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Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
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Dep. 38 T 1 Nr. 271Archivalieneinheit
Markt Bissingen, 1718 Dezember 12 (Auf Montag nach Mariae Empfängnis) 
Ignatius Graf zu Oettingen[-Wallerstein], kaiserlicher Geheimer Rat und Kämmerer, belehnt als ältester regierender Graf und Lehenadministrator der Grafschaft Oettingen Adam (Philipp Adam Sigmund) Schenk Freiherr von Stauffenberg und nach seiner erlangten Volljährigkeit auch Karl Christof (Sebastian Karl Christoph) Schenk Freiherr von Stauffenberg mit dem hinteren und vorderen Steinhaus in Amerdingen (Amerthingen), so weit der Graben reicht, den Vorhöfen, Scheunen und Ettern, dem oberen Baumgarten, der Fischgrube und mit weiteren Gütern und Stücken in Amerdingen als Mannlehen, die von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rühren und deren Bebauer, Anstößer und Zinsleistungen genannt werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1437Archivalieneinheit
Markt Bissingen, 1722 Januar 27 
Der Hof-, Pfalz- und Reichshofgraf Johann Wolfgang Dorlch, Licentiat beider Rechte, hochgräflich-öttingischer Regierungsrat zu Wallerstein und Spielberg, Lehenprobst und Oberamtmann der Herrschaften Hohenburg, Markt [Bissingen] und Unterbissingen, beurkundet, dass ihn Graf Anton Maria Friedrich von Fürstenberg (vollständiger Titel) als Senior des hochfürstlichen und hochlandgräflichen Hauses von Fürstenberg zu einem kaiserlichen Pfalz- und Reichshofgraf (Comes Palatinus) ernannt und ihm unter anderen Privilegien und Freiheiten in einem am 3. April 1716 in Eichstätt erteilten Palatinats- und Freiheitsbrief auch die besondere Gnade bewilligt hat, Männer und Frauen als ehelich zu legitimieren, die sich in einem verdunkelten Stand der Ehre befinden, welche Namen die auch immer haben mögen. Unter Berufung auf diese Gnade setzt der Aussteller Rosina Dürr aus Amerdingen und ihre unehelich geborene Tochter Maria Barbara in die Würde des Ehrenstandes, so dass ihrer Tochter dieser Fehler weder inner- noch außerhalb eines Gerichtes oder auf eine andere Art und Weise vorgehalten, sondern ihre Tochter als im heiligen Ehestand geboren betrachtet werden soll. Die Bittstellerin hatte zuvor dem Aussteller vorgetragen, dass sie sei zwar von ehelichen Eltern geboren sei, sich aber vor ungefähr fünf Jahren mit einem Schäfer namens Melchior Baumann von Blindheim, der das ihm anvertraute Vieh entwendet hatte, verfehlt und mit ihm in Unehre ein Kind namens Maria Barbara gezeugt habe. Rosina und Maria Barbara Dürr werden dadurch zu allen Ehren, Würden, Zünften und Handwerken als ehrlich und ehelich zugelassen und können alle Gnaden, Freiheiten und Güter genießen. Außerdem erklärt der Aussteller, dass Maria Barbara Dürr alle Erbschaften durch Testamente, Bekundungen des letzten Willens, Schenkungen, ohne Testamente oder auf andere Art und Weise empfangen kann. Die Erbrechte der anderen ehelich geborenen natürlichen Erben in ab- und aufsteigender Linie und ihrer Geschlechte bleiben davon unbeeinträchtigt. Bei Verstößen ist eine Strafe von 200 Mark lötigem Gold jeweils zur Hälfte zum einen an die Kammer des Kaisers und Heiligen Reiches und zum anderen an Fürst Anton Maria Friedrich von Fürstenberg und seine Nachkommen zu bezahlen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 314Archivalieneinheit
Hochhaus, 1723 Juli 5 
