Das Kloster Frauenalb verleiht dem Posthalter Johann Georg Kramer zu Rastatt 12 Morgen Äcker in Rastatter Gemarkung, die ursprünglich zum Ötigheimer Hofgut des Klosters gehörten, wegen ihrer Entlegenheit von Ötigheim aber in Verwahrlosung geraten und von denen sogar 4 Morgen verlorengegangen waren, um 1200 Gulden Erbkaufgeld gegen jährlich 2 Malter Korn in Erbbestand (Revers).
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