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A 44 WR 4275Archivalieneinheit
1421 Januar 1 (Hl. Jahrstag) 
Berthold Lescher von Metzingen, wegen "verschuldeter Sachen" in das Gefängnis seiner Herren, der Grafen Ludwig und Ulrich von Württemberg gelegt, vom Hofmeister und den Räten freigel., schwört U. und verspricht, nicht gegen die Herrschaft Württemberg, seine Untertanen und Zugewandten zu handeln,sondern viel mehr für das Beste von Land und Leuten zu sorgen und Schaden abzu wenden. Er verpflichtet sich außerdem, sich auf Mahnung der Obrig keit binnen acht Tagen im Gefängnis in Stuttgart zu stellen. 
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A 44 WR 4276Archivalieneinheit
1423 November 7 (So v. Martin) 
Jörg (Gery) Liekharthuser, von Endres von Weiler (Wyler) ins Gefängnis der Herrschaft Württemberg gebracht, doch von deren Statthaltern wieder freigel., schwört U. 
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A 44 WR 4277Archivalieneinheit
1457 Juli 21 (Maria Magdalena Abend) 
Ulrich Fischer und Ulrich Keller von Babenhausen, wegen "etlicher Sachen" ins Gefängnis des Grafen Ludwig von Württemberg gelegt, schwören U. und versprechen, sich weder an Graf Ludwig noch an Graf Ulrich von Württemberg oder deren Dienern und Untertanen zu rächen, sich bei Rechtsansprüchen mit dem württembergischen Recht zu begnügen und sich auf Mahnung innerhalb eines Monats in Urach zu stellen. 
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A 44 WR 4278Archivalieneinheit
1462 März 11 (Do v. Reminiscere) 
Werner Hasenschütz von Zürich, Hans Scherer von Luzern, Hans Loba aus dem Wallis und Hans Messerschmid von "Laur",ins Gefängnis von Bm. und Rat der Stadt Giengen gekommen, weil sie das Gebot des Grafen Ulrich, daß niemand einen Kirchhof "brechen" noch etwas daraus nehmen soll, übertreten haben, auf Bitten freigel., schwören U. und versprechen, sich weder am Grafen noch den Städten, die mit ihm "im Feldzug" gewesen waren, zu rächen und unverzüglich für immer über den Rhein zu gehen. 
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A 44 WR 4279Archivalieneinheit
1470 September 28 (Fr v. Michael) 
Jacklin Adam der Steinbrecher von Ulm, wegen merklicher Vergehen in das Gefängnis des Grafen Ulrich von Württemberg gelegt, auf Bitten ehrbarer Leute freigel., schwört U. und verspricht, für immer Land und Gebiet "seiner beiden Herren" zu verlassen. 
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A 44 WR 4280Archivalieneinheit
1474 September 20 (Matthäus Abend) 
Jakob Botzner, B. zu Kirchheim, wegen "wohlverschuldeter Sachen" zu Urach im Gefängnis des Grafen Eberhard d.J. gelegen,auf Bitten der Gräfinnen Margarete, geb. von Savoyen, Elisabeth, geb. von Brandenburg, Graf Eberhards Frau, und Helena Gräfin zu Württemberg, des Grafen Schwester, freigel., schwört U. und verspricht, die Atzungs- und sonstigen aufgelaufenen Turmkosten zu bezahlen. 
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A 44 WR 4281Archivalieneinheit
1476 Oktober 4 (Franziskus) 
Contz Bayer von Abensberg, wegen ungenannter "Sachen" zu Stuttgart im Gefängnis des Grafen Eberhards d.J. von Württemberg gelegen und verurteilt, wird auf Bitten freigel., schwört U. und verspricht, Ansprüche gegen die Untertanen des Grafen nur vor heimischen Gerichten vorzubringen und dem Grafen 20 fl rh guter LW auf Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nach Stuttgart zu entrichten. - Sr.: 1) . 
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A 44 WR 4282Archivalieneinheit
1478 April 7 (Di n. Misericordia Domi) 
Lienhart Hellschlüssel und Hans Mack, wegen strafbarer Handlungen, die sie auf Veranlassung des Ritters Ulrich von Rechberg zu Hohenrechberg in Graf Eberhards d.J. Stadt Wiesensteig begangen hatten, im Gefängnis des gen. Grafen festgesetzt, jedoch auf Bitten wieder freigel., versprechen, sich auf "Betagung" (Vorladung) des Ritters von Rechberg nicht zu stellen und, falls er sie mit Gewalt nach Wiesensteig oder vor ein anderes Gericht ziehen wolle, keine Antwort zu geben. Wenn sie dies aber von sich aus täten, so sollen sie für meineidig erklärt werden. 
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A 44 WR 4283Archivalieneinheit
1492 Juli 17 (Aftermo n. Zwölfboten) 
Konrad Kastner von Augsburg, wegen "etlicher Mißhandlung und verschuldeter Sachen" im Gefängnis des Grafen Eberhard d.Ä. gelegen u.v.d.StadtgerichtBlaubeuren beklagt,doch auf sein Bitten vor der Urteilsverkündung freigel., verschreibt sich als Leibeigener und verpflichtet sich, nicht ohne des Grafen Wissen und Erlauben Württemberg zu verlassen, alle Beschwerden wie ein württ. Leibeigener und Untertan tragen zu helfen, der Herrschaft Ehre und Nutzen zu fördern, Schaden von ihr zu wenden und niemals gegen sie zu handeln, und schwört U. 
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A 44 WR 4284Archivalieneinheit
1494 Juni 15 (Vitus) 
Dr. Ludwicus Widman beurkundet einen Vergleich mit dem Grafen Eberhard d. Ä., kraft dessen dieser seinen gef. Sohn Conradin Widman gegen die Entrichtung der Gefängniskosten freiläßt und die eingezogenen Güter zurückgibt, und schwört U. 
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A 44 WR 4285Archivalieneinheit
1494 Oktober 10 (Fr v. Gallus) 
Ulrich Vischer von "Alach" und Endris Vischer von Erligheim, Brüder, verschreiben sich für die Schulden, die Ulrichs Sohn Lien hart Kirsaner bei Graf Eberhard d.J. oder in seinem Namen gemacht hat und deretwegen er gef. worden ist, und verpflichten sich, sie bis auf Georgi(23.4.zu bezahlen, andernfalls auch die mit der Eintreibung verbundenen Kosten (für Briefe, Botenlohn) zu übernehmen und sich auf Mahnung in der Stadt Kirchheim oder einer anderen, vom Grafen gen. Stadt innerhalb von acht Tagen in einem offenen Wirtshaus einzufinden, bis die Schuld bezahlt ist. 
