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Unterlagen zur Geschichte der Freiherren Kechler von Schwandorf und Schertel von ...
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35 Einträge
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Q 3/77 Nr. 1Archivalieneinheit
Horb, 1287 Juli 16 
Pfalzgraf Ludwig von Tübingen gibt dem Ritter Dimon genannt Kacheler für eine Schuld von 19 Pfund und 3 Schilling Tübinger Münze das Dorf Obertalheim ("oberntalhein") mit allem Zubehör zu Lehen. Wenn Dimon nach 7 Jahren, gerechnet ab dem nächsten Walpurgistag (1. Mai), den Betrag nicht zurückerhält, soll er das Dorf mit dem Zubehör als Lehen behalten 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Ludwig, Pfalzgraf zu Tübingen 
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Q 3/77 Nr. 2Archivalieneinheit
1351 Dezember 6 
Albert, Graf von Hohenberg, Bischof zu Freising, bekennt, dem Konrad dem Kecheller, Ritter, und Benz, seinem Bruder, und deren Erben 60 Pfund Heller zu schulden auf die Pfandschaft zu Gündringen ("Gondrichingen"). Er behält die Wiederlösung für sich und seine Erben vor 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Albert, Graf von Hohenberg, Bischof zu Freisingen 
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Q 3/77 Nr. 4Archivalieneinheit
1372 September 6 
Heinrich, Graf von Fürstenberg verleiht dem Fritz, der Uflinger, Bürger zu Dornstetten ein Viertel des Zehnten, der zwischen Hartowe und Harrenbach zu Untertalheim liegt, das Lehen von ihm und seinen Erben ist 
Pergament 
Aussteller: Heinrich, Graf von Fürstenberg 
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Q 3/77 Nr. 7Archivalieneinheit
1396 November 29 
Hans der Schirer (?) und Conrad der Mennler, beide Bürger zu Reutlingen, verkaufen der Priorin und dem Konvent der Sammlung zu Altheim ("Althain") des Predigerordens für 42 Gulden eine Gült von 3 Pfund Heller aus einer Wiese in Altheim, gelegen oberhalb des Brunnens und anstossend an die des Fritz des Ehinger, des Conrad Froar (?) und des Konss Regun (?) 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans der Schirer (?), Bürger zu Reutlingen; Conrad der Mennler, Bürger zu Reutlingen 
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Q 3/77 Nr. 9Archivalieneinheit
1408 April 20 
Diem Kecheller verkauft für sich und seine Erben der Kirche Sankt Michel zu Untertalheim ("Talhin") und den Heiligenpflegern Hans Kramer und Werner Cresbach die 12 Schilling ewiger Zins, die jährlich am Martinstag (11.11.) aus den 9 Malter Hafer Geld zu zahlen ist, die ihm jählich aus dem Bölknhof zu Talheim gezahlt werden, für 12 Pfund Heller 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Diem Kecheller 
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Q 3/77 Nr. 11Archivalieneinheit
1410 November 3 
Stephan Böcklin, Edelknecht, des Hoppelers seligen Sohns, verkauft dem Edelknecht Konrad von Giltlingen, Sohn des Gumpolt, einen Teil zu Unterschwandorf und zu Oberschwandorf, was er dort hat an der Burg und an Gütern mit allem Zubehör, so wie er es von seinem Vater geerbt hat, für 120 rheinische Gulden. Er behält sich den Wiederkauf innerhalb der nächsten 6 Jahre vor 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Stephan Böcklin, Edelknecht, des Hoppelers seligen Sohns 
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Q 3/77 Nr. 19Archivalieneinheit
1430 August 9 
Diem Kächeller, Edelknecht, überträgt an seinen Sohn Benz Kächeller die Güter Schwandorf, Gündringen, Ober- und Untertalheim mit allen genannten Zugehörungen und Rechten 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Diem Kächeller, Edelknecht 
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Q 3/77 Nr. 20Archivalieneinheit
1434 November 16 
Schultheiß und Richter der Stadt Haiterbach beurkunden, dass vor ihr Gericht die Heiligenpfleger von Untertalheim gekommen seien und geklagt haben, dass Konrad Hentzelmann von Schietingen ein Stück Wiese ("Wißbletz") in der Bunden gelegen vor der Mühle zu Schietingen habe, aus dem den Heiligen von Untertalheim im Heiligenrodel 2 Schilling Heller jährliche Zinsen verschrieben sind. Konrad Hentzelmann erklärte, wenn das Recht auf den Zins durch Zeugen oder "Briefe" nachgewiesen werden könne, würde er ihn den Heiligenpflegern zahlen. Nach Überprüfung des Heiligenrodels erklärt das Gericht, dass auf der Wiese ein Zins von 2 Schilling Heller liegt und Konrad Hentzelmann verpflichtet ist, ihn den Heiligenpflegern zu zahlen 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Schultheiß und Richter der Stadt Haiterbach 
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Q 3/77 Nr. 24Archivalieneinheit
1466 Oktober 11 
Ludwig von Emershofen verkauft dem Benz Kecheler von Schwandorf den halben Teil des Dorfes Untertalheim mit allem, was ihm sein verstorbener Vater Stephan von Emershofen zu Ober- und Untertalheim vererbt hat, mit allem Zubehör für 420 rheinische Gulden. Er setzt ihn in den Besitz der Güter und in die Rechte ein. Im Kauf inbegriffen sind etliche Gülten in Gündringen, Ober- und Untertalheim, die Kathrin von Leinstetten, Klosterfrau zu Reutin bei Wildberg, und Gerung Monhart, Frühmesser zu Haiterbach, laut ihrer Briefe innehaben 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Ludwig von Emershofen 
