Die Grafen Ulrich, Eberhard d. Ä., Eberhard d. J. und Heinrich von Württemberg verabreden, um eine weitere Trennung des Lands zu verhüten, dass die Linien Ulrichs und Eberhards d. Ä. beim Aussterben der einen sich gegenseitig beerben, dass Heinricht mit der Grafschaft Mömpelgard und der Herrschaft Horburg nebst Zugehör abgefertigt werde, für welche beiden letzeren Eberhard d. Ä. 40000 fl., die Ämter Wildberg und Bulach, den Schirm über Kloster Reuthin und Ulrichs Anteil an Sulz erhalten solle, ferner dass alda Linien den Grafen von Württemberg-Mömpelgard und ein gemeinsames Wappen führen wollen |