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Heilbronn, Reichsstadt: Religionswesen
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B 189 II Bü 1Archivalieneinheit
Schreiben von Luther an Melanchthon und Kaspar Kreuzinger, vermutlich zur Zeit des Wormser Gesprächs geschrieben, nebst den zu Worms übergebenen Religionsartikeln der Protestanten (Abschriften) 
1 Bü Ca. 1540 
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B 189 II Bü 2Archivalieneinheit
Reichstag zu Worms 
Enthält: Wormser Edikt gegen Luther und Anfrage der Stadt Heilbronn bei dem Bundeshauptmann, ob sie dasselbe anschlagen lassen müsse; Kaiserliches Edikt zu Worms vom 8. Mai 1521 gegen Martin Luther, in welchem Luther wegen seiner auf dem Reichstag zu Worms bewiesenen Standhaftigkeit in seinen Lehren nach Augsburg des sicheren Geleits in die Acht erklärt, ihn aufzufangen und an kaiserliche Majestät auszuliefern befohlen, seine Anhänger niederzuwerfen und ihrer Güter zu entsetzen erlaubt, und seine Schriften zu drucken, schreiben, kaufen und verkaufen überhaupt aber etwas, was die Religion betrifft, ohne Genehmigung des Ordinarii zu drucken verboten wird. Heilbronn erkundigt sich bei dem Bundeshauptmann, ob es dieses Edikt anschlagen lassen soll oder nicht, und erhält Antwort, dass es Augsburg und Ulm angeschlagen hätten. Heilbronn lässt auf diesem Reichstag zugleich wegen Konfirmation der Statuten handeln. 
1 Bü 1521 
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B 189 II Bü 3Archivalieneinheit
Reichstag zu Nürnberg 
Enthält: Anlagen der Reichsstände betreffend Türkenhilfe und Reformation; Briefwechsel der Reichsstadt Heilbronn mit einigen Reichsständen wegen Beschickung dieses Reichstages 
1 Bü 1522-1523 
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B 189 II Bü 5Archivalieneinheit
Ausschreiben eines Reichstags nach Speyer auf Sankt Martinstag durch Kaiser Karl V. wegen der Lutherischen Lehre und der Türkenhilfe 
1 Bü 1524 
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B 189 II Bü 6Archivalieneinheit
Wegen der Lutherischen Lehre, einer notwendigen Türkenhilfe und wegen Unterdrückung der Bauernaufruhr zu Augsburg ausgeschriebener Reichstag; Beschluss der Stände, den abwesenden, in Spanien befindlichen Kaiser Karl V. um die Ausschreibung eines neuen Reichstags auf den 1. Mai nach Speyer und um Veranstaltung eines allgemeinen Konzils wegen der Aufhebung der Religionsstreitigkeiten zu bitten 
1 Bü 1525 
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B 189 II Bü 7Archivalieneinheit
Reichstag zu Speyer vom 1. Mai 1526 
Enthält: Religionsstreitigkeiten, Türkenhilfe, Kammergericht und Bauernkrieg; Vorlegung von vier Punkten durch die kaiserlichen Kommissare zur Beratschlagung wegen der Religionsstreitigkeiten, Bauernunruhen, einer Türkenhilfe und der Unterhaltung eines Kammergerichts. Der Kaiser Karl V. verlangt, dass die Erörterungen der Religionsstreitigkeiten auf ein allgemeines Konzil verschoben inzwischen aber das Wormser Edikt beobachtet und vollzogen werden soll. Die Kurfürsten, Fürsten und andere Stände nehmen diesen Vorschlag an, die Gesandten der Reichsstädte aber glauben, dass sich das Konzil noch einige Zeit verziehen kann und dass die Vollziehung des Wormser Mandats sehr beschwerlich sei, und verlangen daher, dass dasselbe bis auf das Konzil prorogiert werde. Sie begehren zugleich, dass einige Missbräuche bei der Geistlichkeit abgeschafft, die Männer- und Frauenklöster aufgehoben, die Einkünfte davon zu Almosen verwendet, der Geistlichkeit die Ehen erlaubt und die überflüssigen Feiertage abgeschafft werden sollen. Am 27. August wird ein Abschied verfasst, worin beschlossen wird, dass durch den Kaiser ein General- oder wenigstens Nationalkonzil veranstaltet, inzwischen aber von jedem Reichsstand in Ansehung der Zeremonien es so gehalten werden soll, wie er es vor Gott und Kaiser verantworten zu können glaube. Zur eilenden Türkenhilfe werden 2 Viertel von der Nürnberger Hilfe angesetzt, die Unterhaltung des nach Speyer transferierten Kammergerichts zur Hälfte durch die Stände und zur anderen Hälfte durch den Kaiser zu bestreiten beschlossen, gegen die Monopolia Verfügung getroffen, und die gemachte Münzordnung bestätigt. 
1 Bü 1526 
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B 189 II Bü 8Archivalieneinheit
Reichstag zu Regensburg wegen Religionsstreitigkeiten, Türkenhilfe, etc. (Wegen der Abwesenheit des größten Teils der Stände keine Verabschiedung eines Hauptartikels, sondern Bitte an den Kaiser Karl V. um baldige Ausschreibung eines anderen Reichstags) 
1 Bü 1527 
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B 189 II Bü 9Archivalieneinheit
Ferdinand, Römischer König, Albert Kurfürst zu Mainz, Joachim Kurfürst zu Brandenburg, Matthäus Erzbischof zu Salzburg, Wigand Bischof zu Bamberg, Conrad Bischof zu Würzburg, Jörg Herzog zu Sachsen, Wilhelm und Ludwig, Herzoge zu Bayern und Pfalzgrafen am Rhein, verbinden sich Mittwoch nach Jubilate 1527 miteinander und beschließen, erstens dem römischen König Ferdinand das Königreich Ungarn, das durch den Tod seines Bruders Ludwig erledigt worden, durch Hilfe an Leuten und Geld zu verschaffen, als dann aber gegen die lutherischen Ketzer zu ziehen, Sachsen die Auslieferung Luthers und anderer lutherischer Prediger, wie auch die Abschaffung und Ausrottung der ganzen lutherischen Lehre aufzugeben, wo aber Sachsen nicht gehorchen würde, dasselbe mit Krieg zu überziehen. Wäre Sachsen gedemütigt und das Land auf eine schon vorgeschriebene Art unter den Verbundenen ausgeteilt, so soll auf gleiche Art mit dem Landgraf von Hessen verfahren werden, worauf es denn keine Schwierigkeit haben würde, die lutherischen Reichsstädte im Gutem oder mit Gewalt von ihrer Lehre abzubringen. Dieses Bündnis wird von jedem der Verbundenen beschworen, die Anzahl der von jedem Bundesstand zu stellenden Truppen bestimmt und noch andere Fürsten zum Beitritt zu vermögen beschlossen. 