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Q 3/77 Nr. 25Archivalieneinheit
1470 Mai 23 
Priorin und Konvent des Frauenklosters zu Reutin unter Wildberg, an der Nagold gelegen, Prediger-Ordens, verkaufen den Pflegern der Heiligen St. Michael und St. Laurenz der Kapelle zu Untertalheim, Jörg Birchhar, Michel Widmeyer und Heinrich Insigel, eine jährliche Gült von 6 Viertel Roggen aus einzeln beschriebenen Gütern zu Schietingen. Die Hofraite im Dorf, an der Hofraite von Kirchberg gelegen, der Wiesenplatz, der an Dietrich Böcklis Wiese auf dem Engelin stößt, die jetzt Gunlin Wishar innehat, und an Schwarz Cläßle von Hochdorf. So stößt der andere Platz einhalb an Anberli Müßigmann, anderthalb an Michel Tuffels von Hochdorf Wiese. Der dritte Platz stößt an die Furt und an Burkhart Wähellins von Eutingen Wiese. Ebenso einen Wiesenplatz, der in der Bunden liegt, einhalb an den Bach stößt und anderthalb an die Gasse. Ebenso vier Jauchert Acker, gelegen auf dem Mühlensteg, wendend auf des Hainzelmanns Acker, den der Ott innegehabt hat. Ebenso ein Jauchert Acker, gelegen zu Hatzen Zilwendt auf der von Kirchberg Acker. Ebenso 10 Jauchert Mayern Stück gelegen zu ... ("Haymenloch"). Ebenso 2 Jauchert, gelegen in dem Malmen, wendend einhalb auf die vorgenannten 10 Jauchert, anderthalb auf Wälzli Acker. Ebenso ein halbes Jauchert gelegen in dem Malmen, wendend ein halb auf der von Kirchberg, anderthalb auf die freien Lehen des Klosters, die der Fasser hat. Ebenso in der Zelge gegen Haiterbach hinaus. Ebenso ... Jauchert auf der kurzen Steige, wendend einhalb auf des Strebers Acker, anderthalb gegen den Eberstal hinab. Ebenso zwei Jauchert gelegen an den Hened-Äckern, wendend einhalb zu dem Malbau. Ebenso anderthalb Jauchert in den Hubgrund, wendend einhalb auf der von Kirchberg Äcker. Ebenso in der Zelg zu den langen Äckern ein Acker mit der breiten Wende oben auf dem Wyden-Acker. Ebenso ein Jauchert auf dem Espen Bühel, wendet unten auf dem Acker des Heinrich Graufen. Und ist der ehgenannte Kauf geschehen um 3 Pfund guter Heller, die den Verkäufern, den Heiligenpflegern, für die Heiligen in bar bezahlt worden sind 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Priorin und Konvent des Frauenklosters zu Reutin unter Wildberg 
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Q 3/77 Nr. 27Archivalieneinheit
1475 Februar 9 
Ludwig von Emershofen schreibt der Fürstin [Erzherzogin Mechtild von Österreich], dass er vor Jahren den verstorbenen Benz Kächeller von Schwandorf seinen Teil zu Untertalheim, der Lehen von der Fürstin ist, mit der Erlaubnis der Fürstin verkauft hat und bittet, dass nun Jakob Kächeller dieses Gut von der Fürstin zu Lehen erhält 
Papier - Abschrift 
Aussteller: Ludwig von Emershofen 
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Q 3/77 Nr. 28Archivalieneinheit
Rottenburg ("Rotemburg"), 1476 August 26 
Pfalzgräfin Mechtild, Erzherzogin von Österreich, Witwe, bekundet, dass ihr Hofjunker und Barbara von Stetten den Jakob Kachenler von Schwandorf durch ihr gutes Bereden und ihre Bewilligung sich vermählt und abgeredet haben, dass Barbara dem Jakob Kachenler als Heiratsgut 400 rheinische Gulden zubringen soll. Davon soll Mechtild 300 Gulden bezahlen, die restlichen 100 Bastian von Stetten, der Bruder Barbaras. Jakob Kachenler soll der Barbara ebenfalls 400 Gulden Widerlegung leisten und 100 Gulden zuvor geben. Die gebührende Morgengabe von 900 Gulden soll Jakob Kachenler mit Gunst und Verwilligung durch seine Brüder Wilhelm und Hans Kachenler auf sein Tal zu Schwandorf und Nieder- und Obertalheim und Gündringen und allen Zugehörungen verschreiben, was die Brüder auch besiegeln sollen. Wenn Hans Kachenler dies wegen Abwesenheit nicht tut, soll Wilhelm für ihn siegeln. Wenn Jakob Kachenler vor Barbara von Stetten sterben sollte, soll sie lebenslang 800 Gulden Heimsteuer und Wiederlegung sowie alle Fahrnis nutznießen können. Haben beide aber gemeinsame eheliche Kinder, sollen diese nach dem Tod des Jakob Kachenler an der Nutznießung der halben Fahrnis beteiligt werden. Stirb Barbara von Stetten aber vor ihrem Mann, darf dieser die 800 Gulden nutzen. Sterben beide, dann sollen die 800 Gulden in der Erbfolge vererbt werden 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Pfalzgräfin Mechtild, Erzherzogin von Österreich 
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Q 3/77 Nr. 29Archivalieneinheit
1479 Mai 26 
Wilhelm Kacheller von Schwandorf beurkundet, dass er dem Heinrich Doler und dem Heinz Röblin, Heiligenpfleger von St. Lorenz zu Talheim, eine Gült von 1 Pfund Heller Horber Währung jährlich verkauft für 20 Pfund Heller aus seinem Gut, das "Bellenstains"-Gut heißt, gelegen zu Talheim, mit allem Zubehör, das derzeit Hans Scherer bebaut und woraus er jährlich 4 Pfund erhält. Er bestätigt den Erhalt der Kaufsumme und versichert, dass er und seine Nachfahren jährlich die Gült an St. Martin (11.11.) oder eine Woche darauf zahlen werden. Sind sie jedoch einmal säumig, haben die Käufer des Recht, das Gut zu pfänden. Wilhelm Kacheller behält sich das Recht zum Wiederkauf vor. Die Vereinbarung geschieht mit Wissen der Gemeinde Talheim

Rückvermerke:
"... dieserzeit Jakob Schwendt, gibt dieser Zeit Stoffell Schwendt."
