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Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
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Dep. 38 T 1 Nr. 306Archivalieneinheit
1538 April 20 (Sambstags den Osteraubent) 
Hans Scheppacher, zu Bollstadt sesshaft, bekennt für sich und alle seine Erben und Nachkommen, dass er an Georg von Rechberg zu Hohenrechberg zu Autenried und Leonhard zu Gundelsheim, Pfleger zu Nassenfels, den beiden Pflegern der Kinder des verstorbenen Veit von Scheppach, 3 Tagwerke Wiesmahd mit allen Ehehaften, Rechten und Zugehörungen zu Amerdingen als freies Eigentum verkauft hat und die Käufer dafür 100 rh fl bezahlt haben. Die 3 Tagwerke Wiesmahd sind nur durch den gewöhnlichen Zehnten belastet, grenzen unten an das Dorf, oben an den Garten von Jos Hans und liegen zwischen den Wiesen von Hans Flechsner und Sixt Beirlin. Der Aussteller verspricht Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 277Archivalieneinheit
Alerheim, 1555 Oktober 24 
Ludwig [XV.] Graf zu Oettingen [in Oettingen] der Ältere bewilligt Veit von Scheppach zu Amerdingen auf seine Bitte hin, dass er seiner Ehefrau Barbara von Westernach von den am Tag der Ausstellung dieser Urkunde als Mannlehen empfangenen Gütern der Grafschaft Oettingen und seinen eigenen Gütern in Amerdingen die Widerlegung für ihr eingebrachtes Heiratsgut und ihre Morgengabe im Wert von 2500 fl zusichern kann. Alle Rechte des Lehensherren und seiner Lehenserben an diesem Lehen wie auch seine Eigenschaft und Natur bleiben davon unbeeinträchtigt. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 222Archivalieneinheit
1560 
Beschreibung der Territorialgrenze und der vogteilichen Niedergerichtsbarkeit der Herrschaft Amerdingen: Die Grenze beginnt bei Seelbronn, wo es bei den Hofwiesen auf der Landstraße eine Brücke aus Holz über den Graben oder Bach gibt, der von den beiden Aufhausener Weihern herabläuft. Von hier aus führt die Grenze auf der Landstraße nach Eglingen bei dem Mittelholz bis zu dem Gangweg, der von Amerdingen über die Geleitwiesen nach Osterhofen (Hoffen) geht. Auf dem Fußsteig von Osterhofen verläuft die Grenze bei zwei Wiesen, die zu Amerdinger Sölden gehören. Rechts hinab liegen die Wiesen beim Baumgriesholz oberhalb von Seelbronn gegen Baumgries. Oben am Eck steht eine Markbuche, die Amerdingen und Eglingen zurück bis auf die Straße scheidet. Von dieser Markbuche aus steht am Holzweg hinauf auf der Ebene ein großer und hoher Stein, der auf der Seelbronner wie Amerdinger Seite einen Widerhaken aufweist und Eglingen und Amerdingen scheidet. Linkerhand von diesem Stein befindet sich am Holzweg bei den Amerdinger Feldern bis zu dem Holzeck des Baumgrieser Hofes ein sauberer Weg zwischen den genannten Feldern und Hölzern, auf dem die Grenze verläuft und Amerdingen und Eglingen scheidet. Von hier aus geht die Grenze unten bis zu einer eigenen Wiese, die den Grundzins nach Amerdingen gibt. Diese Wiese grenzt oben an die Baumgrieser Hofwiese. Unten befindet sich eine Erblücke, wo die Amerdinger vor dem 23. April (Georgi) und nach dem 29. September (Michaeli) das Weiderecht besitzen und auch umpflügen können (aufzurissen macht haben). Von dieser eigenen Wiese geht die Grenze zum Baumgrieser Holz bis zum Wald und den Hecken des Baumgrieser Hofes, wo das Heiligenfeld endet. Von dort aus verläuft die Grenze zu zwei Amerdinger Tagwerken auf der Langen Wiese, die öttingische Lehen sind. Danach geht die Grenze am Eglinger Heiligenhölzlein hinab zum Eckäckerle und zum Gangsteig. Von diesem Fußweg verläuft die Grenze gegen Amerdingen bis zum Ende des eigenen Ackers an dem Steig unten am Bach und über das Eglinger Holzeck rechts hinauf zwischen dem Amerdinger Hart, der Baumgrieser Wiese und den Eglinger Wiesen bis zum Hofholz des Amerdinger Kirchenbauers, das mit der gesamten Jurisdiktion zur Herrschaft Amerdingen gehört. Zwischen dem Hofholz des Amerdinger Kirchenbauers, dem Hofholz des Eglinger Kirchenbauers und dem Hartholz der Gemeinde Amerdingen verläuft die Grenze hinauf zum Gangsteig oder -weg, der von Osterhofen nach Amerdingen durch das Hartholz führt. Dort beginnt ein Graben, in dem die Grenze hinab bis zu den Wiesen am Hartholz und bis zum Ende der Wiesen an der Ecke des Hartholzes verläuft. Von hier aus geht die Grenze in der Senke (teüch) zwischen dem Eglinger Gigert, wo Eglingen das Weiderecht und den Umschlag hat, hinab an den Graben, der vom Eglinger Kirchenweiher herab in den Amerdinger Bauernweiher läuft. Die Grenze folgt diesem Graben bis an einen Ort, der Kruggen heißt. Von hier aus verläuft sie zwischen der Mayerhöhe, wo Amerdingen und Eglingen die vogteiliche Jurisdiktion und Steinsetzung haben und zusammen mit Osterhofen die Weide nützen, und der Wiese einer Amerdinger Haussölde, einer Eglinger Wiese und drei Morgen Amerdinger Konventacker, der mit der Jurisdiktion ebenfalls zur Herrschaft Amerdingen gehört. Von einem Holz eines Eglinger Untertanen geht die Grenze auf dem Weg hinauf, der zu der vorderen Bißgartenwiese führt. Alles, was bisher genant wurde, scheidet Amerdingen und Eglingen. Vom Anfang der vorderen Bißgartenwiese geht die Grenze bei dem Eglinger Holzeck hinauf in den Weg hinein, wo rechts des Weges ein Markstein mit dem Widerhaken steht, der Amerdingen und Eglingen scheidet. Die Grenze verläuft danach den Weg hinauf bis zu einer Kreuzmarke in einer Eiche und von hier aus linkerhand ein wenig weiter den Weg hinauf bis zu einer weiteren Kreuzmarke in einer Eiche. Von hier aus geht die Grenze linkerhand des Weges und weiter den Weg hinauf bis zu einer Kreuzmarke in einer Hagenbuche. Die Grenze setzt sich fort über einen Stein mit dem Widerhaken, einer Steinmarke rechterhand, einer Steinmarke linkerhand, einen Stein nahe bei einer Kreuzmarke in einer Eiche rechterhand, einer Kreuzmarke in einer Eiche linkerhand, einen Stein rechterhand, einen Stein linkerhand und einen Stein bei der Kreithwiese. Von hier aus verläuft die Grenze hinauf zu einem Feldahorn (maßhälter) mit einer Kreuzmarke, weiter bis zu einer Kreuzmarke in einer Hagenbuche und einer Kreuzmarke in einer krummen Eiche. Auf dem Weg hinauf befindet sich wieder ein Stein, weiter folgt wieder ein Markstein am Eck rechts an dem Stockhäule von einer kleinen Hagenbuche. Von diesem Stein geht die Grenze links hinüber zu einer Grenzmarke in einem wilden Birnenbaum, der nicht groß ist. Ein wenig weiter folgen ein Markstein bei einer Hagenbuche, die nicht groß ist, wieder ein Stein, ein weiterer Stein, nochmals ein Stein und linkerhand eine Hagenbuche mit einer Kreuzmarke. Von hier aus geht die Grenze geradeaus weiter zu einer Steinmarke bei einer Eiche, der wieder ein Stein bei einer Eiche und ein weiterer Stein folgen. Von hier aus führt die Grenze zu einem Stein mit einem großen Loch, das aber nicht ganz durchgeht. Es folgt eine Steinmarke bei einer Eiche am Duttensteiner Gangsteig, der den Umschlag der Weide von Eglingen und Osterhofen bildet. Über diesen Weg gibt es wieder eine Steinmarke, gleich hinaus wieder eine Steinmarke als letzte zwischen dem hinteren und vorderen Kirnung und den Eglinger Weinmähdern. Von diesem Stein am alten Kirnung und bei den Eglinger Wiesen geht die Grenze von einem Eck des hinteren und alten Kirnung bis zum anderen Eck zwischen dem hinteren Kirnung und den Wiesen hinab, wo sich eine Markierung in einer Eiche befindet. Es folgen eine Steinmarke, eine Kreuzmarke in einer Eiche, wieder eine Markierung in einer Eiche, die unten am Boden etwas dick ist und weiter hinab in einer großen Eiche eine Kreuzmarke. Von dieser geht die Grenze gerade weiter über eine eigene Wiese bei dem Elsbötter Holz, die den Grundzins an die Herrschaft Amerdingen entrichtet, gerade hinüber zu dem Duttensteiner Elsbötter Holz, wo sich Eglingen mit der Weide scheidet und Duttenstein und Amerdingen anfangen. Bei diesem Holz und bei der eigenen Holzwiese geht die Grenze aber links gerade hinauf, so lang diese Wiese ist. Danach folgen die beiden Wiesen der Gastwirtschaft von Amerdingen, welche quer durch einen Zaun getrennt werden, die fünf Tagwerke groß sind und Lüeßewiesen heißen. Bei diesen Wiesen und dem genannten Holz geht die Grenze hinauf. Oben am Eck steht rechterhand ein Stein an dem Elsbötter Holz mit einem Widerhaken. Der Stein, die Wiesen und das Holz scheiden Amerdingen und Duttenstein. Gleich von hier aus gibt es gerade hinein erneut einen solchen Stein, danach wieder einen Stein bei einer großen Markeiche. Es folgt eine Steinmarke bei einem Holzweg nach Dillingen. Von hier aus verläuft die Grenze ein wenig links hinein, wo bei einer dreigabligen Hagenbuche ein dreieckiger Stein steht. Von diesem Stein verläuft die Grenze nach links zu einem Stein und zu einem weiteren Stein. Bei einem Gräblein befindet sich wieder ein dreieckiger Stein. Von hier aus geht die Grenze das Bückle oder Bergle hinauf, wo wieder ein Stein bei der Kolmändlerwiese ist. Die Grenze verläuft dann hinauf zum Dillinger Weg, wo sich wieder eine Steinmarke befindet, und geht danach gleich über den Weg. Auf der rechten Hand ist wieder eine Steinmarke am Dillinger Gangsteig bei einem Pflock (stigel), von dem aus die Grenze zu einem großen Stein geht, der die Hochgerichtsbarkeit und die Jagdhoheit von Pfalz-[N euburg] und Oettingen kennzeichnet. Auf der rechten Hand in den Rennweg hinein steht in der Mitte ein dreieckiger, nicht sehr großer und oben spitziger Stein mit einem Widerhaken, der aber wegen des Fahrens nur wenig über die Erde hinaus ragt und mit dem vorher genannten Stein Amerdingen und Duttenstein scheidet. Von diesem Stein aus verläuft die Grenze am Bissinger Hohenburg hinab gegen die eigenen Wiesen von Amerdingen mit einer Markeiche. Der Grenze nach weiter steht rechterhand eine Markeiche und weiter linkerhand eine Markeiche. Darauf folgen ein Stein mit einem Widerhaken, am Weg wieder hinab ein Stein und ein weiterer Stein bei der Wiese am Eck. Bei dieser Wiese, die den Grundzins nach Amerdingen gibt, steht wieder ein Stein. Von diesem Stein aus führt die Grenze am Hohburger Gehölz und an den dort liegenden Wiesen, die teilweise den Zins nach Bissingen geben, bis auf die so genannte Klingenwiesen von [Unter-]Ringingen. Bei dem oberen Anfang und Ende