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Deutscher Orden: Kommende Kapfenburg mit Amt Lauchheim (Kommende- bzw. Amtsakten)
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B 330 U 38Archivalieneinheit
1603 Oktober 10 
Veit Krafft, Schultheiß zu Schwäbisch Gmünd, und die Richter des Stadtgerichts daselbst beurkunden: Auf ihrer heutigen Gerichtssitzung brachte mit Fürsprech vor Daniel Moser, Bürgermeister zu Göppingen, als durch eine Vollmacht beglaubigter Anwalt der Maria, Witwe des Wilhelm Rauchschnabel, und der Margaretha, Witwe des Jakob Wägelin, des Jakob Schwartz und seiner Ehefrau zu Ulm sowie des Johann Haug und seiner Ehefrau zu Wimpfen [am Berg], er habe des Kaspar Daur Behausung, Hofraite, Scheuer und Garten, auf dem Markt gegenüber der Spitalkirche gelegen, um 200 fl Hauptgut laut des darüber vorliegenden Schuldbriefs feilbieten lassen nach der Stadt Gewohnheit, Herkommen, Gebrauch und Recht; er bezog sich dabei auf den Gerichtsknecht und den hierzu gebrauchten Unterkäufer und forderte, ihm nach dem Herkommen der Stadt Gantbriefe zu erteilen. Auf Befragung durch den Schultheißen erkannten die Richter mit einhelligem Urteil zu Recht, sie wollten Gerichtsknecht und Unterkäufer verhören. Nachdem diese die Aussage des Anwalts vor Gericht bestätigt hatten, erkannten auf Umfrage des Schultheißen die Richter dem Anwalt und seinen Prinzipalen die Behausung des Kaspar Daur mit ihrer Zugehörde für 200 fl zu unter folgenden Bedingungen: 1) Das Haus müsse im Beisein des Schultheißen und zweier Richter veräußert werden. 2) Was beim Verkauf die Schuld von 200 fl übersteige, falle an Kaspar Daur oder die, die zuvor offene Schuldforderungen (wissent Zinß oder Schulden) an ihn hatten. 
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B 330 U 47Archivalieneinheit
1604 Februar 2 (uff Purificationes Marie) 
Leonhard Bolsinger, Bauer zu Hohenlohe, und dessen Ehefrau Christine bestätigen, daß ihnen Johann Eustachius von Westernach, Rat von Maximilian Erzherzog zu Österreich, [Hoch- und Deutschmeister] und Komtur des Deutschen Ordens zu Kapfenburg (Kapffenburg) einen Hof zu Hohenlohe mit allen Rechten und Einkünften in einer Urkunde von 1604 Feb. 2 gegen eine jährliche Gülte in genannter Höhe zu Lehen gegeben hat. 
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B 330 U 176Archivalieneinheit
1606 September 18 (denn achtzehenden Septembris) 
Peter Uhl, Untertan des Deutschen Hauses Kapfenburg zu Westhausen verkauft an Herrn Johann Eustachius von Westernach, Rat von Erzherzog Maximilian zu Österreich, [Hoch- und Deutschmeister], Kämmerer und Komtur des Deutschen Ordens zu Kapfenburg, zwei Morgen Acker in genannter Lage, die der Deutsche Orden gegen eine jährliche Gülte in Höhe von 1 fl zu Lehen gibt, für 62 fl 30 x. Anstößer: Moritz Hefelin, Melchior Weckherlin, beide Untertanen von Ellwangen, und Michael Uhl, Untertan des Deutschen Ordens zu Marstetten 
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B 330 U 133Archivalieneinheit
1606 November 11 (uff Martini) 
Melchior Danbacher, Untertan des Deutschen Hauses Kapfenburg zu Unterriffingen, verkauft an Herrn Johann Eustachius von Westernach, Rat und Kämmerer von Herrn Maximilian Erzherzog zu Österreich, [Administrator des Hochmeistertums und Deutschmeister], und Komtur des Deutschen Ordens zu Kapfenburg, einen Morgen auf dem sogenannten Pfaffenflecken und eine mit Pantelwiese bezeichnete Wiese mit einem jährlichen Zins in Höhe von 3 fl um 100 fl; Anstößer: Georg Lolsinger, Hans Gentner und Hans Halden. 