"Dieser brieff ist von der Vormundschaft, als sie des Schwenden-Hoff gekauft haben, abgelöst worden. Und haben die Hailigenpfleger mit den 16. Februar anno 9 (?) aus und ledig zuogestelt"
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Wilhelm Kacheller von Schwandorf 
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Q 3/77 Nr. 31Archivalieneinheit
1481 August 10 
Margaretha, geborene Markgräfin von Baden, Äbtissin und der Konvent des Klosters Lichtenthal, bei Oberbeuern ("Buren") gelegen, beurkunden, dass der verstorbene Benz Kechler von Schwandorf vor etlichen Jahren seine Tochter Dorothea in das Kloster Lichtenthal gegeben hat, wo sie sich noch befindet, und ihr zusammen mit ihren Brüdern Wilhelm, Jakob und Hans Kechler das Erbteil zugefallen ist. Die Brüder haben sich mit der Äbtissin so verglichen, dass alles Erbe an sie drei, also nichts an ihre Schwester fallen soll. Kraft der Urkunde verzichtet die Äbtissin auf jeglichen Erbteil der Dorothea aus dem väterlichen, mütterlichen (Margarethe von Bühel), brüderlichen oder schwesterlichen Erbe 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Margaretha, geborene Markgräfin von Baden, Äbtissin des Klosters Lichtenthal; Konvent des Klosters Lichtenthal 
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Q 3/77 Nr. 36Archivalieneinheit
1505 März 10 
Philipp Luthrum von Ertingen überläßt seinem Vetter Hans Kechler von Schwandorf dem Älteren, Vogt zu Liebenzell, und dessen Erben käuflich sein Erbe, das er von seiner Mutter Barbara Lutrum, geborene von Königsbach, erhalten hat. Diese hat die Güter von ihrem Bruder Hans von Königsbach erhalten. Doch die Witwe des Hans von Königsbach, Margarethe, geborene von Windeck, und jetzige Ehefrau des Hans Kechler soll sie lebenslang genießen können. Der Kaufpreis beträgt 160 rheinischen Gulden, deren Erhalt Philipp Luthrum von Ertingen bestätigt. Außerdem soll ihm gemäß einer Verschreibung ein Leibgeding über 40 Gulden gezahlt werden 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Philipp Luthrum von Ertingen 
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Q 3/77 Nr. 38Archivalieneinheit
1517 März 23 
Schulheiß, Richter, Heimbürgen und ganze Gemeinde der Dörfer Ober- und Untertalheim, die hinter Vogt Junker Hans Kächeler von Unterschwandorf sitzen, kommen mit Hans Kächeler wegen des jährlichen, näher umschriebenen Frondienstes überein, diesen mit einer jährlich am Weißen Sonntag zu zahlenden, untereinander umzulegende Summe von 26 Gulden Fünfer Währung abzulösen. Die Rechte des Junkers bleiben dabei unangetastet 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Schulheiß, Richter, Heimbürgen und ganze Gemeinde der Dörfer Ober- und Untertalheim 
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Q 3/77 Nr. 39Archivalieneinheit
1518 September 2 
Sebastian Bombast ("Banbast") von Hohenheim, Statthalter in der unteren und oberen Herrschaft Hohenberg, beurkundet dass, nachdem er auf Befehl Kaiser Maximilians [I.] als Hofrichter zusammen mit anderen Räten eine Sitzung des Hofgerichts der Herrschaft Hohenberg in Rottenburg am Neckar abgehalten hat, Hans Kechler von Unterschwandorf als Kläger zum einen und Martin Humel, Lentzin Harr, beide von Obertalheim, und Michel Reyzin, Hans Schreck, Hans Harr, Ludwig Harr, alle von Untertalheim, als "Antworter" zum anderen vor dem Hofgericht erschienen sind. Hans Kechler beklagte, dass ihm als Vogtherr zustehende Steuern, Frevel, Fälle, Gelasse und Vogtrechte nicht geleistet worden sind, die Beklagten verwiesen auf die Ablösung der Frondienste durch den Vertrag vom Montag nach Lätare 1517 (Q 3/77 Nr. 38). Das Gericht urteilt, dass die Beklagten zur Leistung der Frondienste und zur Lieferung der Abgaben an Kechler verpflichtet sind 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Sebastian Bombast von Hohenheim, Statthalter in der unteren und oberen Herrschaft Hohenberg 
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Q 3/77 Nr. 68Archivalieneinheit
"Lägerbüchlein im anno 1526": Schultheiß und Richter von Nagold beurkunden, dass Juncker Hans Kecheler von Schwandorf zu ihnen gekommen sei und vorgetragen habe, dass er in der Kapelle zu Unterschwandorf im Schloss etliche Gülten zu Nagold und Iselshausen ("Üsselshausen") hätte. Die Zinsleute werden namentlich mit ihrem schuldigen Beitrag aufgeführt 
Enthält auch: Nachtrag von 1595 
9 Seiten beschrieben 1526 
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Q 3/77 Nr. 42Archivalieneinheit
1526 April 29 
