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Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
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Dep. 38 T 1 Nr. 279Archivalieneinheit
1327 August 27 (ahn dem Freytag nach Sanct Bartholomeuß tag) 
Graf Ludwig [VIII.] von Oettingen und Graf Friedrich [II.] von Oettingen beurkunden, dass sie Heinrich von Scheppach und seinen Erben für den von ihm geleisteten Dienst 60 lb h schuldig sind und ihm dafür die Reuthe (Ru(o)tin) zu Amerdingen, die in der Runen liegt, den Kirchensatz zu Sternbach, die Vogtei und alles, was dazugehört, als rechtes Eigentum mit allen bisher üblichen Gewohnheiten, Rechten und Nutzen an den Sölden, Feldern, Gewässern und den Weiden übergeben haben. Die Aussteller versprechen Heinrich von Scheppach und seinen Erben nach dem Landesrecht, dass diese Übergabe auf Dauer beständig sein soll und gewährleistet wird. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 280Archivalieneinheit
1329 Oktober 27 (an der zwelf botten abent Symonis et Jude) 
Abt Ulrich und der Konvent des Benediktinerklosters Heilig Kreuz in Donauwörth (Werde) im Bistum Augsburg beurkunden, dass sie mit Zustimmung von Bischof Friedrich [I. Späth von Faimingen] von Augsburg ihr eigenes Gut zu Osterhofen, das Heinrich Ku(e)nnink für eine jährliche Zinsleistung von einem 1/2 lb h innehat, mit allen Gehölzen und Wiesen und mit dem gegenwärtigen und künftigen Nutzen an den Ritter Heinrich von Scheppach, den Vogt Ulrich von Eglingen und ihre Erben für 30 lb h als rechtmäßiges Eigentum verkauft haben. Die Aussteller verzichten für sich und ihre Nachkommen auf alle Rechte an diesem Gut mit dem geistlichen und weltlichen Gericht, gewährleisten den Käufern alle Rechte daran und haben den Herren Heinrich von Eglingen und Heinrich Ku(e)nnink die Pflichtsumme dafür ausbezahlt. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 281Archivalieneinheit
1330 Juli 24 (an Sanct Jacobs abent) 
Graf Ludwig [VIII.] von Oettingen und Graf Friedrich [II.] von Oettingen beurkunden, dass sie ihre an der Kessel in Amerdingen (Ahmerdingen) gelegene [obere] Mühle mit ihren im einzelnen genannten Gülten, allen Zugehörungen an Wegen, Weiden, Gewässern, Gehölzen und Feldern, dem gegenwärtigen und zukünftigen Nutzen und den hergebrachten Gewohnheiten und Rechten an ihren Diener Heinrich von Scheppach und seine Geschwister für 50 lb h als Eigentum verkauft haben. Die Aussteller bestätigen die Bezahlung und verzichten für sich und ihre Erben auf alle Rechte und Forderungen, die sie an der Mühle mit geistlichen oder weltlichen Rechten haben könnten, so dass die Käufer über die Mühle als ihr rechtmäßiges Eigentum verfügen können. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1417Archivalieneinheit
1386 Mai 25 (an Sant Urbans tag) 
Anna Geroltin von Frickingen, Bürgerin zu Nördlingen, beurkundet für sich und ihre Erben eine Selde, die sie in Frickingen besessen hat und die Bu(i)nde genannt wird, mit allem Zubehör und Rechten mit Berthold von Westerstetten zu Katzenstein (Katzstain) gegen eine Sölde zu Kösingen (Kesingen) getauscht hat. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 282Archivalieneinheit
1403 Januar 27 (des nehsten Sampstagz vor unser Frauen tag Liechtmess) 
Hans von Bollstadt der Jüngere bekennt für sich und alle seine Erben, dass er der ehrbaren Frau Adelheid Stauffer und allen ihren Erben eine von ihm bisher innegehabte und genutzte Holzmark bei Sternbach (Sterenbah), die Stenglach genannt, als freies Eigentum zur Nutzung von Grund und Boden und allen Zugehörungen verkauft hat und sie dafür 13 rh fl bezahlt hat. Der Verkäufer verzichtet für sich und seine Erben auf alle Ansprüche und Rechte an dieser Holzmark und verspricht, sie mit Grund und Boden und allen Zugehörungen den Käufern nach dem Eigen- und Landesrecht zu übertragen und dass sie bei allen sich ereignenden Unfällen und Irrungen ihr Recht einfordern können. Auf Bitte des Ausstellers siegelt auch sein Schwager Jerg von Weiler. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 283Archivalieneinheit
1408 Juni 1 (an dem hailigen Pfingstaubend) 
Anna von Roden, Witwe des verstorbenen Seitz (Seytzen) von Eglingen, ihr Sohn Otto (Otten) von Eglingen und ihre Töchter Margret von Eglingen, Katharina von Eglingen und Anna von Eglingen bekennen für sich und alle ihre Erben, dass sie mit Rat ihrer nächsten Freunde 3 Tagwerk Wiesenmatten an dem Bauernbach (Purenbach) [in Amerdingen] mit Grund und Boden und allen Zugehörungen als rechtes Eigentum an Adelheid Stauffer, die Witwe von Eberhard von Scheppach, für 24 rh fl verkauft haben, auf alle ihre früheren Ansprüche mit oder ohne Recht verzichten und dass die Käuferin bei allen sich ereignenden Irrungen nach dem Eigen- und Landesrecht ihr Recht einfordern kann. Zur Gewährleistung des Verkaufs verpflichten sich Breiden von Eglingen, die Tochter von Anna von Roden, und eine noch nicht volljährige Schwester von ihr. Als Bürgen haben die Verkäufer zur Sicherheit der Käuferin und ihrer Erben eingesetzt: Hertnitten von Rammingen (Rammungen) zu Dottenhausen (Tawtenhusen) und die beiden Brüder Stephan Plossen und U(o)lrich Plossen. Abschließende Erklärung über die Bürgschaftsleistung im Einlager in einem Wirtshaus zu Lauingen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1418Archivalieneinheit
Höchstädt, 1419 Januar 13 (an Freitag vor Anthoni) 
Ludwig [III.] Pfalzgraf bei Rhein (voller Titel) belehnt Heinrich von Otting als Lehensträger seiner Schwester Justine von Westerstetten, der Witwe des verstorbenen Hans von Westerstetten, und ihrer beiden Söhne Wilhelm und Martin von Westerstetten mit dem Dorfgericht zu Mörslingen, mit dem dortigen Hirtenstab, der jährlich 14 ß h gültet, mit der dortigen Taverne, die jährlich 3 lb h gültet, mit der Vogtei auf dem dortigen Hof, die jährlich 2 Malter Korn und Hafer nach Höchstätter Maß, 5 1/2 lb h und 3 Fastnachtshühner gültet, und mit acht dortigen Selden, die jährlich 4 lb h, 40 Herbsthühner und 8 Fastnachtshühner gülten. Die genannten Güter liegen alle im Landgericht zu Höchstädt und rühren vom Fürstentum Bayern zu Lehen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 284Archivalieneinheit
1409 März 21 (an Donerstage nach dem Su(e)ntag, als man singet in der heilgen Vasten Letare) 
Seitz (Seytz) von Eglingen und seine Ehefrau Katharina von Eglingen bekennen, dass sie Georg von Scheppach (Georien Scheppacher) zu Amerdingen (Ahemartingen) und seinen Erben einen Wald, die Bergwiesen (Berg), und das Wisflecklin, das alles zusammen 12 Jauchert umfasst, verkauft haben und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme von 23 rh fl. Der Wald und das Wisflecklin sind ein Lehen von Graf Ludwig [XI.] von Oettingen und Graf Friedrich [III.] von Oettingen, liegen bei den Wäldern von Georg von Scheppach und werden ihm mit den gegenwärtigen und künftigen Rechten, Zugehörungen und Grund und Boden als unbelastetes Lehen und freies Eigentum verkauft, wie es die bisherigen Besitzer hergebracht und innegehabt haben. Abschließend versprechen die Aussteller Bürgschaftsleistung im Einlager in Nördlingen und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 250Archivalieneinheit
1411 Oktober 9 (an dem nechsten Frytag vor Sand Gallen tage) 
