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Heilbronn, Reichsstadt: Religionswesen
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B 189 II Bü 51Archivalieneinheit
Zusammenkunft der einigungsverwandten Stände zu Braunschweig am 20. August 1542 und deren Abschied wegen des eroberten Herzogtums Braunschweig und anderer Angelegenheiten 
Enthält: Die Stände werden von den Bundeshauptleuten Sachsen und Hessen anfänglich nach Göttingen nachher nach Braunschweig zusammenberufen. Am 10. September (Dienstag nach Nativitatis Mariä) 1542 wird der Abschied gemacht, in welchem über die Einrichtung in dem eroberten Herzogtum Braunschweig, der Kammergerichtsrecusation in der Braunschweigischen Sache, über die versuchte Beilegung des Streits zwischen Dänemark und Pommern, über das Gesuch des Pfalzgrafen Otto Heinrich um die Aufnahme in das christliche Verständnis, über die Unterhaltung des Kammergerichts und der protestantischen Stände Verweigerung derselben, über eine Vermittlung eines Streits zwischen dem Grafen von Tecklenburg und der Stadt Münster, über Ansuchen der Stadt Lübeck und Bremen um Erlaubnis zur Reformation einiger Klöster, über Beschwerde der Stadt Goslar wegen dessen was Herzog Heinrich der Stadt an Kirchen und Einkünften entzogen, über die Ausstände in den Anlagen, über die Errichtung des 3ten Doppelmonats und über die geführten Rechnungen verabschiedet worden ist. Heilbronn hat dem Hallischen Gesandten Vollmacht auf dieser Versammlung gegeben. Die Gesandten der Reichsstädte beschließen wegen einiger in jenem Abschied auf Relation gestellter Punkten einen Städtetag zu halten. 
1 Bü 1542 
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B 189 II Bü 52Archivalieneinheit
Versammlung der oberländischen protestierenden Reichsstädte zu Ulm am 22. Oktober 1542 wegen Beratschlagung über einige auf der Versammlung aller protestierenden Stände zu Braunschweig 1542 vorgekommenen und zur Relation von ihnen genommenen Punkte 
1 Bü 1542 
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B 189 II Bü 53Archivalieneinheit
Versammlung der protestierenden Stände zu Schweinfurt wegen der Recusierung des Kammergerichts, des Herzogs von Braunschweig und der dadurch veranlassten Kosten, auch wegen des Verhaltens auf dem nächstkommenden Reichstag zu Nürnberg am 3. November 1542 
Enthält: Die Versammlung wird anfänglich nach Coburg, nachher aber nach Schweinfurt ausgeschrieben. Hall berichtet Heilbronn, dass man dem Vernehmen nach, den Gesandten der Städte unterwegs aufpassen wolle, um sie niederzuwerfen. 
1 Bü 1542 
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B 189 II Bü 54Archivalieneinheit
Reichstag zu Nürnberg am 5. Februar 1543, die Verhandlungen darauf nebst Protokoll des Gesandten der Stadt Heilbronn, D. Ehinger, über diese sowohl als über die zugleich angestellten Versammlungen der protestierenden Stände 
Enthält: Der Reichstag wird vorzüglich wegen der Türkenhilfe angestellt. Die Protestanten übergeben den Gesandten des Kaisers eine Bittschrift, worin sie erklären, dass sie nicht eher in die verlangte Türkenhilfe willigen könnten, bis vorher ein gemeiner beständiger Friede im Deutschen Reich aufgerichtet, und das Kammergericht mit neuen unparteiischen Personen besetzt worden sei. Hierüber wird mit den kaiserlichen Kommissaren und den katholischen Ständen, welche letztere sich vorzüglich auf diese Bedingungen einzulassen weigern, verhandelt; jedoch in den am 14. April von dem Kaiser und den kaiserlichen Kommissaren übergebenen und vorgeschlagenen Artikeln eines Abschieds auf die Bedingungen der Protestanten einige Rücksicht genommen. In dem Abschied wird eine Reichshilfe von 20.000 Mann zu Fuß und 4000 zu Pferd festgesetzt, die Visitation des Kammergerichts auf den 3. Juli versprochen und inzwischen dasselbe suspendiert, ein allgemeiner Friede im Reich befohlen, die Erkenntnis über die von den Protestanten verlangte Recusation in den kammergerichtlichen Prozessen wird dem Kaiser überlassen, die Münzsachen und Streitigkeiten über die Güterabtretung aber auf den künftigen Reichstag verschoben. 
