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Urfehden
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A 44 U 796Archivalieneinheit
1525 September 3 (Sonntag nach Egidius) 
Jos Klenck ("Klenckh"), Bürger zu Bulach, dort gefangengesetzt im Gefängnis der Stände des Schwäbischen Bundes, weil er an der "pürischen" Empörung teilgenommen hatte und unreuig gewesen war, verpflichtet sich, sein Wehr und Harnisch der Obrigkeit zu überantworten und sein Leben lang nur ein kurzes, abgebrochenes Brotmesser zu tragen, alle offenen Zechen und Gesellschaften zu meiden, sich keinem Aufruhr, keiner Meuterei mehr 
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A 44 U 797Archivalieneinheit
1525 Oktober 21 (Elftausend Jungfrauen) 
Franz Kurtz, Bürger zu Bulach, dort gefangengesetzt im Gefängnis der Stände des Schwäbischen Bundes, weil er am "pürischen" Aufruhr teilgenommen hatte, unreuig und empörerisch gewesen war, verpflichtet sich, sein Wehr und Harnisch der Obrigkeit zu überantworten und sein Leben lang nur ein kurzes, abgebrochenes Brotmesser zu tragen, alle offenen Zechen und Gesellschaften zu meiden, sich keinem Aufruhr, keiner Meuterei mehr anzuschließen und schwört Urfehde 
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A 44 U 798Archivalieneinheit
1525 Oktober 13 (Freitag nach Dionysius) 
Veit Weber, Bürger zu Bulach, dort gefangengesetzt im Gefängnis der Stände des Schwäbischen Bundes, weil er am "pürischen" Aufruhr teilgenommen hatte, unreuig und empörerisch gewesen war, verpflichtet sich, sein Wehr und Harnisch der Obrigkeit zu überantworten und sein Leben lang nur ein kurzes, abgebrochenes Brotmesser zu tragen, alle offenen Zechen und Gesellschaften zu meiden, sich keinem Aufruhr, keiner Meuterei mehr anzuschließen und schwört Urfehde 
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A 44 U 799Archivalieneinheit
1525 November 27 (Montag nach Konrad) 
Conrad Reuber, Bürger zu Bulach, dort gefangengesetzt im Gefängnis der Stände des Schwäbischen Bundes, weil er an der "pürischen" Empörung teilgenommen hatte und unreuig gewesen war, verpflichtet sich, sein Wehr und Harnisch der Obrigkeit zu überantworten und sein Leben lang nur ein kurzes, abgebrochenes Brotmesser zu tragen, alle offenen Zechen und Gesellschaften zu meiden, sich keinem Aufruhr, keiner Meuterei mehr anzuschließen und schwört Urfehde 
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A 44 U 800Archivalieneinheit
1526 Januar 20 (Samstag nach Hilarius) 
Martin Herter, Bürger zu Bulach, dort gefangengesetzt im Gefängnis der Stände des Schwäbischen Bundes, weil er am "pürischen" Aufruhr teilgenommen hatte, unreuig und empörerisch gewesen war, verpflichtet sich, sein Wehr und Harnisch der Obrigkeit zu überantworten und sein Leben lang nur ein kurzes, abgebrochenes Brotmesser zu tragen, alle offenen Zechen und Gesellschaften zu meiden, sich keinem Aufruhr, keiner Meuterei mehr anzuschließen und schwört Urfehde 
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A 44 U 801Archivalieneinheit
1526 Januar 20 (Samstag nach Hilarius) 
Klein Hans Roller zu "Hugstetten" [Ober- und Unterhaugstett, Kr. Calw], gefangengesetzt im Gefängnis der Stände des Schwäbischen Bundes, weil er am "pürischen" Aufruhr teilgenommen hatte, unreuig und empörerisch gewesen war, verpflichtet sich, sein Wehr und Harnisch der Obrigkeit zu überantworten und sein Leben lang nur ein kurzes, abgebrochenes Brotmesser zu tragen, alle offenen Zechen und Gesellschaften zu meiden, sich keinem Aufruhr, keiner Meuterei mehr anzuschließen und schwört Urfehde 
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A 44 U 802Archivalieneinheit
1526 Juni 8 (Tag Corpus Christi) 
Bernhart Grickler ("Grickhler"), der Metzger in "Jehnrspach" [Gernsbach, Kr. Rastatt], gefangengesetzt zu Bulach im Gefängnis der Stände des Schwäbischen Bundes, weil er an der "pürischen" Empörung teilgenommen hatte, unreuig und empörerisch gewesen war, schwört Urfehde;
NB: "Und ob ich der erstgemelt Bernhart Grickler mich widerrumb gein Bulach thun würde, aldan söllen mir die hohen Wehr, wi denen von Bulach abgestückh und verbotten sein".
