Graf Heinrich von Württemberg verschreibt seiner Gemahlin Else, geb. Gräfin von Bitsch, 500 fl. Zins aus der Herrschaft Reichenweier und den Sitz in seinem Hof daselbst.
Graf Simon Wecker von Zweibrücken und seine Gemahlin Else von Lichtenberg verschreiben ihrer Tochter Else 2000 fl. Erbe mit Vorbehalt weiterer Ansprüche für den Fall des Aussterbens des zweibrückischen Mannesstammes.
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