Wolf von Gültlingen, Ritter, Erbkämmerer, österreichischer Rat, Obervogt zu Nagold und Wildberg, und Konrad Schärtlen, Schultheiß zu Nagold, vermitteln im Streit zwischen Hans Kecheler von Schwandorf gegen die gemeine Bauernschaft zu Oberschwandorf um etliche Zwing, Bann und Waidteile. Sie nehmen die Örtlichkeiten in Augenschein, angefangen vom Stein, der hinter dem Killberg auf der Halde (Buchstabe A) steht, und dem Stein mit dem Buchstaben N, welcher scheidet Junker Hans Kecheler und die von Nagold bei dem Stein, steht noch ein roter Stein, welcher Hans Kecheler und die Bauerschaft zu Oberschwandorf scheidet, von dem Stein den Berg hinab bis zu einem roten Stein, bezeichnet mit dem Buchstaben A und mit dem Buchstaben S, ob dem Weg, der von Oberschwandorf das Tal hinab, von dem selben Stein hinüber über die Waldach zum roten Stein in dem unteren Zwerch-Brunnen, in Hans Kechelers langer Wiese, bezeichnet mit dem Buchstaben S. Die Vermittler entscheiden, dass die von Unterschwandorf für die unterhalb der genannten Steine liegenden Güter, nämlich genannt die Viertel Wiese, die momentan Lude Weber von Haiterbach innehat, zwischen Franz Bronens Wiese und dem Haiterbach gelegen, die fünf Viertel Wiesen, die Magdalena Hatzler von Haiterbach innehat, zwischen Franz Bronens, Lude Webers Wiesen und der Waldach gelegen, unten auf den Haiterbach stoßen, außerdem zwei Mannsmahd Wiesen und ein halber Jauchert Acker, was Wilhelm Snitter von Oberschwandorf innehat, zwischen dem Ucht Acker und der krummen Wiese gelegen, unten auf das Beicklin stoßend, dass also von diesen beschriebenen Gütern die von Oberschwandorf wie von alters her das Recht haben, Steuern ("Beschwerdt") darauf zu legen. Die Güter oberhalb der genannten Steine aber, nach Oberschwandorf zu, die an der langen Wiese und großen Beuel liegen, sollen unbeschwert bleiben, wie es von alters her gewesen ist. Was unterhalb der genannten Steine gegen Unterschwandorf zu liegt, soll Hans Kecheler und seinen Erben und Nachkommen mit Zwing, Bann und Waidgang gehören. Das, was oberhalb der Steine nach Oberschwandorf zu gelegen ist, soll der Bauernschaft Oberschwandorf mit Zwing, Bann und Waidgang gehören. Das Überfahrrecht zwischen dem Stein, der in Hans Kechelers langer Wiese beim Zwerch-Brunnen steht, bezeichnet mit dem Buchstaben A und dem Buchstaben S, hinauf bis zum Stein am Buch sollen die von Haiterbach und Oberschwandorf besitzen. Stefan Wydmeyer als Heimbürge, Benedict Dieterle, Gilg Seeger vom Gericht, Conlin Kraus und Hans Strohemeyer von der Gemeinde versprechen für beide Seiten, sich der Entscheidung zu unterwerfen 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Wolf von Gültlingen, Ritter, Erbkämmerer, österreichischer Rat, Obervogt zu Nagold und Wildberg; Konrad Schärtlen, Schultheiß zu Nagold 
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Q 3/77 Nr. 43Archivalieneinheit
1528 Januar 10 
Hans von Breitenstein ("Brayttenstain"), Vogt zu Hohentann ("Hehentann"), macht bekannt, dass sein Schwager Hans Kecheler zu Schwandorf, am Tag der Urkundenausstellung 1100 Gulden, die er der Ferenecka Kechelerin, seiner Ehefrau, bei der Heirat mit Hans von Breitenstein als Heiratsgut verschrieben hat, ihm mit 55 Gulden Gült jährlich auf Martini (11.11.) vergültet wurden. Hans von Breitenstein quittiert seinem Schwager und dessen Erben den Empfang der Summe. Hans von Breitenstein widerlegt dafür innerhalb des nächsten Vierteljahres eine Summe von 2200 Gulden für seine Frau aus seinen Gütern in Schwandorf, wie es in der Heiratsurkunde ("Nottell") festgelegt wurde. Vorkehrungen bei Zuwiderhandeln des Hans von Breitenstein 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans von Breitenstein 
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Q 3/77 Nr. 44Archivalieneinheit
Lauffen, 1536 August 29 
In Lienhart Bartens, gewesener Untervogt, Wirtshaus erschienen vor Martin Laxin, öffentlicher Notar, und genannten Zeugen persönlich Margaretha von Frauenberg, geborene Kächlerin von Schwandorf, und ihr Ehemann Hans von Frauenberg. Die Gebrüder der Margaretha von Frauenberg, Konrad und Hans Kaspar Kächler von Schwandorf zahlen ihr 1000 Gulden, wofür sie vertraglich auf alles väterliche, mütterliche, brüderliche und schwesterliche Erbe verzichten soll. Margaretha von Frauenberg verzichtet für sich und ihre Erben auf das genannte Erbe. Die Beurkundung des Vorgangs durch ein Notariatssignet erfolgte 1542, August 29 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Martin Laxin, öffentlicher Notar 
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Q 3/77 Nr. 46Archivalieneinheit
Pforzheim, 1537 September 7 
Ernst, Markgraf zu Baden und Hachberg, Landgraf zu Sassenburg, Herr zu Rötteln und Badenweiler bekundet, dass vor ihm am Tag der Beurkundung erschienen sind Konrad und Hans Kaspar, sein Vogt zu [Lieben-]Zell, die Kecheller von Schwandorf einerseits und Barbara Kechlerin, geborene Späth, Witwe, ihre Mutter, und ihre Töchter Anna, Ehefrau des Wilhelm Schöner von Straubenhardt, sowie Katharina und Dorothea, beide noch unverheiratet, sodann mit Ihnen derselbe Wilhelm Schöner, Tochtermann, und der markgräfliche Rat Batt von Rüppurr, aus Freundschaft hierzu gebeten. Sie bekundeten, dass sie sich wegen der Erhaltung des Kechlerischen Stammes und Namens über die mütterliche und andere Erbschaft gütlich geeinigt haben. Erstens, dass die Brüder Konrad und Hans Kaspar Kecheller wegen ihrer anderen Brüder, nämlich Hans