Findbuch B 556 hsymbol
Sammlung Saulgau
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5 Einträge
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B 556 h U 1Archivalieneinheit
Ulm, 1485 Januar 8 
Frater Emericus de Kemel des Ordens der minderen Brüder, päpstlicher Nuntius und Kommissar, absolviert im Namen des Papstes die Klosterfrauen des 3. Ordens des hl. Franziskus, und unter diesen die Schwestern zu Saulgau, von der Exkommunikation, in die sie wegen Vergehens gegen päpstliche Verordnungen geraten waren. 
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{B 556 h U 2 und 4}Archivalieneinheit
Augsburg, 1530 November 14 
Kaiser Karl V. bestätigt den Klöstern der Konventualen des Franziskanerordens alle ihre bisherigen Privilegien, eximiert sie von weltlicher Gewalt und Jurisdiktion, von bürgerlichen Steuern und Abgaben, bestätigt ihnen das Recht auf eigenes Begräbnis, Gericht und ungehinderte Religionsausübung, belegt alle, die diesem Schutzbrief zuwiderhandeln, mit einer Pön von 100 M lötigen Goldes, je zur Hälfte zugunsten der kaiserlichen Kammer und des Ordens, und beruft zu ihrem Schutz als Exekutoren und Handhaber die Kurfürsten von Mainz, Trier, Köln und Pfalz, den Erzherzog von Österreich, die Herzöge von Nieder- und Oberbayern, die Bischöfe von Straßburg und Augsburg. 
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B 556 h U 2Archivalieneinheit
Regensburg, 1623 März 11 
Kaiser Ferdinand II. konfirmiert auf die ihm im Namen des Provinzials des Franziskanerordens, Johannes Hugolinus Kneiff, Dr. der hl. Schrift, vorgetragene Bitte des Melchior Breitter, Provinzialvikar der oberdeutschen Ordensprovinz, das dem Orden verliehene, im Wortlaut inserierte (s. Regest) Privileg von Kaiser Karl V. von 1530 November 14, nachdem auch Kaiser Matthias eine solche Bestätigung gegeben hatte, und gebietet allen weltlichen und geistlichen Obrigkeiten, die Ordensleute weder in der Ausübung ihrer Religion, im Besitz und in der Verwaltung ihrer Güter und bei der Annahme junger Ordensleute an Stelle Verstorbener zu behindern, noch das Eindringen von Predigern der neuen Religion in die Frauenklöster zu gestatten. 
Papier 
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B 556 h U 3Archivalieneinheit
1696 Februar 22 
Die Erben des Christian Hepp verkaufen mit Konsens von Bürgermeister und Rat der oberösterreichischen Stadt Saulgau (Saulgen) um 300 fl Reichs- und Landeswährung an Mutter und Konvent des Gotteshauses St. Elisabeth ihre zwischen Marx Bawmaister und Bartholome Brändle und am Gotteshaus gelegene Behausung samt Dunglege, soweit die Dachtraufe reicht, um darauf Gott und der Jungfrau Maria zu Ehren ein Kirchlein zu bauen. Die Stadt befreit das Grundstück gegen eine von der Kaufsumme in Abzug gebrachte Ablösungssumme von 150 fl von allen Steuern, Wachtdiensten und weltlichen Beschwerden.

Nachsatz, daß Bürgermeister und Rat der Mutter und dem Konvent die bürgerliche Freiheit geben, Branntwein zu brennen, Bier zu sieden, Wachs zu machen und zu verkaufen, und sie gegen empfangene 60 fl von den Steuerdiensten freisprechen.
 
Pergament - Ausfertigung 
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B 556 h U 4Archivalieneinheit
Wien, 1712 Juni 8 
Kaiser Karl VI. bestätigt und erneuert auf Bitte des Hyacinthus Pfiester, Ordensprovinzials der Franziskaner-Konventualen oberdeutschen Provinz, das schon von seinem Vater, Kaiser Leopold I. bestätigte, im Wortlaut inserierte Privileg Kaiser Karl V. von 1530 November 14, verbietet, in die Frauenklöster Prädikanten anderer Religion einzusetzen und die Ordensleute in der Ausübung ihrer Religion, in der Verwaltung und im Besitz ihrer Güter und bei der Aufnahme junger Ordensleute an Stelle Verstorbener zu behindern. 
6 Bl. - Papier - Abschrift 
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