Die Brüder Graf Ludwig [XI.] von Oettingen und Graf Friedrich [III.] von Oettingen belehnen Georg (Jo(e)rigen) von Scheppach mit der Hälfte eines Hofes in Amerdingen (Achmerdingen), den derzeit Ott Kromer bebaut, mit allen seinen Zugehörungen und insbesondere mit dem Hofholz, den er auf Wiederkauf von Anna von Roden, der Witwe des verstorbenen Seitz (Sitzen) von Eglingen, gekauft hat. Da der Hof mit allen seinen Zugehörungen und insbesondere mit dem Hofholz von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rührt, hat Anna von Roden bei der Lehensherrschaft um Zustimmung zu diesem Verkauf und zu der Übergabe an Georg von Scheppach gebeten, der damit von den Grafen von Oettingen wie die Vorbesitzerin belehnt wird, ohne ihre Rechte daran einzuschränken. Außerdem wird verabredet, dass im Fall des Wiederkaufs durch Anna von Roden oder ihre Erben die Lehenschaft von Georg von Scheppach beendet sein soll. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 285Archivalieneinheit
1416 April 23 (an Sant Georien des heilgen marterers tag) 
Anna von Roden, Witwe von Seitz (Seytzen) von Eglingen, ihr Sohn Otto von Eglingen, Bruder des Deutschen Ordens, und ihre Töchter Katharina von Blindheim (Plinthein), Ehefrau von Veit von Blindheim, Schwester Anna [von Eglingen], Klosterfrau zu Mödingen (Medingen) und Schwester Brigitta [von Eglingen], Klosterfrau zu Unterliezheim (Lyetzhein), bekennen, dass sie an Georg von Scheppach (Georien Scheppacher) und seine Schwester Katharina von Scheppach (Ka(e)thrin Scheppacherin) und alle ihren Erben, seien es Söhne oder Töchter oder alle anderen, denen sie es in Zukunft geben würden, einige Güter in Amerdingen (Ahema(e)ertingen), deren Zinsleistungen beschrieben werden, verkauft und die Käufer dafür 400 rh fl bezahlt haben: einen Hof mit allen Rechten und Zugehörungen, den derzeit Otto Cra(e)mer bebaut und das Hofholz mit Grund und Boden und Zugehörungen, die beide Lehen von Graf Ludwig [XI.] von Oettingen und von Graf Friedrich [III.] von Oettingen sind, drei bisher eigene Sölden zu Amerdingen mit Zugehörungen, von denen zwei derzeit von Heinz Vögler bebaut werden und die dritte von dem Bosermayn bebaut wird und das Holz jenseits des Bauernbachs, Deckinger genannt, mit allen Zugehörungen. Zur Sicherheit setzen die Verkäufer Veit von Blindheim, Hans von Blindheim, Wilhelm von Blindheim und Seitz (Seytz) von Eglingen als Bürgen ein. Die Aussteller versprechen abschließend die Bürgschaftsleistung im Einlager in einem Wirtshaus in Nördlingen und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 251Archivalieneinheit
1431 Juli 26 (Am Dorstag nach Sant Jacobs tag) 
Graf Ludwig [XI.] von Oettingen, Hofmeister von König Sigismund, und sein Neffe Graf Johann [I.] von Oettingen belehnen Georg (Jorgen) von Scheppach den Älteren mit einigen Gütern und Rechten in Amerdingen (Achmerdingen), die von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rühren und deren Zinsleistungen genannt werden: die Burg von Amerdingen (Achmerdingen), so weit als der Graben und der Hof mit Scheunen und Etter reicht, den alten Burggarten mit 2 Höfen und jeweils 2 Jauchert Acker im Feld, den Hof der Eylingerin, den derzeit der Schnell bebaut, ein Hofholz, der Berg genannt, das Lehen des Stefan Wuk, das Lehen von Hans Dur, 2 Tagwerke Wiesen Söldner Flecken und den Kirchensatz von Amerdingen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1419Archivalieneinheit
1432 Juni 3 (am nehsten Aftermontag vor dem heiligen Pfingstag) 
Die Vettern Ludwig [XI.] und Johann (Johannes) [I.] Grafen von Oettingen belehnen den Ritter Wilhelm (Wilhalm) Ha(e)len mit einem Hof "zu unser frawen" in Riedhausen (Riethusen), den derzeit der Meyger bebaut, den er von Jörg Ha(e)len gekauft und den Ausstellern mündlich aufgetragen hat, als rechtes Mannlehen, da er von der Grafschaft der Aussteller zu Lehen rührt. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 286Archivalieneinheit
1433 März 27 (am Fritag vor Judica) 
Prior Albrecht und der Konvent des Karthäuserklosters Christgarten [in Ederheim] belehnen Hans Kaufmann und seine Erben mit der [oberen] Mühle in Amerdingen (Ahmerding), genannt die Ziegelmühle, mit allen gewöhnlichen Zugehörungen und einer Wiese in und neben dem Weiher, deren Zinsleistungen genannt werden. Unterhändler (tediger und reder) waren Hans Schmid (Smid) und Martin Kesseler in Amerdingen. Hans Kaufmann und seine Erben sollen zukünftig getreue Hintersassen des Kartäuserklosters Christgarten sein und sich nicht dagegen auflehnen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 287Archivalieneinheit
1433 Oktober 5 (an Montag nach Sant Michels tag) 
Prior Albrecht und der Konvent des Karthäuserklosters Christgarten [in Ederheim] im Bistum Augsburg bekennen für sich und ihre Nachkommen, dass sie Georg (Jorgen) von Scheppach zu Amerdingen (Ahmertingen) und seinen Erben ihre in Amerdingen gelegene Mühle mit dem Weiher und einen ebenfalls in der Markung von Amerdingen gelegenen, an Georg von Scheppach angrenzenden und der Kurz genannte Wald mit den dazugehörenden Zinsen als freies Eigentum verkauft haben und er dafür 200 gute rh fl bezahlt hat. Die Mühle ist derzeit als Erblehen an Hans Kaufmann vergeben und zinst unter anderem an einem Jahrtag, den die verstorbenen Eheleute Heinrich von Scheppach und seine Ehefrau Margarethe von Scheppach gestiftetet haben, 1 Malter Korn als Spende an die Pfarrkirche Sankt Vitus, das der Müller umsonst mahlen muss. Die Aussteller erklären abschließend Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1441Archivalieneinheit
1438 April 16 (uff Mitwochen vor Sant Jo(e)rgen tag) 
Matthäus Tu(e)rracher, Bürger zu Ulm, verkauft 5 Tagwerke Wiesmahd zu Blindheim (Plinthein), der Brühl (Bru(e)el) genannt und bei der Wiesmahd der Messe von Höchstädt und der dortigen Wiesmahd gelegen, mit allen Ein- und Zugehörungen und Rechten und Gerechtigkeiten, an Heinrich von Lauterbach (Luterbach), Bürger zu Lauingen (Laugingen), und alle seine Erben für 100 fl rh und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Der Aussteller erklärt abschließend Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 223Archivalieneinheit
Landshut, 1448 November 1 (An Allerheiligentag) 
Heinrich [IV.] Herzog [von Bayern-Landshut] (volle Titulatur) belehnt Wilhelm von Scheppach in Amerdingen (Achmerdingen) mit Gütern und Stücken, die vom Herzogtum Bayern zu Lehen rühren und deren Zinsleistungen genannt werden: das Lehen von Peter Zecher (Peter Czecherß), das früher von dem Amboß (Anpoßen) bebaut wurde, das Gütlein des Stefan (Steffan), die Sölde von Paul Roten, die Sölde von Peter Zecher, eine Hofstatt daselbst, die Sölde der Bugenhoferin, die Sölde der Bellerin, die Sölde von Hans Kunz (Hannsen Konsen), die Sölde der alten Scherin, die Sölde des alten Stefan (Steffan), die Sölde des Hermann, die Sölde von Kunz Weinmann (Cuntzen Weinman), die Sölde von Hans Ayrerß, die Sölde des Annderleins, die Sölde des Martin (Merttem) Kurlubuß, die Sölde von Walburga Amboß (Anboßin), die Sölde des Gallen, die Sölde von Anna Kramer, die Sölde von Anna Kolb und die Sölde von Anna Schneider (Anna Sneyderin). Der Belehnte gelobt seine Treue, den Nutzen seines Lehensherren zu fördern, das Lehen nicht zu verschweigen und sich in allen Dingen wie ein getreuer Lehensmann zu verhalten. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 224Archivalieneinheit