einiger eigener Wiesen, die von Demmingen genossen und deren Zinsen nach Bissingen gegeben werden, geht die Grenze über den Klingengraben hinüber zwischen einem eigenen Holz von Amerdingen und [Unter-]Ringingen durch gegen Amerdingen zu. Hier steht wieder eine hohle Eiche mit einer Kreuzmarke. Von hier aus geht die Grenze gerade über die Wiese hinüber. Zwischen den Hölzern eines Oettinger und Amerdinger Bauernhofs mit vier Morgen stehen fünf Steine mit Widerhaken. Der erste dieser fünf Steine steht am Anfang der Wiesen und Hölzer, dem die vier anderen Steine nacheinander folgen. Diesen Steinen folgt eine Marklinde, die unten etwas dick ist. Von dieser Marklinde aus verläuft die Grenze etwas links. Zwischen dem großen Bissinger Bielhau und dem Amerdinger Bauernhofholz folgen hinauf vier Steine mit Widerhaken, die zugleich beide Hölzer scheiden. Weiter hinauf steht oben eine Eiche mit einer Kreuzmarke. Links davon ist wieder ein Stein mit einem Widerhaken, etwas weiter davon ein niederer, doch breiter Stein an einem Holzweg. Von diesem Stein geht die Grenze weiter auf dem Holzweg rechts hinein, wo wieder eine alte Markeiche mit einem Kreuzzeichen steht. Gegen die Wiese hinaus steht wieder ein Stein mit einem Widerhaken. Von diesem Stein aus setzt sich die Grenze weiter fort über diese eigene Wiese, auf der Amerdingen weit hinab die Weide besitzt. Die Grenze verläuft von hier aus auf den Hochstädthau und das Amerdinger Kurzholz zu, zwischen diesen beiden Hölzern auf einem zu beiden Seiten ausgemarkten Weg weiter und durch die beiden Hölzer hinaus auf die eigene Edelmänninwiese zu. Die Grenze folgt weiter dem Weg geradeaus und geht an der Amerdinger Badwirtswiese sofort rechts hinab, bis unten am Weg linkerhand wieder ein großer Widerhakenstein an dem Amerdinger Reutehölzle steht. Von hier aus links hinab steht linkerhand eine Eiche mit einer Kreuzmarke. Die Grenze geht von hier aus gerade hinein und auf die Amerdinger Reutewiese hinaus rechts über die Senke (teüch) oder das Tal an dem Ende der Amerdinger Wiesen hinab bis in den Bauernbach. Die Grenze folgt dem Bauernbach hinab bis zum Anfang der Amerdinger Hofohmadwiesen. Zwischen der Hofohmadwiesen und einer Zoltinger Wiese geht die Grenze an der Henge auf dem Rollenbühl über die nach Amerdingen zinsbare Rollenbühlwiesen, von denen eine für das Schloss Diamantstein genützt und der Zins aber nach Amerdingen gereicht wird, bis oben zu dem Acker, der vom Amerdinger Schlosszehnten frei ist. Von diesem Acker geht die Grenze hinab über den Zoltinger Gangsteig hinüber. Die Grenze verläuft danach zum Ende des Ackers gegen Zoltingen, wo ein Straftäter, wenn er von Amerdingen festgestellt wird, nach Oettingen ausgeliefert werden muss. Zwischen dem Acker und den Zoltinger Wiesen geht die Grenze über den Berg hinab und über den Bauernbach, in w elchem oben hinauf weder die Zoltinger noch andere fischen dürfen, wobei die Wiesen nach Amerdingen und Bissingen zinsbar, aber ansonsten eigen sind. Von hier aus verläuft die Grenze über die Kessel, die von Amerdingen herläuft zum Pfrimetwäldle und von diesem unten herum über die Jakobsflecke hinüber bis in den Sternbacher Viehtriebweg hinauf. Die Grenze geht von hier aus auf ein Hofholzeck von Sternbach zu, wo sich in einer Birke eine Markierung befindet. Zwischen dem Hofholz und der Zoltinger Egert oder Weide führt die Grenze bis zu einer Wiese hinauf, über diese Wiese wieder hinab und zwischen dem Sternbacher Hof und den Zoltinger Feldern bis zur Herrschaft Amerdingen und den Hofwiesen des Kirchenbauers bis hin zum Eulenbach. Die Grenze folgt dem Eulenbach hinauf bis zu einer Brücke oder einem Steg an einer Amerdinger Hofwiese, wo die Gangsteig von Amerdingen auf Oberringingen verläuft. Über diesen Gangsteig geht die Grenze über die Viehweide hinauf bis an die Kolbisäcker, die zusammen mit zwei Morgen Kolbis und Sternbacher Hofäckern bei den gemeinen Bollstadter Äckern liegen und nach Amerdingen allen Zehnten, Scheffel und Zins geben. An diesen Äckern geht die Grenze ganz herum, auf dem Weg weiter bis zu den Bollstadter Haydtkieläckern und in dieser Senke (teüch) hinab zur Bachwiese der Herrschaft Amerdingen. Bei der Bachweise geht die Grenze neben dem Weg hinauf bis zum Nördlinger oder Bollstadter Weg, der von Amerdingen kommt und in dem Bach, der von Aufhausen herabfließt, bis zum Amerdinger Ochsenhau hinauf. Gleich danach verläuft die Grenze vom Bach links, aber gerade an zwei eigenen Tagwerken Öhmdwiesen, die nach Amerdingen zinsbar sind, zum Oberen Ochsenhaueck. Am Ende dieser Wiese beginnt ein Graben, in dem die Grenze gerade hinauf verläuft und weit oben ein Widerhakenstein in diesem Graben steht. Von diesem Stein geht die Grenze zwischen dem Ochsenhau und der zu Nördlingen und Oettingen gehörenden Au zu einem rechterhand stehenden Stein. Weiter gegen Amerdingen steht linkerhand ein Birnenbäumlein mit einer Markierung. Etwas weiter befindet sich wieder ein Stein und bei einer eigenen Wiese erneut ein Stein, alle mit einem Widerhaken. Von diesem Stein und von der Wiese geht die Grenze oben rechts an der Au und einem Aufhausener Bauernholz herum. Zwischen einer Amerdinger Hofwiese und dem Aufhausener Bauernhofholz steht ein Widerhakenstein und etwas weiter wieder ein solcher Stein und noch weiter hinauf wiederum ein solcher Stein. Es folgen danach erneut ein Markstein und gerade aus weiter eine Steinmarkierung. Von dort geht die Grenze gerade hinüber zu einem weiteren Stein dieser Art und geht zu einer Wiese mit einer Markierung in einer Hagenbuche. Von dieser geht es über die Wiese ein wenig hinüber, wo sich neben einer eigenen Wiese und einem eigenen Acker von Amerdingen wieder ein Markstein mit einem Widerhaken befindet. Gerade aus weiter steht auf einer Höhe eine große Markeiche zwischen den Bauernhofhölzern von Amerdingen und Aufhausen. Von hier aus verläuft die Grenze gerade hinauf zu einer großen Markeiche zwischen den genannten Bauernhofhölzern. Rechterhand geht die Grenze von dieser Kreuzmarkeiche in der Senke (teüchlein) hinab, wo unten ein großer Stein steht. Unten am Eck befindet sich wieder ein Stein, von dem aus die Grenze linkerhand an dem Bergholz und der Aufhausener Wiesen verläuft. In der Senke (teüch) hinauf steht wieder ein Stein, weiter wieder ein Stein, danach wieder ein Stein auf dem Holzweg. Von diesem Stein befindet sich linkerhand wieder ein Stein, dem auf diesem Holzweg ein weiterer Stein folgt, die alle einen Widerhaken haben. Von hier aus führt die Grenze geradeaus zu den Amerdinger Feldern hinaus. Am Bergholzeck ist eine Kreuzmarke in einer Hagenbuche. Von dieser Hagenbuche geht die Grenze ein wenig linkerhand zwischen dem kleinen Viertel Morgen Amerdinger Gemeinhölzlein, worin und auch in der daneben liegenden Hecke bei einer Amerdinger Haussöldenwiese Amerdingen seit Alters den Schiedwasen besitzt, zu einem Aufhausener Lehenholz hinüber bis zu einem halben Morgen eigenem Aufhausener Acker, der bei diesem Lehenholz liegt. Neben diesem Acker, dem Gemeinhölzlein und der Haussöldenwiese verläuft die Grenze oben gegen Aufhausen in der Hecke oder im Gehag herum bis zum Ende dieser Wiese und danach zwischen dieser Wiese bei den Aufhausener Feldern in dem Haunlochswassergraben zwischen den Äckern hinab bis zum Aufhausener Gangsteig. Von dort müssen die in den Zwing und Bann von Amerdingen kommenden Straftäter nach Oettingen ausgeliefert werden. Die Grenze verläuft danach in dem Graben oder der Wasserrinne hinab bis auf den Weg zur Seelbronner Hofwiese und von dieser rechterhand auf dem Sandfeldleinweg geradeaus. Die Grenze setzt sich fort über die Aufhausener Sandfeldleinäcker, über die ein Weg an der Senke (teüch) herumgeht und über das Brücklein hinüber, das über den Bach errichtet wurde, wo das Wasser von den zwei Aufhausener Weihern herabläuft. Bei diesem Brücklein enden die Grenzen und Zwing und Bann von Amerdingen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 308Archivalieneinheit
1565 April 12 
Hans Werner von Raitnau, Obervogt der Markgrafschaft Burgau, Hans Jakob von Ratzenried, Eitel Hans von Westernach, Georg von Ow zu Hirrlingen, Sebastian Schenk von Stauffenberg, Albrecht Schenk von Stauffenberg, Forstmeister der Markgrafschaft Burgau, und Wilhelm Schenk von Stauffenberg beurkunden den Altenburgischen Abschied vom 8. April 1565 in der Vormundschaftssache der Töchter des verstorbenen Hans Wilhelm von Weiler, Siguna von Weiler und Hildegard von Weiler, mit Regelung folgender Punkte: (1) Bezahlung des Restes aus der Beschlussrechnung von Peter Esselin durch Ulrich von Hellenberg. (2) Übergabe verschiedener Register über das Einkommen zu Altenburg durch die Vormünder an Sebastian Schenk von Stauffenberg, die er abschreiben und collationieren lassen soll. (3) Übergabe des bisher von Johann von Laubenberg und Hans Jakob von Ratzenried verwahrten Silbergeschirrs der beiden Schwestern von Weiler an Sebastian Schenk von Stauffenberg und Aufteilung des Silbergeschirrs unter den beiden Schwestern. (4) Aufnahme des Hausrates nach der Heimführung durch die Vormünder in Anwesenheit von Eitel Hans von Westernach und seiner Hausfrau. (5) Unterstützung von Sebastian Schenk von Stauffenberg bei der Heimführung durch die anderen Vormünder. (6) Übergabe der Rechnungen, des Waldserischen Abschieds, einer unterschriebenen Kopie der Heiratsurkunde von Sebastian Schenk von Stauffenberg, einer Kopie des Inventars über das, was Sebastian Schenk von Stauffenberg in Altenburg übergeben wurde und der ihm anläßlich der Altenburgischen Einsetzung übergebenen Obligation an Georg von Ow zu Hirrlingen. (7) Bezahlung der Zehrung für die durch die Burgauischen Amtleute wegen des Weinpfennigs gefangengesetzten Altenburgischen Wirte durch Sebastian Schenk von Stauffenberg. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 309Archivalieneinheit
Augsburg, 1566 Mai 8 
