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Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
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Dep. 38 T 1 Nr. 1183Archivalieneinheit
Mödingen (Maria Medingen), 1666 März 24 
Bruder Alanus Schmidt, Magister der Heiligen Schrift und Provinzial des Dominikanerordens in Deutschland, entbietet [Hans] Sigismund Schenk von Stauffenberg und seinem ganzen adeligen Haus Heil und Segen. Da der Empfänger und sein Haus aus gottseliger Andacht und besonderer Zuneigung zum Dominikanerorden seinen Vätern und Brüdern durch Übergabe zeitlicher Güter viel Gutes erwiesen haben, wird er mit seinem Haus durch den Aussteller aus dankbarer Gegenschuld an allen Heiligen Messen, Gebeten, Betrachtungen, Predigten, Wach- und Fastenzeiten und allen anderen Gott wohlgefälligen Werken und Übungen beteiligt, die von allen Vätern und Brüdern des Dominikanerordens in dieser Provinz verrichtet werden. Der Aussteller bittet Gott darum, den Empfängern das im Himmel zu bestätigen, was er ihnen auf Erden verliehen hat. Außerdem bittet er Gott darum, aus dem unerschöpflichen Schatz der Verdienste seines Sohnes Jesus Christus, der allerseligsten Himmelkönigin Maria und aus der Fürbitte des Ordenspatriarchen Dominikus und der Ordenspatrone Sankt Petrus, Antonius, Albertus, Thomas, Vincentius, Hyacinthus, Raymundus, Ludwig, Ambrosius, Jakobus, Katharina, Agnes und anderen mehr die Gnade zu erteilen,"damit unsere Unfruchtbarkeit mit Himmlischen Gnadenregen befeuchtiget / uberflüssige Früchten der H. Wercken taeglich / und je länger je mehr / herfür bringe." Dazu sollen die Empfänger den Dominikanerorden nicht nur in Ehren halten und bei seiner Verteidigung unterstützen, sondern auch Gott um dessen Erhaltung und Vergrößerung bitten, insbesondere auch für die Provinz Deutschland und den Aussteller dieser Urkunde. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1157Archivalieneinheit
1668 September 29 
Johann Jakob von Ehingen zu Börstingen, Sulzau, Poltringen und Oberndorf, Geheimer Rat, Kämmerer und Obristhofmeister des Fürstbischofes von Freising und Regensburg, verkauft für sich und seine adeligen Erben und Nachkommen das ihm von seinem Vetter Adam Heinrich von Ow zum Eutingertal und zu Ahldorf, kaiserlicher Rat und Obervogt in Horb, als Erbe zugefallene adelige Gut Eutingertal mit der Niedergerichtsbarkeit und allen anderen Rechten und Gerechtigkeiten und Ein- und Zugehörungen an den Reichsfreiherren Jörg Christoph von Schönfeld, fürstlich-württembergischer Jägermeister, und allen seinen adeligen Erben und Nachkommen für 4250 fl und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Zu diesem adeligen Gut gehören folgende Stücke und Güter: [1] Schloss und Sitz Eutingertal mit allen Gebäuden, allem Zubehör und allen Rechten und Gerechtigkeiten mit dem Bach und dem Fischwasser, das sich vom Schloss Eutingertal bis zum Neckar erstreckt. [2] Die Mahlmühle in dem Dorf Mühlen mit den dabei gelegenen 2 Mannsmahd Baumwiesen und Krautgärten und den Abgaben, die die Obrigkeit zu Mühlen erhält und jeder Müller zu geben schuldig ist. [3] 2 1/2 Mannsmahd Garten, der Hofgarten, bei diesen Gütern. [4] 1/2 Mannsmahd Baum- und Krautgarten unter der Steige bei diesen Gütern. [5] 1 1/2 Mannsmahd Baumwiesen bei diesen Gütern. [6] 1/2 Mannsmahd Hanfgarten bei diesen Gütern. [7] 2 kleine Gärten mit Bäumen am Deichelsteig. [8] Ungefähr 19 Mannsmahd Wiesen das Täle herunter. [9] 3 Viertel oben im Bildechinger Ried zwischen Jakob Gfrörer. Äcker in der Zelge, die mit Winterfrüchten angebaut werden: [1] Ungefähr 18 Jauchert Acker, der Deichelacker genannt, der oben auf das Bildechingerfeld stößt und zehnt- und gültfrei ist. [2] 4 Jauchert an diesem Acker, die erst von Jakob Vogelweiden gekauft wurden, die den Zehnten und etwas an zelglichen Früchten geben. [3] 1 1/2 Jauchert Acker im Wiesenacker zwischen der Witwe von Hans Weiß, der den Zehnten gibt. [4] 1 Jauchert im Grieß zwischen Jakob Gramer und Hans Gfrörer, das erst gekauft wurde und den Zehnten gibt. [5] 1 Jauchert im Hofsteig, die erst gekauft wurden, zwischen Jakob Gramer und Hans Sieber liegen und den Zehnten geben. [6] Ungefähr 8 Jauchert ob der Buchhalden bei dem Scheifflinsbaum zwischen Georg Gramer, die den Zehnten geben. [7] Ungefähr 6 Jauchert Acker, der Kirchenacker genannt, zwischen dem Bugweg, der den Zehnten gibt. Äcker in der Haferzelge: [1] Ungefähr 20 Jauchert, der Hofacker genannt, die oben auf Christian (Christ) Schanz und an den anderen Seiten bei der Allmende liegen. [2] 7 Jauchert Acker am Gepfengraben, die auf Bartholomäus (Barthel) Augsburger stoßen und den Zehnten geben. [3] 4 Jauchert Acker, der Waldacker genannt, der auf das Gut von Hans Lessen (Lesselin) stößt und den Zehnten geben. [4] 9 Jauchert Acker in den äußeren Sohlen zwischen dem Grund von Paul (Paul) Augsburger, die den Zehnten geben. [5] 3 Jauchert Acker, die von dem Nollen Gut zu Eutingen gekauft wurden, zwischen Bartholomäus Augsburger und den Angrenzern, die den Zehnten geben und jeder Jauchert 6 Viertel Roggen und Hafer nach der Zelge. [6] 3 Viertel Acker bei dem Ziegler am Rein, die den Zehnten geben. [7] 5 Viertel Acker in der Mühlenwiese zwischen Georg Platz und Jakob Schäfer, die den Zehnten geben. [8] 2 Jauchert, der Krumpacker genannt, zwischen Melchior (Melch) Knapp und Melchior Zimmermann, die den Zehnten geben. [9] 1/2 Jauchert bei dem Velbenbaum zwischen Georg Platz und Hans Lipp, die den Zehnten geben. In der Zelge Prais: [1] 18 Jauchert, der andere Hofacker genannt, zwischen dem Gänsleinbrunnen und Michael Laufer, die zehntfrei sind. [2] 7 Jauchert, das kleine Hofäckerlein genannt, die zehntfrei sind. [3] 2 Jauchert am Mühlweg beiderseits zwischen dem Junker Megenzer, die den Zehnten geben. [4] 1 Jauchert, das ebenfal ls dort zwischen dem Megenzer liegt und den Zehnten gibt. [5] 3 Viertel, die ebenfalls dort zwischen dem Megenzer liegen und zehntfrei sind. [6] 1 Jauchert Acker im Rokhardt, der erst gekauft wurde, zwischen Sebastian Gulde (Guldin) und den Erben von Hans Beck [?], der den Zehnten gibt. [7] 1 Jauchert Acker, der Berbelinsacker genannt, zwischen Jakob Gramer und Hans Lessen, der erst gekauft wurde und Gülten und Zehnt gibt. [8] 1 1/2 Jauchert Acker im Grieß zwischen der Witwe von Hans Lessen und Jakob Kühn [?], die Gülten und Zehnt geben. [9] Ungefähr 6 Jauchert Wüstfeld unter der Markung (markh) im Birkenloch (Pürkhenloch). [10] Ungefähr 10 Jauchert Acker ob der Hohen Steig, die oben auf die von Eutingen und unten auf die Halde stoßen und den Zehnten geben. [11] 3 Jauchert Wüstfeld hinter dem Waldacker am kleinen Steiglin, das vorher dem Bachmüller gehört hat. Holz und Wald: [1] Ungefähr 120 Jauchert Wald und Holz an beiden Halden. [2] 2 Jauchert Wald am Abendholz, die von Jakob Vogelweiden kommen. Außerdem überläßt der Aussteller dem Käufer das gesamte Sattelzeug und Geschirr, das zum Fuhrwerk erforderlich ist und bei der Erbteilung mit der Witwe seines Vetters an ihn gefallen war, das gesamte Futter mit Heu und Öhmd, die in diesem Jahr bereits erwachsene und noch zur Aussaat übrige Frucht. Der Käufer muss dafür aber die Kosten für die Heu- und Öhmdernte und den Ackerbau zurückerstatten. Mit Ausnahme der bei jedem Stück genannten Zehnten und einigen anderen daraus gehenden zelglichen Früchten, Hellerzinsen und vier Hühnern sind diese Stücke frei und ledig. Der Aussteller verspricht Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1063Archivalieneinheit
Horb am Neckar, 1668 September 29 
Nikolaus Pfleger, verordneter Schultheiß der kaiserlichen Stadt Horb, verkauft als schriftlich bevollmächtigter Gewalthaber von Johann Jakob von Ehingen zu Börstingen, Geheimer Rat, Kämmerer und Obristhofmeister des Fürstbischofs von Freising, das ihm auf dem Erbwege zugefallene adelige Gut Eutingertal an Jörg Christoph von Schönfeld, fürstlich-württembergischer Jägermeister unter Vorbehalt der Bestätigung durch seinen Auftraggeber zu folgenden Bedingungen: [1] Das Gut Eutingertal mit allen seinen Rechten und Gerechtigkeiten und Ein- und Zugehörungen, wie es nach dem Tod des Obervogtes besteht, wird dem Käufer übergeben. [2] Der Käufer verpflichtet sich, die Unkosten, die für das Heu und Öhmd sowie das Pflugrecht entfallen und in einem besonderen Verzeichnis enthalten sind, zu bezahlen. [3] Alle in diesem Jahr wachsenden Früchte und das Heu und Öhmd werden dem Käufer überlassen. Der Käufer verspricht dafür die Bezahlung von 4300 fl und einem Betrag für den Leihkauf nach seinem Ermessen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1149Archivalieneinheit
Vollmaringen, 1668 Dezember 7 
Hans Teufel, Bürger und Einwohner des wohladeligen, streitischen Fleckens Göttelfingen, verkauft mit Bewilligung seiner Obrigkeit eine Fruchtgülte von 1 Malter Roggen und Hafer nach der Zelg, die ihm bisher der Käufer aus ungefähr 4 Jauchert Acker, genannt der Lauxen Acker, in Göttelfingen geleistet hat, an den Reichsfreiherrn Hans Georg von Wernau (Wehrnaw) zu Dießen (Tiessen), Dettlingen (Gültlingen), Bittelbronn (Pitelbron) und Baisingen, und allen seinen Erben und Nachkommen für 18 fl und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Der Acker grenzt einerseits an die Pfarrei Göttelfingen und andererseits an die Gemeinde Eutingen, stößt oben auf Hans Hegele und Hans Göttler von Eutingen und unten auf Hans Noll und etwas auf Georg Wollensack von Baisingen. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1152Archivalieneinheit
1669 Januar 1 
Prior und Konvent des Ordens Unser Lieben Frauen von dem Berg Carmel [zu Rottenburg am Neckar] übergeben nach kapitularischer Unterredung dem Reichsfreiherren Hans Georg von Wernau (Werdnaw) zu Dießen, Dettlingen, Bittelbronn und Baisingen, Rittmeister, eine Zinsverschreibung über ein ablösiges Kapital von 160 fl, das ihnen Zacharias Roll, bürgerlicher Einwohner zu Baisingen aufgrund einer von Gall Schütz von Eutingertal besiegelten Urkunde vom 18. März 1561 (uf Zinstag nach Sant Gertruden der heiligen jungfrauen und martryen tag) schuldig war und nach ihm Michael Teufel, ebenfalls bürgerlicher Einwohner zu Baisingen derzeit schuldig ist, für 40 Malter Veesen und 20 Malter Hafer Horber Maß, nachdem der Zins seit 30 Jahren oder mehr kaum mehr entrichtet wurde. Die Aussteller bestätigen die Lieferung der Veesen und des Hafers in Rottenburg und erklären Rechteverzicht. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1154Archivalieneinheit
1670 März 18 
Michael Baillinger und Mang Teufel, beide Bürger und Einwohner des wohladeligen, streitischen Fleckens Göttelfingen, verkaufen mit Bewilligung ihrer Obrigkeit eine Fruchtgülte von 6 Viertel Roggen und Hafer nach der Zelge an den Reichsfreiherren Hans Georg von Wernau, Herr zu Dießen (Tießen), Dettlingen (Gültlingen), Bittelbronn (Pitellbronn) und Baisingen, und allen seinen Erben und Nachkommen, die der Käufer bisher den Ausstellern aus 1 Jauchert Acker bei den Mergeläckern zu Baisingen gereicht hat, für 13 fl 30 kr und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme. Der Acker liegt zwischen Jakob Raible von Göttelfingen, stößt oben auf den Käufer und unten auf Michael Teufel von Baisingen. Die Aussteller versprechen Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1153Archivalieneinheit
1670 März 6 
