillen, sondern aus gutem, freien Willen und Gemüt, wie sie es durch diese Urkunde und ihren letzten Willen nach dem allgemeinen geistlichen und weltlichen Recht tun soll, kann und mag und es mit diesem mündlichen Testament (testamentum nuncupativum) bestimmt wird. Vor allen Dingen soll von ihrem hinterlassenen zeitlichen Vermögen ihre Dienerin Amalie Weiß für die von ihr seit ihrer Kindheit geleisteten und gezeigten treuen Dienste, ihr emsiges Warten und ihren Gehorsam nach ihrem Tod von den von ihr eingesetzten Erben und Erbinnen eine Bettstatt und 10 lb h württembergischer Währung erhalten. [3] Obwohl sie vor dieser Zeit wegen ihrer Wiederverheiratung den Vormündern und Pflegern ihres Sohnes Gall Schütz [von Eutingertal] das ihm von seinem Vater Ulrich Schütz von Eutingertal zu Baisingen (Peßingen) zustehende Erbe bereits vollständig übergeben hat, so dass sie von dem Gut, das sie bisher mit ihrem jetzigen Ehemann Martin Keller innegehabt und genützt hat und nach ihrem Tod hinterlassen wird, ihrem Sohn von den 1000 fl Widerlegung nichts schuldig ist, wenn sie es nicht mit gutem Willen tut, soll ihr Sohn ein Drittel der sich in ihrem Besitz befindenden Zinsen und Gülten mit den zugehörigen Urkunden erhalten, da sie nach dem gemeinen Lauf der Natur in ihrem durch göttliche Gnade erreichten hohen Alter in ihrem Ehestand keinen männlichen Leibeserben mit ihrem jetzigen Ehemann mehr erzeugen wird. Die anderen zwei Drittel ihres beweglichen und unbeweglichen Eigen- oder Lehenbesitzes soll dagegen ihr Ehemann Martin Keller mit den Gülten und Zinsen, den zugehörigen Urkunden, der Barschaft, dem Silbergeschirr, den Kleidern, den Kleinodien, dem Schmuck, den Schulden und dem Hausrat und alles andere mit und ohne Wert erhalten. Außerdem soll ihr Ehemann Martin Keller die 1500 fl Hauptgut auf Esslingen, die 1000 fl auf dem Flecken Altingen, 200 fl Morgengabe mit der Goldkette erhalten. Hierzu setzt sie ihren Ehemann und ihren Sohn jedem in seinem Teil als wahre und unzweifelhafte Erben und Erbnehmer ein. Wenn ihr Sohn in einem Ledigenstand oder ohen Hinterlassung ehelicher Leibeserben sterben sollte, fällt das ihm von seiner Mutter zugedachte Erbe an seinen Stiefvater Martin Keller. Dabei behält sie sich aber ausdrücklich vor, ihren letzten Willen jederzeit nach ihrem Gefallen, guter Gelegenheit und richtiger Vernunft zu ändern, zu mindern oder zu mehren oder gänzlich wieder aufzuheben. [4] Wenn schließlich ihr letzter Wille und ihr Vermächtnis einen Mangel an der Zierlichkeit oder an den Hauptstücken eines mündlichen Testamentes haben oder als ungültig angefochten werden, so ist es auch in diesem Punkt nicht weniger als in der ganzen Verordnung ihr Wille, ihr Befehl und ihre Meinung, dass ihr letzter Wille und ihr Vermächtnis nach dem Recht der Stadt Reutlingen oder dem andernorts geltenden Recht so gültig sein sollen wie nach einem Abschluss vor Gericht und Rat, einer Bestätigung durch einhelliges Urteil, einem Kodizill für den Todesfall oder einer anderen Art des letzten Willens. Wenn sich jemand mit Worten und Werken über dieses Testament und die von ihr eingesetzten Erben beschweren, es mit oder ohne Recht anfechten und sich nicht damit begnügen wird, sollen sie ihre Erbansprüche und Legate an die dankbaren Erben verlieren. Als Testamentsvollstrecker wählt sie den alten Bürgermeister Jörg Becht (Bechten) und den Ratsherrn Kaspar Schilling, von denen jeder für seine Mühe einen Silberbecher erhalten soll. Auf ihre Bitte hin hat der Aussteller ihren letzten Willen in diese öffentliche Form gebracht, wird davon die erforderliche Anzahl von Notariatsinstrumenten ausfertigen und hat die Zeugen ermahnt, sich jederzeit an diese Dinge zu erinnern und wahrhafte Kundschafter zu sein. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1389Archivalieneinheit
Rottenburg am Neckar, 1583 Februar 13 
Der kaiserliche Notar Andreas Walch von Rottenburg am Neckar, derzeit am Reichskammergericht und an der Universität Tübingen approbiert und immtratikuliert, beurkundet in einem Notariatsinstrument, dass zur Zeit der Regierung von Kaiser Rudolf II. (voller Titel) am Mittwoch, den 13. Februar 1583 in der vorderen, dem Markt zugewandten Ratsstube des Rathauses in der Stadt Horb am Neckar (Negger) von Erzherzog Ferdinand [II.] von Österreich zwischen sieben und acht Uhr vormittags vor dem versammelten Gericht und im Beisein von Basilius Hipp von Remmingsheim, erzherzoglichem Rat und Obervogt, des Schultheißen Jakob Schweickhardt und der Zeugen Ludwig Benslin von Tübingen und Kaspar Eisenburg von Bidingen Georg von Dettingen zu Unterdettingen, Hans Konrad von Suntheim zu Wendelsheim (Windelzheim) und Hans Ernst von Ow zum Eutingertal als Vormünder des von Hans Ulrich Schütz von Eutingertal hinterlassenen Sohnes Gall Schütz von Eutingertal erschienen sind. Bei ihrem Erscheinen erhob der Schultheiß als erzherzoglicher Anwalt eine peinliche Klage gegen Bastian Eitelbuß von Mötzingen (Metzingen) im Gäu im Amt Herrenberg wegen eines an dem ebenfalls von dort stammenden Hans Kelin begangenen Totschlags. Die Vormünder ließen durch Hans Leonhard Fleiner, Doktor beider Rechte und Universitätsverwandter zu Tübingen, vortragen: Am 1. Januar 1583 habe Bastian Eitelbuß in dem Dorf Baisingen ihres Pflegesohnes abends zwischen neun und zehn Uhr auf einem Acker Hans Kelin so schwer verwundet, dass er neun Tage später im Scheerhaus zu Baisingen seinen Verletzungen erlegen sei. Unter Berufung auf die von den Eltern ihres Pflegesohnes seit vielen Jahren ausgeübte Hochgerichtsbarkeit, die durch viele Akten und Urkunden bewiesen werden könne, beanspruchten die Vormünder die Bestrafung des Täters. Als aber am 11. Januar 1583 der Leichnam von Hans Kelin zur Beerdigung nach Eutingen (Eittingen) geführt wurde, verlangte der Obervogt von Horb vermutlich auf Befehl der Oberamtleute der Herrschaft Hohenberg nicht nur die Auslieferung des Leichnams, sondern auch die Bestrafung des Täters in Horb, um aus der Sicht der Vormünder in die Hochgerichtsbarkeit in Baisingen einzudringen. Sobald die Vormünder von diesem Eingriff erfuhren, legten sie dagegen Protest ein und wiederholten diesen Protest vor dem Aussteller und den Zeugen unter Vorbehalt zukünftiger Änderungen, Hinzufügungen oder Kürzungen durch ihren Pflegesohn. Nach Anhörung dieser Erklärung legte der Schultheiß dagegen Widerspruch ein und ließ im Namen von Erzherzog Ferdinand [II.] von Österreich durch den Stadtschreiber Hans Heinrich Haller als Notar eine ihm auf einem Zettel übergebene Erklärung verlesen. Darin protestierte er gegen die Erklärung der Vormünder, beanspruchte die Hochgerichtsbarkeit in Baisingen ausschließlich für Erzherzog Ferdinand [II.] von Österreich und kündigte die Fortsetzung des bereits begonnenen peinlichen Prozesses in dieser Sache an. Diese Erklärung wurde durch Konrad Eitenbenz und Jakob Glyhe, beide Bürger zu Horb, bezeugt. Nach einer kurzen Bedenkzeit wiederholte Hans Leonhard Fleiner den Protest im Namen der Vormünder und forderten den Aussteller auf, alles sorgfältig zu protokollieren und ein Notariatsinstrument anzufertigen. Wegen Geschäftsüberhäufung hat der Aussteller das Notariatsinstrument durch einen anderen ausfertigen lassen, nach dem Vergleich mit seinem Konzept aber mit seinem Tauf- und Zunamen unterschrieben und mit seinem Notariatszeichen versehen. 
