| | H 54 Bü 16, 10 | Vorgang |
9) Übereinkunft der Stadt Dinkelsbühl mit den Hauptleuten und Räten des Hellen Haufens von Ellwanger Bauern, nach welchem 1) keinem Bürger verwehrt wird, unter die Hellen Haufen zu treten, 2) nicht mehr als 50 Mann samt die obersten Hauptmänner und Räte in die Stadt eingelassen werden, die zugleich versprechen, dass mit Ausnahme das deutschen Hauses und des Klosters, welches verbeutet wird, keinem Bürger in der Stadt irgendein Schaden zugefügt werden soll 3) ihnen gestattet wird, dass vorgefundene Geschütz nebst 100 Spießen zu ihrem Gebrauch aus der Stadt zu nehmen, 4) zugesichert wird, dass keinem, der zu ihnen hält, in der Folge ein Vorwurf gemacht wird und 5) wird in Ansehung der in Druck bekannt gemachten 12 Artikel versprochen, was hiervon die benachbarten Herrschaften und Obrigkeiten annehmen werden, dass eben dasselbe auch in Dinkelsbühl angenommen werden wird, 4. März 1525 |
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