Gall Teufel, bürgerlicher Einwohner des wohladligen, wernauischen Fleckens Baisingen im Gäu, tauscht für sich und seine Erben und Nachkommen seine halbe Behausung, seine halbe Scheuer und eine Hofstatt in dem Dorf Baisingen mit seiner gnädig gebietenden Obrigkeit, dem Reichsfreiherren Johann Georg von Wernau (Werdnaw), gegen eine Behausung und Hofstatt mit der Scheune, die bisher Michael Käfer innegehabt hat. Außerdem erhält der Aussteller 40 fl Bargeld und einen Nachlass von 5 fl 55 k für eine Schuld in der letzten Jahresrechnung von 1670. Die von Gall Teufel getauschte halbe Behausung liegt einerseits zwischen der Kaplaneihoffstatt und andererseits an der Allmende, stößt vorne auf die Allmende und hinten auf Jakob Raible und gibt jährlich 1 ß dem Heiligen zu Eutingen. Die von Gall Teufel getauschte halbe Scheune, die an drei Ecken an Jakob Raible stößt und am vierten Eck auf den Garten von Jung Hans Teufel. Die von Gall Teufel getauschte Hofstatt liegt einerseits an der Allmende und andererseits bei Jakob Raible, stößt vorne auf die Badestube und hinten auf den Garten von Jung Hans Teufel. Daraus erhält die Gemeinde Baisingen zusammen mit dem Krautgarten, den der Aussteller besonders verkauft hat, jährlich 22 kr. Ansonsten ist diese halbe Behausung mit der halben Scheuer und halben Hofstatt unbelastet. Die von Johann Georg von Wernau eingetauschte Hofstatt liegt einerseits neben Hans Käfer und andererseits neben dem Kirchengässle, stößt vorne auf die Straße und hinten auf den Garten von Hans Käfer und ist unbelastet. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1025Archivalieneinheit
1670 März 6 
Gall Teufel, bürgerlicher Einwohner des adeligen-wernauischen Fleckens Baisingen verkauft seinen Krautgarten in der Mötzingergasse an seine Obrigkeit, den Rittmeister Johann Georg von Wernau (Werdnaw) zu Dießen, Dettlingen, Bittelbronn und Baisingen, und alle seinen adligen Erben und Nachkommen für 6 fl und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Der Krautgarten liegt auf der einen Seite bei der Obrigkeit und auf der anderen Seite an der Mötzingergasse, stößt oben und unten an die Gemeinde Baisingen und ist nur mit einem Beitrag von 22 kr belastet. Abschließend Erklärung über Rechteverzicht. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 959Archivalieneinheit
Stuttgart, 1671 April 15 
Eberhard [III.] Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt Hans Georg von Wernau (Werdnaw) für sich selbst und als Lehensträger seines Bruders Veit Wolf von Wernau mit seinem Sohn Franz Joseph von Wernau und seines Vetters Maximilian Gottfried von Wernau mit seinem Sohn Marquard Wilhelm Adam von Wernau mit einem Viertel des großen und kleinen Zehnten von Dietersweiler, einem Achtel des großen und kleinen Zehnten von Grünmettstetten, einem Viertel des großen und kleinen Zehnten von Bittelbronn und dem früher von Auberlin Keck und jetzt von den Erben des verstorbenen Hans Röck bebauten Gut in Bittelbronn. Alle diese Lehen hatten zuvor Johannes Ifflinger, sein Sohn Hieronymus Ifflinger von Graneck und sein Sohn Hans Friedrich [II.] Ifflinger von Graneck von den verstorbenen Herzögen Christoph und Ludwig von Württemberg empfangen, bis sie mit Einverständnis aller Ifflinger von Graneck an den Großvater der Belehnten, Hans Veit von Wernau, verkauft wurden. Wenn beim Lehensfall keine männlichen Nachkommen vorhanden sein werden, wird der Aussteller auch Frauen oder Töchter belehnen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1054Archivalieneinheit
Stuttgart, 1671 April 15 
Eberhard [III.] Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt Hans Georg von Wernau (Werdnaw) für sich selbst und als Lehensträger seines Bruders Veit Wolf von Wernau mit seinem Sohn Franz Joseph von Wernau und seines Vetters Maximilian Gottfried von Wernau mit 2 lb 5 ß h und 1 Malter Roggen Sulzer Maß, den ihm die Pfleger [der Kapelle] Sankt Wendelin zu Sulz aus dem Tyßlinzehnten zu Sulz aus den beiden Teilen von Berthold Gut (Gue(o)ten) und des Heiligen geben. Das Lehen hatten zuvor Johannes Ifflinger, sein Sohn Hieronymus Ifflinger von Graneck und sein Sohn Hans Friedrich II. Ifflinger von Graneck von den verstorbenen Herzögen Christoph und Ludwig von Württemberg empfangen, bis es mit Einverständnis aller Ifflinger von Graneck an den Großvater der Belehnten, Hans Veit von Wernau, verkauft wurde. Wenn aus der Sippe und dem Geschlecht des Belehnten keine Mannspersonen vorhanden sind, sollen daraufhin die Frauen oder Töchter belehnt werden, aber immer ein Mann als Lehengenosse gestellt werden, um das Lehen zu empfangen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1155Archivalieneinheit
1671 Mai 28 
Georg Hohenschildt, Bürger in dem zur Obervogtei Horb gehörigen Flecken Eutingen, verkauft mit vorher erlangter Bewilligung seiner Obrigkeit eine Gülte von 6 Viertel Roggen nach der Zelge in Basingen an den Reichsfreiherren Hans Georg von Wernau (Werdnaw) zu Dießen, Dettlingen, Bittelbronn und Baisingen, Rittmeister, und allen seinen adeligen Erben und Nachkommen für 6 fl und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Die Gülte geht aus folgenden Gütern: [1] Bei Georg Wollensack aus 1/2 Jauchert Acker im Rohrdorfer Steig, die einerseits neben Johannes Noll und andererseits neben Joachim Teufel liegt, oben auf die Obrigkeit und unten auf die Rohrdorfer Steige stößt und 3 Viertel Roggen nach der Zelge leistet. [2] Bei Joachim Teufel 1/2 Jauchert Acker in der Rohrdorfer Steige, die einer- und andererseits neben Georg Wollensack liegt, oben auf die Obrigkeit und unten auf die Rohrdorfer Steige stößt und 3 Viertel Roggen nach der Zelge leistet. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1194Archivalieneinheit
Wien, 1673 September 12 
Kaiser Leopold [I.] (voller Titel) bestätigt durch das oberste kaiserliche Vormundamt die Einsetzung von Wolf Friedrich Schenk von Stauffenberg und Hans Georg von Wernau als Vormünder für die Kinder ihres verstorbenen Schwagers Veit Wolf von Wernau zu Pfauhausen, Bieringen am Neckar und Steinbach, Franz Joseph, Maria Barbara, Maria Franziska und Marina Elisabeth von Wernau, durch das Direktorium des Kantons Neckar, Schwarzwald und Ortenau der Reichsritterschaft in Schwaben. Den Vormündern wird befohlen, das bewegliche und unbewegliche Gut, das die minderjährigen Waisen bereits besitzen oder künftig erhalten werden, aufrichtig und getreu zu verwalten, wie es dem Recht und der Ordnung des Reiches entspricht. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1018Archivalieneinheit
1674 Februar 6 
Schultheiß, Bürgermeister und ganze Gemeinde des hochadelig-wernauischen (werdnawischen) Fleckens Baisingen im Gäu verkaufen aus dem Eigentum des Fleckens, um sich etwas aus ihren Schulden zu retten, einen Laubwald mit 10 Jauchert, 3 Viertel und 9 Ruten, der einerseits an die Obrigkeit und andererseits an Hans Graf angrenzt und oben auf den Gemeinen Wald von Göttelfingen und unten auf den Neubauern Michael Teufel und Hans Graf stößt, an ihren Herren und ihre Obrigkeit, den Reichsfreiherren Hans Georg von Wernau, Herr zu Dießen, Dettlingen, Bittelbronn und Baisingen, Rittmeister, kaiserlicher Rat und Ausschussmitglied des Kantons Neckar und Schwarzwald der freien Reichsritterschaft in Schwaben, und allen seinen Erben und Nachkommen für 193 fl 33 kr, die den Ausstellern von ihren bestehenden Schulden abgezogen wurden. Abschließend Erklärung über Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1024Archivalieneinheit
1674 März 20 
Jung Hans Teufel, bürgerlicher Einwohner des adeligen-wernauischen Fleckens Baisingen im Gäu verkauft mit Zustimmung von Quirin von Hönstetten, Herr auf Weitenburg und Sulzau, von der königlichen Majestät in Frankreich bestellter Obrist zu Pferd, und von Bürgermeister und Rat der kaiserlich-österreichischen Stadt Horb am Neckar, den Oberpflegern des dortigen Gotteshausspitals, seine bisher besessene und in das hönstettische und spitalische Lehen gehörende Hofstatt, die etwa die Größe von einem Viertel Acker hat, an seinen Herren und seine Obrigkeit, den Rittmeister Hans Georg von Wernau, Herr zu Dießen, Dettlingen, Bittelbronn und Baisingen, und allen seinen adeligen Erben und Nachkommen für eine Behausung und 26 fl. Die auf der verkauften Hofstatt noch aufrecht stehenden Steine erhält der Käufer, die auf der Hofstatt noch liegenden Steine behält der Verkäufer. Die verkaufte Hofstatt befindet sich auf der einen Seite neben der Schloßmauer und auf der anderen Seite beim Aussteller, stößt vorne an die Allmendgasse und hinten an den Garten des Ausstellers. Die gekaufte Behausung, die früher als Backküche diente und bisher für 80 fl als Hypothek im Besitz des Verkäufers war, befindet sich auf der einen Seite neben dem Verkäufer und auf der anderen Seite neben der Kaplaneihofstatt, stößt vorne auf die Allmendgasse und hinten wieder auf die Hofreite des Ausstellers. Die vom Aussteller erworbene Behausung wird mit Zustimmung des Käufers wieder als Unterpfand in das hönstettische und spitalische Lehen eingesetzt, damit es keinen Abgang oder Verlust erleidet. Abschließend Erklärung über Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 960Archivalieneinheit
Stuttgart, 1675 Februar 23 
Wilhelm Ludwig Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt Hans Georg von Wernau (Werdnaw) für sich selbst und als Lehensträger des von seinem Bruder Veit Wolf von Wernau hinterlassenen Sohns Franz Joseph von Wernau und seines Vetters Maximilian Gottfried von Wernau mit seinem Sohn Marquard Wilhelm Adam von Wernau mit einem Viertel des großen und kleinen Zehnten von Dietersweiler, einem Achtel des großen und kleinen Zehnten von Grünmettstetten, einem Viertel des großen und kleinen Zehnten von Bittelbronn und dem früher von Auberlin Keck und jetzt von den Erben des verstorbenen Hans Röck bebauten Gut in Bittelbronn. Alle diese Lehen hatten zuvor Johannes Ifflinger, sein Sohn Hieronymus Ifflinger von Graneck und sein Sohn Hans Friedrich [II.] Ifflinger von Graneck von den verstorbenen Herzögen Christoph und Ludwig von Württemberg empfangen, bis sie mit Einverständnis aller Ifflinger von Graneck an Hans Veit von Wernau als Großvater der Belehnten verkauft wurden. Wenn beim Lehensfall keine männlichen Nachkommen vorhanden sein werden, wird der Aussteller auch Frauen oder Töchter belehnen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1055Archivalieneinheit
Stuttgart, 1675 Februar 23 
Wilhelm Ludwig Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt Hans Georg von Wernau (Werdnaw) für sich selbst und als Lehensträger des von seinem Bruder Veit Wolf von Wernau hinterlassenen Sohns Franz Joseph von Wernau und seines Vetters Maximilian Gottfried von Wernau mit seinem Sohn Marquard Wilhelm Adam von Wernau mit 2 lb 5 ß h und 1 Malter Roggen Sulzer Maß, den ihm die Pfleger [der Kapelle] Sankt Wendelin zu Sulz aus dem Tyßlinzehnten zu Sulz aus den beiden Teilen von Berthold Gut (Guetten) und des Heiligen geben. Das Lehen hatten zuvor Johannes Ifflinger, sein Sohn Hieronymus Ifflinger von Graneck und sein Sohn Hans Friedrich II. Ifflinger von Graneck von den verstorbenen Herzögen Christoph und Ludwig von Württemberg empfangen, bis es mit Einverständnis aller Ifflinger von Graneck an den Großvater der Belehnten, Hans Veit von Wernau, verkauft wurde. Wenn aus der Sippe und dem Geschlecht des Belehnten keine Mannspersonen vorhanden sind, sollen daraufhin die Frauen oder Töchter belehnt werden, aber immer ein Mann als Lehengenosse gestellt werden, um das Lehen zu empfangen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 979Archivalieneinheit