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A 44 WR 4286Archivalieneinheit
1496 Juni 10 (Fr n. Medardus) 
Ambrosius Linecker, wegen unbilliger, von seinem Vater herrührender Forderungen an Herzog Eberhard zu Wildbad gef., jedoch auf Bitten freigel., schwört U. und verzichtet auf die Forderungen an den Herzog oder seine Diener. 
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A 44 WR 4287Archivalieneinheit
1498 April 25 (Markus) 
Hans Crafft von Münzesheim, wegen eines Streits mit Peter Schryber und dessen Frau in das Gefängnis des Fürstentums Württemberg gelegt, jedoch auf Fürbitten mit der Auflage freigel., die Streitigkeiten mit P. Schryber und seiner Frau vor Ludwig Schertlin, Schultheiß zu Vaihingen (Enz), und vier des Gerichts daselbst auszutragen, wobei beide Parteien je zwei "Zusätze" benennen sollen, und das ergehende Urteil ohne Widerrede anzunehmen. Er verspricht, danach aus Vaihingen wegzuziehen, dem Regenten seine Bestallung zur Ausübung des herrschaftlichen Geleitrechts zurückzugeben und auf alle damit verbundenen Ansprüche zu verzichten. Er schwört U. und gelobt ferner, Forderungen und Ansprüche an hzl. Diener vor dem Landhofmeister bzw. an württ. Untertanen vor einheimischen, zuständigen Gerichten zu verfolgen; doch darf er nach seiner Dienstpflicht handeln, wenn er in auswärtige Dienste eintritt und sein künftiger Dienstherr Schaden durch Württemberg erlitte. 
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A 44 WR 4288Archivalieneinheit
1498 August 8 (Mi v. Laurentius) 
Melchior Lenndorffer, wegen Amtsvergehen ins Gefängnis zu Stuttgart gekommen, jedoch auf Grund des Vertrags, den König Maximilian mit Herzog Eberhard von Württemberg und der Landschaft am 10. Juni 1498 zu Horb geschlossen hat, sowie gegen das Versprechen, unverzüglich über den Lech zu gehen und nirgends länger als eine Nacht zu bleiben, wieder freigel., schwört U. 
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A 44 WR 4289Archivalieneinheit
1498 August 8 (Mi v. Laurentius) 
Andreas Nagel, wegen "verschuldeter Sachen und Mißhandlung" zu Stuttgart gef.,jedoch auf Grund des Vertrags,den König Maximilian mit Herzog Eberhard von Württemberg und der Landschaft am 10. Juni 1498 zu Horb geschlossen hat, sowie gegen das Versprechen, unverzüglich über den Lech zu gehen und nirgends länger als eine Nacht zu bleiben, wieder freigel., schwört U. 
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A 44 WR 4290Archivalieneinheit
1500 Dezember 10 (Do n. Nikolaus) 
Emerich von Randeck, in das Gefängnis des Herzogs Ulrich von Württemberg gelegt, weil er dessen Feind Hans von Massenbach, gen. Talacker (Taillacker) gedient hatte, jedoch auf Bitten seines Herrn und seiner guten Freunde im Austausch gegen den von H. von Massenbach gef. gehaltenen Sebastian Breuning (Bruning) wieder freigel., schwört U. und verspricht, sich im Gefängnis zu Urach wieder zu stellen, falls Massenbach den S. Breuning nicht freigeben oder ihm unterwegs vom Drachenfels herauf etwas zustoßen würde. 
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A 44 U 7206Archivalieneinheit
1506 Juni 9 (Di n. Trinitatis) 
Hans Spitz von Mainz, zu Stuttgart gef., nachdem er im Auftrag seines Junkers Wygandt von Dienheim (Dyenheym)d.J. etlichen hessi schen Räten, die in München einige Tausend Gulden abholen sollten , bis Stuttgart nachgeritten war, um ihren Aufenthaltsort und den Zeitpunkt ihrer Rückkehr mit der Absicht auszukundschaften, sie dann zu überfallen, jedoch auf Fürbitte des Kurfürsten und Erzbischofs Jakob von Mainz und anderer Personen freigel., schwört
U.
 
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A 44 U 7207Archivalieneinheit
1523 Mai 15 (Fr n. Ascensio Domini) 
Wolfgang Rosenzweig von Stuttgart, dort gef., weil er in der Kanzlei zu Stuttgart in Gegenwart des Statthalters und der Räte trotz gebotenen Friedens den Lenhart Bart von "Pfaln" (Pfahlheim ?) geschlagen, mit dem Messer bedroht und einen Bösewicht und Mörder genannt hatte, wodurch die ksl. Freiheit des Ortes verletzt worden war, jedoch auf Fürbitte freigel., verspricht, die Atzung sowie alle sonstigen Unkosten seiner Haft zu bezahlen, und schwört U. 
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A 44 U 7208Archivalieneinheit
1535 Juni 18 
Konrad Bürcklin, Hans Spittal, Balthas Schuchmacher, alle aus Ditzingen, Konrad Reiser, Gall Reiser, Martin Münsterlin, Bastion Bürcklin und Michel Haim, alle aus Weilimdorf (Weil zum Dorf), wegen Wiedertäuferei zu Leonberg gef., jedoch auf Fürbitten und in Ansehung ihrer Armut, ihrer z.T. schwangeren Frauen und ihrer kleinen Kinder gegen das Versprechen freigel., sich fortan rechtschaffen zu verhalten, von der Lehre der Wiedertaufe abzustehen und ihre Kinder rechtmäßig taufen zu lassen, die Anhänger dieser Lehre zu meiden, dem Herzog und seinen Amtleuten gehorsam zu sein, fleißig zu Kirche und Predigt zu gehen, der Lehre des Nachtmahls, wie sie in Württemberg gepredigt wird, anzuhangen, bei den von den Pfarrern und Gemeinden Württembergs geübten oder künftig vom Landesfürsten publizierten Zeremonien zu bleiben, keine "Winkelprediger", Wiedertäufer oder Landstreicher zu beherbergen und zu unterstützen, sondern solche festzuhalten und der Obrigkeit anzuzeigen, geloben all dies und schwören U. Die A. hatten wider obrigkeitliche Edikte und Verbote einem Landstreicher, der sich heiliger Gesandter von Straßburg nannte, angehangen. K. Bürcklin und K. Reiser hatten ihn beherbergt und mit den übrigen Genannten seine Predigten angehört, in denen er Kindertaufe und Altarsakrament verächtlich machte, und die Gütergemeinschaft von Arm und Reich forderte. Auch hatte M. Münsterlin sich eine zeitlang in Mähren bei den Wiedertäufern aufgehalten. 
