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19 Einträge
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A 44 U 6982Archivalieneinheit
1502 September 28 (Mi v. Michael) 
Bastian Veltkirch, wegen mehrerer strafbarer Handlungen im Turm zu Wildberg gef., jedoch auf Fürbitten ehrbarer Personen von den Amtleuten zu Wildberg wieder freigel., schwört U. und verspricht, Forderungen und Ansprüche an Land und Leute des Herzogtums Württemberg nur vor den zuständigen inländischen Gerichten zu verfolgen. Er gelobt ferner, seine Beziehung zu Els Herterin von Wildberg, wegen der er zuvor die Stadt für ein Jahr hatte verlassen müssen, zu beenden, es sei denn, er wolle sie heiraten. 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 6983Archivalieneinheit
1508 Januar 21 (Fr n. Sebastian) 
Ludwig Schlosser aus Wildbad, unter dem Verdacht des "Angreifens", weswegen er schon früher zu Vaihingen gefangen war, zu Wildberg in Haft gelegt, jedoch auf Fürbitten seiner Freunde wieder freigel., schwört U. 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 6984Archivalieneinheit
1523 September 27 (So n. Mauritius) 
Utz Spensetzer aus Feuchtwangen, wegen seiner über Hz. Ulrich von Württemberg in einem Wirtshaus geführten Reden - wie er gehört habe, wolle der Herzog im nächsten Herbst den neuen Wein im Fürstentum trinken, der Sohn des Herzogs habe den Sohn des Dietrich Speth erstochen u.a. - zu Wildberg gef., jedoch in Ansehung seiner Armut und auf sein und frommer Leute Bitten wieder freigel., schwört U. 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 6985Archivalieneinheit
1526 Juni 1 (Fr n. Corpus Christi) 
Hans Zimmermann aus Durrweiler, wegen strafbarer Handlungen zu Wildberg gef., jedoch aus besonderer Gnade wieder freigel., gelobt eidlich, unverzüglich und auf kürzestem Wege das Fürstentum Württemberg zu verlassen und es zeitlebens ohne Erlaubnis nicht mehr zu betreten, und schwört U. 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 6986Archivalieneinheit
1526 Oktober 28 (Simon und Judas) 
Johann und Hieronymus Vetter aus Stuttgart und Jakob Lotzer aus Horb (?), zu Wildberg gef., weil sie den Klosterfrauen zu Reutin etliche lutherische Büchlein betr. die Gelübde der Geistlichen über die Klostermauer hinübergeworfen hatten, jedoch auf Fürbitten ihrer Freunde und Gönner, auch der Klosterfrauen von Reutin, wiederum freigel., geloben eidlich, sich der lutherischen Lehre und Schriften zu enthalten und sich wohl zu verhalten, und schwören U. 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 6987Archivalieneinheit
1527 Januar 12 (Sa n. Erhard) 
Michel gen. Studenmichel, B. zu Reutlingen, wegen Verbreitung der lutherischen Lehre in der Stadt Wildberg daselbst gef., jedoch auf Fürsprache des Markgrafen Philipp von Baden, auch auf Grund einer vom Gesandten der Stadt Reutlingen überbrachten Ratsbotschaft wieder freigel., schwört U. und gelobt, künftig im Bereich der württembergischen Obrigkeit und in den dortigen Dörfern und Flecken sich der lutherischen Meinung in aller Form zu enthalten. 
1 U - Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 6988Archivalieneinheit
1530 November 15 (Di n. Martin) 
Jakob Epp aus Pfalzgrafenweiler, im Turm zu Wildberg gef., weil er wider Pflicht und Eid in fremde Dienste gezogen war, jedoch auf Fürbitten wieder freigel., gelobt eidlich, zeitlebens niemandem mehr zuzuziehen, und schwört U. Er verspricht auch, Streitigkeiten mit württembergischen Untertanen nur vor den einheimischen Gerichten auszutragen. 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 6989Archivalieneinheit