Stuttgart, 1681 Juli 27 
Friedrich Karl Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt als Administrator und Obervormund seines Pflegesohnes Eberhard Ludwig Herzog von Württemberg (voller Titel) Hans Georg von Wernau (Werdnaw) für sich selbst und als Lehenträger seines Vetters Franz Joseph von Wernau mit einem Viertel des großen und kleinen Zehnten von Dietersweiler, einem Achtel des großen und kleinen Zehnten von Grünmettstetten, einem Viertel des großen und kleinen Zehnten von Bittelbronn und dem früher von Auberlin Keck, später von den Erben des verstorbenen Hans Röck und jetzt von Martin Kieffer bebauten Gut in Bittelbronn. Alle diese Lehen hatten zuvor Johannes Ifflinger, sein Sohn Hieronymus Ifflinger von Graneck und sein Sohn Hans Friedrich II. Ifflinger von Graneck von den verstorbenen Herzögen Christoph und Ludwig von Württemberg empfangen, bis sie mit Einverständnis aller Ifflinger von Graneck an Hans Veit von Wernau als Großvater der Belehnten verkauft wurden. Wenn beim Lehensfall keine männlichen Nachkommen vorhanden sein werden, wird der Aussteller auch Frauen oder Töchter belehnen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 970Archivalieneinheit
Stuttgart, 1681 Juli 27 
Friedrich Karl Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt als Administrator und Obervormund seines Pflegesohnes Eberhard Ludwig Herzog von Württemberg (voller Titel) Hans Georg von Wernau (Werdnaw) für sich selbst und als Lehenträger seines Vetters Franz Joseph von Wernau mit 2 lb 5 ß h und 1 Malter Roggen Sulzer Maß jährlichen Zins und Geld, die ihnen von den Pflegern der [Kapelle] Sankt Wendelin zu Sulz aus dem Tyßlinszehnten gegeben werden, der auf dem Bertholdsgut und dem Heiligenteil beruht. Das Lehen hatten zuvor Johannes Ifflinger, sein Sohn Hieronymus Ifflinger von Graneck und sein Sohn Hans Friedrich II. Ifflinger von Graneck von den verstorbenen Herzögen Christoph und Ludwig von Württemberg empfangen, bis es mit Einverständnis aller Ifflinger von Graneck an Hans Veit von Wernau als Großvater der Belehnten verkauft wurde. Wenn beim Lehensfall keine männlichen Nachkommen vorhanden sein werden, wird der Aussteller auch Frauen oder Töchter belehnen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 975Archivalieneinheit
Stuttgart, 1681 Juli 27 
Friedrich Karl Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt als Administrator und Obervormund seines Pflegesohns Eberhard Ludwig Herzog von Württemberg (voller Titel) Hans Georg von Wernau (Werdnaw) für sich selbst und als Lehenträger seines Vetters Franz Joseph von Wernau mit der Vogtei über die Kirche von Altheim mit allen Zugehörungen als Mannlehen, die nach dem Tod ihres Großvaters Wilhelm von Wernau und ihres Vaters Hans Martin von Wernau auf dem Erbweg an sie gefallen war und dem Herzogtum Württemberg lehenbar ist. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 984Archivalieneinheit
Innsbruck, 1683 September 17 
Kaiser Leopold [I.] (voller Titel) beurkundet, dass ihm Johann Georg von Wernau (Werdenau) über die seit vielen Jahren bestehenden Auseinandersetzungen zwischen dem Erzhaus Österreich und den Besitzern des Adelsgutes Baisingen über die Ausübung der Hochgerichtsbarkeit berichtet hat, die auf der einen Seite von den Beamten der [vorderösterreichischen] Grafschaft Hohenberg und auf der anderen Seite von den Inhabern des Adelsgutes Baisingen beansprucht wurde. Damit die Inhaber des Adelsgutes Baisingen in ihrem Besitzrecht nicht mehr gestört werden, erklärte sich Johann Georg von Wernau zur Beilegung der Auseinandersetzungen bereit, die Hochgerichtsbarkeit vom Aussteller und allen seinen Nachkommen des Erzhauses Österreich als Lehen anzunehmen und zu empfangen. Der Aussteller belehnt daraufhin als Erzherzog von Österreich Johann Georg von Wernau mit der Hochgerichtsbarkeit und dem Blutbann in dem Adelsgut Baisingen mit dessen Zugehörungen, Zwingen und Bännen. Die Belehnung erfolgt für Johann Georg von Wernau, seinen Neffen Franz Joseph von Wernau oder seine vier eheleiblichen Schwestern Maria Jakobea, Maria Barbara, Franziska und Elisabeth von Wernau, wenn ihr Bruder ohne männliche oder andere ehelichen Leibeserben sterben sollte, seinen Neffen Hans Jakob von Stadion aus der Ehe seiner verstorbenen Schwester Caecilia [von Wernau] mit Eitel Ludwig von Stadion und seine Neffen und Nichten Hans Wilhelm, Hans Werner Schenk von Stauffenberg, Hans Albrecht Schenk von Stauffenberg und Maria Margaretha Jakobea von Ulm, geborene Schenk von Stauffenberg, aus der Ehe seiner Schwester Barbara von Wernau mit Wolfgang Friedrich (Johann Friedrich) Schenk von Stauffenberg und alle ihre männlichen und weiblichen Nachkommen. Johann Georg von Wernau kann mit dem Halsgericht künftig als Belehnter und als Lehensträger seiner Lehensvasallen seinen Unterrichtern und Amtleuten das Rechtsprechen befehlen. Die Richter und Amtleute sind berechtigt, die Straftäter und Verdächtigen in Baisingen festzunehmen und nach ausreichenden Beweisen, peinlicher Befragung, jeweiligem Geständnis und offenbarer Verhandlung oder Überzeugung nach Recht und Ordnung öffentlich zu strafen und zu richten. Die Obrigkeit des Ausstellers und des Erzhauses Österreich und die Rechte und Gerechtigkeiten anderer Rechteinhaber bleiben davon unberührt. Bei jedem Lehenfall müssen die genannten Lehensvasallen und ihre Nachkommen die Hochgerichtsbarkeit und den Blutbann vom Aussteller und Erzhaus Österreich neu empfangen, die übliche Lehenspflicht mit einem Gelübde und Eid leisten und auch von ihren Niederrichtern und Amtleuten abnehmen, die bei dieser Belehnung als bestellter Gewalthaber der oberösterreichische Regimentsadvokat Dr. Leopold Schluderpreher mit einem Eid auf Gott, die Gottesmutter Maria und alle Heiligen geleistet hat. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1195Archivalieneinheit
Würzburg, 1684 September 1 
Im Namen der allerheiligsten und ungeteilten Dreifaltigkeit von Gott Vater, Sohn und Heiliger Geist gibt Konrad Wilhelm [von Wernau], Bischof zu Würzburg und Herzog zu Franken, folgendes Testament über seinen letzten Willen bekannt: (1) Der Aussteller bekennt den wahren und allein seelig machenden katholischen Glauben, wie er von Wort zu Wort im katholischen Glaubensbekenntnis enthalten ist und in dem er nach dem Willen Gottes zu leben und zu sterben verlangt. Er befiehlt seine arme Seele der göttlichen Barmherzigkeit mit der innigsten Bitte, dass der Allmächtige um des bitteren Leidens und Sterbens seines eingeborenen Sohns, der Erlösers und Seeligmachers Jesus Christus, auf Fürbitte der allerheiligsten Gottesgebärerin und Mutter Maria und aller seiner heiligen Patrone und der Heiligen Gottes seiner armen Seele gnädig sein und in den ewigen himmlischen Frieden führen wolle. (2) Gleich nach dem Tod des Ausstellers sollen zum Heil und zur Ruhe seiner Seele unverzüglich 300 heilige Messen gelesen werden. (3) Der Aussteller vermacht den Kirchen in Großeislingen und in Erbach jeweils 100 fl und der Kirche in Buttenheim 120 fl, die alle dafür einen Jahrtag begehen sollen. (4) Der Vogt des Ausstellers zu Würzburg 500 fl und der Kastner des Ausstellers zu Würzburg 100 fl erhalten. (5) Der Kammerdiener Johann Karl Kham soll 100 fl und der Kammerdiener Christian Oswald 500 fl erhalten. (6) Von den väterlichen Gütern besitzt der Aussteller nur noch den Burgstall Wernau und das Lehengut Großeislingen, das vom Hochstift Würzburg zu Lehen geht. Der Burgstall Wernau wurde durch Hans Burkhard von Wernau dem Ältesten [der Familie] übergeben und vereinbart, dass bei einer Übergabe an einen Jüngeren der Ältere eine Auslösung von 6000 fl rh bekommen soll. Nach dem Tod des Ausstellers soll seine Base Maria Johanna von Wernau diese Auslösung erhalten. (7) Der Aussteller vermacht seiner Base Maria Johanna von Wernau die Einrichtung seines Hauses zu Bamberg mit allem Silberschmuck, Kleinodien, Ringen, Goldketten, Goldstücken, Dukaten, Goldgulden und Speciesgeld, es sei denn ausdrücklich aufgeführt und einem anderen Erben vermacht. (8) Maria Johanna von Wernau erhält außerdem den Zehnten und die Gült des Ausstellers zu Unterboihingen, die er erst kürzlich erworben hat. Wenn sie aber "bey der abgestandenen meinung und völligen resignation mit meinem gewesenen marchall beharren und verbleiben würdt", sollen der Zehnt und die Gült mit allen Zugehörungen ohne jeden Einspruch an das Frauenkloster Unterzell fallen. Ebenso soll mit dem Burgstall und Wernau verfahren werden, wenn beides nicht an seinen Vetter Franz Joseph von Wernau zu Pfauhausen, Steinbach und Bieringen fällt. (8) Der Aussteller vermacht dem Frauenkloster Unterzell aus seinen Mitteln 1200 Reichstaler zur freien Verfügung. (9) Als Haupt- und Universalerben benennt der Aussteller die beiden Domstifte Bamberg und Würzburg mit den jeweils vorhandenen Armenhäusern und Hausarmen ein, die alle seiner Seele zum Trost eingedenk sein sollen. Als Testamentsvollstrecker setzt der Autor die beiden Brüder Otto Philipp und Johann Gottfried von Guttenberg, beide Kapitulare der Hochstifte Bamberg und Würzburg, und seinen Vetter Franz Joseph von Wernau zu Pfauhausen, Steinbach und Bieringen und zu deren Erleichterung außerdem die Sachwalter (syndicos), geistlichen Mitarbeiter (cooperatores) und Zeugen (contestamentarios) der beiden Domstifte ein, von denen jeder so handeln soll, als ob es ihn selbst betreffen würde. Nach dem Tod des Ausstellers sollen seine beiden Höfe und sein Erbzinsgut Mühlhausen, bei dem seine Familie das Vorkaufsrecht besitzt, geschätzt und verkauft werden. Der Wein und die Früchte aber sollen, so bald es möglich ist, jedem nach seinem Anteil übergeben werden. Vorher sollen aber alle Schulden des Ausstellers, insbesondere das lautherische Kapital, zurückbezahlt werden. Die Testamentsvollstrecker erhalten für ihre Bemühungen 2 Goldstücke im Wert von jeweils 50 Reichstaler. Der Aussteller behält sich vor, dieses Testament einschränken, ergänzen oder aufheben zu können. Im Fall irgendwelcher Rechtsmängel soll das Testament als Kodizill betrachtet werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1027Archivalieneinheit
1696 Juni 20 
Die Erben des verstorbenen Hans Miller zu Baisingen im Gäu vertauschen ein 1/2 Jauchert Acker am tiefen Seltengraben in der Zelge Eutingen mit ihrem gnädigen und hochgebietenden Herren, Johann Wilhelm Schenk Freiherr von Stauffenberg, Herr zu Geislingen, Baisingen und der Herrschaft Rißtissen, kurfürstlich-mainzischer und hochfürstlich-bambergischer Geheimer Rat, Obriststallmeister und Pfleger ob Giech, und alllen seinen Erben und Nachkommen gegen einen 1/2 Jauchert in der Zelge Eutingen. Der von Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg eingetauschte Acker stößt auf den Seltengraben, ist ansonsten ringsherum von der Herrschaft umgeben und nur mit dem Zehnten belastet. Der von den Ausstellern eingetauschte Acker liegt zwischen Thomas Ickenauer und dem Seltengraben, stößt oben an die Herrschaft von Göttelfingen und unten an Alt Hans Kiefer von Baisingen und ist ebenfalls nur mit dem Zehnten belastet. Da der von Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg eingetauschte Acker mehr wert ist, hat er dem Aussteller dafür noch 15 fl gegeben, deren Bezahlung bestätigt wird. Abschließend Erklärung über Rechteverzicht und die Kollektationsbefreiung des vertauschten Gutes. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 985Archivalieneinheit