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A 44 U 7209Archivalieneinheit
1536 März 12 (Reminiscere) 
Melchior Jäger, seßhaft zu Eningen bei Pfullingen, wegen "hochbeweglicher, wichtiger Mißhandlungen" in das Gefängnis des Herzogs Ulrich von Württemberg gelegt, jedoch auf Bitten und gegen das Versprechen, seinem Herrn auf Aufforderung 1000 fl bar zu bezahlen, wieder freigel., verpfändet ihm als Sicherheit dafür seine liegenden und beweglichen Güter. 
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A 44 U 7210Archivalieneinheit
1537 September 10 
Jörg Haynebein aus Biberach, gewesener Hauptmann unter dem Befehl Herzog Christophs v. Wttbg. u. oberster Feldhauptmann über 10 000 Landsknechte im Dienste der Krone Frankreichs, einer Strafe an Leib und Leben verfallen, weil er gegen seinen Eid, ohne die Knechte bezahlt zu haben, sich vom Haufen zu "Pigneroll" entfernt hatte, jedoch auf Bitten des Junkers Hans von Gemmingen, des Dr. Balthasar Eislinger und von Hans Grimm, die ihm deswegen im Auftrag des Herzogs Vorhaltungen gemacht hatten, begnadigt, versichert eidlich, er wolle, solange der Kaiser und der König von Frankreich miteinander in Fehde stünden, unter kein aufrührerisches Fähnlein ziehen noch sich anwerben lassen, auch das ihm vom Herzog zur Strafe abgenommene Geld nicht zurückver langen. 
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A 44 U 7211Archivalieneinheit
1539 Januar 14 
Georg Weick von "Lomen", Klosterhofmeister zu Rechentshofen, bei Herzog Ulrich in Ungnade gefallen, weil er in seinem Amt Geld, Gülten, Wein und Schulden, die dem Kloster zugehörten, sich unrechtmäßig angeeignet, außerdem zur Ausbreitung des "päpstlichen Wesens" im Kloster beigetragen, die herzogliche Kirchenordnung dadurch mißachtet u.sich noch anderer Vergehen verdächtig gemacht hatte, auf Fürbitte und zur Verschonung ehrlicher Personen von weiterer Befragung und Strafe befreit, verspricht, sein Leben lang nicht mehr in das Kloster zu kommen, jede Verbindung zu den Ordenspersonen abzubrechen, keinerlei Ansprüche, weder gegen den Herzog noch gegen das Kloster zu erheben, und schwört U. Außerdem verpflichtet er sich, falls der Herzog von ihm Auskunft verlangen würde über Zinsen, Renten, Gülten, Schulden, Güter des Klosters und anderes, wahrheitsgemäß alle Fragen zu beantworten und nichts zu verheimlichen. 
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A 44 U 7212Archivalieneinheit
1539 Februar 4 (Di n. U.L.Fr.Reinigung) 
Hans Lutz, Schultheiß zu Unterderdingen, wegen Unterlassung belastender Aussagen vor dem Vaihinger Stadtgericht, auch Verleitung anderer zu unwahren Angaben, die zum Freispruch des Hans Martin aus Kirnbach, Knecht des Pfarrers zur Derdingen, führten, zu Vaihingen gef. und schwerer Strafe an Leib und Leben verfallen, jedoch auf Fürbitten einiger vom Adel und seiner Freundschaft begnadigt und nach Bezahlung seiner Gefängnisatzung freigel., schwört U. und gelobt, sich nicht aus dem Fürstentum zu entfernen und sein Hab und Gut nicht zu verändern. H. Lutz hatte auf Befehl seines Herrn, des Abtes Lukas von Herrenalb, die zwei Dienstknechte Hans Brun und Andres Grau, auch den Stoffel Scheinbart aufgefordert, in dem Prozeß gegen Hans Martin glimpflich auszusagen, wie auch er selbst dem Gericht wider besseres Wissen die Wahrheit vorenthielt; Martin hatte nämlich in Hans Faulhabers Haus zu Derdingen bei einer Zeche vor anderen Mitgesellen über Herzog Ulrich fröhlich gesungen und gesagt, er habe dem Herzog in das Land verholfen, er wolle wieder helfen ihn daraus zu verjagen bis gen Mömpelgard auf das Schloß; da müsse er Besen machen, wie er zuvor auch getan. Daraus hatte sich ein Schlaghandel entwickelt, der den Martin vor Gericht brachte. Der A. hatte durch das Verhör zweier Gesellen, das in Anwesenheit der Dienstknechte Brun und Grau stattfand, von der Sache erfahren, danach die beiden Dienstknechte in der oben geschilderten Weise zu beeinflussen versucht. - Bürgen (um 1000 fl): 1) Martin Kratzer, Schultheiß zu Oberderdingen 2) Hans Schlauch 3) Wendel Schlauch 4) Aberlin Schlauch 5) Hans Lutz d.J 6) Bernhard Illinger, a.a. Oberderdingen 6) Balthasar Haug 7) Hans Haug 8) Jakob Haug
von Unterderdingen 9) Schaf Hans 10) Wendel Haber von Kürnbach 11) Hans Bach (Sohn des Wendel Bach) aus Flehingen.
Beilage: Kopie dieser Urkunde, Pap., Libell 6 Bl.