1527 
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B 189 II Bü 10Archivalieneinheit
Reichstag zu Speyer 
Enthält v.a.: Religionsstreitigkeiten, Türkenhilfe, Kammergericht, Halsgericht, Münzordnung. Am Sonntag Reminiscere (21. Februar 1529) wird zu Speyer Reichstag angefangen. Nach gepflogenen Verhandlungen unter den Reichsständen und dem gemachten Ausschuss wird am 22. April ein Abschied gemacht, kraft dessen befohlen wird, dass diejenigen, welche das Wormser Edikt angenommen haben, auch fernerhin dabei bleiben, und keine Neuerung bis zur Erörterung der Religionsstreitigkeiten auf dem höchstens in einem Jahr zu haltenden Konzil vornehmen, überhaupt kein Standmessen und andere Zeremonien abschaffen solle, ferner dass die Wiedertäufer mit Feuer und Schwert hingerichtet, der Landfriede beobachtet, eine gewisse Türkenhilfe geleistet, das Kammergericht noch zwei Jahre lang zur Hälfte von den Ständen unterhalten, dasselbe visitiert, die Halsgerichts- und Münzordnung von den Ständen durchgangen und über die Vererbung eines Vatersbruders-Vermögens gewisse Regeln beobachtet werden sollen. Schon ehe dieser Abschied verfasst war und schon bei den Unterhandlungen darüber machte Sachsen und seine verwandten Stände gegen die Bestimmung in den Religionsangelegenheiten Erinnerungen, nachher aberals sie wirklich in den Abschied gesetzt wurden, übergaben sie bei den Ständen eine Protestation dagegen, und erklärten, dass sie sich an diesen Teil des Abschieds nicht binden, sondern vielmehr sich an den im Jahre 1526 zu Speyer gemachten Abschied halten wollten. Unter den 14 Städten, welche diese Protestation unterzeichnet haben, war auch Heilbronn. 
1 Bü 1529 
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B 189 II Bü 11Archivalieneinheit
Die zur Protestation und Appellation gegen den Abschied zu Speyer von den protestantischen Ständen an den Kaiser Karl V. abgeschickte Gesandtschaft, deren Verrichtung und Verhaftung 
Enthält: Gesandtschaft des Hans Ehinger, Alexius Frauentraut und Michael von Kaden werden an den Kaiser geschickt, um gegen den Reichsabschied zu protestieren. Der Graf von Nassau und der Sekretär Alexander Schwarz, denen von den protestantischen Ständen die Gesandten rekommendiert wurden, berichten ihre Verrichtungen, nämlich dass sie gegen den Reichsabschied protestiert und nachdem sie die kaiserliche Antwort darauf erhalten an ein freies Konzil appelliert hätten, worauf der Kaiser ihnen Arrest in ihrer Herberge habe geben lassen. Ehinger und Frauentraut wurden bald wieder desselben entlassen, von Kaden aber musste bleiben, weil er ein Büchlein seiner Majestät übergeben hätte. 
1 Bü 1529 
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B 189 II Bü 12Archivalieneinheit
Zusammenkunft und Abschied der protestantischen Stände zu Schmalkalden 
Enthält: Auf Sonntag nach Katharina kommen die protestantischen Stände zu Schmalkalden zusammen, um wegen der gemachten Protestation und dessen was den Gesandten beim Kaiser Karl V. dabei wiederfahren ist, sich zu beratschlagen. Die Stadt Heilbronn stellt auf Ulmischer Vollmacht aus. Weil aber selbst unter den Ständen auf dem Tag zu Schwabach und hier über Religionsartikel und vorzüglich das Abendmahl Streitigkeiten entstanden und sich der Kurfürst von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der Herzog von Braunschweig weigerten, mit solchen die nicht ganz gleich Lehren annehmen in eine Handlung einzulassen, auch die Städte, die auf dem Tag zu Schwabach nicht gewesen, von sieden Streitigkeiten noch keine Nachricht gehabt und deswegen keine Instruktion erteilt haben, so wurde eine andere Zusammenkunft auf dem Dreikönigstag 1530 nach Nürnberg für diejenigen, die die verzeichneten Artikel annehmen wollten, in dem Abschied bestimmt. 
1 Bü 1529 
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B 189 II Bü 13Archivalieneinheit
Versammlung der protestantischen Stände zu Nürnberg und Entschuldigungsschreiben der Stadt Heilbronn wegen ihres Ausbleibens auf Dreikönigstag 1530 
Enthält u.a.: Die Stadt Heilbronn entschuldigt sich bei den versammelten protestantischen Ständen zu Nürnberg, dass sie nicht erscheine, weil auf dem letzten Tag zu Schmalkalden beschlossen wurde, dass diejenigen, welche die entworfenen 17 Artikel (Schwabacher Artikel) nicht annehmen wollten, nicht auf dieser Versammlung erscheinen dürften, mit der Erläuterung, dass sie die Messe nicht ganz abtun könnte, weil der Komtur ein Glied des Bundes sei, und sie sich sowohl mit diesem als mit den Barfüßern vor dem Kaiser Karl V. in hangendem Recht befände , wo sie kraft kaiserlichen Befehls keine Neuerung vornehmen dürfte. Über die 17 Artikel hat D. Lachmann sein Bedenken gestellt und bei deren Billigung auch auf jene Umstände Rücksicht genommen; Schwabacher Artikel, eigenhändig unterzeichnet vom kursächsischen Kanzler Christian Beyer. 
1 Bü 1529-1530 
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B 189 II Bü 14Archivalieneinheit
Reichstag zu Augsburg am 22. April 1530 wegen Religion und Türkenhilfe 
Enthält: Zu Anfang des Reichstages werden die Reichsstädte von dem Kaiser Karl V. zu Rede gesetzt, warum sie gegen den letzten Reichsabschied protestiert hätten, und den gesamten Protestierenden Ständen wird aufgegeben, ein Bekenntnis ihrer Lehren der Reichsversammlung zu übergeben. Die protestierenden Stände, wozu sich auch Heilbronn hielt, unerachtet es die Artikel nicht unterschrieben, übergaben ihre Konfession, worauf durch Friedrich II. von der Pfalz am 3. August im Namen des Kaisers eine Wiederlegung derselben abgelesen wird. Die verlangte Abschrift dieser Wiederlegung wird den protestierenden Ständen verweigert. Es wird ein Ausschuss von sieben und nachher drei Theologen und Rechtsgelehrten gemacht, die auf gütliche Art beide Religionsparteien vereinigen sollten, auch selbst zwischen den Ständen Unterhandlungen gepflogen, auf keine Art aber etwas zu Stande gebracht, kraft dessen die Protestanten in Religionssachen nichts ändern, die in ihren Staaten noch vorhandene katholische Untertanen in ihren Gebräuchen ungestört lassen, keine Wiedertäufer dulden sollten etc. Die Protestanten beschweren sich gegen diesen Abschied, und wollen sich demselben nicht unterwerfen, versuchen auch die Apologie der augsburgischen Konfession gegen die sogenannte Wiederlegung derselben zu übergeben, welche aber nicht angenommen wird. Der Kurfürst von Sachsen und der Landgraf von Hessen gehen von Augsburg weg. Der Gesandte der Stadt Heilbronn, Bürgermeister Rieser, berichtet, dass durch die Bedrohungen viele von den Protestierenden Ständen abgefallen und den Abschied angenommen hätten, und dass man daher mit den übrigen jetzt noch härter verfahren werde. Mann soll in der Stadt gute Wache halten, umso mehr da man von Heilbronn und Reutlingen Unterschiedliches rede, Heilbronn bleibt bei der Erklärung von Sachsen und Hessen. In die Türkenhilfe wollen die Protestanten nicht eher willigen, bis vorher Friede im Reich gemacht ist. 