Lauingen, 1451 Juni 9 (An Mitichen vor dem heiligen Pfingsttag) 
Ludwig [IX.] Herzog [von Bayern-Landshut] (volle Titulatur) belehnt Wilhelm von Scheppach mit Gütern und Stücken zu Amerdingen (Achmerdingen), die vom Herzogtum Bayern zu Lehen rühren und deren Zinsleistungen genannt werden: das Lehen von Peter Zecher, das früher von dem Amboß (Anposen) bebaut wurde, das Gütlein des Stefan (Steffan), die Sölde von Paul Roten, die Sölde von Peter Zecher, eine Hofstatt daselbst, die Sölde der Bugenhoferin, die Sölde der Bellerin, die Sölde von Hans Kunz (Hannsen Konsen), die Sölde der alten Scherin, die Sölde des alten Stefan (Steffan), die Sölde des Hermann, die Sölde von Kunz Weinmann (Kontzen Weinmann), die Sölde von Hans Ayrerß, die Sölde des Annderleins, die Sölde des Martin (Mertem) Kurlubuß, die Sölde von Walburga Anboß (Walpurgen Anboßin), die Sölde des Gallen, die Sölde von Anna Kramer, die Sölde von Anna Kolb und die Sölde von Anna Schneider (Anna Synderin). Der Belehnte gelobt seine Treue, den Nutzen seines Lehensherren zu fördern, das Lehen nicht zu verschweigen und sich in allen Dingen wie ein getreuer Lehensmann zu verhalten. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 288Archivalieneinheit
1453 August 20 (am nechsten Montag nach Unser Lieben Frawen tag assumptio) 
Margreth, Witwe von Hans von Mauren, genannt Slaiß, und Bürgerin zu Nördlingen, bekennt für sich und alle ihre Erben, dass sie alle ihre Güter zu Brachstadt (Brachstetten), deren Bebauer und Zinsleistungen genannt werden, an Georg (Jörgen) von Scheppach zu Amerdingen (Achmerdingen) und alle seine Erben in der Art und Weise als freies Eigentum verkauft hat, wie diese Güter bisher im Besitz ihres verstorbenen Ehemannes und in ihrem Besitz gewesen sind: einen Hof zu Brachstadt, den derzeit Wilhelm Haider bebaut, einen Hof, den derzeit Thomas Stark bebaut, zwei Sölden, die derzeit Paul Miller innehat, eine Sölde, auf der derzeit Paul Scheber sitzt, den Zeißbachacker, den derzeit Klaus Epp bebaut und alles an dazugehörenden Hofstätten und Hofraiten, Ehehaften, Zwingen und Bännen, Äckern und Wiesen, Garten und Wasen, kleinen und großen Wäldern, stehenden und fließenden Gewässern, Weiden und Feldern, Brachland und Reuteland und Wegen und Stegen mit dem gegenwärtigen und künftigen Nutzen daraus. Die Ausstellerin erklärt abschließend Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 252Archivalieneinheit
1455 Juni 23 (Am Montag vor Sant Johanns tag Sunwenden genannt) 
Heinrich von Stainheim und Peter von Westernach beurkunden, dass sie von Graf Ulrich von Oettingen als derzeit ältestem Grafen von Oettingen in seinem Namen und im Namen von Wilhelm [I.] Graf von Oettingen und Ludwig [XIII.] Graf von Oettingen über die Lehenträgerin Agnes von Scheppach, geborene von Stainheim, das Steinhaus in Amerdingen (Ahmerdingen) zusammen mit dem Graben, den Fischhäusern, den Scheunen und dem Etter, 6 Jauchert Acker, den Maierhof zu Ziertheim (Zurten), den Hof von Seitzen Saligen und 15 Sölden als Mannlehen empfangen haben, deren Zinsleistungen genannt werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 253Archivalieneinheit
1456 Januar 23 (Am Fritag vor Sant Pauls tag bekerung) 
Ulrich Graf von Oettingen beurkundet, dass Georg von Scheppach vor ihm erschienen ist und beabsichtigt, eine Mühle unter dem Dorf Amerdingen (Ahamerdingen) an der Kessel auf der Haide zu bauen [untere Mühle]. Da die Mühlstatt im Landgericht der Grafschaft Oettingen liegt, kann Georg von Scheppach die Mühle nicht ohne Erlaubnis der Grafen von Oettingen bauen und bittet um ihr Einverständnis. In Anbetracht seiner bisher treu und willig geleisteten Dienste, die auch zukünftig von ihm zu erwarten sind, wird ihm die Erlaubnis zum Bau der Mühle erteilt, nachdem er auch Wilhelm [I.] Graf von Oettingen darum gebeten hat. Er erhält alle Freiheiten und Vollmachten, die ihm nach den Freiheiten der Grafschaft Oettingen gegeben werden können, um die Mühle an dem geplanten Ort oder an einem anderen Ort in der Grafschaft Oettingen nach seinem Willen und Nutzen bauen zu können. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 289Archivalieneinheit
1468 Dezember 23 (uff Freytag nach Sannd Thomastag apostoli) 
Georg von Scheppach bekennt, dass ihm sein Bruder Wilhelm von Scheppach das Lehen zu Amerdingen (Ahmerdingen), das derzeit der Schretzhaimer innehat, und die Sölde, die derzeit Andreas (Endris) Maurer innehat, mit ihren Gülten und Zugehörungen auf Wiederlösung verkauft und ihm darüber eine Urkunde ausgestellt hat. Georg von Scheppach, seine Erben oder andere Besitznachfolger sollen diese Güter dem Verkäufer oder seinen Erben für 160 rh fl gemeiner und guter Landeswährung Wiederlösung zurückgeben. Das Jahr der Wiederlösung können der Verkäufer oder seine Nachfolger frei wählen. Der genaue Zeitpunkt soll aber einen Monat vorher bekanntgegeben werden und die Summe von 160 rh fl gemeiner guter Landeswährung einen Monat nach der Bekanntgabe der Wiederlösung in der Stadt Nördlingen bezahlt werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 290Archivalieneinheit
1473 Februar 14 (uff Sonntag an Sand Valentinstag) 
Jakob Kraus bekennt für sich und alle seine Erben, dass ihm Georg von Scheppach der Ältere seine [obere] Mühle zu Amerdingen (Ahmerdingen), die Ziegelmühle genannt, mit allen Zugehörungen als Erblehen geliehen hat, er und seine Erben die Mühle in gutem Zustand erhalten, den Weiher wie von altersher üblich versehen und die im einzelnen genannten Zinsleistungen entrichten müssen. Die Mühle zinst unter anderem an einem Jahrtag, den die verstorbenen Eheleute Heinrich von Scheppach und seine Ehefrau Margarethe von Scheppach gestiftetet haben, 1 Malter Korn als Spende an die Pfarrkirche Sankt Vitus, das der Müller umsonst mahlen muss. Der Käufer verspricht, dass er und seine Nachfolger ihrer Herrschaft dienen werden, wie es Hintersassen schuldig sind. Der Käufer und seine Nachfolger haben das Recht, ihr Erbrecht und ihre Gerechtigkeit an dieser Mühle an wen auch immer zu verkaufen. Die Käufer müssen aber zum Betrieb einer Mühle geeignet sein, vom Lehensherren angenommen werden und sich allen genannten Bedingungen unterwerfen. Wenn einer der Lehensinhaber sterben oder aus anderen Gründen die Mühle aufgeben sollte, müssen 2 fl an den Lehensherren bezahlt werden, die auch von dem Nachfolger entrichtet werden müssen. Der Lehensherr verpflichtet sich gegenüber dem Belehnten, seinen Erben und seinen Nachfolgern, dass er die Zinsleistungen nicht erhöhen wird. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 254Archivalieneinheit
1476 März 16 (am Samestag nach dem Suntag als man inn der hailigen kirchen singet Reminiscere inn der Vasten) 