1 Bü 1543 
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B 189 II Bü 55Archivalieneinheit
Abschied der zu Frankfurt versammelten protestierenden Stände vom 19. September 1543 
Enthält: Es wird verabschiedet, dass die auf den 2. Oktober angesetzte Kammervisitation von den Ständen besucht, dass wegen der noch fortdauernden kammergerichtlichen Prozesse an den Kaiser gegangen und insofern dieses nichts ausrichten könnte, kraft der schon gemachten Abschiede, die gravierten Stände mit Hilfe unterstützt werden, dass unerachtet die Protestantischen Stände gegen den letzten Reichsabschied zu Nürnberg protestiert hätten, sie jetzt dennoch eine Türkenhilfe auf vier Monate des einfachen Römerzugs leisten wollten, dass der Kaiser wegen der begehrten Restitution des Braunschweigischen Landes eine Schrift zugeschickt, der künftige Reichstag von den Fürsten so viel möglich persönlich und von denen die zwei oder mehrere Stimmen haben mit zwei und mehreren Gesandten besucht, der Doppelmonat erlegt, und von jedem Stand hinlängliche Mannschaft gehalten werden soll, dass nach wiederholtem Verzug eines Vergleichs die dänischen und pommerschen Streitigkeiten in der nächsten Versammlung entschieden, zwischen Münster und Tecklenburg ein Vergleich gemacht und der von Schwarzenberg unter gewissen Bedingungen in das Verständnis genommen werden soll. Von Heilbronn war D. Ehinger anwesend bei Verfertigung dieses Abschieds. 
1 Bü 1543 
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B 189 II Bü 56Archivalieneinheit
Schreiben von Papst Paul III. an Kaiser Karl V. vom 24. August 1544, worin er sich beschwert, dass der Kaiser in dem Reichsabschied zu Speyer ohne Benennung des Papstes ein Konzil im Deutschen Reich zur Beilegung der Religionsstreitigkeiten zusammenzurufen oder einen Reichstag deswegen anzustellen versprochen hat; da ihm doch in Religionssachen zu urteilen oder nur zu handeln gar nicht zukomme. Er lässt zugleich Drohungen gegen den Kaiser mit einfließen und verlangt, dass der Kaiser das von ihm ausgeschriebene Konzil vermöge seines Amts unterstützen soll. 
1 Bü 1544 
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B 189 II Bü 57Archivalieneinheit
Reichstag zu Worms am 2. Januar 1545 und Verhandlungen darauf wegen der Religionsvergleichung, einer Türkenhilfe, wegen des Landes Braunschweig, der Münzverbesserung, der Reichsanlagen und des Rosenbergischen Streits mit Nürnberg 
Enthält: Der Römische König und die kaiserlichen Kommissare verlangen, dass zuerst über die Türkenhilfe geschlossen und wegen der Religionsvereinigung das vom Papst ausgeschriebene Konzil abgewartet werden soll. Wenn daselbst nichts ausgemacht würde, so soll dieselbe auf dem nächsten Reichstag vorgenommen werden, inzwischen aber es bei dem zu Speyer gemachten Landfrieden verbleiben. Die Augsburgischen Konfessionsverwandten erklären das päpstliche Konzil nicht für gültig und wollen sich in keine Beratschlagung wegen der Türkenhilfe einlassen, bis ihnen vorher Friede und Recht verschafft sei, umso mehr als nach dem