Eine kaiserliche Kommission aus den kaiserlichen Räten Franz Konrad von Siggingen zu Landstall und Königsberg und Georg Ilsung zu Tratzberg, Landvogt in Ober- und Niederschwaben und Vogt zu Neuburg am Rhein, schlichtet die Streitigkeiten zwischen Friedrich [V.] Graf von Oettingen[-Wallerstein] und Ludwig [XVI.] Graf von Oettingen [in Oettingen] auf der einen und Barbara Schenk von Stauffenberg, geborene von Westernach, Witwe des verstorbenen Veit von Scheppach und jetzige Ehefrau von Hans Schenk von Stauffenberg zu Wilflingen, auf der anderen Seite wegen der Rückgabe eigener Güter in Amerdingen, die beim Heimfall des Schlosses nach dem Tod ihres Ehemannes zusammen mit einigen zugehörigen Lehenstücken eingezogen wurden und deren Rückgabe die Grafen von Oettingen ohne vorhergehende Erstattung einiger verloren gegangener Lehenstücke verweigern. Nach beiderseitiger Anhörung wird von der kaiserlichen Kommission folgender Vergleich abgeschlossen: (1) Verleihung des Schlosses Amerdingen mit allen seinen Zugehörungen, Rechten und Gerechtigkeiten, Lehenstücken und Gütern an die Brüder Albrecht Schenk, Werner Schenk, Hans Schenk, Georg Schenk, Wilhelm Schenk und Sebastian Schenken von Stauffenberg, alle zu Wilflingen, und alle ihre Erben als rechtes Mannlehen. (2) Erfüllung der Lehenpflicht gegenüber den Grafen von Oettingen durch Hans Schenk von Stauffenberg als Besitzer und Lehenträger seiner Brüder. (3) Wiedererstattung der verloren gegangenen Lehenstücke durch Hans Schenk von Stauffenberg durch eigene Güter im Dorf Amerdingen, die zu Lehen gemacht und im neuen Lehenbrief genannt werden sollen. (4) Bezahlung von 12500 fl rh durch Hans Schenk von Stauffenberg und seine Brüder als Kaufgeld an die Grafen von Oettingen, von denen 10000 fl bei der Einsetzung in die Herrschaft Amerdingen an Christi Himmelfahrt zu bezahlen sind und über die übrigen 2500 fl ein Schuldbrief ausgestellt wird, der ein halbes Jahr nach der Einsetzung abgelöst werden soll. (5) Gegenseitiger Vergleich der Ansprüche wegen der Nutzung der Lehengüter nach dem Tod von Veit von Scheppach durch Barbara Schenk von Stauffenberg und wegen der von den Grafen von Oettingen beim Heimfall des Lehens eingezogenen eigenen Güter. (6) Klärung der Missverständnisse über die Obrigkeit in der Herrschaft Amerdingen, die Hochgerichtsbarkeit wird von den Grafen von Oettingen ausgeübt, die Niedergerichtsbarkeit von den Schenken von Stauffenberg. (7) Beschränkung des Jagdrechtes der Schenken von Stauffenberg auf Füchse, Hasen und kleines Weidwerk, die Jagd auf Rehe und Wildschweine darf auf Revers erfolgen. (8) Zuteilung des umstrittenen Ackers am Ochsenhau an die Grafen von Oettingen, die Schenken von Stauffenberg können aber ihre Schweine auf diesen Acker treiben. (9) Wiederzulassung der Kinder des verstorbenen Hans Flechsner durch Hans Schenk von Stauffenberg auf ihren Hof. (10) Verschonung der Kinder des verstorbenen Adam Schretzhaimer wegen ihrer noch ausstehenden Schulden durch Hans Schenk von Stauffenberg vor unbilligen Beschwerden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 258Archivalieneinheit
1566 Mai 20 
[Ludwig XVI. Graf zu Oettingen in Oettingen und Friedrich V. Graf zu Oettingen-Wallerstein] belehnen Hans Schenk von Stauffenberg und seine Brüder Werner Schenk, Georg Schenk, Wilhelm Schenk und Sebastian Schenk von Stauffenberg nach dem Tod von Veit von Scheppach (Veyt von Schöppach) als letztem Träger seines Namens und Stammes mit Gütern und Stücken in Amerdingen, die von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rühren und deren Zinsleistungen beschrieben werden. [Durch den Textverlust auf der linken Seite der Urkunde können nicht alle Namen der Güter- und Stückeinhaber und ihrer Anstößer wiedergegeben werden]: das hintere und vordere Steinhaus in Amerdingen, so weit der Graben ist, mit Vorhöfen, Scheunen und Ettern, der obere [Baumgarten, die Fischgrube, jeweils 2 Jauchert Acker], die derzeit zur Hälfte von dem als Kirchenbauer bezeichneten Kaspar Ruoff bebaut werden und zu dieser Behausung gehören, eine Holzmark, der Berg genannt, die ebenfalls zu dieser Behausung gehört, eine Selde (Anstößer: Melchior Schneider und Kaspar Bauer), eine Selde (Anstößer: Adam Schretzhaimer), die Selde von Kaspar Beyrlin (Anstößer: Kaspar Kreuz), die Selde und der Garten von Hans Eckardt (Anstößer: Gall Flechsner und Hans Deckinger), eine Selde und ein Garten (Anstößer: Hans Eckardt und Hans Preysen), die Selde und der Garten von Hans Braun (Anstößer: Hans Deckinger, Melchior Beck), die Selde und der Garten von Adam Amboß (Anstößer: Georg Joß, Hans Rümelin, Michael Mangen und Kaspar Ruoffen), ein Lehen, das derzeit Georg Joß besitzt (Anstößer: Kaspar Ruoff, Georg Joß, Veit Hardegen, Peter Stark, Ambrosius Burger, Blasius Schneider, Jakob Schuster, Gailen von Talheim (Dallhaym), Adam Schretzhaimer, Georg Widenbauer, Gangwolf Nordfelder, Paul Lutz, Andreas (Endress) Schnell und Jos Hans), das Lehen des alten Schmid, das derzeit Georg Joß besitzt und von dem alten Hans Medinger gekauft hat (Anstößer: Veit Hardegen, Jos Hans, Peter Stark, Andreas Schnell, Adam Schretzhaimer, Blasius Schneider, Jakob Schuster, Hans Deckinger, Georg Flechsner, Gangwolf Nordfelder und Kaspar Ruoff), 2 Tagwerke Wiesmahd bei dem Heiligenholz, den ganzen Zehnten, den Widenhof, den derzeit Gangwolff Nordfelder besitzt (Anstößer: Georg Widenbauer, Hans Jos, Hans Braun, Georg Flechsner, Veit Hardegen, Peter Stark, Berlin Sengen, Kaspar Ruoff, Georg Beck, Blasius Schneider, Hans Deckinger, Ambrosius Burger, Adam Schretzhaimer, Hans Frudt, Georg Joß, Balthasar Modinger, ein Hof (Anstößer: Lienhardt Schneider, Adam Schneider, Georg Beck, Matthias Flechsner, Gangwolf Nordfelder, Georg Jos, Melchior Beck, Adam Schretzhaimer, Hans Herdegen, Peter Stark, Bernhard Sengen, Kaspar Ruoff, Paulsen Katharin, Kaspar Pfitzer, Adam Frudt, Melchior Schneider, Georg Rosen, Kaspar Beck, Hans Eckardt, Mathias Flechsner, Gall Flechsner, Blasius Schneider, Georg Joß). 
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Dep. 38 T 1 Nr. 278Archivalieneinheit
Wallerstein, 1567 April 26 
Friedrich [V.] Graf zu Oettingen[-Wallerstein], kaiserlicher Rat, beurkundet, dass er und sein Bruder Ludwig [XVI.] Graf zu Oettingen [in Oettingen] sich entschlossen haben, das bisher von Veit von Scheppach als letztem Vertreter seines Namens und Stammes innegehabte und an sie heimgefallene Lehen in Amerdingen nach einer deswegen ergangenen kaiserlichen Kommission nicht als ihr Eigentum an sich zu ziehen oder auf andere Art und Weise zu ihrem Nutzen zu verwenden, sondern damit Hans Schenk von Stauffenberg und seine männlichen Lehenserben als Nachkommen von Veit von Scheppach und seine Brüder Albrecht Schenk, Werner Schenk, Georg Schenk, Wilhelm Schenk und Sebastian Schenk von Stauffenberg und alle ihre männlichen Lehenserben zu belehnen. Der Aussteller bestätigt, dass Hans Schenk von Stauffenberg von der Summe von 12500 fl, die die Belehnten für die Überlassung des Lehens nach einem am 8. Mai 1566 in Augsburg aufgerichteten Vertrag und nach dem Lehenbrief vom 20. Mai 1566 bezahlen sollen, auf Ziel und Frist 5208 fl und 20 kr in guter, gängiger und gemeiner Reichsmünze entrichtet hat, die Belehnten von diesem Teilbetrag frei, quitt, ledig und los gesprochen werden und die Aussteller keine Ansprüche mehr deswegen stellen können. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 310Archivalieneinheit
1567 Dezember 7 
Matthias Hell und seine Ehefrau Barbara Hell zu Aufhausen bekennen für sich und alle ihre Erben, dass sie mit Hans Schenk von Stauffenberg zu Amerdingen (Amertingen) und Ziertheim (Zürthaim) eine Wiesmahd, die Hofwiese genannt, mit allen Rechten und dem derzeitigen wie künftigen Nutzen tauschen. Die Wiesmahd liegt zwischen der Hofwiese von Hans Schenk von Stauffenberg, grenzt an die zu Amerdingen gelegenen Felder, gehörte früher denen von Scheppach und ist nur durch den gewöhnlichen Zehnten an den Pfarrer belastet. Die Aussteller versprechen abschließend Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 324Archivalieneinheit
Augsburg, 1573 April 8 
Vertrag zwischen Eitel Hans von Westernach zu Bechenheim, Bernhard von Westernach und Hans Schenk von Stauffenberg zu Amerdingen (Amerthingen) für seine verstorbene Ehefrau Barbara von Westernach und ihre verstorbene Schwester Maria von Westernach, Ehefrau von Hans von Rechberg zu Hohenrechberg, zu Illeraichen (Eychen), Rechberghausen und Scharfenberg, auf der einen und Wolf Kaspar von Horkheim zu Honsheim auf der anderen Seite wegen des umstrittenen Testaments und der Erbschaft seiner verstorbenenen Ehefrau Ottilie von Horpach auf Vermittlung einer kaiserlichen Kommission. Nach Einladung der beiden Parteien durch die kaiserlichen Komissare, den Reichserbmarschall Heinrich von Pappenheim und Matthäus Laymann, Doktor beider Rechte der Stadt Augsburg und Fuggerischer Advokat, zunächst auf den 8. März 1573 (auf den Sontag Judica) nach Nördlingen und dann auf den 5. April 1573 (Misericordias Domini) nach Augsburg wird vorbehaltlich kaiserlicher Zustimmung folgender Vergleich getroffen: (1) Alle bisherigen Unwilligkeiten und Missverhältnisse zwischen den beiden Parteien werden für beendet erklärt. (2) Das Testament von Ottilie von Horpach bleibt unverändert gültig. (3) Im Hinblick auf die Ansprüche von Eitel Hans von Westernach, Bernhard von Westernach und Hans Schenk von Stauffenberg und ihrer Erben und Nachkommen erklärt sich Wolf Kaspar von Horkheim bereit, ihnen dafür 12000 fl in jährlichen Raten zu 4000 fl zu bezahlen. (4) Wolf Kaspar von Horkheim muss die anderen Legate und Geschäfte aus dem Testament seiner verstorbenen Ehefrau Ottilie von Horpach ohne Zutun von Eitel Hans von Westernach, Bernhard von Westernach und Hans Schenk von Stauffenberg bezahlen. (5) Falls früher oder später jemand unter Berufung auf Bluts-, Freundschafts- oder Erbschaftstitel mit oder ohne Recht Ansprüche wegen des Testamtes erheben sollte, sollen Eitel Hans von Westernach, Bernhard von Westernach und Hans Schenk von Stauffenberg sowie ihre Erben und Nachkommen verpflichtet sein, diese nach Ankündigung und Aufforderung von Wolf Kaspar von Hornstein auf sich zu nehmen. Im Gegenzug sollen ihnen dafür Wolf Kaspar von Horkheim, seine Erben und ihre Nachkommen alle Behelfe, Gerechtigkeiten und Rechte gegenüber den das Testament anfechtenden Personen Hans Eitel von Westernach, Bernhard von Westernach, Hans Schenk von Stauffenberg sowie ihren Erben und Nachkommen als seinen Vertretern übertragen und ihnen alle hierzu gehörige Urkunden übergeben. 
