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Murische Herrschaft Glatt: Urkunden
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Ho 163 T 1 Nr. 240/240Archivalieneinheit
1760 Februar 7 
Jakob Gfrörer hat von Anna Maria Kleymeier ein Kapital von 55 Gulden Landeswährung geliehen, das ab 1761 jährlich auf Jacobi mit 5 % zu verzinsen ist. Zur Sicherheit verschreibt er 1/2 Mannsmad Wiesen auf Althofen (Begrenzung: Anthoni Schwindt, Jerg Becht), [Nachtrag:] ferner 1/2 Jauchert Ackers im alten Rain (Begrenzung: Jerg Leux, Joseph Bach) 
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Ho 163 T 1 Nr. 241Archivalieneinheit
Horb, 1761 Mai 20 
Zwischen der fürstlich murischen Herrschaft Dettingen, der freiherrlich Baron Landeseeischen Herrschaft zu Konstanz und der Almosenpflege zu Horb bestand längerer Streit wegen des Fischwasserdistrikts, der abgängig ist; durch das Wasser ist vielleicht der Fischwasserstein hinweggeschwemmt worden. Die Almosenpflege hat wegen der Feuersbrunst (1) und Kriege keine Dokumente oder Steinbeschreibungen mehr. Man einigt sich gütlich auf einen Augenschein. Zugegen sind: Baron von Volmar, Oberamtsrat und Obervogt zu Horb, namens der Herrschaft Landsee; Georg Franz Gässler, Bürgermeister, Georg Jakob Lederer, Deputats; Konrad Reyhing, des Gerichts, und Sebastian Tausch, des größeren Rats, als Almosenpfleger; Thomas Feldner (im Namen des Stadtschreibers Frater Joseph Erath); von Seiten der fürstlich murischen Herrschaft Dettingen Pater Anselm Frey, Kapitular des Stifts Muri und Statthalter zu Dettingen, sowie der fürstlich murische Amtmann Melchior Wirth zu Glatt. Letzterer legt seine Dokumente in Gegenwart der vorgenannten Inhaber und Bevollmächtigten dieser Wasser vor. Dementsprechend wird eine Aussteinung vorgenommen: Der 1. Stein, ein weißer Stein, zwischen der Anna-Kapelle und Ihlingen gleich hinter dem Hackstücklein des Nikolaus Marquard am Rain, welcher gegen den Neckar schnurgerade auf den Eisenburger Bach, welcher in den Neckar fließt, bei dem Tauchstein zeigt. Der 2. Stein, ein roter Stein, gegen dem Gutleuthaus hinter dem Boodhaus an dem Mauols auf des Binders Wiesen, zeigt gegen des sogenannten Gässlers Kreuz unweit dem Neckar. Der 3. Stein, ein roter Stein, gegen die Stadt hinter dem Hornau-Kirchlein hart an der Gartenmauer der Klosterfrauen des Franziskanerordens gegen dem Neckar und Gaißtor oder sogenannten roten Turm. Die Steine tragen die Jahreszahl 1761, zeigen einen Fisch und haben die Buchstaben WST (Wasserstein), HD (Herrschaft Dettingen), APF (Almosenpflege) und HL (Herrschaft Landsee). Das Wasser derer von Landsee geht vom 3. Stein, was unter dem Wuhr- und Mühlgraben läuft, bis an den Lautherbrunnen. - Es werden 3 gleichlautende Urkungen ausgefertigt: für die Herrschaft Dettingen, die Almosenpflege und für Baron von Volmar.
(1) Gemeint ist sicher der Horber Stadtbrand von 1725
 
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Ho 163 T 1 Nr. 242Archivalieneinheit
Dettingen, 1764 Juni 26 
Franz Göz, bürgerlicher Einwohner in dem Stift Muri-schen Flecken Dießen, hat von der Rosenkranzbruderschaft, und zwar vom Sekretär des Landkapitels Dornstetten und Pfarrer Baumgartner zu Dettingen, 50 Gulden erhalten, deren Empfang er bestätigt. Das Kapital ist ab 1765 jährlich am 26. Juni zu verzinsen. Als Unterpfand setzt er 3 Jauchert 1 Viertel 7 Ruten Waldung ein (Begrenzung: Friedrich Schäfer, Paul Schneiders Witwe, Lorenz Renger, Jerg Rapp, Allmendewald - sonst der Widumwald genannt)
Vermerke:
2 Blatt
Dorsualvermerk: Gehört dermahln der Sankt Panthal(eons-)Pflaag, welches diesem piocorpori von der Lobl. Bruderschaft wegen bezahlung des viertels in die Kirchen Uhr zu Dettingen cediret worden, St. Panthal. In der 1783. Rech(nung) Folio 41 b, Numero 28, Mart. u. Ant.
