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Frauenalb
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11 Einträge
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40 Nr. 237Archivalieneinheit
Frauenalb, 1402 Februar 16 
Der Notar Johannes Reusch von Bruchsal beurkundet die Kundschaften zahlreicher, namentlich genannter Zeugen bezüglich des Streits zwischen dem Kloster Frauenalb und der Stadt Ettlingen wegen verschiedener Wälder. 
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40 Nr. 238Archivalieneinheit
Durlach, 1404 März 4 
Friedrich Schenk von Limpurg, Hauptmann der Einung in Franken, entscheidet als von König Ruprecht bestellter Gemeiner zwischen der Frauenalber Äbtissin Margarethe von Eberstein und der Stadt Ettlingen wegen benannter strittiger Wälder gemeinsam mit den beiderseits benannten Schiedsrichtern Heinrich Hummel von Lichtenberg und Bernger Helen von Heinsheim (Frauenalb) sowie Albrecht von Rust und Raban von Adelshofen (Ettlingen), die Kontrahenten sollten sich mit besserer, durch Albrecht von Berwangen einzuholender Kundschaft versehen. 
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40 Nr. 239Archivalieneinheit
Malsch, 1404 Mai 8 
Kundschaft über die zwischen dem Kloster Frauenalb und der Stadt Ettlingen strittigen Wälder Schmitt, Tanne, Mönchwald und Schönberg. 
Papier - Abschrift 
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40 Nr. 240Archivalieneinheit
Wimpfen, 1404 August 9 
Friedrich Schenk von Limpurg, Hauptmann des Landfriedens in Franken, bekundet, dass von dem unterm 4. März 1404 bestellten Schiedsgericht (vgl. GLA 40 Nr. 238; statt Bernger Helen von Heinsheim erscheint Dieter von Öwisheim) das Eigentumsrecht an den zwischen dem Kloster Frauenalb und der Stadt Ettlingen stritigen Wäldern dem Kloster zugesprochen wurde. 
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40 Nr. 241Archivalieneinheit
Wimpfen, 1404 August 9 
Friedrich Schenk von Limpurg, Hauptmann des Landfriedens in Franken, bekundet, dass von dem unterm 4. März 1404 bestellten Schiedsgericht (vgl. GLA 40 Nr. 238; statt Bernger Helen von Heinsheim erscheint Dieter von Öwisheim) das Eigentumsrecht an den zwischen dem Kloster Frauenalb und der Stadt Ettlingen stritigen Wäldern dem Kloster zugesprochen wurde. 
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40 Nr. 242Archivalieneinheit
Wimpfen, 1404 August 9 
Friedrich Schenk von Limpurg, Hauptmann des Landfriedens in Franken, bekundet, dass von dem unterm 4. März 1404 bestellten Schiedsgericht (vgl. GLA 40 Nr. 238; statt Bernger Helen von Heinsheim erscheint Dieter von Öwisheim) das Eigentumsrecht an den zwischen dem Kloster Frauenalb und der Stadt Ettlingen stritigen Wäldern dem Kloster zugesprochen wurde. 
Papier - Abschrift 
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40 Nr. 244Archivalieneinheit
1425 Mai 5 
Die würtembergischen Räte Graf Friedrich von Helfenstein, Graf Rudolf von Sulz, Hans von Zimmern, Hans von Stadion, Konrad von Stammheim, Hans von Sachsenheim, Hans Sturmfeder d. Ä., Wilhelm Truchsess von Stetten und Gottfried von Mönsheim vidimieren auf Bitten der Äbtissin von Frauenalb den Schiedsspruch vom 9. August 1404 (GLA 40 Nr. 240 und 241) betreffend die zwischen dem Kloster Frauenalb und der Stadt Ettlingen strittig gewesenen Waldungen. 
Pergament - Vidimus 
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40 Nr. 243Archivalieneinheit
1429 
Dietrich von Angelloch, Abt zu Odenheim, vidimiert auf Bitten der Frauenalber Äbtissin Erlind von Weingarten den Schiedsspruch vom 9. August 1404 (GLA 40 Nr. 240 und 241) betreffend die zwischen dem Kloster Frauenalb und der Stadt Ettlingen strittig gewesenen Waldungen. 
Pergament - Vidimus 
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{D Nr. 679 Verweisung}Archivalieneinheit
Nürnberg, 1431 März 23 
König Sigmund bestätigt der Frauenalber Äbtissin Erlind von Weingarten das Eigentumsrecht an den zwischen dem Kloster Frauenalb und der Stadt Ettlingen strittigen Wäldern. 
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40 Nr. 245Archivalieneinheit
1515 Mai 4 
Markgraf Christoph von Baden beurkundet einen von seinen Räten zwischen dem Kloster Frauenalb und der Stadt Ettlingen herbeigeführten Vergleich, wonach das Kloster von allem, was es auf Wagen und Karren oder zu Pferd und zu Fuß aus oder durch Ettlingen führt, nur die Hälfte des gewöhnlichen Weggelds entrichten muss. 
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40 Nr. 236Archivalieneinheit
1613 Juni 24 
Jakob Herbst zu Pfaffenrot verschreibt sich gegenüber der Stadt Ettlingen wegen einer binnen vier Jahren wiederlöslichen Kapitalschuld in Höhe von 50 Gulden, die mit 2 Gulden 7 Schilling Pfennigen zu verzinsen ist. 
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