Graf Heinrich setzt seiner Gemahlin Eva von Salm, die er ohne Ehesteuer zur Gemahlin genommen, 500 fl. Gült zu Reichenweier und den Sitz daselbst als Wittum aussowie für den fall seines Ablebens 500 fl. statt der fahrenden Habe.
Graf Heinrich setzt der Gräfin Eva von Salm, mit der er sich tags zuvor vermählt, eine Morgengabe von jährlich 50 fl. aus den Einkünften von Reichenweier aus.
Graf Georg von Württemberg bittet den württembergischen Statthalter Wilhelm Truchsess von Waldburg, den Schaffner zu Reichenweier anzuweisen, ihm die seiner verstorbenen Mutter noch schuldigen 648 fl. auszubezahlen.
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