Papier - Ausfertigung 
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Dep. 38 T 1 Nr. 228Archivalieneinheit
Neuburg, 1574 Februar 16 (Erichtags nach Valentini) 
Philipp Ludwig Pfalzgraf [von Neuburg] (volle Titulatur) belehnt Hans Schenk von Stauffenberg und alle seine männlichen und weiblichen Nachkommen nach dem Kauf der Herrschaft Amerdingen von dem pfalz-neuburgischen Pfleger Kaspar Grübel von Reichartshofen (Reichertzhoven) mit dort gelegenen Gütern und Stücken als Erblehen, deren Zinsleistungen genannt werden und vom Fürstentum Pfalz-Neuburg zu Lehen rühren: das Lehen von Hans Medinger, das derzeit Martin Deginger besitzt, das Gut von Hans Schretzenmaier, das derzeit Adam Schretzenmaier besitzt, die Sölde von Paul Fleßner, die derzeit Hans Joß, Sohn von Georg Joß, besitzt, die Sölde von Hans Wagner, die derzeit Ursula Huggeler besitzt, die Hofstatt des alten Schretzenmaier, die derzeit der bereits erwähnte Adam Schretzenmaier besitzt, die Sölde von Kaspar Schneider, die derzeit Urban Schneider besitzt, die Sölde von Anna Simon, die derzeit Bartholomäus (Bartel) Beck (Peck) besitzt, die Sölde von Georg Schuster (Schusser), die derzeit Katharina Frudt besitzt, die Sölde von Georg Graf, die derzeit Michael Beck (Peck) besitzt, die Sölde von Jakob Stuler, die derzeit Veit Joß besitzt, die Sölde von Hans Joß, die derzeit Georg (Joerg) Joß besitzt, die Sölde von Veit Schneider (Sneider), die derzeit Hans Zimmermann besitzt, die Sölde des Frank (Franncken), die derzeit Thomas Schreitenmüller (Schreitenmyler) besitzt, die Sölde von Hans Kefeller, die derzeit Michael Widemann besitzt, die Sölde von Kunz (Contzen) Amboß (Ampas), die derzeit Georg Widemann besitzt, die Sölde von Hans Schretzenmaier, die derzeit Anna Flechnser (Flexner) inne hat, die Sölde der Ellerin, die derzeit Blasius (Blesy) Schneider besitzt, die Sölde von Wilhelm Bader, die derzeit Melchior Beck besitzt, die Sölde von Martin Schneider, die derzeit Ennderlin Flechsner (Flexner) besitzt, die Sölde von Utz Weber, die derzeit Adam Frund besitzt, die Sölde von Veit Frund, die derzeit Hans Braun besitzt, die Sölde von Peter Öfelin, die derzeit Martin Kreutzer besitzt und die Sölde von Hans Schmid. Die Güter hatte zunächst Veit von Scheppach als Lehen inne. Nach seinem Tod zog sie das Fürstentum Pfalz-Neuburg als heimgefallenes Legen ein und belehnte damit den pfalzgräflichen Pfleger Kaspar Grübel. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 246Archivalieneinheit
Neuburg, 1574 Mai 2 (Am Sambstag Philippi Jacobi) 
Kaspar Grübel zu Stockmühl, pfalz-neuburgischer Kammerrat und Pfleger in Reichartshofen (Reichatzhoven) beurkundet für sich und seine Erben, dass er mit Zustimmung von Philipp Ludwig Pfalzgraf [von Neuburg] und nach Unterhandlung mit den Statthaltern und Räten alle seine lehenbaren Untertanen und Güter und Stücke in Amerdingen mit allen Zugehörungen, Rechten und Gerechtigkeiten, die er bisher von seinem Fürsten und Herrn und zuvor Veit von Scheppach vom Fürstentum Pfalz-Neuburg zu Lehen getragen hat, an Hans Schenk von Stauffenberg und alle seine Erben für 2000 fl rh Münze und 25 fl Leihkauf verkauft: das Lehen von Hans Medinger, das derzeit Martin Deginger besitzt, das Gut von Hans Schretzenmaier, das derzeit Adam Schretzenmaier besitzt, die Sölde von Paul Fleßner, die derzeit Hans Joß, Sohn von Georg Joß, besitzt, die Sölde von Hans Wagner, die derzeit Ursula Huggeler besitzt, die Hofstatt des alten Schretzenmaier, die derzeit der bereits erwähnte Adam Schretzenmaier besitzt, die Sölde von Kaspar Schneider, die derzeit Urban Schneider besitzt, die Sölde von Anna Simon, die derzeit Bartholomäus (Bartel) Beck besitzt, die Sölde von Georg Schuster, die derzeit Katharina Frudt (Frutt) besitzt, die Sölde von Georg Graf, die derzeit Michael Beck besitzt, die Sölde von Jakob Stuler, die derzeit Veit Joß besitzt, die Sölde von Hans Joß, die derzeit Georg (Joerg) Joß besitzt, die Sölde von Veit Schneider (Sneider), die derzeit Hans Zimmermann besitzt, die Sölde des Frank (Franncken), die derzeit Thomas Schreitenmüller (Schreitenmyler) besitzt, die Sölde von Hans Keffler, die derzeit Michael Widemann besitzt, die Sölde von Kunz (Contzen) Amboß (Ampas), die derzeit Georg Widemann besitzt, die Sölde von Hans Schretzenmaier, die derzeit Anna Flexner besitzt, die Sölde der Ellerin, die derzeit Blasius (Blasy) Schneider besitzt, die Sölde von Wilhelm Bader, die derzeit Melchior Beck besitzt, die Sölde von Martin Schneider, die derzeit Ennderlin Flexner besitzt, die Sölde von Utz Weber, die derzeit Adam Frund besitzt, die Sölde von Veit Frund, die derzeit Hans Braun besitzt, die Sölde von Peter Öffelin, die derzeit Martin Kreutzer besitzt und die Sölde von Hans Schmidt. Kaspar Grübel entlässt alle Untertanen, die ihm mit Mannschaft oder anderweitig zugehörig, unterworfen und verpflichtet waren, aus Pflicht, Gelübde und Verwandtschaft und befiehlt ihnen gegenüber Hans Schenk von Stauffenberg und seinen Erben alles zu tun, was Untertanen ihrer Herrschaft pflichtig und schuldig sind, erklärt aber auch dass alle Eigentumsrechte oder andere althergebrachte Rechte und Gerechtigkeiten des Pfalzgrafen von Neuburg als Lehensherren davon unberührt bleiben und alle seine Rechte mit dem Verkauf beeendet sind. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 247Archivalieneinheit
Neuburg, 1579 April 3 
Philipp Ludwig Pfalzgraf [von Neuburg] (volle Titulatur) beurkundet, dass er seinen Rat und Diener Hans Schenk von Stauffenberg als Person und mit seinem Eigentum in Amerdingen in seinen Schutz und Schirm aufgenommen hat und verspricht, dass er ihn und die Seinen mit ihrem Eigentum in allen rechtmäßigen und billigen Sachen nach Möglichkeit schützen und schirmen sowie wider Recht oder Gebühr nicht beschweren oder bedrängen lassen wird. Gegenüber Ansprüchen jeder Art soll Hans Schenk von Stauffenberg an gebührendem Ort sein Recht einfordern. Für den Schutz und Schirm soll er nach dem Inhalt eines Reversbriefes dem Pfalzgrafen von Neuburg bei Bedarf zwei reisige Pferde und zwei reisige Knechte zur Verfügung stellen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 317Archivalieneinheit
Donauwörth, 1583 Dezember 7 
Vertrag zwischen Wilhelm II. Graf zu Oettingen-Wallerstein und Gottfried Graf zu Oettingen in Öttingen auf der einen und Sebastian Schenk von Stauffenberg zu Bach, Rat von Erzherzog Ferdinand von Österreich und Landvogt der Markgrafschaft Burgau, Bernhard von Westernach, markgräflich-brandenburgischer Amtmann zu Wassertrüdingen, und Kaspar Bernhard von Rechberg zu Rechberghausen, Donzdorf (Duntzdorf) und Illeraichen als Vormünder der Kinder ihres verstorbenen Bruders Hans Schenk von Stauffenberg auf der anderen Seite vor der kaiserlichen Kommission des Bischofs Martin von Eichstätt und des Philipp Ludwig Pfalzgrafen von Neuburg wegen der Streitigkeiten über die den Grafen zu Oettingen eigentümlichen und den genannten Vormündern lehenbaren Untertanen zu Amerdingen (Amerthingen). Nach eingehender Anhörung der Parteien vermittelt die kaiserliche Kommission als Vergleich: (1) Die Vormünder und Inhaber der Herrschaft Amerdingen dürfen 200 Schafe auf die Sommerweide treiben, von den Untertanen dürfen die Bauern 12 und die Seldner 8 Schafe auf die Sommerweide treiben, müssen aber von ihren eigenen wie auch von den fremden Bestandschafen entweder jährlich das Lamm oder im zweiten Jahr das Zeitschaf abgeben. Die Vormünder und Inhaber der Herrschaft Amerdingen sollen hingegen nach Landesbrauch den Dung überlassen, ihren Hirten selbst bezahlen oder sich darüber mit den Untertanen vergleichen, wenn er auch ihre Schafe hüten würde. (2) Jeder Bauer soll den Vormündern von den derzeit oder künftig zum Schloss gehörenden Hofgütern 6 Jauchert Acker bebauen, die Seldner und andere, die ein Pferd besitzen, sollen je 3 Jauchert Acker bebauen. Den Seldnern sollen für diese mit dem Pferd geleisteten Arbeitstage andere Schaufel- und Handdienste erlassen werden. Mit Ausnahme des Ackerbaus dürfen die Untertanen zu keinen anderen Schaufel- und Handdiensten herangezogen werden und sollen nicht mehr Äcker als bisher bebauen, auch wenn die Herrschaft noch mehr Felder bekommen sollte. Die Bauern sind wie bisher verpflichtet, das Heu und das Getreide einzuführen. Für das Mähen eines Tagwerkes Wiesen soll ein Untertan 24 pf erhalten, für das Mähen eines Feldes soll er das Essen erhalten. Für das Dreschen sollen die Untertanen zusätzlich zum Essen für jeden Tag 6 pf erhalten und außerdem von Woche zu Woche ausgewechselt werden, wenn es ihnen nicht gelegen ist. Für die Einführung des Zehnten werden die Untertanen wie bisher jährlich 5 fl erhalten. Bei Botendiensten im Auftrag der Vormünder sollen die Untertanen für jede Meile 4 kr bekommen, bei weiteren Strecken soll die Belohnung erhöht werden. Wegen den Hunden soll es beim alten Herkommen bleiben. Wenn die Bauern Getreide zum Verkauf auf dem Markt oder zum Kasten führen, sollen sie wie von altersher 1 Viertel Hafer und 1 Batzen erhalten. Wenn die derzeitigen Vormünder oder künftigen Inhaber Heu, Schmalz, Fische oder anderes mehr nach Nördlingen, an einen anderen Ort oder Getreide zum Kasten führen wollen, sind die Untertanen dazu nicht verpflichtet, wenn sich nicht die Käufer oder die Fischer nach altem Herkommen mit ihnen verglichen haben. Für Arbeiten im Schloss sollen die Untertanen entweder ein Stück Brot oder eine Mahlzeit erhalten. Beim Brennholzhauen, Krautgartengraben und Flachsarbeiten soll es beim alten Herkommen und Landesbrauch bleiben. (3) Für den umstrittenen Verkauf des Hirtenhauses durch Hans Schenk von Stauffenberg soll die Gemeinde 15 fl erhalten. (4) Rückgabe einiger zwischen Hans Schenk von Stauffenberg und den Untertanen ausgetauschter Güter und Stücke. Auf 2 Morgen ausgestockten Ackers sollen die Untertanen aber keine Ansprüche mehr haben. (5) Bereitschaft der Grafen zu Oettingen zur Einstellung eines Reichskammergerichtsprozesses wegen der Beeinträchtigung ihrer Forstgerechtigkeit und ihres Wildbanns d urch das Ausstocken von Äckern. (6) Verzicht der Untertanen auf ihre Ansprüche an einigen Gütern bei Einsetzung und Bestätigung der Vormundschaft, der Pflegekinder oder deren Nachkommen, für die weiter das Gartenrecht gelten soll. Die Inhaber und Vormünder versprechen außerdem, keine neuen Hofstätten mehr zu errichten, durch welche die Gemeinde belastet werden könnte, die ihrerseits auf ihre Ansprüche an den fünf durch Hans Schenk von Stauffenberg errichteten Hofstätten verzichtet. (7) Entschädigungen von