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Oberrat: Jüngere Ämterakten (Spezialakten)
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A 213 Bü 51Archivalieneinheit
Abzugsberechnung bei der Vermögensübergabe der Conrad Gailingschen Witwe, wobei an ihren zu Eschenau etablierten Sohn eine Portion gekommen (Besigheim, Hessigheim) 
Qu. 1-2 1757 
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A 213 Bü 52Archivalieneinheit
Dem Caspar Stücklin [auch "Stüklen" bzw. "Stückelin"] ersten Ortes wird wegen des mit der Reichsstadt Biberach bestehenden Abzugsvergleichs eine in letzterem Ort angefallene Erbschaft abzugsfrei verabfolgt (Biberach, Blaubeuren, Rottenacker) 
Qu. 1-5 1649 
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A 213 Bü 53Archivalieneinheit
Antrag der Reichsstadt Biberach zur Erneuerung des Abzugsfreiheitsvertrags von 1608, aus Veranlassung der, dem Pfarrer Holz zu Oberholzheim, reichsstädtisch biberachschen Gebiets, in Bietigheim angefallenen Erbschaft (Biberach, Oberholzheim, Bietigheim) 
Qu. 1-13 1776-1777 
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A 213 Bü 54Archivalieneinheit
Dem Oberamt wird ein von ihm übersehener Abzug aus dem nach Pforzheim gezogenen Dürrschen Vermögen einnehmlich in Rechnung gebracht, und demselben überlassen sich bei dem Bürger zu regressieren (Bietigheim) 
Qu. 1-2 1769 
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A 213 Bü 55Archivalieneinheit
Abzugsberechnung von einer ins hohenlohische gehenden Erbschaft, wobei über die Erbsgebührquote durch Vergleich übereingekommen wurde (Bietigheim, Großingersheim) 
Qu. 1-2 1775 
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A 213 Bü 56Archivalieneinheit
Aus der Verlassenschaft des Tobias Ulrich John, welche einem Ausländer, jedoch mit Rückfall an einen Inländer angefallen, wird der Abzug angesetzt (Bietigheim) 
Qu. 1-2 1791 
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A 213 Bü 57Archivalieneinheit
Anbringen und Schreiben an die Reichsstadt Ulm wegen Beschränkung des freien Zugs von wegziehenden Untertanen (Blaubeuren, Ulm) 
Qu. 1-2 1725 
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A 213 Bü 58Archivalieneinheit
Jacob Bauers Ehefrau dritten Ortes wird mit dem Abzugsnachlass aus ihrem väterlichen Vermögen zweiten Ortes abgewiesen, es dürfen aber 27 fl. ungewisse und zum Teil verlorene Aktiva außer der Berechnung gelassen werden (Blaubeuren, Seißen, Reutlingen) 
Qu. 1-3 1754 
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A 213 Bü 59Archivalieneinheit
Die dem Johannes Lang zu Savannah in Georgia ["Georgien"] von seinem Bruder angefallene Erbsportion, welche den Geschwistern zu Blaubeuren geschenkt worden, wird dem Abzug unterworfen (Blaubeuren) 
Qu. 1 1775 
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A 213 Bü 60Archivalieneinheit
Dem Ludwig Lang zu Memmingen wird sowohl von der, bei der Erbsteilung seiner Mutter angefallenen Erbsportion, als von einer ihm schon anno 1767 auf Abschlag elterlicher Vererbung extradierten Summe Abzug angesetzt, hingegen 200 fl., welche er von seiner verstorbenen Mutter noch bei ihren Lebzeiten erhalten, freigelassen (Blaubeuren) 
Qu. 1-2 1778 
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A 213 Bü 61Archivalieneinheit
Aus der Verlassenschaft der Maria Thomas fiel 6 Ausländern je 15 Gulden, 4 Kreuzer und 2 1/9 Pfennige, im Ganzen 90 fl. 25 Kr. 4 Pf. an. Die Thomas hätte diese lebenslänglich zu nießen [siehe Glossar "Nießbrauch"] gehabt, die Erben akkordierten aber auf sogleich bar zu bezahlende 45 fl. 12 Kr., jedoch wurde der Abzug nach dem Teilungscalculo von 90 fl. 25 Kr. berechnet (Blaubeuren, Markbronn) 