Ulrich Graf von Oettingen übergibt in seinem und im Namen seiner Vettern Agnes (Augnes) von Scheppach und ihrem Bruder Georg (Jorig) von Scheppach, den Kindern von Wilhelm von Scheppach, auf ihre Bitte und für ihre Treue die beiden bisher der Grafschaft Oettingen lehenbaren und mit ihren Zinsleistungen beschriebenen Höfe von Matthias Schreiber (Mathis Schreibere) und des verstorbenen Seitz in Ziertheim (Zurtten) im Verkehrswert von 750 fl als freies Eigentum. Die beiden Geschwister bitten um die Übertragung der Höfe nach dem Tod ihrer Mutter und der Wiederverheiratung ihres Vaters, der ihnen ihr mütterliches Erbteil nicht vollständig auszahlen konnte und sie deshalb mit den beiden Höfen abgefunden hatte. Die Grafen von Oettingen behalten sich vor, dass Georg von Scheppach von den Gütern, die er zukünftig durch eine Heirat oder auf andere Art und Weise erwirbt, der Grafschaft Oettingen soviel zurückgibt und wieder als Lehen empfängt, wie er aus seinem Anteil aus den beiden Höfen erlösen wird und wozu er sich verpflichtet hat. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 291Archivalieneinheit
1476 Mai 5 (auf Sonntag nach Sand Philipp und Sand Jacobs der hailigen zwayer zwelf poten) 
Kaspar Silberlin bekennt für sich und alle seine Erben, dass ihm Georg von Scheppach der Ältere für sich und seine Erben eine Badstube in einem Haus in Amerdingen (Ahmerdingen) mit Weiher und Wasserleitung und anderen Zugehörungen für 18 rh fl verkauft und eine Urkunde über diesen Kauf erhalten hat. Der Käufer erhält die Badestube mit dem Haus in Amerdingen mit der Erbgerechtigkeit und entrichtet dafür eine jährliche Herrengülte am Sankt Michaelstag. Der Verkäufer behält das Recht, in dem Weiher Fische zu halten und darf darin vom Käufer nicht beeinträchtigt werden. Ein zukünftiger Verkauf der Erbgerechtigkeit durch den Käufer oder seine Erben ist nur im Einverständnis mit dem Verkäufer oder seinen Erben möglich und erlangt ohne dieses Einverständnis keine Rechtskraft. Wenn der Käufer und seine Nachfolger versterben oder aus anderen Gründen die Badstube aufgeben müssen, sind dem Verkäufer für jede Person 10 ß gemeiner Landeswährung als Weglos zu bezahlen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 225Archivalieneinheit
Lauingen, 1476 Juni 7 (An Frytag in den Pfingstfeyrn) 
Ludwig [IX.] Herzog [von Bayern-Landshut] (voller Titel) belehnt Georg (Jo(e)rigen) von Scheppach mit Gütern und Stücken in Amerdingen (Achmerdingen), die vom Herzogtum Bayern zu Lehen rühren und deren Zinsleistungen genannt werden: das Lehen von Kaspar Kurlubus (Kurlibus), das Gütlein des Schretzenmaier (Schretzamairs), die Sölde von Andreas Maurer (Enndres Murers), die Sölde von Barbara Schretzhaimer (Barblen Schretzhaimerin), die Hofstatt des alten Schretzhaimers, die Sölde der Ruhen Schneider (Schniderin), die Sölde des Kaspar Kurlubus (Kurlibus), die Sölde von Hans Schyren, die Sölde von Thomas (Domma) Sayler, die Sölde von Ulrich Zimmermann (Zymermans), die Sölde von Michael Bachmann, die Sölde der Schneiderin (Schniderin), die Sölde des Moritz (Maritzen) und die Sölde des Salmeyrs. Georg von Scheppach wurden diese Lehen von seinem Bruder Wilhelm von Scheppach übergeben, der sie vor ihm inne hatte. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 292Archivalieneinheit
1476 Juli 17 (an Sant Alexius des heiligen beichtigers tage) 
Die Brüder Wilhelm von Scheppach und Georg (Jo(e)rg) von Scheppach der Ältere zu Amerdingen bekennen für sich und alle ihre Erben, dass sie ihrem Sohn und Neffen Georg (Jorgen) von Scheppach alle ihre Leibeigenen (aigenlewte), seien es Männer, Frauen oder Kinder, mit allen mit der Leibeigenschaft derzeit und künftig verbundenen Gerechtigkeiten, zu rechtem Eigen gegeben haben. Die Aussteller verzichten auf alle ihre Rechte an diesen Leibeigenen, die nun Georg von Scheppach als neuem Leibherrn gehorsam, dienstbar und botmäßig sein sollen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 226Archivalieneinheit
Landshut, 1482 Februar 8 (Am Freitag nach Dorothee virginis) 
Die Brüder Wilhelm von Scheppach und Georg (Jo(e)rg) von Scheppach der Ältere zu Amerdingen bekennen für sich und alle ihre Erben, dass sie ihrem Sohn und Neffen Georg (Jorgen) von Scheppach alle ihre Leibeigenen (aigenlewte), seien es Männer, Frauen oder Kinder, mit allen mit der Leibeigenschaft derzeit und künftig verbundenen Gerechtigkeiten, zu rechtem Eigen gegeben haben. Die Aussteller verzichten auf alle ihre Rechte an diesen Leibeigenen, die nun Georg von Scheppach als neuem Leibherrn gehorsam, dienstbar und botmäßig sein sollen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 227Archivalieneinheit
Landshut, 1482 Februar 8 (Am Freytag nach Dorothee virginis) 
Georg Herzog [von Bayern-Landshut] (volle Titulatur) belehnt Hans von Scheppach mit Gütern und Stücken in Amerdingen (Achmerdingen), deren Zinsleistungen genannt werden: das Lehen von Kaspar Kurlubus (Kurlebens), das Gütlein des Schretzenmaier, die Sölde von Andreas Maurer (Enndres Murer), die Sölde von Barbara (Barblein) Schretzhaimer, die Hofstatt des alten Schretzhaimer, die Selde der Ruhen Schneider (Schniderin), die Sölde von Kaspar Kurlubus (Kurlebus), die Sölde von Hans Schyren, die Sölde von Thomas Sayler, die Sölde von Ulrich Zimmermann, die Sölde von Michael Bachmann, die Sölde des Schneider, die Sölde des Moritz und die Sölde des Salmeyer. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1422Archivalieneinheit
1483 Juli 29 (uff Afftermontag nachst nach Sannd Maria Magdalenentag) 
Ott Bosermann (Boserman), in Nattheim (Natton) wohnhaft, Agnes Bosermann (Bosermenyn), die Ehefrau von Jakob Schmid zu Tübingen (Tüwyngen), und Ursula Bosermann, die in Amerdingen (Ahmerdingen) wohnhafte Witwe von Hans Schneider, alle drei leibliche Geschwister, beschließen in einer einvernehmlichen Vereinbarung: Nach dem Tod ihrer leiblichen Schwester Margreth Bosermann soll ihr Sohn Hans Bosermann das gesamte bewegliche und unbewegliche Hab und Gut seiner Mutter erben. Die Aussteller verzichten auf alle ihre Ansprüche. Dieser Erbverzicht wird ungültig, falls Hans Bosermann vor seiner Mutter stibt. Falls Hans Bosermann seine Mutter überlebt, nach seinem Tod zusammen mit seiner Ehefrau aber keine ehelich geborenen Leibeserben hinterläßt, fällt das Erbe seiner Mutter an die Aussteller und ihre Erben, da es ihnen nach Namen und Stamm zugehört. Bei einer Heirat von Hans Bosermann zu Lebzeiten oder nach dem Tod seiner Mutter und der Geburt von einem oder mehreren Leibeserben fällt das von seiner Mutter erhaltene Erbe an seine Ehefrau und seine Kinder. Jakob Schmid erklärt, dass diese Vereinbarung mit seiner Zustimmung erfolgt ist und er auch in Zukunft nicht dagegen verstoßen wird. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 293Archivalieneinheit
1490 März 22 (auff Montag nach Mittervasten) 
Die Brüder Hans von Scheppach zu Amerdingen und Heinrich von Scheppach bekennen, dass sie ihr Haus mit Hofreite mit zwei dabei gelegenen Gärten, das an die Hofreite von Peter Baumeister (Pawmayster) und an die Sternbacher Gasse grenzt, an den derzeit in Amerdingen sesshaften Georg (Jorgen) Schretzhaimer verkauft haben und er dafür 40 fl rh Landeswährung bezahlt hat. Zusätzlich ist der Käufer auch zu im einzelnen genannten Zinsleistungen verpflichtet. Bei einem Weiterkauf des Hauses ist das Einverständnis des Verkäufers erforderlich. Die Gärten kann der Käufer aber nach seinem Belieben weiterverkaufen. Mit Einverständnis des Verkäufers kann der Verkäufer eine Scheune bauen und zu dem Haus setzen. Über den Verkauf sollen beide Seiten einen eigenen Kaufbrief erhalten. 
