Graf Eberhard verweist seine Gemahlin mit Heimsteuer und Widerlage auf Herrenberg mit zugehörigen Orten und für den Fall, dass deren Einkünfte nicht die Summe von 2000 fl. erreichen auf Tübingen, sowie wegen der Morgengabe von 7000 fl. mit dem Zins von 350 fl. auf Burg Entringen und im Notfall auf Breitenholz.
Markgraf Rudolf von Mantua nimmt im Namen seiner Schwester Barbara zu Herrenberg von den Vertretern der ihr zugewiesenen Städte und Orte die Huldigung ein.
Schreiben des Bischofs Ludwig von Mantua, Bruder der Barbara, an seine Schwester und seinen Schwager Eberhard im Barte, betreffend namentlich Fürbitte um Erlangung des Kardinalats, sowie Gonzaga'sche Familienangelegenheiten.
Markgraf Franz Gonzaga von Mantua bevollmächtigt den Dr. Johann Franz de Pescheria zur Vertretung in allen Streitigkeiten, besonders gegen die Erben des Herzogs Eberhard I. und seiner Gemahlin Barbara.
Ludwig Gonzaga, Bischof von Mantua, bescheinigt den Empfang des 1. Zieles von der ihn treffenenden Erbschaft der Herzogin Barbara, den Betrag von 2166 1/2 fl. 4 Schilling 8 Heller.
Herzog Albrecht von Bayern entscheidet den Erbschaftsstreit zwischen der Familie Gonzaga und Herzog Ulrich von Württemberg über den Nachlass der Herzogin Barbara.
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