Qu. 1 1778 
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A 213 Bü 62Archivalieneinheit
Dem Abraham Schmid zu Straßburg darf an dem ihm angefallenen elterliche Vermögen das angeblich darunter begriffene Heiratsgut bei dem Abzug nur insofern abgezogen werden, wenn er nachweist, dass es ihm versprochen war (Böblingen, Magstadt) 
Qu. 1 1759 
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A 213 Bü 63Archivalieneinheit
Das von dem in zweitem Ort verstorbenen Müllerknecht Michael Antoni Roth aus der Schweiz hinterlassene, in seiner Dienstzeit erworbene Vermögen wird bei der Ausfolge an seine Verwandten in der Schweiz mit Abzug belegt (Böblingen, Döffingen) 
Qu. 1-2 1769 
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A 213 Bü 64Archivalieneinheit
Dem Simon und Salomon Huber im Nassau-Saarbrückischen wird von ihrem mütterlichen Vermögen der berechnete Abzug nicht auf einmal, sondern von den jedesmal verfallenen Zielern ["Hauszieler" = Raten für Hauskauf] nach und nach abgezogen (Böblingen, Magstadt ["Magstatt"]) 
Qu. 1-3 1783 
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A 213 Bü 65Archivalieneinheit
Zusammentrag einiger Resolutionen in Beziehung auf die Abzugsverhältnisse von Bönnigheim (Bönnigheim) 
Qu. 1 1611-1649. 1650-1665. 
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A 213 Bü 66Archivalieneinheit
Belehrung des Vogtamts Leonberg, dass man mit Kurmainz der Stadt Bönnigheim halber wegen des Abzugs verglichen sei (Bönnigheim) 
Qu. 1 1754 
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A 213 Bü 67Archivalieneinheit
Die Abzugsbefreiung der Bürgerskinder in der Herrschaft Bönnigheim von den von ihren Eltern zu beziehenden Erbschaften, wenn sie sich auch auswärts etablieren (Bönnigheim) 
Qu. 1-2 1790 
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A 213 Bü 68Archivalieneinheit
Der Ort Cleebronn ist nach erfolgter Inkorporation aus den herzoglichen Landen zwar des census emigrationis [= Nachsteuer] befreit, genießt aber im Ansatz des detractus hereditarii [= Erbschaftsgeld] nicht eine gleichmäßige Befreiung (Bönnigheim, Cleebronn) 
Qu. 1-4 1794 
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A 213 Bü 69Archivalieneinheit
Den Hauslerschen Erben zu Esslingen und Kaufbeuren wird der Abzug auch von dem Überlass berechnet (und Belehrung des Magistrats zu Esslingen über die Gründe daran) (Bönnigheim, Erligheim) 
Qu. 1-9 1795 
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A 213 Bü 70Archivalieneinheit
Das Oberamt Maulbronn wird belehrt, dass das Generalreskript vom 31. März 1581 des Abzugs halber in manchen Punkten nicht mehr in uso sei ([Groß-]Bottwar) 
Qu. 1-4 (excl. 1 und 2) 1747 
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A 213 Bü 71Archivalieneinheit
Der Tochter des Christoph Gscheidle, Johanna Sophia, Eheweib des Lorenz Stangen, Bürgers und Weingärtners zu Ottmarsheim, Liebensteiner Stabs, wird der Abzug nach dem waisengerichtlichen Anschlag und nicht nach dem Überlass berechnet (Großbottwar) 
Qu. 1-3 1767 
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A 213 Bü 72Archivalieneinheit