1 Bü 1530 
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B 189 II Bü 15Archivalieneinheit
Versammlung der protestierenden Stände am Thomastag zu Schmalkalden und deren Verhandlungen wegen der Königswahl, des Fiskals und eines Verteidigungsbündnisses 
Enthält u.a.: Es wird anfänglich auf St. Katharina- nachher auf den St. Thomastag von Kursachsen eine Versammlung nach Schmalkalden ausgeschrieben. Die Reichsstädte verabreden unter sich, dass ihre Gesandten dabei bloß auf Ratifikation einlassen sollten. Weil sich nun die Städte überhaupt vorzüglich aber wegen des Bündnisses nicht deutlich erklären könnten, so würde eine sogenannte Notel über das Bündnis aufgesetzt, und den Städten außer Magdeburg und Bremen, die dasselbe sogleich bewilligt haben, dieselbe zu ihrer Erklärung auf sechs Wochen zugestellt. Die Städte beratschlagen unter sich, zu was sie sich hierauf erklären sollten, sind aber außer Nürnberg geneigt, sich in das Bündnis einzulassen. Heilbronn lässt sich vor Lachmann und einen Ungenannten Bedenken darüber stellen und die Bürgerschaft am St. Katharina-Abend zusammen kommen, welche mit Aufopferung Leibs und Guts bei dem reinen Worte Gottes zu bleiben verspricht. 
1 Bü 1530 
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B 189 II Bü 16Archivalieneinheit
Versammlung der protestierenden Stände zu Frankfurt vom 4. Juni 1531 wegen einiger zu Schmalkalden am Thomastag 1530 noch nicht verabschiedeter Artikel und dem hier gemachten Abschied 
Enthält: Die Stände kommen zu Frankfurt zusammen, um über einige Artikel die zu Schmalkalden nicht ganz beschlossen worden zu verabschieden. Wegen des Bündnisses teilt Nürnberg der Stadt Heilbronn mit, dass sie noch keine Entschließung auf diesen Tag geben könne. In den Abschied wird gebracht, auf was für Art die angenommenen Kammerprokuratoren instruiert und besoldet werden, was auf die beiden Antwortschreiben des Königs von England und von Frankreich weiter verfügt, ob noch mehrere Schreiben ausgeschickt werden sollen, was mit den Wiedertäufern zu machen, dass die von den Kurfürsten zu Mainz und Pfalz vorgeschlagene gütliche Handlung versucht, in Ansehung der Königswahl nicht aber in Glaubenssachen anders als in Augsburg schon geschehen sein gehandelt, sondern dieses auf ein Konzil ausgestellt werden soll. Die von Mainz und Pfalz angebotene Wiederholung der gütlichen Unterhandlung soll nicht ausgeschlagen, aber auf dem in der vorigen Unterhandlung zu Schmalkalden vorgebrachten Verlangen beharrt werden. 
1 Bü 1531 
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B 189 II Bü 17Archivalieneinheit
Unterhandlungen des Albrecht, Erzbischof zu Mainz, und des Kurfürsten Ludwig von der Pfalz mit den protestantischen Ständen zu Schmalkalden am Freitag St. Ägidien-Tag 1531 
Enthält u.a.: Gesandten der katholischen Kurfürsten Albrecht, Erzbischof zu Mainz, und des Ludwig von der Pfalz, versuchen die Religionsstreitigkeiten und die Zerrüttungen mit denen jetzt dadurch das Reich bedroht wurde, durch gütliche Mittel zu endigen und lassen sich daher mit den protestantischen Gesandten zu Schmalkalden in Unterhandlung ein. Die Katholiken verlangen, man solle die Artikel der Religion über die man in Augsburg nicht einig werden konnte, jetzt vornehmen, und sich darüber vergleichen; die protestantischen Gesandten hingegen führen an, dass sie erstens überhaupt nichts ohne vorher eingeholte Instruktion tun könnten, und zweitens die Absicht ihrer Herren nicht wäre, bei dieser Unterhandlung über jene Artikel disponieren zu lassen, sondern allein auch Mittel sich vergleichen, durch welche bis zu einem Konzil die Ruhe erhalten würde. Es wird eine wiederholte Unterhandlung auf den ausgeschriebenen Reichstag zu Speyer angesetzt. 
1 Bü 1531 
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B 189 II Bü 18Archivalieneinheit
Mandat des Kaiser Karls V. vom 8. Juli 1531 an den Fiskal, gegen die evangelischen Religionsverwandten, gegen welche er kraft des Augsburgischen Abschieds in Glaubenssachen zu verfahren, Befehl bekommen hatte, bis auf den ausgeschriebenen Reichstag ferner nichts zu verfügen 
1531 
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B 189 II Bü 19Archivalieneinheit
Acta den Abschied der Protestierenden Stände zu Schmalkalden wegen des geschlossenen Defensivbündnisses, des kaiserlichen Fiskals, des an den Kaiser Karl V. abzufertigenden Schreibens und einige besondere Artikel, die gemeinschaftliche Unterhaltung einer Mannschaft betreffend 
Enthält: Die Protestantischen Stände machen das Bündnis unter sich, dass auf 10 Jahre lang, insofern einer unter ihnen um der Religion willen angegriffen würde, demselben die übrigen Stände beistehen sollten. Der Kaiser wird von ihnen gebeten, dem Fiskal in Glaubenssachen und in Ansehung des Abschieds ferner nicht zu erlauben, gegen die Stände etwas zu unternehmen, sondern sie bis zu einem Konzil unbedrückt zu lassen, da hingegen, insofern dennoch etwas vom Fiskal oder dem Bund gegen die Protestantischen Stände gehandelt werden sollte, ein Unterricht aufgesetzt worden, wie man sich dabei zu verhalten hat. Zugleich wird verabredet, dass zu Verfertigung einer allgemeinen Kirchenordnung Theologen und Rechtsgelehrte der Stände zusammen kommen, von denselben über die Appellation und Protestation ihre Gedanken eingeholt, die Wiedertäugfer ausgerottet und auswärtigen Mächten von dem, was bisher vorgegangen ist, Nachricht gegeben werden soll. 