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B 330 U 15Archivalieneinheit
Schloß Wallerstein, 1611 Juni 24 (Johannes der Täufer) 
Johann, Graf zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herr zu Haigerloch und Wehrstein, Reichserbkämmerer und Rat Erzherzog Maximilians zu Österreich, und Anthoni Fugger d. J. zu Kirchberg und Weißenhorn, Rat Herzog Maximilians [I.] von Bayern und Pfelger zu Rain, bekunden als Vormünder der Erben des Grafen Wilhelm [II.] zu Oettingen d. Ä., ihres Vetters und Schwagers: Das Reichskammergericht zu Speyer hat in einem wörtlich inserierten Endurteil vom 26. Apr. 1608 in Sachen der Deutschmeister Georg bzw. Maximilian, Kläger, gegen Friedrich [V.], Wilhelm [II.] bzw. die Vormünder seiner Erben und Gottfried Grafen zu Oettingen, Beklagte, wegen des kleinen Waidwerks in den zwei Hölzern Gromberg und Königsbühl bei Kapfenburg und wegen der Pfändung von Karren und Hasengarn daselbst beiden Parteien verboten, einander in ihren Rechten zu irren. Nach Zahlung von 1.000 fl Bargeld durch Johann Eustach von Westernach DO, kaiserlicher und deutschmeisterischer Rat und Kämmerer, Komtur zu Kapfenburg, bewilligen die A. diesem für seine Person und solange er die Kommende Kapfenburg innehat in beiden Hölzern das alleinige Jagen und Hegen auf Rot- und Schwarzwild, hohes und niederes Wildpret, jedoch unbenommen ihrer weiteren forstlichen Obrigkeit. Wollen die A. nach Tod oder Abzug von Westernachs die gemeinsame Jagd gemäß dem gen. Urteil wieder aufnehmen, so haben sie nach halbjährlicher Kündigungsfrist dem Haus Kapfenburg die 1.000 fl zurückzuerstatten. 
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B 330 U 193Archivalieneinheit
1612 Oktober 18 
Anton Fugger der Ältere, Freiherr zu Kirchberg und Weißenhorn, Kurpfälzischer Rat, verkauft an das Deutsche Haus zu Kapfenburg einen jährlichen Zins (75 fl) anstatt seinem Hab und Gut, namentlich seiner derzeitigen Wohnbehausung um 1.500 fl. 
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B 330 U 16Archivalieneinheit
1614 Mai 18-1614 Mai 19 (Pfingsten) 
Philipp Heinrich von und zu Aschhausen verkauft auf Wiederlösung Herrn Johann Eustach von Westernach, Rat und Statthalter Erzherzog Maximilians von Österreich zu Mergentheim DO, Ratsgebietiger und Komtur zu Kapfenburg, und dem Haus Kapfenburg um 1.000 fl einen ab 1615 jährlich um Pfingsten zu zahlenden Zins von 50 fl fränkischer Landswährung. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten 1/2 Jahr. Der A. setzt als Unterpfänder sein Hofgut zu Aschhausen, das ehemals Paul Beger, jetzt zu Neunstetten, von ihm zu Lehen trug und das järhlich 200 Malter Frucht erträgt, sowie die ihm vom DO und der Burg Mergentheim jährlich fallenden 12 Goldgulden. 
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B 330 U 16 aArchivalieneinheit
1614 Mai 18-1614 Mai 19 (Pfingsten) (Abschrift 18. Jh.) 
Philipp Heinrich von und zu Aschhausen verkauft auf Wiederlösung Herrn Johann Eustach von Westernach, Rat und Statthalter Erzherzog Maximilians von Österreich zu Mergentheim DO, Ratsgebietiger und Komtur zu Kapfenburg, und dem Haus Kapfenburg um 1.000 fl einen ab 1615 jährlich um Pfingsten zu zahlenden Zins von 50 fl fränkischer Landswährung. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten 1/2 Jahr. Der A. setzt als Unterpfänder sein Hofgut zu Aschhausen, das ehemals Paul Beger, jetzt zu Neunstetten, von ihm zu Lehen trug und das järhlich 200 Malter Frucht erträgt, sowie die ihm vom DO und der Burg Mergentheim jährlich fallenden 12 Goldgulden. 
1 Heft zu 4 Bll. in Folio - Papier - Abschrift 
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B 330 U 107Archivalieneinheit
Kapfenburg (kapffenburg), 1614 November 13 (des dreyzehenten Novembris) 
Schultheiß, Bürgermeister, Gericht und die Almosenpfleger zu Lauchheim bestätigen, daß dem Armen- und Siechenhaus des Markts Lauchheim auf Befehl von Herrn Johann Eustachius von Westernach, Rat von Herrn Erzherzog Maximilian zu Österreich, Administrator des Hochmeistertums und Deutschmeister, Statthalter des Deutschen Ordens zu Mergentheim und Komtur zu Kapfenburg, aus dem Nachlaß von Herrn Lorenz Pfennigman, verstorbener Pfarrer zu Lauchheim, eine Summe in Höhe von 650 fl zum Kauf einer jährlichen Pension in Höhe von 32 1/2 fl übertragen wurde; wobei die Herren Johann Gregorius Kirsinger, Schultheiß, Hans Koch und Heinrich Michael, beide Bürgermeister, als Armenhauspfleger genannt werden. 