Pergament - Ausfertigung 
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Dep. 38 T 1 Nr. 294Archivalieneinheit
1490 Dezember 6 (auff Sannd Nicolaus tag) 
Matthias (Matheis) Müller (Muller) zu Amerdingen (Achmerding) bekennt für sich und seine Erben, dass ihn Hans von Scheppach mit einer Mühle zu Amerdingen und allen ihren Zugehörungen, die untere Mühle genannt, als rechtes Erblehen belehnt und er dafür eine im einzelnen genannte Herrengülte zu entrichten hat. Der Belehnte, seine Erben und Nachkommen unterstehen Gericht und Stab des Lehensherren und sollen sich nicht in die Leibeigenschaft einer anderen Herrschaft begeben. Der Belehnte, seine Erben und Nackommen können die Erbgerechtigkeit an dieser Mühle verkaufen, wenn der Käufer zum Betreiben einer Mühle geeignet und der Lehensherr damit einverstanden ist. Bei jedem Verkauf der Erbgerechtigkeit muss der, der die Mühle verlässt, dem Lehensherren 2 rh fl bezahlen. 
Pergament - Ausfertigung 
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Dep. 38 T 1 Nr. 316Archivalieneinheit
1497 November 10 (an Sanct Martins des heiliigen bischoffs und peichtigers abent) 
Abt Bartholomäus und der Konvent des Benediktinerklosters zum Heiligen Kreuz in Donauwörth (Thonauwerd) im Bistum Augsburg bekennen für sich und alle ihre Nachkommen, dass ihre Streitigkeiten mit Bernhard von Westerstetten, Dekan des Stifts zu Ellwangen (Elbang), wegen 60 Weißpfennig ewiger Zinsen, die seine Schwester von Scheppach und ihre Kinder dem Kloster jährlich zu geben schuldig sind, durch den Reichserbmarschall Leonhard und den Junker Heinrich von Diemantstein in einer gütlichen Einigung beider Parteien zur Vermeidung weiterer Kosten und weiteren Unwillens beigelegt wurden. Die umstrittenen 60 Weißpfennig sollen zukünftig weder gefordert noch gegeben, sondern ganz aufgehoben werden. Außerdem soll die Urkunde, in der die Schuldverschreibung von Wilhelm von Scheppach und seinem Bruder Georg von Scheppach über 100 fl enthalten ist, Bernhard von Westerstetten übergeben werden. Bei der Übergabe der Urkunde sollen Bernhard von Westerstetten 2 fl und seine Schwester von Scheppach und ihre Kinder 3 fl dem Kloster bezahlen, wodurch alle Forderungen endgültig aufgehoben sein werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 255Archivalieneinheit
1507 November 6 (Uff Sanct Leonharts des hailigen abbts tag) 
Wolfgang [I.] Graf von Oettingen belehnt als ältester regierender Graf von Oettingen in seinem Namen und im Namen seines Vetters Joachim Graf von Oettingen Veit von Scheppach mit einigen Gütern in Amerdingen (Ahmerdingen) als Mannlehen, die von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rühren und deren Zinsleistungen genannt werden: das Steinhaus in Amerdingen (Ahmerdingen), so weit der Graben reicht, der Vorhof, die Scheune und die Hälfte der Fischgrube, jeweils 2 Jauchert Acker und die Hälfte der Holzmark, die Berg genannt wird, die zu diesem Anwesen gehört, der Kirchensatz, die Hofstatt des Reuchlinger, die Hofstatt von Hans Con, zwei Hofstätten des Joß, die Hofstatt des Preunlin, die Hofstatt des Bechlin, die derzeit der Thomas besitzt, zwei derzeit wüste Hofstätten von Peter Füssen und die bei Paulsen Vischer liegende Hofstatt, die derzeit ebenfalls wüst liegt. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 296Archivalieneinheit
1510 Juni 18 (uff Aftermontag nach Sannt Veits tag) 
Hans von Scheppach zu Amerdingen (Ahmerdingen) bekennt für sich und seine Erben, dass er seinem Vetter Veit von Scheppach zu Amerdingen einige Güter und Stücke verkauft und er ihm dafür 600 fl gemeiner Landeswährung bezahlt hat. Verkauft werden folgende Güter, deren Zinsleistungen genannt werden: ein Hof in Seelbronn, den derzeit Hans Nonnenbauer bebaut, die Ziegelmühle und den dazu gehörenden Weiher zu Amerdingen, die derzeit Veit Muller innehat, die Schankwirtschaft (tafernn), die derzeit Hans Bock innehat, eine Wiese zu Sternbach, die Höldsmad genannt. Der Aussteller verspricht Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 295Archivalieneinheit
1510 Juli 17 (uff Mittwuch Sannt Alexius des hailigen beichtigers tag) 
Hans von Gundelshain zu Schwaningen, Hans von Scheppach zu Amerdingen (Ahmerdingen) und Hans von Hurnhain zu Hohaltingen bekennen als Unterhändler (gemain beredner unnd taydingman) in der Erbsache von Agnes von Scheppach, Witwe von Friedrich Gayling zu Rhelingshausen, die gegenüber ihrem Bruder Veit von Scheppach wegen ihres väterlichen Erbes und der Güter ihres verstorbenen Bruders Georg (Jörgen) von Scheppach zu Ziertheim (Zurten) Ansprüche erhoben hat, dass sie beide Parteien mit folgenden Regelungen miteinander verglichen haben: Agnes von Scheppach erhält von ihrem Bruder Veit von Scheppach für ihr und ihres verstorbenen Bruders väterliches Erbe 200 rh fl, für Holzmark und Hausrat 40 rh fl und für die Güter ihres verstorbenen Bruders in Ziertheim 100 rh fl. Veit von Scheppach, seine Erben und deren Nachkommen sollen von dieser Summe zunächst die 40 rh fl an der nächsten Nördlinger Messe bezahlen und die übrigen 300 rh fl über die nächsten drei Jahre hinweg mit jeweils 15 rh fl Zinsen am 22. Februar (auff Sannt Petterstag ad Kathedram) in der Stadt Ansbach (Onoltzpach) ohne alle Widerrede und Verzug bezahlen. Nach der Entrichtung der letzten Rate soll Agnes von Scheppach für sich und ihre Erben auf alle weiteren Ansprüche gegenüber Veit von Scheppach verzichten und ihm über die von ihrem verstorbenen Bruder Georg von Scheppach gekauften Güter einen besiegelten Kaufbrief ausstellen. Beide Parteien versprechen, dass nach der Entrichtung der letzten Rate durch Veit von Scheppach und der Verzichterklärung von Agnes von Scheppach die Erbauseinandersetzungen beigelegt sein werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1426Archivalieneinheit
1513 August 30 (uff Afftermontag nach Sant Bartholomeus des hailigen zwelfpoten tag) 
Wolfgang [I.] Graf von Oettingen beurkundet für sich und alle seine Erben: Nachdem Hans von Scheppach zu Amerdingen (Ahmerdingen) mit Wolf von Hausen, Vogt zu Neresheim, gegen Lutz von Grafeneck zu Burgberg und seine Erben mit einem am gleichen Tag wie diese Urkunde ausgestellten Hauptbrief eine Bürgschaft für einen jedes Jahr am 24. August (uff Sannt Bartholomes des hailigen zwelfpoten tag) zu Giengen oder Lauingen fälligen Zins von 31 fl übernommen hat, den der Aussteller für eine freie Wiederlösung aus einigen seiner Renten, Zinsen, Gülten, Höfen und Gütern zu Balgheim verkauft und verschrieben hat, erklärt der Aussteller Schadloshaltung und Rechteverzicht. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1427Archivalieneinheit
1515 September 29 (uff Sant Michaelis tag) 