1 Bü 1531 
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B 189 II Bü 20Archivalieneinheit
Briefwechsel der Stadt Heilbronn mit Regensburg und Nürnberg wegen des nach Regensburg ausgeschriebenen Reichstags 
Enthält u.a.: Abschied des Reichstags zu Regensburg wegen Türkenhilfe, einiger Verordnungen über das Kammergericht, die Polizei etc. sowie erneuter Beschluss, beim Papst (Clemens VII.) ein allgemeines Konzil bewirkt wird 
1 Bü 1532 
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B 189 II Bü 21Archivalieneinheit
Zusammenkunft der protestantischen Stände und der beiden katholischen Kurfürsten Mainz und Pfalz zu Schweinfurt am Ostertag (am 31. März) 1532 wegen gütlicher Auseinandersetzung der Religionsstreitigkeiten 
Enthält: Vermöge der von Mainz und Pfalz zu Schmalkalden mit den protestantischen Ständen getroffenen Abrede haben jene beim Kaiser um Erlaubnis zu einer gütlichen Handlung angesucht. Da sie diese erhalten, so wird eine Zusammenkunft zwischen beiden Teilen zu Schweinfurt auf Ostern angesetzt; Die Stadt Heilbronn gibt Nürnberg Vollmacht. In den Verhandlungen werden Mittel vorgeschlagen, wie bis auf ein freies Konzil der Friede im Reich erhalten werden möchte und beschlossen, dieselben dem Kaiser vorzulegen, und Montags nach Corpus Christi zu Nürnberg zusammen zu kommen, um die kaiserliche Gesinnung zu vernehmen und die Sache zu Stande zu bringen. 
1 Bü 1532 
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B 189 II Bü 22Archivalieneinheit
Fortsetzung der Handlungen der protestierenden Stände mit den beiden katholischen Kurfürsten Mainz und Pfalz in Nürnberg über eine gütliche Beilegung der Religionsstreitigkeiten, den Religionsfrieden, die kaiserliche Genehmigung und Bekanntmachung desselben 
Enthält u.a.: Kraft der zu Schweinfurt zwischen beiden Teilen genommenen Abrede verfasst man zu Nürnberg am 22. Juli (Montag nach Corporis Christi), einen Vertrag zwischen den katholischen und protestantischen Ständen, kraft dessen 1) ein allgemeiner Friede zwischen Kaiser und Reich und beiden Parteien gehalten, und keine von der anderen der Religion oder anderer Ursache wegen angegriffen oder beunruhigt werden soll, bis zu einem freien christlichen Konzil oder insofern dieses nicht in einem halben Jahr ausgeschrieben würde, bis zu einer allgemeinen Versammlung der Reichsstände; 2) alle Prozesse, die bisher von dem kaiserlichen Fiskal und anderen gegen die Protestantischen Stände angestellt worden, aufgehoben; 3) die Protestanten sollen hingegen gehalten sein, dem Kaiser die begehrte Türkenhilfe zu stellen. Dieser Vertrag wurde auf die Genehmigung des Kaisers ausgesetzt, welche den 2. August 1532 erfolgte, und in einem am 3. August ausgefertigten kaiserlichen Mandat bekräftigt worden ist. Zwischen den Friedenshandlungen, am Freitag nach Assumptionis Mariä starb Kurfürst Johann. 
1 Bü 1532 
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B 189 II Bü 23Archivalieneinheit
Schreiben des Kurfürsten von Sachsen für die Städte Straßburg und Ulm an das Kammergericht wegen angenommener Klagen des Bischofs von Straßburg und Propstes zu Wangen gegen beide Städte in Religionssachen und den kaiserlichen Befehl, dem Religionsfrieden gemäß davon abzustehen 
Enthält u.a.: Der Kurfürst von Sachsen beschwert sich gegen das Kammergericht, dass es gegen den erst gemachten Religionsfrieden zu Nürnberg in Religionssachen Klagen gegen die Städte Straßburg und Ulm angenommen und Prozesse angestellt hatte, mit Verlangen davon abzustehen. Das Kammergericht verlangt vom Kaiser Deklaration des Religionsfriedens in diesem Punkt. 
1 Bü 1532-1533 
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B 189 II Bü 24Archivalieneinheit
Die an Kursachsen von Kaiser und Papst geschickte Gesandtschaft wegen eines zu haltenden Konzils und die deswegen nach Schmalkalden ausgeschriebene Zusammenkunft der protestantischen Stände sowie die den Gesandten im Namen dieser Stände gegebene Antwort 
Enthält: Der Kaiser und der Papst schicken Gesandten an den Kurfürsten von Sachsen um wegen eines zu haltenden Konzils mit ihm zu verhandeln. Sie übergeben dem Kurfürsten in einigen Artikeln die Gesinnungen des Kaisers und des Papstes, welche der Kurfürst bei der ohnehin am kommenden Johannis-Tag in Schmalkalden zu haltenden Versammlung der Protestierenden Stände vorzulegen verspricht. Die Versammlung wird gehalten und unterm letzten Juni den Gesandten die Antwort der Stände geschickt, in der die Vorschläge der Gesandten verworfen werden und ein freies christliches Konzil, darin die Sachen nach Gottes Wort gerichtet werden, verlangt wird. 
1 Bü 1533 
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B 189 II Bü 25Archivalieneinheit
Kammergerichtsvisitationsabschied wegen Berücksichtigung des Reichsabschieds zu Augsburg in Religionssachen sowie Beschwerde des Kurfürsten von Sachsen dagegen 
Enthält: Vermöge des Regensburger Reichsabschieds wurde im Jahre 1533 das Kammergericht visitiert und von dieser Visitation am 21. Mai 1533 der Abschied verfasst, dass das Kammergericht und Beisitzer in Religionssachen sich nach dem Reichsabschied zu Augsburg richten soll. Kursachsen beschwert sich bei Mainz und Pfalz gegen den Abschied und das gegen die Protestierenden Stände schon mehrmals danach vorgenommene Verfahren des Kammergerichts als bei denjenigen, durch deren Vermittlung der Religionsfriede zu Nürnberg 1532 gemacht worden, kraft dessen alle Prozesse in Religionssachen gegen die Protestanten aufgehoben worden wären. 
1 Bü 1533 
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B 189 II Bü 26Archivalieneinheit
Versammlung der protestierenden Stände zu Nürnberg 
Enthält u.a.: Nürnberg berichtet an Heilbronn, dass bei der Versammlung wegen der kammergerichtlichen Ablehnung zwei Schriften, eine an den Kaiser und die andere an das Kammergericht aufgesetzt und beschlossen wurden, dass Sachsen den König Ferdinand für einen römischen König erkennen, in Religionssachen es bei den Konkordien verbleiben, die kammergerichtlichen Prozesse eingestellt und Herzog Ulrich von Württemberg sein Herzogtum als ein Österreichisches Lehen wieder empfangen soll. 