Hans Joß und Veit Joß für die durch Hans Schenk von Stauffenberg entzogenen Güter. (8) Gewährleistung von 1 Scheffel Getreide als jährlicher Einnahme aus einem Acker für die Gemeinde, die anderen Scheffel Getreide wollen die Untertanen künftig nicht mehr verweigern, sondern willig geben, wobei es über den einen Scheffel Getreide hinaus zu keinen Erhöhungen kommen soll. (9) Bereitschaft der Inhaber und Vormünder, ihr Vieh erst dann auf die Felder treiben zu lassen, wenn diese ganz abgeerntet sind. (10) Ablehnung des Wunsches der Untertanen, ihre Toten wie bisher auf dem alten Kirchhof in Amerdingen begraben zu können und nicht auf dem neuen Friedhof außerhalb des Ortes begraben zu müssen, der durch Hans Schenk von Stauffenberg angelegt wurde. Beerdigungen auf dem alten Kirchhof sind nur noch auf ausdrückliche Bitte in Ausnahmefällen möglich. (11) Abweisung der Beschwerde der Untertanen über zu hohe Frevelstrafen. (12) Verbot des Fischens im Bauernbach, die Alten, Kranken und Schwangeren werden aber von den Inhabern und Pflegern Fische bekommen. (13) Erlaubnis zum Flachsanbau im Umfang von einem ganzen Morgen für die Bauern und von ungefähr 3 Viertel Morgen für die Seldner. (14) Anweisung zur Sorgfalt bei der Auszählung des Zehnten, damit sich die Untertanen nicht über die Verkürzung beim Einführen zu beklagen haben, die sich zudem beim Aufbinden bemühen sollen, damit die Zehntknechte nicht umsonst auf die Felder kommen müssen. (15) Wählbarkeit der bisher von dem Amt der Vierer und der anderen Gemeindeämter ausgeschlossenen Untertanen, die der Grafschaft Oettingen lehenbar sind. (16) Bezahlung von 150 fl durch die Inhaber und Vormünder aus gutem Willen für die umstrittene Erbgerechtigkeit der Schankstatt zu Amerdingen an die Erben von Adam Schretzhaimer. (17) Beilegung der Streitigkeiten um den Charakter der Bauernhöfe als Erb- oder Fallgüter durch die Bestimmung, dass alle Bauernhöfe und die beiden öttingischen Feldlehen als Fallgüter verliehen und empfangen werden, deren Erben aber bei der Neubelehnung bevorzugt werden sollen, falls sich der Bauer den Hof nicht durch Ungehorsam, Missachtung des Bestandbriefes oder andere Verbrechen verwirkt haben sollte. Wenn einer der Bauern nachweisen kann, dass es sich bei seinem Bauernhof um ein Erbgut handelt, soll es ihm als solches zugestanden werden. Bei den Selden bleibt es hingegen beim alten Herkommen. (18) Keine Einigung über das umstrittene Umgeld und Abzugsgeld. (19) Unschädlichkeit der von den beiden Untertanen Hans Eggart und Lorenz Keßler bei den Grafen zu Oettingen nachgesuchten Mann- und Lehrbriefe gegenüber den Inhabern und Vormündern sowie deren Pflegekindern und Nachkommen. (20) Rückerstattung von 40 Hafergarben, die auf Veranlassung von Hans Mang durch David von Zachsheim als Landvogt der Grafen zu Oettingen den Amerdinger Untertanen abgepfändet und weggeführt wurden gegen Einstellung des deswegen beim Reichskammergericht anhängigen Prozesses. Außerdem verzichten die Grafen zu Oettingen auf einen ebenfalls beim Reichskammergericht anhängigen Prozess wegen der Gefangennahme von Hans Mang, den die Inhaber und Vormünder gegen Leistung einer Urfehde wieder freilassen und ihm den Verkauf oder Tausch seiner Behausung in Amerdingen gestatten, um sich anderweitig niederlassen zu kö nnen. (21) Einleitung der Gantsache von Georg Jos auf Bitten seiner Erben. (22) Aufrechterhaltung der Abgaben für ein oettingisches Lehen von Kaspar Han und Eva Schneider. (23) Abweisung der Bitte des Seldners Balthasar Mang um Befreiung von der auf seinem Haus ruhenden Dienstpflicht, in die sich sein Vorgänger Hans Heck freiwillig begeben hatte, während Appolonia Mang ihr noch vorhandener Freiungsbrief bestätigt wird. (24) Verpflichtung von Hans Joß zum Gehorsam nach seinem Bestandbrief. (25) Bewilligung der Bitte von Kaspar Rueff um eine Frist von 6 Monaten zum Verkauf seines Hofes, die aber dadurch eingeschränkt wird, dass er Amerdingen erst verlassen darf, wenn er seinen Bürgen die von ihnen für eine Strafe geliehenen 60 fl zurückbezahlt hat. (26) Übernahme der Lehengerichtskosten durch die Inhaber und Vormünder für 200 fl, wofür die Grafen zu Oettingen im Gegenzug den Lehenprozess fallen lassen. (27) Die durch die Streitigkeiten entstandenen Unkosten sollen von den daran beteiligten Untertanen beider Parteien getragen werden. Abschließend werden alle Untertanen, die gegenüber Hans Schenk von Stauffenberg oder den derzeitigen Inhabern und Vormündern straffällig geworden sind, davon freigesprochen und mit ihrer Herrschaft ausgesöhnt. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 229Archivalieneinheit
Neuburg, 1585 Mai 4 
Philipp Ludwig Pfalzgraf [von Neuburg] (volle Titulatur) belehnt Bernhard von Westernach zu der Lauffenburg, fürstlich-brandenburgischen Rat und Amtmann zu Wassertrüdingen, als Mitvormund, Gewalthaber und Lehenträger der Kinder des verstorbenen Hans Schenk von Stauffenberg, Bernhard Schenk und Margarete Anna Schenkin von Stauffenberg, mit Gütern und Stücken in der Herrschaft Amerdingen für alle ihre männlichen und weiblichen Nachkommen als Erblehen, die vom Fürstentum Pfalz-Neuburg zu Lehen rühren und deren Zinsleistungen beschrieben werden: das Lehen von Hans Medinger, das derzeit Martin Deginger besitzt, das Gut von Hans Schretzenmaier, das derzeit Adam Schretzenmaier besitzt, die Sölde von Paul Fleßner, die derzeit Hans Joß, Sohn von Georg Joß, besitzt, die Sölde von Hans Wagner, die derzeit Ursula Hugellin besitzt, die Hofstatt des alten Schretzenmaier, die Sölde von Kaspar Schneider, die derzeit Urban Schneider besitzt, die Sölde von Anna Simon, die derzeit Barthomäus Beck (Bartel Peck) besitzt, die Sölde von Georg Schuster, die derzeit Katharina Frund besitzt, die Sölde von Georg Grauer, die derzeit Michel Beck besitzt, die Sölde von Jakob Stuler, die derzeit Veit Joß besitzt, die Sölde von Joß Hennslin, die derzeit Jörg Joß besitzt, die Sölde von Veit Schneider, die derzeit Hans Zimmermann besitzt, die Sölde des Frank (Franncken), die derzeit Thomas Schreitenmüller besitzt, die Sölde von Hans Keffler, die derzeit Michael Widemann besitzt, die Sölde von Kunz Amboß, die derzeit Georg Widmann besitzt, die Sölde von Hans Schretzenmaier, die derzeit Anna Flexner besitzt, die Sölde der Ellerin, die derzeit Blasius Schneider besitzt, die Sölde von Wilhelm Bader, die derzeit Melchior Beck besitzt, die Sölde von Martin Schneider, die derzeit Ennderlin Flexner besitzt, die Sölde von Utz Weber, die derzeit Adam Frund besitzt, die Sölde von Veit Frund, die derzeit Hans Braun besitzt, die Sölde von Peter Öfelin, die derzeit Martin Kreutzer besitzt und die Sölde von Hans Schmidt. Die Güter hatte zunächst Veit von Scheppach als Lehen inne. Nach seinem Tod zog sie das Fürstentum Pfalz-Neuburg als heimgefallenes Lehen ein und belehnte damit den pfalzgräflichen Pfleger Kaspar Grübel, der sie an Hans Schenk von Stauffenberg verkaufte. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 259Archivalieneinheit
Wallerstein, 1592 April 24 
Wilhelm II. Graf zu Oettingen-Wallerstein, kaiserlicher Rat von Erzherzog Ferdinand von Österreich, belehnt als ältester regierender Graf von Oettingen in seinem Namen und im Namen von Gottfried Graf zu Oettingen, Ludwig Graf zu Oettingen und Albrecht Ludwig Graf zu Oettingen Bernhard Schenk von Stauffenberg auf seine Bitte hin nach dem Tod seines Vaters Hans Schenk von Stauffenberg für sich selbst und als Lehenträger seines Onkels Georg Schenk von Stauffenberg mit Gütern und Stücken in Amerdingen (Amerthingen) als Mannlehen, die von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rühren, deren Zinsleistungen beschrieben und deren Anstößer genannt werden: das hintere und vordere Steinhaus, so weit der Graben reicht, mit den Vorhöfen, Scheunen und Ettern, den oberen Baumgarten, die Fischgrube, jeweils zwei Jauchert Acker, die nunmehr in das Schloss gebaut werden und zu der genannten Behausung gehören, eine Holzmark, genannt der Berg (Bergger), die ebenfalls zu der genannten Behausung gehört, die Sölde von Kaspar Han (Anstößer: Hans Weber und Michael Backhele), die Sölde von Balthasar Mang (Anstößer: Adam Schretzenmaier und Georg Waleser), die Sölde von Michael Backhele (Anstößer: Kaspar Han und Georg Link), die Sölde und der Garten von Hans Eckardt (Anstößer: Hans Roth und Andreas (Andriß) Baumer), die Sölde und der Garten von Andreas Baumann (Anstößer: Hans Eckardt und Hans Gebler), die Sölde und der Garten von Hans Braun (Anstößer: Wolf Maier und Hans Link), die Sölde und der Garten von Kaspar Moll (Anstößer: Matthias Schretzenmaier, Hans Gantzenmüller, Hans Lößle, Balthasar Kherle und Melchior Otten), die Sölde von Veit Medinger, das Lehen des Kurlinbauers, das derzeit Hans Weber besitzt (Anstößer: Christian Scheitlin, Hans Amboß, Balthasar Kherle, Hans Stueler, Hans Gantzenmüller, Balthasar Kherle, Matthias Hohenmüller, Balthasar Ruefen, Bartholomäus Urban, Hans Eckardt, Gailen von Talheim, Adam Schretzhaimer, Hans Maier, Hans Reger, Paul Lutz, Thomas Schretzenmaier und Hans Stueler), das Lehen des alten Schmid, das derzeit Georg Joß besitzt und von dem alten Hans Medinger gekauft hat (Anstößer: Christian Scheitlin, Hans Amboß, Hans Reger, Veit Joß, Wolf Maier, Bartholomäus Urban, Georg Eberhardt, Hans Joß, Bartholomäus Urban, Matthias Hochmüller, Balthasar Kherle, Hans Zimmermann und Matthias Schretzenmaier), zwei Tagwerke Wiesenmahd bei dem Heiligenholz, den ganzen Zehnten, den Widenhof, den derzeit Hans Reger besitzt (Anstößer: Georg Maier, Hans Zimmermann, Christian Scheitlin, Veit Joß, Hans Braun, Bartholomäus Beck, Balthasar Kherle, Wolf Maier, Hans Joß, Rößlin Gretle, Georg Eberhart, Georg Schmidt, Adam Schretzhaimer, Hans Maier, Hans Stueler, Georg Schuster, Matthias Hochmüller, Balthasar Ruefen, Georg Waleser, Adam Singer, Hans Weber, Kaspar Moll, Klaus Braun, Hans Maier, Adam Schretzenmaier, Balthasar Mödinger, Georg Schwarz, Hans Georg Maier), der Hof von Hans Joß, den derzeit Veit Joß besitzt (Anstößer: Veit Huckhele und Bartholomäus Beck, Georg Eberhart, Thomas Schretzenmaier, Balthasar Kerle, Georg Waleser, Hans Link, Georg Eberhart, Kaspar Han, Hans Weber, Hans Reger, Michael Reger, Adam Schretzenmaier, Georg Schmidt, Hans Amboß, Georg Sauer, Hans Zimmermann, Adam Schretzenmaier, Bartholomäus Urban, Hans Alger, Matthias Schretzenmaier, Balthasar Ruefen, Hans Beck, Wolf Maier, Christian Scheitlin, Adam Frudt, Veit Herdegen, Hans Gantzenmüller, Bartholomäus Urban und Kaspar Mangen, Klaus Braun, Michael Eger und Hans Lößle). 