Innsbruck, 1697 März 23 
Kaiser Leopold [I.] (voller Titel) belehnt als Erzherzog von Österreich Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg auf seine Bitte hin für sich selbst und als Lehenträger der in der Investitur vom 17. September 1683 erwähnten Interessenten, die noch am Leben sind oder von den Verstorbenen hinterlassen wurden, mit der Hochgerichtsbarkeit und dem Blutbann in seinem Rittergut Baisingen, das ihm sein Vetter Hans Georg von Wernau (Werdenau) in seinem Testament mit lehensherrlicher Zustimmung und Anerkennung der Miterben im voraus vermacht hatte. Die Belehnung erfolgt für Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg und als Lehensträger seiner Brüder Johann Werner Schenk und Johann Albrecht Schenk von Stauffenberg, da Johann Friedrich Schenk und Johann Franz Schenk von Stauffenberg in einem Ritterorden in den geistlichen Stand eingetreten sind, seiner Schwester Maria Margaretha Jakobea von Ulm, geborene Schenkin von Stauffenberg, der ehelichen Kinder von Maria Barbara von Wernau und Johann Friedrich von Ow, Johann Marquard [Alexander] und Maria Antonia von Ow, und von Elisabeth von Rotenhan, geborene von Wernau mit allen ihren ehelichen Nachkommen männlichen und weiblichen Geschlechts. Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg kann mit dem Halsgericht künftig als Belehnter und als Lehensträger seinen Unterrichtern und Amtleuten das Rechtsprechen befehlen. Die Richter und Amtleute sind berechtigt, die Straftäter und Verdächtigen in Baisingen festzunehmen und nach ausreichenden Beweisen, peinlicher Befragung, jeweiligem Geständnis und offenbarer Verhandlung oder Überzeugung nach Recht und Ordnung öffentlich zu strafen und zu richten. Die Obrigkeit des Ausstellers und des Erzhauses Österreich und die Rechte und Gerechtigkeiten anderer Rechteinhaber bleiben davon unberührt. Bei jedem Lehenfall müssen die genannten Lehensvasallen und ihre Nachkommen die Hochgerichtsbarkeit und den Blutbann vom Aussteller und Erzhaus Österreich neu empfangen, die übliche Lehenspflicht mit einem Gelübde und Eid leisten und auch von ihren Niederrichtern und Amtleuten abnehmen, die bei dieser Belehnung als bevollmächtigter Gewalthaber der oberösterreichische Regimentsadvokat Johann Baptist Rüdl mit einem Eid auf Gott, die Gottesmutter Maria und alle Heiligen geleistet hat. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1064Archivalieneinheit
Balingen, 1698 August 10 
Johann Heinrich von Freudenberg (Fraydenberg), fürstlich-württembergischer Generalwachtmeister, Obrist über ein Regiment zu Pferd und Obervogt der Städte und Ämter Balingen, Tuttlingen, Rosenfeld und Ebingen vertauscht mit Wissen des Direktoriums des Ritterkantons Neckar-[Schwarzwald] tauscht sein freies Adelsgut im Eutingertal mit allen seinen ein- und zugehörigen Stücken, Nutzungen und Rechten und Gerechtigkeiten mit Karl Friedrich von Türck auf Ramstein gegen dessen halben Teil an der Steuer und Kontribution des freien Adelsgutes zu Rosenfeld [gemeint ist Täbingen], von dem sein Bruder Jörg Friedrich von Türck die andere Hälfte besitzt, ebenfalls mit allen ein- und zugehörigen Stücken und Gütern und Rechten und Gerechtigkeiten. Da das Gut Eutingertal mehr wert ist als das Gut Rosenfeld, verspricht Karl Friedrich von Türck auf Ramstein, Johann Heinrich von Freudenberg dafür 2200 fl bis zum nächsten 11. November (bis negstkünfftig Martini) zu bezahlen. Abschließend erklärt Johann Heinrich von Freudenberg Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1029Archivalieneinheit
1698 August 27 
Hans Kiefer, bürgerlicher Einwohner und Bauer zu Baisingen im Gäu, vertauscht 1 Jauchert Acker auf dem Hohenrücken in der Zelge Eutingen mit seinem gnädigen und hochgebietenden Herren, Johann Wilhelm Schenk Freiherr von Stauffenberg, Herr zu Geislingen, Baisingen und der Herrschaft Rißtissen, kurfürstlich-mainzischer und hochfürstlich-bambergischer Geheimer Rat, Obriststallmeister und Pfleger ob Giech, und alllen seinen Erben und Nachkommen gegen 1 Jauchert Acker auf der Reute in der Zelge Eutingen. Der von Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg eingetauschte Acker liegt zwischen der Herrschaft und Hans Martin Teufel, stößt oben auf Jakob Teufel und unten wieder an die Herrschaft zu Baisingen und ist nur mit dem Zehnt belastet. Der vom Aussteller eingetauschte Acker liegt zwischen dem Aussteller und der Herrschaft und ihren Schweizern, stößt oben an die Herrschaft und unten an den Wirt Hans Spohn und zinst den grauen Klosterfrauen zu Horb alle drei Jahre 4 Viertel Roggen nach der Zelge. Da der von Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg eingetauschte Acker mehr wert ist, hat er dem Aussteller dafür noch 5 fl gegeben, deren Bezahlung bestätigt wird. Abschließend Erklärung über Rechteverzicht und die Kollektationsbefreiung des vertauschten Gutes. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1031Archivalieneinheit
1703 März 10 
Karl Friedrich von Türck, Herr im Eutingertal und Ramstein, verkauft mehrere Stücke und Güter, die zum Bildechinger Zehnten gehören, an Hans Berner, Andreas Berner, Michael Berner, Sybille (Sibilla) Berner, Philipp Bäder, Jakob Lobmiller und Hans Bertsch, alle Bürger zu Bildechingen im Amt Horb der Herrschaft Hohenberg, und alle ihre Erben und Nachkommen für 100 fl Bargeld und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Der Aussteller verkauft im einzelnen: [1] 4 Jauchert, der Teufelacker (Deüffel Agger) genannt, der jedes Jahr 24 kr in das Eutingertal leistet und ansonsten unbelastet ist. [2] 3 Jauchert an dem Hofacker beim Kreuz, der jährlich 2 Viertel Dinkel oder Hafer nach der Zelge und 2 Groschen in das Eutingertal leistet. [3] Der Acker ob dem Grund an der Bildechinger Markung, der jährlich 10 Viertel Korn oder Hafer nach der Zelge und 8 kr leistet und ansoonsten unbelastet ist. Abschließend Erklärung über Rechteverzicht. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 977Archivalieneinheit
Wien, 1706 September 3 
Kaiser Joseph [I.] (voller Titel) bestätigt und erneuert für Johann Albrecht Schenk Freiherr von Stauffenberg die erstmals am 16. September 1700 durch den verstorbenen Kaiser Leopold [I.] erfolgte Belehnung mit dem vor dem Schwarzwald gelegenen Schloss Dießen, den drei Dörfern Dießen, Dettlingen und Bittelbronn, mit der Blutgerichtsbarkeit und dem Malefizrecht zur Errichtung von Stock und Galgen und der Exemtion aller seiner ehelichen Leibeserben und deren Nachkommen, ihrer Diener, Untertanen, Hintersassen und männlichen und weiblichen Verwandten mit ihrem Besitz bei Klagen und Ladungen vor dem kaiserlichen Hofgericht in Rottweil, den westfälischen Landgerichten oder anderen ausländischen Gerichten. Johann Albrecht Schenk Freiherr von Stauffenberg hatte diese Güter und Rechte mit seinen Brüdern auf dem Erbweg von den Herren von Wernau (Werdtnau) und durch eine Teilung mit seinen Brüdern erhalten und berief sich auf die Belehnung von Hans von Ehingen mit diesen Gütern und Rechten durch den früheren Kaiser Karl V. zu Worms am 17. Mai 1545. Bei der Exemtion vor Klagen und Ladungen vor fremden Gerichten werden alle Fälle und Sachen ausgenommen, die in der von Kaiser Maximilian II. im Jahr 1570 erneuerten Hofgerichtsordnung zu Rottweil unter dem fünften Punkt im zweiten Teil enthalten sind. Als Bevollmächtigter von Johann Albrecht Schenk Freiherr von Stauffenberg hat Johann Adam Unradt, Agent am kaiserlichen Hof in Wien, Gelübde und Eid auf die übliche Art und Weise abgelegt. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1033Archivalieneinheit
1706 Dezember 8 
Thomas (Thöbus) Ickenauer, bürgerlicher Einwohner und Bauer zu Baisingen im Gäu, vertauscht ein 1/2 Mannsmahd Wiesen im Hegnerweg mit seinen gnädigen und hochgebietenden Herren, Johann Wilhelm Schenk Freiherr von Stauffenberg, Herr zu Geislingen, Baisingen und der Herrschaft Rißtissen, kurfürstlich-mainzischer und hochfürstlich-bambergischer Geheimer Rat, Obriststallmeister und Pfleger ob Giech, und alllen seinen Erben und Nachkommen gegen ein 1/2 Mannsmahd Wiesen, zu Haidlingen genannt. Die von Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg eingetauschte Wiese liegt zwischen der Herrschaft und dem Aussteller, stößt oben auf den Hegnerweg und unter wieder auf den Aussteller. Die vom Aussteller eingetauschte Wiese liegt zwischen Jung Jakob Raible (Raiblin) und Jerg Graf, stößt oben auf den Aussteller und unten auf Jerg Schweizer. Abschließend Erklärung über Rechteverzicht und die Kollektationsbefreiung des vertauschten Gutes. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1035Archivalieneinheit
1706 Dezember 27 
Martin Raible (Raiblin), bürgerlicher Einwohner und Bauer zu Baisingen im Gäu, verkauft 2 Viertel Jauchert Acker in der Zelge Ergenzingen bei dem Bühl an seinen gnädigen und hochgebietenden Herren, Johann Wilhelm Schenk Freiherr von Stauffenberg, Herr zu Geislingen, Baisingen und der Herrschaft Rißtissen, kurfürstlich-mainzischer und hochfürstlich-bambergischer Geheimer Rat, Obriststallmeister und Pfleger ob Giech, und alllen seinen Erben und Nachkommen für 46 fl 30 kr und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme durch ein ihm übergebenes Pferd. Der Acker liegt einerseits zwischen Jakob Teufel und Hans Spohn, stößt oben und unten an die Herrschaft und ist nur mit dem gewöhnlichen Zehnten belastet. Weil dieser Acker in das Lehen von Martin Schürer jedes Jahr 2 Imi Roggen zinst, übernimmt der Aussteller diese Gülte auf sich und gibt dafür Martin Schürer einen 1/2 Jauchert Acker im Kupfermichele [?] zwischen Joseph Pfeffer und dem Bihlharz, der oben auf Martin Schwarz und unten an die Erben des verstorbenen Adam Bader von Ergenzingen stößt. Abschließend Erklärung über Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 986Archivalieneinheit
Innsbruck, 1710 Dezember 16 
Kaiser Joseph [I.] (voller Titel) belehnt als Erzherzog von Österreich Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg für sich selbst und als Lehensträger der in der Investitur vom 17. September 1683 erwähnten Interessenten in weltlichem Stand, die noch am Leben sind oder von den Verstorbenen hinterlassen wurden, mit der Hochgerichtsbarkeit und dem Blutbann in seinem Rittergut Baisingen, die der [vorderösterreichischen] Herrschaft Hohenberg lehenbar ist, nachdem er als jetziger Herr und Landesfürst nach dem Tod von Kaiser Leopold I. das von ihm hinterlassene ober- und vorderösterreichische Fürstentum mit Land und Leuten und den inkorporierten Markgrafschaften, Landgrafschaften, Graf-, Herr- und Lehenschaften übernommen hat. Die Belehnung erfolgt für Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg und als Lehenträger seiner Brüder Johann Albrecht Schenk und Johann Werner Schenk von Stauffenberg, da Johann Friedrich Schenk und Johann Franz Schenk von Stauffenberg in einem Ritterorden in den geistlichen Stand eingetreten sind, seiner Schwester Maria Margaretha Jakobea von Ulm, geborene Schenkin von Stauffenberg, der ehelichen Kinder von Maria Barbara von Wernau (Werdenau) und Johann Friedrich von Ow, Johann Marquard [Alexander] und Maria Antonia von Ow, und von Elisabeth von Rotenhan, geborene von Wernau mit allen ihren ehelichen Nachkommen männlichen und weiblichen Geschlechts. Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg kann mit dem Halsgericht künftig als Belehnter und als Lehensträger seinen Unterrichtern und Amtleuten das Rechtsprechen befehlen. Die Richter und Amtleute sind berechtigt, die Straftäter und Verdächtigen in Baisingen festzunehmen und nach ausreichenden Beweisen, peinlicher Befragung, jeweiligem Geständnis und offenbarer Verhandlung oder Überzeugung nach Recht und Ordnung öffentlich zu strafen und zu richten. Die Obrigkeit des Ausstellers und des Erzhauses Österreich und die Rechte und Gerechtigkeiten anderer Rechteinhaber bleiben davon unberührt. Bei jedem Lehenfall müssen die genannten Lehensvasallen und ihre Nachkommen die Hochgerichtsbarkeit und den Blutbann vom Aussteller und Erzhaus Österreich neu empfangen, die übliche Lehenspflicht mit einem Gelübde und Eid leisten und auch von ihren Niederrichtern und Amtleuten abnehmen, die bei dieser Belehnung als bevollmächtigter Gewalthaber der oberösterreichische Regimentsadvokat Johann Baptist Rüdl mit einem Eid auf Gott, die Gottesmutter Maria und alle Heiligen geleistet hat. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 987Archivalieneinheit