Dem Postsekretär Kuhn zu Durlach wird, da es die Berichtigung des Abzugs auf den Verkauf der ererbten Güter von 1761-67 ausgesetzt hat, der in dieser Zeit aus der Abzugsquote verfallene Zins berechnet, von einem Abzug aus dem Überlass aber abstrahiert. Zugleich wurde das Oberamt belehrt, dass die Reservatio des Bürgerrechts oder die Bezahlung der Bürgersteuer dem juri detractus [= Erbschaftsgeld], so von extraneis zu beziehen, wenn solche nicht mit herzoglichem Vorwissen geschehen und die Befreiung vom Abzug eindeutig bewilligt wird, nichts präjudizieren könne (Großbottwar) 
Qu. 1-3 1767 
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A 213 Bü 73Archivalieneinheit
Äußerung der Rentkammer, ob man mit Markgraf Georg Friederich zu Brandenburg des Abzugs halber verglichen sei (Brackenheim) 
Qu. 1 1597 
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A 213 Bü 74Archivalieneinheit
Dem Chirurg Johann Georg Bartsch wird der von dem Heiratsgut seiner Ehefrau indebite bezahlte Abzug zurückgegeben; dazu sind verloren gegangene Aktiva, wenn solche bereits tempore mortis apodictiae [= "zum Ende der Beweiskraft"] inexigibel waren, auch aus der Abzugsberechnung zu lassen, dieselben aber aufzunehmen, sofern es wegen dieser noch in dubio gestanden (Brackenheim) 
Qu. 1 1751 
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A 213 Bü 75Archivalieneinheit
Das an Juliane Eßlinger, welche von ihrem ins Ausland gezogenen Vater bei der Großmutter zurückgelassen wurde, von ihrer Großmutter per traditionem gekommene Vermögen, wird dem Abzug nicht unterworfen (Brackenheim, Stetten) 
Qu. 1-2 1768 
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A 213 Bü 76Archivalieneinheit
Das Oberamt ersten Ortes wird wegen indebite angesetzten Abzugs von dem, den beiden im Ausland befindlichen Erbinnen der Magdalena Hofmann schon vor ihrer auswärtigen Verheiratung angefallenen Vermögen, zurechtgewiesen (Brackenheim, Kleingartach) 
Qu. 1 1785 
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A 213 Bü 77Archivalieneinheit
Der Witwe des Pfarrers Sachs wird für ihre mütterliche Erbschaft in Haberschlacht Abzugsfreiheit gewährt; dahingegen soll der Abzug aus der dem Pfarrer Lächelin zu Neipperg angefallenen mütterlichen Erbschaft von Haberschlacht mit Zehn von Hundert bezogen werden [= 10%] (Brackenheim) 
Qu. 1-3 1759 
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A 213 Bü 78Archivalieneinheit
Dem von Freudental (einem Kammerschreibereiort) nach Brackenheim gezogenen Jacob Schilling wird an dem schuldigen census emigrationis die Hälfte nachgelassen (Brackenheim, Stetten) 
Qu. 1 1796 
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A 213 Bü 79Archivalieneinheit
Der mit Hessen-Hanau-Lichtenberg (Regierung in Buchsweiler) anno 1573 errichtete Abzugsvergleich wurde im Jahr 1745 aufgehoben, weshalb auf den Abzug von der dem Johann Georg Hochberger zu Dettingen, Kirchheimer Oberamts, angefallenen väterlichen Erbschaft beharrt wurde (Buchsweiler) 
Qu. 1-5 1770 
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A 213 Bü 80Archivalieneinheit
Sixt Dörtenbach, Färber, wird, nachdem ihm von Seiten der Regierung und der Stadt mehrfach zugesprochen worden, sein mutmaßlich für das Färbereigeschäft und der Sayn- oder Zehnbundweberei im Lande nachteiliges Wegziehen nach Augsburg aufzugeben, der Wegzug genehmigt (Calw) 
Qu. 1-24 (excl. Qu. 4 + 7) 1644-1646 
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A 213 Bü 81Archivalieneinheit
Die Verlassenschaft der temporär zu Calw sich aufgehaltenen und dort verstorbenen Sibilla Staidler von Durlach wird abzugsfrei an ihre Erben im Ausland verabfolgt (Calw) 
Qu. 1 1692 
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A 213 Bü 82Archivalieneinheit
