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17 Einträge
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H 54 Bü 26Archivalieneinheit
Schriften zu Vorgängen während des Bauernkrieges, u.a. Bauernkorrespondenz 
Enthält:

1-14)
Spolienklage des Hans Butzenbach, Buchschneider von Bulach, gegen Hans Villenacker, Wirt zu Asperg, der den Butzenbach wegen einer Forderung auf der Straße bei Hoheneck niedergeworfen und ihm seine Waren abgenommen hatte, 1522-1526

15) Ausschreiben der Regierung von Stuttgart an die Amtleute in Schorndorf, Weinsberg, Neuenstadt, Lauffen und Brackenheim, dass sie den Heilbronnern wegen den herumziehenden Reitern mit ihrem Reisigen an die Hand gehen sollen, 4. Mai 1522

16) Schreiben des kaiserlichen Kanzlers Gabriel von Salamanca-Ortenburg aus Regensburg an Statthalter Wilhelm Truchsess in Stuttgart, dass er auf seinen Bericht über die ausgebrochenen Empörungen baldige Antwort erhalten wird. Einstweilen soll er sich aber nach dem zuletzt ergangenen Mandat richten, 17. September 1522

17) Dekret an den Forstmeister zu Schorndorf, sich sogleich nach Löwenstein zu begeben und dort für den vom Kaiser geschickten Grafen Ludwig von Löwenstein die Statthalter- und Hauptmannschaft gegen die Aufrührer zu übernehmen, wobei ihm die nächstgelegenen württembergischen Amtleute beizustehen beauftragt werden, 6. April 1523

18) Ritter Caspar Späth, Vogt zu Pforzheim, schreibt dem Vogt Conrad Schenk zu Vaihingen, dass er infolge der zwischen Baden und Württemberg kürzlich zu Hirsau getroffenen Übereinkunft den Befehl erhalten hat, bei Unruhe und Empörung im Württembergischen den benachbarten Beamten auf Anrufen mit aller Hilfe an die Hand zu gehen, 20. April (Montag nach Misericordias) 1523

19) Ausschreiben der österreichischen Regierung an alle Amtleute, von jedem Oberamt die Hälfte der früher ausgeschriebenen Auswahl an Mannschaft auf bestimmte Plätze ins Feld ausgerüstet abzuschicken, der Beamte selbst mitzuziehen und die Erhaltung der Ordnung in der Stadt dem Bürgermeister zu übertragen hat. Dem Vernehmen nach wären die aufrührerischen Bauern mit Herzog Ulrich als ihrem Hauptmann in Anzug auf das Land. Der Erzherzog Ferdinand ist mit den Schwäbischen Bundesständen und der landschaftlichen Gemeinschaft entschlossen, sich dem entgegenzusetzen, 21. Februar 1525

20) Auch die Botschafter und Kriegsräte des Schwäbischen Bundes erlassen Ausschreiben an alle Oberämter über die ernstliche Rüstung. Auf Befehl des Bundes sollen die gefangenen aufrührerischen Bauern, besonders aber die Rädelsführer und Aufwiegler, mit aller Strenge bestraft werden. In Anstandsfällen ist den Botschaftern der Bundesstände nach Ulm zu berichten, Mai 1525, Q 20.1 bis 20.24, mit stellenweise originalverschlossenen Briefen (Q 20.8-37).

21) Offenes Zeugnis der bäuerischen Schatzmeister der Landschaft Württemberg von Kirchheim unter Teck für den dortigen Kaplan Andreas Kingsbach. Folglich der gegenseitigen Vertragung sei Kingsbach für sich und seine Güter und Habe "frei, quitt, ledig und losgesprochen", Mai 1525, ein aufgedrucktes Papiersiegel

22) Im bäuerischen Hauptquartier des Hellen Haufens zu Stuttgart wird von den Hauptleuten Matern Feuerbacher, Hans Wunderer und Schultheiß Eberhardt Ruff für den Kaplan Andreas Kingsbach (Endris Kingsbacher) ein offener Schutzbrief ausgestellt, dass der Kaplan und die seinigen "unvergewaltigt, ungeplündert und unüberzogen gelassen werden" sollen, 26. April (Mittwoch nach Quasdimodogeniti) 1525, ein aufgedrucktes Papiersiegel 
1522-1525 
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H 54 Bü 27Archivalieneinheit
Vermischte Schriften zu Vorgängen während des Bauernkrieges und danach 
Enthält:

1) Hans Wunderer fordert die Gemeinde zu Bietigheim in einem Schreiben auf, dass sie mit brüderlicher Treue zu ihm und seinem Haufen stoßen oder gewärtigen sollen, dass er zu ihnen komme, da alsdann die von Bietigheim "nit lachen werden", s.d. (1525)