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B 330 U 17Archivalieneinheit
1616 Februar 2 (Lichtmeß) 
Wildhans von Neuneck zu Glatten und Dettensee, fürstlich augsburgischer Geheimer Rat, Hofratspräsident und Hofmarschall zu Dillingen, verkauft auf Wiederlösung Johann Eustach von Westernach DO, kaiserlicher Rat und Rat, Kämmerer und Statthalter Erzherzog Maximilians von Österreich zu Mergentheim sowie Komtur zu Kapfenburg, und dem Haus Kapfenburg um 3.000 fl einen ab 1617 jährlich um den 2. Feb. zu zahlenden Zins von 150 fl Reichsmünze. Die Kündigungsfrist beträgt 1/2 Jahr. Der A. setzt als Unterpfand seinen Teil des Zehnten zu Neuneck, Oberwilflingen, Böffingen, Dürrenmettstetten und in weiteren nicht gen. Flecken vor dem Schwarzwald, insgesamt 13 Orte. Der Deutsche Orden ist zur Aufkündigung des Darlehens berechtigt, wenn der A. mit der Zinszahlung in Rückstand gerät. 
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B 330 U 17 aArchivalieneinheit
1616 Februar 2 (Lichtmeß) (Abschrift 18. Jh.) 
Wildhans von Neuneck zu Glatten und Dettensee, fürstlich augsburgischer Geheimer Rat, Hofratspräsident und Hofmarschall zu Dillingen, verkauft auf Wiederlösung Johann Eustach von Westernach DO, kaiserlicher Rat und Rat, Kämmerer und Statthalter Erzherzog Maximilians von Österreich zu Mergentheim sowie Komtur zu Kapfenburg, und dem Haus Kapfenburg um 3.000 fl einen ab 1617 jährlich um den 2. Feb. zu zahlenden Zins von 150 fl Reichsmünze. Die Kündigungsfrist beträgt 1/2 Jahr. Der A. setzt als Unterpfand seinen Teil des Zehnten zu Neuneck, Oberwilflingen, Böffingen, Dürrenmettstetten und in weiteren nicht gen. Flecken vor dem Schwarzwald, insgesamt 13 Orte. Der Deutsche Orden ist zur Aufkündigung des Darlehens berechtigt, wenn der A. mit der Zinszahlung in Rückstand gerät. 
1 Heft zu 4 Bll. in Folio - Papier - Abschrift 
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B 330 U 195Archivalieneinheit
Nach 1616 Dezember 25 (in den heyligen weynachtsferien) 
Zinsverschreibung des Wolf Christoph, Reichserbmarschall zu Pappenheim, über 3.000 fl für das Deutsche Haus zu Kapfenburg (Notar: Johann Wilhelm Rauch, Kanzlist zu Weissenburg) 
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B 330 U 194Archivalieneinheit
1617 November 30 
Ursula Dorothea Fuggerin, Freifrau von Kirchberg und Weissenhorn, geb. Truchsessin von Höfingen, Witwe des Anton Fugger, und Friedrich Fugger, Freiherr von Kirchberg und Weissenhorn, verkaufen als Vormünder der Brüder Georg Wilhelm und Heinrich Raimund, Söhne des Anton Fugger d. Ä. und Freiherr zu Kirchberg und Weißenhorn, namens derselben an das Deutsche Haus zu Kapfenburg einen jährlichen Zins (75 fl) aus deren Hab und Gut, namentlich deren Wohnbehausung zu Schwäbisch Gmünd um 1.500 fl. 
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B 330 U 49Archivalieneinheit
Kapfenburg (kapffenburg), 1626 Dezember 24 (den vier und zwainzigsten Monatstag Decembris) 
Johann Eustachius [von Westernach], Hoch- und Deutschmeister, Herr zu Freudental-Eulenberg gibt für sich und das Deutsche Haus Kapfenburg Hans Rueff, Untertan des Deutschen Haus Kapfenburg und Wirt zu Hülen (hüle), dessen Ehefrau und allen ihren Erben für geleistete Dienste ein Lehengut des Deutschen Ordens zu Hülen mit allen Rechten, Einkünften und genannten Zugehörden gegen eine jährliche Gülte von 4 lb [Heller] Nördlinger Währung und genannte Abgaben in Naturalien als Erblehen; wobei Hans Krauss, Wilhelm Bullinger und Philipp Velder als Anstößer genannt werden. 
