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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
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B 522 I U 1288 eArchivalieneinheit
1559 Januar 5 (den funften tag monatz Januarii) 
Oswald Stainhauser zum Melis bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen, ihm und seiner künftigen Ehefrau auf Lebenszeit das Gut zum Melis verliehen hat, das vorher sein Vater +Ulrich Stainhauser innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürften nichts entfremden und die zum Gut gehörenden Wälder nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf nutzen, Eichen und andere fruchttragende ("berendt") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich an Martini entrichten sie an Zins und Hubgült, was Urbare und Rödel des Klosters ausweisen, alles in Ravensburger Maß und Währung. Im Herbst müssen sie für die übliche Entlohnung an den (Boden)See zum Transport von Wein oder sonst Fuhrdienste leisten. Sie zahlen 80 fl Ehrschatz, und zwar bei Verleihung 20 fl und den Rest in Jahresraten von 20 fl. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, auch wenn sie sich mit Leib und Gut dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Oswald Stainhauser zum Melis 
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B 522 I U 1288 fArchivalieneinheit
1559 Januar 22 (den zwenundzwainzigisten tag monats Januarii) 
Klaus Scheffoltz, Bürger zu Altdorf, verkauft Mutter und Schwestern der Klause zu Altdorf (Sammlung) für 210 fl in Münz 3 Juchart Acker im Altdorfer Esch. Je 1 Juchart liegt in der Tellin, im Binninger Esch und im Baienfurter Esch am Mettenbach. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Klaus Scheffoltz, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 1288 gArchivalieneinheit
1559 Februar 2 (auf Uns[e]r Frawen lichtmeß) 
Hans Edel, Bürger zu Altdorf, verkauft Hans Bidermann von Eschach, Bediensteter des Herrn [Hans] Hablützel, Siechmeister im Kloster Weingarten, für 15 lb d einen jährlichen ablösbaren, an Lichtmeß zahlbaren Ewigzins von 15 ß d unter Verpfändung von Haus, Hof und Garten im Toggenried zu Altdorf zwischen den Häusern von Peter Febel und Hans Dreer. Von dem Anwesen gehen jährlich an die Kustorei des Klosters Weingarten 4 ß d, an das Großkelleramt 7 ß d, an die Kirche Unser Frauen in Altdorf 11 ß d, an den Flecken Steuer und Wachtgeld. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Edel, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 1289Archivalieneinheit
1559 Februar 20 (uff montag nach Reminiscere) 
Jakob Sorg von Blitzenreute bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihm und seiner künftigen Frau auf Lebenszeit das Gut in Gambach verliehen hat, daß zuvor Martin Gresser innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berendt") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten, was Urbar und Rödel ausweisen. Im Herbst leisten sie Fuhrdienste mit ihrem Gespann ("meni") für die übliche Entlohnung an den Bodensee, um Wein zu holen, auch an die Weiher und an andere Orte. Der Ehrschatz beträgt 100 fl, davon sind je 50 fl fällig an Pfingsten bzw. an Pfingsten in einem Jahr. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Sorg von Blitzenreute 
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B 522 I U 1290Archivalieneinheit
1559 April 10 (montags nach dem sontag Misericordia domini) 
Anna Felberin von Schlier bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen, ihr und ihrem künftigen Ehemann, wenn er Leibeigener des Klosters ist, auf Lebenszeit ein Gut in Schlier verliehen hat, das zuvor Gorius Negelin innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("börendt") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten an Zins und Hubgült, was Urbar und Rödel ausweisen. Im Herbst leisten sie Fuhrdienste mit ihrem Gespann ("meni") für die übliche Entlohnung an den Bodensee, um Wein zu holen, auch andere Fahrten. Der Ehrschatz beträgt 50 fl, davon sind 10 fl fällig bei Verleihung und der Rest in Jahresraten von 10 fl zu Georgii. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Anna Felberin von Schlier 