Pergament - Ausfertigung 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1010Archivalieneinheit
1584 Oktober 12 (Innsbruck) 
Erzherzog Ferdinand [II.] von Österreich (voller Titel) beurkundet, dass er Gall Schütz von Eutingertal auf seine Bitte, besonders aber wegen der ihm und dem Haus Österreich von seinem Vetter Gall Schütz von Eutingertal dem Aussteller geleisteten treuen und willigen Dienste, in seine und des Hauses Österreich besondere Gnade Schutz und Schirm aufgenommen hat. Gall Schütz von Eutingertal kann daraufhin alle und jede Gnade, Freiheit, Ehre, Würde, Vorteile, Rechte und Gerechtigkeiten nach Recht und Gewohnheit besitzen und benützen wie alle anderen, die sich mit Schutz und Schirm in der besonderen Gnade des Ausstellers und des Hauses Österreich befinden. Der Aussteller befiehlt allen Prälaten, Grafen, Freiherren, Rittern, Knechten, Hauptleuten, Landvögten, Vögten, Pflegern, Verwesern, Bürgermeistern, Richtern, Räten, Bürgern, Gemeinden und allen anderen seinen geistlichen und weltlichen Untertanen und Getreuen, welcher Würde, welchen Standes und Wesens sie seien, dass sie die fürstlichen Gnade, die Freiheiten, die Versprechen und den Schutz und Schirm von Gall Schütz von Eutingertal nicht behindern, sondern ruhig gebrauchen, genießen und bestehen lassen sollen und ihm unter Androhung dabei keine Gewalt, Bedrängung, Beschwerung oder Beleidigung anzutun und das auch niemand anderem zu gestatten. Bei jeder Zuwiderhandlung ist eine Strafe von 10 Mark lötigem Gold zur Hälfte an die Kammer des Ausstellers und zur Hälfte an Gall Schütz von Eutingertal zu bezahlen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1212Archivalieneinheit
1586 Februar 3 (uff Dorstag nach Unser Frowen Liechtmeßtag) 
Im Namen der allerheiligsten Dreifaltigkeit wird mit dieser Urkunde bekannt gegeben, dass am heutigen Tag zu Lob und Ehe des allmächtigen Gottes und zur Mehrung göttlicher Liebe und Freundschaft zwischen Leonhardt Bühler (Byheler) von Gültstein, dem ehelichen Sohn des verstorbenen Jakob Bühler und seiner Witwe Katharina Bühler zu Gültstein auf der einen und Elisabeth Eber (Eberschin) von Saulgau (Sulgow), der Witwe des verstorbenen Hans Roll zu Baisingen, auf der anderen Seite mit Rat und Wissen und im Beisein von Gall Schütz von Eutingertal zu Baisingen und Salzstetten als dem gebietenden Junker und Vogtherren, des Schultheißen Thomas Teufel, Joachim Leins, Martin Teufel, der Gebrüder Michel, Jakob und Gall Roll, alle von Baisingen, Konrad Eber und Jakob Eber von Saulgau, Anton Haas (Hasen), Matthias (Theis) Herbich, Leonhardt Haas, Jerg Ziegler, Peter Scheffer und Jakob Bühler, alle von Gültstein, und Martin Reuter von Nufringen, der Brüder, Vetter und nächsten Freunde und Verwandten, eine eheliche Heirat zu den folgenden Bedingungen besprochen und beschlossen wurde: (1) Leonhardt Bühler und Elisabeth Eber sollen das Sakrament der heiligen Ehe nehmen und einander getreue, freundliche und eheliche Beiwohnung tun, beweisen und erzeigen, wie es sich für getreue und fromme Eheleute gebührt und wohl ansteht. (2) Katharina Bühler gibt ihrem Sohn eine Ehe- und Heimsteuer von 160 fl, die sie ihm mit liegenden Gütern, seien es Äcker und Wiesen, erstatten soll, die das Gericht zu Gültstein für ausreichend und unklagbar halten wird. Wenn Leonhardt Bühler jetzt oder künftig Geld benötigen wird und die Güter zu seinem besseren Nutzen zu Baisingen oder anderswo mit einem Kauf oder auf einem anderen Weg anlegen möchte, kann er diese Güter zerteilt oder zusammen verkaufen, versetzen oder damit nach seinem Willen schalten und walten. Außerdem soll ihm ein gutes Zugpferd ausgeliehen und einen in Gültstein gebräuchlicher Haldenwagen übergeben werden. Dagegen soll Elisabeth Eber ihrem Ehemann ihr ganzes Hab und Gut zubringen, seien es Haus, Lehenhof, Scheuer, Äcker, Wiesen, Hausrat, Barschaft oder anderes, wie sie es von ihrem verstorbenen Ehemann Hans Roll geerbt hat, außerdem die Ehe- und Heimsteuer die sie in ihrer ersten Ehe von väterlicher oder mütterlicher Seite erhalten hat. Alles, was sie zusammen bringen, sollen sie in der Zeit ihrer Ehe als gemeinsames Gut nutznießen und vermehren, wie sie es gegen Gott und der Beständigkeit ihrer ehelichen Liebe und Freundschaft verantworten wollen. (3) Zur Verhütung von Unwillen und Unfreundschaft, die sich aus einer Trennung ihrer Ehe oder aus einem anderen Grund wegen ihres zusammen gebrachten Gutes ergeben könnte, wird vereinbart: Nachdem Elisabeth Eber aus der ersten Ehe mit ihrem verstorbenen Ehemann zwei noch lebende Töchter, Anna und Maria, hat, sollen diese beiden Kinder zusammen mit den künftig aus ihrer zweiten Ehe stammenden Kinder zur Ehe und Gottesfurcht erzogen, mit Kleidung und allem anderen Leibesbedarf entsprechend ihrem Stand und Vermögen unterhalten und nach Erreichung der Volljährigkeit dem Vermögen entsprechend ausgesteuert werden, als ob sie alle aus einer Ehe hervorgegangen wären. Jede der beiden Töchter aus erster Ehe soll aber im voraus 25 fl erhalten, wenn sie sich nach Erreichung der Volljährigkeit mit Wissen und Zustimmung der Obrigkeit, der Eltern und der Verwandtschaft verheiraten werden. Wenn eine dieser beiden Töchter vorher sterben sollte, soll ihre Mutter 20 fl und ihre Schwester 5 fl erhalten. (4) Anna Hader, Witwe zu Baisingen, hat ihrem verstorbenen Sohn Hans Roll bei seiner Heirat mit Elisabeth Eber ein Lehen oder Drittelhof mit allen Gerechtsamen in einer damals vorgenommenen Abrede im Beisein der Verwandtschaft zum Teil in Bar und zum Teil in Raten für 600 fl verkauft. Das hie rüber angefertigte Verzeichnis wurde vor den anwesenden Verwandten vorgelesen und als rechtskräftig anerkannt. Leonhardt Bühler, seine Hausfrau und seine Erben sollen die Witwe Anna Hader wie ihr verstorbener Sohn auf Lebenszeit mit kaltem und warmen Essen und Trinken unterhalten und ihr eine Kammer in der Behausung einräumen. Die Witwe ist zu keiner Arbeit im Haus oder auf dem Feld verpflichtet, es sei denn, daß sie es freiwillig tun möchte. Leonhardt Bühler soll ihr außerdem in jeder Zelge einen Acker geben, nämlich 1 Jauchert in der Reise, 1 Jauchert, der Bühlacker genannt, und 1 Jauchert in der Röte, durch den der Graben geht. Diese Äcker soll er für die Witwe auf seine Kosten bebauen, zur entsprechenden Zeit mit Roggen, Veesen oder Hafer bepflanzen, die Äcker in gutem Zustand erhalten und zur Brachzeit auf jeden Jauchert Acker 3 Wagen Mist führen. Die Witwe ist dagegen schuldig, den Samen für jeden Acker zu geben. Der Witwe bleibt ein Stück Wiese nach ihrer Wahl auf der oberen Wiese vorbehalten, die aber nicht versetzt oder verändert sein soll. Der Käufer und Maier soll für die Witwe ein Viertel Hanf und ein halbes Viertel Linsen anbauen, wo er selbst seinen Hanf und seine Linsen stehen hat. Den Samen soll die Witwe dafür geben. Der Witwe kann jedes Jahr eine Kuh oder drei bis vier Schafe halten, für die ihr der Käufer einen Stall zur Verfügung stellen muss. Nach dem Tod von Anna Hader sollen alle diese Punkte nichtig und der Käufer Leonhardt Bühler, seine Erben und Nachkommen wegen dieses Lehens oder Drittelhofes ledig und los sein. Das Lehen oder der Drittelhof wurde zu diesen Bedingungen vor vielen Jahren zusammen mit einigem Vieh, Fuhrwerk und Zaumzeug für 600 fl verkauft, von denen jedes Jahr am Pfingsttag 10 fl bezahlt werden sollten. Leonhardt Bühler nimmt die Bedingungen dieses Verkaufes an und verspricht die Bezahlung der Kaufsumme. Außerdem übernimmt er 160 fl, die dem Prior und dem Konvent des Karmeliterordens zu Rottenburg am Neckar zinsbar sind, und andere laufende Schulden, die auf diesem Lehen oder Drittelhof entstanden sind, die er ablösen und verzinsen wird. Die Übernahme dieser Schulden soll ihm aber von seiner Haupt- und Hofschuld abgezogen werden. Als sich Hans Roll mit Elisabeth Eber verheiratete, bekam er von seiner Mutter eine Heim- und Ehesteuer von 50 fl und 30 fl für seine ihr erwiesenen Dienste mit der Bebauung der Lehengüter und der Versehung des Haushaltes im Ledigenstand, wofür sie ihm bisher nichts gegeben hatte. Für die Pflege seiner Mutter erhielt er außerdem 20 fl, so dass sich insgesamt eine Summe von 100 fl ergab, die ihm ebenfalls von der Hauptschuld abgezogen wurden. Weil die Witwe Anna Hader außer dem verstorbenen Hans Roll noch vier lebende Kinder und Kindeskinder hat, Michel, Jakob, Gall und der Sohn Jakob des verstorbenen Jörg, die Rollen genannt, wird abgeredet und beschlossen, dass jedes Kind von der Hauptschuld der 600 fl durch jährliche Raten 50 fl erhalten soll. Diese Ehe- und Heiratsabrede haben Leonhardt Bühler und Elisabeth Eber mit zusammen geschlossenen Händen und im Beisein des Junkers, der Herren und der beiderseitigen Verwandtschaft beschlossen und versprochen, alle Bedingungen einzuhalten und nicht dagegen zu verstoßen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1123Archivalieneinheit