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Dep. 38 T 1 Nr. 318Archivalieneinheit
1600 Oktober 2 
Bernhard Schenk von Stauffenberg zu Amerdingen (Amertingen) und seine Ehefrau Anna Regine Schenk von Stauffenberg, geborene von Leonrod, beurkunden, dass sie an Wilhelm [II.] Graf zu Oettingen[-Wallerstein] ihren Wald bei Amerdingen, der große Kienling genannt, mit Grund und Boden, allem Zubehör und allen Gerechtigkeiten und Freiheiten für 2500 fl verkaufen. Der Wald wurde vor acht Jahren abgeholzt, ist ungefähr 70 Morgen groß, grenzt an den alten Kienling und an den mittleren Kienling sowie an die Herren von Grafeneck, die Erben von Marx Fugger und die Wiesen von Hans Duttenstain, die teils zu Amerdingen und teils zu Eglingen gehören. Die Verkäufer verzichten auf alle ihre Rechte an diesem Wald und Anna Regine Schenk von Stauffenberg zudem auf das Benefizium Senatus Consulti Velleiani und alle anderen einer Ehefrau zugute kommenden Freiheiten. Alle möglicherweise auftretenden Rechtsstreitigkeiten sollen nur vor das Reichskammergericht gebracht werden. Außerdem wird verabredet, dass die Verkäufer das Recht haben, den Wald innerhalb der nächsten Jahre wieder zurückkaufen zu können, wenn sie es ein halbes Jahr vorher ankündigen und danach die Kaufsumme von 2500 fl zusammen mit dem Zins bezahlen. Nach Ablauf der drei Jahre wird dieser Rückkauf nicht mehr möglich sein. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 260Archivalieneinheit
Oettingen, 1603 September 12 
Gottfried Graf zu Oettingen [in Oettingen] belehnt nach dem Tod von Wilhelm [II.] Graf zu Oettingen[-Wallerstein] als ältester regierender Graf und Lehenträger der Grafschaft Oettingen Bernhard Schenk von Stauffenberg auf seine Bitte hin für sich selbst und als Lehenträger seines Onkels Georg Schenk von Stauffenberg mit dem hinteren und vorderen Steinhaus in Amerdingen, so weit der Graben reicht, den Vorhöfen, Scheunen und Ettern, dem oberen Baumgarten, der Fischgrube und mit weiteren Gütern und Stücken in Amerdingen (Amertingen) als Mannlehen, die von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rühren und deren Bebauer, Anstößer und Zinsleistungen genannt werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 319Archivalieneinheit
1611 April 20 
Der Notar und Stadtschreiber Johann Götz zu Höchstädt beurkundet, dass vor ihm in der Gastherberge des Bürgermeisters Michael Widenmann Johann Pfeffer, Doktor beider Rechte und Rat der Grafen von Oettingen zu Wallerstein, erschienen ist und ihm zum einen ein verschlossenes Missivschreiben mit einem Protestationszettel übergeben und zum anderen eine mündliche Erklärung im Namen von Hans Christof Schenk von Stauffenberg, Georg Wilhelm von Leonrod, Christof von Westernach und Hans Wilhelm Hund von Lautterbach (Hans Wilhelm Hundt) als Vormünder der von Bernhard Schenk von Stauffenberg hinterlassenen Erben hinzugefügt hat, durch die er beauftragt wird, das Protestationsinstrument dem Gremium der Vierer von Oberringingen bekanntzugeben. Grund des Protestationsinstruments ist der Streit um das gemeinsame Weiderecht auf dem von der Gemeinde Oberringingen widerrechtlich umgeackerten Ehegarten zu Sternbach und Oberringingen, den Heinrich von Scheppach zusammen mit der Reittin und dem Kirchensatz neben dem Hof zu Sternbach (Störenbach) am 27. August 1327 (Freittags nach Bartholomaei) mit allen Zugehörungen von den Grafen Friedrich [II.] von Oettingen und Ludwig [VIII.] von Oettingen gekauft hatte und der zuletzt im Besitz von Bernhard Schenk von Stauffenberg war. Außerdem wird der Gemeinde Oberringingen vorgeworfen, an einem anderen Ort ein ebenfalls gemeinsam genutztes Grundstück an Stoffel Knospen verkauft zu haben und einen weiteren Platz umackern zu wollen. Hans Christof Schenk von Stauffenberg, Georg Wilhelm von Leonrod, Christof von Westernach und Hans Wilhelm Hundt beauftragen den Notar Johann Götz bei der Gemeinde Oberringingen gegen diese widerrechtliche Anmaßung zu protestieren und sie aufzufordern, den umgeackerten Ehegarten und das an Stoffel Knospen verkaufte Grundstück wieder in den vorigen Zustand zurückzuversetzen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 230Archivalieneinheit
Neuburg, 1631 Februar 26 
Wolfgang Wilhelm Pfalzgraf [von Neuburg] (volle Titulatur) belehnt die Söhne des verstorbenen Bernhard Schenk von Stauffenberg, Wilhelm Konrad Schenk und Hans (Johann) Sigismund Schenk von Stauffenberg, mit allen ihren männlichen und weiblichen Erben mit Gütern und Stücken in Amerdingen als Erblehen, die vom Fürstentum Pfalz-Neuburg zu Lehen rühren und deren Bebauer und Zinsleistungen genannt werden. Diese Besitzungen waren das Erbe ihres verstorbenen Vaters Bernhard Schenk von Stauffenberg und ihres ebenfalls verstorbenen Bruders Johann Philipp Schenk von Stauffenberg, Domherr in Bamberg, und waren zuletzt 1615 an ihre damaligen Vormünder Hans Christoph Schenk von Stauffenberg, Hans Wilhelm Hund von Lauterbach und Hans Christoph von Westernach verliehen worden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 261Archivalieneinheit
Oettingen, 1631 August 17 
Ludwig Eberhard Graf zu Oettingen [in Oettingen] belehnt als ältester regierender Graf, Lehenträger und Administrator der Grafschaft Oettingen Wilhelm Konrad Schenk von Stauffenberg auf seine Bitte hin für sich selbst und als Lehenträger seines Bruders Hans Sigismund Schenk von Stauffenberg mit dem hinteren und vorderen Steinhaus in Amerdingen, so weit der Graben reicht, den Vorhöfen, Scheunen und Ettern, dem oberen Baumgarten, der Fischgrube und mit weiteren Gütern und Stücken in Amerdingen als Mannlehen, die von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rühren und deren Bebauer, Anstößer und Zinsleistungen und Anstößer genannt werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1435Archivalieneinheit
Nassenfels, 1637 Februar 22 
Hans Weidenhiller von Buxheim (Büchsheim) und seine Ehefrau Eva [Weidenhiller] beurkunden für sich und ihre Erben, dass sie ihren Freunden und Miterben, Michael Zach von Bergheim (Bergkhaim) und seiner Ehefrau Kunigunde [Zach], Leonhard Fischer (Vischer) von Lippertshofen (Lippelzhoffen) und Barbara Pöllen, der von dem verstorbenen Michel Pöllen von Möckenlohe (Mekhenlohe) hinterlassenen Witwe, und den von dem verstorbenen Hans Maurer zu Nassenfels hinterlassenen Erben und allen ihren Erben und Nachkommen wegen dem von ihrem Ahnherren Hans Maurer hinterlassenen und an die Aussteller verkauften Bauernhof mit allen seinen Ein- und Zugehörungen und Rechten und Gerechtigkeiten nach einem am gleichen Tag wie dieser Schuldbrief ausgestellten Kaufbrief 950 fl rh und 10 Reichstaler Leihkauf schuldig geworden sind. Nach den im einzelnen aufgeführten Zahlungsbedingungen erklären die Aussteller Bürgschaftsleistung, Rechteverzicht und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 262Archivalieneinheit
Oettingen, 1653 Dezember 12 
Joachim Ernst Graf zu Oettingen[-Oettingen] belehnt als ältester regierender Graf zu Oettingen, Lehenträger und Administrator der Grafschaft Oettingen Wilhelm Konrad Schenk von Stauffenberg auf seine Bitte hin für sich selbst und als Lehenträger seines Bruders Hans Sigismund Schenk von Stauffenberg mit dem hinteren und vorderen Steinhaus in Amerdingen, so weit der Graben reicht, den Vorhöfen, Scheunen und Ettern, dem oberen Baumgarten, der Fischgrube und mit weiteren Gütern und Stücken in Amerdingen als Mannlehen, die von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rühren und deren Bebauer, Anstößer und Zinsleistungen und Anstößer genannt werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 231Archivalieneinheit
1654 Februar 4 (Mitwoch nach unser lieben Frauen Liechtmeß) 
Philipp Wilhelm Pfalzgraf [von Neuburg] (volle Titulatur) belehnt die Brüder Wilhelm Konrad Schenk und Johann Sigismund Schenk von Stauffenberg und alle ihre männlichen und weiblichen Erben mit Gütern und Stücken in Amerdingen als Erblehen, die vom Fürstentum Pfalz-Neuburg zu Lehen rühren und deren Bebauer und Zinsleistungen genannt werden. Diese Besitzungen hatte 1631 zuletzt ihr damaliger Gewalthaber als Lehen erhalten. Hans(Johann) Sigismund Schenk von Stauffenberg, fürstlich-bischöflich-eichstättischer Rat, Stallmeister und Pfleger in Nassenfels, empfängt das Erblehen nun für sich und als Gewalthaber seines Bruders Wilhelm Konrad Schenk von Stauffenberg. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 263Archivalieneinheit
Oettingen, 1660 August 26 
Johann Franz Graf zu Oettingen-Wallerstein belehnt als ältester regierender Graf, Lehenträger und Administrator der Grafschaft Oettingen nach dem Tod von Joachim Ernst Graf zu Oettingen[-Oettingen] Wilhelm Konrad Schenk von Stauffenberg auf seine Bitte hin für sich selbst und als Lehenträger seines Bruders Hans Sigismund Schenk von Stauffenberg mit dem hinteren und vorderen Steinhaus in Amerdingen, so weit der Graben reicht, den Vorhöfen, Scheunen und Ettern, dem oberen Baumgarten, der Fischgrube und mit weiteren Gütern und Stücken in Amerdingen als Mannlehen, deren Bebauer, Anstößer und Zinsleistungen genannt werden und von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rühren. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 320Archivalieneinheit
Amerdingen, 1663 Februar 2 (An unser Frawen Liechtmeßtag) 
Georg Sauer, derzeit auf dem Hof zu Sternbach (Störenbach) wohnend, bekennt für sich und seine Erben, dass ihn die beiden Brüder Wilhelm Konrad Schenk und Hans (Johann) Sigismund Schenk von Stauffenberg mit dem unweit des Dorfes Amerdingen gelegenen und bisher leibfällig gewesenen Hof Sternbach mit allen Zugehörungen, Rechten und Gerechtigkeiten als Erblehen belehnen, dessen Rent-, Gült- und Zinsschuldigkeiten genannt werden. Bei jedem Verkauf oder jeder Vertauschung sind der Lehensherrschaft von jedem Gulden des Kaufschillings zehn Pfennig zu bezahlen. Ohne einen Kaufschilling sind in Fällen von Tausch, Schenkung, Übergabe oder Tod der Wert und Anschlag des Hofes durch das Gericht oder andere unparteiische Personen zu schätzen und nach dieser Feststellung von jedem fl ebenfalls 10 pf zu bezahlen. Für die ihm überlassene Erbgerechtigkeit hat Georg Saur 250 fl zu bezahlen, von denen er 100 fl 14 Tage nach seiner Hochzeit und den Rest mit jährlich 25 fl erstmals an Lichtmeß 1664 zu bezahlen zusagt. Aus besonderer Gunst werden Georg Saur alle Dienste gegenüber der Lehensherrschaft mit Ausnahme der Lieferung von Brennholz in das Schloss erlassen. Wenn Georg Saur nicht imstande ist, die Zinsen und Gülten termingemäß zu bezahlen, gegen eine andere der vereinbarten Regelungen verstößt, den Hof nicht in gutem Zustand erhält oder ihn ohne Wissen und Willen der Lehensherrschaft an Christen oder Juden versetzen, verschreiben oder sogar verkaufen sollte, verwirkt und verliert er damit die Erbgerechtigkeit an diesem Hof. 
Pergament - Ausfertigung 
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Dep. 38 T 1 Nr. 322Archivalieneinheit
1664 Februar 14 
Rezess zwischen Wilhelm Konrad Schenk von Stauffenberg auf Amerdingen für sich selbst und im Namen seines Bruders Johann Sigismund Schenk von Stauffenberg auf Amerdingen, fürstlich-eichstättischer Rat und Stallmeister, im Einvernehmen mit der ganzen Gemeinde Amerdingen mit dem Pfarrer und Seelsorger Matthias Zipperle zu Amerdingen über sein jährliches Einkommen mit sechs Punkten: (1) Aufgabe der bisher zusammen mit der Pfarrei Amerdingen versehenen Pfarrei Bollstadt. (2) Übertragung des dem Pfarrer zustehenden kleinen Zehnten aus dem Schloss und aus der Gemeinde an die Herrschaft und an die Gemeinde. (3) Bestätigung von 17 Malter Getreide aus dem großen und kleinen Zehnten der Herrschaft aus dem Hof zu Seelbronn und des Blut- und Obstzehnten unter Verzicht auf den übrigen kleinen Zehnten. (4) Gewährung einiger Fuder Stroh aus dem großen Zehnten, weil ihm das Stroh aus dem Hof zu Seelbronn nicht ausreicht. (5) Zusage von jährlich 150 fl aus dem kleinen Zehnten mit 25 Reichstalern oder 37 fl und 30 kr pro Quartal. (6) Aufhebung der Verpflichtung zur Leistung der Zehnten in Kriegs- und Fluchtzeiten. 
Papier - Ausfertigung 
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Dep. 38 T 1 Nr. 264Archivalieneinheit
Wallerstein, 1666 März 1 
Ernst [II.] Graf zu Oettingen[-Wallerstein], kaiserlicher Geheimer Rat, Kämmerer und Reichshofratspräsident, belehnt als ältester regierender Graf, Lehenträger und Administrator der Grafschaft Oettingen Hans Sigismund Schenk von Stauffenberg nach dessen Bericht über einen Vergleich mit seinem Bruder Wilhelm Konrad Schenk von Stauffenberg, dessen Verzicht auf seinen Anteil an den Besitzungen der beiden Brüder in Amerdingen und seiner Bitte um erneute Belehnung wie bei ihren Vorfahren mit dem hinteren und vorderen Steinhaus in Amerdingen, so weit der Graben reicht, den Vorhöfen, Scheunen und Ettern, dem oberen Baumgarten, der Fischgrube und mit weiteren Gütern und Stücken in Amerdingen als Mannlehen, die von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rühren und deren Bebauer, Anstößer und Zinsleistungen genannt werden. Die erst lange nach dem Tod von Graf Ludwig Eberhard zu Oettingen erfolgende Bitte um Belehnung bei Ernst [II.] Graf zu Oettingen[-Wallerstein] als nächstem Lehensadministrator entschuldigen Hans Sigismund Schenk und Wilhelm Konrad Schenk von Stauffenberg mit den Streitigkeiten zwischen den Grafen von Oettingen und werden deswegen nicht bestraft. 
