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Bauernkrieg
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H 54 Bü 69-72Serie
Strafverfahren gegen deutschherrische Rädelsführer und Aufständische 
Zusammenfassung von Günzler:

Diese Akten (Bü 69-Bü 72) enthalten Nachforschungen nach ausgewichenen Rädelsführern und Untersuchungen gegen zurückgekommene, oder solche Untertanen und Teilhaber an der Bauernaufruhr, die sich auf Gnade und Ungnade ergeben haben.

Über den Anfang der Bauernaufruhr in Mergentheim geben mehrere Untersuchungsprotokolle folgendes an: Auf Anstiften des Georg Metzlers von Ballenberg zogen sich pfälzische, mainzische, würzburgische, deutschherrische Untertanen und mehrere Edelleute im Schüpfergrund am Odenwald und vom Rothenburgischen her bei Schäftersheim in der Nähe von Mergentheim zusammen. Ein Ort nach dem anderen wurde von ihnen aufgefordert, die 12 Artikel anzunehmen und zu ihnen zu ziehen. Unter den Mergentheimer Bürgern waren ebenfalls manche unzufrieden. Als benachbarte Bauern und Ortsvorsteher aus dem Deutschherrischen nach Mergentheim kamen, um sich zu erkundigen, wie sich die Mergentheimer auf die Aufforderung verhalten werden, so wäre Donat Weber und der Stadtschreiber ausgeschickt worden, um auszukundschaften, wie stark die Bauernhaufen waren. Als diese die Antwort brachten, dass es eine große Anzahl wäre und die Mergentheimer ihnen nicht würden entgegenstehen können, auch nichts anderes zu erwarten war, als dass die Bauern, wenn man ihnen nicht zuzieht, zu ihnen kommen und sie verderben würden, so wäre durch den ganzen Rat mit Einverständnis der Viertelsmeister und Bürgerdeputierten beschlossen worden, unter der Führung des Hauptmannes Michel Hasenbart 100 Mann ins Bauernlager nach Schäftersheim abzuschicken.
Im Lager hätten sie einander gelobt und geschworen, alle Dinge frei und gemein zu machen, die Obrigkeit und Geistlichkeit zu vertreiben und keine Reiter aufkommen zu lassen.
Der gesamte Haufen wollte eigentlich nach Würzburg aufbrechen und wäre erst durch die Mergentheimer veranlasst worden, nach Mergentheim zu ziehen.

Mehrere Aufrührer, die sich dem Weinsberger Haufen angeschlossen hatten, wurden befragt und insbesondere über die dortige Mordgeschichte und die Einnahme des Schlosses und der Stadt verhört. So gab ein Dionysius Schmid von Schwabach an, dass aus Weinsberg die Frau von Wolf Nagel als Übermittlerin von den drei Weinsberger Bürgern, dem Brezelbeck Jörg Neu, dem Michel Beckerer und dem Leonhard Kellermann, zu ihnen ins Lager nach Neckarsulm (Sulm) geschickt worden war. Sie ließen ausrichten, dass sie nach Weinsberg kommen sollten, sie würden ihnen die Tore auftun. Er könnte nicht sagen, dass dies allein geschehen war, nur weil die Bauern auch von außen an das Tor schlugen. Übrigens wäre von den Türmen herab nur ein einziger Bauer, und zwar nach Vernehmen von einem Reiter erschossen worden, da sich die Bürger von den Wöhren zurückgezogen hatten (vgl. Bü 70 Nr. 50).
Sie erhielten im Lager der Bauern durch den Semmelhans von Neuenstein, der zuvor zu Weinsberg im Schloss im Gefängnis gesessen war, Kundschaft, dass nicht mehr als acht Mann im Schloss liegen, was den Hauptleuten hinterbracht wurde, worauf die Bauern auch sogleich aufbrachen und gegen Weinsberg zogen.