1 Bü 1533 
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B 189 II Bü 27Archivalieneinheit
Akten betreffend den Vorschlag des Papstes an den Kurfürsten von Sachsen und an seine Mitverwandten wegen eines Konzils zu Mantua, Versammlung der protestierenden Stände zu Schmalkalden am Nikolai-Tag, Verwerfung des päpstlichen Vorschlags und die Beratschlagung über einige von dem Kammergericht gegen die Stände und insbesondere gegen Heilbronn wegen der Beginen ausgegangene Prozesse 
Enthält u.a.: Der päpstliche Orator, Paul Vergerius, hat dem Kurfürsten von Sachsen zu Prag eine Erklärung des Papstes wegen eines zu haltenden Konzils getan. Dieser Erklärung übergibt er dem Kurfürsten auf Verlangen hernach schriftlich jedoch mit Protestation gegen Artikel, welche 1532 von päpstlichen Legaten übergeben worden wären. Der Hauptinhalt derselben ist, dass das Konzil zu Mantua gehalten werde und der Papst präsidieren soll. Um über diesen Vertrag und andere Umstände zu deliberieren, kommen die Stände am Nicolai-Tag 1535 zu Schmalkalden zusammen, und geben dem päpstlichen Orator die Antwort, dass das Konzil als ein freies nicht unter dem Papst stehen, und nicht zu Mantua gehalten werden, sondern als eine Zusammenkunft der Stände des Reichs, die durch auserlesene geschickte Leute die Gebrechen der Religion untersuchen und die Religionsstreitigkeiten vergleichen, sein, und in Deutschem Reich gehalten werden müsse. Wegen eines Prozesses, in dem Heilbronn von den Beginen vor das Kammergericht dem Religionsfrieden zuwiedergezogen worden und wegen des Komturs, der keinen lutherischen Pfarrer nach Neckargartach setzen wollte, lässt zugleich Heilbronn durch Herrn von Nallingen handeln. 
1 Bü 1535 
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B 189 II Bü 28Archivalieneinheit
Das von Papst Paul zu Mantua auf 4. Mai 1536 ausgeschriebene Konzil und die von Kursachen ausgeschriebene Zusammenkunft der protestierenden Stände nach Schmalkalden 
Enthält: Kursachsen berichtet Nürnberg von dem ausgeschriebenen Konzil und bestimmt auf den 7. Februar 1537 eine Zusammenkunft der Stände nach Schmalkalden, um über diese Sache zu beratschlagen, mit Überschickung der vornehmsten Punkte und dem Begehren, die Meinungen geschickter Theologen darüber zu vernehmen, und auf die Schmalkaldische Zusammenkunft schriftlich zu bringen. Nürnberg teilt dieses Heilbronn mit. 
1 Bü 1536-1537 
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B 189 II Bü 29Archivalieneinheit
Versammlung der einigungsverwandten Stände zu Coburg und der darauf gemachte Nebenabschied vom 14. August 1537 
Enthält u.a.: In dem Nebenabschied werden der Herzog von Württemberg und der Kurfürst von Sachsen wegen der ihnen aus dem Österreichischen und Böhmischen zu beziehenden und von dem Kaiser bisher zurückbehaltenen Zinsen auf die nächste Versammlung der Stände verwiesen, der Markgraf Hans von Brandenburg sub ratificatione in das Verständnis aufgenommen und beschlossen, die Städte Stade und Buxtehude gleichfalls in die Einigung zu ziehen, wegen des Kammergerichts bei dem Schmalkaldischen Abschied zu beharren und wegen der Beschwerungen der Stadt Goslar mit dem Herzog Heinrich von Braunschweig gütlich zu handeln. 
1 Bü 1537 
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B 189 II Bü 30Archivalieneinheit
Abschied der protestierenden Stände zu Braunschweig am Dienstag nach Palmarum (16. April) 1538 
Enthält: Um das, was bei der Coburger Versammlung nicht ganz beschlossen wurde, völlig zustande zu bringen, wird der Sonntag Oculi (24. März) 1538 zu einer Versammlung nach Braunschweig bestimmt. In dem Abschied wird das Bündnis mit Dänemark geschlossen, die Anlagen zu den Kriegsmunitionen bestimmt, wegen der Kammergerichtsprozesse beratschlagt, über das vom Papst nach Vicenza kürzlich ausgeschriebenen Konzil und die Türkenhilfe beratschlagt, auf die Sicherheit der Gesandten bei Besuchung der Versammlung gedacht, und über die Aufnahme von Preußen in das Bündnis, die Hauptmannschaft desselben und anderer Sachen Erklärung gegeben. 
1538 
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B 189 II Bü 31Archivalieneinheit
Versammlung der protestierenden Stände zu Eisenach und ihre darauf gemachte Verbindung sowie insbesondere Eintritt der Stadt Heilbronn in diese Verbindung im Juli 1538 
Enthält: Heilbronn schreibt am 25. Juli 1538 an Schwäbisch Hall, dass sie entschlossen sei, sich in das christliche Verständnis zu begeben und deswegen schon einen Gesandten nach Eisenach abgefertigt habe. Am Dienstag nach Dreikönigstag 1539 wird das Verständnis bei Rat verlesen. 
1538 
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B 189 II Bü 32Archivalieneinheit
Die zu Beilegung der Religionsstreitigkeiten und Leistung einer Türkenhilfe angestellte Zusammenkunft zu Frankfurt zwischen den protestierenden Ständen und den kaiserlichen Kommissaren Pfalz und Brandenburg und den daselbst gemachten Abschied oder Anstand zu Anfang des Jahres 1539 
Enthält: Um die unter beiden Religionsparteien vorwaltenden Streitigkeiten beizulegen, und dadurch die Protestierenden Stände zu einer Türkenhilfe zu vermögen, wird eine Versammlung und Zusammenkunft der Protestierenden Stände mit den vom Kaiser dazu ernannten Kommissaren Kurpfalz und Brandenburg zu Frankfurt angestellt. Nach einigen zwischen beiden Parteien gepflogenen Verhandlungen wird ein Abschied aufgesetzt, kraft dessen die Beilegung der Religionsstreitigkeiten auf ein anzustellendes Gespräch verschoben, inzwischen aber auf 18. Monate (ohne Aufhebung des Nürnberger Friedens) ein Friede und Anstand gehalten, alle Kammergerichtsprozesse in Religionssachen suspendiert, den Protestanten in Profansachen Recht erteilt, von den Protestanten die katholischen Geistlichen während dieses Anstandes ihrer Güter, außer wo diese zu Kirchen, Schulen etc. nötig sind, nicht entsetzt, auf den 1. August eine Zusammenkunft gelehrter Theologen zu Nürnberg zur Vergleichung der Religionsstreitigkeiten gehalten, und von den Protestierenden Ständen bei einer künftigen Beratschlagung über eine zu leistende Türkenhilfe mit den anderen Katholischen gemeinschaftlich diskutiert und geschlossen werden soll. Heilbronn will noch vor Verfertigung des Abschieds die Messe bei den Barfüßern und im Deutschordenshaus abschaffen und verlangt deswegen vom Gesandten Nachricht. 