 
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Ho 163 T 1 Nr. 243/242Archivalieneinheit
1767 Juni 16 
Bonaventura, des heiligen römischen Reiches Fürst und Abt des fürstlichen Stifts und Gotteshauses Muri in der Schweiz Benediktinerordens, Herr zu Klingenberg, Eppishausen, Sandeck sowie der Reichsherrschaft Glatt am Neckar, Dießen, Dettensee, Dettingen und Dettlingen, hoher Jurisdiktionalherr zu Bittelbronn und Mitherr zu Dürrenmettstetten, bekundet: Nach dem Ableben der Fstn. und Äbte Gerold und Fridolin ist das Fischwasser zu Fischingen im Neckar an die Lehnsherrschaft Glatt wieder zurückgefallen. Auf Bitten von Anton, Franz und Gregor Wöhrstein, Mathäus Braun, Sebastian Hipp und Johannes Schon aus Fischingen verleiht der Aussteller dem Anton Wöhrstein als Träger und seinen Konsorten das Fischwasser, das unterhalb des Dorfes am Stein, der an der Halde hinausgeht auf Maynau, an der Herrschaft Wehrstein Wasser hinab bis an denen von Lichtenstein Wasser reicht, das sie von ihren Vorfahren als Erblehen hatten, zu einem rechten Erblehen unter der Bedingung, daß sie das Fischwasser in seinem Bestand bewahren und es ohne Wissen der Lehnsherrschaft weder verkaufen noch versetzen. Als Lehnszins hat Anton Wöhrstein als Träger auf Philippi und Jacobi (1. Mai) und Martini (11. November) acht Tage davor oder danach auf das Weiherschloß zu Glatt jährlich 36 Schilling Landeswährung und für die noch angedingten 24 Pfund Fisch 1 Gulden 12 Kreuzer also insgesamt jährlich 3 1/2 Gulden zu bezahlen. Im Falle des Ablebens des Lehensmannes oder auch des Trägers muß das Lehen erneut verliehen werden. Für den Fall, daß das Lehen mit Einverständnis des Lehnsherrn verkauft wird, behält sich letzterer das Recht vor, das Fischwasser um den Kaufschilling zu erwerben und es wieder als Erblehen zu verleihen. Die Käufer und Verkäufer haben dafür 1 Gulden Handlohn zu bezahlen. Die Lehnsherrschaft behält sich außerdem das Recht vor, in dem gen. Gewässer jederzeit fischen zu lassen, doch sollen über Nacht keine Reusen oder anderes Fanggerät Verwendung finden. Bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingen ist das Lehen verwirkt 
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Ho 163 T 1 Nr. 243Archivalieneinheit
Haigerloch, 1768 Mai 9 
Anton Wöhrstein als Träger, Franz und Gregor Wöhrstein, Mathäus Braun, Sebastian Hipp und Johannes Schon (Schohn) aus Fischingen in der Herrschaft Wehrstein bekennen, daß das fürstliche Stift und Gottenhaus Muri ihnen das Fischwasser [zu Fischingen], das unterhalb des Dorfes anfängt am Stein, der an der Halde hinausgeht auf Maynau, bis hin zu der Herrschaft Wehrstein Wasser, mit allen Rechten und Gerechtigkeiten als Erblehen übertragen hat 
Ausfertigung 
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Ho 163 T 1 Nr. 244Archivalieneinheit
Dettingen, 1769 Mai 20 
Agatha Beck, verwitwete Lindenbäuerin zu Dießen, stiftet zu ihrem, ihres verstorbenen Mannes Joseph Rieger und ihrer Verwandten Seelenheil mit 100 Gulden einen ewigen Jahrtag mit jährlich 3 Messen. Der Pfarrer erhält für eine Messe 36 Kreuzer, der Mesner 8 Kreuzer. Zu Lebzeiten der Aussteller soll der Jahrtag für ihren verstorbenen Mann gehalten werden. Die vom jährlichen Zins (5 Gulden) übrigbleibenden 2 Gulden 48 Kreuzer soll die Martinpflege für Wachs u. a. Kirchennotwendigkeiten erhalten.
Handzeichen der des Schreibens unerfahrenen Aussteller.