1586 Februar 25 (Zinstags nach demSontag Invocavit in der hailigen vasten) 
Bernhard Weippart, wohnhaft in dem zur Herrschaft Hohenberg zugehörigen Flecken Ergenzingen (Ergazingen), bestätigt, dass Hans Teufel zu Baisingen (Bösingen) einen Zins von einem kurzen Horber Malter Roggen nach der Zelge aus einem Jauchert Acker im Gefrör mit 10 fl Basler Münze abgelöst hat. Der Acker stößt einerseits an Balthasar Widmaier zu Ergenzingen und andererseits an die Witwe von Hans Stopper, oben auf Jakob Weiß von Baisingen und unten auf den Allmendweg. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1213Archivalieneinheit
1586 August 29 
Nachdem sich Gall Schütz von Eutingertal zu Salzstetten und Baisingen vor kurzem mit Maria Teufel (Düflerin), der ehelichen Tochter von Thomas Teufel (Tüfel) von Baisingen, verheiratet und den Kirchgang nach christlicher Ordnung begangen und bestätigt hat, zwischen ihnen aber noch kein besonderer Heiratsvertrag abgeschlossen wurde und sie bereits einen jungen Sohn als Erben erhalten haben und künftig vielleicht noch weitere Kinder bekommen werden, wird auf ihre Bitte durch Christoph Wendler von Pregenroth, Statthalter in Hohenberg, Basilius Hipp von Remmingsheim, Obervogt zu Horb, beide Räte von Erzherzog Ferdinand [II.] von Österreich, Georg von Dettingen zu Unterdettingen, Jakob Leins, Bürgermeister, Hans Herholdt, Hauptmann zu Horb, und Thomas Teufel, den Vater von Maria Teufel, folgender Heiratsvertrag abgeschlossen, um Streit und Missverständnisse zu verhindern: (1) Thomas Teufel verspricht seiner Tochter 500 fl als Ehesteuer und Heiratsgut in Bargeld oder in Gülten, außerdem ihre ehelichen Kleider und was zu ihrem Leib gehört. (2) Dagegen soll Gall Schütz von Eutingertal seiner Ehefrau 1000 fl Hauptgut widerlegen, damit sie von 100 fl jährlich 5 fl erhalten kann, außerdem eine Morgengabe von 300 fl. [Es folgen Bestimmungen über die Witwenversorgung und über die Nutznießung bzw. die Vererbung von Heiratsgut, Widerlegung und Morgengabe]. Den Versorgungsbrief über die Heimsteuer, Widerlegung und Morgengabe soll Gall Schütz von Eutingertal mit ausreichender Versicherung und Verweisung binnen einem halben Jahr dem Vater seiner Ehefrau übergeben. In allen anderen Punkten, die in diesem Heiratsvertrag nicht geregelt sind, soll es nach dem Gebrauch und Herkommen des Adels in Schwaben gehalten werden. Abschließend versprechen Gall Schütz von Eutingertal und Maria Teufel, dass sie diesen Heiratsvertrag in allen Punkten einhalten und nicht dagegen verstoßen werden. Der Heiratsvertrag wird in zwei Ausfertigungen erstellt, von denen jede Seite eine Ausfertigung erhält. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1034Archivalieneinheit
1587 Juni 25 
Hans Bauer (Baur) zu Ergenzingen verkauft ein 1/2 Jauchert Acker zu Baisingen an Hans Teufel zu Baisingen und allen seinen Erben und Nachkommen für 16 1/2 fl und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Der Acker liegt zwischen Hans Weippert von Ergenzingen und Jakob Weiß von Baisingen, stößt oben auf Jakob Weiß und unten auf die Straße. Abschließend Erklärung über Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1208Archivalieneinheit
1587 Oktober 5 (uff Donderstag nach Sannct Michaels des hailligen erzengelstag) 
Leonhardt Bühler (Büller) von Gültstein, wohnhaft zu Baisingen im Gäu, beurkundet für sich, seine Erben und Nachkommen, dass er von seinem Junker und seiner Obrigkeit, Gall Schütz von Eutingertal zu Baisingen und Salzstetten einen Hof mit Haus, Hofreite, Scheuer, Ställen, Wiesen, Gärten, Äckern sowie allen anderen Rechten und Gerechtigkeiten und Ein- und Zugehörungen als Erblehen empfangen hat. Dazu gehören die folgenden Stücke und Güter: Haus, Hof, Hofreite, Scheuer und Garten, alles beieinander im Dorf zu Baisingen. Der Hof liegt zwischen Jakob Bayer und Jakob Weiß auf der einen und dem Junker und der Allmendestraße auf der anderen Seite, stößt oben an die Allmendegasse und unten mit dem Garten auf Jakob Weiß. Das Haus zinst jährlich 3 ß h an die [Liebfrauen]kapelle, außerdem zinst das Haus zusammen mit der kleinen Scheune 1 fl Horber Währung an das Spital zu Horb. Äcker in der Ergenzinger Zelge: [1] 4 Jauchert Acker an der Halden an einem Stück bei dem Hewingerweg, der unten auf Martin Teufel und oben auf Jakob Haimburg (Heünbürgen) und Joachim Leins (Leünßen) stößt. [2] 1 1/2 Jauchert mit der Wiesen bei dem Tiergarten und an den Wiesen gelegen, ungefähr von 1 Jauchert umgeben. [3] 2 Jauchert im Grund im Blosenberg zwischen Jakob Haimburg und der Witwe des verstorbenen Andreas Bayer, der oben wieder auf die genannte Witwe und unten auf den Aussteller selbst stößt und ein Grundacker ist. [4] 2 Jauchert mit dem Brachland im Korntal zwischen Jakob Bayer und Jakob Haimburg, die oben auf den Hewingerweg und unten auf den Aussteller selbst stoßen. [5] 4 Jauchert im Bösler im Grund, genannt Steinlinsgrund, die oben und unten an Hans Teufel angrenzen. [6] 2 Jauchert im Bösler zwischen der Witwe von Remigius (Rammey) Dußling und Martin Teufel, die an die Bonndorfer Hölzer angrenzen. Das Hölzlin geht bis an das Bernloch. [7] 1/2 Jauchert im Hegellin zwischen dem Junker und der Witwe von Remigius Dußling, der oben wieder auf sich selbst stößt. [8] 1 Jauchert hinter dem Bühl bei Hans Teufel, der oben auf die Witwe von Remigius Dußling und Martin Teufel und unten auf die von Ergenzingen stößt. [9] 1/2 Jauchert am Kasselsberg auf dem Rain, der nach außen auf sich selbst und oben auf Thomas Teufel stößt. [10] 1 Jauchert im Korntal am Brachland abwärts zwischen Jakob Haimburg und dem Aussteller. [11] 4 Jauchert im Fuchs zwischen Martin Teufel und dem Junker, die unten auf Johann Leins und oben auf Hans Teufel stoßen. [12] 1 Jauchert im Ergenzingerweg zwischen Jakob Weiß und Jakob Haimburg, der oben auf die Allmendestraße und unten auf Hans Teufel stößt. [13] 1 1/2 Jauchert zwischen dem Weg, Thomas Teufel und Jakob Weiß, die oben auf Hans Teufel und unten auf Jakob Bayer stoßen. [14] 1 Jauchert, genannt des Halgenäckerlein, das auf der einen Seite an Hans Teufel und auf der anderen Seite an Jakob Bayer, oben wiederum an Jakob Bayer und unten an die Witwe von Remigius Dußling angrenzt. [15] 1 Jauchert, genannt der Grubenacker, zwischen Jakob Hainburg und denen von Ergenzingen, der oben auf die Allmendestraße und unten auf die Witwe von Andreas Bayer stößt. Äcker in der Mötzinger Zelge: [1] 1 Jauchert hinter den Gärten aufwärts zwischen der Witwe von Andreas Bayer und Jakob Haimburg, der oben auf Jakob Bayer und unten auf den Aussteller stößt. [2] 3 Viertel nicht weit davon zwischen [Vorname vergessen] Teufel, Jakob Haimburg und Jakob Mayer, der oben auf Jakob Bayer und unten auf den Aussteller stößt. [3] 2 Jauchert von den Tannen ausgehend zwischen dem Holz von Jakob Bayer und dem Aussteller, die gegen das Dorf auf Jakob Hainburg und außerhalb auf Jakob Weiß stoßen. [4] 3 Jauchert auf dem Holzschochen, wo der Tannensteig durchgeht, zwischen Martin Teufel und Jakob Hainburg, die oben auf Jakob Weiß und unten auf sich selbst stoßen. [5] 1 Jauchert vor dem Oberen Tor zwischen Johann Leins und Jakob Weiß, der unten an die Straße und oben auf sich selbst stößt. [6] 2 Jauchert, genannt der Roll, bei Martin Teufel gelegen, die oben auf