Pergament - Ausfertigung 
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Dep. 38 T 1 Nr. 232Archivalieneinheit
Neuburg, 1669 März 27 
Philipp Wilhelm Pfalzgraf [von Neuburg] (volle Titulatur) belehnt Hans (Johann) Sigismund Schenk von Stauffenberg und alle seine männlichen und weiblichen Erben mit Gütern und Stücken in Amerdingen als Erblehen, die vom Fürstentum Pfalz-Neuburg zu Lehen rühren und deren Bebauer und Zinsleistungen genannt werden. Diese Besitzungen empfing er zuletzt 1654 zusammen mit seinem Bruder Wilhelm Konrad Schenk von Stauffenberg und konnte zwischenzeitlich auch dessen Hälfte an sich bringen. 
Pergament - Ausfertigung 
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Dep. 38 T 1 Nr. 279Archivalieneinheit
Eichstätt, 1672 September 11 
Notar Adam Hiller in Eichstätt beurkundet, dass die inserierte Abschrift einer Urkunde von Ludwig [VIII.] Graf von Oettingen und Friedrich [II.] Graf von Oettingen vom 28. August 1327 mit dem auf Pergament vorliegenden Original übereinstimmt. 
Papier - Vidimus 
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Dep. 38 T 1 Nr. 265Archivalieneinheit
Wallerstein, 1678 Oktober 24 
Wilhelm [IV.] Graf zu Oettingen[-Wallerstein], kaiserlicher Kämmerer und oberster Hof- und Landjägermeister, belehnt als ältester regierender Graf und Lehenträger der Grafschaft Oettingen Johann Sigismund Schenk von Stauffenberg mit dem hinteren und vorderen Steinhaus in Amerdingen, so weit der Graben reicht, den Vorhöfen, Scheunen und Ettern, dem oberen Baumgarten, der Fischgrube und mit weiteren Gütern und Stücken in Amerdingen als Mannlehen, die von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rühren und deren Bebauer, Anstößer und Zinsleistungen genannt werden. 
Pergament - Ausfertigung 
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Dep. 38 T 1 Nr. 266Archivalieneinheit
Wallerstein, 1679 Dezember 14 
Wilhelm [IV.] Graf zu Oettingen[-Wallerstein] belehnt als ältester regierender Graf und Lehenadministrator der Grafschaft Oettingen die Brüder Markwart Sebastian Schenk, Gottfried (Maximilian Gottfridt) Schenk und Johann Philipp Schenk von Stauffenberg auf ihre Bitte hin nach dem Tod ihres Vaters Hans Sigismund Schenk von Stauffenberg mit dem hinteren und vorderen Steinhaus in Amerdingen, so weit der Graben reicht, den Vorhöfen, Scheunen und Ettern, dem oberen Baumgarten, der Fischgrube und mit weiteren Gütern und Stücken in Amerdingen als Mannlehen, die von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rühren und deren Bebauer, Anstößer und Zinsleistungen genannt werden. 
Pergament - Ausfertigung 
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Dep. 38 T 1 Nr. 233Archivalieneinheit
Neuburg, 1679 Dezember 22 
Philipp Wilhelm Pfalzgraf [von Neuburg] (volle Titulatur) belehnt die Brüder Markwart Sebastian Schenk, Gottfried (Maximilian Gottfried) Schenk und Johann Philipp (Hans Philipp) Schenk von Stauffenberg und alle ihre männlichen und weiblichen Erben mit Gütern und Stücken in Amerdingen als Erblehen, die vom Fürstentum Pfalz-Neuburg zu Lehen rühren und deren Bebauer und Zinsleistungen genannt werden. Diese Besitzungen hatte zuletzt 1669 ihr Vater Hans (Johann) Sigismund Schenk von Stauffenberg als Erblehen empfangen. Als bevollmächtigter Anwalt von Markwart Sebastian Schenk, Gottfried Schenk und Johann Philipp Schenk von Stauffenberg schwört ihr Obervogt in Amerdingen, Hans Georg Lang, in ihrem Namen nach dem Inhalt eines Reversbriefes dem Fürstentum Pfalz-Neuburg, ihre Treue, den Nutzen seines Lehensherren zu fördern und sich in allen Dingen wie getreue Lehensleute zu verhalten. 
Pergament - Ausfertigung 
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Dep. 38 T 1 Nr. 321Archivalieneinheit
Eichstätt, 1685 April 25 
Markwart Johann Wolfgang Graf von und zu Pappenheim, Erbmarschall des Heiligen Römischen Reiches und Kammerherr des Kurfürsten von Bayern, beurkundet, dass er der Pfarrkirche Sankt Vitus in Amerdingen aus den 1000 fl Heiratsgut seiner verstorbenen Ehefrau Maria Konstanze Rosina von und zu Pappenheim, geborene Schenk von Stauffenberg, den Zins aus drei Jahren in Höhe von 150 fl überläßt. Außerdem bestimmt der Aussteller, dass zum immerwährenden Gedächtnis seiner verstorbenen Ehefrau ein silberner und vergoldeter Kelch, eine Patene, ein silbernes Opferkästchen und ein Teller mit seinem Wappen und dem Wappen seiner verstorbenen Ehefrau für 75 fl angeschafft werden sollen. Von den anderen 75 fl stiftet der Aussteller für seine verstorbene Ehefrau einen Jahrtag, der jedes Jahr im August um Sankt Laurentius in der Pfarrkirche Sankt Vitus in Amerdingen begangen und durch den Heiligenpfleger mit dem jährlichen Zins von 3 fl und 45 kr bezahlt werden soll. Davon sollen der Pfarrer für die Vigilien und ein gesungenes Amt 45 kr, die Pfarrkirche für Wein und Wachs 2 fl, der Mesner 12 kr, die beiden Ministranten 6 kr, die beiden Heiligenpfleger 12 kr und die Armen 30 kr bekommen, die alle daran erinnert werden sollen, für die Seele seiner verstorbenen Ehefrau zu beten. 
Papier - Ausfertigung 
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Dep. 38 T 1 Nr. 234Archivalieneinheit
Neuburg, 1691 Juni 7 
Johann Wilhelm Pfalzgraf [von Neuburg] (volle Titulatur) belehnt die Brüder Gottfried (Maximilian Gottfried) Schenk und Johann (Hans) Philipp Schenk von Stauffenberg und Franz Ignatius Freiherr von Lemble, Kämmerer und hochfürstlich-bambergischer Oberamtmann in Hollfeld und Wiesentfels, als Gewalthaber und Lehenträger ihres Bruders Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg, Bischof von Bamberg, für sich und alle ihre männlichen und weiblichen Erben mit Gütern und Stücken in Amerdingen als Erblehen, die vom neuburgischen Fürstentum Bayern zu Lehen rühren und deren Bebauer und Zinsleistungen genannt werden. Diese Besitzungen waren zuletzt 1679 als Erblehen verliehen worden. Als Lehenträger und Bevollmächtigter schwört Franz Ignatius Freiherr von Lemble nach dem Inhalt eines Reversbriefes, dass sie ihre Treue zeigen, den Nutzen ihres Lehensherren fördern und sich in allen Dingen wie getreue Lehensleute verhalten werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 267Archivalieneinheit
Wallerstein, 1694 Januar 25 
Wolfgang [IV.] Graf zu Oettingen[-Wallerstein], kaiserlicher Geheimer Rat, Reichshofratspräsident und Kämmerer, belehnt als ältester regierender Graf und Lehenadministrator der Grafschaft Oettingen nach dem Tod seines Bruders Wilhelm [IV.] Graf zu Oettingen[-Wallerstein] die Brüder Gottfried (Maximilian Gottfridt) Schenk und Johann Philipp Schenk von Stauffenberg mit dem hinteren und vorderen Steinhaus in Amerdingen, so weit der Graben reicht, den Vorhöfen, Scheunen und Ettern, dem oberen Baumgarten, der Fischgrube und mit weiteren Gütern und Stücken in Amerdingen als Mannlehen, die von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rühren und deren Bebauer, Anstößer und Zinsleistungen und Anstößer genannt werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 235Archivalieneinheit
Neuburg, 1694 Oktober 22 
Johann Wilhelm Pfalzgraf [von Neuburg] (volle Titulatur) belehnt die Brüder Gottfried (Maximilian Gottfried) Schenk und Johann (Hans) Philipp Schenk von Stauffenberg und alle ihre männlichen und weiblichen Erben mit dem dritten Teil einiger Güter und Stücke in Amerdingen, deren Bebauer und Zinsleistungen genannt werden. Die Besitzungen waren nach dem Tod ihres damit belehnten Bruders Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg, Bischof von Bamberg, an sie gefallen. Als bevollmächtigter Gewalthaber von Gottfried Schenk und Johann Philipp Schenk von Stauffenberg schwört Wolfgang Simon Sartori nach dem Inhalt eines Reversbriefes, dass sie ihre Treue zeigen, den Nutzen ihres Lehensherren fördern und sich in allen Dingen wie getreue Lehensleute verhalten werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 236Archivalieneinheit
Neuburg, 1699 August 28 
Johann Wilhelm Pfalzgraf [von Neuburg] (volle Titulatur) belehnt nach dem Tod der bisherigen Lehensleute Johann Philipp Schenk und Gottfried (Maximilian Gottfried) Schenk von Stauffenberg Johann Christoph Augustin Freiherr von Rietheim, Kapitular des Hochstifts Würzburg, als Mitvormund und Lehensträger der von Johann Philipp Schenk von Stauffenberg hinterlassenen Söhne, Adam (Adam Sigmund) Schenk und Karl Christof (Carl Sebastian) Schenk von Stauffenberg, für sich und ihre männlichen und weiblichen Erben mit Gütern und Stücken in Amerdingen als Erblehen, die vom neuburgischen Fürstentum Bayern zu Lehen rühren und deren Bebauer und Zinsleistungen genannt werden. Als bevollmächtigter Anwalt von Johann Christoph Augustin Freiherr von Rietheim schwört Johann Georg Kellermann, stauffenbergischer Vormundschaftsverwalter in Burggrub, nach dem Inhalt eines Reversbriefes, dass sie ihre Treue zeigen, den Nutzen ihres Lehensherren fördern und sich in allen Dingen wie getreue Lehensleute verhalten werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 311Archivalieneinheit
Nördlingen, 1707 März 28 
Albrecht Ernst Fürst von Oettingen (volle Titulatur) verkauft an Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Nördlingen im Namen ihrer Stipendienpflege für 600 fl seinen im Karthäuseramt Christgarten gehabten Anteil an einer Waldung, die Au genannt, deren anderer Anteil bereits der Stipendienpflege gehört, an dem Herdtfeld im Kesseltal zwischen Oberringingen und Aufhausen hinter dem genannten Christgarten gelegen, mit allen Zugehörungen, von denen sich der Verkäufer nur den Wildbann und die hohe Jagdbarkeit vorbehält. Der Verkäufer verzichtet für sich und alle seine Erben auf alle Rechte an dieser Waldung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 268Archivalieneinheit
Wallerstein, 1708 September 3 
Wolfgang [IV.] Graf zu Oettingen[-Wallerstein], kaiserlicher Geheimer Rat, Reichshofratspräsident und Kämmerer, belehnt als ältester regierender Graf und Lehenadministrator der Grafschaft Oettingen nach dem Tod der beiden Brüder Gottfried (Maximilian Gottfriden) Schenk und Johann Philipp Schenk von Stauffenberg Johann Christoph Augustin Freiherr von Rietheim und Johann Franz Otto Freiherr von und zu Frankenhofen als konstituierte Vormünder der beiden noch minderjährigen Brüder Philipp Adam (Adam Sigmundt) Schenk und Karl Christof (Carl Sebastian) Schenk von Stauffenberg auf Bitte von Michael Thurner als hierzu bevollmächtigtem vormundschaftlichem Obervogt mit dem hinteren und vorderen Steinhaus in Amerdingen (Amertingen), so weit der Graben reicht, den Vorhöfen, Scheunen und Ettern, dem oberen Baumgarten, der Fischgrube und mit weiteren Gütern und Stücken in Amerdingen als Mannlehen, die von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rühren und deren Bebauer, Anstößer und Zinsleistungen genannt werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 312Archivalieneinheit
Nördlingen, 1708 November 11 