1535 April 5 (Mo n. Quasi modo gen.) 
Hans Meringer aus Sindelfingen, wegen Doppelehe und Meineids zu Wildberg rechtlich angeklagt und laut Urteil vom Nachrichter 2 Stunden an den Pranger gestellt und mit Ruten vor das Obertor hinausgehauen mit der Weisung, das Land Württemberg zu verlassen und es bei Todesstrafe mit dem Schwert zeitlebens nicht mehr zu betreten, gelobt, mit Frau und Kind aus dem Fürstentum nach Sachsen an den Ort zu ziehen, wo er seine Frau kennengelernt hatte, und schwört U. 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 6990Archivalieneinheit
1535 September 30 (Do n. Michael) 
Michel Wild aus Höfingen, wegen Bruchs seines Gelöbnisses, gegen Bläsin Magenbuch aus Effringen, den er mit frevelhaften Worten angegriffen hatte, nicht anders als "mit Recht" zu handeln, auch wegen anderer Straftaten zu Wildberg gef. und vor das "Schrannengericht" gestellt, vom Untervogt Martin Hensler vor Stabhalter u. Richtern daselbst angeklagt und verurteilt, gelobt eidlich, unverzüglich nach Höfingen zurückzukehren und das Amt Leonberg zeitlebens nicht mehr zu verlassen, keine Waffen mehr zu tragen, offene Zechen zu meiden - alles bei Strafe an Leib und Leben - sowie die Unkosten zu bezahlen, und schwört U. 
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A 44 U 6991Archivalieneinheit
1536 Februar 23 (Matthias Abend) 
Hans Koch aus Nellingen und seine Ehefrau Marina, wegen Bruchs einer Verschreibung zu Wildberg gef., jedoch aus Gnade und Barmherzigkeit wieder freigel., geloben eidlich - er mit erhobenen, sie mit auf die linke Brust gelegten Fingern -, unverzüglich das Fürstentum Württemberg zu verlassen und es zeitlebens nicht mehr zu betreten, und schwören U. Sie versprechen auch, Streitigkeiten mit württembergischen Untertanen nur vor den zuständigen inländischen Gerichten auszutragen. H. Koch war vor Jahren wegen strafbarer Handlungen zu Haigerloch in peinlichem Verhör gestanden und dazu verurteilt worden, mit Frau und Kindern von dannen zu ziehen und sich zeitlebens im Umkreis von 5 Meilen von Haigerloch entfernt zu halten. 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 6992Archivalieneinheit
1536 März 3 (Fr n. Herrenfastnacht) 
Sigmund Haß aus "Laar", wegen strafbarer Handlungen zu Wildberg gef., jedoch der peinlichen Frage und Strafe entledigt und freigel., gelobt eidlich, unverzüglich das Fürstentum Württemberg zu verlassen und sich zeitlebens ohne Erlaubnis der Obrigkeit nicht mehr darin aufzuhalten, und schwört U. Er verspricht ferner, Streitigkeiten mit württembergischen Landeszugehörigen nur vor den zuständigen einheimischen Gerichten auszutragen. 
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A 44 U 6993Archivalieneinheit
1536 März 20 
Hans Hug, gen. Höltzlin, seßhaft zu Stammheim bei Calw, infolge einer Urgicht des Martin Notacker, Schultheiß zu Stammheim, unter dringendem Tatverdacht gef., jedoch aus Gnade und auf Bitten seiner Freundschaft der peinlichen Frage und Strafe vorerst entledigt und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, ohne Vorwissen der Obrigkeit Leib, Hab und Gut nicht zu verändern und sich auf obrigkeitliche Mahnung unverzüglich im Gefängnis oder an dem Ort, wohin er gewiesen würde, einzufinden. Er stellt drei Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Falle des Bruchs dieser Verschreibung binnen Monatsfrist der Obrigkeit zu überantworten, andernfalls 1 000 fl zu bezahlen. - Bürgen: 1) Andres Hug d.Ä., sein Vater 2) Andres Hug d.J., sein Bruder 3) Aurelius Ratgeb, sein Schwestermann, alle drei seßhaft zu Stammheim. 
1 U - Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 6994Archivalieneinheit
1536 März 20 
Leonhard Weißgerber, B. zu Calw, infolge der Urgicht des Martin Notacker, Schultheiß zu Stammheim, hochsträflicher Verfehlungen verdächtig und deshalb gef., jedoch aus Gnade und auf Bitten seiner Freundschaft der verwirkten peinlichen Frage und Strafe entledigt und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, Leib und Gut nicht zu verändern und sich auf obrigkeitliches Erfordern unverzüglich im Gefängnis oder an dem Ort, wohin er gewiesen würde, einzufinden. Er stellt ferner seinen Vater Peter Weißgerber, B. zu Calw, als Bürgen, der sich verpflichtet, ihn im Falle des Bruchs dieser Verschreibung auf Mahnung binnen Monatsfrist der Obrigkeit zu überantworten, andernfalls 500 fl zu bezahlen. 
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A 44 U 6995Archivalieneinheit
1536 November 10 (Fr n. Leonhard) 
Jung Michel Mayer aus Pfrondorf, im Turm zu Wildberg gef., peinlich angeklagt und verurteilt, weil er den Franz Kurtz aus Bulach totgeschlagen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, in dieser Angelegenheit die Zugewandten und Untertanen des Fürstentums bei ihren Rechten und Gerichten bleiben zu lassen. 