1 Bü 1539 
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B 189 II Bü 33Archivalieneinheit
Ausschreibung einer Zusammenkunft der Stände zu Worms durch den römischen König Ferdinand auf Befehl des Kaisers wegen der Türkenhilfe und Verhandlungen zwischen den kaiserlichen Gesandten und den Protestanten am 1. Juni (Sonntag Trinitatis) 1539 
Enthält: In dem durch Vermittlung der Kurfürsten zu Pfalz und Brandenburg geschlossenen Abschied mit den Protestierenden Ständen zu Frankfurt haben sich diese verbindlich gemacht, nach dem auf 15. Monate mit ihnen gemachten Frieden, die zu Regensburg festgesetzte Türkenhilfe zu leisten, zu deren völliger Berichtigung sie jetzt nach Worms beschrieben werden. Weil diese Versammlung kein Reichstag ist und nicht in Gegenwart des Kaisers gehalten wurde, die Stände wegen Kürze der Zeit nicht alle beisammen waren und die nötige Instruktion hatten, viele ihrer Mitstände noch immer mit großen Anlagen belegt waren, sie sich bei den fortdauernden Religionszwistigkeiten ihres Volks nicht entblößen konnten und aus mehreren anderen Ursachen weigern sich die Protestierenden Stände, die Türkenhilfe zu leisten. 
1 Bü 1539 
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B 189 II Bü 34Archivalieneinheit
Ausschreibung einer Zusammenkunft der protestierenden Stände auf den 19. November 1539 zu Arnstadt und Abschied daselbst 
Enthält: Wegen verschiedener vorgefallenen Sachen wird die Zusammenkunft nach Arnstadt bestimmt. In dem Abschied wird über die bisher ausgebliebene kaiserliche Ratifikation des Abschieds oder Anstands zu Frankfurt über die Hauptmannschaft, die Rechnungen über die Ausgaben, Bedrückungen der Stadt Bremen, über das feindliche Verfahren Herzog Heinrichs von Braunschweig und andere Umstände ein Entschluss gefasst. 
1 Bü 1539 
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B 189 II Bü 35Archivalieneinheit
Von etlichen protestantischen Theologen am 10. März 1540 auf Verlangen in Schmalkalden gestelltes Bedenken, in welchen Stücken bei dem bevorstehenden Gespräch und Versuch einer Vereinigung in der Lehre der Augsburgischen Konfession nachzugeben sei.
Unterschrieben haben dieses Bedenken von Sachsen Justus Jonas D., Johann Bugenhagen D., Caspar Kreuzinger D. und Philipp Melanchthon; von Hessen Antonius Corvinus, Johann Rimaus, Balthasar Caidus; von Herzog Heinrich von Sachsen Nikolaus Scheubel; von Magdeburg Nikolaus Amsdorf; von Nassau Erasmus Sartorius; von Straßburg Martin Bucerius; von Bremen Johann Amsterdamus. Württemberg, Anhalt, Hamburg, Braunschweig, Goslar, Ulm, Esslingen, Hall, Heilbronn und Memmingen haben ihre Bedenken schriftlich überschickt. Schreiben von den Nürnberger Theologen an Luther, Jonas, Bugenhagen und Melanchthon mit Versicherung der Übereinstimmung ihrer Lehren mit jener und ihrer Beharrung darauf nebst einem Schreiben von Luther u.a. mit Mitteilung ihrer Meinungen über das bevorstehende Gespräch.
 
1 Bü 1540 
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B 189 II Bü 36Archivalieneinheit
Versammlung der protestierenden Stände zu Darmstadt am 10. Juni 1540 
Enthält: Wegen des nach Speyer und hernach nach Hagenau verlegten Reichstags werden die protestierenden Stände nach Darmstadt vorgeladen, um ihre geschickten Rechts- und Gottesgelehrten dahin zu schicken, und sich auf die künftigen Verhandlungen auf dem Reichstag vorzubereiten. 
1 Bü 1540 
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B 189 II Bü 37Archivalieneinheit
Der nach Hagenau ausgeschriebene Reichstag zur Vergleichung beider Religionsparteien im Juli 1540 
Enthält: Der Kraft des Frankfurtischen Abschieds nach Speyer angesetzte Reichstag zu gütlichen Verhandlungen zwischen beiden Religionsparteien wird nach Hagenau verlegt. Die kaiserlichen Gesandten wollen über die zu Augsburg strittig gewesenen Artikel in der Konfession Unterredung anstellen, die übrigen aber als verglichen annehmen. Die Protestanten wollen von keinen verglichenen Artikeln wissen, und sich daher auf diesen Vertrag nicht weiter erklären, und verlangen überhaupt, dass die Religionsvereinigung auf die im Frankfurtischen Abschied bestimmte Art vorgenommen werden solle. Die kaiserlichen Gesandten suchen hierauf das Gespräch und die gütliche Vergleichung unter dem Vorwand der Abwesenheit des Kurfürsten von Sachsen und des Landgrafen von Hessen abzubrechen und schlagen vor, jetzt nur eine Vorbereitung zu einer künftigen Vergleichung dadurch zu machen, dass die Kirchengüter den entsetzten Katholischen wieder restituiert oder rechtlich Austräge erlaubt und inzwischen ein friedlicher Anstand gemacht werden soll, davon jedoch diejenigen auszuschließen sein sollten, die erst nach dem Nürnberger Frieden zur Augsburgischen Konfession übergetreten wären. Gegen die Restitution der Kirchengüter und die Prozesse darüber (gegen welche sie sich zugleich jetzt beschwerten) so wie gegen die Ausschließung einiger Mitverwandten vom Frieden protestierten die Augsburgischen Konfessionsverwandten mit Behauptung, dass diese Dinge erst bei dem gütlichen Vergleich erörtert werden müssten. Es wird hierauf der Abschied verfasst, kraft dessen auf den 28. Oktober zu Worms ein Gespräch unter dem Vorsitz vier katholischer Kurfürsten angestellt, inzwischen aber ein Friede unter beiden Religionsverwandten gehalten werden soll. Die Heilbronner Gesandten waren zuerst B. Riesser hernach D. Ehinger. 
1 Bü 1540 
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B 189 II Bü 38Archivalieneinheit
Gespräch zu Worms am 28. Oktober 1540 zwischen den katholischen und den protestierenden Ständen 
Enthält: Ulm teilt Heilbronn die Verhandlungen mit, die auf dem zum Gespräch bestimmten Tag zu Worms dem Gespräch vorgegangen sind. Die zum Gespräch verordneten kaiserlichen Räte verlangen, dass die Protestanten Artikel übergeben sollen, welches diese aber für überflüssig halten unter Beziehung auf ihre Konfession und Apologie. Weil aber nachher doch in Artikeln verhandelt worden, so übergeben die Protestanten die Ihrigen. 