gehaltenen päpstlichen Konzil vorgewandt werden könnte, dass der Speyerische Friede aufhöre. Dass die wirkliche Religionsvergleichung auf den nächsten Reichstag aufgeschoben werde, lassen sie sich gefallen. Die kaiserlichen Kommissare verlangen, dass die Augsburgischen Konfessionsverwandten einstweilen unverbindlich wegen der Türkenhilfe handeln, und das übrige bis zur Ankunft des Kaisers, der wegen des Podagras (Gicht) noch nicht auf dem Reichstag erschienen ist, verschoben bleiben soll, die Augsburgischen Konfessionsverwandten aber wollen von ihrer Bedingung nicht abgehen. Bei der Ankunft des Kaisers schlagen die Augsburgischen Konfessionsverwandten Dienstag nach Vitus (den 10. Februar) als Mittel zur Erlangung einer Religionsvergleichung, ein freies christliches Konzil, eine Nationalversammlung oder einen Reichstag vor, erklären das päpstliche Konzil zu Trient für ungültig und verlangen eine ausdrückliche Bestätigung des Abschieds zu Speyer in Ansehung des Friedens und der Prozesse am Kammergericht. Der Kaiser schlägt ein Gespräch unter gelehrten Männern an einem zu erwählenden Ort vor, das sich die Augsburgischen Konfessionsverwandten unter gewissen Bestimmungen und der Bedingung gefallen lassen, dass der Friede inzwischen beobachtet, und das Kammergericht suspendiert bleiben solle. Wegen des Landes Braunschweig wird zwischen dem Kaiser und den verwandten Ständen gehandelt, und dem Kaiser die Sequestration desselben bis zur Beilegung oder rechtlichen Erörterung des Streits überlassen. 
1 Bü 1545 
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B 189 II Bü 58Archivalieneinheit
Reichstag zu Worms und die Verhandlungen darauf, insbesondere die Beschwerden einiger Stände wegen der Reichsanlagen und die Rosenbergischen Streitigkeiten mit Nürnberg und anderen Stände des Schwäbischen Bundes betreffend 
Enthält: Die Bischöfe von Salzburg, Bamberg, Freising, Regensburg und Passau und der Prälat zu Berchtesgaden beschweren sich, dass sie wegen ihrer Güter, die sie im Österreichischen liegen hätten, doppelte Anlagen nämlich an Österreich und an das Reich bezahlen müssten. Böhmen widersetzt sich den Reichsanlagen und beruft sich darauf, dass die Krone Böhmen nie etwas an das Reich bezahlt hätte; ebenso auch der Burgundische Kreis. Bayern beschwert sich über die zu großen Reichsanschläge, da viele ansehnliche Glieder des bayrischen Kreises demselben entzogen worden, und mithin dieser die alten Anlagen zu leisten nicht mehr im Stande ist. Ein Vergleich des Herzogs von Lothringen mit dem Kaiser wegen der Anlage. Wegen der Güter, welche der Schwäbische Bund dem von Rosenberg genommen hat, soll auf Anrufen beider Teile ein Vergleich gesucht werden. Die Frau von Stetten beschwert sich über die Reichsstadt Nürnberg, welche ihren Ehemann Wolff von Stetten niedergeworfen hat. Nürnberg beruft sich auf das Vergeltungsrecht, weil Wolff von Stetten ein Gesellschafter des von Rosenbergs gewesen sei, der den Nürnbergischen Reichstagsgesandten Baumgärtner niedergeworfen und bisher im Arrest behalten habe. 