 
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A 44 U 7213Archivalieneinheit
1540 Oktober 8 
Johann Elias Meichsner von Esslingen,in das Gefängnis des Herzogs Ulrich zu Württemberg gelegt, auf Fürbitten des Markgrafen Ernst zu Baden u.a. sowie gegen Bezahlung seiner Atzung freigel. und der peinlichen Befragung enthoben, schwört U. und verspricht, sich bei irgndwelchen Ansprüchen an den Herzog oder, wohin er gewiesen wird, zu wenden und die Entscheidung - gütlich oder rechtlich - ohne Widerrede oder Appellation anzunehmen und sich oder sein Vermögen ohne Erlaubnis aus Württemberg nicht zu verändern, und bürgt mit seinem Vermögen. Er machte sich folgender Vergehen
schuldig: 1) Er hat als Stadtschreiber zu Stuttgart im Auftrag der aufrührerischen Bauern in einer Schrift die Adligen aufgefordert, gerüstet dem Bauernhaufen nach Degerloch zuzuziehen;
2) Er ließ einige Anhänger des Herzogs, die im Laufe des Aufstands gef. waren - Peter Kornmesser von Stuttgart, Kellerhensin von Tübingen und den Alt-Schultheiß von Ditzingen, Thomas von Riedenberg, peinlich beklagen; der Nachrichter gequält und sie aufzuhängen empfohlen; 4) Er hat in einem Schreiben an Kg. Ferdinand, Erzherzog zu Österreich, im Namen von Vogt,3) Er hat solche und andere, die des Herzogs wegen gef. waren, schlimmer als Bm. und Gericht zu Stuttgart den Herzog für Stuttgart so
schlimm wie die Türken bezeichnet; 5) Er hat im Namen von Stuttgart in einer Supplikation an die kgl. Kanzlei von Herzog Ulrich behauptet, dieser verachte übermütig die Nachbarn, knechte die Ehrbarkeit, habe viele Unschuldige getötet und viele ziehen; 2) Er ließ einige Anhänger des Herzogs, die im Laufe des Aufstands gef. waren - Peter Kornmesser von Stuttgart, Kellerhensin von Tübingen und den Alt-Schultheiß von Ditzingen, Thomas von Riedenberg, peinlich beklagen; 3) Er hat solche und andere, die des Herzogs wegen gef. waren, schlimmer als der Nachrichter gequält und sie aufzuhängen empfohlen; 4) Er hat in einem Schreiben an Kg. Ferdinand, Erzherzog zu Österreich, im Namen von Vogt, Bm. und Gericht zu Stuttgart den Herzog für Stuttgart so schlimm wie die Türken bezeichnet; 5) Er hat im Namen von Stuttgart in einer Supplikation an die kgl. Kanzlei von Herzog Ulrich behauptet, dieser verachte
übermütig die Nachbarn, knechte die Ehrbarkeit, habe viele Unschuldige getötet und viele ungebührliche Handlungen begangen, weshalb er vertrieben worden sei; 6) Er habe vor Jahren bei einer Rechtfertigung, die Thungin Hans, jetziger Schultheiß zu Echterdingen, ausgestellt hat, das Urteil anders geschrieben und verkündet, als es vom Richter gesprochen war; 7) Er habe in einer Rechtfertigung des Martin Olp, B. zu Stuttgart, gegen Jörg Linck, Alt-Schultheiß zu Feuerbach, und in der Appellation dieser Sache vor dem Hofgericht zu Tübingen nur Linck als Zeugen zugelassen; 8) Er habe in Ehesachen "die Feder zu milde gebraucht", indem er die von den Räten gesprochenen Urteile anders geschrieben habe: im Falle zwischen Sophia, Martin Larins Tochter, und Konrad Datz, und auch zwischen Anna, Jörg Holtz' Tochter, und Jörg List von Münklingen.
Bürgen über 1000 fl LW: 1) Martha Hochberger, Wwe. des + Heinrich Liesch zu Pforzheim, seine Schwägerin ( mit 400 fl) 2) Johann Königspacher, Lizenziat der Rechte zu Stuttgart (mit 100 fl) 3) Dr. Konrad Steck (mit 100 fl) 4) Jörg Rockenbauch (mit 100 fl) , alle zu Stuttgart 5) Blesin Mochel zu (Stuttgart-)Rohr (mit 300 fl). 5 S. Beilagen: 1) Supplik (an Mkgf. Ernst zu Baden) von Johann Meichsner, Martha Hochberger, Sebastian Hochberger und seiner Frau um die Freilassung ihres Bruders und Schwagers Johann Elias Meichsner vom April 1539. 2) Supplik des Markgrafen Ernst v. Baden an Herzog Ulrich v. Würt temberg um Freilassung bzw. Haftmilderung für J.E. Meichsner vom 28. April 1539, Pforzheim. Pap., 1 Pap.S. 3) Mitteilung des Johann Lenninger, Vogts zu Stuttgart, und Eberhard Gerlachs, des Schultheißen zu Böblingen, an Herzog Ulrich über die Verlegung von J.E. Meichsner aus dem feuchten Turm in ein anderes Gewölbe wegen seiner Krankheit vom 28. April 1539. Pap., 2 Pap.S. 4) Entwurf der Verschreibung von J.E. Meichsner, von Herzog Ulrich an die Räte zu Stuttgart mit der Bitte um Begutachtung weitergegeben, vom 11. Dez. 1539. Pap.; 2 Pap.S. 4a) Liste der Bürgen für J.E. Meichsner über insges. 1000 fl. 5) Kopie der Verschreibung des J.E. Meichsner. 6a) Bericht der Räte zu Stuttgart an Herzog Ulrich über die Begutachtung obiger Verschreibung mit Änderungsvorschlägen, vom 13. Dez. 1539. 6b) Erlaubnis des Herzogs Ulrich (von Hans Konrad Thumb, Hofmarschall, unterzeichnet) für J.E. Meichsner, inner- oder außerhalb Württembergs Dienste anzunehmen, vom 7. Okt. 1540. Pap.; 1 Pap.S.
7) Bitte von Sebastian Meichsner, Dr. beider Rechte, kurpfälzischer Rat, und Dr. Johann Balbus, Kammergerichtsadvokat und Prokurator, an Herzog Christoph um Auslieferung der 1539 (bzw. 1540) aufgerichteten Verschreibung ihres Vaters und Schwagers J.E. Meichsner, vom 28. Febr. 1551, Heidelberg. Pap.; 2 Pap.S. 8) Begleitbrief des Dr. S. Meichsner zu obiger Suplik (7), die der Bote damals wegen einer Reise von Herzog Christoph nach Augsburg wieder zurückgebracht hatte, vom 13. April 1551, Pforzheim. 9) Herzog Christophs Ablehnung der Herausgabe der Verschreibung des J.E. Meichsner, vom 15. April 1551. 10) Bittschrift der Verordneten der Kammer und des kleinen Ausschusses des Fürstentums Württemberg: Mathis Müller, Jörg Eschmacher, Wolf Jäger, Hans Dreer, Marx Hiller und Hans Musß an Statthalter und Regenten zu Württemberg für J.E. Meichsner um eine Pfründe für dessen zweiten Sohn, der nunmehr auf der Universität zu Tübingen sei, nachdem Meichsner seinen ersten Sohn, den er auf eine Pfründzusage des + Freiherrn Jörg Truchseß von Waldburg u.a. von der Regierung auf gen. Universität geschickt habe, wegen seines geringen Vermögens und seiner vielen Kinder vom Studium wegnehmen mußte, o.D. (etwa 1533).
