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Hfk-Hs Nr. 133Archivalieneinheit
Lehenbuch des Bistums Basel. Angelegt unter Bischof Friedrich zu Rhein im Jahr 1441. Die prächtige mit einem Vollbild (fol. I.) und vielen Wappenzeichnungen geschmückte Handschrift enthält ein außerordentlich übersichtliches Lehensbuch.
Fol. Iv Lehenbriefe der Grafen, Freiherrn.
Von fol. 89 an: " Feoda militum", d.s. die eigentlichen Ministerialen.
fol. 151: "Feoda civium et aliorum, qui non armigeri dicuntur."
fol. 161 ff. dann verschiedene Rechtsaufzeichnungen: bischöfl. Ämter, Lehenrecht.
fol. 174: Des Bischofs Recht zu Basel. Diese letzten Sachen meist gedruckt bei Wackernagel und Trouillat.
Die Urkunden gehen von 1213 bis 1441, 5 Nachträge bis 1450. Vorn ist ein sorgfältiges Urkundenverzeichnis nach der Anlage des Bandes, hinten ein chronologisches Verzeichnis der Urkunden. Der Einband trägt die ursprünglichen Schließen, Eck- und Mittelbeschläge.
 
gr. 2 , 207 Bl., Alte Blattzählung ohne Register 179, mit beiden Registern modern 207
Das Basler Lehnbuch Hfk. Hs. 133 ist das älteste von vier wappengeschmückten Lehnbüchern des Generallandesarchivs. Angelegt wurde es 1441 auf Initiative des Basler Bischofs Friedrich zu Rhein (1437-1451). Ihm folgen das Speyrer Wappenlehnbuch von 1465/68 und das Lehnbuch Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz (1449/51-1476) von 1471; das vierte Wappenlehnbuch wurde 1538/42 für Kurfürst Ludwig V. von der Pfalz (1508-1544) geschaffen. Außerdem ist in diese Reihe noch das 1490 entstandene Wappenlehnbuch des Grafen Albrecht von Hohenlohe (¿1490) im Hohenlohe-Zentralarchiv in Neuenstein zu stellen. Dass diese singuläre Serie von Wappenlehnbüchern in einen entstehungsgeschichtlichen Zusammenhang gehört, lässt sich zwar kaum beweisen, scheint aber auf der Hand zu liegen. So dürfte die Kenntnis des besonders prunkvollen Basler Exemplars den Speyrer Bischof Matthias Ramung (1464-1478) veranlasst haben, für sich selbst ein Lehnbuch gleicher Art in Auftrag zu geben, das freilich sehr viel bescheidener gestaltet ist, und in seiner Eigenschaft als Kanzler des mächtigen Kurfürsten von der Pfalz darf man annehmen, dass es wiederum Matthias Ramung war, der die Idee aus Udenheim (Philippsburg) weitertrug nach Heidelberg, wo schließlich auch in dem Grafen von Hohenlohe der Wunsch geweckt worden sein mag, dergleichen zu besitzen.

Bei allen diesen wappengeschmückten Lehnbüchern handelt es sich nicht um Verwaltungsschriftgut für den täglichen Kanzleigebrauch. Vielmehr sind die höchst aufwendig gestalteten Folianten als Kammerexemplare zum persönlichen Gebrauch des Fürsten und zur Repräsentation bei Hofe zu verstehen. Nur so lässt sich auch das Weiterwandern der Idee erklären: Man sah einen solchen prächtigen Band anlässlich einer Belehnung oder bei anderer Gelegenheit und beschloss, zur Mehrung des eigenen Ruhms Entsprechendes zu beschaffen.

Das Lehnbuch des Bischofs Friedrich zu Rhein umfasst 195 Pergament- und mehrere in späterer Zeit hinzugefügte Papierblätter; es ist Teil einer zur Zeit seiner Entstehung noch größer angelegten Kodifikation von geistlichen und weltlichen Rechtsverhältnissen des Hochstifts Basel. Eingetragen sind darin nicht allein aktuelle Lehnbriefe, sondern oft auch noch weitere, das jeweilige Lehen betreffende Urkunden, in 95 Fällen überdies angereichert mit den farbigen Vollwappen der Vasallen; in zahlreichen anderen Fällen sind die Wappen zwar vorgezeichnet, aber nicht ausgeführt. Geschmückt ist der Band außerdem mit einer farbigen Miniatur, die die Belehnung des Herzogs von Österreich, des vornehmsten Basler Vasallen, mit der Grafschaft Pfirt zeigt. Neben den anderen wappengeschmückten Lehnbüchern des Generallandesarchivs ist auch dieser Band für die Heraldik des spätmittelalterlichen Adels über das Oberrheingebiet hinaus von großer Bedeutung.

Der Band scheint im späten 18. Jahrhundert nicht etwa im Archiv der Bischöfe von Basel verwahrt worden zu sein, sondern als besondere Kostbarkeit zur Verfügung des jeweiligen Fürsten gestanden zu haben. So brachte Bischof Sigismund von Roggenbach ihn 1792 auf der Flucht vor den Heeren der Französischen Revolution auf das rechte Rheinufer, wo das Lehnbuch später in die großherzoglich badische Hof- und Landesbibliothek und schließlich als Teil des großherzoglichen Hausfideikommisses ins Generallandesarchiv gelangte. Heute ist der Kodex Eigentum des Landes Baden-Württemberg.
Literatur:

Rudolf Wackernagel, Das Lehenbuch des Bisthums Basel, in: Anzeiger für schweizerische Althertumskunde 6 (1888/91) S. 267-270.
Bernd Fuhrmann und Kurt Weissen, Einblicke in die Herrschaftspraxis eines Fürsten im 15. Jahrhundert. Das persönliche Notizheft des Basler Bischofs Friedrich zu Rhein 1441/42 bis 1445, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 145 (1997) S. 159-201. 
Bem.: Eigentum des Landes Baden-Württemberg 
Ab 1441 
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Hfk-Hs Nr. 133, 3Dokument
Vereinbarung zwischen Bischof und Domkapitel, eine Entfremdung von Lehen nicht zuzulassen (1324) 
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Hfk-Hs Nr. 133, 6Dokument
Belehnung des Herzogs von Österreich mit der Grafschaft Pfirt 
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