1 Bü 1542 
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B 189 II Bü 59Archivalieneinheit
Reichstag zu Worms und die Verhandlungen darauf insbesondere die Verhandlungen wegen Verbesserung des Münzwesens sowie Verordnung eines Ausschusses auf dem Reichstag zur Beratschlagung über die Einführung einer gleichen beständigen Münze im Deutschen Reich 
1 Bü 1545 
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B 189 II Bü 60Archivalieneinheit
Korrespondenz mit den Gesandten der Stadt Heilbronn auf dem Reichstag zu Worms, anfänglich Gregor von Nallingen, nachher Philipp Neiffer und Stadtschreiber Kugler 
1 Bü 1545 
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B 189 II Bü 61Archivalieneinheit
Verhandlungen der einigungsverwandten Stände und Abschied zu Worms zur Zeit des Reichstags daselbst wegen des päpstlichen Konzils, der Erstreckung der Einigung, der Abhör der Rechnungen über die Anlagen und einiger Beschwerden der Stände 
Enthält: Die einigungsverwandten Stände befürchten, dass das auf den letzten November angesetzte Gespräch keinen fruchtbaren Ausgang haben, sondern dass die Seite des Kaisers vielmehr auf die Unterwerfung der Stände unter den Ausspruch des päpstlichen Konzils mit Gewalt dringen wird. Wegen der dadurch entstandenen üblen Aussichten machen die Stände in einem Abschied die Verordnung unter sich, dass jeder Stand seine Untertanen in den Predigten zur Buße und Besserung des Lebens, um dem göttlichen Zorn auszuweichen aufmuntern, dass im Namen aller Stände eine mit Rat einiger Gelehrten aufgesetzte Ablehnung des päpstlichen Konzils öffentlich bekannt gemacht werden, die Streitigkeiten unter den Ständen gütlich beigelegt, und zu mehrerer Beratschlagung über diese Dinge eine Versammlung zu Frankfurt am 23. Dezember von allen Augsburgischen Konfessionsverwandten Stände gehalten werden soll, wo man zugleich über die Verlängerung der zu Ende gehenden Einigung beratschlagen müsse. Zugleich werden die Rechnungen über die Anlagen bestätigt, die Anschaffung von 600 Pferden auf den Notfall beschlossen, die Befehle gegen die Auswanderer erneuert, und die Städte Memmingen, Hall, Isny bei ihren Beschwerden in Religionssachen mit Rat unterstützt. In den Streitigkeiten des Herzogs von Württemberg mit Esslingen soll ein Vergleich versucht werden. In einem besonderen Abschied wird über die Rechnungen der Anlagen bei Eroberung des Landes Braunschweig und über die gemeinschaftliche Verteidigung, wenn Herzog Heinrich sich der Sequestration mit Gewalt wiedersetzen oder den einen oder anderen Stand angreifen sollte, beschlossen. 
1 Bü 1545 
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B 189 II Bü 62Archivalieneinheit
Versammlung der einigungsverwandten Stände zu Frankfurt am 6. Dezember 1545, deren Verhandlungen und die daselbst gemachten Abschiede 
Enthält: Wegen der Streitigkeiten, welche der Kurfürst von Köln mit dem Stift daselbst und der Stadt wegen der vorgenommenen Reformation hatte, und weswegen er die Einigungsstände um Hilfe angerufen hatte, wurde der nach dem Wormser Abschied auf den 23. Dezember gesetzte Versammlungstag zu Frankfurt schon am 6. Dezember gehalten. Von Heilbronn war D. Ehinger dahin geschickt. In einem Privatabschied vom 3. Februar zwischen dem Landgrafen von Hessen und dem Pfalzgrafen am Rhein [Friedrich II] wird neben Behauptung eines beständigen Friedens und unparteiischen Rechts sich des Kurfürsten von Köln anzunehmen beschlossen, und am 7. Februar von allen konfessionsverwandten Ständen in einem anderen Abschied bestimmt, dass der von dem Kurfürsten zu Köln gegen die widerrechtlichen Prozesse interponierten Appellation adhäriert, und diese ganze Sache als eine gemeine Sache der Stände angenommen, Deputationen an den Kaiser und an die Stände zu Köln geschickt und sich auf den 1. April wegen einer Kontribution verglichen werden solle. In eben diesem Abschied wird wegen der beschlossenen Ablehnung des päpstlichen Konzils dem Kurfürst von Sachsen aufgetragen, dieselbe von Melanchthon ins Lateinische, und der Stadt Straßburg, sie von Johann Schledanus ins Französische übersetzen zu lassen, bei dem bevorstehenden Kolloquium von der Konfession nicht zu weichen, auf dem nächsten Reichstag auf die Artikel des Friedens und unparteiischen Rechts vorzüglich zu sehen, und in den Gebieten der protestantischen Stände Kirchenvisitationen anzustellen beschlossen. Wegen vieler Beschwerden der Stände und anderer Privatsachen wird zugleich ein besonderer Abschied gemacht und eine Notel wegen einer neuen Vereinigung aufgesetzt. In Ansehung der Kontribution will Heilbronn sich zu dem gemeinen Pfennig nicht verstehen, jedoch aber einen gleichmäßigen Anschlag sich gefallen lassen. Der Heilbronner Gesandte gibt verschiedene Nachrichten von Kriegszurüstungen. 