2) Der Abt von Adelberg schickt die Abschrift einer ähnlichen Aufforderung des Hellen Haufens ein, 27. April (Donnerstag nach Georgii) 1525, mit handgezeichnetem Siegel

3) Auf ein von dem österreichischen Statthalter Wilhelm Truchess zu Tübingen ausgestelles Zeugnis, dass das Gotteshaus Bebenhausen während der Bauernaufruhr stets zu Österreich gehalten und die Regierung mit Geld, Wein, Vieh und anderem in Tübingen unterstützte, erteilen die Botschafter des Schwäbischen Bundes den offenen Befehl, dem Abt an die Hand zu gehen, damit er um die erlittenen Plünderungen entschädigt und die Täter zur Haft gebracht und ernstlich bestraft werden, 23. Mai 1525

4) Bericht an die Schwäbischen Bundesstände, dass nach eingekommenen Nachrichten die schenkischen(-limpurgischen) und gmündischen Bauern gegen das Land anrücken. Nach einer Anzeige des Vogtes von Göppingen haben sich auch die Göppinger und die Adelberger Bauern empört. Wenn nicht in wenigen Tagen das ganze Land überzogen werden soll, sei schnelle Hilfe dringend nötig, 30. März 1525

5) Dekret der Botschafter des Schwäbischen Bundes an den Vogt zu Marbach, die zum Marbacher Kapitel gehörige Priesterschaft von der Kriegskostenumlage freizuhalten, 1. Juni (Donnerstag nach Exaudi) 1525

6) Bericht von Vogt und Gericht zu Marbach an die Regierung, dass nach vorgenommener Untersuchung von Stadt und Amt bei 200 namentlich benannte Personen zu den Aufrührern ausgezogen waren. Ein großer Teil war allerdings aus Einfalt mitgelaufen. Einige andere, die sich aus Mutwillen zu den Aufrührern begeben hatten, wurden verhaftet, nachdem von den Bundesräten Befehl dazu ergangen worden war. Auf den eingeschickten Bericht wäre aber indessen keine Antwort eingetroffen, 1525

7) Philipp Stumpf der Ältere von Schweinsberg bittet die österreichische Regierung, dass ihm sein bei Neuenstadt gelegenes Schloss Domeneck, welches als ein österreichisches Lehen von der Herrschaft Weinsberg herrührt, wieder erbaut werden soll, da es von den Bauern abgebrannt wurde, 18. Dezember 1525

8) Auf eine von Graf Johann zu Hohenlohe und mehreren Angehörigen des Deutschen Ordens eingekommene Beschwerde und Entschädigungsklage gegen Bürgermeister, Gericht und Rat zu Neuenstadt, worin sie anführen, dass durch den durch Neuenstadt ausgeschickten Haufen Mundelsheim und Hoheneck verwüstet wurden, wird von Statthalter und Regenten ein gütlicher Ausspruch erteilt, dass die Gemeinde Neuenstadt den Klägern 50 fl Schadensersatz in zwei Zielen, jeweils zu 25 fl, bezahlen soll, 15. Januar 1525

9) Der Magistrat von Bulach entschuldigt sich, dass die aufrührerischen Bauern mit Gewalt und ohne sein Verschulden in die Stadt Bulach eingedrungen waren. Er macht bei der Regierung die Vorstellung, das ihnen ihr Gewehr und die zur Stadt gehörigen Hackenbüchsen, die ihnen der Vogt auf erhaltenen Befehl abgenommen hatte, wieder zugestellt werden möchten, s.d.

10) Die Abschätzung der Güter, welche den in der Bauernaufruhr und der an Graf Ludwig Helferich von Helfenstein und mehreren Rittern verübten mörderischen Handlung verwickelten Weinsberger Bürgern konfisziert wurden. Die Kommissare berichten, dass die zur Entschädigung des jungen Grafen [Maximilian] von Helfenstein ausgesetzten 4.000 fl und die der Witwe [Margaretha] an Geldstrafe überlassenen 500 fl aus Mangel an Käufern gegenwärtig nicht aufzubringen sein werden, 1525-1626, 9 Stück 
1525-1526 
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H 54 Bü 28Archivalieneinheit
Ausschreibung der österreichischen Regierung an die Reichsstädte über das Wehrverbot; Entschädigungsklage des Klosters Rechentshofen gegen Hans Menckler von Bönnigheim 
Enthält:

1) Ausschreiben der österreichischen Regierung an die benachbarten Reichsstädte Esslingen, Reutlingen, Heilbronn, Gmünd, Weil der Stadt (Wyl) und Rothenburg, dass sie ihren Bürgern bekannt machen sollen, dass nach einem erlassenen Mandat den württembergischen Untertanen das Tragen hohen Gewehrs verboten wurde. Sie sollen die reichsstädischen Untertanen darauf hinweisen, so dass auch sie sich nicht mit hohem Gewehr in Württemberg vorfinden lassen sollen, 22. Mai 1526