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B 522 I U 1291Archivalieneinheit
1559 März 7 (zinstag nach mitfasten) 
Kaspar Vogt und Michel Lamprecht anstelle von Jakob Sautter verkaufen als Dorfpfleger zu Aichach (=Eichen) dem Christoph Sautter daselbst für 20 fl Rechte an der Wiese, die auf dem langen Weg an der Aichgasse gelegen ist. Sie grenzt an das Gut Unserer Frau zu Friedberg, das Kaspar Vogt innehatte, und das Gut des Käufers. Dieser hatte die Wiese vom Abt zu Weingarten gekauft. Die Gemeinde hat darauf das Weiderecht (Trieb und Tratt). Der Käufer kann jetzt über die Wiese frei verfügen, sie bepflanzen, einzäunen und nach Gartenrecht nutzen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kaspar Vogt als Dorfpfleger u.a. zu Aichach (=Eichen) 
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B 522 I U 1292Archivalieneinheit
1559 Juli 6 (dornstag vor Margretha tag) 
Martin Nabholz zu Rotenheusler (=Schafmeier) bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihm und seiner Ehefrau Anna Mayerin auf Lebenszeit das Gut zum Rotenheusler verliehen hat. Der Aussteller hatte es verwirkt, aber es wurde ihm aus Gnade wieder verliehen. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berendt") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten an Zins und Hubgült, was Urbar und Rödel ausweisen. Im Herbst leisten sie Fuhrdienste mit ihrem Gespann ("meni") für die übliche Entlohnung. Der Ehrschatz beträgt 10 fl, davon sind je 5 fl im nächsten bzw. übernächsten März fällig. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Martin Nabholz zu Rotenheusler (=Schafmeier) 
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B 522 I U 1293Archivalieneinheit
1559 Juli 6 (dornstag vor Margretha tag) 
Burkhard Burck zum Stadel (=Stadels) bekennt, daß Prior und Konvent zu Weingarten ihm und seiner künftigen Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, auf Lebenszeit das Gut zum Stadel verliehen haben. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berend") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten an Zins und Hubgült zuhanden des Siechmeisters, was Urbar und Rödel ausweisen. Das Gut fällt dem Siechhaus heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Burkhard Burck zum Stadel (=Stadels) 
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B 522 I U 1294Archivalieneinheit
1559 Juli 6 (dornstag vor Margretha) 
Peter Stainhauser zu Ettenlehen bekennt, daß ihm Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, sein Gut, das er verwirkt hatte, aus Gnaden wieder auf Lebenszeit verliehen hat. Der Beliehene muß es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berendt") Bäume darf er nicht fällen. Jährlich entrichtet er zu Martini bzw. den üblichen Zeiten an Zins und Hubgült, was Urbar und Rödel ausweisen. Im Herbst leistet er Fuhrdienste mit einem Gespann ("meni") für die übliche Entlohnung. Der Ehrschatz beträgt 8 fl, davon sind je 4 fl zum nächsten bzw. übernächsten Martinitag fällig. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Peter Stainhauser zu Ettenlehen 
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B 522 I U 1295Archivalieneinheit
1559 Juli 18 (den achzechenden tag des monnats Julii) 
Uriel Seybolt und Ehefrau Magdalena Thomeni, Bürger zu Leutkirch, verzichten gegenüber ihrem Bruder bzw. Schwager Hans Thoman, Pfarrer in Arnach, für eine bestimmte Summe Geldes auf ihr Erbrecht am väterlichen, mütterlichen oder sonst verwandtschaftlichen Gut. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Uriel Seybolt und Ehefrau Magdalena Thomeni, Bürger zu Leutkirch 
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B 522 I U 1296Archivalieneinheit
Konstanz, 1559 Juli 20 (die vicesima Julii) 