Christoph und Jörg Andresen Kecheller und ihrer Erben wie auch ihren genannten Schwestern und deren Erben aus der väterlichen, mütterlichen, brüderlichen und schwesterlichen Erbschaft folgendes geben. Sie geben ihrer Schwester Anna, Ehefrau des Wilhelm Schöner von Straubenhardt, zu den 400 Gulden, die sie bereits erhalten hat, weitere 400 Gulden bar oder 20 Gulden bis auf Ablösung der Gülten. Außerdem wollen sie ihrer Schwester Katharina Kecheller, solange sie noch ledig ist, oder ihren Leibeserben 800 Gulden bis auf Ablösung mit 40 Gulden jährlich geben. Zum Dritten sollen sie der noch minderjährigen Dorothea Kecheler ebenfalls 800 Gulden geben, wenn sie volljährig geworden ist, oder davon 40 Gulden Geld oder jährlich verzinst auf Ablösung, doch soll sie, bis sie volljährig ist, mit 30 Gulden jährlich die 800 Gulden vergültet erhalten. Hiergegen können die Schwestern Anna und Katharina, sobald sie volljährig sind, vor dem Markgrafen und seinen Räten, sodann Dorothea, sobald sie das Ende ihre 14. Lebenjahres erreichen wird, vor dem kaiserlichen Hofgericht zu Rottweil oder vor anderen Hofgerichten klagen. Und wenn Dorothea Kechler, die jüngste Tochter, die Volljährigkeit erreicht, kann sie die 800 Gulden Hauptgut mitsamt der Verzinsung behalten. Wenn aber die genannten Kecheler alle ohne männlichen Erben versterben sollten, dann sind die Schwestern an diesem Verzicht nicht mehr gebunden. Die Genannten bitten um eine Beurkundung des Vorgangs 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Ernst, Markgraf zu Baden 
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Q 3/77 Nr. 50Archivalieneinheit
1556 November 11 
Heinrich Hamer, Bürger zu Haiterbach, verkauft dem Hans Kaspar Kecheller von Schwandorf, Vogt zu [Lieben-]Zell, und seinen Erben eine kleine halbmannsmaht Wiese, genannt Eberle Bretzings Wiese, im Zwing und Bann seiner Veste gelegen, zwischen seiner Veste selbst Wiese und Mangbrunnen von Haiterbach, die an die Pfarre 3 Schilling und 2 Heller zinst und an das Kloster Wildberg 1 Schilling und 8 Heller, ansonsten aber zinsfrei und unbelastet ist. Der Kaufpreis beträgt 44 Gulden Landeswährung, die Zahlung in bar wird durch die Urkunde quittiert. Der Verkäufer verzichtet für sich und seine Erben auf alle Rechte an der Wiese 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heinrich Hamer, Bürger zu Haiterbach 
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Q 3/77 Nr. 48Archivalieneinheit
1557 Mai 25 
Jörg Gerlach, Bürger zu Horb, beurkundet, dass Konrad Scheydlin, der Müller von Gündringen, ihm jährlich auf St. Georg [23. April] sechs Viertel Korn laut einem Bekenntnis, wie es ihm von seiner verstorbenen Schwägerin Katharina Bernegger erblich zugestanden worden ist, und mit 10 Gulden Ablösung schuldet, und außerdem 1 Pfund 15 Schilling und zwei Hühner, die Konrad Scheydlin von seiner Wiese in Gündringen, die die "Zint Wiese" heißt, die Jörg Gerlach erst vor kurzem von David Pletz von Reuttenstein zu Horb neben anderen Gülten erkauft hat. Beide Gülten verkauft Jörg Gerlach nun für 52 Pfund, 12 Schilling und 6 Heller Hauptgut, die er dem Käufer Konrad Kecheller von Schwandorf quittiert. Er verzichtet zugunsten von Konrad Kecheller und seinen Erben auf alle Rechte an den beiden Gülten 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jörg Gerlach, Bürger zu Horb 
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Q 3/77 Nr. 51Archivalieneinheit
1558 März 23 
Hans Kaspar Kechler von Schwandorf, Vogt zu Liebenzell, beurkundet, dass vor ungefähr 13 Jahren zwischen Konrad und Christoph Kächler von Schwandorf, Vogt zu Durlach, seinen Brüdern, wegen des väterlichen Erbes mißverständlicherweise Streit entstanden war, derart, dass Christoph Kächler sich beklagt hat, er sei im Vergleich zu seinen beiden Brüdern benachteiligt worden. Die Erbteilung wurde damals durch Hans von Gärtringen, genannt Harder, und Sigmund Herter von Harteneck, Obervogt zu Tübingen, seinen Vettern, und Hans Kaspar Kechler von Schwandorf als Bruder der beiden geschlichtet, geregelt und in einer Urkunde vom 1545, Dezember 14 festgehalten. Hans Kaspar Kechler läßt sich auf seinen Bruder Christoph folgendermaßen gültlich ein: von den 2000 Gulden Hauptgut, die im Fürstentum Württemberg verzinst werden, und die zur Zeit die Mutter der Brüder nutzt, empfängt Hans Kaspar Kechler nach deren Tod den dritten Teil. Dieser Anteil soll jetzt dem Bruder Christoph Kächler und seinen Erben zufallen. Dafür soll Christoph Kächler ihm vom Haus in Pforzheim an der Enz, das zwischen der Badestube und Veit Gerings Haus liegt, 200 Gulden geben. Nach dem Tod der Mutter wird dieses Haus ganz dem Christoph Kächler und seinen Erben gehören 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Kaspar Kechler von Schwandorf 
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Q 3/77 Nr. 52Archivalieneinheit
1560 Mai 18 
