Zwei Notare beurkunden, daß der Hofmeister Graf Eberhards d. J. dessen Siegel dem älteren Grafen abverlangt, dieser sich dessen geweigert und zugleich gegen die Anfertigung neuer Verwahrung eingelegt habe.
Vor Notar und Zeugen wird beurkundet, daß die Abgesandten des Grafen Eberhard d. Ä. am 10. Febr. zu Heidelberg vor Graf Eberhard d. J. gegen die Sendung von dessen Hofmeister wegen Siegel Verwahrung eingelegt, aber ausweichende Antwort erhalten haben.
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