Die Ausfertigung bezeugt Pater Gerold Meyer fürstlich murischer Kapitular und Statthalter zu Dettingen und Dießen, durch Unterschrift
 
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Ho 163 T 1 Nr. 245Archivalieneinheit
Dettingen, 1772 April 23 
Cölestin Baur, bürgerlicher Einwohner in dem Stift Murischen Flecken zu Dettingen, hat bei Joseph Gfrörer, Bürger und Mesner zu Glatt, 50 Gulden Reichsmünz und Währung (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer gerechnet) bar geliehen, deren Empfang er quittiert. Das Kapital ist ab 1773 jährlich auf Georgi mit 5 % zu verzinsen. Als Unterpfand verschreibt der Aussteller sein halbes Mannsmad Wiesen im Beyenstein (Begrenzung: Allmende, Lorenz Baur, Neckar, Jakob Rugger), das nur mit gewöhnlichem Zehnt und Steuer belastet ist. Die Ablösung kann bei vierteljährlicher Kündigung erfolgen
Vermerke:
2 Blatt
Dorsualvermerk: Tax 30 Kreuzer, Sig... 30 Kreuzer., Gehört der S. Pantaleons Pflaag, Nebenbemerkung: dises Cap(ital) pro 50 Gulden ist dem Coelestin Baur nebst andern capitalien a(nn)o 1782 in Sankt Panth(aleons) rech(nung) Folio 25 b an Jahrzihler geschlagen worden, vid. 1783a Rech(nung) Folio 22 d, noch zihler - 257 Gulden
 
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Ho 163 T 1 Nr. 246Archivalieneinheit
1772 Juli 29 
August Johann Nepomuk Maria Freiherr von Hornstein, Bischof von Epiphanias, Kanoniker der Konstanzer Kathedralkirche, vicarius generalis des Kardinals tit. S. Maria del Popolo Franz Konrad von Rodt, Bischofs von Konstanz, weiht in Neckarhausen die Filialkirche und ihren Altar zu Ehren des heiligen Bischofs Ulrich, setzt als jährlichen Kirchweihtag den Sonntag nach Ulrich (4. Juli) fest und verleiht den Teilnehmern an der Weihe 1 Jahr, den am Kirchweihfest die Kirche Besuchenden 40 Tage Ablaß 
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Ho 163 T 1 Nr. 247Archivalieneinheit
Glatt, 1776 November 20 
Gerold, Reichsfürst und Abt des freien fürstlichen Stifts und Gotteshauses Muri in der Schweiz, Benediktinerordens, Herr zu Klingenberg, Eppishausen und Sandegg, auch der Reichsherrschaften Glatt am Neckar, Dießen, Dettensee, Dettingen und Dettlingen, hoher Jurisdiktionalherr zu Bittelbronn und Mitherr zu Dürrenmettstetten, belehnt in Erblehensweise Anton Wöhrstein als Lehnsträger für sich und seine Consorten Gregor und Franz Wöhrstein, Sebastian Hipp, Philipp Braun und Joseph Brünle mit dem zur Reichsherrschaft Glatt gehörenden Fischwasser und Fischenz im Neckar zu Fischingen, Wehrsteiner Herrschaft, am Steig, der an der Halde hinausgeht auf Mainau am Wasser der Herrschaft Wehrstein hinab bis auf das Wasser derer von Liechtenstein. Das Fischwasser ist durch den Tod seines Vorgängers, des Abtes Bonaventura, ledig geworden, und die Lehnsinhaber hatten um Wiederbelehnung gebeten. Die Belehnten müssen das Fischwasser in gutem Zustand erhalten, dürfen das Lehen ohne Wissen des Ausstellers weder versetzen, verkaufen noch beschweren. Der Lehnsträger soll ab 1777 jährlich auf Philippi und Jacobi und auf Martini 36 Schilling Landeswährung Erblehenzinses nach Glatt in das Weiherschloß entrichten und dazu für die noch angedingten 24 Pfund Fische 1 Gulden 12 Kreuzer, also jährlich 3 1/2 Reichs-Gulden Beim Tod eines Lehrsträgers soll jeweils ein tauglicher Nachfolger vorgeschlagen werden. Beim Tod des Lehnsherrn muß Neubelehnung erfolgen. Die Belehnten können mit Bewilligung des Lehnsherren ihre Anteile an dieser Lehenschaft verkaufen, jedoch ohne Nachteil an den Eigentumsrechten des Ausstellers, der sich in solchem Fall das Vorkaufsrecht oder anderweitige Verleihung vorbehält. Bei Besitzwechsel des Fischwassers sollen jeweils der Verkäufer und der Käufer oder Erbe 1 Gulden Handlohn und Weglösung geben. Der Lehnsherr darf im Fischwasser mit Fischen Kurzweil treiben lassen, wozu die Inhaber des Fischwassers behilflich sein sollen, doch dürfen die Lehnsherren oder die Ihren keine Reuse oder anderes Geschirr über Nacht hineinlegen. Der Lehnsträger hat laut seinem dem Aussteller zugestellten Revers den Lehnseid geleistet.
Nachträge: 1787 Juli 15, Glatt
Für den verstorbenen Lehnsteilhaber Gregor Wöhrstein ist jung Franz Wöhrstein, für Philipp Braun Christian Bossenmayer, für Sebastian Hipp dessen Sohn Joseph Hipp und für Joseph Brunle Michel Hipp nach Erlegung von je 1 Gulden Ehrschatz nachgefolgt.
Unterschrift des Paters Leontius Beuttler, Kapitulars und Statthalters des fürstlichen Stifts Muri.
1795 Mai 3, Glatt
Anton Wöhrstein, bisheriger Lehnsträger, hat seinen Anteil und seine Lehnsträgerei mit Bewilligung des Lehnsherrn seinem Tochtermann Gregor Schreiner übertragen. Für den verstorbenen Michel Hipp ist dessen Sohn jung Joseph Hipp nachgefolgt. Beide haben das Handgelübde geleistet und je 1 Gulden Ehrschatz bezahlt.
Unterschrift des Paters Leontius Beuttier
1801 Dezember 15, Glatt
Gregor Wöhrstein hat mit Einwilligung des Lehnsherrn seinen Anteil an Valentin Wöhrstein übertragen, der das Handgelübde geleistet und 1 Gulden Ehrschatz bezahlt hat.
