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Allerheiligen
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34 Nr. 338Archivalieneinheit
1296 Februar 1 (an unserer frowen abent zu der lieht messe) 
Ritter Gottfried Kolbe (Gotfrid kolbe) von Bottenau und seine Frau Katharina überlassen dem Kloster Allerheiligen das sogenannte Duwellins Gut zu Bechelin bei Bottenau (Duwellins guot) zu einem Seelgeräte. Sobald jedoch Gottfried Kolbe das Gut zu Braunberg, das er von dem Herrn von Eberstein zu Lehen hat, dem Kloster zu einem rechten Eigen gefertigen und bestätigen lassen kann und mag, dann soll das genannte Duwellins Gut wieder an Kolbe zurückfallen. 
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34 Nr. 334Archivalieneinheit
1316 Juni 23 (vor den sunegihsen) 
Graf Konrad zu Freiburg überläßt mit Willen und Zustimmung (mit willen vnd gewellen) auf Bitten des Ritters Johannes Bock von Kolbenstein den geistlichen Frauen in der Klause zu Oberndorf bei Oberkirch das Gut zu Bechelin bei Bottenau, das Johannes Bock bisher von ihm und seinen Vorfahren zu Lehen hatte, zu einem rechten Seelgeräte. Das Gut umfasst 2 Joch Reben zu Bechelin und genannte Gülten, nämlich 11 Schilling Pfennige, 7 Kappen, 9 Hühner, 50 Eiern, 2 Viertel Roggen und 4 Sester Hafer. 
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34 Nr. 335Archivalieneinheit
1316 Juni 23 (an sant Johannes abent zu sungihten) 
Die Grafen Egen und Heinrich von Fürstenberg geben ihre Zustimmung, dass Ritter Johannes Bock von Kobenstein (Kolbenstein) genannte von ihnen zu Lehen gehende Güter und Gülten, nämlich 2 Joch Reben zu Bechelin und an Gülten 11 Schilling Pfennige, 7 Kappen, 9 Hühner, 50 Eier, 2 Viertel Roggen und 4 Sester Hafer, den Klausnerinnen zu Oberdorf bei Oberkirch überlassen hat und verzichten ihrerseits zu ihrem und ihrer Vorfahren Seelenheil auf alle Eigentumsansprüche. 
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34 Nr. 336Archivalieneinheit
1532 November 6 (uff mitwuch nach aller heiligen tag) 
Schultheiß und Gericht zu Appenweier entscheiden die Streitsache zwischen Adam Disser, Kaplan der Marienkapelle zu Lautenbach einerseits und Mathis Rumstal zu Bächlehof andererseits wegen der von dem letzteren an die genannte Kapelle zu zahlenden Zinsen und Gülten zugunsten der Kapelle. 
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34 Nr. 337Archivalieneinheit
1534 Juni 23 (uff zeinstag sant Johanns des heylgen täuffers abenndt) 
Die Amtleute Wolf von Windeck und Hans Mußler sowie Jörg Berger, Schaffner der Pflege zu Ortenberg, vergleichen die Streitigkeiten zwischen Adam Reichslannder, dem Konventualen zu Allerheiligen und Kaplan der Marienkapelle Lautenbach, einerseits und Mathis Rumstal zu Bächlehof andererseits wegen der von dem letzteren an die genannte Kapelle zu zahlenden Zinsen und Gülten zugunsten der Kapelle. 
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34 Nr. 339Archivalieneinheit
1679 September 22 
Abt Anastasius und der Konvent des Klosters Allerheiligen einigen sich mit dem Straßburger Münzverwalter Ernst Friedrich Mollinger, derzeitiger Besitzer des Hofguts zu Bächlehof, wegen der von dem genannten Hof an die Marienkapelle zu Lautenbach zu zahlenden Zinsen und Gülten dahin, dass Mollinger die schon seither bezahlten Zinsen und Gülten, nämlich 12 Schilling 9 Pfennige Bodenzins, 2 Viertel Korn, 4 Sester Hafer, 7 Kappen, 9 Hühner, 50 Eier und vier Hacktage, auch in Zukunft leisten, dagegen anstelle der bisher von dem Ertrage von zwei Joch Reben geleisteten Abgabe des dritten Öhms, in Zukunft den Zehnten von dem ganzen Ertrag der von ihm angebauten Teile des Hofguts, es seien Wein oder Früchte, leisten soll. 
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34 Nr. 340Archivalieneinheit
1679 September 22 
Abt Anastasius und der Konvent des Klosters Allerheiligen einigen sich mit dem Straßburger Münzverwalter Ernst Friedrich Mollinger, derzeitiger Besitzer des Hofguts zu Bächlehof, wegen der von dem genannten Hof an die Marienkapelle zu Lautenbach zu zahlenden Zinsen und Gülten dahin, dass Mollinger die schon seither bezahlten Zinsen und Gülten, nämlich 12 Schilling 9 Pfennige Bodenzins, 2 Viertel Korn, 4 Sester Hafer, 7 Kappen, 9 Hühner, 50 Eier und vier Hacktage, auch in Zukunft leisten, dagegen anstelle der bisher von dem Ertrage von zwei Joch Reben geleisteten Abgabe des dritten Öhms, in Zukunft den Zehnten von dem ganzen Ertrag der von ihm angebauten Teile des Hofguts, es seien Wein oder Früchte, leisten soll. 
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