 
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A 44 U 803Archivalieneinheit
1535 August 14 (Samstag nach Laurentius) 
Wolff Heinrich, Bürger zu Bulach, dort im Gefängnis des Herzogs Ulrich zu Württemberg wegen (trotz Ermahnung des edlen und festen Beäten v. Schauenburg, Vogts zu Wildberg) "kurzverweilter Zeit" und in Trunkenheit vollzogener Tätlichkeit gegen seine Eltern, gefangen gehalten, verpflichtet sich, nicht mehr in Wirtshäusern zu zechen und schwört Urfehde 
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A 44 U 804Archivalieneinheit
1537 Oktober 13 
Mathis Össich, Bürger zu Bulach, dort im Gefängnis des Herzogs Ulrich zu Württemberg wegen wohlverschuldeter Sachen gefangengesetzt, schwört Urfehde 
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A 44 U 805Archivalieneinheit
1537 Oktober 13 
Auberlin Roller zu Haugstetten, gefangengesetzt zu Bulach im Gefängnis des Herzogs Ulrich zu Württemberg wegen seiner Äußerung, der Fürst würde nicht mehr ins Land kommen, es sei denn, "die Krähen trügen ihn in ihren Kröpfen herein", verpflichtet sich, sich bei Aufforderung zu stellen und mit einer bestimmten Summe zu verbürgen und schwört Urfehde 
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A 44 U 806Archivalieneinheit
1542 Juni 26 (Montag nach Johannes dem Täufer) 
Jous Veylin der Junge, gen. "König", zu Haugstetten, und Mouritius (RV: Moritz), Beck von Germersheim [Pfalz], Bürger zu Bulach, die dort im Gefängnis des Herzogs Ulrich zu Württemberg gelegen hatten, weil sie trotz Verbots dem Atzlen Hans von "Schertzach" [Schozach, Ilsfeld, HN)], Rat und Hilfe geleistet hatten und weil Jous Veylin dem König von Frankreich zugezogen war, verpflichten sich, sich bei Aufforderung zu stellen, nicht mehr zu fliehen und keinem anderen Herrn mehr zuzuziehen und schwören Urfehde. Sie werden nach Bezahlung ihrer Atzung freigelassen. - Bürgen: Joerg Veylin zu "Schembrunn" [Schönbrunn, Kr. Calw] und Jous Veylin zu Haugstetten mit 50 Gulden für ihren Bruder Jous Veylin; für Moritz Beck mit 50 Gulden: Michel Knoll und Endlin Seybolt, die Schwieger[mutter], Bürger und Bürgerin zu Bulach 
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A 44 U 807Archivalieneinheit
1542 Juni 26 (Montag nach Johannes dem Täufer) 
Hans Ruof zu Haugstetten und "Lenntzin" [Lorenz] Funck zu "Lübennsperg" [Liebelsberg, Kr. Calw], gefangengesetzt zu Bulach, weil sie (trotz Verbots) Handgeld angenommen hatten und dem König von Frankreich zuziehen wollten, verpflichten sich, sich bei Aufforderung zu stellen, nicht zu fliehen, keinem fremden Herrn zuzuziehen, schwören Urfehde und werden nach Bezahlung ihrer Atzung entlassen. - Bürgen: Peter Ruof zu Haugstetten mit 100 Gulden für seinen Sohn Hans Ruof; Clas Leyblin zu Liebelsberg mit 100 Gulden für Lenntzin Funck 
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