Unterschrift des Paters Basil Hausherr, fürstlich murischen Statthalters
 
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Ho 163 T 1 Nr. 248/247Archivalieneinheit
Glatt, 1776 November 20 
Geroldus, des heiligen römischen Reiches Fürst und Abt des Stifts und Gotteshauses Muri in der Schweiz, Benediktinerordens, Herr zu Klingenberg, Eppishausen und Sandeck sowie der Reichsherrschaft Glatt am Neckar, Dießen, Dettensee, Dettingen, Dettlingen, hoher Jurisdiktionalherr zu Bittelbronn und Mitherr zu Dürrenmettstetten, bekundet, daß er nach dem Ableben des Fürsten und Abtes Bonaventura das Fischwasser zu Fischingen im Neckar in der Herrschaft Wehrtein den Getreuen Anton Wöhrstein als Träger sowie seinen Konsorten Gregor und Franz Wöhrstein, Sebastian Hipp, Philipp Braun und Joseph Brünle auf deren Bitten hin wiederum als Erblehen verliehen hat. Die gen. Lehnleute haben das Fischwasser in seinem Bestand zu erhalten. Außerdem darf es ohne Wissen des Lehnsherrn weder verkauft noch versetzt werden. Als Erblehenszins hat Anton Wöhrstein als Träger dem Lehnsherrn jährlich auf Philippi und Jacobi (1. Mai) und Martini (11. November) 8 Tage davor oder danach im Weiherschloß zu Glatt 36 Schilling Landeswährung und für die noch angedingten 24 Pfund Fisch 1 Gulden 12 Kreuzer also insgesamt 3 1/2 Gulden zu bezahlen. Im Falle des Ablebens des Lehenträgers muß der Lehen erneut empfangen werden. Sollte das Lehen verkauft werden, behält sich die Lehnsherrschaft das Recht vor, es um den Kaufschilling wieder an sich und es erneut wieder verleihen zu dürfen. Schließlich soll die Lehnsherrschaft das Recht haben, das Fischwasser jederzeit befischen zu lassen. Dabei sollen über Nacht jedoch keine Reusen oder andere Fanggeräte Verwendung finden 
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Ho 163 T 1 Nr. 248Archivalieneinheit
Haigerloch, 1776 Dezember 11 
Anton Wöhrstein als Träger, Gregor und Franz Wöhrstein, Sebastian Hipp, Philipp Braun und Joseph Brünle von Fischingen in der Herrschaft Wehrstein bekennen, daß ihnen das fürstliche Stift und Gotteshaus Muri das Fischwasser und die Fischenz, die unterhalb von Fischingen am Stein, der an der Halde auf Maynau hinausgeht und bis an das Wasser der Herrschaft Wehrstein reicht, als Erblehen verliehen hat 
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Ho 163 T 1 Nr. 249Archivalieneinheit
Glatt, 1784 Mai 24 (1784 Mai 24 (1)) 
Es wird bekundet: Urban Hellstern, Pfarrer in Dießen, hat zu seinem und seiner verstorbenen Magd Martha Eyth Seelenheil 2 Jahrtage gestiftet, den einen um das Fest des heiligen Papstes Urban (25. Mai), den anderen um das Fest der heiligen Martha, jeden mit einer einfachen oder gesungenen Messe, einer Verkündigung und einer Absolution an der Tumba. Dazu hat der Pfarrer dem heiligen Martin, Patron der Kirche zu Dießen, 50 Gulden bestimmt, aus deren jährlichem Zins dem Pfarrer für jeden Jahrtag 30 Kreuzer, dem Mesner 8 Kreuzer vom Kirchenpfleger zu zahlen sind. Der Rest (1 Gulden 14 Kreuzer) soll der Kirche oder einem frommen Zweck zufallen
Vermerke:
2 Blatt
(1) während der Regierung des Reichsfürsten Gerold II., Abts des kaiserlich exemten Klosters Muri in der Schweiz, Herr in Dießen, Glatt, Dettingen, Dettensee und Neckarhausen
Beilage: das zugehörige Gegenstück: Ausfertigung, Kerbzettel, Papier, 1 Blatt, Dorsualvermerk: D: Num, 1715, No. 107 (durchgestrichen), Scrinium E, Faszikel D 11
entnommen aus Bestand Ho 163 (Herrschaft Glatt), vorläufige Nummer 127
 
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Ho 163 T 1 Nr. 250Archivalieneinheit
Wien, 1784 Juli 27 
Kaiser Joseph II. belehnt den Reichfst. Gerold, Abt des Stifts Muri, nach dem Tod seines Vorgängers Bonaventura und dem Tod des Lehnsträgers Johann Joseph Freiherr von Landsee mit dem Blutbann im Markt Glatt am Schwarzwald. Neubestellter Lehnsträger ist Johann Karl Freiherr von Landsee. Der Belehnte hat durch Franz Xaver Matt, Agenten am kaiserlichen Hof, den gewöhnlichen Lehnseid leisten lassen. Erwähnt werden Belehnungen durch Kaiser Joseph [I.] 1710 April 1 und Karl VI. 1712 Dezember 5 an Abt Placidus, durch Kaiser Franz [I.] 1751 November 3 an Abt Fridolin und durch den Aussteller 1767 März 17 an Abt Bonaventura
Unterschriften:
>Aussteller, Fürst Colloredo
Franz Georg von Leykam collatum et registr(atum) Molitor
beglaubigt am 31. Januar 1785 zu Rottenburg von der kaiserlich königlichen Oberamtskanzlei der Grafschaft Nieder- und Oberhohenberg durch Siegel mit Papierdecke
 
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Ho 163 T 1 Nr. 251Archivalieneinheit
Wien, 1789 März 10 
Kaiser Joseph II. belehnt den Reichsfst. Gerold, Abt des Stifts Muri, nach dem Tod des Lehnsträgers Johann Karl Freiherr von Landsee mit dem Blutbann zu Glatt. Neuer Lehnsträger ist Heinrich von Rassler als Vormund des minderjährigen Lehnsträgers Johann Nepomuk Freiherr von Landsee. Der Belehnte hat durch seinen bevollmächtigten Anwalt Franz Xaverius Matt, Agenten am kaiserlichen Hof, den Lehnseid leisten lassen
Unterschriften:
>Aussteller
v(idi)t F. zu Colloredo-Mannsfeld
Freiherr v. Albini, col. et register. Molitor
beglaubigt am 3. Dezember 1789 zu Horb in der kaiserlich königlichen Obervogteiamtskanzlei durch Siegel mit Papierdecke und Unterschrift des Obervogts B. L. Kestler (?)