 
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A 44 U 7214Archivalieneinheit
1540 Juni 9 
Bastion Mockh von Herrenberg, zu Stuttgart gef., weil er ohne obrigkeitliche Erlaubnis Frau und Kinder in Armut zurücklassend, in den Krieg gezogen war und sich auch sonst "argwöhnischer,böser Stücke" halber verdächtig gemacht hatte, jedoch auf Bitten und unter der Bedingung freigel., unverzüglich nach Herrenberg zu seiner Familie zu gehen, sie zu ernähren, sich seiner Obrigkeit gegenüber gehorsam zu verhalten und schließlich die Atzungs- und sonstigen Gefängniskosten zu bezahlen, schwört U. 
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A 44 U 7215Archivalieneinheit
1540 Juli 31 (Sa n. Jakobus) 
Endris Mayer von Regensburg und Franz Mayer von Mömpelgard, wegen "Verdachts und Argwohns" zu Urach gef., jedoch auf Bitten gegen das Versprechen freigel., Württemberg zu verlassen und ohne Erlaubnis nicht mehr zurückzukehren, schwört U. 
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A 44 U 7216Archivalieneinheit
1541 September 8 (Do, Mariae Geburt) 
Hans Maurer, gewesener Amtsknecht zu Brettach, unter dem Verdacht gef., sich bei Räubereien an etlichen württembergischen Orten beteiligt zu haben, auch weil er des Nachts zu Brettach aus- und eingeritten war und verdächtige Reisende beherbergt hatte, und angeblich den Metzger zu Esslingen, der auf dem Albuch niederlag, niedergeworfen hatte, jedoch auf Fürbitten und gegen das Versprechen freigel., seine Atzung zu bezahlen, nichts gegen den Herzog oder dessen Diener zu unternehmen, einen drohenden Schaden zu melden, sich am 2. Febr. 1542 in einem offenen Gasthaus zu Nürtingen einzufinden, dem Herzog seine Ankunft mitzuteilen und dessen Befehle abzuwarten, ohne Erlaubnis nicht mehr von dort wegzugehen, sich gegebenenfalls auf Mahnung erneut zu stellen, schwört U. und bürgt für die Einhaltung dieser Artikel mit Leib und Gut. 
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A 44 U 7217Archivalieneinheit
1541 September 8 (Do, Mariae Geburt) 
Hans Turckh, gen. Hans von Köln, aus "Reyffenberg", in Herzog Ulrichs Gefängnis gelegen, weil er mit einer Feuerbüchse im Land umhergezogen war, nachts an verbotene Plätze - zum Teil in Begleitung von Klaus Uberthur - geritten war und sich dadurch verdächtig gemacht hatte, an Räubereien, die sich zu jener Zeit ereigneten, beteiligt gewesen zu sein, auf Fürbitte unter den folgenden Bedingungen freigel., gelobt, allen Bestimmungen nachzukommen, und schwört U. Er muß seine Atzung bezahlen und sich verpflichten, niemand mehr zu behelligen oder anzugreifen noch irgendwelche Hilfe dazu zu leisten, er hat ferner sofort Anzeige zu erstatten, wenn er von einem geplanten Überfall auf den Hz. oder einen seiner Untertanen erfährt, und muß sich am Purifikationstag Mariä 1542 (2.2.) zu Nürtingen in einem Gasthof stellen, um die Befehle des Herzogs entgegenzunehmen, darf sich von dort nur mit Erlaubnis entfernen und muß sich jederzeit wieder zur Verfügung halten. 
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A 44 U 7218Archivalieneinheit
1541 September 8 (Do, Mariae Geburt) 
Friedrich Zimmer, gewesener Amtsknecht zu Kochersteinsfeld, im Gefängnis Herzog Ulrichs gelegen, weil er im Verdacht stand, an den Räubereien und Überfällen, die sich zu jener Zeit ereigneten, beteiligt gewesen zu sein, da er häufig nachts ausgeritten war und verdächtige Leute in seiner Wohnung beherbergt hatte, außerdem, weil er ein Pferd, das er in anderen Geschäften abgeritten, für 30 Silbergulden an den Herzog verkauft hatte, auf Fürbitten unter nachgen. Bedingungen freigel., schwört U. Er muß sich verpflichten, seine Atzung zu bezahlen, niemand zu behelligen und bei Überfällen und dergleichen nicht zu helfen, sondern jeden geplanten Angriff, von dem er erfährt, sofort anzuzeigen. Ferner muß er am nächstfolgenden Purifikationstag Mariae (2.2.) sich zu Nürtingen in einem Gasthof stellen, dem Herzog seine Ankunft dort mitteilen und dessen Bescheid abwarten, und darf sich nur mit Erlaubnis von dort wieder entfernen. Außerdem muß er sich jederzeit auf Anforderung auch an anderen Orten wieder einfinden. 
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A 44 U 7219Archivalieneinheit
1542 Dezember 17 
Walther von "Hundelhusen", in das Gefängnis des Hz. Ulrich von Württemberg gelegt, weil er ungeachtet dessen, daß ihn der Herzog hat erziehen lassen, Heinz (Heinrich) Thromenter beim jüngsten Besuch des Herzogs auf dem Asperg trotz des Burgfriedens öffentlich schmähte, in Anbetracht seiner Jugend und und gegen das Versprechen freigel., sich auf Verlangen des an seiner Ehre verletzten H. Tromenter vor dem Stadtgericht Urach zu verantworten und das hier gesprochene Urteil anzunehmen sowie gleich nach dieser Haft in eine Herberge oder in das Haus des Uracher Bürgers Enderis Rentz zu gehen und es nur zu obengen. Prozeß zu verlassen, und schwört U. 
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A 44 U 7220Archivalieneinheit
1544 November 27 
Christoffel Steinheuser von Schwäb. Gmünd, wegen "wohlverschulde. Sachen"ins Gefängnis Hz.Ulrichs von Württemberg gelegt,jedoch auf Fürbitten freigel., schwört U. Falls sich herausstellen sollte, daß er bei der Flucht des Forstknechtes Hans Birlin aus dem Gefängnis zu Heidenheim Rat oder Hilfe geleistet hat, bleibt dem Herzog vorbehalten, ihn als Meineidigen zu bestrafen. 
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A 44 U 7221Archivalieneinheit
1545 März 4 
Urban Fyrtag von Weißenhorn, Hauptmann, wegen einer dem Burkhard von Stadion d.Ä. im Haus des Matheus Lang zu Blaubeuren zugefügten Verletzung im Gefängnis zu Urach gelegen, vor den verordneten fürstlichen Landrichtern peinlich beklagt, nach ordentlichem Gerichtsverfahren dazu verurteilt, daß er sein Leben lang ohne Erlaubnis des Herzogs keine Waffe mehr tragen und keine Zeche mehr besuchen soll, und daß er eine Verschreibung hierüber aufrichten muß, verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen, und schwört U. 