Der Generalvikar des Christophorus [Metzler von Andelberg], Bischof von Konstanz, befiehlt dem Dekan von Isny, den Laurentius Hauser, Priester der Diözese Konstanz, den Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, Inhaber des Präsentationsrechts, als Nachfolger des +Urban Schmelzer zum Kaplan des Leprosenhauses der Stadt Leutkirch ernannt hat, nach Ableistung des Treue- und Gehorsamseids in seine Pfründe einzusetzen. Unterschrift Notar Erasmus Lang; Rückvermerk Dr. iur. utr. Theodericus Greyß, vicarius. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Der Generalvikar des Christophorus [Metzler von Andelberg], Bischof von Konstanz 
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B 522 I U 1297Archivalieneinheit
1559 August 10 (auf sanct Lorentzen des hailigen marterers tag) 
Elisabetha Inselerin bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihr als Kollator und Lehenherr der Hl. Dreifaltigkeitspfründe in der Kirche Unserer lieben Frau zu Ravensburg auf Lebenszeit die Mühle und das Gut der Pfründe in Krummensbach verliehen hat. Die Beliehene muß Mühle und Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie darf nichts entfremden. Jährlich entrichtet sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten dem jeweiligen Inhaber der Pfründe an Zins und Hubgült 6 lb 10 ß d, 1 Scheffel Kernen, 8 Herbsthühner, 100 Eier, 4 Fasnachthennen, alles in Ravensburger Maß und Währung. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Mit dem von ihr gekauften Mühlgeschirr "und gezeug" kann die Ausstellerin verfahren wie sie will, auch verbleibt es ihren Erben nach ihrem Tod. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Elisabetha Inselerin 
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B 522 I U 1298Archivalieneinheit
1559 August 21 (montag vor sant Bartholomeus tag) 
Jörg Rütler zu Schlier bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihm und seiner künftigen Frau auf Lebenszeit ein Gut in Schlier verliehen hat. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berendt") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten an Zins und Hubgült, was Urbar und Rödel ausweisen. Der Ehrschatz beträgt 20 fl, davon sind 5 zu Martini zahlbar und der Rest in Jahresraten von 5 fl. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jörg Rütler zu Schlier 
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B 522 I U 1299Archivalieneinheit
1559 November 13 (am montag nach sant Martins des hailigen bischoffs tag) 
Ruprecht Reichlin von Meldegg, Administrator der Propstei Hofen und Konventual zu Weingarten, verleiht mit Zustimmung von Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, Hans Krembel ("Khrembel") von Wiggenhausen und seiner Ehefrau Anna Zererin auf Lebenszeit das Gut in Wiggenhausen, das zuvor sein Vater +Hans Khrembel innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("perhaft") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten an Zins und Hubgült 4 lb d, 6 Scheffel Vesen, 3 Scheffel und 1 Strichen Hafer, 4 Hühner, 100 Eier, ferner 14 Imi Kernen, 1 Viertel Hafer, 7 ß d, 2 Fasnachthennen als Vogtrecht nach Hofen. Nach dem Tod eines Propstes oder Lehenträgers muß das Gut mit 2 fl rh neu empfangen werden. Die Beliehenen sollen nicht in die Ungenossame heiraten, auch dem Propst nicht flüchtig oder ungehorsam werden. Diesfalls sowie bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte zurüchgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Ruprecht Reichlin von Meldegg, Administrator der Propstei Hofen und Konventual zu Weingarten 
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B 522 I U 1300Archivalieneinheit
1560 Januar 17 (auf den sibenzehenden tag Januarii) 
Ambrosius Schepperlin zu Warthausen bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihm und seiner Ehefrau Agatha Kesenheimerin von Waldhausen auf Lebenszeit das sogenannte Kreuzlinger Gut in (Ober-)Waldhausen verliehen hat. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berendt") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten an Zins und Hubgült, was Urbar und Rödel ausweisen. Im Herbst leisten sie auf Anforderung Fuhrdienste an den Bodensee oder anderswohin gegen übliche Entlohnung. Der bei Verleihung fällige Ehrschatz beträgt 10 fl. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Ambrosius Schepperlin zu Warthausen 
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B 522 I U 1301Archivalieneinheit
