Magdalena von Talheim, Äbtissin, und die Chorjungfrauen des Stifts Oberstenfeld erklären, dass die demnächst auf den Stiftsgütern zu setzenden, mit Buchstaben bezeichneten Steine nur als Schied- und Gütersteine gelten sollen.
Beschwerde der Gemeinde Oberstenfeld bei der herzoglich württembergischen Regierung in Stuttgart über das Stift Oberstenfeld wegen des Feldsteinsatzes (Abschrift)
Enthält auch: Schreiben des württembergischen Obervogts zu Marbach, Jörg von Helmstatt, an das Stift in dieser Angelegenheit, 19. Juni 1570
Mathis Schumacher, Pilten Leitterlin und Ludwig Wanner zu Oberstenfeld sprechen als geschworene Untergänger den zwischen dem Stift und Konrad Werner zu Oberstenfeld strittigen Platz bei der Kelter dem Stift, vertreten durch Amtmann Hieronymus Vogt, gegen eine Entschädigung von 10 Pfund zu.
Auszug aus dem württembergischen Lagerbuch zu Beilstein über Oberstenfeld, Ober- und Unterherrlichkeit, Fruchtzehnt im Forst und Hagenloch, nebst Zehntsteinbeschreibung
Entscheid in der Untergangsstreitigkeit zwischen Gabriel Beysser als Kläger und Wolf Eyttingers Witwe Christina als Beklagter zu Oberstenfeld, besiegelt von Vogt Carl Hammann zu Beilstein, 1601 sowie Vergleich in der Untergangsstreitigkeit zwischen Hans Eyttinger als Kläger und Wilhelm Fleischmann zu Oberstenfeld als Beklagtem, besiegelt von Schultheiß Marx Boltz zu Oberstenfeld, 1625
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