Der Prior und der Konvent des Ordens und des Klosters Unserer Lieben Frau von dem Berg Karmel (Carmelo) zu Esslingen beurkunden für sich und ihre Nachfolger: Nachdem die Jungfrau Adelheid (Adelhait) von Scheppach dem Kloster 30 fl rh als Gottesgabe übergeben und neben anderen Wohltaten auch Messgewänder, Levitenröcke und Chorkappen gestiftet hat, um durch den Gottesdienst und die Fürbitte der Aussteller für sich selbst, ihre Eltern und andere von ihr empfohlene Seelen in der gegenwärtigen und zukünftigen Zeit ewige Freude und Seeligkeit zu erlangen, versprechen die Aussteller als geistliche Widerlegung, dass sie für die Jungfrau Adelheid von Scheppach, ihre Eltern, den Junker Wilhelm von Scheppach und seine Gemahlin Anna [von] Scheppach (Scheppachin), geborene von Westerstetten, und alle gläubigen Seelen einen ewigen Jahrtag begehen werden. Der Jahrtag soll jedes Jahr am nächsten Tag vor dem 1. September (Sant Egidius) und unmittelbar nach dem Jahrtag der Fürstin Elisabeth Herzogin zu Württemberg (Wirtemberg) und zu Teck, geborene Markgräfin zu Brandenburg, begangen werden, deren Jahrtag am nächsten Tag davor begangen werden soll. In der Nacht und am folgenden Morgen soll der Jahrtag auf folgende Art und Weise begangen werden: (1) Am Abend des Jahrtages werden die Aussteller zur Nachtzeit die lange Vigilien mit neun Lesungen (letzen) und vier brennenden Kerzen auf dem Bahrtuch feiern. Nach der Vigil geht der ganze Konvent über der Bezeichnung des Grabes und wird dort mit einer Seelenvesper mit Placebo, Responses und Collecten für die Stifterin des Jahrtages, ihre Eltern und alle gläubigen Seelen bitten. (2) Am Morgen des Jahrtages werden die Aussteller ein Amt von Unserer Frauen Himmelfahrt und danach ein Seelenamt singen, dazu vierzehn gesprochene Seelenmessen halten, aber mit vier brennenden Kerzen während der Ämter. Nachdem das alles geschehen und vollbracht ist, wird der ganze Konvent wieder über der Bezeichnung des Grabes mit einer Seelenvesper für die genannten Seelen bitten. (3) Sobald die Stifterin des Jahrtages verstorben ist, werden die Aussteller ihren Namen zusammen mit den Namen ihrer Eltern an allen Sonntagen von der Kanzel zusammen mit anderen Seelen verkünden und das Volk zur Fürbitte ermahnen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 297Archivalieneinheit
1519 November 24 (am Donnrstag nach Elizabeth der hailigen wittib) 
Hans von Scheppach zu Amerdingen (Achmerdingen) und seine Ehefrau [Name durch Textverlust abgegangen] bekennen für sich und alle ihre Erben, dass sie an Veit von Scheppach zu Amerdingen und alle seine Erben einen Hof zu Sternbach, eine Holzmark, genannt Ochsenhau, vier Tagwerke Wiesen und die untere Mühle mit ihren Zu- und Eingehörungen und dem oberhalb der Mühle gelegenen Weiher mit allen Renten, Zinsen, Gülten, Fällen, Rechten, Gerechtigkeiten, Gewohnheiten, Ehehaften, Nutzungen und Ein- und Zugehörungen als freies Eigentum verkauft haben und der Käufer dafür 936 1/2 fl rh gemeiner Landeswährung dafür bezahlt hat. Ausgenommen sind nur der Zehnte zu Sternbach, der an den Heiligen der Pfarrkirche Sankt Jakob zu entrichten ist und der Weiher oberhalb der Mühle, der in das Amt Lauingen zinst. Der Aussteller verspricht Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 256Archivalieneinheit
1519 November 27 
Wolfgang [I.] Graf von Oettingen belehnt als ältester regierender Graf von Oettingen in seinem Namen und im Namen seines Vetters Joachim Graf von Oettingen Veit von Scheppach, Vogt zu Neresheim (Neroßheim), mit einigen Gütern und Stücken in Amerdingen (Achmerdingen) als Mannlehen, die von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rühren und deren Zinsleistungen genannt werden: das Steinhaus in Amerdingen mit dem Hof, der Scheune und dem Etter, die Hälfte der Fischgrube, den oberen Baumgarten [Schlossgarten] und sechs Jauchert Acker aus dem Hof des Widemann, das Lehen des Kurlumbus, das Lehen des alten Schmid, zwei Tagwerk Wiesen, die Söldnerflecken genannt, die Hälfte eines Holzes, der Berg genannt, den Hof von Hans Widemann, den Hof von Hans Flechsinger, den kleinen Weiher und den großen Weiher zur Hälfte zu Trendel (Trenndeln) gelegen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 300Archivalieneinheit
1522 Januar 10 
Michel Han zu Harburg, verordneter und gesetzter Testamentsvollstrecker und Vormund von Anna, Maria, Margarethe, Barbara und Hans von Scheppach, den hinterlassenen Kindern des verstorbenen Hans von Scheppach zu Amerdingen (Achmerding), bekennt für sich und seine Nachkommen als Vormund und Kurator der genannten Kinder und ihrer Erben, dass sich ihre Mutter Christina von Scheppach nach ihrer kürzlich erfolgten Wiederverheiratung mit Veit von Scheppach, Pfleger zu Neresheim, und ihm als Pfleger und Vormund der Kinder wegen ihrer Forderung nach Auszahlung von 356 rh fl verglichen hat. Das Geld wurde von Christina von Scheppach mehrfach gefordert, war aber nicht verfügbar, sodass Michel Han mit Bewilligung von Graf Wolfgang I. von Oettingen als Inhaber der ordentlichen Obrigkeit und Landesherrschaft der Kinder den eigenen Weiher der Kinder bei der Amerdinger Hart gelegen, der Bauernweiher (Bawrnweyer) genannt, zum Kauf anbot, aber zunächst keinen Käufer finden konnte. Um weiteren Schaden für die Kinder zu vermeiden, verkauft Michel Han den Weiher mit allen seinen Rechten und Gerechtigkeiten an Veit von Scheppach und seine Erben für 350 rh fl, die den Weiher als freies und eigenes Gut nun künftig so besitzen sollen und gebrauchen können, wie ihn bisher der verstorbene Hans von Scheppach und seine Kinder innegehabt und hergebracht haben. Im Namen von Christina von Scheppach und ihren Kindern verzichtet Michel Han auf alle Rechte und Gerechtigkeiten an diesem Weiher. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1429Archivalieneinheit
1523 April 24 (Freitags nach Georgii des hailigen ritters und martrerstag) 
Die Gebrüder Martin und Ludwig [XIV.] Grafen von Oettingen beurkunden für sich und ihre Erben, dass sich ihr Vogt zu Neresheim, Veit von Scheppach, auf ihre Bitte hin gegen Barbara Krefftin, die Witwe von Wilhelm von Schweden zu Schaffhausen, und ihre Erben um 2000 fl an Gold und 100 fl jährlichen Zins als Gewährbürge für sich und seine Erben verschrieben hat. Die Aussteller versprechen Bürgschaftsleistung, Rechteverzicht und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 301Archivalieneinheit
1523 Mai 14 (am Montag nach der auffart Christi) 