Innsbruck, 1712 November 21 
Kaiser Karl VI. (voller Titel) belehnt nach dem Tod von Kaiser Joseph I. und der ausgeschriebenen Lehensberufung als Erzherzog von Österreich Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg für sich selbst und als Lehensträger der in der Investitur vom 17. September 1683 erwähnten Interessenten in weltlichem Stand, die noch am Leben sind oder von den Verstorbenen hinterlassen wurden, mit der Hochgerichtsbarkeit und dem Blutbann in seinem Rittergut Baisingen, das der [vorderösterreichischen] Herrschaft Hohenberg lehenbar ist, nachdem er als jetziger Herr und Landesfürst nach dem Tod von Kaiser Joseph I. das von ihm hinterlassene ober- und vorderösterreichische Fürstentum mit Land und Leuten und den inkorporierten Markgrafschaften, Landgrafschaften, Graf-, Herr- und Lehenschaften übernommen hat. Die Belehnung erfolgt für Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg und als Lehenträger seiner Brüder Johann Albrecht Schenk und Johann Werner Schenk von Stauffenberg, da Johann Friedrich Schenk und Johann Franz Schenk von Stauffenberg in einem Ritterorden in den geistlichen Stand eingetreten sind, seiner Schwester Maria Margaretha Jakobea von Ulm, geborene Schenkin von Stauffenberg, der ehelichen Kinder von Maria Barbara von Wernau (Werdenau) und Johann Friedrich von Ow, Johann Marquard [Alexander] und Maria Antonia von Ow, und von Elisabeth von Rotenhan, geborene von Wernau (Werdenau) mit allen ihren ehelichen Nachkommen männlichen und weiblichen Geschlechts. Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg kann mit dem Halsgericht künftig als Belehnter und als Lehensträger seinen Unterrichtern und Amtleuten das Rechtsprechen befehlen. Die Richter und Amtleute sind berechtigt, die Straftäter und Verdächtigen in Baisingen festzunehmen und nach ausreichenden Beweisen, peinlicher Befragung, jeweiligem Geständnis und offenbarer Verhandlung oder Überzeugung nach Recht und Ordnung öffentlich zu strafen und zu richten. Die Obrigkeit des Ausstellers und des Erzhauses Österreich und die Rechte und Gerechtigkeiten anderer Rechteinhaber bleiben davon unberührt. Bei jedem Lehenfall müssen die genannten Lehensvasallen und ihre Nachkommen die Hochgerichtsbarkeit und den Blutbann vom Aussteller und Erzhaus Österreich neu empfangen, die übliche Lehenspflicht mit einem Gelübde und Eid leisten und auch von ihren Niederrichtern und Amtleuten abnehmen, die bei dieser Belehnung als bevollmächtigter Gewalthaber der oberösterreichische Regimentsadvokat Jakob Christoph Zäch mit einem leiblichen Eid auf Gott, der Gottesmutter Maria und alle Heiligen geleistet hat. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1065Archivalieneinheit
1713 Dezember 6 
Hans Widmaier (Widmeyer), bürgerlicher Einwohner zu Eutingen (Eitingen), beurkundet, dass er vor ungefähr 20 Jahren nach einem derzeit nicht auffindbaren Kaufbrief, den er nachträglich übergeben wird, eine Wiese mit 1 1/2 Mannsmahd, die Kesselwiese im Schmahlloch genannt, die einerseits an das [Ritter]gut Eutingertal und andererseits an den Verkäufer selbst grenzt, oben auf Georg Bronner und Konsorten und unten auf das Feld des [Ritter]guts Eutingertal stößt, von der Herrschaft im Eutingertal gekauft hat und jetzt wieder an Karl Friedrich von Türck, Herr im Eutingertal, für 130 fl verkauft und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Bei einem Wiederverkauf der Wiese können der Aussteller und seine Erben ein Vorkaufsrecht zum gleichen Preis wie diesem Verkauf nutzen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1036Archivalieneinheit
1714 Januar 24 
Georg (Jerg) Bernhard, bürgerlicher Einwohner zu Baisingen, verkauft ein Taglöhnerhäuslein mit einer eigenen Scheuer und Hofreite zwischen beiden Gebäuden, die überbaut werden darf, mit allen Rechten und Gerechtigkeiten an seinen gnädigen und hochgebietenden Herren, Johann Wilhelm Schenk Freiherr von Stauffenberg, Herr zu Geislingen, Baisingen und der Herrschaft Rißtissen, kurfürstlich-mainzischer und hochfürstlich-bambergischer Geheimer Rat, Obriststallmeister und Pfleger ob Giech, und alllen seinen Erben und Nachkommen für 95 fl. Das Taglöhnerhäuslein liegt zwischen Jakob Kränzler (Grenzler) und dem der Gemeinde gehörenden Kirchengässle, oben bei der Allmendegasse und hinten bei dem verstorbenen Jakob Kränzler. Das Taglöhnerhäuschen zinst jeweils an die Heiligenpflege und an die Gemeinde 9 1/2 fl. Die 9 1/2 fl für die Heiligenpflege übernimmt der Käufer, die 9 1/2 fl für die Gemeinde werden weiter vom Verkäufer von der Hofstätte entrichtet, die er von der Herrschaft erworben hat. Ansonsten ist das Taglöhnerhäuschen mit keinen anderen Steuern und Zinsen belastet. Abschließend Erklärung über Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 971Archivalieneinheit
Stuttgart, 1716 Juni 13 
Eberhard Ludwig Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt nach dem Tod seines Lehensmannes Johann Georg von Wernau (Werdnau) und des mit ihm erloschenen Mannesstammes aus besonderer Gnade Johann Wilhelm Schenk, Johann Werner Schenk und Johann Albrecht Schenk Freiherren von Stauffenberg als nächste Verwandte der weiblichen Linie der Herren von Wernau und Joachim Ignatius [Freiherr] von Rotenhan im Namen der mit seiner verstorbenen Frau Maria Elisabeth [Freifrau] von Rotenhan, geborene von Wernau, gezeugten Kinder Marquard Georg, Lothar Franziskus, Margethe Louise und Marie Charlotte von Rohenhan mit einigen Gütern zu Pfauhausen als Mannlehen. Die Belehnung beinhaltet: [1] Den Kundhof von Heinrich Kirchherr zu Pfauhausen, der jährlich 21 Scheffel Korn und 35 ß h gültet. [2] Eine Wiese mit 217 Ruten, die auf der oberen Wiese liegt und an die Wasen der Gemeinde Pfauhausen und an den Wiedenhof stößt. Die Wiese hatte dem Großvater des verstorbenen Johann Georg von Wernau, Hans Veit von Wernau, gehört, und wurde 1563 durch Hans Veit von Wernau dem verstorbenen Herzog Christoph von Württemberg gegen Übereignung eines Stückes Garten am Schloss Pfauhausen mit 150 Ruthen, damit er darauf bauen konnte, zu Lehen gemacht und diesem Lehen einverleibt. [3] Das Fischrecht zu Pfauhausen, das jährlich 4 lb minder 5 ß h gültet, und das Fischrecht zu Reichenbach, das in die Gutsgrenze von Pfauhausen gehört und jährlich 17 ß h gültet. Alle diese Güter waren früher im Besitz von Braida vom Stein zu Pfauhausen und wurden durch Hans [Veit] von Wernau von dem Kind des verstorbenen Rudolf von Baldeck gekauft. Als bevollmächtigte Anwälte und Beamte der Belehnten haben Burkard Kopp und Liborius Christian Reiner mit einem leiblichen Eid auf Gott geschworen, dass das Lehen bei jedem Fall an Frauen wie Männer und Töchter wie Söhne erhalten können, aber immer ein Mann als Wappengenosse benannt werden muss, der das Lehen empfangen wird. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1056Archivalieneinheit
Stuttgart, 1716 Juni 13 
Eberhard Ludwig Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt nach dem Tod seines Lehensmannes Johann Georg von Wernau (Werdnau) und des mit ihm erloschenen Mannesstammes aus besonderer Gnade Johann Wilhelm Schenk, Johann Werner Schenk und Johann Albrecht Schenk Freiherren von Stauffenberg als nächste Verwandte der weiblichen Linie der Herren von Wernau und Joachim Ignatius [Freiherr] von Rotenhan im Namen der mit seiner verstorbenen Frau Maria Elisabeth [Freifrau] von Rotenhan, geborene von Wernau, gezeugten Kinder Marquard Georg, Lothar Franziskus, Margethe Louise und Marie Charlotte von Rohenhan mit 2 lb 5 ß h und 1 Malter Roggen Sulzer Maß, den ihm die Pfleger [der Kapelle] Sankt Wendelin zu Sulz aus dem Tyßlinzehnten zu Sulz aus den beiden Teilen von Berthold Gut (Guetten) und des Heiligen geben. Das Lehen hatten zuvor Johannes Ifflinger, sein Sohn Hieronymus Ifflinger von Graneck und sein Sohn Hans Friedrich II. Ifflinger von Graneck von den verstorbenen Herzögen Christoph und Ludwig von Württemberg empfangen, bis es mit Einverständnis aller Ifflinger von Graneck an den Großvater der Belehnten, Hans Veit von Wernau, verkauft wurde. Als bevollmächtigte Anwälte und Beamte der Belehnten haben Burkard Kopp und Liborius Christian Reiner mit einem leiblichen Eid auf Gott geschworen, dass das Lehen bei jedem Fall an Frauen wie Männer und Töchter wie Söhne erhalten können, aber immer ein Mann als Wappengenosse benannt werden muss, der das Lehen empfangen wird. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1400Archivalieneinheit
Stuttgart, 1716 Juni 13 
Eberhard Ludwig Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt nach dem Tod seines Lehensmannes Johann Georg von Wernau (Werdnau) und des mit ihm erloschenen Mannesstammes aus besonderer Gnade Johann Wilhelm Schenk, Johann Werner Schenk und Johann Albrecht Schenk Freiherren von Stauffenberg als nächste Verwandte der weiblichen Linie der Herren von Wernau und Joachim Ignatius [Freiherr] von Rotenhan im Namen der mit seiner verstorbenen Frau Maria Elisabeth [Freifrau] von Rotenhan, geborene von Wernau, gezeugten Kinder Marquard Georg, Lothar Franziskus, Margethe Louise und Marie Charlotte von Rohenhan mit einem Viertel des großen und kleinen Zehnten von Dietersweiler, einem Achtel des großen und kleinen Zehnten von Grünmettstetten, einem Viertel des großen und kleinen Zehnten von Bittelbronn und dem früher von Auberlin Keck bebauten Gut in Bittelbronn. Alle diese Lehen hatten zuvor Johannes Ifflinger, sein Sohn Hieronymus Ifflinger von Graneck und sein Sohn Hans Friedrich [II.] Ifflinger von Graneck von den verstorbenen Herzögen Christoph und Ludwig von Württemberg empfangen, bis sie mit Einverständnis aller Ifflinger von Graneck an Hans Veit von Wernau als Großvater von Hans Georg von Wernau verkauft wurden. Als bevollmächtigte Anwälte und Beamte der Belehnten haben Burkard Kopp und Liborius Christian Reiner mit einem leiblichen Eid auf Gott geschworen, dass das Lehen bei jedem Fall an Frauen wie Männer und Töchter wie Söhne erhalten können, aber immer ein Mann als Wappengenosse benannt werden muss, der das Lehen empfangen wird. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1158Archivalieneinheit
1723 Juli 12 