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Nördlingen verkaufen im Namen ihrer Stipendienpflege an Johann Christoph Augustin von Rietheim, Kapitular und Kantor des Domstifts Würzburg sowie Geistlicher Rat und Oberratspräsident des Hochstifts Würzburg, Wilhelm (Johann Wilhelm) Schenk Freiherr von Stauffenberg, Herr auf Geislingen und Baisingen, und Wilhelm Christof von Bubenhofen, Herr auf Münsingen und Kleinsüßen als Vormünder der Kinder des verstorbenen Johann Philipp Schenk Freiherr von Stauffenberg für einen Kaufschilling von 1500 fl und für einen Leihkauf von 100 fl einen an dem Herdtfeld im Kesseltal zwischen Oberringingen und Aufhausen gelegenen Wald, die Au genannt, aber ohne die dabei gelegenen Wiesen, die sie vor einem Jahr von Fürst Albrecht Ernst von Oettingen selbst gekauft haben. Die Verkäufer verzichten auf alle Rechte an diesem Wald und versprechen den Käufern für den Fall einer Eviktion, dass sie in ihren Rechten unbeeinträchtigt bleiben sollen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 269Archivalieneinheit
Wallerstein, 1710 Juni 30 (Montag vor Mariae Heimbsuechung) 
Ignatius Graf zu Oettingen[-Wallerstein], kaiserlicher Geheimer Rat und Kämmerer, belehnt als ältester regierender Graf und Lehenadministrator der Grafschaft Oettingen nach dem Tod seines Bruders Wolfgang [IV.] Graf zu Oettingen[-Wallerstein] Johann Christoph Augustin Freiherr von Rietheim, Wilhelm (Johann Wilhelm) Schenk Freiherr von Stauffenberg und Johann Christoph Wilhelm Freiherr von Bubenhofen als konstituierte Vormünder der beiden noch minderjährigen Söhne von Johann Philipp Schenk Freiherr von Stauffenberg, Adam (Adam Sigmundt) Schenk und Karl Christof (Carl Sebastian) Schenk Freiherren von Stauffenberg, auf Bitte von Michael Thurner als hierzu bevollmächtigtem vormundschaftlichem Obervogt mit dem hinteren und vorderen Steinhaus in Amerdingen (Amertingen), so weit der Graben reicht, den Vorhöfen, Scheunen und Ettern, dem oberen Baumgarten, der Fischgrube und mit weiteren Gütern und Stücken in Amerdingen als Mannlehen, deren Bebauer, die von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rühren und deren Bebauer, Anstößer und Zinsleistungen genannt werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 313Archivalieneinheit
Eglingen, 1712 Mai 24 
Ursula Reitter, Witwe des verstorbenen Schmids Georg Reitter zu Amerdingen, verkauft an die Herrschaft der Schenken von Stauffenberg zu Amerdingen 1 Tagwerk einmähdige Wiesen auf der Mayerhöhe zwischen Hans Kaspar Hafner und Adam Hürbel zu Osterhofen, das oben an die Herrschaft und unten an Martin Haas zu Osterhofen grenzt, für 75 fl guter Reichs- und Landeswährung mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, das nur dem Grafeneckischen Pflegamt dienst-, vogt- und gerichtbar und dessen Hoch- und Niedergerichtsbarkeit unterworfen ist. Die Ausstellerin erklärt Rechteverzicht und Bürgschaftsleistung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 313Archivalieneinheit
Eglingen, 1712 Mai 28 
Franz Ludwig Eberle, Grafeneckischer Pfleger und Rat, beurkundet, dass Ursula Reitter den in der Urkunde vom 24. Mai 1712 vereinbarten Kaufschilling für das Tagwerk einmähdige Wiesen auf der Mayerhöhe zu Amerdingen erhalten hat. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1436Archivalieneinheit
Spalt, 1713 Januar 28 
Der Hofpfalzgraf Johann Wolfgang Michael Hödel, Licentiat beider Rechte, hochfürstlich-eichstättischer Actuar, Hofkammerrat und derzeitiger Richter und Kästner der Ämter Wernfels und Spalt, beurkundet, dass ihn Kaiser Leopold [I.] (voller Titel) in die Ehre und Würde eines kaiserlichen Hof- und Pfalzgrafen (Comites Palatini) eingesetzt, in die Gesellschaft anderer Hof- und Pfalzgrafen eingefügt und ihm unter anderen kaiserlichen Gnaden und Privilegien auch das Recht zur Legitmierung aller unehelich geborenen Kinder übertragen hat. Die durch den Aussteller legitmierten Kinder dürfen weder innerhalb noch außerhalb eines Gerichtes oder auf eine andere Art und Weise wegen ihrer Geburt benachteiligt werden und sind wie alle anderen ohne den Makel einer unehelichen Geburt zu allen Ehren, Zünften und Erbschaften berechtigt. Nachdem Matthias Hoffmann, ein lediger Bauernknecht von Amerdingen (Amertingen), dem Aussteller vorgetragen hatte, dass er unehelich geboren und durch seinen Vater Antonius Hoffmann von Lauingen nach der Zeugung mit seiner Mutter Maria nicht legitimiert wurde, erhält er durch den Aussteller in Anbetracht seines bisherigen guten Wandels und Wohlverhaltens nach der dem Aussteller verliehenen Bewilligung auf Seite 4 des darüber ausgestellten Libells den vorliegenden Freiheitsbrief. Dem Empfänger darf seine Geburt künftig weder innerhalb noch außerhalb eines Gerichtes oder auf eine andere Art und Weise als Schmach vorgehalten werden und ist zu allen Ehren, Handwerken und Erbschaften berechtigt. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 237Archivalieneinheit
Neuburg, 1715 Juli 13 
Johann Wilhelm Pfalzgraf [von Neuburg] (volle Titulatur) belehnt Adam (Philipp Adam Sigmundt) Schenk Freiherr von Stauffenberg, der vor kurzem aus der Vormundschaft getreten ist, mit allen seinen männlichen und weiblichen Erben mit dem halben Teil der Güter und Stücke in Amerdingen als Erblehen, die vom neuburgischen Fürstentum Bayern zu Lehen rühren und deren Bebauer und Zinsleistungen genannt werden. Diese Besitzungen waren zuletzt 1699 an Johann Christoph Augustin Freiherr von Rietheim als Lehenträger und Mitvormund von Philipp Adam Sigismund Schenk Freiherr von Stauffenberg verliehen worden. Als bevollmächtigter Anwalt von Philipp Adam Sigismund Schenk Freiherr von Stauffenberg schwört Michael Thurner, Obervogt in Amerdingen, nach dem Inhalt eines Reversbriefes, dass er seine Treue zeigen, den Nutzen seines Lehensherren fördern und sich in allen Dingen wie ein getreuer Lehensmann verhalten wird. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 238Archivalieneinheit
Neuburg, 1715 Juli 13 
Johann Wilhelm Pfalzgraf [von Neuburg] (volle Titulatur) belehnt nach dem Tod des Johann Christoph Augustin Freiherr von Rietheim, Kapitular des Hochstifts Würzburg sowie Lehenträger und Mitvormund der von Johann Philipp Schenk von Stauffenberg hinterlassenen Söhne, Adam (Philipp Adam Sigmund) Schenk und Karl Christof (Carl Sebastian) Schenk von Stauffenberg, Wilhelm (Johann Wilhelm) Schenk Freiherr von Stauffenberg, kurmainzischen Geheimen Rat und ebenfalls Lehenträger und Mitvormund der von Johann Philipp Schenk von Stauffenberg hinterlassenen Söhne für alle ihre männlichen und weiblichen Erben mit Gütern und Stücken in Amerdingen, die vom neuburgischen Fürstentum Bayern zu Lehen rühren und deren Bebauer und Zinsleistungen genannt werden. Diese Besitzungen waren zuletzt 1699 an Johann Christoph Augustin Freiherr von Rietheim als Lehenträger und Mitvormund verliehen worden. Als bevollmächtigter Anwalt von Wilhelm Schenk Freiherr von Stauffenberg schwört Johann Michael Thurner, Obervogt in Amerdingen, nach dem Inhalt eines Reversbriefes, dass er seine Treue zeigen, den Nutzen seines Lehensherren fördern und sich in allen Dingen wie ein getreuer Lehensmann verhalten wird. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 270Archivalieneinheit
Wallerstein, 1716 März 31 (Auf Dienstag nach Mariae Verkündigung) 
Ignatius Graf zu Oettingen[-Wallerstein], kaiserlicher Geheimer Rat und Kämmerer, belehnt als ältester regierender Graf und Lehenadministrator der Grafschaft Oettingen Adam (Philipp Adam Sigmundt) Schenk Freiherr von Stauffenberg für sich selbst und als Lehenträger seines noch minderjährigen und sich derzeit im Ausland befindenden Bruders Karl Christof (Carl Sebastian) Schenk Freiherr von Stauffenberg bis zur Erlangung seiner Volljährigkeit mit dem hinteren und vorderen Steinhaus in Amerdingen (Amertingen), so weit der Graben reicht, den Vorhöfen, Scheunen und Ettern, dem oberen Baumgarten, der Fischgrube und mit weiteren Gütern und Stücken in Amerdingen als Mannlehen, die von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rühren und deren Bebauer, Anstößer und Zinsleistungen genannt werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 239Archivalieneinheit
Neuburg, 1717 Juli 21 
Karl [III.] Pfalzgraf Philipp [von Neuburg] (volle Titulatur) belehnt Karl Christof (Sebastian Karl Christoph) Schenk Freiherr von Stauffenberg nach seinem Austritt aus der Vormundschaft mit allen seinen männlichen und weiblichen Erben mit dem halben Teil der Güter und Stücke in Amerdingen als Erblehen, die vom neuburgischen Fürstentum Bayern zu Lehen rühren und deren Bebauer und Zinsleistungen genannt werden. Diese Besitzungen waren zuletzt 1715 an Wilhelm (Johann Wilhelm) Schenk Freiherr von Stauffenberg, kurmainzischen Geheimen Rat, als Lehenträger und Mitvormund verliehen worden. Als bevollmächtigter Anwalt von Karl Christof Schenk Freiherr von Stauffenberg schwört Johann Michael Thurner, Obervogt in Amerdingen, nach dem Inhalt eines Reversbriefes, dass er seine Treue zeigen, den Nutzen seines Lehensherren fördern und sich in allen Dingen wie ein getreuer Lehensmann verhalten wird. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 240Archivalieneinheit
Neuburg, 1717 Juli 21 
Karl [III.] Philipp Pfalzgraf [von Neuburg] (volle Titulatur) belehnt nach dem Tod seines Bruders Johann Wilhelm Pfalzgraf von Neuburg als dessen rechtmäßiger Nachfolger im Herzogtum Pfalz-Neuburg die beiden Brüder Adam (Philipp Adam Sigmundt) Schenk und Karl Christof (Sebastian Carl Christoph) Schenk Freiherren von Stauffenberg mit allen ihren männlichen und weiblichen Erben mit Gütern und Stücken in Amerdingen, die vom neuburgischen Fürstentum Bayern zu Lehen rühren und deren Bebauer und Zinsleistungen genannt werden. Diese Besitzungen waren zuletzt 1715 zur Hälfte an Philipp Adam Sigismund Schenk Freiherr von Stauffenberg verliehen worden und werden jetzt nach seinem Austritt aus der Vormundschaft auch an seinen Bruder Sebastian Carl Christof Schenk Freiherr von Stauffenberg verliehen. Als bevollmächtigter Anwalt von Philipp Adam Sigismund Schenk und Sebastian Carl Christof Schenk Freiherren von Stauffenberg schwört Johann Michael Thurner, Obervogt in Amerdingen, nach dem Inhalt eines Reversbriefes, dass sie ihre Treue zeigen, den Nutzen ihres Lehensherren fördern und sich in allen Dingen wie getreue Lehensleute verhalten werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 323Archivalieneinheit
Rom, 1717 Dezember 17 
Papst Clemens XI. verleiht allen Christgläubigen beiderlei Geschlechts, welche nach dem wahrhaft reumütigen Empfang der heiligen Sakramente am Feste der heiligen Anna die Sankt-Anna-Kirche in Amerdingen andächtig besuchen und dort für die Eintracht der christlichen Fürsten, die Ausrottung der Ketzereien und die Erhöhung der heiligen Mutter Kirche beten, einen vollkommenen Ablass. Außerdem wird allen, die an Samstagen oder an den Festen der unbefleckten Jungfrau Maria der Muttergotteslitanei in der genannten Kirche beiwohnen und dort wie beschrieben beten, jedesmal ein Ablass von 100 Tagen gewährt. Dieser Ablass gilt auf die Dauer von sieben Jahren und hebt alle bisher bewilligten Ablässe auf. 
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