| | H 54 Bü 66, 5 | Vorgang |
19) Von Heidelberg aus schreibt der Deutschmeister an den Komtur zu Mergentheim: Er hätte sich entschlossen, mit den Komturen zu Frankfurt, Heilbronn und Winnenden samt seinen Reitern, Mittwoch in der Nacht nach Unserer Lieben Frauen Himmelfahrtstag (16. August) in Mergentheim einzutreffen, um daselbst die Exekutionen gegen die Aufrührer vorzunehmen. Vorher würde er die Exekutionen in den Ämtern Horneck, Scheuerberg, Stocksberg vollziehen, weswegen er am Montag, den 7. August in Gundelsheim ankommen wird. Der Komtur soll inzwischen einige Reiter mit Pferde anwerben, diese mit Spießen und gleißenden Harnischen versehen, damit desto stattlicher prozediert werden kann. Da nicht viel unter 100 Pferden zusammen kommen werden, soll er für Essen und Trinken, Gelage, Fütterung und Stallung sorgen, damit sich die fremden Reiter nicht beklagen können. Indessen würde er sich dazu versehen, die rechten Rädelsführer aufzutreiben, um auch von ihnen zu erfahren, wer sich mit ihnen der bösen Handlungen teilhaftig gemacht hat. Sobald die Knechte von Kapfenburg in Mergentheim zur Besetzung des Schlosses ankommen, soll der Komtur von Horneck mit den Mergentheimer Reitern zum Deutschmeister stoßen, um sich in den Ämtern Horneck, Scheuerberg und Stocksberg um die Einfahrung der Rädelsführer zu kümmern. Er hofft, mit dieser Exekution in den Ämtern noch vor Mariä Himmelfahrt fertig zu werden, da er auf den 22. August eine Konferenz in Kapfenburg bestellt hätte. Weiter hätte er letzthin dem Komtur aufgegeben, dass er sich um einen Henker oder Nachrichter umsehen soll. Dies wäre aber nunmehr unnötig, da er selbst bereits in Heidelberg einen Meister auf ein Viertel Jahr angenommen hätte. Diesem hätte er 5 fl und einen Wagen Holz und auch ein Häußlein zu geben zugesagt, worin er zu Mergentheim seinen Sitz und Unterschlupf haben kann. Nebendem, was dem Scharfrichter von den Armen an Kleidern und anderen zugehörig, hätte er ihm auch, so häufig er im Dienst und Arbeit steht, ziemliche Lieferung und die Weide in Mergentheim zugestanden, 20. Juli 1525 |
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