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Bauernkrieg
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H 54 Bü 16, 1Vorgang
1) Abschrift des von Martin Luther in Druck erschienenen Buches "Wider die mordischen und reubischen Rotten der Bauern, s.d., fol. 112-125, Fragment, 7 Schrifstücke 
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H 54 Bü 16, 2Vorgang
2) Abschrift Flugblatt "Neuer Zeitung": Nachricht über das Zusammenrotten der Bauern und die Verhandlungen bei Kißlegg, s.d., enthält auch: Nachricht über Schloss Neudeck 
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H 54 Bü 16, 3Vorgang
3) Ein namentliches Verzeichnis der Hauptleute und Räte dreier Haufen von Baltringen, Allgäu und Bodensee und die Landesordnung des Memminger Tages von 7. März 1525, mit den Artikeln, "wie sich ein jeder, der zu ihrem Haufen gehöre, im Feld, im Lager und auf dem Marsch gegen die Vorgesetzten, sowie auch ein jeder sich gegen den anderen betragen" soll, s.d. 
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H 54 Bü 16, 4Vorgang
4) Ein Bruchstück zu einer Relation gehörig über die Verhandlungen mit den Bauern vom Allgäu und Nachrichten über Herzog Ulrich, s.d. 
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H 54 Bü 16, 5Vorgang
5) Entwurf der mit den Allgäuer Bauern übereingekommene, allerdings von den Bauern abgelehnten Artikel: Sollen alle ihre Verbindungen, Pflichten und Eide, die sie einander zugeschworen aufgehoben sein. Ein Jeder seinen Herrn auf ein Neues huldigen und bis zum Austrag nächstens wie zuvor dienstbar sein. Über ihre Beschwerden soll ein eigenes Gericht bestellt, vom Erzherzog ein gebotener oder rittermässiger zum Statthalter geordnet, zwei Beisitzer von der Regierung zu Innsbruck, einer von der Regierung zu Stuttgart, einer von der Regierung zu Ensisheim und vier Beisitzer von den Bauern ernannt und diese Tagsatzung längst bis 23. April eröffnet werden. Einstweilen soll jeder nach Haus ziehen und sich ruhig verhalten. Niemand über das bisher Vorgefallene dem anderen einen Vorwurf machen. Dagegen aber ein jeder, der auf ein Neues gegen diesen Anlass handelt und empört, nach Ungnade gestraft wird, s.d. 
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H 54 Bü 16, 6Vorgang
Konzept eines Schreibens der Anführer des Hellen Christlichen Haufens an die Bundesstände, mit denen sie sich nach der Einnahme von Stuttgart in Unterhandlungen einlassen wollten, die jedoch nicht zustande kamen. - fehlt 07 
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H 54 Bü 16, 7Vorgang
6) Eine Eingabe der Gemeinde Mühlhausen im Hegau, worin sie ihre Steuer und andere Beschwerden, die bei der österreichischen Regierung gegen ihre frühere Gerechtigkeit ihnen neuerlich auferlegt wurden, vortragen und um kommissarische Unterstützung und Hilfe bitten, 22. November 1524 
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H 54 Bü 16, 8Vorgang
7) Schreiben eines Ungenannten aus Schaffhausen an seinen Schwager nach Villingen, worin ihm gemeldet wird, wie sehr die Bauern gegen die Stadt Villingen aufgebracht sind, 21. Dezember 1524, Abschrift Zeitung 
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H 54 Bü 16, 9Vorgang
8) Zeitungsnachrichten eines Schaffhausers nach Villingen über die großen Rüstungen des Herzogs Ulrich. Der Herzog hätte sich vier Wochen in Schaffhausen aufgehalten, den Hohentwiel mit starkem Geschütz versehen und plane einen Zug ins Württembergische, 2. Februar 1525 
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H 54 Bü 16, 10Vorgang