das Holz und unten auf Martin Teufel stoßen und aus denen 5 Viertel nach der Zelge gehen. [7] 1 Jauchert im Schmaltal zwischen der Winterhalde am Weg, die oben an Martin Teufel und unten an Thomas Teufel angrenzen. [8] 1 Jauchert im Grund vor dem Bernloch, das umliegt, oben auf die Witwe von Andreas Bayer und unten auf Johann Leins stößt. [9] 1 Äckerlin, ungefähr 1 Viertel, vor dem Bernloch, das gerade hinab zwischen Jakob Hainburg und Hans Teufel liegt. [10] 2 Jauchert an den Börgen an der Herrenbergerstraße bei Blasius Teufel, die oben auf Jakob Bayer und abwärts an Jakob Haimburg stoßen. [11] 2 Jauchert auf der Reute, die unten auf Hans Teufel und oben auf Martin Teufel stoßen, aus denen 1 Malter Roggen und Hafer nach der Zelge gehen. [12] 1 1/2 Jauchert zwischen den Hölzern bei dem Bömlin zwischen der Witwe von Andreas Bayer und Christian Konrad von Mötzingen, die oben auf Hans Teufel und unten auf die genannte Witwe stoßen. [13] 2 Jauchert auf den Evenen (Öffina) zwischen dem Maurer Georg Sommerberg (Sumerberg) und Martin Teufel auf der einen und Hans Haimburg auf der anderen Seite, die oben auf den Aussteller und unten auf Jakob Hainburg stoßen. [14] 1/2 Jauchert im Herrenbergerweg zwischen Johann Leins und Jakob Weiß, der oben auf die Witwe von Andreas Bayer und unten auf Jakob Bayer stößt. [15] 3 Jauchert am Bernloch, das zum Teil Brachland ist, zwischen Hans Teufel und dem Bernloch, die oben auf Jakob Bayer und unten auf die von Bondorf stoßen. [16] Nicht weit davon 1 Jauchert ebenfalls im Bernloch, der erst umgebrochen wurde, zwischen Hans Teufel und Jakob Bayer, der oben auf das Bernloch und unten auf den Aussteller stößt. [17] 2 1/2 Jauchert hinter den Gärten zwischen Martin Teufel und der Witwe von Andreas Bayer, der oben auf den Aussteller und unten auf den Garten des Junkers stößt. [18] 5 Jauchert bei den Tannen, der Tannenacker genannt, zwischen der Allmendestraße und Jakob Weiß, der oben auf den Allmendeweg und unten auf sich selbst stößt. Äcker in der Zelge gegen Eutingen: [1] 3 Jauchert im Lindental zwischen Jakob Weiß und Blasius Teufel, die oben auf die von Göttelfingen und unten auf Hans Teufel stoßen. [2] 1/2 Jauchert am Eutingersteig zwischen dem Junker und Thomas Teufel. [3] 1 Jauchert im Lindental, durch den die Horberstraße geht, zwischen Thomas Teufel und Jakob Weiß, der auf der einen Seite auf sich selbst und auf der anderen Seite auf den Graben stößt. [4] 2 Jauchert über dem Berg, die unten an die See angrenzen und zwischen Martin Teufel und Jakob Bayer liegen. [5] 1 Jauchert am Weiher zwischen Johann Leins und Hans Teufel. [6] 1/2 Jauchert unter dem Rottenacker zwischen dem Graben und Martin Teufel, der oben auf den Weiher und die Wiesen von Hans Teufel stößt. [7] 1 1/2 Jauchert im Grund unter den oberen Hölzern, die oben gegen den Hummelberg auf Jakob Weiß und unten auf Hans und Martin Teufel stoßen. [8] 2 Jauchert am Schlauch zwischen der Witwe von Andreas Bayer und denen von Göttelfingen, die oben auf Thomas Teufel und unten auf Hans Leins stoßen. [9] 3 Jauchert am Karman zwischen Thomas Teufel und der Witwe von Remigius Dußling, die oben auf Jakob Teufel von Göttelfingen, unten auf die Halde stoßen und keinen Zehnt geben. [10] 1 1/2 Jauchert zwischen diesen 3 Jauchert, Thomas Teufel und der Witwe von Remigius Dußling, die oben auf die von Göttelfingen und unten auf die Witwe von Remigius Dußling stoßen. [11] 4 Jauchert an der Halden zwischen dem Göttelfingerweg, Thomas und Martin Teufel und der Witwe von Remigius Dußling, die oben auf die von Göttelfingen und unten auf Jakob Haimburg stoßen. [12] 1 Jauchert im Kasselsberg zwischen Jakob Weiß und der Witwe von Andreas Bayer, der oben auf Johann Leins und unten auf Jakob Haimburg stößt. [13] 1/2 Jauchert unter dem Tiergarten zwischen Hans Teufel und Jakob Dußling, der oben auf den Garten von Hans Teufel und unten auf die Allmende stößt. [14] 1/2 Jauchert am Graben zwischen dem Bömlin und Jakob Mayer, der oben auf Jakob Haimburg und unten auf den Weg stößt. [15] 1 Jauchert, genannt der Gassenacker, zwischen dem Junker und Jakob Weiß, der oben auf Jakob Hainburg und unten auf die Straße stößt. [16] 1 Jauchert am Vollmaringerweg zwischen Hans Teufel und denen von Vollmaringen, der oben wieder auf die von Vollmaringen stößt und unten auf den Weg. [17] 2 Jauchert auf der Reute, der Leinßenacker genannt, zwischen Hans Teufel und Jakob Weiß. [18] 3 Viertel auf dem Rein zwischen der Straße und Meister Jerg Maurer, der oben auf Jung Andreas Bayer stößt. [19] 1 Jauchert, genannt der Lettaacker, zwischen Johann Leins und Michel Roll, der unten auf den Graben und oben auf den Garten des Junkers stößt. [20] 1 Jauchert an dem Seegraben zwischen Thomas Teufel und Jakob Haimburg, der oben auf die Straße stößt. Wiesen: [1] 1 Wiese zu Haitingen (Haidlingen) mit ungefähr 3 Mannsmahd zusammen bei Thomas Teufel, die oben auf die Witwe von Remigius Dußling und unten auf sich selbst stößt. [2] 1 Mannsmahd Wiese im Tiergarten zwischen dem Junker und Jakob Haimburg, die oben auf Jakob Weiß stößt. [3] 1 Mannsmahd Wiese, die Tannenwiese genannt, zwischen dem Allmendeweg und der Witwe von Andreas Bayer, die oben auf Jakob Weiß und unten auf Johann Leins stößt. [4] 2 kleine Wiesen in den oberen Wiesen, von denen die längere zwischen Jakob Bayer liegt und unten auf die Gasse stößt. Die andere Wiese liegt bei Martin Teufel und stößt oben auf Jakob Haimburg. Die Scheuer bei Jakob Bayer behält sich der Junker vor. Der Aussteller und seine Erben können diesen Hof nun mit allen genannten Stücken und Gütern, Rechten, Gerechtigkeiten, Ein- und Zugehörungen nach dem Erblehenrecht, dem Herkommen und der Gewohnheit innehaben und nutznießen und die Dächer, Gemächer, Scheunen, Ställe, Zäune, Gräben, Marksteine und Wässerungen mit allen notwendigen Gebäuden und insbesondere die Äcker mit vier Erntearten in gutem Zustand erhalten. Der Aussteller soll bei Fremden weder Äcker noch Güter bebauen, bevor nicht seine eigenen Hofgüter zugerichtet, angepflanzt und bebaut sind. Mit allem, was auf diesen Hofgütern angebaut und wachsen wird, sollen der Aussteller und seine Erben Mist machen und sie und keine anderen damit zu gebührender Zeit düngen. Außerdem sollen sie keines davon verkaufen, verschenken, vertauschen oder auf irgendeine andere Art und Weise verändern. Das Stroh bleibt ihnen aber für ihr Vieh vorbehalten. Der Aussteller und seine Erben sollen dem Junker und seinen Erben jedes Jahr als unablösige Landgarbe und Zins auf den Äckern ein Drittel aller Winterfrüchte und ein Viertel aller Sommerfrüchte übergeben. Korn, Roggen, Gerste, Hafer und dergleichen Früchte sollen in Garben und Erbsen, Wicken, Linsen und dergleichen Früchte, die nicht in Garben gebunden werden, in Schochen von dem durch den Junker und seine Erben jedes Jahr dazu verordneten Landgarber abgeteilt und abgezählt werden. Der Junker und seine Erben sollen dem Landgarber den Taglohn, der Aussteller und seine Erben die Lieferung und das Essen geben. Den Anteil, der der Junker und seine Erben erhält, sollen der Aussteller und seine Erben in seine Scheune in dem Dorf Baisingen bringen. Beim Einbringen der Früchte sollen den Pferden keine Früchte in Wannen oder andere Geschirre geschüttet und verfüttert werden. Der Aussteller und seine Erben sollen keine Garben oder irgendwelche Früchte bei sich selbst noch bei ihrem Junker und Lehenherr einbringen, die nicht zuvor durc h den Landgarber abgezählt und abgeteilt wurden. Die Steuern, die Frondienste und das Vogtrecht sollen der Aussteller und seine Erben gegenüber der Obrigkeit und dem Dorf verrichten und versprechen und wie bisher alle Zelgfrüchte als Zins entrichten und bezahlen, außerdem 1 fl an das Spital zu Horb und 3 ß an die [Liebfrauen]kapelle zu Horb. Dagegen wird dem Aussteller und seinen Erben vergönnt, dass sie jedes Jahr 2 Jauchert Roggen im Frühling mit Wicken oder anderen Früchten und 1 Viertel einer Jauchert mit Rübensamen ansähen können und davon nichts abgeben müssen. Der Junker und seine Erben sollen dem Aussteller und seinen Erben jedes