2) Die Äbtissin von Rechentshofen übergibt eine Entschädigungsklage von an die 1500 fl gegen den Bauernanführer Hans Menckler von Bönnigheim, der im Bauernkrieg im Kloster Geld, Vieh, Früchte und anderes geplündert hatte. Ebenso auch das, was die Bauern, als sie wegen Herzog Ulrich nach Bönnigheim geflüchtet waren, entwendet hatten. Auf die Erklärung des Beklagten, dass die bäuerische Besatzung in Bönnigheim von seiner Obrigkeit unter den größten Bedrohungen verlangt hätten, dass sie von Rechentshofen Geld, Vieh und Früchte anschaffen sollen, hätte er von seiner Obrigkeit, um größeres Unglück zu verhüten, hierzu den Auftrag erhalten. Man hätte den Klosterfrauen alles, was nicht aufgebraucht und von fahrender Habe wieder ersetzt. Weitere Untersuchung und Zeugenverhör werden vorgenommen. Die Klosterfrauen erhalten den Bescheid, dass die Sachlage unklar ist und ihnen das, was sie beschwören könnten, nicht zurückerhalten zu haben, von Mecklers Obrigkeit ersetzt werden soll, 1525-1531 
1525-1531 
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H 54 Bü 29Archivalieneinheit
Strafnachlassgesuche ehemaliger Hauptmänner und am Bauernaufstand Beteiligter; Entschädigung des Klosters Hirsau gegen Untertanen von Brackenheim 
Enthält:

1) Strafnachlassgesuch des Kilian Metzger von Neckarweihingen (Amt Marbach). Metzger hatte dem Hellen Haufen Proviant zugeführt und wurde hierfür mit 25 fl Strafe belegt. Metzger entschuldigt sich damit, dass er den Bauern auf Befehl seiner Obrigkeit hin das Brot zugeführt hätte, Mai 1526, 9 Stück

2) Wolf Metzger und Konsorten von Brackenheim werden vom Kloster Hirsau um Entschädigung belangt, da sie 73 Stück Rindvieh und 23 gute Zugochsen mit Gewalt aus dem Kloster abtrieben. Der Schaden belaufe sich auf wenigstens 800 fl. Die Beklagten berufen sich darauf, von ihrer Obrigkeit auserwählt worden zu sein, um mit den Bauern fortzuziehen. Da Wolf Metzger nun den Befehl erhielt, vom Kloster Hirsau Fleisch ins Bauernlager zu holen, so hätte er den Befehl dem Schreiber zugestellt und mit den ihm zugegebenen Leuten das Vieh aus dem Kloster getrieben. Indessen würden viele Tiere noch in den Bauernstallungen und bei den Maiern stehen, da diese Forderungen gegen das Kloster gehabt hätten. Nach Untersuchung und Schätzung wird den Beklagten ein Schadensersatz von 320 fl von Statthalter und Räten zuerkannt, November 1526, 18 Stück

3) Der Bauernhauptmann Theis Gerber von Stuttgart bittet als ein Ausgetretener wieder eingelassen zu werden. Zum Beweis seiner Unschuld möge ihm eine Untersuchung gestattet werden, s.d., 2 Stück 
1526 
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H 54 Bü 30Archivalieneinheit
Entschädigungsklage der Stadt und des Stifts Herrenberg gegenüber württembergischen Städte und Ämter 
Bemerkung von Günzler:

Als die aufrührerischen Bauern kurz nach der Weinsberger Bluttat auch Stuttgart eingenommen und dort ihr Hauptquartier aufgeschlagen hatten, zog der Bauernhauptmann Hans Wunderer, um sich mit den Hegauer und Schwarzwälder Bauern in Verbindung zu setzen, nach Herrenberg. Die Stadt Herrenberg war allerdings mit einer Besatzung vom Schwäbischen Bund belegt. Sie weigerten sich die Stadtore zu öffnen und wurden daraufhin im Sturm durch die Bauern eingenommen. Nachdem nun wenige Tage danach die Bauernschaft durch den Schwäbischen Bundeshauptmann Jörg Truchsess zwischen Herrenberg und Böblingen geschlagen, der Bauernaufruhr insgesamt gedämpft wurde und die österreichische Regierung wieder nach Stuttgart zurückkam, so traten in der Folge auch die Herrenberger gegen diejenigen Städte und Ämter, welche ihre Leute bei der Erstürmung von Herrenberg unter der aufrührerischen Bauern stehen hatten, mit einer Entschädigugnsklage auf. Die Herrenberger berechnen ihren Schaden auf etwa 5.000 fl.
Die in dem vorliegenden Faszikel enthaltenen Beantwortungen sind nun deswegen merkwürdig (sic! von Günzler), da von jeder Stadt und Amt angezeigt wird, wie sich der Bauernaufruhr im Unter- und Oberland nach und nach verbreitete, und dass das Unterland durch bedrohliche Aufforderung der fränkischen Bauern sowie das Oberland vornehmlich durch die Hegauer und fürstenbergischen Bauern in die Aufruhr mitverwickelt wurden.
Bei Herrenberg kamen auf diese Art im Lager der Bauern abgeordnete Mannschaften von Alpirsbach, Backnang, Balingen, Bebenhausen, Bottwar, Brackenheim, Bulach, Calw, Derdingen, Dornstetten, Güglingen, Hirsau, Marbach, Merklingen, Nagold, Neuenbürg, Rosenfeld, Sulz, Tübingen, Tuttlingen, Vaihingen und Wildberg zusammen. Die beklagten Städten entschuldigen sich damit, dass sie zuvor ruhig gewesen und nur durch Gewalt und Drohungen wider ihren Willen gedrungen wurden, den Bauern auch von ihren Ämtern Leute beizugeben. Hernach hatten sich zwar manche unzufriedene Bürger auf die Seite der Bauern geschlagen, aber ohne Verschulden der Obrigkeit. Von ihren Leuten sei keiner unter den Anführern gewesen.
Es wird dagegen argumentiert, dass die Herrenberger sich die Erbitterung der Bauern selbst zuzuschreiben hätten. Bei Herzog Ulrichs Einfall hätten sie der von der Landschaft eingelegten Besatzung das Schießen verboten und somit dem Herzog die Stadt preisgegeben. Danach hätten sie selbst an den Bauernhauptmann Matern Feuerbacher geschrieben. Unter den bauerischen Haufen wären zudem die Herrenberger Amtsflecken die ersten gewesen. Die Herrenberger hätten sich das erfolgte Unglück mit ihrem eigenen Betragen selbst zuzuschreiben.
Aus dem Aktenfaszikel ist nicht zu ersehen, dass Herrenberg an ihren erlittenen Schaden etwas vergütet worden wäre. 
1527-1528 
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H 54 Bü 31Archivalieneinheit
Entschädigungsklage des Abtes von Adelberg durch die Untertanen von Heiningen 
Bemerkung von Günzler:

Der Abt von Adelberg macht gegen einzelne Bürger von Heiningen eine Entschädigungsklage wegen des im Bauernkrieg aus dem Kloster weggenommenen Viehs geltend. Die Heininger reichen hiernach eine Gegenklage gegen Hans Klöpfer von Lauffen ein, der ihnen das Vieh abgenommen und solches in das Lager der Bauern geführt haben soll. Klöpfer führt Beweis, dass er von dem Bürgermeister zu Göppingen hierzu den Auftrag erhalten hätte. Der Abt vergleicht sich mit den Gemeinden Göppingen, Lauffen, Besigheim, Bottwar und Brackenheim, da die Beutemeister von den benannten Ämter aufgestellt waren 
1527-1528, 1533 
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H 54 Bü 32Archivalieneinheit
Entschädigungsklage von Balthasar Dürr, Kaplan zu Metzingen und Ulrich Flurmüller von Waiblingen, als der Erbe von Dürrers Base Margaretha Flurmüller wegen der erlittenen Plünderung aus ihrer Behausung in Besigheim in der bauerischen Aufruhr gegen Hans Eisenkrämer und Konsorten von Besigheim 
1528-1533 
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H 54 Bü 33Archivalieneinheit
Entschädigungsklagen von Geistlichen, Adeligen und Privatpersonen gegen württembergische Gemeinden bzw. Untertanen, Teil I 
Enthält:

1) Entschädigungsklage des Stiftes zu Stuttgart gegen Conrad Plast von Bönnigheim. Plast hatte als einer von dem Hellen Haufen aufgestellten Straf- und Beutemeister eine dem Stift und der Priesterschaft zu Stuttgart angesetzte Summe von 391 fl 30 einkassiert. Statthalter und Räte erlassen unter Vorbehalt eines Regreß gegen diejenigen, denen das Geld zukam und verurteilen sie zu dem Ersatz an das Stift, 1528
Nota: Von Matern Feuerbacher und Hans Wunderer, Hauptleute des Hellen Haufens, und den Straf- und Beutemeistern liegen einige Originale bei, nach welchen dieses angesetzte Hilfsgeld eingefordert und für die geleistete Zahlung quittiert wurden, 1525