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B 330 U 41Archivalieneinheit
Nördlingen, 1627 August 27-1627 September 6 (1627 Aug. 27/Sept. 6) 
Dr. jur. Wilhelm Vogler, Syndikus des Stifts Ellwangen, und Dr. jur. Marx Jakob Seefrid, Syndikus der Reichsstadt Nördlingen als von beiden Seiten erwählte Schlichter beurkunden, daß sie die Auseinandersetzungen zwischen der deutschordischen Gemeinde Gromberg und der gräflich oettingenschen Gemeinde Röttingen wegen Trieb, Hut und Blumenbesuch auf dem Bildwasen und dem Königsbühl nach Augenschein, Zeugenverhör und Hebung von Grenzsteinen durch folgendes Urteil beendet haben: 1) Recht der Gemeinde Gromberg auf Trieb, Hut und Weidebesuch auf dem Bildwasen zusammen mit der Gegenseite, jedoch innerhalb gen. Grenzen, 2) Recht der Gemeinde Röttingen auf den Zutrieb über die Markung Kapfenburg auf den Königsbühl und auf dortige Mithut, 3) Friedegebot unter Auferlegung einer Kaution und 4) Billigung der durch Röttingen vorgenommenen Pfändung. Die Unkosten beider Parteien werden gegeneinander aufgerechnet, beide erhalten eine Ausf. des Urteilsbriefs. 
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B 330 U 18Archivalieneinheit
Frankfurt a.M., 1633 Mai 13 
Der Krone und der Reiche Schweden Rat, Kanzler und bevollmächtigter Legat in Deutschland und bei den Armeen Axel Oxenstierna (Ochsenstirn), Freiherr zu Kimito (Kinitho), Herr zu Fiholm (Fiholmen) und Tydö (Tydoen), Ritter, überträgt und schenkt eingedenk der dem + König [Gustav II. Adolf von Schweden] geleisteten Dienste und in der Hoffnung auf der designierten Königin und Erbprinzessin [Christine] noch zu leistende Dienste Graf Georg Friedrich d. J. von Hohenlohe[-Waldenburg-Schillingsfürst] Herr zu Langenburg, und dessen Erben namens der Krone Schweden kraft seines Amtes als Legat die Kommende Kapfenburg bei Nördlingen in Schwaben mit allen Zugehörden, wie sie die Krone Schweden durch das Kriegsrecht (iure belli) erworben hatte, behält dieser jedoch die Oberhoheit (das ius superioritatis) vor. Die Kommende ist als Gnadengeschenk zu empfangen und jeweils als Erblehen zu muten (recognosciren). Graf Georg Friedrich hat als Vasall und Lehenmann der Krone Schweden hierüber einen Spezialrevers ausgestellt. Der A. setzt ihn in Besitz der Kommende und befiehlt allen Befehlshabern, Offizieren und Soldaten der Krone Schweden, ihn ruhig in diesem Besitz zu belassen und darin zu schützen. 
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B 330 U 19Archivalieneinheit
Frankfurt a.M., 1633 Mai 13 (Abschrift [1633]) 
Der Krone und der Reiche Schweden Rat, Kanzler und bevollmächtigter Legat in Deutschland und bei den Armeen Axel Oxenstierna (Ochsenstirn), Freiherr zu Kimito (Kinitho), Herr zu Fiholm (Fiholmen) und Tydö (Tydoen), Ritter, überträgt und schenkt eingedenk der dem + König [Gustav II. Adolf von Schweden] geleisteten Dienste und in der Hoffnung auf der designierten Königin und Erbprinzessin [Christine] noch zu leistende Dienste Graf Georg Friedrich d. J. von Hohenlohe[-Waldenburg-Schillingsfürst] Herr zu Langenburg, und dessen Erben namens der Krone Schweden kraft seines Amtes als Legat die Kommende Kapfenburg bei Nördlingen in Schwaben mit allen Zugehörden, wie sie die Krone Schweden durch das Kriegsrecht (iure belli) erworben hatte, behält dieser jedoch die Oberhoheit (daß ius superioritatis) vor. Die Kommende ist als Gnadengeschenk zu empfangen und jeweils als Erblehen zu muten (recognosciren). Graf Georg Friedrich hat als Vasall und Lehenmann der Krone Schweden hierüber einen Spezialrevers ausgestellt. Der A. setzt ihn in Besitz der Kommende und befiehlt allen Befehlshabern, Offizieren und Soldaten der Krone Schweden, ihn ruhig in diesem Besitz zu belassen und darin zu schützen. 