1 Bü 1540 
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B 189 II Bü 39Archivalieneinheit
Versammlung der einigungsverwandten Stände zu Naumburg am 19. Dezember wegen einiger Religionsstreitpunkte 
Enthält: In dem am 16. Januar 1541 gemachten Abschied wird der Stadt Braunschweig wegen der Bedrückungen des Herzogs Heinrich und der Stadt Goslar wegen der gegen sie ergangenen Achterklärung und weiter daraus zu befürchtenden Folgen die Hilfe der Stände versprochen, die besondere Beschickung des Reichstags von jedem Stand nebst den beim Gespräch gewesenen Theologen verordnet, auf demselben vor Bestimmung der Religionssachen in keine Türkenhilfe zu willigen beschlossen, wegen der Mordbrenner Verfügungen getroffen, über Religionssachen des Herzogs von Braunschweig-Lüneburg, des Fürsten von Anhalt, Grafen von Tecklenburg, der Stadt Straßburg, Memmingen und Esslingen, Entschluss gefasst und über die Anlagen, Einnahme des jungen Herzogs von Braunschweig in die Vereinigung, eine Verteidigung gegen die feindlichen Angriffe und einige andere Sachen verabschiedet. Wegen des Herzogs Heinrich zu Sachsen ist ein besonderer Nebenabschied über die von ihm nicht bezahlten Anlagen der Vereinigung gemacht worden. 
1 Bü 1540-1541 
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B 189 II Bü 40Archivalieneinheit
Reichstag zu Regensburg am Dreikönigstag 1541 und die Verhandlungen darauf wegen Beilegung und gütlicher Vergleichung der Religionsstreitigkeiten und wegen Leistung der Türkenhilfe 
Enthält: Vor Anfang des Reichstags werden auf Anrufen der Protestantischen Stände die kammergerichtlichen Prozesse vom Kaiser eingestellt. In dem ersten Vortrag schlägt der Kaiser einige gelehrte Männer zur Untersuchung der strittigen Religionspunkte vor. Die Protestanten wollen das Wormser Gespräch fortgesetzt wissen, lassen sich aber doch endlich die kaiserliche Meinung gefallen. Vor den Präsidenten der Kommission oder des Gesprächs übergeben die Gelehrten der Augsburgischen Konfession auf die vom Kaiser vorgelegte Schrift ihre Eintrachtformel (formulam concordiae) nebst einem besonderen Aufsatz über das Abendmahl von Melanchthon und Pistorius verfertigt.
Darin: Etliche Artikel des den Protestanten zur Vergleichung der Religion vorgelegten Buches 
1 Bü 1541 
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B 189 II Bü 41Archivalieneinheit
Reichstag zu Regensburg und Verhandlungen daselbst wegen der Religionsvergleichung und der Türkenhilfe 
Enthält: Der Kaiser nebst dem König Ferdinand verlangen, dass vorher, ehe über die Religionssachen gehandelt werde, man über eine eilende und beharrliche Türkenhilfe sich beratschlagen soll, weil dieses die höchste Not erfordere. Die Protestanten sind erbietig, diese Beratschlagung vorzunehmen, jedoch so lange unverbindlich, bis vorher ein beständiger Religionsfriede, gleiche Besetzung des Kammergerichts und Erledigung der Beschwerden gegen dasselbe ausgemacht worden wären. Auf diese Bedingung verwilligen sie den halben Teil der 1531 und 1532 geleisteten Türkenhilfe. Die Katholischen machen gleichfalls den vorhergehenden Frieden im Reich zur Bedingung. Unerwartet der kaiserlichen Zuredung beharren die Protestantischen Stände auf ihrer Bedingung. Der Heilbronner Gesandte D. Ehinger sucht beim Kaiser die Bestätigung der hiesigen Statuten während dieser Reichsversammlung. 
1 Bü 1541 
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B 189 II Bü 42Archivalieneinheit
Reichstag zu Regensburg und Verhandlungen daselbst wegen Beilegung der Religionsstreitigkeiten und Leistung einer Hilfe gegen die Türken nebst dem Abschied 
Enthält: Die Religionsstreitigkeiten werden zu Anfang Juli vorgenommen. Nachdem aber berichtet wurde, dass die zum Gespräch Verordneten sich nur über wenige Artikel verglichen hätten, so wurde nach gepflogenen Verhandlungen am 27. Juli der Abschied verfasst, dass die Untersuchung, Erklärung und Vergleichung über die Handlung der Kolloquenten auf einem gemeinen deutschen Konzil oder wo das nicht gehalten würde, in 18 Monaten auf einem Reichstag geschehen, von den Prälaten eine christliche Reformation in ihren Kirchen vorgenommen, der Nürnberger Religionsfriede inzwischen in allen Teilen beobachtet, die Kammergerichtsprozesse in Religionssachen und die ausgegangenen Prozesse und Achten suspendiert sein, das Kammergericht wie bisher besetzt bleiben, dasselbe auf den Augsburgischen Abschied halten, die Stände drei Jahre lang dasselbe gänzlich unterhalten, es jährlich visitiert, keine Schmähschriften gedruckt, von den Ständen eine eilende Türkenhilfe mit dem halben Anschlag der zu Worms im Jahre 1521 geleisteten, in Geld gegeben, wegen gleicher Münze und Verringerung der kaiserlichen Anschläge im deutschen Reich auf den 14. Januar sich zu Speyer verabredet und auf Verbesserung der Polizei gedacht werden solle. Die Protestantischen Stände haben diesen Abschied nebst den anderen unterschrieben. D. Ehinger, Heilbronner Gesandte, erhält vom Kaiser die Bestätigung der hiesigen Statuten. 
1 Bü 1541 
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B 189 II Bü 43Archivalieneinheit
Verfassung eines Abschieds durch die zu Regensburg auf dem Reichstag vom 31. Juli 1541 versammelten protestantischen Stände über einige vorgefallene Religionssachen 
Enthält: Kraft des Abschieds soll das Verfahren des Kammergerichts, welches in einem Prozess den württembergischen Agenten ein Purgatorium bei den Heiligen zu schwören nötigen wollte, für eine Religionssache angesehen, sich der Stadt Goslar angenommen, die Streitigkeiten des Königs von Dänemark und Herzogs zu Pommern gütlich beigelegt und von jeder Obrigkeit gegen die Mordbrenner die nötige Vorsehung angewendet werden. Zugleich ist auch darin wegen der Rechnung über die kleine Anlage einiges beratschlagt worden. 
1 Bü 1541 
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B 189 II Bü 44Archivalieneinheit
Kraft des Abschieds zu Regensburg von 1541 angesetzter Versammlungstag der Stände zu Speyer auf dem 14. Januar 1542 und der deswegen vom Herzog von Württemberg vorher ausgeschriebene Versammlungstag der Stände des Schwäbischen Kreises nach Weil der Stadt auf den 20. November 1541.
Es sollte auf dem Speyerischen Tag wegen der Reichsanschläge, der Münze, der Kammergerichtsvisitation, der beharrlichen Türkenhilfe, der Polizei, der Straßburgischen Beschwerden gegen das Kammergericht, des Stimmrechts der Reichsstände, der Mordbrenner und der Rechnung der Anlagen, vermöge des Reichsabschieds und des Privatabschieds der Protestanten zu Regensburg von 1541 gehandelt werden.