Schultheiß und Gericht zu Schwandorf, Beihingen und Bösingen, im Gerichtsstab des Amtes Nagold, beurkunden, dass vor ihnen, als sie zu Gericht saßen, Jakob Günter, ihr Beiwohner zu Schwandorf, erschien und darlegte, dass er eine Manet-Wiese am Wasser unter dem Haiterbacher Steig innehat, welche an den Juncker Hans Kaspar Kecheller von Schwandorf anstößt und neben zu an der Bönlins-Wiese streicht, auch oben und unten an der Waldach, welche Wiese an die Pfrandt gen[annt] Spielberg gehörig gewesen. Über diese seine eigen inhabende Wiese, wie sie wissen, wäre ein versiegelter Kaufbrief vorhanden gewesen, welcher vor Jahren durch seine Voreltern verwahrlost oder verloren wurde. Schultheiß und Gericht bestätigen, dass die genannte Manet-Wiese das Erbe des Jakob Günter und seiner Erben ist 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Schultheiß und Gericht zu Schwandorf, Beihingen und Bösingen 
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Q 3/77 Nr. 53Archivalieneinheit
1563 Oktober 19 
Claus Erhart von Egenhausen, derzeit zu Untertalheim gesessen, bekundet in seinem Urfehdebrief, dass jeder Inhaber des Widdumsgutes zu Untertalheim, welches der Pfarre zu Untertalheim zinsbar ist, verpflichtet ist, das Mesneramt und die Kirchen mit allen zugehörigen Diensten jederzeit bestens zu versehen. So hat er von Konrad Kechler von Schwandorf zu Talheim, seiner Obrigkeit, ein Widdumsgut erhalten zur Versehung des Mesneramtes. Er habe aber nicht den Kirchendienst geleistet, nicht das Licht vor dem Sakramentshäuslein angezündet oder sonstige Mesnerdienste ausgeübt, so dass sich die Priester über ihn beschwerten. Nach einer ersten Verwarnung habe ihn seine Obrigkeit gefangen genommen. Zur Einsicht gelangt habe Claus Erhart bei Gott und den Heiligen geschworen, in Zukunft so lange er lebe sein Mesneramt mit allen zugehörigen Diensten so zuverlässig zu versehen, dass keine Klagen mehr aufkommen. Bricht er aber sein Gelübte, so soll er überall als Meineidiger und Übeltäter verfolgt werden 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Claus Erhart von Egenhausen, derzeit zu Untertalheim gesessen, Mesner 
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Q 3/77 Nr. 54Archivalieneinheit
1564 Februar 7 
Gall Schefer zu Obertalheim beurkundet, dass Ulrich Humel zu Talheim dem Juncker Konrad Kechler von Schwandorf zu Talheim, Gall Schefers Obrigkeit, jährlich zu Martini (11.11.) 8 Malter Getreide ("Vesen") Horber Maß wegen zweier versiegelter Gültverschreibungen, die derselbe Juncker zu Händen gehabt, zu geben verpflichtet ist. Und dass seine, Ulrich Humels Güter zu Obertalheim zu Dorf und Wald gelegen, an Gall Schefer kamen und dieser die 8 Malter Wesen jährlich bis auf Ablösung an die Obrigkeit zu zahlen übernahm. So hat die Obrigkeit zum Nutzen seiner Frau und seiner Kinder die Getreide Gült günstig in einen Geldzins umgewandelt, so dass Gall Schefer, seine Nachkommen und Erben für 40 Gulden Horber Währung Hauptguts zwei Gulden jährlichen Zins jeweils an Sankt Martin (11.11.) oder acht Tage danach zahlen 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gall Schefer zu Obertalheim 
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Q 3/77 Nr. 55Archivalieneinheit
1565 Juni 8 
Heinrich, Graf zu Fürstenberg, Heiligenberg und Werdenberg, Landgraf in der Baar und Herr zu Hausen im Kinzigertal, beurkundet, dass zu ihm sein Getreuer Hans Kaspar Kechler von Schwandorf zu Talheim gekommen ist und bat, dass ihm selbst und als Lehensträger seines Bruders Christoph Kechler der vierte Teil des Zehnten zu Untertalheim ("Niderthalheim"), genannt Laien-Zehnt ("Layen Zehenden"), übertragen werde, so wie es einst der verstorbene Konrad Kecheler von David Platz von Rotenstein mit Zustimmung von Graf Heinrichs Vater Friedrich Graf von Fürstenberg, Heiligenberg und Werdenberg, Landgraf in der Baar und Herr zu Hausen im Kinzigertal, durch Kauf an sich gebracht und von diesem wie auch von Graf Heinrich zu rechtem Mannlehen empfangen hat. Dieser Bitte entspricht Graf Heinrich von Fürstenberg und überträgt Hans Kaspar Kechler von Schwandorf für ihn selbst und als Lehnsträger seines Bruders Christoph Kechler den vierten Teil des Zehnten zu rechtem Mannlehen. Hans Kaspar Kechler schwört ihm darauf für sich und seinen Bruder Christoph die Treue und leistet zu Gott und den Heiligen den Lehenseid 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heinrich, Graf zu Fürstenberg 
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Q 3/77 Nr. 56Archivalieneinheit
1566 Februar 21 
Michel Schonn, Bürger und seßhaft zu Haiterbach, beurkundet, dass er dem Hans Kaspar Kechler von Schwandorf, markgräfisch pforzheimischer Rat, Statthalter der Kommentureien Rohrdorf und Dätzingen und seinen Erben oder Inhabern dieser Urkunde eine Mannsmahd Wiese im Haiterbacher Tal, gelegen zwischen dem Käufer selbst und Haynle, oben an den Haiterbacher Weg stoßend und unten wieder an Hans Haynle, verkauft hat. Diese Wiese zinst jährlich zum Dorf bei Altensteig 15 Schilling Fünfer Währung, an das Kloster zu Wildberg 7 Schillling 3 Heller Fünfer Währung und an den Heiligen zu Haiterbach 3 Heller Wasserzins für 90 Gulden guter Landeswährung. Michel Schonn quittiert den Erhalt der Kaufsumme in bar 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Michel Schonn, Bürger zu Haiterbach 