1 Bü 1546 
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B 189 II Bü 64Archivalieneinheit
Handlungen und Abschiede der einigungsverwandten Stände auf dem Versammlungstag zu Worms am 1. April 1546 
Enthält: Kraft des Abschieds zu Frankfurt versammeln sich die einigungsverwandten Stände am 1. April 1546 wieder zu Worms. Die Stadt Heilbronn schickt den Bürgermeister Math. Schnepf und D. Ehinger dahin mit einem Bedenken des Menrad Molthers über die Verbesserungen der Kirche auf die in dem letzten Abschied zu Frankfurt verordnete Visitation. Wegen des Landes Braunschweig wird von den dahin abgeordneten Gesandten Relation getan, und wegen Bestellung und Administration des Landes, der Unterhandlungen mit Herzog Moriz zu Sachsen etc. verabschiedet. In dem Hauptabschied aber wird beschlossen, die Beratschlagungen wegen der Einigung und der kölnischen Kontribution auf den nächsten Reichstag zu verschieben, auf demselben bei dem gefassten Entschluss in Ansehung des Friedens und Rechts zu bleiben, das schnelle Abreisen der Kolloquenten von Regensburg beim Kaiser zu entschuldigen, die Stadt Ravensburg in die Einigung zu nehmen, und wegen des Bischofs zu Münster bei der nächsten Zusammenkunft sich zu beratschlagen. 
1 Bü 1546 
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B 189 II Bü 65Archivalieneinheit
Abschied des Reichstags zu Regensburg vom 24. Juli 1546 wegen der Religionsstreitigkeiten 
Enthält: Weil wenige von den Reichsständen auf diesem Reichstag erschienen sind, so wird nichts von Wichtigkeit darauf beschlossen, sondern ein anderer auf den 2. Februar 1547 in einer noch zu benennenden Reichsstadt angesetzt. 
1 Bü 1546 
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B 189 II Bü 66Archivalieneinheit
Reichstag zu Augsburg, das darauf gemachte Interim und andere Verordnungen wegen Verbesserung der Münze, Polizei, Anlage eines gemeinen Pfennigs etc., am 7. September 1547-1548 
Enthält: Um über dasjenige, was zu Worms und Regensburg auf den Reichstagen zur Wiederherstellung der Ruhe und Einigkeit im Deutschen Reich hat ausgemacht werden sollen, aber nicht ausgemacht worden ist, zu schließen, wird zu Augsburg ein Reichstag gehalten. Von Heilbronn geht Hieronymus Schnabel und hernach Stadtschreiber Kugler als Gesandter dahin. Nach mehreren gepflogenen Handlungen (wobei sich die Reichsstädte wegen des Stimmrechts wiederum beschwerten) wird am letzen Juni 1548 der Reichsabschied verfasst, kraft dessen die Religionsstreitigkeiten in dem von dem Papst ausgeschriebenen Konzil zu Trient vorgenommen und desselben Ausspruch darin gehorsam geleistet werden solle;" interim" aber nach dem von etlichen Fürsten vorgelegten und durch gelehrte Männer auf kaiserlichen Befehl geprüften Vorschlag in Religionssachen gelebt, der Landfriede beobachtet, die Straßen sicher erhalten, das kaiserliche Kammergericht durch den Kaiser jedoch den Ständen an ihrem Präsentationsrecht unpräjudizierlich besetzt, dasselbe mit zehn extraordinären Beisitzern vermehrt, von den Ständen erhalten, eine neue Kammergerichtsordnung verfasst, wegen Restitution der geistlichen Güter vor den kaiserlichen Kommissaren gehandelt, wegen einer Münzordnung auf den 2. Februar 1549 ein Reichstag zu Speyer gehalten, wegen der Reichsanschläge gewisse Verordnungen beobachtet, in Ansehung der Polizei von den Obrigkeiten der im Druck herauszukommenden allgemeinen Ordnung nachgelebt, eine gewisse Summe Geldes von den Ständen auf einen Notfall in Nürnberg, Köln oder Speyer hinterlegt, dem Römischen König Ferdinand zur Erbauung einiger Festungen in Ungarn 500.000 fl bezahlt, und was für Irrungen wegen der Session vorgefallen, keinen Stand als präjudizierlich an seinem Stimmrecht angesehen werden soll. 