Jahr 6 Klafter Brenn- oder Scheiterholz geben, dass sie im Umkreis von einer Meile um Baisingen schlagen und holen werden. Außerdem sollen sie dem Aussteller und seinen Erben alles Roggen- und Haferstroh, das für die Landgarbe auf diesen Hofgütern angebaut und wachsen wird, wieder zurückgeben, um damit die Hofgüter düngen zu können. Der Aussteller und seine Erben verpflichten sich, dass sie diesen Hof mit allen seinen Stücken und Gütern mit weiteren Gülten in keiner Art und Weise belasten oder versetzen und ohne Wissen des Junkers und seiner Erben nicht verändern, zertrennen, zerteilen oder verkaufen werden, sondern jederzeit in einer Hand zu belassen. Wenn der Aussteller und seine Erben ihre Gerechtsame mit Zustimmung des Junkers und seiner Erben verkaufen wollen, sollen sie ein Jahr lang mit das Vorkaufs- und Auslösungsrecht zu dem Preis haben, mit dem der Hof an andere verkauft würde. So oft es vorkommt, daß dieser Hof auf dem Erbweg, durch Kauf, durch Tausch oder auf andere Art und Weise in andere Hände kommt, soll immer ein geeigneter Bauer und Maier eingesetzt werden, der sich darum bemühen soll, den Hof in gutem Zustand zu erhalten. Jeder, der den Hof tot oder lebendig verläßt, soll 1 fl Weglos, jeder, der den Hof bezieht, 1 fl Handlohn entrichten. Wenn sich schließlich aus göttlichem Schicksal ergeben sollte, dass das Haus, die Scheuer und die Hofreitin mit ihren Zugehörungen ganz oder teilweise wegen einer Feuersbrunst oder auf andere Art und Weise untergeht, sind der Aussteller und seine Erben verpflichtet, alles mit dem Wert und der Güte wie vorher wieder aufzubauen. Alle zu diesem Hof gehörenden Stücke und Güter, die der Aussteller und seine Erben über kurz oder lang nicht bebauen und wüst liegen lassen werden, sollen dem Junker und Lehenherren heimfallen, der sie selbst einziehen oder an jemand anderen vergeben kann. Der Aussteller erklärt abschließend Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1204Archivalieneinheit
1587 Dezember 2 
Stefan Krespach (Crespach), wohn- und sesshaft zu Eutingen, zur Vogtei Horb gehörig, beurkundet, dass er mit Zustimmung seines gebietenden Junkers Basilius Hipp von Remmingsheim, Rat von Erzherzog Ferdinand [II.] von Österreich und Obervogt zu Horb, von Gall Schütz von Eutingertal zu Baisingen und Salzstetten 3 1/2 Jauchert Acker in der Zelge Hochdorf auf dem Bühl zwischen Hans Hecker und dem Schultheißen Hans Noll von Eutingen als rechtes und ewiges Erblehen erhalten hat. Der Acker stößt oben auf Hans Veeslin und unten auf Jakob Augsburger und ist außer dem gewöhnlichen Zehnten frei und ledig. Der Aussteller verpflichtet sich, diesen Acker künftig in gutem Zustand zu erhalten und nichts davon zu vertauschen, zu verkaufen, zu versetzen, zu verleihen oder zu verändern. Als jährliche und ewige Gült soll der Aussteller dafür jeweils am 11. November (uf Sant Martins des heiligen bischoffs tag), acht Tage davor oder danach 10 Viertel Roggen oder Hafer nach Zelgen von den Tennen in Baisingen in den Kasten auf dem Schloss führen lassen. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1126Archivalieneinheit
1588 Januar 25 
Stoffel Fischer (Vischer), wohn- und sesshaft zu Bildechingen (Biltechingen), verkauft mit Bewilligung seiner gebietenden Obrigkeit für sich, seine Erben und Nachkommen einen jährlichen Zins von 2 fl, der jedes Jahr am 13. Januar (uf Hillarii deß hailligen bischofstag), acht Tage davor oder danach in der Stadt Horb zu entrichten ist, an den edlen und festen Gall Schütz von Eutingertal zu Baisingen und Salzstetten als Kollator und den Probst und das Kapitel des Stifts zum Heiligen Kreuz zu Horb als Provisoren der Sankt-Michael-Pfründe und ihre Nachfolger für 40 fl und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Als Unterpfand setzt der Aussteller für diesen Zins mit Einverständnis von Schultheiß und Richtern zu Bildechingen folgende Stücke und Güter ein: [1] 1 Jauchert Acker auf der Höhe zwischen Andreas (Enndris) Hermann und Gall Schanz, der oben auf Hans Schmid und unten auf Hans Staib stößt und den Franziskanerinnen zu Horb 4 Viertel nach der Zelge zinst. [2] 1/2 Jauchert im Tiergarten zwischen Peter Bernhard und Peter Haas, der oben auf Peter Diesch und unten auf Michel Werner stößt und dem [Benediktiner]kloster Reichenbach 1 Viertel und 1 Imi nach der Zelge zinst. [3] 1/2 Jauchert auf dem Metlinsberg zwischen Christian (Christ) Schanz und Hans Staib, stößt oben auf Gall Schanz und auf die Miterben des Ausstellers. Ansonsten sind die genannten Stücke und Güter nur mit dem Zehnten belastet. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. Der Zins kann bei vierteljähriger Kündigungsfrist jederzeit am 13. Januar, acht Tage davor oder danach mit 40 fl abgelöst werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1393Archivalieneinheit
1588 Mai 2 
Martin Teufel (Deüffel), Jakob Haimburg und Katharina Weißenbach, die Witwe des verstorbenen Remigius Dußling, alle wohnhaft zu Baisingen im Gäu, verkaufen an ihre Obrigkeit, den Junker Gall Schütz von Eutingertal zu Baisingen und Salzstetten, und seinen Erben und Nachkommen, den bisher von ihnen besessenen und erkauften Heuzehnten, den jeder Untertan und Hintersasse, der Wiesen hat, mit dem Zehntschochen zu geben schuldig ist, für 220 fl und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme. Die Aussteller erklären Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. Abschließend wird vereinbart, dass die Aussteller von den sich in ihrem Besitz befindenden Wiesen keinen Heuzehnten geben müssen, den sie aber geben müssen, wenn sie früher oder später aus Äckern oder anderen Feldern Wiesen machen und liegen lassen sollten. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1125Archivalieneinheit
1588 Mai 8 
Katharina, die Witwe des verstorbenen Remigius (Rammeyn) Dußling zu Baisingen, bestätigt, dass ihr ihre ordentliche Obrigkeit, der edle und feste Gall Schütz von Eutingertal zu Baisingen und Salzstetten, erlaubt hat, mit einem heute an ihn verkauften Anteil an einem Heuzehnten für 66 fl ein Hauptgut von 60 fl abzulösen, für das sie ihm seit etlichen Jahren 3 fl gezinst hat. Daraufhin erklärt die Ausstellerin, dass damit der Heuzehnt bezahlt ist. Die Ausstellerin erklärt Rechteverzicht. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1206Archivalieneinheit
1589 Januar 3 
Georg von Dettingen zu Unterdettingen, Hans Ernst von Ow zu Eutingertal, Werner von Neuhausen zu Vollmaringen und Göttelfingen, Samuel Haid, beider Rechte Doktor zu Tübingen und Abraham Hilßenwirk, kaiserlicher Notar und wohnhaft zu Vollmaringen, entscheiden die Streitigkeiten zwischen den Maiern und der Maierin zu Baisingen, Jakob Weiß, Hans Teufel, Jakob Hainburgen, Martin Teufel, Jakob Bayer, Leonhardt Biller, Andreas Bayer und Katharina Dußling, der Witwe des verstorbenen Remigius (Rammey) Dußling, auf der einen Seite und ihrer adeligen Obrigkeit, dem Junker Gall Schütz von Eutingertal zu Baisingen und Salzstetten, auf der anderen Seite: Die Maier und die Maierin von Baisingen behaupteten, durch den Junker mit zu vielen Fronen gegen das alte Herkommen belastet zu werden. Ihrer Meinung nach seien sie zu den Frondiensten nicht verpflichtet und könnten dafür das Geld erstatten. In den Fällen, in denen sie zu den Frondiensten verpflichtet seien, sollten diese abgemildert werden. Der Junker entgegnete darauf, dass er nach einem zwischen seinen Vorgängern und den Maierschaft am 27. März 1548 zu Tübingen abgeschlossenen Vertrag befugt sei, der Maierschaft diese Frondienste aufzuerlegen, wie es bereits bei dem verstorbenen Statthalter der Herrschaft Hohenberg, Gall Schütz von Eutingertal, und seinen Vormündern üblich gewesen sei. Daraufhin kamen am 2. Januar 1589 die von beiden Parteien gewählten Unterhändler in der größeren und vorderen Stube des Schlosses zusammen, verhörten das Vorbringen der beiden Parteien, lasen die vorgelegten Dokumente und bestimmten schließlich am Tag der Ausstellung dieser Urkunde in dem Gasthaus [in Baisingen] folgenden Vergleich: (1) Nachdem der Junker wegen dieser Streitigkeiten