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A 44 U 7222Archivalieneinheit
1545 Juli 30 
Heinrich Walch, B. und gewesener Bm. zu Schorndorf, weil er "etwas übersehen" ins Gefängnis Herzog Ulrichs gekommen, auf Fürbitten freigel., verpflichtet sich freiwillig, sowohl seine Atzung als auch die seiner Wächter sowie deren Lohn zu bezahlen, und schwört U. 
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A 44 U 7223Archivalieneinheit
1545 September 19 
Sixt Pretzger, Kastner zu Heidenheim, in Stuttgart gef., auf Fürbitten gegen Bezahlung seiner Atzung und gegen eine Bürgschaft von 1000 Gulden freigel., schwört U.
Beiliegend zwei Schriftstücke und ein leerer Briefumschlag:
1) Begleitschreiben des Hans Christoph von Türkheim, Oberpflegers in Heidenheim, zu seinem Herzog Ulrich von Württemberg vorgelegten Bericht, die Bürgschaft des S. Pretzger betr., vom 15. Sept. 1545.
2) Anweisung an die Registratoren, die beiden Bürgschaftsbriefe des S. Pretzger über 1000 Gulden und einen Gewaltbrief, alle drei aus dem Jahre 1545, an die Rentkammer zu überschicken, da die Urkunden den Bürgen ausgeliefert werden sollen, vom 25. April 1560. Unterschrieben von Burkhard Stickel und Christoph Thomas (Rentkammerräte).
3) Leerer Briefumschlag mit Kanzleivermerk, dass die Bürgschaftsverschreibungen samt dem Gewaltbrief am 25. April 1560 dem Umschlag entnommen wurden.
 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 7224Archivalieneinheit
1545 November 2 (Mo n. Simon et Juda) 
Hermann Weidenfelder, Schultheiß zu Neckarweihingen, im Gefängnis Herzog Ulrichs gelegen, weil er einen berittenen Diener des Eustachius Göldlin von Gmünd mit Namen Bernhard Schwab in der Nähe von Beilstein hatte überfallen lassen, wobei er selbst einen Schuß abgefeuert hatte, und weil er auch sonst verdächtig war, noch an anderen Räubereien und Überfällen beteiligt gewesen zu sein, so an einem Raubzug gegen einen Bauern und einen Geistlichen am Rottenburger Wehr, wobei ein Mann erschossen wurde, dann an dem Überfall auf Hieronymus Bomgartner von Nürnberg und an dem vor längerer Zeit in der Nähe von Brettheim erfolgten Angriff auf einen berittenen Postboten, auf Fürbitte einiger Junker und guter Freunde von der strengen Befragung befreit und aus der Haft entlassen, verspricht freien Willens, sich einem vom Herzog geforderten Rechtsverfahren nicht zu entziehen, und schwört U. -Bürge mit 1000 Gulden: Wolf Philipp von Hürnheim (Hyrnhaym), württembergischer Marschall. 
1 U - Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 7225Archivalieneinheit
1547 März 22 
Dominikus Reinmann, gewesener Untervogt zu Marbach, im Stuttgarter Schloß gef., weil er bei seiner Beamtung die Stellung einer Bürgschaft unterlassen, während seiner Dienstzeit trotz beträchtlicher Einnahmen kein Geld an die Landschreiberei abgeführt und sein Hab und Gut nach Pforzheim und an andere Orte verlegt hatte, auf Fürbitten von Bernhard Göler und von Wilhelm von Massenbach sowie seines Schwähers Karlin Echters, die für ihn mit je 200 Gulden bürgen, aus der Haft entlassen, schwört U. Außerdem verpflichtet er sich, seine Atzung zu bezahlen, sein Hab und Gut nach Marbach zurückzuführen, seine Amtsgeschäfte zu erledigen, auch die Bürgen von ihrer Bürgschaft zu lösen und das Fürstentum erst zu verlassen, wenn er alle Ausstände bezahlt und die Bürgschaft abgelöst hat. 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 7226Archivalieneinheit
1547 Juni 27 
Jos Karrer, Wirt zu Schnaitheim, Heidenheimer Amts, in das Gefängnis Herzog Ulrichs von Württemberg gelegt, weil er dem Hans Birlin, einem gewesenen Forstknecht im Wolfgarten, Heidenheimer Forsts, der im dortigen Forst und Wildbann Wildfrevel begangen hatte, mit Hilfe eines Knäuels Faden zur Flucht aus dem Gefängnis verholfen hat, auf Bitten und unter der Bedingung wieder freigel.,seine Atzungs- und anderen Gefängniskosten zu bezahlen,sich künftig solcher "aufsässigen Handlungen" wie auch des Waidwerks in Feld und Wald zu enthalten und, wenn er andere dabei bemerkt, der Obrigkeit Meldung zu machen, schwört U. -Bürgen für je 100 fl:
1) Hans Schweigkhart von "Hermertingen" (mit 4 1/2 J. Acker daselbst im Burkart)
2) Marx Ulmer, B. zu Herrenberg (mit 1 J. Acker beim See, 1 J. Im Affstetter Feld und 2 M. am Marckhweg).
 
1 U - Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 7227Archivalieneinheit
1548 März 22 (Do n. Judica) 
Endris Rieger, Klingenschmied von Augsburg, im Gefängnis Herzog Ulrichs gelegen wegen Entführung der Tochter des Wolf Schenk von Stauffenberg zu Ditzingen, auf Fürbitte unter der Bedingung freigel., daß er nach Stuttgart geht, sich dort stellt und nicht eher die Stadt verläßt, als bis er seine Atzung bezahlt und sich mit Hans Kübel, Bürgermeister zu Stuttgart, über dessen Forderungen gütlich oder rechtlich geeinigt hat, verspricht dies auszuführen und schwört U. 
1 U - Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 7228Archivalieneinheit
1549 Dezember 20 
Martin Leins aus dem Hainbach bei Esslingen, in des Herzogs Gefängnis gekommen, weil er gegen seine frühere U. im hzl. Forst mit der Büchse mehrmals nach Wildbret gejagt hatte, auf Fürbitten insbes. seiner Herren - Bm. und Rat zu Eßlingen - freigel., verspricht, künftig alles Waidwerk in Feld und Wald zu unterlassen, wenn er jemand dabei beobachtet, es zu melden und, falls er wieder verdächtigt wird, sich im hzl. Gewahrsam zu stellen, und schwört U.