Karl Friedrich von Türck auf dem Ramstein verkauft für sich und seine Erben und Nachkommen zur Bezahlung der von ihm gekauften anderen Hälfte des Rittergutes Ramstein, von dem ihm die andere Hälfte bereits gehört hat, sein Rittergut Eutingertal in Schwaben, das bei Mühlen am Neckar, Eutingen und Bildechingen liegt und zum Kanton (Viertels) Neckar der freien Reichsritterschaft in Schwaben gehört, mit allen seinen Rechten und Gerechtigkeiten, Regalien, Jurisdiktionalien, Hoch- und Niedergerichtsbarkeit, wovon die erstere zwar von dem Haus Österreich streitig gemacht, vom Aussteller aber überall ausgeübt wurde, an Johann Wilhelm Schenk Reichsfreiherr von Stauffenberg, Herr zu Geislingen, Baisingen und der Herrschaft Rißtissen, kurfürstlich-mainzischer und hochfürstlich-bambergischer Geheimer Rat, und allen seinen Erben und Nachkommen für 7500 fl, 500 fl Leihlauf für die Gemahlin des Ausstellers und ein halbes silbernes Brettspiel mit 6 Löffeln, 6 Messern und 6 Gabeln und bestätigt die Bezahlung von 4000 fl der Kaufsumme. Die restlichen 4000 fl sollen nach einem halben Jahr vom Tag der Ausstellung dieser Urkunde an bezahlt werden. Falls der Aussteller die restlichen 4000 fl noch länger stehen läßt, muss der Käufer dafür keinen Zins entrichten. Zu diesem Rittergut gehören: [1] Das Schloss, die Hofreite, die obere und untere Scheuer, das Maierhaus, das Taglöhnerhaus und alle anderen Gebäude mit Kraut-, Gras- und Baumgärten. Insbesondere: [2] 4 Mannsmahd, der Hofgarten genannt. [3] 1/2 Mannsmahd, das Schellengärtlein, mit dem Zwetschgengarten. [4] 1 Hanfland, auf dem 11 Simri Hanfsamen zu säen sind. [5] 3 unterschiedliche Küchengärten um das Schloss herum. [6] 6 Mannsmahd Wiesen, auf dem Krautland genannt. [7] 1 Mannsmahd, der Ochsen Grauß. [8] 5 Mannsmahd, die Weiherwiese. [9] 2 Mannsmahd, die Steinkastenwiese, wovon die zweite Wiese beim Müllerbann zehntbar ist. [10] 2 Mannsmahd, die Kesselwiese. [11] 2 Mannsmahd, das Spitzwiesle, mit dem Stück bei der Kesselwiese, die alle zehntfrei sind. [12] 90 Jauchert Acker, die in drei Zelgen eingeteilt und gült- und steuerfrei sind. Die Äcker liegen auf zwei Bergen, die eine Hälfte in Richtung Eutingen und die andere Hälfte Richtung Bildechingen. Der Eutinger Bezirk ist zehntbar, der Bildechinger Bezirk ist zehntfrei. Von diesen Gärten, Wiesen und Äckern haben bisher die beiden Tagelöhner Kaspar Höflinger und Joseph Trixler einige Stücke aus besonderer Gnade bewirtschaftet, die aber der Käufer jederzeit wieder für die Herrschaft einziehen kann. [13] 2 Jauchert Acker ob dem so genannten Gänsleinbrunnen, die derzeit Andreas Berner zu Bildechingen besitzt, weil er jährlich einem Bildechinger wegen der herrschaftlichen Brunnenstube 5 Viertel Roggen und der Herrschaft im Eutingertal 20 kr geben muss. Gegen Reichung der Gülte kann die Herrschaft diese 2 Jauchert Acker wieder für das Schlossgut einziehen. [14] 6 Jauchert zehntfreier Acker, die einige Bürger zu Bildechingen besitzen. [15] 5 Jauchert, die Eutinger. [16] 11 Jauchert, die unter Vorbehalt des Auslösungsrechtes der Herrschaft an hiesige Untertanen verkauft wurden. 3 Jauchert sind zehntbar, alle 11 Jauchert aber steuerfrei. [17] 3 1/2 Jauchert, die Konrad Schäfer, Friedrich Hanfstein, Hans Georg Barth und Johannes Staub zu Mühlen am Neckar besitzen, die gegen Erstattung des Kaufschillings und Übernahme der in das Franziskanerinnenkloster (Grawe Sammlung) in Horb gehende Gülte wieder ausgelöst werden können. [18] Ungefähr 140 Jauchert Waldung und Weide. [19] Das Fischwasser den ganzen Bach vom Schloss an bis zur Mitte der Eselwiese. [20] An Vieh 3 Kühe, 4 Ochsen und 2 Hagen, alle alt, gering und schlecht. Im Zug gehen ein drei- und ein zweijähriger Stier, ein zwei- und ein einjähriges Kalb. Das Sattelzeug und das Geschirr, das zum Ackerba u, Fuhrwerk und Dreschen gehört und einen eisernen Schlegel. [21] Jährlich 16 kr aus der Wiese des Schultheißen Holderried und den Zehnten von 2 Vierteln eines an die Fichten stoßenden Äckerleins im Bildechinger Bann. [23] Der Fruchtzehnt und 20 kr von Georg Maurer (Maurer Jergle) aus 1 Jauchert Acker beim Kessel. [24] Georg Berner gibt aus 1 Jauchert Acker, der bei dem Acker von Georg Maurer liegt, den Zehnten. Aus 3 Jauchert Acker im mittleren Hofacker jährlich 12 kr, jährlich 12 kr für 3 Jauchert Acker unter der Markung, 20 kr für 2 Jauchert bei dem Hofacker. Diese 8 Jauchert Acker sind bei den bereits unter [16] genannten 11 Jauchert enthalten und beschrieben. Falls diese Äcker von der Herrschaft gegen Bezahlung des ausgelegten Kaufschillings ausgelöst werden, fallen die letzten drei Posten weg und werden nicht mehr gereicht. [25] 4 Jauchert ob dem Teufelacker auf dem Bildechinger Zehnten geben 16 kr. [26] 12 kr aus 3 Jauchert im Gerstenacker auf Eutingertaler Markung von Hieronymus Krespach und Konsorten in Eutingen. [27] 8 kr aus 2 Jauchert Erbsenacker im Eutinger Bann. [28] 2 kr von Jakob Lohmiller aus 1 1/2 Jauchert Acker. Gülfrüchte, Roggen oder Hafer, zu Bildechingen: [29] 6 Viertel Veesen oder Hafer aus 3 Jauchert auf dem Großen Hofacker. [30] 1 Mälterle 2 Viertel Veesen oder Hafer aus 3 Jauchert unter der Markung nach der Zelge. [31] 4 Viertel Veesen oder Hafer aus 1/2 Jauchert Acker nach der Zelge von Jakob Lohmiller. [32] Die zu erwartende Winter- und Sommerernte mit Kraut, Rüben, Hanf und dergleichen, wovon sich der Aussteller 3 Malter Roggen, 10 Mälterle Veesen und 10 Mälterle Hafer bis zu seinem Abzug vorbehält. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
Papier - Ausfertigung 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1031Archivalieneinheit
1735 Oktober 15 
Johann Joseph Geßler von Braunegg, Obervogt zu Horb, bestätigt, dass die Abschrift einer Urkunde von Karl Friedrich von Türck, Herr im Eutingertal und Ramstein, über den Verkauf einiger Güter und Stücke zu Bildechingen im Amt Horb der Herrschaft Hohenberg vom 10. März 1703 mit dem Original übereinstimmt. 
Papier - Vidimus 
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Dep. 38 T 1 Nr. 988Archivalieneinheit
Innsbruck, 1736 Februar 10 
Kaiser Karl VI. (voller Titel) belehnt als Erzherzog von Österreich Lothar (Lothari Philipp Ludwig) Schenk Freiherr von Stauffenberg als Familienoberhaupt (Seniori Familiae) und als Lehenträger seiner fünf Schwestern und ihrer Kinder, namentlich von Anna Maria Norbertina [Schenkin], verheiratete Freiin von Welden, und ihrer Tochter Maria Anna Louisa Schenkin Gräfin von Castell, geborene Freiin von Welden, der von Maria (Sophia) [Schenkin], verheiratete Freiin von Speth [von Fünfstetten] hinterlassenen fünf Kinder Maria Johanna Eleonora, Franz Ludwig Albert, Theresia Walburga Esther, Marquardt Franz Joseph und Maria Joseph Wilhelm, der von Maria [Anna] Franziska Esther [Schenkin], verheiratete Freiin von Greiffenklau [von Vollraths] hinterlassenen fünf Kinder Johann Philipp, Lothar Franz, Franz Wilhelm, Maria Philippina, nunmehr verehelichte Zoblin, und Maria Sophia Theresia, von Eleonore (Magdalena Eleonora Maria Anna) [Schenkin] und Franziska (Maria Franziska Antonia) [Schenkin] mit allen ihren ehelichen Nachkommen männlichen und weiblichen Geschlechts, nach dem Tod seiner Onkel Johann Wilhelm Schenk und Johann Albrecht Schenk und seines Bruders Markwart Gottfried Schenk Freiherren von Stauffenberg mit der Hochgerichtsbarkeit und dem Blutbann in ihrem Rittergut Baisingen, das der [vorderösterreichischen] Herrschaft Hohenberg lehenbar ist. Die Belehnung erfolgt außerdem für die von Johann Werner Schenk von Stauffenberg hinterlassenen männlichen und weiblichen Nachkommen, deren Namen und Anzahl vorbehalten bleiben, die ehelich gezeugten und hinterlassenen Kinder aus der Ehe seiner Schwester Maria Margaretha Jakobea, geborene Schenkin von Stauffenberg, mit [Johann Ludwig Konstantin] Freiherr von Ulm auf Erbach, Marquardt Friedrich Wilhelm, Antonia, verheiratete Gräfin von Starnberg, und Maria Anna, verheiratete Gräfin von Herberstein, die ehelich gezeugten und hinterlassenen Kinder von Maria Barbara von Wernau (Werdenau) und Johann Friedrich Freiherr von Ow mit dem von Johann Marquardt Alexander Freiherr von Ow hinterlassenen Sohn Joseph Clemens und der Tochter Maria Antonia, verheiratete von Ow, und die ehelich gezeugten und hinterlassenen Kinder von Elisabeth von Wernau mit Joachim Ignatius von Rotenhan namens Lothar Franz, Maria Sophia Amalia, verheiratete von Breitenbach, Margaretha Louise, Maria Charlotte, verheiratete Hänslin, und schließlich der von Katharina Juliana, verheiratete von Murach, hinterlassene Sohn Karl Franz [von] Murach, mit allen ihren männlichen und weiblichen Nachkommen. Lothar Schenk von Stauffenberg kann mit dem Halsgericht künftig als Belehnter und als Lehensträger seinen Unterrichtern und Amtleuten das Rechtsprechen befehlen. Die Richter und Amtleute sind berechtigt, die Straftäter und Verdächtigen in Baisingen festzunehmen und nach ausreichenden Beweisen, peinlicher Befragung, jeweiligem Geständnis und offenbarer Verhandlung oder Überzeugung nach Recht und Ordnung öffentlich zu strafen und zu richten. Die Obrigkeit des Ausstellers und des Erzhauses Österreich und die Rechte und Gerechtigkeiten anderer Rechteinhaber bleiben davon unberührt. Bei jedem Lehenfall müssen die genannten Lehensvasallen und ihre Nachkommen die Hochgerichtsbarkeit und den Blutbann vom Aussteller und Erzhaus Österreich neu empfangen, die übliche Lehenspflicht mit einem Gelübde und Eid leisten und auch von ihren Niederrichtern und Amtleuten abnehmen, die bei dieser Belehnung als bevollmächtigter Gewalthaber mit besonderer kaiserlicher Bewilligung vom 25. Juni [1735] der Kämmerer und oberösterreichische Hofkammerrat Alexander Graf Künigl, Freiherr zu Ehrenburg, Herr zu Campan, Erbtruchsess in Tirol, mit einem leiblichen Eid auf Gott, die Gottesmutter Maria und alle Heiligen geleistet hat. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 961Archivalieneinheit
Stuttgart, 1736 Juni 14 
Karl Alexander Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt nach dem Tod von Eberhard Ludwig Herzog von Württemberg und nach dem Tod des Lehensmannes Markward (Marquard Gottfried Georg) Schenk Freiherr von Stauffenberg dessen hinterbliebenen Bruder Lothar (Lothario Philipp Ludwig Hartmann) Schenk Freiherr von Stauffenberg für sich selbst und als Lehensträger seiner noch lebenden Söhne und Töchter, Brüder und Schwestern, aller deren männlichen und weiblichen Nachkommen und der ehelichen Kinder mit allen männlichen und weiblichen Nachkommen und Lehensfolgern von Maria Margaretha Jakobea Freifrau von Ulm auf Erbach zu Rotenburg, geborene Schenk Freiin von Stauffenberg, und [Johann Ludwig Konstantin] Freiherr von Ulm auf Erbach zu Rotenburg, Maria Barbara Freifrau von Ow, geborene von Wernau (Werdenau), und Johann Friedrich Freiherr von Ow, und Elisabeth Freifrau von Rotenhan, geborene von Wernau, und Joachim Ignatius Freiherr von Rotenhan mit einem Viertel des großen und kleinen Zehnten von Dietersweiler, einem Achtel des großen und kleinen Zehnten von Grünmettstetten, einem Viertel des großen und kleinen Zehnten von Bittelbronn und dem früher von Auberlin Keck bebauten Gut in Bittelbronn. Alle diese Lehen hatten zuvor Johannes Ifflinger, sein Sohn Hieronymus Ifflinger von Graneck und sein Sohn Hans Friedrich [II.] Ifflinger von Graneck von den verstorbenen Herzögen Christoph und Ludwig von Württemberg empfangen, bis sie mit Einverständnis aller Ifflinger von Graneck an Hans Veit von Wernau als Großvater von Hans Georg von Wernau verkauft wurden. Wenn beim Lehensfall keine männlichen Nachkommen vorhanden sein werden, wird der Aussteller auch Frauen oder Töchter belehnen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 966Archivalieneinheit