9) Übereinkunft der Stadt Dinkelsbühl mit den Hauptleuten und Räten des Hellen Haufens von Ellwanger Bauern, nach welchem 1) keinem Bürger verwehrt wird, unter die Hellen Haufen zu treten, 2) nicht mehr als 50 Mann samt die obersten Hauptmänner und Räte in die Stadt eingelassen werden, die zugleich versprechen, dass mit Ausnahme das deutschen Hauses und des Klosters, welches verbeutet wird, keinem Bürger in der Stadt irgendein Schaden zugefügt werden soll 3) ihnen gestattet wird, dass vorgefundene Geschütz nebst 100 Spießen zu ihrem Gebrauch aus der Stadt zu nehmen, 4) zugesichert wird, dass keinem, der zu ihnen hält, in der Folge ein Vorwurf gemacht wird und 5) wird in Ansehung der in Druck bekannt gemachten 12 Artikel versprochen, was hiervon die benachbarten Herrschaften und Obrigkeiten annehmen werden, dass eben dasselbe auch in Dinkelsbühl angenommen werden wird, 4. März 1525 
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H 54 Bü 16, 11Vorgang
10) Ein Schreiben des Ausschusses und der Gesandten der Landschaft von den drei Haufen vom Allgäu, Bodensee und Baltringen an die in Ulm versammelten Bundesräte, worin sie darum bitten, dass ihnen, da sie nichts als das reine Evangelium und göttliche Recht begehren, ihre Vereinigung nicht sträflich ausgelegt werden soll, 7. März 1525 
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H 54 Bü 16, 12Vorgang
11) Zeitungsnachricht (?) aus Zürich über Herzog Ulrichs Ansuchen, ihm zu seinem Land zu verhelfen, 8. April 1525 
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H 54 Bü 16, 13Vorgang
12) Auf die Nachricht der Haufen vom Bodensee und Unterallgäu, dass der Baltringer Haufen abgefallen und sie einen Bericht angenommen hätten, antworten die Obersten und Räte des Oberallgäuer Haufens, dass ihnen dieser Bericht und Abschied schriftlich mitgeteilt werden soll, um solchen der gemeinen Landschaft vorzulegen und sich danach richten zu können, 19. April 1525 
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H 54 Bü 16, 14Vorgang
13) Jörg Metzler (Metzger) von Ballenberg [im Mainzischen] Oberster und die anderen Hauptleute des Hellen Haufens, im Neckartal liegend, schreiben an die Hauptleute und Hellen Haufen in Württemberg: Sie seien von dem Haufen im Hegau um Hilfe angerufen worden, was von ihnen allerdings bei der weiten Entfernung nicht so leicht geschehen könne. Sie erwarten und hoffen von dem im Württembergischen näher gelegenen Hellen Haufen, dass sie die Hegauer in ihrem christlichen Fürnehmen brüderlich unterstützen werden, 24. April 1525 
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H 54 Bü 16, 15Vorgang
14) Die Hauptleute und Räte des Allgäuer Haufens geben dem Württemberger und Schwarzwälder Haufen Nachricht, dass Jörg Truchsess mit etwa 16.000 Mann bei Weingarten liegt. Sie sollen durch den Briefzeiger wissen lassen, ob sie zu ihnen ziehen oder die Allgäuer ihnen zu Hilfe kommen sollen, 29. April 1525 
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H 54 Bü 16, 16Vorgang
15-18) Vier gleichlautende Ausschreiben des zu Nürtingen versammelten Regiments der Hellen Haufen ("Hauptleute der gemeinen Landschaft") an Städte und Dörfer, worin sie aufgefordert werden, ihnen mit ihrer wehrhaften Manschaft zuzuziehen, 3. Mai 1525 
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H 54 Bü 16, 17Vorgang
19-20) Zwei Schreiben von Matern Feuerbacher und Hans Wunderer als Oberste des Württemberger Haufens samt allen Hauptleuten und ganzen Regiments der Landschaft, jetzt zu Nürtingen versammelt, an die Hauptleute der Hellen Haufen im Allgäu mit der Aufforderung, dass sie ihnen schnell zuziehen sollen, da der Schwäbische Bund gegen sie anrückt, 3. Mai 1525 
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H 54 Bü 16, 18Vorgang
21) Abschrift eines Ausschreibens von Matern Feuerbacher und Hans Wunderer an ungenannte Edelleute, die sich in die Brüderschaft der Bauern verpflichtet haben, dass sie mit ihren Angehörigen ihnen in ihr Feldager bei Degerloch zuziehen sollen, 4. Mai 1525 