Michael Heldenmaier [auch "Heldenmayer", "Heldmeier" und "Heldmeyer"], welcher bei seinem Wegzug von Stammheim nach Calw vi statuti localis specialis dem Lagerbuch halber Abzug zu bezahlen gehabt, wird mit seinem Gesuch um Nachlass desselben abgewiesen (Calw, Hirsau, Stammheim) 
Qu. 1-3 1750 und 1761 
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A 213 Bü 83Archivalieneinheit
Die dem Jacob Friederich Schrot zu Tangermünde bei der elterlichen Teilung zugefallene Portion wird mit Abzug belegt (Calw) 
Qu. 1 1776 
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A 213 Bü 84Archivalieneinheit
Von dem der Ehefrau des Christoph Riesen angefallenen und ins Ausland gehenden Vermögen wird der Abzug bezogen (Calw, Altburg) 
Qu. 1 1777 
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A 213 Bü 85Archivalieneinheit
Franz Rau dritten Ortes hat von der ihm in zweitem Ort angefallenen mütterlichen Erbschaft den Abzug nach dem Teilungscalculo zu bezahlen und nach der bisherigen Observanz ist von dem Überlös kein Abzug zu entrichten (Cannstatt, Hofen, Oeffingen) 
Qu. 1-2 1771 
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A 213 Bü 86Archivalieneinheit
Von den Söhnen des Pflegbestandmeiers Jacob Stetter dritten Ortes wird als von katholischen Beisitzern, welche als extraneae angesehen werden, der Abzug von ihrer väterlichen Erbschaft eingezogen (Cannstatt, Hofen, Münster) 
Qu. 1 1738 [nachträglich korrigiert, ursprünglich wohl "1729"] 
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A 213 Bü 87Archivalieneinheit
Von 7 Eimern Wein, welche Christoph Schuler dritten Ortes von seinem Schwiegervater Leiher zweiten Ortes geschenkt erhalten hat, wird kein Abzug berechnet (Cannstatt, Rohracker, Esslingen) 
Qu. 1-2 1781 
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A 213 Bü 89Archivalieneinheit
Abzug von dem Prälat Märklenschen Vermögen aus erstem Ort, welches dem Konsulent Neuendorf zweiten Ortes und Hofgerichtsrat Faulhaber dritten Ortes angefallen ist (Denkendorf, Esslingen, Memmingen) 
Qu. 1-17 1804-1805 
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A 213 Bü 92Archivalieneinheit
Abzugsverhältnisse von Enzberg (Enzberg) 
Qu. 1-16 (excl. 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10) 1684-1721 [nachträglich ergänzt, ursprünglich "1721"] 
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A 213 Bü 93Archivalieneinheit
Abzug der von Gemmingenschen Untertanen in zweitem und drittem Ort (von Gemmingen, Ittlingen, Hornberg) 
Qu. 1-27 1772-1798/1801 [nachträglich korrigiert, ursprünglich "1772-1798"] 
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A 213 Bü 95Archivalieneinheit
Schriften, wonach der Ritterhauptmann von Gemmingen-Guttenberg 15 Prozent Abzug angesetzt und eingezogen, worauf eine Retorsion gegen die von Gemmingenschen Untertanen verfügt wurde (von Gemmingen, Guttenberg) 
Qu. 1-4 1770-1772 
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A 213 Bü 96Archivalieneinheit
Belehrung, dass mit Gemmingen-Rappenau kein Abzugsvergleich bestehe, und in diesem Ort auch der census emigrationis angebracht sei (Gemmingen, Rappenau) 
Qu. 1-2 1800 
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A 213 Bü 100Archivalieneinheit
Da von der Gemeinde Gochsheim eine Freizügigkeit dokumentiert wurde, wird in einem Spezialfall der bereits eingezogene Abzug wieder herausgegeben (Gochsheim) 
Qu. 1-13 (excl. 3-12) 1732 und 1735 
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