Stuttgart, 1736 Juni 14 
Karl Alexander Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt nach dem Tod von Eberhard Ludwig Herzog von Württemberg und nach dem Tod des Lehensmannes Markward (Marquard Gottfried Georg) Schenk Freiherr von Stauffenberg dessen hinterbliebenen Bruder Lothar (Lothario Philipp Ludwig Hartmann) Schenk Freiherr von Stauffenberg für sich selbst und als Lehensträger seiner noch lebenden Söhne und Töchter, Brüder und Schwestern, aller deren männlichen und weiblichen Nachkommen und der ehelichen Kinder mit allen männlichen und weiblichen Nachkommen und Lehensfolgern von Maria Margaretha Jakobea Freifrau von Ulm auf Erbach zu Rotenburg, geborene Schenk Freiin von Stauffenberg, und [Johann Ludwig Konstantin] Freiherr von Ulm auf Erbach zu Rotenburg, Maria Barbara Freifrau von Ow, geborene von Wernau (Werdenau), und Johann Friedrich Freiherr von Ow, und Elisabeth Freifrau von Rotenhan, geborene von Wernau, und Joachim Ignatius Freiherr von Rotenhan mit 2 lb 5 ß h und 1 Malter Roggen Sulzer Maß jährlichen Zins und Geld, die ihnen von den Pflegern der [Kapelle] Sankt Wendelin zu Sulz aus dem Tyßlinszehnten gegeben werden, der auf dem Bertholdsgut und dem Heiligenteil beruht. Das Lehen hatten zuvor Johannes Ifflinger, sein Sohn Hieronymus Ifflinger von Graneck und sein Sohn Hans Friedrich II. Ifflinger von Graneck von den verstorbenen Herzögen Christoph und Ludwig von Württemberg empfangen, bis es mit Einverständnis aller Ifflinger von Graneck an Hans Veit von Wernau als Großvater von Johann Georg von Wernau verkauft wurde. Wenn beim Lehensfall keine männlichen Nachkommen vorhanden sein werden, wird der Aussteller auch Frauen oder Töchter belehnen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 972Archivalieneinheit
Stuttgart, 1736 Juni 14 
Karl Alexander Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt nach dem Tod von Eberhard Ludwig Herzog von Württemberg und nach dem Tod des Lehensmannes Markward (Marquard Gottfrieds Georg) Schenk Freiherr von Stauffenberg dessen hinterbliebenen Bruder Lothar (Lothario Philipp Ludwig Hartmann) Schenk Freiherr von Stauffenberg für sich selbst und als Lehensträger seiner noch lebenden Söhne und Töchter, Brüder und Schwestern, aller deren männlichen und weiblichen Nachkommen und der ehelichen Kinder mit allen männlichen und weiblichen Nachkommen und Lehensfolgern von Maria Margaretha Jakobea Freifrau von Ulm auf Erbach zu Rotenburg, geborene Schenk Freiin von Stauffenberg, und [Johann Ludwig Konstantin] Freiherr von Ulm auf Erbach zu Rotenburg, Maria Barbara Freifrau von Ow, geborene von Wernau (Werdnau), und Johann Friedrich Freiherr von Ow, und Elisabeth Freifrau von Rotenhan, geborene von Wernau, und Joachim Ignatius Freiherr von Rotenhan mit einigen Gütern zu Pfauhausen als Mannlehen: [1] Den Kundhof von Heinrich Kirchherr zu Pfauhausen, der jährlich 21 Scheffel Korn und 35 ß h gültet. [2] Eine Wiese mit 217 Ruten, die auf der oberen Wiese liegt und an die Wasen der Gemeinde Pfauhausen und an den Wiedenhof stößt. Die Wiese hatte dem Großvater des verstorbenen Johann Georg von Wernau, Hans Veit von Wernau, gehört, und wurde 1563 durch Hans Veit von Wernau dem verstorbenen Herzog Christoph von Württemberg gegen Übereignung eines Stückes Garten am Schloss Pfauhausen mit 150 Ruthen, damit er darauf bauen konnte, zu Lehen gemacht und diesem Lehen einverleibt. [3] Das Fischrecht zu Pfauhausen, das jährlich 4 lb minder 5 ß h gültet, und das Fischrecht zu Reichenbach, das in die Gutsgrenze von Pfauhausen gehört und jährlich 17 ß h gültet. Alle diese Güter waren früher im Besitz von Braida vom Stein zu Pfauhausen und wurden durch Hans [Veit] von Wernau von den Kindern des verstorbenen Rudolf von Baldeck gekauft. Der Belehnte beschwört mit einem leiblichen Eid auf Gott, dass das Lehen bei jedem Fall Frauen wie Männer und Töchter wie Söhne erhalten können, aber immer ein Mann als Wappengenosse benannt werden muss, der das Lehen empfangen wird. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 989Archivalieneinheit
Innsbruck, 1742 September 18 
Kaiserin Maria Theresia (voller Titel) belehnt als Erzherzogin von Österreich Lothar (Lothari Philipp Ludwig) Schenk Freiherr von Stauffenberg als Familienoberhaupt (Seniori Familiae) und als Lehenträger seiner fünf Schwestern und ihrer Kinder, namentlich von Anna Maria Norbertina [Schenkin], verheiratete Freiin von Welden, und ihrer Tochter Maria Anna Louisa Schenkin Gräfin von Castell, geborene Freiin von Welden, der von Maria (Sophia) [Schenkin], verheiratete Freiin von Speth [von Fünfstetten] hinterlassenen fünf Kinder Maria Johanna Eleonora, Franz Ludwig Albert, Theresia Walburga Esther, Marquardt Franz Joseph und Maria Joseph Wilhelm, der von Maria [Anna] Franziska Esther [Schenkin], verheiratete Freiin von Greiffenklau [von Vollraths] hinterlassenen fünf Kinder Johann Philipp, Lothar Franz, Franz Wilhelm, Maria Philippina, nunmehr verehelichte Zoblin, und Maria Sophia Theresia, von Eleonore (Magdalena Eleonora Maria Anna) [Schenkin] und Franziska (Maria Franziska Antonia) [Schenkin] mit allen ihren ehelichen Nachkommen männlichen und weiblichen Geschlechts, mit der Hochgerichtsbarkeit und dem Blutbann in ihrem Rittergut Baisingen, das der [vorderösterreichischen] Herrschaft Hohenberg lehenbar ist, nachdem sie als jetzt regierende Frau und Landesfürstin nach dem Tod von Kaiser Karl VI. das von ihm hinterlassene ober- und vorderösterreichische Fürstentum mit Land und Leuten und den inkorporierten Markgrafschaften, Landgrafschaften, Graf-, Herr- und Lehenschaften übernommen und eine allgemeine Lehensberufung ausgeschrieben hat. Die Belehnung erfolgt außerdem für die von Johann Werner Schenk Freiherr von Stauffenberg hinterlassenen männlichen und weiblichen Nachkommen, deren Namen und Anzahl vorbehalten bleiben, die ehelich gezeugten und hinterlassenen Kinder aus der Ehe seiner Schwester Maria Margaretha Jakobea, geborene Schenkin Freiin von Stauffenberg, mit [Johann Ludwig Konstantin] Freiherr von Ulm auf Erbach, Marquardt Friedrich Wilhelm, Antonia, verheiratete Gräfin von Starnberg, und Maria Anna, verheiratete Gräfin von Herberstein, die ehelich gezeugten und hinterlassenen Kinder von Maria Barbara von Wernau (Werdenau) und Johann Friedrich Freiherr von Ow mit dem von Johann Marquardt Alexander Freiherr von Ow hinterlassenen Sohn Joseph Clemens und der Tochter Maria Antonia, verheiratete von Ow, und die ehelich gezeugten und hinterlassenen Kinder von Elisabeth von Wernau mit Joachim Ignatius von Rotenhan namens Lothar Franz, Maria Sophia Amalia, verheiratete von Breitenbach, Margaretha Louise, Maria Charlotte, verheiratete Hänslin, und schließlich der von Katharina Juliana, verheiratete von Murach, hinterlassene Sohn Karl Franz [von] Murach, mit allen ihren männlichen und weiblichen Nachkommen. Lothar Schenk Freiherr von Stauffenberg kann mit dem Halsgericht künftig als Belehnter und als Lehensträger seinen Unterrichtern und Amtleuten das Rechtsprechen befehlen. Die Richter und Amtleute sind berechtigt, die Straftäter und Verdächtigen in Baisingen festzunehmen und nach ausreichenden Beweisen, peinlicher Befragung, jeweiligem Geständnis und offenbarer Verhandlung oder Überzeugung nach Recht und Ordnung öffentlich zu strafen und zu richten. Die Obrigkeit des Ausstellers und des Erzhauses Österreich und die Rechte und Gerechtigkeiten anderer Rechteinhaber bleiben davon unberührt. Bei jedem Lehenfall müssen die genannten Lehensvasallen und ihre Nachkommen die Hochgerichtsbarkeit und den Blutbann vom Aussteller und Erzhaus Österreich neu empfangen, die übliche Lehenspflicht mit einem Gelübde und Eid leisten und auch von ihren Niederrichtern und Amtleuten abnehmen, die bei dieser Belehnung Lothar Schenk Freiherr von Stauffenberg mit einem leiblichen Eid auf Gott, die Gottesmutter Maria und alle Heiligen selbst geleistet hat. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 962Archivalieneinheit
Stuttgart, 1748 Juni 1 
Karl [Eugen] Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt nach dem Tod von Karl Alexander Herzog von Württemberg (voller Titel) Lothar (Lothario Philipp) Schenk Freiherr von Stauffenberg für sich selbst und als Lehenträger seiner noch lebenden Söhne und Töchter, Brüder und Schwestern, aller deren männlichen und weiblichen Nachkommen und der ehelichen Kinder mit allen männlichen und weiblichen Nachkommen und Lehenfolgern von Maria Margaretha Jakobea Freifrau von Ulm auf Erbach zu Rotenburg, geborene Schenk Freiin von Stauffenberg, und [Johann Ludwig Konstantin] Freiherr von Ulm auf Erbach zu Rotenburg, Maria Barbara Freifrau von Ow, geborene von Wernau (Werdnau), und Johann Friedrich Freiherr von Ow, und Elisabeth Freifrau von Rotenhan, geborene von Wernau, und Joachim Ignatius Freiherr von Rotenhan mit einem Viertel des großen und kleinen Zehnten von Dietersweiler, einem Achtel des großen und kleinen Zehnten von Grünmettstetten, einem Viertel des großen und kleinen Zehnten von Bittelbronn und dem früher von Auberlin Keck bebauten Gut in Bittelbronn. Alle diese Lehen hatten zuvor Johannes Ifflinger, sein Sohn Hieronymus Ifflinger von Graneck und sein Sohn Hans Friedrich [II.] Ifflinger von Graneck von den verstorbenen Herzögen Christoph und Ludwig von Württemberg empfangen, bis sie mit Einverständnis aller Ifflinger von Graneck an Hans Veit von Wernau als Großvater von Hans Georg von Wernau verkauft wurden. Wenn beim Lehensfall keine männlichen Nachkommen vorhanden sein werden, wird der Aussteller auch Frauen oder Töchter belehnen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 967Archivalieneinheit
Stuttgart, 1748 Juni 1 
Karl [Eugen] Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt nach dem Tod von Karl Alexander Herzog von Württemberg (voller Titel) Lothar (Lothario Philipp) Schenk Freiherr von Stauffenberg für sich selbst und als Lehenträger seiner noch lebenden Söhne und Töchter, Brüder und Schwestern, aller deren männlichen und weiblichen Nachkommen und der ehelichen Kinder mit allen männlichen und weiblichen Nachkommen und Lehenfolgern von Maria Margaretha Jakobea Freifrau von Ulm auf Erbach zu Rotenburg, geborene Schenk Freiin von Stauffenberg, und [Johann Ludwig Konstantin] Freiherr von Ulm auf Erbach zu Rotenburg, Maria Barbara Freifrau von Ow, geborene von Wernau (Werdnau), und Johann Friedrich Freiherr von Ow, und Elisabeth Freifrau von Rotenhan, geborene von Wernau, und Joachim Ignatius Freiherr von Rotenhan mit 2 lb 5 ß h und 1 Malter Roggen Sulzer Maß jährlichen Zins und Geld, die ihnen von den Pflegern der [Kapelle] Sankt Wendelin zu Sulz aus dem Tyßlinszehnten gegeben werden, der auf dem Bertholdsgut und dem Heiligenteil beruht. Das Lehen hatten zuvor Johannes Ifflinger, sein Sohn Hieronymus Ifflinger von Graneck und sein Sohn Hans Friedrich [II.] Ifflinger von Graneck von den verstorbenen Herzögen Christoph und Ludwig von Württemberg empfangen, bis es mit Einverständnis aller Ifflinger von Graneck an Hans Veit von Wernau als Großvater von Johann Georg von Wernau verkauft wurde. Wenn beim Lehensfall keine männlichen Nachkommen vorhanden sein werden, wird der Aussteller auch Frauen oder Töchter belehnen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 973Archivalieneinheit