Johannes Scherer, Untertan der Grafen von Diemantstein und Bauer zu Hochdorf (Hohendorf) beurkundet für sich und alle seine Erben, dass er Karl Christof (Sebastian Carl Christoph) Schenk Freiherr von Stauffenberg, Herrn auf Amerdingen, Burggrub, Greifenstein und Heiligenstadt, Kammerherrn des Kurfürsten und Erzbischofs von Mainz und des Bischofs von Bamberg und Hofrat des Hochstifts Konstanz, und allen seinen Erben 1 Tagwerk zweimähdige Wiesen für 150 fl verkauft hat. Die Wiesen liegen in der Klingen in der Zoltinger Flur zwischen dem Hof von Hans Jörg Mayer und der eigenen Wiese der Maria Hoffmann zu Nördlingen und sind gegen jährlich 1 fl Landsteuer nur dem Oberamt Hochhaus in der Hoch- und Niedergerichtsbarkeit unterworfen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 315Archivalieneinheit
Hochhaus, 1723 Juli 10 
Maria Hoffmann, derzeit in Nördlingen wohnhaft, bekennt für sich und alle ihre Erben, dass sie an Karl Christof (Sebastian Carl Christoph) Schenk Freiherr von Stauffenberg, Herrn auf Amerdingen, Burggrub, Greifenstein und Heiligenstadt, Kammerherrn des Kurfürsten und Erzbischofs von Mainz, des Bischofs von Bamberg und Hofrat des Hochstifts Konstanz, und allen seinen Erben 5 Viertel Tagwerk zweimähdige Wiesen für 190 fl verkauft hat. Die Wiesen liegen in der Klingen in der Zoltinger Flur zwischen den Wiesen von Johannes (Hans) Scherer, Untertan der Grafen von Diemantstein, und der Witwe von Bernhard Bußer von Unterringingen und sind gegen jährlich 1 fl Landsteuer nur dem Oberamt Hochhaus in der Hoch- und Niedergerichtsbarkeit unterworfen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 241Archivalieneinheit
Neuburg, 1725 April 9 
Karl [III.] Philipp Pfalzgraf [von Neuburg] (volle Titulatur) belehnt nach dem Tod von Adam (Philipp Adam Sigmundt) Schenk Freiherr von Stauffenberg seinen Bruder Karl Christof(Sebastian Carl Christoph) Schenk Freiherr von Stauffenberg und alle seine männlichen und weiblichen Erben mit dem halben Teil der Güter und Stücke in Amerdingen, die vom neuburgischen Herzogtum Bayern zu Lehen rühren und deren Bebauer und Zinsleistungen genannt werden. Diese Besitzungen waren zuletzt 1717 an die Brüder Adam Schenk und Karl Christof Schenk Freiherren von Stauffenberg verliehen worden. Als bevollmächtigter Anwalt von Karl Christof Schenk von Stauffenberg schwört Johann Michael Thurner, Obervogt in Amerdingen, nach dem Inhalt eines Reversbriefes, dass er seine Treue zeigen, den Nutzen seines Lehensherren fördern und sich in allen Dingen wie ein getreuer Lehensmann verhalten wird. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 272Archivalieneinheit
Oettingen, 1726 Mai 6 (Auff Monntag vor Jubilate) 
Franz Albrecht Fürst zu Oettingen-Spielberg, kaiserlicher Geheimer Rat und Kämmerer, belehnt nach dem Tod von Ignatius Graf zu Oettingen-Wallerstein als ältester regierender Graf und Lehenadministrator der Grafschaft Oettingen nach dem Tod von Adam (Philipp Adam Sigmundt) Schenk Freiherr von Stauffenberg seinen Bruder Karl Christof (Sebastian Karl Christoph) Schenk Freiherr von Stauffenberg mit dem hinteren und vorderen Steinhaus in Amerdingen (Ammertingen), so weit der Graben reicht, den Vorhöfen, Scheunen und Ettern, dem oberen Baumgarten, der Fischgrube und mit weiteren Gütern und Stücken in Amerdingen als Mannlehen, die von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rühren und deren Bebauer, Anstößer und Zinsleistungen und Anstößer genannt werden. Alle diese Güter und Rechte werden Karl Christof Schenk Freiherr von Stauffenberg nach dem Lehenrecht der Grafschaft Oettingen verliehen, der durch seinen Vogt Michael Thurner aus Amerdingen schwört, seiner Lehensherrschaft treu zu sein, Schaden von ihr abzuwenden, ihren Nutzen zu fördern und sich wie ein guter Lehensmann gegenüber seinen Lehensherren zu verhalten, deren Rechte nicht eingeschränkt werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1438Archivalieneinheit
Eglingen, 1729 Juli 12 
