| | H 54 Bü 13, 6 | Vorgang |
6) Der Registrator Jakob Ramminger, welcher gleich nach dem mörderischen Vorfall von Weinsberg an die Bundesstände nach Ulm abgeschickt wurde, um im Namen der Regierung um unverzügliche Hilfe und Rettung des Fürstentums zu bitten, in welchem Gesuch er auch von dem kaiserlichen Kommissar Dr. Jakob Frankfurter nach Kräften unterstützt wurde, überschickt der Regierung eine ausführliche und merkwürdige (sic.! von Günzler) Relation über seine Verrichtung, die jedoch wenig gefruchtet hätte. Nach einer langen Beratung der Bundesstände hätten ihm nämlich die drei Hauptleute des Bundes im Namen der ganzen Versammlung die Antwort erteilt, dass sie zwar an dem erbärmlichen Zustand, den er ihnen weitläufig anzeigt, großes Mitleid hätten, da von nichts anderes auszugehen sei, als dass die Empörung, nachdem es den Aufrührern einmal ins Land einzudringen gelungen ist, nunmehr immer weiter um sich greifen wird. Dass aber hingegen an diesem "Unfall" der Erzherzog, die Regierung und die Landschaft selbst Schuld und es unverantwortlich sei, wie nachlässig bisher von ihnen gehandelt wurde. Nach den Artikeln der Bundeseinung sei beschlossen, dass ein jeder Bundesstand seine Festungen und Schlösser selbstgehörig besetzen soll. In Württemberg sei aber kein einziges Schloss oder Festung zur Gegenwehr besetzt. Man hätte schon seit langer Zeit gewusst, dass sich die Hohenlohischen Bauern im Aufstand befanden. Ungeachtet dessen wurde das Land und die Grenzen zu der Zeit nicht mit Knechten besetzt. Selbst das Schloss Weinsberg war nicht im Stande, zur Wehr und zum Schutz der Stadt zu dienen. Nun verlange man schnelle Hilfe vom Bund, der wegen der Aufruhr in Oberschwaben sein Kriegsvolk ohne eigene große Gefahr unmöglich trennen könne. Von hier aus können sie daher kein Kriegsvolk abschicken. Dagegen seien mehrere fürstliche Botschafter wegen der Bauernempörung in Mosbach versammelt. An diese, als die nächstgelegene Hilfe, soll sich die Regierung wenden. Auch die Bundesstände wollen den schnellen Beistand dringend empfehlen und Dr. Frankfurter soll dem Erzherzog diese Gründe, warum sie jetzt nicht anders handeln können, selbst vorstellen, so wie sich die Bundesstände überhaupt beklagen müssen, dass Österreich, welches jetzt alle Hilfe für sein Württemberg nur vom Schwäbischen Bund verlangt, bisher gar nichts getan und erfüllt habe, was ihm als Bundesstand obliegt. Er gebe kein Geld, sein Kriegsvolk, das bei dem Bund steht, mangele der Bezahlung bei 6.000 fl und man werde, wenn der Erzherzog nicht besser zu den Sachen steht, mit Spott und Schande aus dem Feld ziehen müssen. Alles, was der Bund für das verlassene und gedrängte Fürstentum tun könne, bestehe daher lediglich darin, dass sie sobald, wenn sie vorerst mit Oberschwaben in Ordnung gekommen, auch Württemberg zu Hilfe ziehen wollen. Am Ende meldet Registrator Ramminger, dass er und Dr. Frankfurter auf die Art "sauber geputzt" und "wohl ausgewaschen" ihren Weg weiter haben gehen dürfen, 10. April 1525 |
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