1560 Januar 25 (uf sant Pauls bekherung tag) 
Hans Edel, Bürger zu Altdorf, verkauft Hans Sterck, Bürger und Pfleger der armen Sondersiechen zu Altdorf, für 10 lb d einen jährlichen, an Lichtmeß zahlbaren ablösbaren Ewigzins von 10 ß d Landswährung aus seinem Haus und Garten in Altdorf im Toggenried ("Tuckhenriedt") zwischen den Häusern von Hans Dreer und Martin Edel. Davon gehen an das Kloster Weingarten 4 ß d, an die Pfarrkirche in Altdorf 7 ß d und an den Flecken Steuer und Wacht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Edel, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 1302Archivalieneinheit
1560 März 11 (montag nach dem sontag Reminiscere) 
Konrad Spon zu Ergetsweiler bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihm und seiner Ehefrau auf Lebenszeit ein Gut in Ergetsweiler verliehen hat, das zuvor Kaspar Sorg innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berende") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten an Zins und Hubgült, was Urbar und Rödel ausweisen. Im Herbst leisten sie auf Anforderung Fuhrdienste an den Bodensee oder anderswohin gegen übliche Entlohnung. Der Ehrschatz beträgt 150 fl. Er ist teils bei Verleihung, teils zu Fristen zu entrichten, die der Großkeller festsetzt. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Spon zu Ergetsweiler 
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B 522 I U 1303Archivalieneinheit
1560 März 18 (montag nach Oculi in der vasten) 
Othmar Clein von Stuben bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen, ihm und seiner Ehefrau Magdalena Kernin auf Lebenszeit ein Drittel am Hof und Gut in Stuben verliehen hat, das zuvor Pauli Clein innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berendt") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten an Zins und Hubgült, was Urbar und Rödel ausweisen. An Hubgült und alten Restanzen sind jährlich zu leisten je 1 Scheffel Vesen und Hafer, 12 ß d, 4 Hühner, 1 Fasnachthenne, 60 Eier. Im Herbst leisten sie auf Anforderung Fuhrdienste an den Bodensee oder anderswohin gegen übliche Entlohnung. Der Ehrschatz beträgt 30 fl. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Othmar Clein von Stuben 
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B 522 I U 1304Archivalieneinheit
1560 März 23 (am dreyundtzwainzigisten tag des monnats Marcy) 
Hans Denzel im Grund verkauft Jakob Stainhauser zum Neggenfurt (=Neckenfurt) für 100 lb d einen jährlichen ablösbaren, zu Martini zahlbaren Ewigzins von 5 lb d Landswährung aus seinem Gut im Grund, das er teilweise von Martin Zürn ("Zyrn") und Adam Vogler gekauft hat. Aus dem Gut gehen der Zehnte und 2 Streichen Hafer Waldkorn nach Ravensburg. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Denzel im Grund 
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B 522 I U 1305Archivalieneinheit
1560 April 1 (auf montag nach dem sontag Judica) 
Bastian Musch zum Hochenberg (=Hochberg) bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihm und seiner Ehefrau Agatha Breislini auf Lebenszeit das Gut zum Hochenberg verliehen hat, das zuvor Thomas Felber innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berendt") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten an Zins und Hubgült, was Urbar und Rödel ausweisen. Im Herbst leisten sie auf Anforderung Fuhrdienste an den Bodensee oder anderswohin gegen übliche Entlohnung. Der Ehrschatz beträgt 40 fl, die nach Anordnung des Großkellers gezahlt werden. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Bastian Musch zum Hochenberg (=Hochberg) 
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B 522 I U 1306Archivalieneinheit
1560 April 1 (auf montag nach dem sontag Judica in der fasten) 
Bastion Lang von Stuben bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihm und einem seiner Kinder, das dem Abt am angenehmsten ist, auf Lebenszeit das Gut in Stuben verliehen hat. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berende") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten an Zins und Hubgült, was Urbar und Rödel ausweisen. Im Herbst leisten sie auf Anforderung Fuhrdienste an den Bodensee oder anderswohin gegen übliche Entlohnung. Der Ehrschatz beträgt 50 fl. Davon sind 20 zu Martini fällig, der Rest ist in Jahresraten von je 10 fl, ebenfalls an Martini, zu bezahlen. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Bastion Lang von Stuben 