Der bestellte Hof- und Lustgärtner Sebastian Bschorn des Fürsten Anselm Franziskus von Thurn und Taxis (voller Titel) zu Eglingen beurkundet, dass der ehr- und kunstliebende Bernhard Goll, der eheleibliche Sohn des Bürgers und Flößers Anton Goll zu Altmannshof, bei ihm die löbliche Gärtnerkunst drei Jahre vom 12. Juli 1726 bis zum 12. Juli 1726 gelernt und sich so fromm, getreu und fleißig verhalten hat, wie es einem ehrliebenden Lehrjungen gebührt. Auf seine Bitte wird ihm nach Ende der Lehrjahre dieser Lehrbrief ausgestellt. Der Empfänger wird allen hohen und niedrigen Standespersonen, insbesondere aber allen mit der Gartenkunst verbundenen, denen diese Urkunde vorgelegt wird, empfohlen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 273Archivalieneinheit
Hohenbaldern, 1740 Oktober 17 
Kraft Anton Wilhelm Graf zu Oettingen[-Baldern] belehnt als ältester regierender Graf und Lehenadministrator der Grafschaft Oettingen nach dem Tod von Franz Albrecht Graf zu Oettingen-Spielberg Karl Christof (Sebastian Karl Christoph) Schenk Freiherr von Stauffenberg mit dem hinteren und vorderen Steinhaus in Amerdingen, so weit der Graben reicht, den Vorhöfen, Scheunen und Ettern, dem oberen Baumgarten, der Fischgrube und mit weiteren Gütern und Stücken in Amerdingen als Mannlehen, die von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rühren und deren Bebauer, Anstößer und Zinsleistungen und Anstößer genannt werden. Alle diese Güter und Rechte werden Karl Christof Schenk Freiherr von Stauffenberg nach dem Lehensrecht der Grafschaft Oettingen verliehen, der durch seinen Vogt Joseph Ignatius Sültz aus Amerdingen schwört, seiner Lehensherrschaft treu zu sein, Schaden von ihr abzuwenden, ihren Nutzen zu fördern und sich wie ein guter Lehensmann gegenüber seinen Lehensherren zu verhalten, deren Rechte nicht eingeschränkt werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 242Archivalieneinheit
Neuburg, 1743 Juli 8 
Karl [IV.] Philipp Theodor Pfalzgraf [von Neuburg-Sulzbach] (volle Titulatur) belehnt nach dem Tod von Karl [III.] Philipp Pfalzgraf [von Neuburg] als rechtmäßiger Nachfolger im Herzogtum Pfalz-Neuburg Karl Christof (Sebastian Karl Christoph) Schenk Freiherr von Stauffenberg und alle seine männlichen und weiblichen Erben mit dem halben Teil der Güter und Stücke in Amerdingen, die vom neuburgischen Herzogtum Bayern zu Lehen rühren und deren Bebauer und Zinsleistungen genannt werden. Diese Besitzungen waren zuletzt 1725 an ihn verliehen worden. Als bevollmächtigter Anwalt von Sebastian Karl Christof Schenk Freiherr von Stauffenberg schwört der Oberhofratssekretär Johann Andreas Winkler nach dem Inhalt eines Reversbriefes, dass er seine Treue zeigen, den Nutzen seines Lehensherren fördern und sich in allen Dingen wie ein getreuer Lehensmann verhalten wird. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 274Archivalieneinheit
Oettingen, 1755 August 12 
Johann Aloys [I.] Fürst zu Oettingen[-Spielberg] belehnt als ältester regierender Graf und Lehen- und Regalienadministrator der Grafschaft Oettingen (volle Titulatur) nach dem Tod von Kraft Anton Wilhelm Graf zu Oettingen-Baldern Karl Christof (Sebastian Karl Christoph) Schenk Freiherr von Stauffenberg mit dem hinteren und vorderen Steinhaus in Amerdingen, so weit der Graben reicht, den Vorhöfen, Scheunen und Ettern, dem oberen Baumgarten, der Fischgrube und mit weiteren Gütern und Stücken in Amerdingen als Mannlehen, die von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rühren und deren Bebauer, Anstößer und Zinsleistungen genannt werden. Alle diese Güter und Rechte werden Karl Christof Schenk Freiherr von Stauffenberg nach dem Lehensrecht der Grafschaft Oettingen verliehen, der durch seinen Obervogt Johann Sebastian Leid aus Amerdingen schwört, seiner Lehensherrschaft treu zu sein, Schaden von ihr abzuwenden, ihren Nutzen zu fördern und sich wie ein guter Lehensmann gegenüber seinen Lehensherren zu verhalten, deren Rechte nicht eingeschränkt werden. 