 
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Ho 163 T 1 Nr. 252Archivalieneinheit
Dettingen, 1789 November 11 
Die fürstlich murische Statthalterei zu Dettingen verpachtet an Michel Kronenbitter zu Dettingen ihr herrschaftliches Fischwasser im Neckar
1. von dem Neckarhauser bis an den Ihlinger Bann,
2. auch ihr Fischergeschirr.
3. Fischen im Neckarbezirk zu jeder unschädlichen Zeit.
4. Verbot des Fischfangs zur Laichzeit, besonders der Forellen. Maßnahmen gegen Fischschädlinge (Ottern, Reiher, Grappen).
5. Verbot des Fischens vom Ihlinger Bann bis zum Flecken Dettingen, besonders dort, wo die Forellen aus dem Neckar in den Dießener Bach streichen.
6. Instandhaltung des Fischergeschirrs auf Kosten des Pächters. Rückgabe nach der Bestandszeit.
7. Ablieferung der Edelfische (Aale, Forellen, Hechte, Karpfen, über 3 Pfund schwere Barben) an die Herrschaft.
8. Preise, die die Herrschaft für die Fische bezahlt.
9. Abgabe aus einem ergiebigen Fischfang mit dem großen Garn an die Herrschaft.
10. Als Pacht sind an die Herrschaft jährlich an Martini 15 Gulden zu entrichten.
11. Verpflichtung, unbefugte Fischer und Fischdiebe im Neckar, im Dießener Bach in den herrschaftlichen Weihern, Teichen oder Fischbehältern der Herrschaft namhaft zu machen.
12. Bürger oder Fremde dürfen nicht mehr als ein Essen Fische fangen. Die Fischerei gehört der Herrschaft.
13. Anmeldepflicht für die Schiffer und Flößer, welche zur geschlossenen Zeit den Neckar hinabfahren wollen.
14. Ausfischen eines Weihers; Offenhalten von Weihern im Winter.
15. Kronenbitter wird auch als Fischer im Dießener Bach angestellt. Als Besoldung erhält er dafür jährlich an Georgi 2 Gulden und 3 Malter Mühlfrucht.
a) Er muß dafür Forellen im Dießener Bach fangen und ins Glatter und Dettinger Schloß bringen.
b) Weder Forellen noch andere Edelfische dürfen anderweitig verkauft werden.
c) Fangen der um Katharina (25. November) aus dem Neckar in den Dießener Bach steichenden Forellen.
d) Fischen von Grundeln und Gruppen mit Hilfe herrschaftlicher Leute, besonders wenn der Mühlgraben geräumt wird; Fangen von Krebsen gegen Bezahlung.
e) Der Pächter muß auch helfen, wenn in den herrschaftlichen Teichen und Weihern auf Befehl der Statthalterei gefischt wird. Verwendung der Schloßweiher zu Glatt und Dettingen sowie des Teiches und des Weihers bei Neckarhausen zur Fischzucht; Fische in den Behältern und Brunnen zu Glatt und Dettingen.