2) Beweisartikel der Bönnigheimer, womit sie dartun, dass die von Brackenheim und Güglingen mit den bauerischen Aufrührern gleich nach der Weinsberger Tat nach Bönnigheim mit ihren Fähnlein eingedrungen und bei ihnen Übel gehaust hätten, nebst den Fragstücken der Beklagten, die die Bezichtung von sich ablehnen, 1529, 6 Blatt

3) Entschädigungsklage des Ritters Hans Speth von Thumnau gegen die Städte und Ämter Vaihingen, Bottwar und Schorndorf. Die Hauptleute und Fähnriche von den genannten Ämtern von Reichenbach und Ebersbach wollten nach Kirchheim hin zuziehen. Unterwegs hätten sie zu Notzingen nicht nur das Haus seines Kaplans geplündert, sondern auch auf sein Schloss eingebrochen, hätten alles zerschlagen und herausgeworfen, ein Feuer angezündet und es auf den Grund abgebrannt. Auch den Graben, der mit guten Fischen besetzt war, wurde abgegraben und die Fische fortgetragen. Die Aufständischen hätten den größten Mutwillen getrieben, wodurch ihm mehr als 1.600 fl Schaden zugefügt wurde.
Die Städte und Ämter glauben sich auf diese Klage nicht einlassen zu dürfen, da sie ihren Leuten hierzu keinen Auftrag gaben und die von ihnen abgeschickten Bürger behaupten, dass etliche Buben ohne ihre Wissen den Mutwillen verübt und sie bei dem Haufen nicht Meister gewesen seien, 1527-1528
Nota: Die Beendigung dieses Prozesses ist nicht angezeigt

4) Klage des Hans Stengler, dass ihm der Bebenhäuser Haufen, bestehend aus Abgeordneten von Böblingen und einigen Amtsflecken, seine Behausung, die Neckarburg (Neckartenzlingen) genannt, abbrannten. Die Parteien vergleichen sich mit 900 fl, 1526-1528 
1525-1529 
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H 54 Bü 34Archivalieneinheit
Entschädigungsklagen von Geistlichen, Adeligen und Privatpersonen gegen württembergische Gemeinden bzw. Untertanen, Teil II 
Enthält:

1) Klage des Kaplans Balthasar Dürr von Metzingen gegen die Gemeinden von Besigheim, Walheim, Brackenheim und einigen anderen wegen ausstehender Pfründe und Entschädigung aus der Plünderung und Beschädigung seines Hauses in Besigheim während der Bauernaufruhr, 1527-1529

2) Klage des Sebastian Staib von Hessigheim wegen erlittener Plünderung gegen Schultheiß und Gericht zu Hessigheim, die den Beutemeistern hierzu Befehl erteilt hätten, 1528-1529

3) Auf eine von der Priesterschaft gegen die Beutemeister Conrad Plast von Bönnigheim und Paul Mercker von Mundelsheim anhängig gemachte Entschädigungsklage und das Gesuch, dass sie zur Restitution des ihnen abgeforderten Beutegeldes angehalten werden möchten, übergeben diese ihre geführten Rechnung und ein Verzeichnis aus dem Jahr 1525, was von diesen Beutegeldern den Fähnrichen von jeder Stadt und Amt nach der Anzahl ihrer Mannschaft ausgeteilt worden war. Die Regierung erteilt daraufhin an die genannten Oberämter (u.a. Schorndorf und Waiblingen) den Befehl, die ihrer Mannschaft nach dieser Rechnung zugekommenen Gelder an die Regierung einzuliefern, um damit die Priesterschaft nach Verhältnis entschädigen zu können, 1525-1529
Enthält u.a.: Rechnung der vor Waiblingen liegenden Bauern, 1525 - aufbewahrt in der Dauerausstellung des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, Nr. 33

4) Entschädigungsklage des Pfarrvikars Conrad Ulrich von Horb gegen Ludwig Jungling von Monhardt. Jungling hatte mit drei weiteren Konsorten das Pfarrhaus des Pfarrherrn Ulirch unter Androhung des Todes ausgeplündert und beschädigt, 1529, vgl. auch H 54 U 1 
Bem.: Bem.: H 54 Bü 34 Nr. 3, Teil aus Q 2 wird in der Dauerausstellung des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, Nr. 33 aufbewahrt 
1525-1529 
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H 54 Bü 35Archivalieneinheit
Regressklage der Beutemeister Plast und Mercker gegenüber den Bauernschatzmeistern Haug und Mayer; Entschädigungsklage des Klosters Herrenalb wegen Plünderung ihres Kellers und Fruchtkastens in Vaihingen an der Enz 
Enthält:

1) Die Beutemeister Conrad Plast von Bönnigheim und Paul Mercker von Mundelsheim, welche verschiedenen Geistlichen das ihnen abgenommene Geld wieder ersetzen müssen, streben eine Regressklage gegen Andreas Haug von Brackenheim und Michael Mayer von Marbach an, welchen sie ihre Beutegelder als aufgestellte Schatzmeister abgeliefert hätten. Auf den von den Beklagten geführten Beweis, dass sie bei Herrenberg über alle ihre Einnahmen vor den Hauptleuten und Obmännern von jeder Stadt und Amt ihre Rechnung abgelegten, und was sie noch in bar beihanden hatten, den Fähnrichen und Weibeln bei Heller und Pfennig ausbezahlten, wogegen die Kläger nach Behauptung der Beklagten von den Geistlichen viel Geld eingezogen hätten, was nicht zur Kasse eingeliefert und von ihnen, da sie dem Haufen mit Ross und Wagen nachzogen, verprasst wurde. Die Regressklage wird abgewiesen, 1527-1529

2) Die Entschädigungsklage des Abts von Herrenalb gegen Stadt und Ämter Brackenheim, Marbach, Besigheim, Lauffen, Backnang, Güglingen, Bietigheim (wegen Erligheim und Löchgau), Bottwar und Beilstein, welche den aufrührerischen Bauern durch ihre abgeordenten Fähnlein die Stadt Vaihingen an der Enz einnehmen und den daselbst befindlichen herrenalbischen Keller und Fruchtkasten auszuplündern geholfen haben sollen. Die Beklagten widersprechen und berufen sich darauf, dass die Plünderung des Fruchtkastens auf Rat und Befehl hin vorgenommen wurde. Es wird auf Beweis anerkannt, auf wessen Befehl hin der Kasten und Keller geöffnet worden war, 1529
Enthält u.a.: 21 gesiegelte Gewaltbriefe der Ämter gegenüber Kloster Herrenberg, 1529 
1527-1529 
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H 54 Bü 36Archivalieneinheit
Entschädigungsklagen weltlicher und geistlicher Stände; Strafnachlass für Bauernanführer Hans Menckler von Bönnigheim 
Enthält:

1) Wenzeslau Ernst, genannt Rietmüller, belangt als Anwalt im Namen seines Schwagers Meister Hans Ilsenbrand, Pfarrer zu Owen, den Beutemeister Conrad Plast von Bönnigheim wegen abgedrungener Schatzung von 22 fl. Conrad Plast wird zum Schadensersatz verurteilt, 1527-1530

2) Die Stadt Bönnigheim fordert an die Städte Brackenheim und Güglingen wegen des zu Bönnigheim vornehmlich durch deren Bauern verursachten Kosten und Schadens eine Entschädigung von 350 fl. Die Beklagten bringen dagegen vor, dass die Bönnigheimer sich zuerst zu den bauerischen Haufen begeben hätten, und von ihnen, die Brackenheimer, aufgefordert wurden, ihnen zuzuziehen und sie ihnen daher nichts schuldig zu sein glauben. Brackenheim und Güglingen wurden gleichfalls schwer beschädigt. Über eine Entscheidung ist nichts vermerkt, 1527-1530

3) Ritter Sebastian von Nippenburg, dem sein Schloss Mandelberg in der Bauernaufruhr abgebrannt wurde, beschuldigt zahlreiche Beklagte der Brandstiftung, was jedoch von den Beklagten durchaus widersprochen und auf besseren Beweis ausgesetzt wird, Mai 1531

4) Dem Bauernanführer Hans Menckler von Bönnigheim wird von der Regierung 50 fl an Strafe nachgelassen. Aufgrund seines erheblichen Anteils an der Bauernaufruhr und der Beschädigung zahlreicher weltlicher und geistlicher Stände war Hans Menckler zu 500 fl Schadensersatz verurteilt worden, 14. September 1531

5) Prozessakten und Zeugenverhör über die Klage des Georg von Ensisheim gegen Schultheiß Hans Balinger und Konsorten von Hausen im Schönbuch (heute: Hildrizhausen), welche beschuldigt werden, ihm einen von den Bundeshauptmann Jörg Truchsess nach der Sindelfinger Schlacht übergebenen Wagen mit Geld und anderer Beute im Sindelfinger Wald abgenommen zu haben. Von den Beklagten wird dagegen angebracht, dass sie zwar nach der Sindelfinger Schlacht ins Lager gingen und sich umsehen wollten, ob sie nicht von dem ihnen von den Bauern weggenommenen Vieh wieder etwas einlösen könnten. Auf ihrem Weg durch den Sindelfinger Wald wären ihnen tatsächlich mehrere Wagen mit verschiedenen Gütern begegnet. Sie widersprechen aber, den benannten Wagen geplündert zu haben. Die Entscheidung wird auf besseren Beweis hin ausgesetzt, 1529-1532 
1527-1532 
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H 54 Bü 37Archivalieneinheit
Vermischte Akten: Instruktion der Stadt Stuttgart an die württembergische Regierung in Tübingen, nach Stuttgart zurückzukehren; Entschädigungsklagen weltlicher und geistlicher Stände; Strafverfahren gegen kurpfälzischen Bauern; Hilfsgesuch eines vom Deutschen Orden Vertriebenen an Herzog Ulrich von Württemberg, in seinen deutschherrischen Wohnort zurückkehren zu dürfen 
Enthält:

1) Instruktion an den Matthäus Müller, der von Bürgermeister, Gericht und Rat zu Stuttgart abgeschickt wurde, um die in Tübingen befindlichen Statthalter und Regenten zu bitten, sich mit der Regierungskanzlei wieder nach Stuttgart zu begeben, 24. Juli 1525

2) Klage des Treutwein Vaihinger von Schöntal gegen Rechwolf zu Löwenstein und Wolf Vellin von Sulzbach, die Forstmeisterjäger des Friedrich Graf von Löwenstein, wegen Beschädigung und Plünderung. Der Prozess wird durch gütlichen Vergleich beigelegt, 1533

3) Das Frauenkloster zu Lauffen belangt Lauffen, Bottwar und Beilstein wegen erlittener Plünderungen durch die Bauern. Lauffen widerspricht den Ansprüchen, da sie den Klosterfrauen einige Bürger zum Beistand verordnet hatten. Das Kloster wäre beim Eindringen der Bauern verschont geblieben und erst nach der Sindelfinger Schlacht ohne ihr Verschulden von fliehenden Bauern geplündert worden. Die Regierung bekennt auf weiteren Beweis, 1533

4) Der pfälzische Bauer Illenbartsch wird als einer der schlimmsten Aufrührer in Stuttgart arrestiert und an Kurfürst Ludwig V. von der Pfalz ausgeliefert. Der Kurfürst gibt Nachricht, dass er Illenbartsch mit einer Kette an einen Baum an der offenen Straße aufhängen ließ, 22. Januar (Montag nach Sebastiani) 1526
Enthält auch: Peinliche Befragung des Eulla Brez, mit Denunzierung anderer Bauernanhänger, bsp. [Anton] Eisenhut [Pfarrer und Anführer des Kraichgauer Bauernhaufens], s.d. (1526)

5) Der aus Aalen gebürtige deutschherrische Untertan Hans Diez beklagt sich bei Herzog Ulrich von Württemberg, dass er wegen der Bauernaufruhr durch den Deutsche Orden aus seinem Haus zu Talheim (Thallen ?) vertrieben wurde. Der Deutsche Orden gibt Gegenbericht, sie hätten Diez wieder nach Aalen geschickt, da er bei der mörderischen Tat zu Weinsberg dabei war, 8. Dezember (Dienstag nach Nicolai) 1534 
1526, 1533-1534 
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H 54 Bü 38Archivalieneinheit
Supplikationsverfahren des Bauernhauptmanns Theis Gerber gegen die Magistratsräte von Stuttgart 
Bemerkung von Günzler:

Theis Gerber (Matthäus Gerber; Mathiß Angerer, gennannt Gerber) war in der Aufruhr von den Stuttgarter Räten zum Bauernhauptmann erwählt worden. Gegen die Denunzierungen mehrerer Maigstratspersonen, darunter u.a. Jörg Rockenbauch, legt Gerber Supplikation ein. Die Untersuchung wurde schon bei der königlichen Regierung vorgenommen und bei inzwischen erfolgter Wiedereroberung des Herzogtums (1534) auf Herzog Ulrichs Befehl fortgesetzt. Jörg Rockenbauch reicht gegen die vorgebrachten Beschwerden des Gerbers Gegenklage ein.