gegenüber den Maiern ungünstig eingestellt war und sie strafen wollte, hat er sie wieder in Gunst und Gnade auf- und angenommen. Die Maier versprachen dafür, sich künftig so zu verhalten, wie es getreuen und gehorsamen Untertanen zu tun gebührt. Alle Ungunst und aller Widerwille werden für beendet erklärt. (2) Mit den Fronen in Zwing und Bann von Baisingen, dem Keltern des Mostes zur Herbstzeit unter den Weinbergen, dem Mahlen von Heu und Öhmd auf dem Brühl und dem Mist auf den Höfen des Junkers soll es dem alten Herkommen gemäß gehalten werden. Die Maier, ihre Erben und die Besitzer ihrer Güter sind deshalb verpflichtet, diese Fronen ohne Lohn zu verrichten. Davon ausgenommen sind nur die Güter, die der Junker kaufen oder erhalten wird. Dort muss er die Arbeiten auf seine Kosten verrichten, die dort wachsenden Früchte selbst einholen und den Mist selbst ausführen lassen. (3) Jeder Maier, dessen Erben und Nachkommen ist verpflichtet, aus dem Wald zu Salzstetten 3 Klafer Scheiterholz und einen Wagen mit Heu oder Öhmd nach Baisingen zu führen, der Zeitpunkt bleibt aber ihnen überlassen. (4) Wenn der Junker noch mehr Fahrten mit Holz, Heu oder Öhmd von Salzstetten benötigt, sind die Maier, ihre Erben und Nachkommen dazu ebenfalls verpflichtet. Der Zeitpunkt bleibt aber wiederum ihnen überlassen und soll außerhalb der Feldarbeit liegen. Jede Fahrt soll ihnen der Junker einen Tag vorher bekannt geben und mit 1/2 fl bezahlen. (5) Die Fronen außerhalb von Baisingen, sei es mit Wein, Holz, Heu, Steinen, Ziegeln, Kalk, Sand und dergleichen mehr, sollen die Maier, ihre Erben und Nachkommen nach altem Herkommen verrichten. Wenn sie dafür aber weiter als im Umkreis von einer Meile fahren müssen, sollen sie für jede Meile 1/2 fl erhalten, dagegen 4 Batzen, wenn sie im Umkreis von einer halben Meile fahren müssen. (6) Der Vertrag wird auf Lebenszeit des Junkers geschlossen. Nach seinem Tod sollen sich seine Erben und Nachkommen erneut mit den Maiern, ihren Erben und Nachkommen vergleichen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1124Archivalieneinheit
1589 Februar 14 
Hans Bauer (Baur), zu Ergenzingen wohnhaft, verkauft an den ehrbaren und bescheidenen Hans Teufel zu Baisingen und allen seinen Erben und Nachkommen einen 1/2 Jauchert Acker in Baisingen im Gfrör für 22 1/2 fl und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Der Acker liegt zwischen den Erben von Hans Erbelin zu Ergenzingen und dem Käufer, stößt oben auf Jakob Weiß und unten auf den Mötzinger Weg und ist nur mit dem gewöhnlichen Zehnten belastet. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1127Archivalieneinheit
1589 Dezember 8 
Jakob Roll zu Baisingen im Gäu verkauft an 3 Viertel Acker in der Zelge gegen Eutingen nahe beim Kasselsberg (Kandelsperg) an seinen günstigen lieben Junker und seine ordentliche Obrigkeit, den edlen und festen Gall Schütz von Eutingertal zu Baisingen und Salzstetten, und allen seinen Erben und Nachkommen für 13 fl und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Der Acker liegt zwischen Jakob Haimburg und Jakob Dußling, stößt oben auf Jakob Mayer und unten auf Johann Leins (Lenüßen), wird von der Rohrdorfer Steige durchschnitten und zinst Hans Teufel zu Baisingen 3 Viertel Roggen und Hafer nach der Zelge. Ansonsten ist der Acker nur mit dem gewöhnlichen Zehnten belastet. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 955Archivalieneinheit
Stuttgart, 1589 Oktober 13 
Ludwig Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt Hans Veit von Wernau mit einem Viertel des großen und kleinen Zehnten von Dietersweiler, einem Achtel des großen und kleinen Zehnten von Grünmettstetten, einem Viertel des großen und kleinen Zehnten von Bittelbronn und dem früher von Auberlin Keck und jetzt von den Erben des verstorbenen Hans Röck bebauten Gut. Alle diese Lehen hatten zuvor Johannes Ifflinger, sein Sohn Hieronymus Ifflinger [von Graneck] und sein Sohn Hans Friedrich [II.] Ifflinger [von Graneck] von den Vorfahren der Ausstellers empfangen, bis sie mit Einverständnis aller Ifflinger von Graneck an die von Wernau verkauft wurden. Wenn aus der Sippe und dem Geschlecht des Belehnten keine Mannspersonen vorhanden sind, sollen daraufhin die Frauen oder Töchter belehnt werden, aber immer ein Mann als Lehengenosse gestellt werden, um das Lehen zu empfangen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1050Archivalieneinheit
Stuttgart, 1589 Oktober 13 
Ludwig Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt Hans Veit von Wernau mit einem jährlichen Zins von 2 lb 5 h und 1 Malter Roggen Sulzer Maß, den ihm die Pfleger [der Kapelle] Sankt Wendelin zu Sulz aus dem Tyßlinzehnten zu Sulz aus den beiden Teilen von Berthold Gut (Gue(o)tten) und des Heiligen geben. Das Lehen hatten vorher Johannes Ifflinger von Graneck und sein Sohn Hieronymus Ifflinger von Graneck von den Vorfahren des Ausstellers und danach Hans Friedrich [II.] Ifflinger von Graneck, der Sohn von Hieronymus Ifflinger von Graneck vom Aussteller und wurde mit Zustimmung aller Ifflinger von Graneck an Hans Veit von Wernau verkauft. Die Rechte des Ausstellers, seiner Erben und Männer bleiben davon unbeeinträchtigt. Wenn aus der Sippe und dem Geschlecht des Belehnten keine Mannspersonen vorhanden sind, sollen daraufhin die Frauen oder Töchter belehnt werden, aber immer ein Mann als Lehengenosse gestellt werden, um das Lehen zu empfangen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1128Archivalieneinheit
1590 Juni 2 
Jakob Roll zu Baisingen im Gäu verkauft einige Ackerfelder zu Baisingen an seinen günstigen lieben Junker und seine ordentliche Obrigkeit, den edlen und festen Gall Schütz von Eutingertal zu Baisingen und Salzstetten, und allen seinen Erben und Nachkommen für 52 fl und 3 Ort und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Verkauft werden folgende Stücke und Güter in der Zelge gegen Mötzingen: [1] 1 Jauchert Acker ungefähr auf der Öffina zwischen dem Käufer und Lenhart Biller, der oben auf Jakob Haimburg und unten wieder auf Lenhart Biller stößt und Lenhart Biller 2 Viertel Roggen und Hafer nach der Zelge zinst. Ansonsten ist dieser Acker zehnt- und zinsfrei. [2] 1 Jauchert im Gänßwald zwischen Johann und Hans Leins, stößt oben auf den Mötzinger Wald und unten auf die Witwe von Andreas Bayer und zinst an Georg Scheffer zu Ergenzingen 1 Viertel und 1 Imi Vesen und kein Hafer, wenn Korn steht. In der Zelge gegen Ergenzingen: [3] 1/2 Jauchert an der Halden zwischen Jakob Bayer und der Witwe von Andreas Bayer, stößt oben auf Thomas (Domma) Teufel (Deuffel) und unten auf Johann Leins. [4] 1 Viertel ebenfalls an der Halden zwischen Jakob Bayer und der Witwe von Andreas Bayer, stößt oben wieder auf die genannte Witwe und unten auf Johann Leins. [3] und [4] sind nur mit dem gewöhnlichen Zehnten belastet. In der Zelge gegen Eutingen: [5] 1/2 Jauchert bei dem Tiergarten zwischen der Witwe des verstorbenen Jakob Weiß und Jakob Mayer, stößt hinten auf Jakob Dußling und vorne an Lenhart Biller und zinste bisher dem Käufer 2 Viertel Hafer und Vesen nach der Zelge. Schließlich [6] 1 Jauchert in der Rüte (Raitin) zwischen Jakob Haimburg und Thomas Teufel, stößt oben wieder auf Jakob Haimburg und unten auf Hans Teufel und ist nur mit dem gewöhnlichen Zehnten belastet. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1129Archivalieneinheit
1590 Juni 17 (uff Mittwoch vor unsers Herren Fronleichtnamstag) 