Diejenigen, die nicht nach einem kurzen gütlichen oder peinlichen Verhör, wie mehrere der schlimmsten Aufrührer, durch das Schwert hingerichtet oder des Landes verwiesen wurden, wurden wieder zu Gnaden angenommen. Sie hatten sich einer Geldstrafe von 200 bis 300 fl oder des Verlusts eines Teils ihres Vermögens zu unterwerfen. Ortsvorstehern und anderen, die in besonderen Dienstpflicht gestanden waren, wurden an der rechten Hand zwei Finger abgehauen und mehrere hatten den schriftlichen Revers auszustellen, sich neben den Geldbußen ihr Leben lang den halben Bart wachsen zu lassen, und nur den anderen halben Teil alle 14 Tage zu scheren, keine offenen Gesellschaften zu besuchen und sich nicht aus der Markung zu entfernen. 
1525-1535 
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H 54 Bü 77-80Serie
Entschädigungsforderungen zwischen dem Deutschen Orden und benachbarten Adeligen und Gemeinden 
Enthält: Verhandlungen wegen gegenseitiger erlittener Beschädigungen aus der Bauernaufruhr zwischen dem Deutschen Orden und benachbarten Edelleuten und Gemeinden, die meistens durch gütliche Übereinkünfte oder schiedsrichterlichen Ausspruch erledigt wurden 
1525-1528 
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H 54 Bü 66Archivalieneinheit
Schriftwechsel des Deutschmeisters Dietrich von Cleen und dessen Nachfolger Walther von Cronberg, Teil II: 15. Juni 1525 - 4. März 1528 
Enthielt auch:
Nota von Günzler: Eine diesem Faszikel beiliegende geschriebene Chronik vom Bauernaufruhr enthält eine zum Teil sehr fehlerhafte Abschrift einer Beschreibung des Bauernkriegs, worin von einem unbekannten Verfasser ohne geordneten Zusammenhang von der Bauernaufruhr in Schwaben, Franken, Pfalz, Elsass und anderen Orten Nachrichten gegeben wird, die nicht immer ganz richtig bezeichnet sind.
nachträgliche NB: Es ist dies die Geschichte des Bauernkriegs von Peter Harer, 1625 bei Johann Amann in Frankfurt herausgegebenen, aufbewahrt seit 9. Juli 92 im Handschriftenkatalog des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, vgl. J 1 Nr. 208 
15. Juni 1525-1528 
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H 54 Bü 67Archivalieneinheit
Bestrafung, Brandschatzung und Huldigungen der deutschherrischen Gemeinden und Untertanen, 1525-1530 
Enthält:

1-26) Mehrere einzelne Schriften enthalten Entschuldigungen einzelner Gemeinden, dass sie bereits vom Bund gebrandschatzt wurden und jetzt mit den wiederum auf ihre Gemeinde repartierten Straf- und Entschädigungsgelder zu hart belangt werden. Des Weiteren finden sich Gesuche einzelner Ausgetretener um Begnadigung und Wiederaufnahme und die hierauf erteilten Resolutionen, 1525-1527

27) Ein Mandat des Schwäbischen Bund über die Huldigung abgefallener Untertanen und anderer Gestalten, s.d.

28) Ein Auszug des Artikels aus dem Reichsabschied von Speyer von 1526 bemerkt über die die Beschädigungen im Bauernkrieg: Wie wohl der gemeine Mann und Untertan in vergangener Bauernaufruhr sich etwas schwerlich vergessen und gegen ihre Obrigkeit gröblich gehandelt, jedoch damit sie die Gnade und Barmherzigkeit ihrer Oberen größer und milder denn ihr unvernünftigen Taten und Handlungen spüren mögen, so soll eine jede Obrigkeit Macht und Gewalt haben, ihre Untertanen, so sich in Gnade und Ungnade begeben und gestraft werden, nach Gelegenheit wieder in ihr vorigen Stand und Ehren kommen zu lassen, 1526

29-54) Akten die unter dem 18. und 20. Februar und 4. Mai 1527 zwischen dem Deutschmeister Walther von Cronberg und seine sämtlichen Gemeinden zu Stande gekommenen Unterhandlungen und hierauf vorgegangenen neuen Huldigungen, wonach die Strafgelder und Ansätze auf jedes Haus oder Feuerstätte verschiedentlich auf 4 bis 6 und bis 10 Gulden repartiert wurden, die in mehreren Jahresfristen an die Herrschaft bezahlt werden sollen, 1527-1530

55) Ein Formular der von den auf Gnade und Ungnade angenommenen Untertanen neuerlich abgelegte Huldigung und Verpflichtung, s.d.

56) Der geflüchtete Peter Schmid von Neckarsulm, einer der ersten Aufrührer und Anhänger des Jäcklein [Jakob Rohrbach] von Böckingen, wurde auf besondere Verwendung des Bischofs von Speyer begnadigt und vom Deutschmeister straffrei wieder aufgenommen, wogegen er den folgenden schriftlichen Revers ausstellen musste:
Dass er fürohin einen halben Bart tragen, den halben Teil alle 14 Tage einmal scheren lassen und den andern halben Teil es sei mit Abzwicken oder in andere Weg, nicht mindern, sondern derselben wie er wächst, bleiben lassen, auch in kein offen Wirtshaus zu keiner Gemein noch anderen Gesellschaft nicht gehen, oder dabei seien, gleicher Weise nicht auf der Markung Neckarsulm kommen, kein Wöhr tragen haben noch gebrauchen. Dazu die Verschreibung, so die von Neckarsulm über sich der Aufruhr halben geben, geloben, und schwören und getreulich halten solle und wolle, alles und jedes Vorgeschriebene solang und viel, bis ihn das von seinem gnädigen Herrn oder seiner Gnaden Nachkommen erleichtert, geändert oder nachgelassen werde, 1. September 1528, 2-fach, Konzept und Kopie der Urfehde 
1525-1530 
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H 54 Bü 68Archivalieneinheit
Bauernkorrespondenz während des Aufruhrs: 10. März - 1. Juni 1525 
Bem.: Bem.: H 54 Bü 68 Nr. 41 in der Dauerausstellung des Hauptsstaatsarchivs unter der Nr. 34, März 2004; Verpackung: Übergröße, am Anfang des Bestandes verwahrt 
10. März 1525-1. Juni 1525 
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H 54 Bü 73Archivalieneinheit
Entschädigungsforderungen und Brandschatzungen gegen die deutschherrischen Orte und die im Jahre 1528 gegen den Deutschen Orden zusätzlich geforderten Hilfsgelder durch die Kurpfalz 
Enthält u.a.:

1) Der Pfalzgrafen und Kurfürsten Ludwig fordert den Magistrat in Mergentheim zur gänzlichen Restitution und Schadloshaltung auf. Die Mergentheimer hatten mit anderen Bauern den pfälzischen Flecken Boxberg eingenommen, die Kellerei verwüstet und Büchsen, Pulver, Hausrat, Proviant und anderes mitgenommen, 4. August 1525

2) und 15) Die deutschherrischen Orte, welche bei den Plünderungen dabei waren, werden von dem pfälzischen Obristen Schenk Eberhard, Herr zu Erbach, mit Brandschatzung belegt und auf deren Ablieferung beharrt, wenngleich von dem Deutschmeister Dietrich von Cleen dagegen vorgestellt wird, dass mehrere seiner Orte bereits von den Bundestruppen gebrandschatzt wurden und auf diese Art doppelt bestraft werden. Er selbst würde dadurch außer Stande gesetzt, von seinen Untertanen noch etwas für seinen großen Schaden zu erhalten, 10. August und 12. Oktober 1525, beide Dokumente Wasserschäden

18) Der Deutschmeister legt besonders für das Dorf Kirchhausen eine Fürbitte ein, dass dieser Gemeinde die Brandschatzung und Strafgelder ganz erlassen werden möchten. Die Kirchhausener hätten sich in der Bauernaufruhr wohl gehalten, so dass er ihnen um ihres guten Betragens willen, eine besondere Gnade zu erweisen gesonnen ist, 22. Januar 1526

20) Von dem Pfalzgrafen wird auch hierauf dem Keller zu Helsbach befohlen, Kirchhausen frei zu lassen und bei den übrigen Orten anstatt 4 fl von jeder Hofstadt nur 3 fl einzuziehen, mit der Bemerkung, dass diejenige, deren Hofstatt verbrannt wurden, nichts geben müssen, ebenso auch Kranke, Lahme und Witwenfrauen, die sich der Sache nicht angenommen hatten, ganz verschont bleiben sollen, 4. Februar 1526

29) Da die pfälzischen Beamten noch immer ohne Unterschied von jeder Hofstatt 3 fl einziehen, so wendet sich der Deutschmeister in einem Schreiben an den pfälzischen Marschall Wilhelm von Habern, um in dem Fall den nötigen Befehl an die Beamten ergehen zu lassen, 26. April 1527

39) Nachdem die Brandschatzung bereits eingetrieben ist, wird dem Deutschmeister wegen der dem Deutschen Orden zugehörigen in der Pfalz gelegenen Gült und Lehengüter noch eine weitere Auflage von Hilfsgeldern von 400 fl angesonnen, und fürgestellt, dass der Kurfürst während der Bauernaufruhr durch Kriegsrüstung zu Ross und Fuß großen Aufwand hatte, wodurch auch dem Deutschen Ordnen großer Vorteil zugekommen und viele Angehörige zu den ihrigen gelangten, was ohne seine Beihilfe und Unterstützung nicht geschehen wäre, weswegen der Deutschmeister diese Auflage auf alle geistlichen Güter in seinem Lande umlegen soll, 16. Juni 1528

43-52) Der Deutschmeister Walther von Cronberg fordert wegen diesem ganzen unerwarteten Ansinnen die Komturen von Franken, Mergentheim, Heilbronn, Winnenden und Blumenthal um ihre Gutachten auf, welches dahin geht, dass er sich ohne den größten Nachteil des Ordens, welcher als ein Reichs- und Bundesglied bereits zu allen Reichs- und Bundesanlagen angelegt ist, nicht einlassen kann. Der Deutschmeister veranlasst wird, sich persönlich zu dem Kurfürsten nach Heidelberg zu begeben und ihm in dem Fall die nötige Vorstellung zu machen - 43) fehlt - 2016/Haas
Nota Günzler: Von dem Erfolg geben die Akten keine Nachricht 
1525-1528 
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H 54 Bü 74Archivalieneinheit
Die gegenseitigen Entschädigungsklagen des Deutschen Orden mit mehreren württembergischen Ämtern und die Entschädigung deutschherrischer Untertanen an die Grafen von Helfenstein aufgrund der Weinsberger Bluttat 
1525-1527 
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