Barbara von Neuhaus, Tochter des verstorbenen Heinrich von Scheppach und Ehefrau von Wolfgang von Neuhaus, bekennt für sich und ihre Erben, dass sie ihre Güter zu und um Amerdingen an ihren Vetter Veit von Scheppach und seine Erben verkauft, deren Bebauer und Zinsleistungen genannt werden. Im Dorf zu Amerdingen: das Lehen von Hans Amboß, die Selde von Ulrich Weber, die Mühle von Hans Medinger, die Badestube und die Fischgrube, die Selde der Bermlerin, die Selde von Sixt Öfelin, die Selde von Hans Medinger, die Selde von Thomas Hausprenn, die Selde von Veit Frund, das Tagwerk von Martin Schneider, der Acker von Hans Widemann, der früher von dem Antrugker bebaut wurde, die Tagwerke von Leonhardt Selbruner, den Flecken am Weiher von Georg Schuster, der früher von Hans Groninger bebaut wurde, der Hoppinger von Utz Weber, der Acker von Hans Closner, der Acker von Hans Wagner, der Acker von Michael Widemann, der Benrach von Hans Frank, die Tagwerke von Josen Hannsel, der Wald der Kinder von Hans Schmid, das Tagwerk von Hans Closner, das früher von Paul Flechsner bebaut wurde, die Wiese von Jung Hans Flechsner, die Wiese von Hans Closner und der Acker von Utz Weber. Zu Oberringingen: der Acker von Schwarz Herzog, der Acker von Wilhelm Lutz, der Acker von Hans Beurlin zu Zoltingen (Zaheldingen), der Acker von Paul Schneider, dem Sohn von Leonhard Schneider, der Acker des Bäckers Georg Schreiber, der Acker von Georg Graf, der Acker von Thomas Schneider, der Acker von Hans Schretzhaimer zu Aufhausen, der früher von Bastian Frund bebaut wurde, der Acker von Martin Schneider, die Tagwerke des Egling, die nicht näher genannten Besitzungen von Wilhelm Turr und Kuentz Mack, der Acker von Hans Rotsch, der Kesselweiher mit Grube und die Weiherwiesen. Die Ausstellerin verkauft diese Güter mit allen ihren Renten, Zinsen, Gülten, Gefällen, Rechten, Gerechtigkeiten, Gewohnheiten, Ehehaften, Nutzungen und Zugehörungen mit Ausnahme des Zehnten als freies Eigentum für 110 rh fl gemeiner Landeswährung und verspricht abschließend Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 298Archivalieneinheit
1529 Juli 9 
Michel Han, Bürger zu Harburg, gesetzter und verordneter Testamentsvollstrecker und Vormund von Anna, Maria, Margarethe, Barbara und Hans von Scheppach, den hinterlassenen Kindern des verstorbenen Hans von Scheppach zu Amerdingen (Achmerding) bekennt für sich und seine Nachkommen als Vormund und Kurator der genannten Kinder und ihrer Erben, dass seine Pflegekinder und ihre Mutter Christina von Scheppach bei der Besitzverteilung der Jungfrau Barbara, geborene von Scheppach, der ehelichen Tochter des verstorbenen Heinrich von Scheppach, einige Stücke, Zinsen, Gülten, Lehen, Sölden, Leute und Güter mit genannten Zinsleistungen erhalten haben und nach der kürzlich erfolgten Heirat der Mutter gegen eine bestimmte Summe Geld ganz auf die Kinder übertragen wurden. Genannt werden folgende Selden zu Amerdingen: die Sölde von Hans Amboß, die Sölde von Dorothea Amboß, die früher von Georg Hutzel bebaut wurde, die Sölde von Bartholomäus Kramer, die Sölde von Paul Lutz, die Sölde von Georg Metzger, die Sölde von Hans Distel, die früher von Angela (Engeln) Schuster bebaut wurde, die Sölde von Christian Schmid, die Sölde von Georg Gersteter, die Sölde von Sixt Schretzhaimer. Genannt werden folgende eigene Lehen zu Amerdingen: das Lehen von Hans Medinger, der Acker von Franz Schwarz, der Acker von Hans Knur, der Acker von Kilian Bader, der Acker von Hans Kefelder, der Acker von Hans Wagner, der Acker von Georg Metzger, den früher Bastian (Bestlin) Fenden bebaute, der Acker von Bastlin, die Reit von Georg Schretzhaimer, die früher der Kaspar bebaut hat, der Acker von Georg Thürr, der Acker von Georg Schilling, die Tagwerke von Jung Wagner, der Acker von Kunz Amboß, die Tagwerke von Hans Feininger, genannt Cloßner, das Tagwerk von Hans Frund, die Tagwerke von Baier Schmid, der Acker von Hans Kefeller, der Acker von Thomas Schuler, den früher Manngen Lutz bebaut hat, der Flecken von Selt Frund, das Tagwerk von Hans Flechsner, vier Tagwerke zu Aufhausen, die Mahd und den Plummenmayer von Veit Müller und das Tagwerk von Georg Metzger. Wegen der Weitläufigkeit dieser Besitzungen wurden sie von Michel Han in seiner Eigenschaft als Vormund und Testamentsvollstrecker im Einverständnis mit dem verstorbenen Graf Wolfgang [I.] von Oettingen in seiner Eigenschaft als Inhaber der Obrigkeit und Landesherrschaft der Kinder zum Kauf angeboten, konnten aber zunächst nicht verkauft werden. Mit Zustimmung von Graf Wolfgang Karl von Oettingen und der Mutter Christina von Scheppach werden die Besitzungen nun an Veit von Scheppach zu Amerdingen für 200 rh fl verkauft. Im Namen der Pflegekinder, ihrer Mutter und auch für sich selbst verzichtet Michel Han auf alle Rechte an diesen Besitzungen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 299Archivalieneinheit
1529 Juli 9 
Veit von Scheppach, Pfleger zu Neresheim, bekennt für sich und seine Erben, dass er einige Zinsen, Gülten, Nutzungen, Scheffeläcker, Selden, Lehenstücke und Güter von Anna, Maria, Margarethe, Barbara und Hans von Scheppach zu Amerdingen (Achmerding), den Kindern des verstorbenen Hans von Scheppach, über ihren Testamentsvollstrecker und Vormund, den Bürgermeister Michel Han zu Harburg, gekauft hat und ihnen nach dem unter dem gleichen Datum ausgestellten Kaufbrief bis zu ihrer Verheiratung jährlich zu Weihnachten oder spätestens vierzehn Tage danach 10 rh fl gängiger Landeswährung für die Nutzung und als Zins entrichten wird. Bei der Heirat der Kinder verpflichtet sich der Käufer, jedem von ihnen binnen Jahresfrist 40 fl aus der Kaufsumme von 200 fl zusammen mit den angefallenen Zinsen zu bezahlen. Falls der Käufer in der Bezahlung der Kaufsumme und der Zinsen säumig werden sollte, haben die Verkäufer, ihre Erben oder Bevollmächtigten das Recht, den Käufer wegen der von ihm gekauften Zinsen, Gülten und Güter als Unterpfand mit oder ohne geistlichem und weltlichem Recht zu belangen, umzuschlagen, zu verganten, zu verkaufen und zu versetzen oder sie selbst zu nutzen und damit zu tun und zu lassen, was immer ihnen beliebt, bis ihnen in ihren Ansprüchen Genüge getan worden ist. Der Käufer behält aber für sich und seine Erben das Recht vor, die Kaufsumme von 200 fl mit den angefallenen Zinsen ungeachtet der Heiraten der Kinder zu bezahlen, verspricht aber auch, diese Absicht ein Jahr vorher bekanntzugeben. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 257Archivalieneinheit
1529 August 28 