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Aussteller: Schlösser 
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Dep. 38 T 1 Nr. 275Archivalieneinheit
Oettingen, 1763 Juli 15 
Johann Aloys [I.] Fürst zu Oettingen[-Spielberg] belehnt als ältester regierender Graf und Lehen- und Regalienadministrator der Grafschaft Oettingen (volle Titulatur) nach dem Tod von Karl Christof (Sebastian Karl Christoph) Schenk Freiherr von Stauffenberg seinen Sohn Franz (Johann Franz de Paula) Schenk Freiherr von Stauffenberg mit dem hinteren und vorderen Steinhaus in Amerdingen (Amertingen), so weit der Graben reicht, den Vorhöfen, Scheunen und Ettern, dem oberen Baumgarten, der Fischgrube und mit weiteren Gütern und Stücken in Amerdingen als Mannlehen, die von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rühren und deren Bebauer, Anstößer und Zinsleistungen und Anstößer genannt werden. Alle diese Güter und Rechte werden Franz Schenk Freiherr von Stauffenberg nach dem Lehensrecht der Grafschaft Oettingen verliehen, der durch seinen Obervogt Sigmund Carl Thurner aus Amerdingen schwört, seiner Lehensherrschaft treu zu sein, Schaden von ihr abzuwenden, ihren Nutzen zu fördern und sich wie ein guter Lehensmann gegenüber seinen Lehensherren zu verhalten, deren Rechte nicht eingeschränkt werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 243Archivalieneinheit
Neuburg, 1769 März 7 
Karl [IV.] Phillipp Theodor Pfalzgraf [von Neuburg-Sulzbach] (volle Titulatur) belehnt Franz (Johann Franz de Paula) Schenk Freiherr von Stauffenberg, fürstlich-bambergischen Rat, Hofmarschall und Oberamtmann zu Pottenstein und Gößweinstein, als damaligen Inhaber des Gutes Amerdingen für sich und alle seine männlichen und weiblichen Erben mit dem halben Teil der Güter in Amerdingen, die vom neuburgischen Herzogtum Bayern zu Lehen rühren und deren Bebauer und Zinsleistungen genannt werden. Diese Besitzungen waren zuletzt 1743 an Karl Christof (Sebastian Karl Christoph) Schenk Freiherr von Stauffenberg verliehen worden. Als bevollmächtigter Anwalt von Franz Schenk Freiherr von Stauffenberg schwört der Rat und Hofkammerfiskal Karl Nosser nach dem Inhalt eines Reversbriefes, dass er seine Treue zeigen, den Nutzen seines Lehensherren fördern und sich in allen Dingen wie ein getreuer Lehensmann verhalten wird. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 276Archivalieneinheit
Baldern, 1783 März 10 
Franz Wilhelm Graf zu Oettingen-Baldern belehnt als ältester regierender Graf und Lehen- und Regalienadministrator der Grafschaft Oettingen (volle Titulatur) nach dem Tod von Johann Aloys [I.] Fürst zu Oettingen-Spielberg Franz (Johann Franz de Paula) Schenk Freiherr von Stauffenberg mit dem hinteren und vorderen Steinhaus in Amerdingen, so weit der Graben reicht, den Vorhöfen, Scheunen und Ettern, dem oberen Baumgarten, der Fischgrube und mit weiteren Gütern und Stücken in Amerdingen als Mannlehen, die von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rühren und deren Bebauer, Anstößer und Zinsleistungen genannt werden. Alle diese Güter und Rechte werden Franz Schenk Freiherr von Stauffenberg nach dem Lehensrecht der Grafschaft Oettingen verliehen, der durch seinen Obervogt Joseph Kilian Klinger aus Amerdingen schwört, seiner Lehensherrschaft treu zu sein, Schaden von ihr abzuwenden, ihren Nutzen zu fördern und sich wie ein guter Lehensmann gegenüber seinen Lehensherren zu verhalten, deren Rechte nicht eingeschränkt werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 244Archivalieneinheit
Neuburg, 1798 August 31 
