Verzeichnis schadhafter Unterlagen betr. Achalm und Hohenstaufen, welche vor der Nördlinger Schlacht im fürstlichen Archiv verwahrt wurden und von Österreich nicht restituiert worden sind
Notizen des Andreas Burkhard über die österreichische Politik gegenüber Württemberg in Bezug auf die Pfandherrschaften Hohenstaufen etc. nach der Schlacht bei Nördlingen
Herzog Leopold I. von Österreich gibt Graf Eberhard I. von Württemberg eine Verschreibung wegen der Kosten der Besetzung von Hohenstaufen und ihrer Pfandschaft, falls sie eingenommen wird.
König Johann von Böhmen und Polen gibt als Kurfürst seine Zustimmung dazu, dass Kaiser Ludwig IV. dem Grafen Ulrich III. Achalm und Reutlingen verpfändet hat.
Herzog Rudolf und Pfalzgraf Ruprecht geben als Kurfürsten ihre Zustimmung dazu, dass Kaiser Ludwig IV. dem Grafen Ulrich III. Achalm und Reutlingen verpfändet hat.
Kaiser Ludwig IV. heißt die Grafen Eberhard II. und Ulrich IV., seine Landvögte, auf der Achalm 500 lb. h. verbauen, die zur Pfandschaft geschlagen werden sollen.
Kaiser Karl IV. erlaubt den Grafen Eberhard II. und Ulrich IV. von Württemberg und ihren Dienern den Wiederaufbau der im letzten Krieg zerstörten Vesten.
1. 1370 - Die Herzöge Albrecht III. und Leopold III. von Österreich verpfänden die Festen Hohenstaufen und Achalm mit ihrer Zugehörde an Johann und Wihelm von Rietheim für 12000 Dukaten. 2. 1378 - Das kaiserliche Hofgericht in Nürnberg entscheidet, dass Wilhelm von Rietheim seine Pfandrechte für Achalm und Hohenstaufen an Graf Ulrich von Württemberg übergeben soll. 3. 1470 - Die Grafen Ulrich V. und Eberhard V. von Württemberg versichern ihren Untertanen in Staufen, dass sie das Schloss und Dorf Staufen mit den dazugehörigen Weilern, Höfen, Leuten etc. nicht mehr verpfänden wollen.
Albrecht III. und Leopold III., Herzöge von Österreich schlagen Johann (Hans) und Wilhelm von Rietheim 1000 fl. auf die Pfandschaft Hohenstaufen zum Bau von Mauern und Dächern.
Die Reichsstadt Reutlingen reversiert für den Kauf von Schulheißenamt, Mühlgeld, Umgeld und Zoll für den Preis von jährlich 600 Golddukaten über 6 Jahre.
Die Stadt Reutlingen gibt dem Herzog Ulrich Gegenverschreibung, als König Maximilian I. das Schultheißenamt, Zoll, Ungeld, und Mühlgeld, die zu Achalm gehören, von ihm gelöst und ihnen pfandweise eingeräumt hat.
Dekret des kaiserlichen Statthalters in Württemberg wegen Extradierung von Akten und Verzeichnissen über Blaubeuren, Achalm und andere Herrschaften vom fürstlichen Archiv und anderen Registraturen
Auszug aus einem alten roten Buch im fürstlichen Archiv von Herzog Christophs Regierungszeit, was Württemberg vom Reich und anderen Eigentümern an Pfandschaften innehaben
Spezifikation derjenigen Orte und Dörfer, welche Erzherzogin Claudia von Österreich als vermeintliche Zugehörungen zur Grafschaft Achalm beansprucht und de facto eingezogen hat
Um unsere Webseite für Sie optimal gestalten zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.