Der Pächter hat dem Statthalter gelobt, allem nachzukommen
 
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Ho 163 T 1 Nr. 253Archivalieneinheit
Dießen, 1789 November 25 
Joseph Schon, resignierter Schultheiß und Bürger zu Dießen, stiftet zu seinem, seiner verstorbenen Ehefrau Maria Faßncht und seiner Verwandten Seelenheil mit 100 Gulden einen ewigen Jahrtag mit 2 Messen an 2 Tagen aufeinander. Der Pfarrer erhält für 1 Messe 30 Kreuzer, der Mesner 6 Kreuzer; die dem Gottesdienst beiwohnenden armen Bürger erhalten jedesmal 39 Kreuzer. Dieser Jahrtag soll noch zu Lebzeiten des Ausstellers für dessen verstorbene Ehefrau gehalten werden. Die vom jährlichen Zins (5 Gulden) noch übrigbleibenden 2 Gulden 30 Kreuzer soll die Martinipflege für Wachs und andere Kirchennotwendigkeiten erhalten 
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Ho 163 T 1 Nr. 254Archivalieneinheit
Dießen, 1790 Mai 28 
Josepf Armbruster, Schultheiß und Bürger zu Dießen, stiftet zum Trost Simon Dettlings und dessen Ehefrau Barbara Dettling von Bittelbronn, rassl (erischer Herrschaft) einen ewigen Jahrtag mit 2 Messen, möglichst am 1. und 2. Juni, für 50 Gulden. Der Pfarrer soll für eine Messe 24 Kreuzer, der Mesner 6 Kreuzer erhalten. Die vom jährlichen Zins (2 Gulden 30 Kreuzer) dann noch übrigbleibenden 1 Gulden 30 Kreuzer soll die Martinipflege für Wachs und andere Kirchennotwendigkeiten erhalten 
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Ho 163 T 1 Nr. 255Archivalieneinheit
Wien, 1791 März 10 
Kaiser Leopold II. belehnt den Reichsfst. Gerold II., Abt des Gotteshauses Muri, für Schloß Dießen vor dem Schwarzwald samt den drei Dörfern Dießen, Dettlingen und Bittelbronn mit den zugehörigen Freiheiten, gerichtlicher Obrigkeit, dem Blutbann und der Freiheit vor fremden Gericht, wie dies Kaiser Karl V. am 17. Mai 1545 zu Worms dem Hans von Ehingen verliehen hatte. Lehnsträger ist Damian Friedrich Anton Schenk Freiherr von Stauffenberg. Der Belehnte hat durch Franz Xaver Matt, Agenten am kaiserlichen Hof, den Lehnseid leisten lassen. - Schloß und Dörfer sind von denen von Ehingen an die Familie von Wernau gekommen, dann an Johann Albrecht Schenk von Stauffenberg erblich (erwähnt wird auch eine stauffenbergische Teilung), sind dann mit Genehmigung des Kaisers Joseph [I.] an das Gotteshaus Muri verkauft worden. Lehnsträger waren dann Gottfried Marquard Schenk Freiherr von Stauffenberg (belehnt am 6. Februar 1711 von Kaiser Joseph), Lothar Philipp Hartmann Schenk Freiherr von Stauffenberg (belehnt am 28. September 1736 von Kaiser Karl VI. und am 14. Juli 1747 von Kaiser Franz), nach dessen Tod Damian Friedrich Anton Schenk Freiherr von Stauffenberg (belehnt am 27. Mai 1761 und am 17. März 1767 von Kaiser Joseph II.) 
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Ho 163 T 1 Nr. 256Archivalieneinheit
Konstanz, 1791 Juli 30 
Ernst Graf von Bissing, Generalvikar des Bischofs Maximilian Christoph von Konstanz, trennt die Filialkirche Fischingen von der Mutterkirche Empfingen, indem er in Fischingen eine eigene Pfarrei errichtet und dem bisherigen Kuraten in Fischingen die vollen Pfarrechte überträgt.
1. Die bisher vereinigte Fabrik der Kirchen in Fischingen und Betra wird getrennt. Alle Gefälle und Ausstände sollen so geteilt werden, daß der Kirche in Betra für die Gefälle, welche die Mutterkirche Empfingen bisher in Fischingen erhalten hat und welche an die neue Pfarrkirche in Fischingen als Dotation abgetreten werden, ein entsprechender Anteil als Entschädigung zukommen soll. Diese Teilung sollen die fürstliche Dynastie in Haigerloch und der Dekan und Pfarrer Berchthold daselbst vornehmen.
2. Taufstein, Friedhof, Paramente und Utensilien, was für Pfarrseelsorge und Pfarrgottesdienst benötigt wird, sollen von der Gemeinde Fischingen beschafft und aus Mitteln der Kirchenfabrik unterhalten werden.
3. Dem neuen Pfarrer in Fischingen und dessen Nachfolger weist der Aussteller zum Ausgleich für ihre Mühen die Hälfte des kleinen und Blutzehnten an, welche bis jetzt der Prarrer von Empfingen im Bezirk Fischingen erhalten hat, zusammen mit den Opfern, Anniversarien, Präsentien und Stolgebühren von Kirche, Ort und Einwohnern in Fischingen.
4. Dem Pfarrer von Empfingen behält der Aussteller das Recht vor, alle übrigen Zehnten, Zinsen u. a. zu erhalten, was ihm aus dem Bezirk Fischingen bisher zugekommen ist. Für die vergangene Zeit, in welcher Johann Nepomuk Bürkle, jetzt Pfarrer in Fischingen, die Seelsorge dort ausgeübt hat mit Unterstützung des Pfarrers von Empfingen, soll Bürkle im Weg eines Vergleichs ein angemessenes Honorar gegeben werden.
5. Dem Pfarrer von Empfingen übereignet der Aussteller für die ihm durch die Abtrennung der Kirche in Betra und Fischingen entgehenden Gefälle ein Kapital von 550 Gulden, das gegen einen jährlichen Zins angelegt werden soll.