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Q 3/77 Nr. 57Archivalieneinheit
1570 Mai 12 
Schultheiß und Richter zu Ober- und Untertalheim beurkunden, dass vor ihnen am Tag der Beurkundung Jörg Lutz, Stoffel Schwendt, Klaus Erhart, Wendel Schütz, Jörg Schindler der Schmied, Bastian Harz und Hans Müller, alle Angehörige ihres Amtes, mit Gerichtsfreunden und Einwohnern von Untertalheim erschienen sind und vorgetragen haben, dass vor Jahren zwischen ihnen und ihren Voreltern wegen einer Wiese zu Untertalheim oberhalb der Brücke Irrungen aufgekommen seien, über die sie sich im Jahr 1551 [23.04.] durch Vermittlung des Junckers Konrad Kechler von Schwandorf, des Michel Schloter, Ulrich Humel, Steffan Eyting, Ludwig Weyß, alle zu Ober- und Untertalheim, desgleichen des Hans Hetzel und Hans Marquart, beide Bürger zu Haiterbach, gütlich vertragen hätten. Dieser Vertrag sei zwar zu Pergament gebracht worden, habe aber keine Rechtskraft erlangt. Die Genannten legten das Dokument dem Schulheiß und Richter zu Ober- und Untertalheim vor und baten, den Vertrag für ihre Nachkommen zu bekräftigen und zu vidimieren. Schultheiß und Richter zu Ober- und Untertalheim prüften den Text und das Pergament der Urkunde, die jedoch unbesiegelt geblieben ist. Daher befragten sie jeden über den Vertrag und erhielten zur Antwort war, dass es sich so verhält, wie es die Urkunde wiedergibt. Ihr Text wird wie folgt inseriert:

Juncker Konrad Kecheler von Schwandorf, Michel Schloter, Ulrich Humel, Steffan Eyting, Lude Weyß, alle vier seßhaft in beiden Talheim, ebenso Hans Hetzel und Hans Marquart, beide Bürger zu Haiterbach, beurkunden, dass Irrungen zwischen Hans Schloter, Jakob Schwind, Jörg und Wendel Schütz, Melcher Kalgaf und Mühlhans entstanden sind wegen einer Wiese zu Niedertalheim oberhalb der Brücke, welche sie neu angelegt und gefaßt haben, ohne sich aber einigen zu können. Sie baten daher den Juncker und Vogtherren Konrad Kecheler von Schwandorf, die 6 genannten Personen zu vertragen und zu einigen. Konrad Kecheler bestimmt erstens, dass sie niemals die Obrigkeit ihres Junckers und Vogtherren und seiner Erben verlassen dürfen, zweitens, dass sie und ihre Erben ihrem Juncker und dessen Erben jährlich am Weißen Sonntag oder 8 Tage vorher oder nachher zwei Gulden als Wasserzins aus den neuen Wiesen geben sollen. Jeder, der eine Mannsmahd Wiese hat, soll einen solchen Zins von 8 Schilling jährlich zahlen, wer eine halbe Mannsmahd hat 4 und wer ein Viertel Wiese hat, 2 Schilling. Wer Bauer ist, über die 2 Gulden Zins 11 Kreuzer, wovon dem Hans Schloter und dem Jakob Schwind 7 Kreuzer gehören sollen. Drittens sollen sie das Wehr und das Wässern untereinander halten. Viertens bestimmt Konrad Kecheler, dass sie einander beim Einstossen ("Romen") des Grabens helfen sollen, wie es von alters her üblich ist. Sie sollen dies erstmals am St. Gallen Tag [16. Oktober] so tun und dann 3 Wochen vor St. Jörgens Tag [23. April]. Fünftens bestimmt Konrad Kecheler wegen des Wässerns, dass jeder, der eine Mannsmahd Wiese besitzt, einen Tag und eine Nacht das Wasser darauf haben soll. Sechstens bestimmt er wegen der Güter, wieviel jeder hat: Hans Schloter hat eine Mannsmahd an der Brücke, hat Garten-Recht und ist vom Wasserzins befreit, ferner ein Viertel neues, ist im Zins, Jakob Schwind anderthalb Mannsmahd, hat Garten-Recht, ist vom Wasserzins befreit und soll sie bei dem Graben lassen, durch die Gärten, ferner hat er, Schwind, eine halbe Mannsmahd neues, ferner altes 3 Viertel, ferner ein halb Mannsmahd neues, ferner eine halbe Mannsmahd altes darunter, ferner 4 Mannsmahd neues, Jörg Schütz hat einhalb Mannsmahd altes und ein Viertel neues, Wendel Schütz hat eine halbe Mannsmahd altes und 2 Viertel neues, ferner eine halbe Mannsmahd ist des Heiligen und gefreit vom Wasserzins, Melchior Kalgaf hat ein Viertel neues und eine halbe Mannsmahd altes darunter, Romey Harz hat eine halbe Mannsmahd neues, Mühlhans drei Viertel neues, ferner eine Mannsmahd neues, die Zuleitung ist Eigentum des Junckers. Siebtens bestimmt er wegen des Wasseranschlagens und wer mit dem Wässern beginnen soll, dass der Mühlhans unten am Ort anfangen soll, danach Jakob Schwind, danach Wendel Schütz auf den neuen und alten Wiesen, je einen Tag und eine Nacht. Danach sollen der Mühlhans und Hans Schloter miteinander wässern, danach Romey Harz und der Heilige, danach Jörg Schütz und Melchior Kalgaf, danach Jakob Schwind, jeweils 2 Tage und 2 Nächte, mehr Jörg Schütz und Jakob Schwind 2 Mannsmahd miteinander 2 Tage und 2 Nächte, mehr Hans Schloter einen Tag und eine Nacht im Garten. Rechte der Wäscherinnen. Auf Bitten der genannten Zinsleute siegelt Juncker Konrad Kecheler von Schwandorf, ausgestellt am 23.04.1551.