Stuttgart, 1748 Juni 1 
Karl [Eugen] Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt nach dem Tod von Karl Alexander Herzog von Württemberg (voller Titel) Lothar (Lothario Philipp) Schenk Freiherr von Stauffenberg für sich selbst und als Lehenträger seiner noch lebenden Söhne und Töchter, Brüder und Schwestern, aller deren männlichen und weiblichen Nachkommen und der ehelichen Kinder mit allen männlichen und weiblichen Nachkommen und Lehenfolgern von Maria Margaretha Jakobea Freifrau von Ulm auf Erbach zu Rotenburg, geborene Schenk Freiin von Stauffenberg, [Johann Ludwig Konstantin] Freiherr von Ulm auf Erbach zu Rotenburg, Maria Barbara Freifrau von Ow, geborene von Wernau (Werdnau), Johann Friedrich Freiherr von Ow, Elisabeth Freifrau von Rotenhan, geborene von Wernau, und Joachim Ignatius Freiherr von Rotenhan mit einigen Gütern zu Pfauhausen als Mannlehen: [1] Den Kundhof von Heinrich Kirchherr zu Pfauhausen, der jährlich 21 Scheffel Korn und 35 ß h gültet. [2] Eine Wiese mit 217 Ruten, die auf der oberen Wiese liegt und an die Wasen der Gemeinde Pfauhausen und an den Wiedenhof stößt. Die Wiese hatte dem Großvater des verstorbenen Johann Georg von Wernau, Hans Veit von Wernau, gehört, und wurde 1563 durch Hans Veit von Wernau dem verstorbenen Herzog Christoph von Württemberg gegen Übereignung eines Stückes Garten am Schloss Pfauhausen mit 150 Ruthen, damit er darauf bauen konnte, zu Lehen gemacht und diesem Lehen einverleibt. [3] Das Fischrecht zu Pfauhausen, das jährlich 4 lb minder 5 ß h gültet, und das Fischrecht zu Reichenbach, das in die Gutsgrenze von Pfauhausen gehört und jährlich 17 ß h gültet. Alle diese Güter waren früher im Besitz von Braida vom Stein zu Pfauhausen und wurden durch Hans [Veit] von Wernau von dem Kind des verstorbenen Rudolf von Baldeck gekauft. Der Belehnte beschwört mit einem leiblichen Eid auf Gott, dass das Lehen bei jedem Fall Frauen wie Männer und Töchter wie Söhne erhalten können, aber immer ein Mann als Wappengenosse benannt werden muss, der das Lehen empfangen wird. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 963Archivalieneinheit
Stuttgart, 1764 März 7 
Karl [Eugen] Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt nach dem Tod des Lehensmannes Lothar (Lotarii Philipp) Schenk Freiherr von Stauffenberg dessen hinterbliebenen Sohn Anton Schenk Freiherr von Stauffenberg für sich selbst und als Lehensträger seiner Brüder Johann Franz Schenk und Franz Xaver Schenk Freiherren von Stauffenberg, aller übrigen stauffenbergischen Lehensfolger, Erben und Nachkommen ehelicher Herkunft mit allen männlichen und weiblichen Nachkommen und der ehelichen Kinder mit allen männlichen und weiblichen Nachkommen und Lehensfolgern von Maria Margaretha Jakobea Freifrau von Ulm auf Erbach zu Rotenburg, geborene Schenk Freiin von Stauffenberg, und [Johann Ludwig Konstantin] Freiherr von Ulm auf Erbach zu Rotenburg, Maria Barbara Freifrau von Ow, geborene von Wernau (Werdnau), und Johann Friedrich Freiherr von Ow, und Elisabeth Freifrau von Rotenhan, geborene von Wernau, und Joachim Ignatius Freiherr von Rotenhan mit einem Viertel des großen und kleinen Zehnten von Dietersweiler, einem Achtel des großen und kleinen Zehnten von Grünmettstetten, einem Viertel des großen und kleinen Zehnten von Bittelbronn und dem früher von Auberlin Keck bebauten Gut in Bittelbronn belehnt. Alle diese Lehen hatten zuvor Johannes Ifflinger, sein Sohn Hieronymus Ifflinger von Graneck und sein Sohn Hans Friedrich II. Ifflinger von Graneck von den verstorbenen Herzögen Christoph und Ludwig von Württemberg empfangen, bis sie mit Einverständnis aller Ifflinger von Graneck an Hans Veit von Wernau als Großvater von Hans Georg von Wernau verkauft wurden. Wenn beim Lehensfall keine männlichen Nachkommen vorhanden sein werden, wird der Aussteller auch Frauen oder Töchter belehnen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 968Archivalieneinheit
Stuttgart, 1764 März 7 
Karl [Eugen] Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt nach dem Tod des Lehensmannes Lothar (Lotharii Philipp) Schenk Freiherr von Stauffenberg dessen hinterbliebenen Sohn Anton Schenk Freiherr von Stauffenberg für sich selbst und als Lehensträger seiner Brüder Johann Franz Schenk und Franz Xaver Schenk Freiherren von Stauffenberg, aller übrigen stauffenbergischen Lehensfolger, Erben und Nachkommen ehelicher Herkunft mit allen männlichen und weiblichen Nachkommen und der ehelichen Kinder mit allen männlichen und weiblichen Nachkommen und Lehensfolgern von Maria Margaretha Jakobea Freifrau von Ulm auf Erbach zu Rotenburg, geborene Schenk Freiin von Stauffenberg, und [Johann Ludwig Konstantin] Freiherr von Ulm auf Erbach zu Rotenburg, Maria Barbara Freifrau von Ow, geborene von Wernau (Werdnau), und Johann Friedrich Freiherr von Ow, und Elisabeth Freifrau von Rotenhan, geborene von Wernau, und Joachim Ignatius Freiherr von Rotenhan mit 2 lb 5 ß h und 1 Malter Roggen Sulzer Mess als jährlichen Zins und Geld, die ihnen von den Pflegern der [Kapelle] Sankt Wendelin zu Sulz aus dem Tyßlinszehnten gegeben werden, der auf dem Bertholdsgut und dem Heiligenteil beruht. Das Lehen hatten zuvor Johannes Ifflinger, sein Sohn Hieronymus Ifflinger von Graneck und sein Sohn Hans Friedrich II. Ifflinger von Graneck von den verstorbenen Herzögen Christoph und Ludwig von Württemberg empfangen, bis es mit Einverständnis aller Ifflinger von Graneck an Hans Veit von Wernau als Großvater von Johann Georg von Wernau verkauft wurde. Wenn beim Lehensfall keine männlichen Nachkommen vorhanden sein werden, wird der Aussteller auch Frauen oder Töchter belehnen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 974Archivalieneinheit
Stuttgart, 1764 März 7 
Karl [Eugen] Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt nach dem Tod des Lehensmannes Lothar (Lotharii Philipp) Schenk Freiherr von Stauffenberg dessen hinterbliebenen Sohn Anton Schenk Freiherr von Stauffenberg für sich selbst und als Lehensträger seiner Brüder Johann Franz Schenk und Franz Xaver Schenk Freiherren von Stauffenberg, aller übrigen stauffenbergischen Lehensfolger, Erben und Nachkommen ehelicher Herkunft mit allen männlichen und weiblichen Nachkommen und der ehelichen Kinder mit allen männlichen und weiblichen Nachkommen und Lehensfolgern von Maria Margaretha Jakobea Freifrau von Ulm auf Erbach zu Rotenburg, geborene Schenk Freiin von Stauffenberg, [Johann Ludwig Konstantin] Freiherr von Ulm auf Erbach zu Rotenburg, Maria Barbara Freifrau von Ow, geborene von Wernau (Werdnau), Johann Friedrich Freiherr von Ow, Elisabeth Freifrau von Rotenhan, geborene von Wernau, und Joachim Ignatius Freiherr von Rotenhan mit einigen Gütern zu Pfauhausen als Mannlehen. Die Belehnung beinhaltet: [1] Den Kundhof von Heinrich Kirchherr zu Pfauhausen, der jährlich 21 Scheffel Korn und 35 ß h gültet. [2] Eine Wiese mit 217 Ruten, die auf der oberen Wiese liegt und an die Wasen der Gemeinde Pfauhausen und an den Wiedenhof stößt. Die Wiese hatte dem Großvater des verstorbenen Johann Georg von Wernau, Hans Veit von Wernau, gehört, und wurde 1563 durch Hans Veit von Wernau dem verstorbenen Herzog Christoph von Württemberg gegen Übereignung eines Stückes Garten am Schloss Pfauhausen mit 150 Ruthen, damit er darauf bauen konnte, zu Lehen gemacht und diesem Lehen einverleibt. [3] Das Fischrecht zu Pfauhausen, das jährlich 4 lb minder 5 ß h gültet, und das Fischrecht zu Reichenbach, das in die Gutsgrenze von Pfauhausen gehört und jährlich 17 ß h gültet. Alle diese Güter waren früher im Besitz von Braida vom Stein zu Pfauhausen und wurden durch Hans [Veit] von Wernau von dem Kind des verstorbenen Rudolf von Baldeck gekauft. Der Belehnte beschwört mit einem leiblichen Eid auf Gott, dass das Lehen bei jedem Fall Frauen wie Männer und Töchter wie Söhne erhalten können, aber immer ein Mann als Wappengenosse benannt werden muss, der das Lehen empfangen wird. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 990Archivalieneinheit
Freiburg im Breisgau, 1774 September 6 
Kaiserin Maria Theresia (voller Titel) belehnt als Erzherzogin von Österreich Anton (Damian Friderich Anton Hugo) Schenk Freiherr von Stauffenberg als Familienoberhaupt (Seniori Familiae) und als Lehenträger seiner drei Schwestern Maria Anna [Schenkin], verheiratete Gräfin von Stadion, Maria Rosina [Schenkin], verheiratete Freiin von Freyberg[-Eisenberg] zu Hürbel und Maria Franziska [Schenkin], verheiratete Freiin von Freyberg[-Eisenberg] zu Hopferau, und aller ihrer männlichen und weiblichen Nachkommen nach dem Tod seines Vaters Lothar (Lothari Philipp Ludwig) Schenk Freiherr von Stauffenberg mit der Hochgerichtsbarkeit und dem Blutbann in ihrem Rittergut Baisingen, das der [vorderösterreichischen Herrschaft] Hohenberg lehenbar ist. Die Belehnung erfolgt außerdem für die von Johann Werner Schenk Freiherr von Stauffenberg hinterlassenen fünf Töchter Anna Maria Norbertina [Schenkin], verheiratete Freiin von Welden, Maria (Sophia) [Schenkin], verheiratete Freiin von Speth [von Fünfstetten], Maria Anna Franziska Esther (Maria Franziska) [Schenkin], verheiratete Freiin von Greiffenklau [von Vollraths], Eleonore (Magdalena Eleonora Maria Anna) [Schenkin] und Franziska (Maria Franziska Antonia) [Schenkin], verheiratete Freiin vom Stain, mit allen ihren ehelichen Nachkommen männlichen und weiblichen Geschlechts, außerdem auch für die von seiner Schwester Schwester Maria Margaretha Jakobea, geborene Schenkin Freiin von Stauffenberg, mit [Johann Ludwig Konstantin] Freiherr von Ulm auf Erbach, für die von Maria Barbara von Wernau (Werdenau) und Johann Friedrich Freiherr von Ow und für die von Elisabeth von Wernau mit Joachim Ignatius von Rotenhan ehelich gezeugten Kinder mit allen männlichen und weiblichen Nachkommen, deren Namen und Anzahl vorbehalten bleiben. Bei der Lehensfolge müssen sich die Nachkommen der Familie der Freiherren Schenk von Stauffenberg beiderlei Geschlechts durch ihre rechtmäßige Abstammung legitimieren. Anton Schenk Freiherr von Stauffenberg kann mit dem Halsgericht künftig als Belehnter und als Lehensträger seinen Unterrichtern und Amtleuten das Rechtsprechen befehlen. Die Richter und Amtleute sind berechtigt, die Straftäter und Verdächtigen in Baisingen festzunehmen und nach ausreichenden Beweisen, peinlicher Befragung, jeweiligem Geständnis und offenbarer Verhandlung oder Überzeugung nach Recht und Ordnung öffentlich zu strafen und zu richten. Die Obrigkeit des Ausstellers und des Erzhauses Österreich und die Rechte und Gerechtigkeiten anderer Rechteinhaber bleiben davon unberührt. Bei jedem Lehenfall müssen die genannten Lehensvasallen und ihre Nachkommen die Hochgerichtsbarkeit und den Blutbann vom Aussteller und Erzhaus Österreich neu empfangen, die übliche Lehenspflicht mit einem Gelübde und Eid leisten und auch von ihren Niederrichtern und Amtleuten abnehmen, die bei dieser Belehnung Anton Schenk Freiherr von Stauffenberg der Ausstellerin und ihrem Sohn Joseph II. als Kaiser und Mitregenten mit einem leiblichen Eid auf Gott, die Gottesmutter Maria und alle Heiligen selbst geleistet hat. 
Pergament - Ausfertigung 
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