1 Bü 1547-1548 
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B 189 II Bü 67Archivalieneinheit
Reichstag zu Augsburg wegen der Religion, des Kammergerichts, des Münzwesens, der Polizei und der Türkenhilfe (25. Juni 1550-1551) 
Enthält: In den auf diesem Reichstag am 14. Februar 1551 gemachten Abschied wird beschlossen, dass zur Beilegung der Religionsstreitigkeiten das von dem Papst auf den 1. Mai nach Trient ausgeschriebene Konzil von beiden Religionsparteien besucht, und die Erörterung derselben dem Konzil überlassen werden, der Landfriede und das Interim aus genaueste beobachtet, die Stadt Magdeburg, wenn sie sich nicht in der anzustellenden Unterhandlung ergeben wollte, belagert, gewisse Vorschriften bei den Kammergerichtsprozessen beobachtet, zur Restitution der geistlichen Güter verholfen, eine vorgeschriebene Ordnung im Münzwesen beobachtet, wegen Verringerung der Reichsanschläge der letztgemachte Abschied in Vollziehung gebracht, der gemachten Polizeiordnung unter einigen Erläuterungen nach gelebt, mit Juden außer den Märkten bloß obrigkeitlich Kontrakte gemacht, keine Zigeuner von den Obrigkeiten unerachtet der Pässe geduldet, die hartnäckigen Wiedertäufer, welche der Obrigkeit nicht huldigen wollen, mit Feuer und Schwert ohne vorhergehende Inquisition hingerichtet, keine Zusammenrottungen geduldet, wegen der von dem Türken wieder angefangenen Feindseligkeiten der halbe gemeine Pfennig, wie er ehedem bewilligt worden, auf den 1. August 1551 und der andere halbe Teil 1552 bezahlt und die Sessionsirrungen vor einer kaiserlichen Kommission gütlich beigelegt werden sollen. 
1 Bü 1550-1551 
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B 189 II Bü 68Archivalieneinheit
Konzil von Trient, die wegen Beschickung desselben mit Straßburg geführte Korrespondenz und das kaiserliche Ausschreiben dazu sowie Bedenken des Menrad Molther über die Frage, ob es beschickt werden solle und ein Schreiben eines bischöflichen Gesandten an seinen Herrn, von dem was auf dem Konzil vorgegangen ist, 1. Mai 1551 
Enthält: Wegen Beschickung des Konzils korrespondiert die Stadt Heilbronn mit Straßburg, das die Gesinnungen der anderen Städte berichtet, welche gemeinschaftlich einen Gesandten abzuschicken vorhaben. Heilbronn schlägt den Menrad Molther dazu vor. Molther glaubt, dass man auf dem Konzil erscheinen müsse. Ein ungenannter Gesandte eines Bischofs schreibt von dem Konzil an seinen Herrn, dass man gegen die Laster der Päpste und der Geistlichkeit sehr frei rede, und dass es nur an einem tapferen Lutheraner da fehle der vorginge, so würde dieses noch mehr geschehen. Der Papst werde auch so bald möglich das Konzil aufzuheben suchen, und brevi manu die Lutheraner verdammen. 