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H 54 Bü 16, 19Vorgang
22) Auf eine Aufforderung des Jörg Truchsess an die Bauern, dass sie in Gedenk ihrer auf sich habenden Pflichten gegen seine kaiserliche Majestät und dem Erzherzog von Österreich von ihrer Empörung abstehen, ihren Ungehorsam abbitten, des Bescheids vom Erzherzog sich gewärtigen und ihre Beschwerden bei einem gemeinen Landtag vorbringen sollen, geben die Bauernhauptleute Matern Feuerbacher und Hans Wunderer die Antwort an Wilhelm Truchsess: Sie wurden durch auf Ehehaften begründete Ursachen und Beschwerungen gegen die Regmientsräte des Fürstentums zu diesem Zug, den sie um Gottes Ehren und der Landschaft Nutzen und Notdurft willen vornehmen, genötigt. Wilhelm Truchess könne wohl Bedenken, dass es ihnen lieber gewesen wäre, in Ruhe und Frieden regiert zu werden. Sie hoffen, dass sie sich deswegen gegen seine kaiserliche Majestät und die fürstliche Durchlauchtigkeit genugsam zu verantworten wissen werden, was sie ihm guter Meinung nicht verhalten wollen, wo sie übrigens sich solches Antasten von ihm mit Versehen, und gemeiner Landschaft um ihn und seine Herrschaft Waldburg ein Besseres verdient zu haben geglaubt haben, 6. Mai 1525 
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H 54 Bü 16, 20Vorgang
23) Landgraf Philipp von Hessen gibt der Schwäbischen Bundesversammlung zu Ulm Nachricht von den Empörungen der Bauern in Hessen und Sachsen und wie er solchen durch seine mit einem großen Heereszug vorgenommene Gegenwehr glücklich gedämpft hat. Er meldet weiter, dass die Aufrührer in Hessen und Thüringen durch den "unchristlichen" Prediger Thomas Müntzer von Allstedt veranlasst wurden, dessen "Rotten" sich nicht allein mit den 12 Schwarzwäldischen Artikeln begnügten, sondern auch gar keine Obrigkeit haben, solche erwürgen und alle Güter und Vermögen unter den Bauern verteilen wollen, 18. Mai 1525 
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H 54 Bü 16, 21Vorgang
24) Ein Schreiben der Schwäbischen Bundesstände an Wilhelm Werner Freiherr von Zimmern und die Stadt Oberndorf, dass sie den ausgetretenen Aufrührern keinen Aufenthalt mehr gestatten sollen, 27. Mai 1525 
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H 54 Bü 16, 22Vorgang
25) Konzept eines Schreibens der Bundesstände an die Regierung zu Württemberg, worin letztere aufgefordert wird, 1) den Prediger Dr. Gall zu Tübingen, der während der bisherigen Bauernaufruhr durch einige Predigten erst noch die Untertanen gegen die Obrigkeit aufgemuntert hat, ohne Verzug zu arrestieren und bis auf weitere Verfügung der Bundesstände nach Hohenurach abzuliefern, 2) den Stuttgarter Bürger Franz Gigelin, der in Tübingen gefangen liegt, der lutherischen Seite und dem Herzog Ulrich anhängig ist und keine Besserung zeigt, durch den Nachrichter wohl und ernstlich fragen zu lassen und ihn seinem Verschulden nach zu richten, sodann 3) den Pfarrer von Schützingen, der gleichmäßig der lutherischen Fraktion anhängig ist und dadurch Aufruhr und Empörung unter dem gemeinen Volk erweckt hätte, im Wald an einem dürren Ast aufhängen zu lassen, 30. Mai 1525 
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H 54 Bü 16, 23Vorgang
26-29) Vier Aktenstücke mit Urfehden von Bauern aus Gerabronn und Hinweisen zu Gefangenen aus dem Amt Werdeck wegen dem Bauernaufruhr, aus dem Jahr 1525 
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H 54 Bü 16, 24Vorgang
30) Akten über einige zu Crailsheim wegen verdächtiger Reden in dem Bauernaufruhr in Haft genommener Bürger, deren Verhör und Wiederentlassung, 1525, fo.l 1-27 (Oberamt Crailsheim, Stadt Crailsheim, Herrschaft des Markgrafen von Brandenburg) 
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