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Bauernkrieg
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H 54 Bü 69-72Serie
Strafverfahren gegen deutschherrische Rädelsführer und Aufständische 
Zusammenfassung von Günzler:

Diese Akten (Bü 69-Bü 72) enthalten Nachforschungen nach ausgewichenen Rädelsführern und Untersuchungen gegen zurückgekommene, oder solche Untertanen und Teilhaber an der Bauernaufruhr, die sich auf Gnade und Ungnade ergeben haben.

Über den Anfang der Bauernaufruhr in Mergentheim geben mehrere Untersuchungsprotokolle folgendes an: Auf Anstiften des Georg Metzlers von Ballenberg zogen sich pfälzische, mainzische, würzburgische, deutschherrische Untertanen und mehrere Edelleute im Schüpfergrund am Odenwald und vom Rothenburgischen her bei Schäftersheim in der Nähe von Mergentheim zusammen. Ein Ort nach dem anderen wurde von ihnen aufgefordert, die 12 Artikel anzunehmen und zu ihnen zu ziehen. Unter den Mergentheimer Bürgern waren ebenfalls manche unzufrieden. Als benachbarte Bauern und Ortsvorsteher aus dem Deutschherrischen nach Mergentheim kamen, um sich zu erkundigen, wie sich die Mergentheimer auf die Aufforderung verhalten werden, so wäre Donat Weber und der Stadtschreiber ausgeschickt worden, um auszukundschaften, wie stark die Bauernhaufen waren. Als diese die Antwort brachten, dass es eine große Anzahl wäre und die Mergentheimer ihnen nicht würden entgegenstehen können, auch nichts anderes zu erwarten war, als dass die Bauern, wenn man ihnen nicht zuzieht, zu ihnen kommen und sie verderben würden, so wäre durch den ganzen Rat mit Einverständnis der Viertelsmeister und Bürgerdeputierten beschlossen worden, unter der Führung des Hauptmannes Michel Hasenbart 100 Mann ins Bauernlager nach Schäftersheim abzuschicken.
Im Lager hätten sie einander gelobt und geschworen, alle Dinge frei und gemein zu machen, die Obrigkeit und Geistlichkeit zu vertreiben und keine Reiter aufkommen zu lassen.
Der gesamte Haufen wollte eigentlich nach Würzburg aufbrechen und wäre erst durch die Mergentheimer veranlasst worden, nach Mergentheim zu ziehen.

Mehrere Aufrührer, die sich dem Weinsberger Haufen angeschlossen hatten, wurden befragt und insbesondere über die dortige Mordgeschichte und die Einnahme des Schlosses und der Stadt verhört. So gab ein Dionysius Schmid von Schwabach an, dass aus Weinsberg die Frau von Wolf Nagel als Übermittlerin von den drei Weinsberger Bürgern, dem Brezelbeck Jörg Neu, dem Michel Beckerer und dem Leonhard Kellermann, zu ihnen ins Lager nach Neckarsulm (Sulm) geschickt worden war. Sie ließen ausrichten, dass sie nach Weinsberg kommen sollten, sie würden ihnen die Tore auftun. Er könnte nicht sagen, dass dies allein geschehen war, nur weil die Bauern auch von außen an das Tor schlugen. Übrigens wäre von den Türmen herab nur ein einziger Bauer, und zwar nach Vernehmen von einem Reiter erschossen worden, da sich die Bürger von den Wöhren zurückgezogen hatten (vgl. Bü 70 Nr. 50).
Sie erhielten im Lager der Bauern durch den Semmelhans von Neuenstein, der zuvor zu Weinsberg im Schloss im Gefängnis gesessen war, Kundschaft, dass nicht mehr als acht Mann im Schloss liegen, was den Hauptleuten hinterbracht wurde, worauf die Bauern auch sogleich aufbrachen und gegen Weinsberg zogen.

Diejenigen, die nicht nach einem kurzen gütlichen oder peinlichen Verhör, wie mehrere der schlimmsten Aufrührer, durch das Schwert hingerichtet oder des Landes verwiesen wurden, wurden wieder zu Gnaden angenommen. Sie hatten sich einer Geldstrafe von 200 bis 300 fl oder des Verlusts eines Teils ihres Vermögens zu unterwerfen. Ortsvorstehern und anderen, die in besonderen Dienstpflicht gestanden waren, wurden an der rechten Hand zwei Finger abgehauen und mehrere hatten den schriftlichen Revers auszustellen, sich neben den Geldbußen ihr Leben lang den halben Bart wachsen zu lassen, und nur den anderen halben Teil alle 14 Tage zu scheren, keine offenen Gesellschaften zu besuchen und sich nicht aus der Markung zu entfernen. 
1525-1535 
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H 54 Bü 69Archivalieneinheit
Strafverfahren gegen deutschherrische Rädelsführer und Aufständische, Teil I 
Enthält u.a.:

2) Interrogatorial-Artikel mit 32 Fragen, s.d.

5) Urgicht der Brüder Baltasar und Hans Voltz von Erlenbach, 17. Juli 1525

54) Verfahren gegen Hans Bauer, 14. November 1525 
Nr. 1-57 1525 
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H 54 Bü 70Archivalieneinheit
Strafverfahren gegen deutschherrische Rädelsführer und Aufständische, Teil II 
Enthält u.a.:

12) Konzept der Urgicht des Hans Kolbenschlag, s.d.

19) Georg Ysten von Igersheim Urgicht und Bestrafung, s.d., 3 Schriftstücke

50) Urgicht des Dionysius Schmid von Schwabach, s.d.; vgl. obige Zusammenfassung von Günzler, vgl. Urgicht in J 9 Bü 13 a fol. 171-178 
Nr. 1-50 Ab Mai 1525 
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H 54 Bü 71Archivalieneinheit
Strafverfahren gegen deutschherrische Rädelsführer und Aufständische, Teil III 
Enthält u.a.:

1) Untersuchung gegen Hans Morstatt, Bürger zu Mergentheim, 24. Dezember 1525

2) Urfehde des Canz Lauderer zu Harthausen und Oswald Dreyer und Kilian Bürk zu Igersheim, 6. Januar 1526

3) Bekenntnis des Peter Gauch von Neckarsulm (Sulm), Februar 1526

4) Verschiedene Untersuchungen im Amt Neuhaus, 19. März 1526, 10 Schriftstücke

11) Verfahren Stoffel Schmid, Bürger zu Gundelsheim, Juli 1526, 8 Schriftstücke

14) Untersuchung gegen Wolf Jäger, der zu Ellingen in Verhaft genommen wurde, 1526-27, gebunden 
Nr. 1-14 1525-1527 
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H 54 Bü 72Archivalieneinheit
Strafverfahren gegen deutschherrische Rädelsführer und Aufständische, Teil IV 
Enthält u.a.:

1) Walther von Cronberg berichtet dem Komtur zu Mergentheim über die Rückführung des Peter Schmid von Neckarsulm, der aus dem dortigen Gefängnis entlaufen und von Obervogt Eberhard von Frundsberg in Lauffen wieder festgesetzt wurde, 17. März 1527

4-9) Verfahren und Klage vor dem Hofgericht zu Mergentheim gegen Stoffel Schmid zu Gundelsheim, 1529-1535, 4 Schriftstücke

8) Rottenburgisches (Rothenburg ob der Tauber) Examen über Zeugenbefragungen wegen der bauerischen Aufruhr und deren Zuziehungen, 1533, gebunden 
Nr. 1-9 1527-1535 
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