6. Alle bischöflichen, archidiakonalen, kapitularischen u. a. Rechte der Pfarrei Empfingen und Fischingen läßt der Aussteller unverändert
 
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Ho 163 T 1 Nr. 257Archivalieneinheit
Wien, 1793 März 18 
Kaiser Franz II. belehnt auf Bitten Gerolds II., Reichsfürsten und Abts des Stifts Muri, Heinrich von Raßler als Vormund des minderjährigen Lehnsträgers Johann Nepomuk Freiherr von Landsee im Namen des Gotteshauses Muri mit dem Blutbann in dem Markt Glatt. Raßler hat durch seinen bevollmächtigten Anwalt Franz Xaver Matt, Agenten am kaiserlichen Hof den Lehnseid leisten lassen. - Abt Placidus hatte mit Zustimmung Kaiser Josephs [I.] von den Brüdern Johann Joseph, Franz Anton und Lothar Karl Friedrich Freiherren von Landsee den Blutbann im Markt Glatt am Schwarzwald als Lehen des Reiches für das Gotteshaus [Muri]gekauft. Den Blutbann hatten als Lehen empfangen Abt Placidus am 1. April 1710 von Kaiser Joseph [I.] und am 5. Dezember 1712 von Kaiser Karl VI., Abt Fridolin am 3. November 1751 von Kaiser Franz [I.], (1) und Abt Gerold II. am 27. Juli 1784 und am 10. März 1789 nach dem Tod des Lehnsträgers Johann Karl Freiherr von Landsee, zuletzt von Kaiser Leopold II. am 10. März 1791.
(1) Abt Bonaventura am 17. März 1767 von Kaiser Joseph II.
Unterschriften:
>links unter dem Umbug: Aussteller V(idi)t F. zu Colloredo-Mannsfeld; rechts auf dem Umbug: Ad mandatum Sac(r)ae Caes(are)ae Maiestatis proprium Peter Anton Frank mpr.
 
Pergament - Ausfertigung 
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Ho 163 T 1 Nr. 258Archivalieneinheit
Wien, 1793 März 18 
Kaiser Franz II. belehnt auf Bitten Gerolds II., Reichsfürsten und Abts des Gotteshauses Muri, Damian Friedrich Anton Schenk Freiherr von Stauffenberg mit dem Schloß Dießen und den 3 Dörfern Dießen, Dettlingen und Bittelbronn, auch dem Blutbann daselbst und bestätigt die Freiheit vor fremden Gerichten, ausgenommen in den Fällen, die in Kaiser Maximilians II. [15]70 erneuerter Hofgerichtsordnung zu Rottweil unter dem 5. Titel des 2. Teils enthalten sind. Damian Friedrich Anton hat durch Franz Xaver Matt, Agenten am kaiserlichen Hof, den Lehnseid leisten lassen. - Durch eine in Worms 1545 Mai 17 ausgestellte Urkunde hatte Kaiser Karl V. dem Hans von Ehingen als Lehen das Schloß Dießen vor dem Schwarzwald verliehen samt den 3 Dörfern Dießen, Dettlingen und Bittelbronn mit zugehörigen Freiheiten, Gebot, Verbot, Zwing und Bann und gerichtlicher Obrigkeit, wie seine Vorfahren das innegehabt hatten, auch mit dem Blutbann und dazu die Freiheit, daß seine Erben, Diener, Untertanen, Hintersassen und Verwandte sowie deren Hab und Gut nicht vor fremden Gerichten (Hofgericht Rottweil und anderen ausländischen Gerichten) belangt werden können. - Schloß und Dörfer sind dann an die Familie von Wernau und dann erblich an Johann Albrecht Schenk Freiherr von Stauffenberg gekommen. Von diesem sind Schloß und Dörfer mit Zustimmung Kaiser Josephs [I.] an Abt und Gotteshaus [Muri] verkauft worden. Der damalige Lehnsträger, Gottfried Marquard Schenk Freiherr von Stauffenberg. (1) Der neue Lehnsträger Lothar Philipp Hartmann Schenk Freiherr von Stauffenberg ist im Namen des Gotteshauses am 28. September 1736 von Kaiser Karl VI. damit belehnt worden, auch von Kaiser Franz [I.] am 14. Juli 1747. Der nunmehrige Lehnsträger Damian Friedrich Anton Schenk Freiherr von Stauffenberg ist am 27. Mai 1761 von Kaiser Franz [1.], am 17. März 1767 von Kaiser Joseph II. und am 10. März 1791 von Kaiser Leopold II. belehnt worden.
(1) ist am 6. Februar 1711 von Kaiser Joseph [I.] damit belehnt worden
Unterschriften:
>links unter dem Umbug: Aussteller V(idi)t F. zu Colloredo-Mannsfeld; rechts auf dem Umbug: Ad Mandatum Sac(r)ae Caes(are)ae, Maiestatis proprium Peter Anton Frank mpr.
