Erzherzog Albrecht von Österreich verweist seine Gemahlin Mechthild, da sie 30000 fl. nicht bar mitgebracht, sondern auf Böblingen und Sindelfingen stehen hat, und desweitern 13000 fl. angewiesen sind, mit + 3000 fl., der zweiten Hälfte von Heimsteuer und Widerlegung, auf die Herrschaft Hohenberg namlich Burgstall Hohenberg, Schloss Wehingen, Schloss Rottenberg ob der Stadt Rottenberg, Burg Rottenburg in der Stadt, die Stadt selbst, die Stadt Ehingen, Burg und Stadt Horb, Stadt Schömberg, Stadt Binsdorf mit allem Zugehör sowie mit den 10000 fl. Morgengabe auf die Dörfer Hirschau und Wurmlingen; zugleich verspricht er ihr, dass sie 4000 fl. zu einem Seelgerät verwenden darf, dass ihr die 30000 fl., wenn Böblingen und Sindelfingen von Württemberg eingelöst werden, gleichfalls von ihm widerlegt werden sollen und dass Haigerloch ihr Leben lang in ihrem Pfandbesitze bleiben solle. |