Beilage: 1 Abschr., Pap., nicht besiegelt
 
1 U - Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 7229Archivalieneinheit
1550 Dezember 4 (Do n. Andreas) 
Hans Reß, derzeit zu Wörnersberg, zweimal im Gefängnis gelegen, das erste Mal zu Neuneck als Gefangener seines Junkers Jakob von Ehingen wegen eines Vergehens, für das er mit dem Schwert hätte gerichtet werden können, das zweite Mal zu "Veherbach" als Gefangener seines Junkers Wilhelm von Neuneck, Vogt zu Altensteig, weil er die nach seiner ersten Haft geschworene U. vom 27. Apr. 1546 (Di n. Georg) übertreten hatte, auf Fürbitte freigel., verspricht - nachdem er von der Acht, die zu Rottweil über ihn verhängt worden war, eine Absolution erlangt hatte - Atzung, Turmgeld, Schreiberlohn und alle sonstigen Unkosten seiner Haft zu bezahlen, gelobt, nicht mehr in das Dorf Wörnersberg zu kommen, und schwört erneut U. Außerdem verpflichtet er sich, binnen Monatsfrist sein Lehengut zu Wörnersberg zu verkaufen, seinen beiden Junkern einen Maier zu stellen, den Überschuß aus dem Verkaufserlös nach Befrie digung der Schuldner an die beiden Junker abzuführen und ohne deren Einwilligung kein Geld aus dem Verkauf seines Gutes zu behalten. 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 7230Archivalieneinheit
1550 Dezember 24 
Albrecht Zorn, B. zu Stuttgart, wegen "etlicher Sachen" ins Gefängnis Hz. Ulrichs gekommen, nach dessen Tod durch Hz. Christoph unter der Bedingung freigel., daß er die Atzung und alle sonstigen Unkosten aus seiner zu Nürtingen im Rathaus verbrachten Haftzeit bezahlt, verpflichtet sich, dies auszuführen, und schwört U. 
1 U - Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 7231Archivalieneinheit
1551 Januar 15 
Gregorius von Andtorff, Geiger, wegen "wohlverschuldeter Sachen" zu Stuttgart gef., jedoch auf sein Bitten freigel. und weiterer verdienter Strafe enthoben, schwört U. 
1 U - Papier - Abschrift 
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A 44 U 7232Archivalieneinheit
1554 März 28 
Christoph Paulus von Angelberg, gewesener Knecht des Ulrich von Rechberg (Hohenrechberg), unter dem Verdacht, im Dienst des Rechbergers an der Erschlagung etlicher Diener und Untertanen Herzog Christophs beteiligt gewesen zu sein, zu Stuttgart gef., nach Beweisung seiner Unschuld aus der Haft entlassen, schwört U. 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 7233Archivalieneinheit
1554 Mai 10 
Sigmund Raiser von Ulm, zu Stuttgart gef., weil er seinem Bruder Felix Raiser geholfen haben soll, die ältere Frau von Limpurg, Anna geb. von der Laitern, Vintzentz und Bern, zu entführen - er war mit ihr allein von Eßlingen nach Reutlingen geritten - auf sein Bitten unter der Bedingung freigel., daß er sich jederzeit auf Anforderung wieder stellt, in der betreffenden Angelegenheit nichts weiter unternimmt, sondern sich wohl verhält, verpflichtet sich, dies auszuführen, und schwört U.
Aufgeklebt ein Zettel mit Vermerk, daß S.Raiser am 11. Mai 1554 im Wächterstüble in des Königs Gemach im Beisein der Kammerräte Jörg von Au d.Ä. und Johann Rörach, des Rentkammerschreibers Nikolaus Felleisen, des Wächters Melchior und des Dieners des Jörg von Ow, Melchior Maister, den Eid erstattet hat. Datum 10.05.1554. Beiliegend: 1 Kopie der Urfehde, außerdem neun nummerierte Schriftstücke (Papier):
1) Bericht der (Räte) E. von Karpfen und Jörg Ow an Herzog Christoph über die Ausführung des Befehls, den S. Raiser, Diener des Grafen Ludwig von Öttingen, zu verhaften und einem Verhör zu unterziehen.
Die wichtigsten Punkte der Aussage des Gefangenen:
a) Er sei an der Entführung nicht beteiligt gewesen, er sei auf Wunsch der Frau nach Esslingen gegangen, wo sich dieselbe schon längere Zeit in schwangerem Zustand aufgehalten habe, und er sei von ihr gebeten worden, sie und das junge Fräulein nach Reutlingen zu begleiten. In Reutlingen habe er die beiden verlassen und sei zu seinem Bruder nach Ulm geritten, von wo aus sie beide nach Schaffhausen gereist wären. Dort hätten sie die beiden Frauen und den Herrn von Öttingen im Wirtshaus zur Krone wieder getroffen; er habe sich aber bald von ihnen getrennt und wisse nicht, ob dieselben noch dort seien. Die Frau hätte außer 50 Gulden, zwei Ketten, einigen Ringen und ihrem Heiratsbrief nichts mitgenommen.
b) Er habe nicht vor, die Tochter zu heiraten. Sie sei ihm auch nicht von ihrer Mutter oder seinem Bruder versprochen worden.

Die Räte berichten ferner, dass der Gefangene auf ihre Anweisung einen Brief an seinen Bruder geschrieben habe mit der Einladung, sich mit ihm in Donzdorf zu treffen. Der Gefangene habe jedoch geäußert, dass sein Bruder nicht in die Falle gehen werde, dafür sei er zu schlau. Datum: 1554 April 27.

Innenliegend der Brief des Gefangenen an seinen Bruder.
2) Bericht des E. von Karpfen und des J. von Ow an den Herzog, dass der Gefangene gemäß den übersandten Artikeln weiter verhört wurde. Datum: 1554 April 28. Unterschrieben von den Ausstellern.
3) Die zusätzlichen Artikel, insgesamt 14, nach denen der Gefangene befragt wurde.
4) Protokoll der Antwort des Gefangenen auf diese Artikel.
5) Begleitbrief des Erbschenken Christoph von Limpurg an den Grafen Ludwig zu Öttingen zur Kopie eines Schreibens der Anna von Limpurg (Frau von Bern) aus Schaffhausen. Datum: Gaildorf, 1554 Mai 4. Unterschrieben vom Aussteller.
6) Die genannte Kopie. 7) Brief Herzogs Christoph an Graf Ludwig von Öttingen mit der Bitte, die ihm überlassenen, den S. Raiser betreffenden Unterlagen zurückzuschicken. Datum: Stuttgart, 1554 Mai 6. Unterschrieben vom Aussteller.
8) Begleitschreiben des Erbschenken Christoph von Limpurg an Graf Ludwig von Öttingen zu den die "Frau Mutter" betreffenden Akten mit der Bitte um Rat, wie in der Angelegenheit zu handeln sei. Datum: Gaildorf, 1554 Mai 7. Unterschrieben vom Aussteller.