Karl [IV.] Philipp Theodor Pfalzgraf [von Neuburg-Sulzbach] (volle Titulatur) belehnt nach dem Tod von Franz (Johann Franz) Schenk Freiherr von Stauffenberg die beiden Brüder Friedrich (Adam Friedrich) Schenk Freiherr von Stauffenberg, fürstlich-bambergischen Geheimen Rat, Hofmarschall und Ritterhauptmann, und Philipp (Philipp Karl) Schenk Freiherr von Stauffenberg, Domherrn in Bamberg, Würzburg und Augsburg, als damalige Inhaber des Gutes Amerdingen und alle ihre männlichen und weiblichen Erben mit den dort gelegenen Gütern und Stücken als Erblehen, die vom neuburgischen Fürstentum Bayern zu Lehen rühren und deren Bebauer und Zinsleistungen genannt werden. Diese Besitzungen waren zuletzt 1768 an Franz Schenk Freiherr von Stauffenberg verliehen worden. Als bevollmächtigter Anwalt von Friedrich Schenk Freiherr von Stauffenberg und Philipp Schenk Freiherr von Stauffenberg schwört Georg Friedrich Frickinger, Obervogt in Amerdingen, nach dem Inhalt eines Reversbriefes, dass sie ihre Treue zeigen, den Nutzen ihres Lehensherren fördern und sich in allen Dingen wie getreue Lehensleute verhalten werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 245Archivalieneinheit
Neuburg, 1800 Februar 15 
Kurfürst Maximilian [I.] Joseph [von Pfalz-Bayern] (volle Titulatur) belehnt nach dem Tod von Karl IV. Philipp Theodor Pfalzgraf von Neuburg-Sulzbach als nächster Agnat und rechtmäßiger Nachfolger im Herzogtum Pfalz-Neuburg die beiden Brüder Friedrich (Adam Friedrich) Schenk Freiherr von Stauffenberg, fürstlich-bambergischen Geheimen Rat, Hofmarschall und Ritterhauptmann, und Philipp (Philipp Karl) Schenk Freiherr von Stauffenberg, Domherrn in Bamberg, Würzburg und Augsburg, als Inhaber des Gutes Amerdingen mit allen ihren männlichen und weiblichen Erben mit den dort gelegenen Gütern und Stücken, die vom neuburgischen Fürstentum Bayern zu Lehen rühren und deren Bebauer und Zinsleistungen genannt werden. Diese Besitzungen waren zuletzt 1798 an Friedrich Schenk und Philipp Schenk Freiherren von Stauffenberg verliehen worden. Als bevollmächtigter Anwalt von Friedrich Schenk und Philipp Schenk Freiherrenvon Stauffenberg schwört Georg Friedrich Frickinger, Obervogt in Amerdingen, nach dem Inhalt eines Reversbriefes, dass sie ihre Treue zeigen, den Nutzen ihres Lehensherren fördern und sich in allen Dingen wie getreue Lehensleute verhalten werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 249Archivalieneinheit
München, 1821 November 20 
König Maximilian [I.] Joseph von Bayern beurkundet, dass er die mit seinem Lehensmann, dem Geheimen Rat und Universitätskurator Philipp Schenk Freiherr von Stauffenberg in Würzburg vorgenommene Allodifikationsbehandlung des vormals pfalz-neuburgischen und aus 23 Gütern und Stücken bestehenden Ritterlehens Amerdingen im Rentamt Höchstädt des Oberdonaukreises ohne Jurisdiktion für einen jährlichen Bodenzins von 22 fl 10 kr 3 h genehmigt, die er zu den im Lehenedikt bestimmten zwei Terminen an das Rentamt Höchstädt bar abzuliefern hat. In Übereinstimmung mit dem Lehenedikt vom 7. Juli 1808 (I. Titel, 2. Kapitel, § 11) übergibt König Maximilian I. Joseph von Bayern das Lehen gegen die Bezahlung des jährlichen Bodenzinses an Philipp Schenk Freiherr von Stauffenberg und seine Erben und verzichtet für sich und seine Erben auf alle Ansprüche an den bisherigen Lehenrechten und Nutzungen. Philipp Schenk Freiherr von Stauffenberg und seine Erben können das Lehen künftig innehaben und gebrauchen, wie es ihnen vorteilhaft ist und es wie ein volles Eigentum verkaufen und damit handeln. Der jährliche Bodenzins bleibt aber in allen Kauf-, Tausch- und Abtretungssfällen erhalten und ist solange zu entrichten, bis er nach dem Lehenedikt vom 7. Juli 1808 (§§ 18-20) abgelöst sein wird. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 248Archivalieneinheit
Augsburg, 1836 November 8 
Die Kammer der Finanzen der königlich-bayrischen Regierung des Oberdonaukreises beurkundet mit einem Ablösungsbrief, dass die Gutsherrschaft der Freiherren Schenk von Stauffenberg in Amerdingen nach der allerhöchsten Verordnung vom 7. Juli 1808 bei dem königlich-bayrischen Rentamt Höchstädt den Lehenallodifikationsbodenzins, der durch Regierungsdekret vom 29. Dezember 1821 auf das pfalzneuburgische Ritterlehen in Amerdingen mit 22 fl 10 kr 6 h gelegt worden ist, um die wirklich bar abgeführte Summe von 554 fl 28 kr 3 h abgelöst und dadurch das erwähnte pfalz-neuburgische Ritterlehen von dem Bodenzins von 22 fl 10 kr 6 h gänzlich frei gemacht hat. 
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