Heinz Weiß zu Baisingen für sich selbst, Heinz Bock von Isenburg (Eißenburg) und Konrad Teufel (Deiffel) von Fischingen (Vischingen) für sich selbst und im Namen ihrer Ehefrauen Agnes (Angnesa) und Lucia Weiß, und Hans Weiß und Hans Teufel zu Baisingen als gesetzte und verordnete Pfleger der von dem verstorbenen Jakob Weiß zu Göttelfingen und Katharina Weiß zu Baisingen hinterlassenen Kinder Hans, Barbara, Katharina und Christina und alle als Erben von Alt Jakob Weiß, genannt Kirchmayer, zu Baisingen, ihres Vaters, Schwiegervaters und Großvaters der Pflegekinder, verkaufen an die ehrbare Frau Katharina Rottwelderin, die Witwe von Jakob Weiß, ihre Stiefmutter, Schwägerin und Großmutter ihrer Pflegekinder, und die sich noch bei ihr befindenden minderjährigen Kinder Jakob, Georg, Magdalena, Augusta und Maria das ihnen und ihren Pflegekindern gebührenden Fünftel an dem Mehrwert (yberbesserung) und Gerechtigkeit des ganzen Hofes zu Baisingen, an dem die Käuferin für sich und ihre genannten Kinder bereits ein Sechstel innehat, mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, Nutzungen und Beschwerden und Ein- und Zugehörungen, den sie alle zusammen von Jakob Weiß geerbt haben und ein Erblehen ihres Junkers und Vogtherren, des edlen und festen Gall Schütz von Eutingertal zu Baisingen und Salzstetten ist. Der Kaufpreis beträgt nach Abzug der Güter von Heinz Weiß und der Heiratsgüter, die die Aussteller und die verstorbenen Eltern ihrer Pflegekinder in früherer Zeit erhalten haben und sich auf 153 fl und 9 Batzen belaufen, auf 500 fl, von denen noch 11 fl abgezogen und abgerechnet werden, die die Aussteller für allerlei Schulden ihres Fünftels zu bezahlen haben. Von der Kaufsumme hat die Käufern bei der Ausstellung dieser Urkunde 100 fl bezahlt. Die restlichen 389 fl sollen die Käuferin und ihre Erben den Ausstellern und ihren Erben, ihren Pflegekindern und ihren Erben und den folgenden Pflegern jeweils am 2. Februar (uff unsern Lieben Frauen Maria Liechtmeßtag), acht Tage davor oder danach 20 fl bis zur vollständigen Bezahlung in Baisingen entrichten und damit am 2. Februar 1591 beginnen. Der Hof zinst jährlich nach einem darüber abgeschlossenen Reversbrief Gall Schütz von Eutingertal ein Drittel der Winter- und ein Viertel der Sommerfrucht, 1 1/2 fl jährlich am 11. November (uff Martini) an Johann Leins zu Baisingen, 1 lb 5 ß an die Pfründe zu Baisingen und 30 kr und 3 Malter Roggen an den Stadtschreiber zu Nagold. Ansonsten ist der Hof unbelastet. Zu diesem Hof gehören folgende Stücke und Güter: Ein alt und neu erbautes Haus mit Hof, Scheuer, Hofreite im Dorf Baisingen hinter der Kirche und Jakob Hainburgen, das unten auf die Hofwiesen stößt und oben wieder auf Jakob Haimburg und die Allmende. Äcker in der Ergenzinger Zelge: [1] 1 1/2 Jauchert am Ergenzinger Weg, die oben auf Hans Teufel und unten bei dem Leidlin auf die Obrigkeit stoßen. [2] 2 Jauchert Acker und Wiesen im Tiergarten zwischen der Witwe von Andreas Bayer zu beiden Seiten, die oben auf Hans Teufel stoßen. [3] 2 Jauchert am Spitzacker an der alten Herrenberger Straße, die oben auf Hans Teufel und unten auf Andreas Bayer und Jakob Haimburg stoßen. [4] 2 Jauchert am Battenrein zwischen Hans Teufel und Johann Leinßen, die oben auf Jakob Haimburg und unten auf den Ergenzinger Weg stoßen. [5] 1 1/2 Jauchert am Bottenrein zwischen Jakob Haimburg und der Witwe von Andreas Bayer, die oben auf den Bottenrein und unten wieder auf die Witwe von Andreas Bayer stoßen. [6] 1 1/2 Jauchert auf dem Hürschen zwischen der Käuferin auf der einen Seite und Johann Leins, Gall Dußling und Thomas Teufel auf der anderen Seite, die unten auf das Hanfland der Obrigkeit stoßen. [7] 1 Jauchert unter der Herrenberger Steige zwischen Jakob Haimburg und Jakob Bayer, der oben auf sich selbst stößt und unten auf d ie Witwe von Andreas Bayer. [8] 1 Jauchert am Binsdorfer Weg zwischen dem Weg und der Witwe von Andreas Bayer, der oben und unten auf Thomas Teufel stößt. [9] 3 Viertel am Ergenzinger Weg zwischen Thomas Teufel und der Witwe von Andreas Bayer, die unten auf den Ergenzinger Weg stoßen. [10] 1 Jauchert am Spitzacker bei dem Hegener Weg zwischen dem Weg und der Witwe von Andreas Bayer, der unten auf Thomas Teufel und oben auf Jakob Haimburg stößt. [11] 1 1/2 Jauchert am Ergenzinger Weg bei den Hanflanden, die oben auf Thomas Teufel und unten auf Hans Teufel stoßen. [12] 1 1/2 Jauchert zwischen dem Ergenzinger und Bonndorfer Weg, die oben auf Hans Teufel und unten auf die Obrigkeit stoßen. [13] 2 Jauchert hinter dem Bühl zu beiden Seiten zwischen der Obrigkeit, die unten wieder auf sich selbst stoßen. [14] 3 Jauchert an der Halden hinter [Ortsangabe nicht mehr lesbar] zwischen sich selbst gelegen, die oben auf Thomas Teufel und unten auf die Ergenzinger stoßen. [15] 1 Jauchert am Weidlins Rein zwischen Thomas Teufel und Hans Teufel, die oben auf Jakob Haimburg stoßen. [16] 1/2 Jauchert auf dem Fuchs, der oben auf Martin Teufel und unten auf Johann Leinßen stößt. [17] 1 Jauchert am Seltengraben, der oben auf Thomas Teufel und unten auf Jakob Bayer stößt. [18] 3 Jauchert hinter dem Bühl zwischen der Obrigkeit und denen von Ergenzingen, die oben auf Hans Teufel und unten auf sich selbst stoßen. [19] 1 1/2 Jauchert am Holzlehen zwischen der Obrigkeit, die oben auf Martin Teufel und unten wieder auf die Obrigkeit stoßen. [20] 2 Jauchert am Ergenzinger Theiffen Weg, die oben auf Hans Teufel und unten auf die Obrigkeit stoßen. [21] 1/2 Jauchert an der Herrenberger Steige zwischen der Käuferin und Jakob Bayer, der oben auf Hans Teufel und unten auf Martin Teufel stößt. [22] 2 Jauchert am Hewinger Weg an der Halden, die oben auf Hans Teufel und unten auf Jakob Bayer stoßen. [23] 4 Jauchert bei der Hecken, die an die Herrenberger Straße grenzen und auf den Schultheißen Hans Gramer von Ergenzingen stoßen. [24] 1 Jauchert im Fuchs zwischen Lenhart Biller und Johann Leins, die oben auf die Obrigkeit stoßen. [25] 3 Jauchert beieinander "im Berg", die oben auf Thomas Teufel und unten auf Jakob Haimburg stoßen. [26] 1 Jauchert, genannt das Hanfäckerlein, zwischen Thomas Teufel und der Obrigkeit, die unten auf Hans Teufel und oben auf Hans Leins stoßen. Äcker in der Eutinger Zelge: [1] 7 Jauchert in den Bürckhen zwischen dem Gemeindewald und der Tannenwiese gelegen, die oben auf Jakob Bayer und unten auf den Allmendeweg stoßen. [2] 4 Jauchert an der Steingruben zwischen Lenhart Biller und Klaus Teufel von Vollmaringen, die unten auf Hans Teufel und oben auf Michel Beglin stoßen. [3] 1/2 Jauchert, das auf das Bronnenwieslein und oben auf Lenhart Biller stößt. [4] 1/2 Jauchert, der an den Vollmaringer Weg stößt und oben auf Johann Leins. [5] 2 Jauchert unter der Bürgerwiese, die oben auf den Vollmaringer Weg und unten auf die Witwe von Andreas Bayer stoßen. [6] 2 Jauchert bei der Steingrube unter dem Rain von Jakob Haimburg, die oben auf Hans Teufel und unten auf Lenhart Biller stoßen. [7] 3 Jauchert vor dem oberen Holz, die oben auf Jakob Haimburg und unten auf die Obrigkeit stoßen. [8] 4 Jauchert im Obernsay, die oben auf sich selbst und unten auf die Obrigkeit stoßen. [9] 2 Jauchert am Kasselsberg (Kadelsperg), die oben auf Jakob Haimburg und unten auf Thomas Teufel stoßen. [10] 2 1/2 Jauchert am Eutingersteig, die unten auf Jakob Haimburg und oben auf die Horber Straße stoßen. [11] 1 1/2 Jauchert Holz und Brachland am Hummelberg, die oben auf Michel Leins von Vollmaringen und unten auf sich selbst oder die Hochdorfer Straße stoßen. [12] 3 Jauchert am Hummelberg, die oben auf den Wald der Obrigkeit und unten auf Lenhart Biller stoßen. [13] 1 Jauchert auf dem Kasselsberg, der oben auf Jakob Haimburg und unten auf den Acker von Jakob Dußling stößt. [14] 1/2 Jauchert am Lindental, der oben auf Hans Teufel und unten auf die Obrigkeit stößt. [15] 2 Jauchert an der Eutinger Steige, der Gassenacker genannt, die oben auf Jakob Haimburg und unten auf die Steige stoßen. [16] 2 kleine Jauchert "im Underster" zu drei Orten zwischen der Obrigkeit, die unten auf Jakob Haimburg stoßen. [17] 1 Jauchert am Hochdorfer Weg, der oben auf Hans Leins und unten auf Jakob Haimburg stößt. [18] 3 Jauchert, das Reiffle genannt, die oben auf die Witwe von Andreas Bayer und unten auf Lentze Teufel von Göttelfingen stoßen. [19] 2 Jauchert auf dem Elbenloch zwischen Martin Teufel und Junker Werner von Neuhausen, die oben auf Thomas Teufel stoßen. [20] 1 1/2 Jauchert, der Gassenacker genannt, der teilweise wüst liegt, zwischen Jakob Haimburg und Lenhart Biller, der unten auf die Eutinger Steige stößt. [21] 2 Jauchert, der Spitzacker genannt, zwischen der Käuferin und Hans Stopper, der oben auf Michel Roll und unten mit der Spitze an den neuen