9) Kopie eines Schreibens des Herzogs an Herrn Christoph von Limpurg. Datum: 1554 Mai 8.
 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 7234Archivalieneinheit
1556 März 24 
Friedrich Wohlgemut, Untervogt zu Stuttgart, verpflichtet sich nach Kassierung einer älteren, noch unter Herzog Ulrich aufgerichteten Verschreibung (s. Beilage H!), seine damalige Gefängnishaft nicht mehr zu rächen und die ganze Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen.
Unterschrieben von Friedrich Wohlgemut.

Beiliegend: 15 Schriftstücke, signiert: A-N, davon B und D doppelt (Papier):

A: Bittgesuch der Ehefrau des F. Wohlgemut, Magdalena, des Jörg Stiltz von Dettingen am Schloßberg und des Hans Schmol von Linsenhofen an Herzog Ulrich um Freilassung ihres seit drei Wochen im Turm zu Kirchheim liegenden Ehemannes und Schwagers Datum: 1544 April 30. B: Aussagen des Peter Ecker, Vogt Untervogt zu Kirchheim, sowie der alten Richter Hans Mayer, Clainhanns, Matheus Mayer u.a. zu dem gegen F. Wohlgemut, Ammann zu Owen, erhobenen Vorwurf der Unterschlagung von Amtsgeldern.
C: Bericht des Peter Ecker, Vogt zu Kirchheim, an den Herzog, dass er befehlsgemäß den Ammann an Hand der ihm von Herzog zugesandten Artikel verhört habe. Datum: 1544 Juni 11 (Mi nach Trinitatis).
Inliegend: Ein Zettel mit der Aussage des Clain Hans Emerlin zu dem gegen F. Wohlgemut erhobenen Vorwurf, dass er der Steltzerin Geld veruntreut haben soll.
D: Die Artikel, nach denen Wohlgemut verhört wurde.
E: Die Antwort Wohlgemuts auf diese Artikel. F: Mitteilung des Herzogs an die Rentkammerräte zu Stuttgart, dass F. Wohlgemut gegen Zahlung eines Strafgeldes von 200 fl, eine Bürgschaft, eine Verschreibung und gegen Bezahlung der Atzung freigelassen werden soll. Datum: 1544 Okt. 26, Urach.
G: Befehl Herzog Ulrichs an Peter Ecker, Vogt zu Kirchheim, F. Wohlgemut unter gen. Bedingungen freizulassen. Datum: 1544 Okt. 27, Stuttgart.
H. Abschrift (!) der älteren Verschreibung des F. Wohlgemut. Datum: 1544 (o.M., o.T.).
Derselbe wird unter folgenden Bedingungen aus dem Gefängnis entlassen: Er muss seine Atzung bezahlen, ein Strafgeld von 200 fl entrichten, der Gulden zu je 15 Batzen oder 60 Kreuzer, zahlbar in 50-Gulden-Raten jeweils an Martini (11. Nov.), seine liegenden Güter in Höhe dieser Summe bis zur völligen Bezahlung an den Herzog verpfänden, und muss mit der ersten Rate außerdem noch 40 fl zur Ausgleichung des in der Amtskasse festgestellten Fehlbetrages zahlen. Außerdem darf er sich nicht aus dem Fürstentum entfernen, sein Hab und Gut nicht verändern oder verkaufen, es sei denn mit Erlaubnis und Wissen des Herzogs. Ferner muss er sich dem "Recht" stellen, falls er gemahnt würde, und darf im Falle von Forderungen selbst nur das Stadtgericht zu Kirchheim anrufen. Außerdem muss er U. schwören.
Die Bürgschaft beträgt 400 Gulden. Die Bürgen sind jedoch nicht mit Namen genannt.
Sr.: Vogt und Gericht zu Kirchheim. o.S.
I: Bittgesuch des F. Wohlgemut an Herzog Christoph um Herausgabe der älteren Verschreibung, da er bereits von Herzog Ulrich begnadigt worden sei und "treue Dienste" geleistet habe.. Ferner geht daraus hervor, dass er nach dem Schmalkaldischen Krieg das Vogtamt zu Löwenstein übernahm und seit einem Jahr als Forstmeister zu Stuttgart tätig ist.
Rückvermerk: Marschall und die Kammerräte sollen die U. prüfen und ein schriftliches Gutachten erstatten.
K: Bericht des Alexander Kopp, Untervogt, und des Silvester Ecker, Keller zu Kirchheim, an Herzog Christoph, dass sie die Verschreibung des F.W. vergebens bei der Witwe des Peter Ecker gesucht und deshalb eine Abschrift lt. Dem Urfehdenbuch haben anfertigen lassen, und dass sie dieselbe dem Herzog in der Anlage übersenden. Datum: 1553 Aug. 17.
L: Gutachten der Kammerräte: Die U. solle kassiert werden, doch soll F. Wohlgemut eine neue Verschreibung aufrichten, sich nicht mehr zu rächen. Datum: 1553 Aug. 28.
M: Neuere, ungültig gemachte U. des F. Wohlgemut. Datum: 1553 Sept. 4.
N: Anweisung Herzog Christophs betr. die Kassierung der älteren U. des F. Wohlgemut, o.D. (Konzept).
 
1 U - Papier - Abschrift 
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A 44 U 7235Archivalieneinheit
1587 März 31 (pridie cal. Apr.) 
Didacus Lainez, gen. Americus Mexicanus, wegen unerlaubten Aufenthalts und unter dem Verdacht des Landesverrats vom Vogt zu Stuttgart, Johann Schindelin, zu Stuttgart gef., jedoch nach mehrmaligem Verhör (durch den Sekretär Sattler) wieder freigel., schwört U.
Beilage: Bericht des Stuttgarter Vogts J. Schindelin über den aufgegriffenen Americus Mexicanus vom 1. April 1587, 1 Doppelbl., Pap.
 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 7236Archivalieneinheit
1588 März 31 
Mathes Gumpelt von "Stertzingen" und Niklaus Schaumann von Esslingen, beide spanische Knechte, durch den Oberst Veit Schöner von Straubenhardt zu Weiler und Kaltental d.Ä. und andere Hauptleute ergriffen und in die Eisen geschlagen, weil sie sich in die Quartiere eines von Herzog Ludwig zu Württemberg aufgestelltes Regiments mit falschen Urkunden eingeschlichen hatten, auch die Knechte darin aufgewiegeln und abwerben wollten, freigel. gegen das Versprechen, solche Handlungen zu unterlassen, schwören U. 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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