1 Bü 1551 
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B 189 II Bü 69Archivalieneinheit
Reichstag zu Augsburg vom Januar 1555 betr. Religion, Münzwesen, Polizei und Kammergericht 
Enthält: Kraft des Passauischen Vertrags schrieb Kaiser Karl V. einen Reichstag nach aus, der nachher nach Augsburg verlegt wurde. Wegen zugestoßener Krankheit besucht ihn im Namen des Kaisers der Römische König Ferdinand. Der König überlässt dem Gutachten der Stände, auf was für Art sie glaubten, dass der Uneinigkeit in der Religion am besten abgeholfen werden könnte. Weil man erachtete, dass ein Versuch einer Vergleichung auf dem Reichstag zu weitläufig wäre, so wird in dem Abschied vom 26. September 1555 beschlossen, dass die Handlung über die Vergleichung der Religion auf eine andere Zeit verschoben, hingegen in Religions- und Profansachen ein allgemeiner Friede beobachtet, kein Stand wegen der Religion vom Kaiser oder den anderen Ständen auf einige Weise beunruhigt, wenn ein Geistlicher von der alten Religion abtreten würde, derselbe seiner Pfründe verlustig werden, die eingezogenen geistlichen Güter, insofern sie keinem unmittelbaren Reichsstand zugehören, und die vor dem Passauischen Vertrag eingezogen worden, nicht in Streit gezogen, die geistliche Jurisdiktion über die Protestanten in Religionssachen bis auf eine Vergleichung der Religion suspendiert, von den Renten, Zinsen, Zehnten etc. der Katholischen die ehemals gewöhnlichen Bestellungen der Kirchendiener, Schulen etc. ohne Ansehung des Religionsunterschieds geleistet, keiner von dem anderen zur Annahme seiner Religion auf irgendeine Weise gezwungen, jedem Untertan sein Abzug wegen der Religion gestattet, und dieser Religionsfriede auch nach Vergleichung der Religion in allen Stücken beobachtet werden, auch die Reichsritterschaft desselben genießen solle. Zugleich wurden in diesem Abschied Verfügungen gegen Zusammenrottungen und feindliche Einfälle in die Kreise gemacht, die im Passauischen Vertrag 1552 gemachte Ordnung bei dem Kammergericht revidiert, der Eid und die Präsentation der Kammergerichtspersonen von beiden Religionen festgesetzt, die Visitation desselben auf den 1. Mai verordnet, wegen der Reichsanschläge, Polizei und Münzwesen einiges bestimmt und auf den 1. März ein Reichstag nach Regensburg zur Vergleichung der Religion angesetzt. 
1 Bü 1555 
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B 189 II Bü 70Archivalieneinheit
Abschied der konfessionsverwandten Stände zu Frankfurt vom 18. März 1558 wegen der Erörterung einiger Glaubenslehren 
Enthält: Weil den konfessionsverwandten Ständen von einigen ihrer Friede zur Last gelegt wurde, dass sie selbst in vielen Glaubenslehren uneinig unter sich seien, so kommen die Konfessionsverwandten zu Frankfurt zusammen, bekennen daselbst, dass sie bei der wahren Apostolischen Lehre der Augsburgischen Konfession und deren Apologie bleiben wollen, und bestimmen, wie bei einigen Sätzen, worüber Zweifel und Streit entstanden, inskünftig gelehrt werden soll. Um den Gegnern der Augsburgischen Konfessionsverwandten allen Verdacht einer Uneinigkeit unter denselben zu benehmen, sollen alle, die nicht zu Frankfurt bei Verfertigung des Abschieds gegenwärtig waren, denselben ausdrücklich anzunehmen bewogen werden. 
1 Bü 1558 
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B 189 II Bü 71Archivalieneinheit
Reichsabschied zu Augsburg, 1560 
Enthält: Weil das kraft des Regensburgischen Reichsabschieds zu Worms vorgenommene Religionsgespräch wiederum fruchtlos abgelaufen und auf diesem Reichstag zu Augsburg die Unterhandlungen über die Religionsstreitigkeiten nicht weiter vorgenommen werden wollten, so wurde in dem Abschied der Passauische Vertrag und darauf erfolgte Religionsfriede, nun ausdrücklich wiederum bestätigt und wurden Verordnungen wegen einer Türkenhilfe, Visitation des Kammergerichts, Einführung besserer Münzen, der Polizei und der Reichsanschläge gemacht. 
1 Bü 1560 
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B 189 II Bü 72Archivalieneinheit
Kommunikation von Ulm von den von den Papisten auf dem Reichstag zu Regensburg angebrachten Beschwerden gegen mehrere protestantische Stände und unter diesen auch gegen Heilbronn wegen Einziehung des Barfüßerklosters, wegen Auflagen auf das Kloster St. Clara und der würzburgischen Pfarrgefälle, der Stadt Heilbronn Erklärung und Überschickung derselben an Straßburg zu Besorgung des mit anderen Ständen gemeinschaftlichen Interesses wegen 
1 Bü 1594-1597 
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