Enthält u.a.: Theis Gerber zu Esslingen bittet um endliche Entscheidung seiner schon längst anhängig gemachten Klage, worauf jedoch Johann Elias Meichsner, ehemaliger Stadtschreiber von Stuttgart, der indessen bei Markgraf Ernst von Baden[-Durlach] als Sekretär in Dienst getreten ist, um Aufschub der bereits anberaumten Vertagung ansucht, November 1544 
Nr. 1-39 1533-1541, 1544 
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H 54 Bü 39Archivalieneinheit
Niederschrift des Zeugenverhörs im Prozess des Bauernhauptmanns Theis Gerber, verfasst vom Kommissar Bernhard Kaiser (Bernhart Kaißer), Stadtschreiber zu Vaihingen, Teil I 
Enthält u.a.: Die Wahl Gerbers zum Hauptmann und sein Auftrag, fol. 12v-13r; Zeugenliste, womit die Beklagten von Stuttgart ihre Schirm mit lebendiger Kundschaft zu beweisen verhoffend, fol. 22-24v; 59 Fragstücke und Artikel fol. 26-36r; Aussage Matern Feuerbacher, Küchenmeister zu Pforzheim [ehemaliger Bauernhauptmann], fol. 147-151; Aussage Martin Rüttel fol. 182v-189r, Liste Zeugen über Befragung der Additionalartikel, fol. 208 
gebunden, fol. 1-229 22. März 1539, puliziert 26. April 1541 
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H 54 Bü 40Archivalieneinheit
Niederschrift des Zeugenverhörs im Prozess des Bauernhauptmanns Theis Gerber, verfasst vom Kommissar Bernhard Kaiser (Bernhart Kaißer), Stadtschreiber zu Vaihingen, Teil II 
Enthält u.a.: Liste der vernommenen Zeugen, fol. 21r-27r 
gebunden, fol. 1-527 22. März 1539, puliziert 26. April 1541 
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H 54 Bü 41Archivalieneinheit
Vermischte Akten, Nachtrag: u.a. Reisewarnung an den Erzherzog Ferdinand vor Herzog Ulrich; Kundschaften über Herzog Ulrich; Mömpelgarder Bauern in Burgund; Entschädigungen aus dem Bauernaufruhr, Neue Unruhen im Jahr 1526 
Nr. 1-14 1522-1526 
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H 54 Bü 42Archivalieneinheit
Vermischte Akten, Nachtrag: Nachforderung rückständiger Entschädigungsgelder der Gebrüder Sebastian und Ulrich Grafen von Helfenstein an Stadt und Amt Weinsberg, 1557-1560 
Bemerkung von Günzler als Nota in der Akte Bü 42:

Als Nachkommen des im Bauernkrieg zu Weinsberg getöteten Grafen Ludwig Helferich Graf von Helfenstein machen die Gebrüder Sebastian und Ulrich Grafen von Helfenstein Nachforderungen aus noch rückständigen Entschädigungsgelder gegenüber mehreren Bürgern aus Stadt und Amt Weinsberg vor den Landforstmeister und Räte zu Stuttgart geltend. Die Entschädigungssumme von 4.500 fl, die an Ludwig Helferichs Sohn Maximilian und Witwe Margaretha von dem Vermögen der ausgetretenen Weinsberger, die an der Tat beteiligt waren, hätten bezahlt werden sollen, konnte in Ermangelung an Käufern, die die Güter in bar hätten bezahlen sollen, nicht aufgebracht werden. Die konfiszierten Güter wurden den Anverwandten der Hingerichteten oder ausgetretenen Tätern zur Benutzung überlassen und mit diesen eine zielweise Bezahlung vereinbart, die auch bis 1534 geleistet wurden. Der Betrag wurde von den Ortsvorstehern in Stadt und Amt alljährlich eingezogen. Die Ansprüche der Helfensteinische Familie hierbei etwas über die Hälfte befriedigt.
Im Jahre 1534 gingen bei Herzog Ulrich Beschwerden ein, dass bei der gegen die angeblichen Täter erkannten Konfiskation nur summarisch gehandelt und manche Unschuldige mit Konfiskation belegt worden seien. Diese Zielzahlung waren an die Graf Helfensteinische Familie sistiert worden. Die erst im Jahr 1557 anhängig gemachten Nachforderung der Gebrüder Sebastian und Ulrich Grafen von Helfenstein wird bis zur Einreichung einer förmlichen Klage und Beweis, welche Güter in Specie ihnen verschrieben und wer solche derzeit besaß, abgewiesen.
Die Kläger prüfen eine schedulam appellationis an das Reichskammergericht, wiewohl diese nicht intra terminum fatalem übergeben wird. Dennoch zeigen sich die Weinsberger aus Furcht vor einem Kammgerichtsprozess und der damit einhergehenden Kosten vergleichsbereit. Herzog Christoph von Württemberg gibt hingegen den Beklagten unter dem 5. Juli 1560 zu erkennen, dass sie mit den Vergleichsanerbitten "in Gemach tun" und abwarten sollen, ob die Klage beim Reichskammergericht auch wirlich anhängig gemacht wird, was auch tatsächlich unterblieb.

Enthält u.a.: Hilfsgesuch Weinsberg an Herzog Christoph von Württemberg, 3. September 1557 mit Anlagen Kopie des Vertrages über die Entschädigungssumme von 4.500 fl , 14. März 1527 und Quittungsbelege über Zahlungen 1527-1557 
1527; 1557-1560 
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