Außerdem sei in der Urkunde bestimmt, je mehr Wiesen jemand hat, um so mehr soll er sich beim Einstoßen des Grabens beteiligen.
Schultheiß und Richter zu Ober- und Untertalheim beteuern, den genauen Wortlaut der Urkunde wiedergegeben zu haben und bekräftigen deren Bestimmungen
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Schultheiß und Richter zu Ober- und Untertalheim 
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Q 3/77 Nr. 58Archivalieneinheit
1579 März 26 
Konrad Miller, derzeit Schulmeister zu Hochdorf im Amt Nagold, verkauft der Martha Kechler, Witwe zu Talheim, für 20 Gulden Landeswährung, die ihm bar bezahlt wurden, 1 Gulden jährlichen Zins aus genannten Hochdorfer Gütern, zahlbar erstmals an Fasten 1580 oder acht Tage vorher oder nachher. Die Hochdorfer Güter gelten als Pfand bei Nichtzahlung der Gült. Konrad Miller behält sich Wiederkauf mit einer Ankündigung von einem Viertel Jahr vor. Schultheiß und Gericht zu Hochdorf bestätigen dies.

Notiz auf Plica: "Im anno 1618, den 20. Januar hab ich Underschreiber diesen Schuldbrief neben meinem freundlichen Bruder Hanss Caspar Kechler von Schwandorff ibergeben, urkundt Georg Ender von Schwandorff".
auf Rückseite "Jetzt Martin Feßlin zu Hochdorf"
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Miller, Schulmeister zu Hochdorf 
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Q 3/77 Nr. 86Archivalieneinheit
1594 Juli 1 (Montag nach Johannis Baptii Tag) 
Christoph Kechler von Schwandorf zu Ober- und Untertalheim verkauft an Hans Caspar Kechler von und zu Schwandorf um 2000 Gulden Bononier [Münze aus Bologna], 100 Gulden Bononier jährliche Gült mit der Möglichkeit des späteren Rückkaufs, bestehend aus neun Malter Dinkel und neun Malter Hafer von Hans Müller, genannt Mühlhanslen, wovon er vier Malter Dinkel und vier Malter Hafer zu holen schuldig ist, sechseinhalb Malter Dinkel und sechseinhalb Malter Hafer von Jakob Scheffer, genannt Gollen Jack, sowie neun Malter Dinkel und neun Malter Hafer von Hans Beyl, genannt Bomis Hans. Hans Müllers Witwe Ucerga ist acht Malter Roggen, acht Malter Dinkel und acht Malter Hafer zu holen schuldig. Die Gült ist jährlich auf acht Tage vor oder nach dem Gedenktag von Johannes dem Täufer abzuliefern. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Christoph Kächler von Schwandorf 
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Q 3/77 Nr. 60Archivalieneinheit
1606 September 29 
Hans Schütz, wohn- und sesshaft zu Untertalheim, beurkundet mit Bewilligung durch Karl Kecheller von Schwandorf zu beiden, Ober- und Unterschwandorf, als Obrigkeit, dass er dem Hans Schnidler, Schultheiß und Schmied zu Untertalheim, sein halbes näher beschriebenes Haus ("Heislin") für 35 Gulden verkauft. Doch soll der Käufer ihm eine Kammer ("Kemerlein"), die er auswählt, ein Malter Frucht, zwei oder drei Lagen vorbehalten. Verkauft wird auch der Garten ("Gärtlein") vor dem Haus, zwischen dem Hans Scheffer hinter der Allmende, stößt vorne an die Straße. Das ganze Haus und das Gärtlein zinsen an die Obrigkeit auf Martini (11.11.) 1 Pfund Heller, zwei Viertel Hafer, ein Fastnachtshuhn und ein großes Huhn. Der Verkäufer quittiert den Empfang der Kaufsumme in bar 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Schütz, wohn- und sesshaft zu Untertalheim 
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Q 3/77 Nr. 63Archivalieneinheit
Dürrenhardt, 1625 November 11 
Hans Kaspar Kechler von Schwandorf, zu Dürrenhardt und zu Gündringen ("Günderichingen") verkauft dem Peter Megenhart, württembergischer Untervogt zu Altensteig, unter Vorbehalt der Wiederlösung mit dieser Verschreibung eine ewige Gült aus einem Hofgut in Gündringen, auf welchem derzeit Hans Klenckh, genannt der Schwarze, zu Gündringen gesessen, seit Martini (11.11.) 1609 sitzt und daraus für Hagel und Wind Zins gibt, nämlich 3 Gulden Geld, anderthalb Malter Roggen, 10 Malter Dinkel, 10 Malter Hafer, 4 Viertel Vogthafer, 4 Viertel Gersten, 2 Viertel Roterbsen ("Rodterbsen"), 2 Viertel Linsen, alles zu Hafermaß, außerdem 2 Gänse, 4 alte Hennen, 5 junge Hühner und 200 Eier als ewige Gült. Dies ist dem Käufer derartig verpfändet, bis der Verkäufer sein Hauptgut wieder eingelöst hat. Die Gült ist nach Altensteig zu zahlen. Nach dem Tode des Verkäufers soll der genannte Bestandmaier die zu Gündringen fassen und auf seine Kosten abholen zu lassen. Ab 1626 soll die Gült so bezahlt werden, dass auf Fastnacht 4 alte Hennen, zu Ostern 200 Eier, auf Jakobi (25.07.) zwei Gänse, und dann 5 junge Sommer-Hühner, auf Martini 3 Gulden Geld, anderthalb Malter Roggen, 10 Malter Dinkel, 10 Malter Hafer, 4 Viertel Gersten, 4 Viertel Roterbsen, 2 Viertel Linsen, alles zu Hafermaß, und Kaufmannsgut abzugeben ist. Der Kaufpreis beträgt 700 Gulden württembergischer Währung, der Erhalt in bar wird quittiert 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Kaspar Kechler von Schwandorf, zu Dürrenhardt und zu Gündringen 
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