 
1 Bü 1541-1542 
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B 189 II Bü 46Archivalieneinheit
Reichstag zu Speyer am 14. Januar 1542 wegen der Türkenhilfe, des erneuerten Land- und Religionsfriedens, des Konzils zu Trient und des Kammergerichts 
Enthält: Der Reichstag wurde vorzüglich wegen nötiger Hilfe gegen die Türken gehalten. Diese wird in dem Abschied auf zwei Jahre bestimmt, zugleich aber auch das angestellte päpstliche Konzil zu Trient auf Mariä Himmelfahrt bekannt gemacht, der Friede im Reich, wie er zu Regensburg gemacht worden, auf fünf Jahre von dem Türkenzug an zu rechnen mit Suspension der kammergerichtlichen Prozesse verlängert, die bisher unterlassene Visitation des Kammergerichts auf den 16. Juni festgesetzt, und zur Bezahlung der zur Kammergerichtsunterhaltung gemachten Anlagen auf die Stände gewisse Termine und Zahlungsplätze angesetzt. Wegen der Beschwerden der Reichsstädte gegen die übrigen Stände, die sie von den Sessionen auszuschließen suchen, solle eine gütliche Auskunft gesucht werden. 
1 Bü 1542 
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B 189 II Bü 47Archivalieneinheit
Wegen des Reichsabschieds zu Speyer übergebene Protestationen der protestantischen Stände und der Reichsstände wie auch Instruktionen und Eidesformeln der zur Türkenhilfe anzunehmenden Mannschaft 
Enthält: Die protestantischen Stände protestieren, wie auch zu Regensburg geschehen ist, gegen die Türkenhilfe, wenn nicht vorher beständiger Friede und gleiche Justizverwaltung im Deutschen Reich eingeführt würde, erbieten sich aber dennoch, die beschlossene Hilfe zu leisten, wenn auf dem zu Nürnberg am 13. Juli 1542 zu haltenden Reichstag ein beständiger Friede gemacht werden wird. Sie verlangen, dass der zu Regensburg gemachte Friede durch diesen nicht aufgehoben, sondern so lang als der jetzt gemachte währen soll, dass die Kammergerichtsvisitation nach dem Abschied zu Regensburg und dessen Deklaration geschehen und die Acht gegen die Stadt Goslar suspendiert werden soll. Die Reichsstädte protestieren neben dem Abschied wegen ihres abgeleugneten Stimmrechts. 
1 Bü 1542 
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B 189 II Bü 48Archivalieneinheit
Der auf dem Reichstag von Speyer vom 14. April 1542 von den versammelten protestantischen Stände beschlossene Abschied 
Enthält: Die protestantischen Stände beschließen in dem Abschied, was bei der Kammervisitation zu beobachten sei, ferner, dass zwischen Dänemark und Pommern ein Vergleich versucht werden soll, dass man mit Schweden wegen Aufnahme in das Verständnis handeln, dass die protestantischen Stände den Reichstag auf den 13. Juli zu Nürnberg besuchen, und vor dessen Anfang erschienen sollten, um vorher unter sich über einiges zu beratschlagen, dass die Streitigkeiten unter den Ständen durch Austräge entschieden werden, dass für die Reichsstadt Hall wegen Besetzung ihrer Dorfpfarreien mit evangelisch-lutherischen Predigern ein Vorschreiben an die Grafen von Hohenlohe und die Stadt Heilbronn wegen der Pfarrei Neckargartach an den Deutschmeister geschickt werden, und insofern diese nichts wirken könnten, von beiden Städten selbst Prediger bestellt und aus den Pfarrgütern unter dem Schutz des christlichen Verständnisses besoldet werden sollen, dass Biberach wegen Besetzung ihrer Pfarreien gleiches beobachten, Anhalt die Reformation des Klosters Neuenbürg nach dem Schmalkaldischen Abschied und dessen kaiserlicher Deklaration vornehmen, die Ausstände bei der Anlage zur Besoldung der Kammerprokuratoren eingeliefert, die Anlagen wegen der Stadt Bremen in zwei Monaten bezahlt, und die Stadt Goslar, insofern sie vom Herzog von Braunschweig ferner beunruhigt werden würde, mit Hilfe unterstützt werden soll. Zugleich wurden über die Rechnungen der Stände, die rückständigen Anlagen etc. verabschiedet. 
1 Bü 1542 
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B 189 II Bü 49Archivalieneinheit
Aufschiebung der Visitation und Reformation des Kammergerichts durch den Kaiser und Protestation der protestierenden Stände dagegen, Beratschlagung über ihr Verhalten auf dem künftigen Reichstag zu Nürnberg über diesem Punkt 
Enthält: König Ferdinand schickt den Freiherrn von Schwarzenberg mit Instruktion und einem Schreiben von dem Kaiser an Kursachen mit der Nachricht, dass die auf den Reichstagen zu Regensburg und Speyer beschlossene und auf den 16. Juni 1542 angesetzte Kammervisitation bis zur Wiederkunft des Kaisers aus Spanien unterbleiben solle und mit dem Begehren, dagegen keine Beschwerden zu führen. Mit gleicher Instruktion wird auch an Landgraf Philipp gegangen. Kursachen beantwortet den Antrag des Kaisers, dass die protestierenden Stände sich dabei nicht beruhigen können, es würde denn das Kammergericht bis zur Visitation sowohl in Religions- als Profansachen gänzlich suspendiert und lässt an die schon zur Visitation abgeordneten und sich zu Speyer befindenden Gesandten der Stände den Befehl ergehen, beim Kammergericht gegen die Suspension zu protestieren mit dem Anhang, dass man weder die bewilligte Unterhandlung noch den Gerichtszwang des Kammergerichts bis zu dessen Visitation anerkennen wolle. Die zu Visitation Verordneten haben zugleich einen Abschied verfasst, mit ihrem Bedenken, wie man sich in dieser Sache ferner zu verhalten hat. 
1 Bü 1542 
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B 189 II Bü 50Archivalieneinheit
Reichstag zu Nürnberg vom 13. Juli 1542 betreffend Türkenhilfe, Kammergerichtsvisitation und anderen Reichsangelegenheiten 
Enthält: Die auf dem vorhergehenden Reichstag zu Speyer bewilligte Türkenhilfe wird näher bestimmt und vergrößert, zugleich wird verboten in fremde Kriegsdienste zu gehen, der Münz- und Polizeiverbesserung, Verringerung der Reichsaufschläge und anderer Sachen wegen ein neuer Reichstag auf den 14. November zu Nürnberg angesetzt, eine baldige Visitation und Reformation des Kammergerichts versprochen, der Speyerische Abschied in allen diesen Angelegenheiten bestätigt, der Landfriede erneuert und der Streit wegen der Session unter den Ständen auf den nächsten Reichstag verschoben. 
1 Bü 1542 
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