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B 330 U 20Archivalieneinheit
Frankfurt a.M., 1633 Mai 13 (Abschrift [1633]) 
Der Krone und der Reiche Schweden Rat, Kanzler und bevollmächtigter Legat in Deutschland und bei den Armeen Axel Oxenstierna (Ochsenstirn), Freiherr zu Kimito (Kinitho), Herr zu Fiholm (Fiholmen) und Tydö (Tydoen), Ritter, überträgt und schenkt eingedenk der dem + König [Gustav II. Adolf von Schweden] geleisteten Dienste und in der Hoffnung auf der designierten Königin und Erbprinzessin [Christine] noch zu leistende Dienste Graf Georg Friedrich d.J. von Hohenlohe[-Waldenburg-Schillingsfürst] Herr zu Langenburg, und dessen Erben namens der Krone Schweden kraft seines Amtes als Legat die Kommende Kapfenburg bei Nördlingen in Schwaben mit allen Zugehörden, wie sie die Krone Schweden durch das Kriegsrecht (iure belli) erworben hatte, behält dieser jedoch die Oberhoheit (daß ius superioritatis) vor. Die Kommende ist als Gnadengeschenk zu empfangen und jeweils als Erblehen zu muten (recognosciren). Graf Georg Friedrich hat als Vasall und Lehenmann der Krone Schweden hierüber einen Spezialrevers ausgestellt. Der A. setzt ihn in Besitz der Kommende und befiehlt allen Befehlshabern, Offizieren und Soldaten der Krone Schweden, ihn ruhig in diesem Besitz zu belassen und darin zu schützen. 
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B 330 U 21Archivalieneinheit
Kapfenburg, 1634 März 26 (Mi ... styli veteris) 
Der Notar Johann Zeitreg, Rats- und Kanzleisubstitut der Reichsstadt Nördlingen, beurkundet: Vor ihm und gen. Zeugen brachten Johann Ludwig Wörner, freiherrlich hofkirchischer Rat und Amtmann zu Öttingen und Spielberg, als subdelegierter Kommissar sowie Niklaus von Hellfant, Amtmann zu Öhringen, und Bernhard Ludwig Ziegler, beide hohenlohische Räte, vor, der + Gustav [II.] Adolf, König in Schweden, habe nach seinen Siegen nicht seinen Privatnutzen, sondern die Erhaltung des Göttlichen Wortes gesucht und die vom Feind bedrohten Stände des Reichs gnädig bedacht; unter anderem habe er dem Grafen Georg Friedrich d. J. von Hohenlohe[-Waldenburg-Schillingsfürst], Herr zu Langenburg, wegen erlittenen Brand- und Landschadens Zusagen gemacht, die nach des Königs Tod der schwedische Rat, Kanzler und bevollmächtigte Legat in Deutschland Axel Oxenstierna (Ochsenstirn) habe vollziehen lassen. Er habe hierzu Lorenz Freiherr von Hofkirchen, Herr der Grafschaft Oettingen-Wallerstein, schwedischer General-Lieutenant über die Kavallerie, bevollmächtigt, der den Amtmann Wörner damit beauftragt habe. Nach Verlesung von vier wörtlich inserierten Schriftstücken, nämlich 1) der vom Notar Kilian Pluminger beglaubigten Schenkungsurkunde Axel Oxenstiernas vom 13. Mai 1633 [vgl. U 19-20], 2) des durch Oxenstierna dem Freiherrn von Hofkirchen erteilten Auftrags vom 28. Feb. 1634, 3) der durch den Freiherrn von Hofkirchen dem Amtmann Wörner erteilten Kommission vom 25. März 1634 und 4) der durch den Grafen Georg Friedrich d. J. von Hohenlohe den hohenlohischen Räten erteilten Vollmacht vom 16. März 1634 entledigte der Kommissar die Bürger [zu Lauchheim] und die Untertanen ihrer Pflicht und befahl ihnen die Leistung des wörtlich inserierten Huldigungseids. Amtmann von Helffant erforderte vom gen. Notar hierüber ein oder mehrere Notariatsinstrumente. 
Libell, 3 Doppellbll. in Folio - Pergament - Ausfertigung 
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B 330 U 22Archivalieneinheit
1643 August 20 
Schuldbrief von Elisabeth Hermann und Genossen gegen die Kommende Kapfenburg über 132 Gulden 
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