Garten von Thomas Teufel stößt. Äcker in der Mötzinger Zelge: [1] 3 Jauchert hinter dem Dorf, die oben auf Johann Leins und unten auf den Garten der Obrigkeit und sich selbst stoßen. [2] 5 Jauchert auf dem Hürschen am Zergelacker, die oben auf Thomas Teufel und unten auf Jakob Haimburg stoßen. [3] 1 Jauchert hinter dem Garten von Gall Dußling, der oben an die unter [1] genannten 5 Jauchert und unten auf Gall Dußling stößt. [4] 2 1/2 Jauchert oben auf dem Hürschen, die oben auf Hans Teufel und unten auf sich selbst stoßen. [5] 2 Jauchert Acker und Wiesen "zu Rockwis bey der Rossen", die oben auf die Wiese von Thomas Teufel und unten auf Jakob Bayer stoßen. [6] 3 Jauchert in der Laingruben, die oben auf Hans Teufel und unten auf die Rockwiese stoßen. [7] 1/2 Jauchert an der Herrenberger Straße, durch den die Straße geht, der oben auf die Witwe von Andreas Bayer und unten auf die Obrigkeit stößt. [8] 2 Jauchert an der Herrenberger Steige, die oben auf Thomas Teufel und unten mit den Stelzen auf Jakob Haimburg und ganz unten mit den unteren Stelzen auf die Witwe von Andreas Bayer stoßen. [9] 1 1/2 Jauchert "vom Schiffler gen Laib abhin" zwischen Jakob Haimburg und der Witwe von Andreas Bayer, die unten auf Martin Teufel und oben wieder auf Jakob Haimburg stoßen. [10] 1 weiteres Jauchert "vom Schiffler gen Laib abhin" zwischen Martin Teufel und der Witwe von Andreas Bayer, das oben auf Jakob Haimburg und unten auf Hans Teufel stößt. [11] 2 Jauchert am Mötzinger Weg im Grund, die oben an Lenhart Biller und unten auf den Mötzinger Weg stoßen. [12] 1 1/2 Jauchert im Langen Haagen, die oben auf sich selbst und unten auf die Obrigkeit stoßen. [13] 1 1/2 Jauchert "zu Rockhwiß", die oben auf Jakob Haimburg und unten auf sich selbst stoßen. [14] 1/2 Jauchert auf der Röte, der oben auf Martin Teufel und unten auf die Obrigkeit stößt. [15] 2 Jauchert hinter dem Dorf, die oben auf die Witwe von Andreas Bayer und unten auf sich selbst stoßen. [16] 1 Jauchert, der Aichenacker genannt, der oben auf Jakob Bayer und unten auf Gall Dußling stößt. [17] 1 Jauchert Wald und Brachland am Mötzinger Weg zwischen der Obrigkeit und Gall Dußling, der unten auf Thomas Teufel stößt. [18] 2 Jauchert Acker am Elmaldahl [?], die oben auf Gall Dußling und unten auf Thomas Teufel stoßen. [19] 3 Jauchert auf der Epfina, die oben auf Gall Dußling und den Herrenberger Weg stoßen und unten auf die Obrigkeit. [20] 2 Jauchert zu Haitingen an der Herrenberger Steige, die oben auf die Witwe von Andreas Bayer und unten auf Thomas Teufel stoßen. [Es folgen einige weitere Stücke, die in einer Knickfalte der Urkunde nicht mehr lesbar sind.] [...], die oben auf den Weg und unten auf Thomas Teufel stoßen. [Wiesen:] [1 ] 1 große Wiese in der oberen Wiese hinter dem genannten Haus mit Hofreite zwischen Lenhart Biller, die oben auf Jakob Bayer und unten auf Thomas Teufel stößt. [2] 3 Viertel in der Rockwiese, die unten und oben auf sich selbst stoßen. [3] 1 Garten oben in dem Dorf zwischen der Obrigkeit und Michel Roll, der vorne an die Allmendegasse und hinten auf die Äcker stößt. Hölzer: [1] 1 Holz im oberen Holz zwischen der Obrigkeit und der Gemeinde, das oben an die von Göttelfingen und unten auf sich selbst stößt. [2] 1 Holz "in Bürckhen" zwischen dem Junker und der Gemeinde, das oben auf sich selbst und unten auf die Baisinger Markung stößt. [3] 1 Holz, von dem ungefähr 3 Jauchert umgebrochen sind, die Tannen genannt, zwischen der Käuferin und Lenhart Biller, das oben undunten auf den Junker stößt. [4] 1 Jauchert Holz an den Tannen zwischen den Tannen und Martin Teufel, das oben auf Jakob Bayer und unten auf Martin Teufel stößt. Die Käuferin und ihre Erben sollen den ganzen Hof mit seinen Gütern künftig gegenüber der Obrigkeit und dem Flecken mit Fronen, Diensten und Steuern und anderen gemeinen Beschwerden des Fleckens auf ihre Kosten vertreten. Außerdem wurden kurz vorher und am Tag der Ausstellung dieser Urkunde Heinz Weiß einige Güter als Heiratsgut für 260 fl mit Bewilligung der Obrigkeit übergeben. In der Ergenzinger Zelge: [1] 1 1/2 Jauchert Acker im Ergenzinger Tal zwischen der Obrigkeit zu beiden Seiten. [2] 1 Jauchert im vorderen Berg zwischen Jakob Hainburgen und Jakb Bayer. In der Eutinger Zelge: [1] 2 Jauchert im Elbenloch zwischen Martin Teufel und dem Junker von Vollmaringen. [2] 1 Jauchert am Kasselsberg (Kadelsperg) zwischen Lenhart Biller und der Obrigkeit. In der Mötzinger Zelge: [1] 1 Jauchert bei den Tannen, das einerseits an die Witwe von Andreas Bayer und andererseits an die Obrigkeit stößt. [2] 1/2 Jauchert am Herrenberger Weg zwischen Lenhart Biller und Martin Teufel. [3] 1 Jauchert "zu Laib" zwischen der Obrigkeit und Jakob Haimburg. [4] 1 Garten oben im Dorf zwischen der Obrigkeit und Michel Roll. [5] 1 Wieslein in der oberen Wiese zwischen Thomas Teufel und der Käuferin. Daraus ist Heinz Weiß der Obrigkeit ein Drittel der Winter- und ein Viertel der Sommerfrüchte mit der gebührenden Steuer schuldig, außerdem der Käuferin auf den 11. November (uff Martini) 3 Imi Roggen, 1 Viertel 2 Imi Veesen 3 Viertel weniger 1 Imi Hafer als Hilfe für die gemeine Gülte. Wenn Heinz Weiß, seine Erben oder Nachkommen diese Güter über kurz oder lang durch Kauf oder auf andere Art und Weise gering schätzen werden (unwerden wolten), sollen sie wieder für die Kaufsumme von 260 fl zu dem Hauptgut und Lehenhof gegeben und ihm und seinen Erben dafür 163 fl und in den folgenden Jahren jeweils 6 fl bis zur völligen Bezahlung erstattet werden. Außerdem wird zwischen den Verkäufern und der Käuferin vereinbart: Wenn sich die Käuferin Katharina Rottwelder über kurz oder lang wiederum mit einem anderen Mann verheiraten will, ist ihr Ehemann nach ihrem Tod schuldig, diesen Hof abzutreten und soll nicht auf ihm geduldet werden. In diesem Fall soll die Obrigkeit aus den Verkäufern oder aus den Kindern der Käuferin einen Maier auswählen. Die Aussteller erklären Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1130Archivalieneinheit
1590 Dezember 10 
Balthasar Widmaier, wohnhaft in dem zur Herrschaft Hohenberg gehörenden Flecken Ergenzingen (Ergazingen), verkauft 1 Jauchert Acker, das teilweise in Baisingen und teilweise in Ergenzingen liegt, an Hans Teufel zu Baisingen und allen seinen Erben für 36 fl und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Bei der Kaufsumme wird jeder fl mit 25 Basler Plappert berechnet. Der Acker liegt einerseits bei dem alten Hans Baur und andererseits bei dem Käufer, stößt oben auf Jakob Weiß von Baisingen und unten auf den Mötzinger Weg und zinst 6 Viertel Roggen nach der Zelge an den Verkäufer. Ansonsten ist der Acker nur mit dem gewöhnlichen Zehnten belastet. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Pergament - Ausfertigung 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1133Archivalieneinheit
1591 März 8 
Georg Mader, schützischer Schreiber zu Baisingen, bestätigt, dass zwischen dem edlen und festen Gall Schütz von Eutingertal zu Baisingen und Salzstetten und seinem Untertanen Hans Teufel (Deiffeln) zu Baisingen folgender Tausch und Wechsel vereinbart wurde: Gall Schütz von Eutingertal gibt Hans Teufel ungefähr 1/2 Jauchert Acker in der Ergenzinger Zelge im Ergenzinger Tal zwischen Martin Euting (Eitting) und Hans Weiß. Der Acker stößt oben auf Martin Teufel und unten auf den Acker von Gall Schütz von Eutingertal und ist nur mit den gewohnten Zehnten, Steuern und Zinsen belastet. Hans Teufel gibt dafür Gall Schütz von Eutingertal 1 Viertel Acker in der Eutinger Zelge, das Bassen Äckerlein genannt, der in sein Hofgut gehörte. Der Acker liegt zwischen Jakob Hainburgen und Gall Schütz von Eutingertal, stößt unten auf Thomas (Domma) Teufel und oben auf den Bassengraben und ist ebenfalls nur mit den gewohnten Zehnten, Steuern und Zinsen belastet. Gall Schütz von Eutingertal gibt darüber hinaus für diesen Acker Hans Teufel noch 1 fl. Von diesem Tauschbrief hat jede der beiden Parteien eine Ausfertigung mit gleichem Inhalt bekommen. 
Papier - Ausfertigung 
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