 
Pergament - Ausfertigung 
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Ho 163 T 1 Nr. 259Archivalieneinheit
Glatt, 1795 Februar 23 (1795 Februar (Hornung) 23) 
Philipp Schäfer von Glatt hat bei der Dießen'schen Pfarrpflege ein Kapital von 182 Gulden aufgenommen, das er bis zur Ablösung zu verzinsen verspricht 
Papier - Ausfertigung 
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Ho 163 T 1 Nr. 260Archivalieneinheit
Glatt, 1803 September 3 
Der fürstlich sigmaringische Kommissar, Geh. Rat und Regierungsdirektor v. Mayersburg hat durch (inseriertes) Requisitionsschreiben von 1803 September 2. (Samstag), Glatt, den kaiserlichen Notar Johann Nikolaus Mader i. u. c. aufgerufen, am 3. September vormittags mit 2 Zeugen dem Huldigungsakt in dem Ort Glatt beizuwohnen und darüber ein Notariatsinstrument zu verfassen. Fürst Anton Alois will die neuen Untertanen der bisher im Oberamt Glatt vereinigten fürstlich murischen Herrschaft den Treueid leisten lassen. Zur Entgegennahme der Huldigung ist v. Mayersburg bevollmächtigt. - Es folgt das von der fürstlich sigmaringischen Regierung an die Untertanen erlassene Patent von 1803 August 30, Sigmaringen:
Die Untertanen sollen sich unter Anführung der Ortsvorsteher und Gerichtsleute in dem Oberamtsort Glatt einfinden. Aufgerufen sind alle Bürger und Ledigen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Der Fürst will die neu erworbenen Besitzungen demnächst persönlich besichtigen
fürstlich hohenzollerische Regierung vidit Hofrat v. Huber.
Der Notar hat sich mit den beiden Zeugen nach Glatt begeben. Die Huldigung soll auf einer Wiese jenseits der Glattbrücke erfolgen, wo sich v. Mayersburg, der fürstlich sigmaringische Hofrat v. Huber, der fürstlich sigmaringische Hofrat und Oberamtmann v. Schütz zu Haigerloch mit dem dortigen Kammerrat und Rentmeister Haller und den zwei Räten Rabold und v. Schütz aus Haigerloch, auch der Hofrat und Oberamtmann v. Seyfrid zu Glatt und die zugehörigen Ortschaften mit den namentlich genannten Ortsvorstehern, Bürgern und Untertanen in schönster Ordnung sich eingestellt haben:
A. Aus Glatt
verheiratete Bürger und Witwer 58
ledigen Standes von 18 Jahren 35
Bürger Aus Dettingen
verheiratete Bürger und Leibgedingmänner 95
ledigen Standes von 18 Jahren 51
6 ledige Bürger sind abwesend.
C. Aus Dettlingen
verheiratete Bürger 19
Leibgedingmänner 5
ledigen Standes von 18 Jahren 5
D. Aus Dießen
verheiratete Bürger und Hintersassen 35
Leibgedingmänner 14
ledigen Standes von 18 Jahren 34
E. Aus Dettensee
verheiratete Bürger 46
ledigen Standes von 18 Jahren 16
Nach einer von den Untertanen ortschaftsweise abgefeuerten Salve Vortrag des Regierungsdirektors v. Mayersburg über den Besitzwechsel. Hofrat v. Huber liest den Inhalt des (inserierten) Huldigungseides vor. Anrede v. Mayersburgs an die Untertanen. Diese leisten den Huldigungseid. Darauf verspricht v. Mayerburg, der Fürst werde sie bei ihren Herkommen und Rechten lassen. Es wird ihnen erlaubt, im Baadwirtshaus in Glatt eine Erfrischung zu nehmen. Die Untertanen nehmen das an. Wieder wird eine Salve abgefeuert. Zug in den Ort Glatt. Parade mit der Feldmusik auf dem Platz vor dem Schloß. V. Mayersburg verfügt sich mit seinem Gefolge durch den Schloßgarten in das Schloß zurück, wo das Mittagsmahl eingenommen und am Abend ein Feuerwerk abgebrannt wird. - Der Notar hat alles protokolliert und darüber das Notariatsinstrument verfaßt
 
Papier - Ausfertigung 
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Ho 163 T 1 Nr. 261Archivalieneinheit
1563 (1563 (Monat und Tag abgeschnitten)) 
Hans und Philipp Stahel die Jungen zu Dießen kaufen von ihren Eltern Bastian Stahel und seiner Frau Margaretha sowie von ihren Vettern zu Dießen deren Hof, gen. des Bartten Gut, mit zugehörigen Gütern, Rechten und Gerechtigkeiten zu Dießen mit Gärten, Äckern, Wiesen, Holz, Feld und Wald, Wunn und Waid; dazu vier Rosse, Ochsen Schafe, Wagen, Pflüge, Äxte und anderes für zusammen 530 Gulden, davon 70 Gulden bar.
Dazu verpflichten sich die Käufer, ihre Eltern und Vettern ihr Leben lang zu sich zu nehmen; wenn diese aber das nicht mehr wünschen, geben ihnen die Käufer jährlich 17 Malter Veesen und 6 Malter Haber sowie Erbsen und gestampfte Gerste
 
Ausfertigung 
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