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A 44 U 6996Archivalieneinheit
1537 Februar 28 
Jörg Wackenhut, alter Stadtschreiber zu Neuenbürg, wegen Schmähreden wider seinen Landesherrn und Unredlichkeit in seinen Amtsgeschäften zu Wildberg gef. und peinlich angeklagt, rechtskräftig dazu verurteilt, daß ihm der Nachrichter die zwei Schwörfinger an der rechten Hand abhaue, er die Kosten des Verfahrens und Gefängnisses selbst tragen und das Land Württemberg zeitlebens meiden solle, gelobt eidlich, das Fürstentum unverzüglich zu verlassen und es nie mehr zu betreten, und schwört U. Er verspricht auch, württembergische Landeszugehörige nicht vor fremde Gerichte zu fordern. 
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A 44 U 6997Archivalieneinheit
1541 Februar 28 (Mo n. Herrenfastnacht) 
Kaspar Seckhtreger, gebürtig aus Reichshofen bei Straßburg, seit 6 Jahren im Dienst zu Baisingen im Nagolder Amt, 25 Tage zu Wildberg gef., weil er bei einem Einwohner von Altburg im Calwer Amt, der bei seinem Meister in Schuld stand, ohne des Meisters Wissen 6 fl abgeholt und Kleider damit gekauft hatte, jedoch nachdem der Meister die Kleider an sich genommen hat, wieder freigel., schwört U. und gelobt eidlich, alle württembergischen Landeszugehörigen in Streitfällen bei ihren Rechten und Gerichten bleiben zu lassen. 
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A 44 U 6998Archivalieneinheit
1549 Mai 25 (Sa n. Cantate) 
Georg Speyser, gebürtig aus Tübingen, auf gemachte Anzeige unter dem Verdacht übler Nachrede wider Herzog Ulrich und wegen sonstiger strafbarer Handlungen zu Wildberg gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde von Junker Balthasar von Gültlingen, Obervogt zu Wildberg, und Matthäus Heller, Keller daselbst, nach 19 Tagen Haft mit der Auflage wieder freigel., seine Atzung zu bezahlen und sich fortan wohl zu verhalten, gelobt dies eidlich und schwört U. Er stellt Hans Bayler d.J., seßhaft zu Gültlingen, als Bürgen, der sich verpflichtet, im Falle des Bruchs dieser Verschreibung der Herrschaft Württemberg 80 fl zu bezahlen. 
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A 44 U 6999Archivalieneinheit
1553 Februar 17 (Fr n. Aschermittwoch) 
Kaspar Howman aus "Reestett" (?) bei Speyer, zu Wildberg gef., we er des Nachts zwischen Effringen und Schönbronn auf einem Wagen ein "Stippich" (Packfaß) aufgebrochen und drei Bücher daraus entwendet hatte, deshalb auf herzoglichen Befehl von Matthäus Heller, Keller zu Wildberg, peinlich angeklagt, sodann dazu verurteilt, daß ihn der Nachrichter eine Stunde lang an den Pranger stellen und er aus dem Lande Württemberg gewiesen werden solle, gelobt eidlich, unverzüglich das Land zu verlassen und es nicht mehr zu betreten, und schwört U. Er verspricht auch, württembergische Landeszugehörige bei ihren Rechten und Gerichten bleiben zu lassen. 
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A 44 U 7000Archivalieneinheit
1555 Mai 25 (Sa n. Ascensio Dom.) 
Michel Meylin, gebürtig aus Weil der Stadt, zu Wildberg gef., weil er, obwohl er vor 3 Jahren zu Iptingen mit Barbara, Tochter des verstorbenen Hipschhans ordentlich die Ehe geschlossen und ein Kind gezeugt hatte, seine Frau verlassen und zu Wildberg der Martha Rumpfer, Witwe des Bastian Knaus, die Ehe versprochen hatte, deshalb auf herzoglichen Befehl von Matthäus Heller, Keller zu Wildberg, peinlich angeklagt und nach ordentlichem Verfahren dazu verurteilt, daß ihm der Nachrichter am Marktbrunnen den Rücken entblößen, ihn mit Ruten vor das Obertor bis zur Ottilienkapelle auszupeitschen und er sodann aus dem Land Württemberg "schwören" solle, gelobt eidlich, unverzüglich das Amt Wildberg zu verlassen und es zeitlebens ohne Erlaubnis nicht mehr zu betreten, und schwört U. Er verspricht auch, alle württembergischen Landeszugehörigen bei ihren Rechten und Gerichten bleiben zu lassen. 
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