Karl Wolfgang Graf von Oettingen belehnt als ältester regierender Graf von Oettingen in seinem Namen, im Namen seines Bruders Ludwig [XV.] Graf [von Oettingen] und im Namen seiner Vettern Martin Graf [von Oettingen] und Ludwig Graf [XIV. zu Oettingen in Oettingen] Georg von Rechberg zu Hohenrechberg und zu Autenried als Vormund der Brüder Hans Adam, Wilhelm und Veit von Scheppach, den Söhnen des verstorbenen Veit von Scheppach, mit einigen Gütern und Stücken in Amerdingen (Achmerdingen) als Mannlehen, die vor ihnen ihr Vater Veit von Scheppach innehatte, von der Grafschaft Oettingen zu Lehen rühren und deren Zinsleistungen genannt werden: das vordere Steinhaus in Amerdingen mit dem Vorhof und der Scheune, die Hälfte der Fischgrube, jeweils 2 Jauchert Acker, die zu dieser Behausung gehören und die Hälfte der Holzmark, der Berg genannt und ebenfalls zu dieser Behausung gehörig, die zwei Hofstätten des Sa(e)lig, die Hofstatt des Reüchlinger, die Hofstatt von Hans Con, die zwei Hofstätten des Joß, die Hofstatt des Preünlin, die Hofstatt des Veitschlin, die derzeit der Thomas innehat, zwei derzeit wüst liegende Hofstätten von Peter Füssen und die bei Paulsen Vischer liegende Hofstatt, die derzeit ebenfalls wüst liegt, die von dem verstorbenen Hans von Scheppach herrührenden Lehen mit dem hinteren Steinhaus in Amerdingen, dem Hof, den Scheunen und dem Etter, die Hälfte der Fischgrube, den oberen Baumgarten und 6 Jauchert Garten aus dem Hof von Widemann, das Lehen des Kurlumbus, das Lehen des alten Schmid, zwei Tagwerk Wiesen, die Söldnerflecken genannt, die Hälfte eines Holzes, der Berg genannt, den Hof von Hans Widemann und den Hof von Hans Flechsinger, wobei die drei letzten Stücke den Söhnen und Töchtern geliehen werden sollen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 302Archivalieneinheit
1535 August 9 
Hans Dietrich der Junge zu Bollstadt und Matthäus Holl zu Aufhausen (Uffhausen) beurkunden, dass sie an Georg von Rechberg zu Hohenrechberg und Leonhard (Lienhardten) von Gundelsheim (Guntzen) als Pfleger der Kinder von Veit von Scheppach den hinteren und vorderen Kurz, den Deckinger genannten Wald und 5 Tagwerk Wiesmahd [zu Amerdingen] auf dem Kohlenberg mit allen Zugehörungen für 60 rh fl guter Landeswährung verkauft haben und auf alle damit verbundenen geistlichen und weltlichen Rechte verzichten. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 303Archivalieneinheit
1535 Oktober 19 (uff Afftermontag nach Sant Gallen tag) 
Hans von Scheppach von Bollstadt beurkundet für sich und seine Erben, dass er den beiden Junkern Georg von Rechberg zu Hohenrechberg und Leonhard von Gundelsheim (Guntzen), Pfleger zu Nassenfels, beide Pfleger und Vormünder der Kinder des verstorbenen Hans von Scheppach, zwei an den Bauernbach angrenzende Wälder in Amerdingen, das Ziegenried für 3 rh fl und einen Batzen je Morgen und die Reuthe (Reytenhölzlin) für je 2 fl je Morgen, und 4 Tagwerk Wiesmahd in der Amerdinger Mark für 18 fl als freies Eigentum verkauft. Hans von Scheppach, der die Güter als Erbe seines verstorbenen Vaters Hans von Scheppach erhalten hat, erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 304Archivalieneinheit
1536 Juni 15 (ann unnsers Heren Fronleichnamstag) 
Georg von Rechberg zu Hohenrechberg und Leonhard von Gundelsheim, Pfleger zu Nassenfels, beide Vormünder und Pfleger der drei Söhne des verstorbenen Veit von Scheppach, und Ludwig von Grafeneck zu Eglingen, Vogt zu Neresheim, bekennen, dass sie mit einigen Gütern zu Amerdingen einen ewigen und immerwährenden Tausch und Wechsel getroffen haben. Der verstorbene Veit von Scheppach und seine Erben leisteten bisher Ludwig von Grafeneck zu Eglingen jedes Jahr von 10 Tagwerk Wiesmahd auf dem hinteren Kohlenberg eine Gülte von 1 lb h und 6 Hühnern. Im Tausch gibt Ludwig von Grafeneck zu Eglingen den beiden Vormündern und Pflegern 2 Tagwerke Wiesmahd, die bisher Ulrich Rauchpack zu Amerdingen (Amerthingen) innehatte, die an den Besitz von Georg Schretzenmaier angrenzen und deren Zinsleistungen genannt werden. Ludwig von Grafeneck zu Eglingen bekommt dafür von den beiden Vormündern und Pflegern 5 Tagwerke Wiesmahd, die Königsmahd genannt, die bisher Paul Saum der Jüngere und Georg Kornnlin von Eglingen innegehabt haben, 2 Tagwerke Wiesmahd, die bisher Hans Plencklin bebaut hat, 2 Tagwerke Wiesmahd, die bisher Ulrich Spengler zu Eglingen bebaut hat und deren Zinsleistungen ebenfalls genannt werden. Außerdem gibt Ludwig von Grafeneck zu Eglingen einen Wald im Umfang von 6 Morgen und erhält dafür von den beiden Vormündern und Pflegern einen 9 1/2 Morgen großen Wald und 10 fl. Alle diese Güter werden als jeweils freies Eigentum getauscht und sind mit Ausnahme der gewöhnlichen Lasten mit keinerlei Abgabepflichten belastet. Beide Seiten verabreden abschließend, dass aus dem Tausch für die Gemeinden Amerdingen, Eglingen und Osterhofen keine Nachteile erwachsen werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 305Archivalieneinheit
1537 Juni 24 (an Sant Johanns des heiligen tauffers tag) 
Hans Dietheim, zu Bollstadt sesshaft, bekennt für sich und alle seine Erben, dass er mit den beiden Pflegern der Kinder des verstorbenen Veit von Scheppach, Georg von Rechberg zu Hohenrechberg und Leonhard von Gundelsheim, Pfleger zu Nassenfels, 2 Tagwerke Wiesmahd zu Amerdingen, die hinten an das Schloss und oben an die Wiese von Matthias (Mathes) Hollen von Aufhausen grenzen, gegen 15 fl und eine Wiese zu Bollstadt getauscht hat, die in der Flur Bachwiese liegt, unten an Elsa Clammen, Preunin genannt, und oben an die Straße und daneben an die Gemeinde grenzt. Der Aussteller hat darüber von den beiden Pflegern eine Urkunde erhalten und übergibt seine Tagwerke den beiden Pflegern als freies Eigentum, das nur durch den gewöhnlichen Zehnten belastet ist. Abschließend verzichtet der Aussteller für sich und seine Erben auf alle Ansprüche an diesen Tagwerken und sichert den beiden Pflegern ein Vorkaufsrecht auf die Wiese in Bollstadt zu, wenn er oder seine Erben diese einmal zum Kauf anbieten werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 307Archivalieneinheit
1537 Juni 24 (an Sant Johans tag Sunwenden) 
Hans Dietheim, zu Bollstadt sesshaft, bekennt für sich und alle seine Erben, dass er Georg von Rechberg zu Hohenrechberg und Leonhard von Gundelsheim, Pfleger zu Nassenfels, den beiden Pflegern der Kinder des verstorbenen Veit von Scheppach, eine Gülte von jährlich 3 rh fl aus 2 Tagwerken Wiesmahd zu Bollstadt, die Bachwiese genannt, die unten an Elsa Clammen, genannt Preunin, oben an die Straße und daneben an die Gemeinde grenzen, als freies Eigen mit Ausnahme des gewöhnlichen Zehnten für 60 fl grober Münze verkauft hat. Der Aussteller verpflichtet sich, den Pflegern, den Kindern und ihren Erben die 3 rh fl als jährliche Gülte acht Tage vor oder nach der Nördlinger Pfingstmesse künftig zu bezahlen. Falls er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, sind die Pfleger, die Kinder und die Erben berechtigt, die 2 Tagwerke Wiesmahd als Unterpfand wegen des noch unbezahlten Zinses zu beanspruchen und wie ihre anderen eigenen Güter veräußern zu können, bis die Forderungen erfüllt sind. Die Pfleger sagen aber dem Aussteller für sich, ihre Nachkommen, Kinder und Erben zu, dass er und seine Erben die Gülte von 3 rh fl mit 60 fl rh guter grober Münze zusammen mit den noch unbezahlten Zinsen in einem ihm beliebigen Jahr zu dem bereits genannten Termin der Nördlinger Pfingstmesse ablösen kann, wenn er diese Absicht ein halbes Jahr vorher bekanntgibt. 
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