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B 522 I U 1307Archivalieneinheit
1560 April 29 (montag nach Misericordia domini) 
Endris Ailinger zu Fronhofen bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihm und seiner Ehefrau Anna Pfeifferin auf Lebenszeit die Hälfte der Badstube in Fronhofen verliehen hat. Dazu gehören auch 9 Juchart Acker und 2 Mahd Wiese sowie die Äcker, die aus des Jörgen Gut in Ergetsweiler ("Ehrentschweyler") genommen wurde. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berendt") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten an Zins und Hubgült 7 lb d und 3 Scheffel beiderlei Korns ausweislich von Urbar und Rödel, alles in Ravensburger Maß und Währung. Im Herbst leisten sie auf Anforderung Fuhrdienste an den Bodensee oder anderswohin gegen übliche Entlohnung. Der Ehrschatz beträgt 40 fl. Davon sind 20 bei Verleihung fällig und jeweils 10 an Martini und Georgii. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Endris Ailinger zu Fronhofen 
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B 522 I U 1308Archivalieneinheit
1560 Mai 27 (montag nach dem sontag Exaudi) 
Kaspar Mener zum Megenberg (=Eggenberg), bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihm und seiner künftigen Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, auf Lebenszeit das Gut zum Megenberg verliehen hat. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berendt") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten Zins und Hubgült ausweislich von Urbar und Rödel, alles in Ravensburger Maß und Währung. Im Herbst leisten sie auf Anforderung Fuhrdienste an den Bodensee oder anderswohin gegen übliche Entlohnung. Der Ehrschatz beträgt 50 fl. Davon sind 20 bei Verleihung fällig, dann an Martini 10 fl und an Georgii 20 fl. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Kaspar Mener zum Megenberg (=Eggenberg) 
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B 522 I U 1309Archivalieneinheit
1560 Juni 17 (montags nach Viti) 
Gerwig Blarer, Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, verleiht Michel Greggenhofer und Ehefrau Margretha Dentzlerin auf Lebenszeit das Häuslein in Waldhausen ("Waltahausen"), das er auf eigene Kosten neulich gebaut hat. Die Beliehenen müssen Haus und Hofstatt persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Jährlich entrichten sie zu Martini 15 ß d Ravensburger Währung. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gerwig Blarer, Abt zu Weingarten und Ochsenhausen 
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B 522 I U 1310Archivalieneinheit
1560 Juni 28 (am achtundzwainzigisten thag des monnats Juny) 
Paulin Mayer zu Edensbach und Ehefrau Ursula Bremerin bekennen, daß Georg Kleckler, Verwalter des Landgerichts und Landschreiber in obern und niedern Schwaben ihnen auf Lebenszeit Hof und Gut in Edensbach verliehen hat. Dazu gehören 46 Jucharten Acker, 3 Jucharten Holz, 5 Mannsmahd Wieswachs. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nur eine Feuerstelle unterhalten, keine Hausleute aufnehmen und nichts entfremden. Vom Wald dürfen sie nichts verkaufen, Holz dürfen sie nur als Bau-, Brenn- und Pflugholz verwenden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Hubgeld 6 Scheffel Hafer und 14 fl Ravensburger Maßes und Währung, ferner 1 Henne, 8 Hühner und 150 Eier. Der Hof fällt heim im Todesfall sowie bei Verletzung der Leihebedingungen, namentlich wenn die jährlich zu pflanzenden drei fruchttragenden ("berend") Bäume nicht gesetzt werden. Er muß dann mit Mist, Stroh und anderem zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Bürgschaft leistet Hans Paur zu Edensbach, Schwiegersohn der Aussteller. 
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Aussteller: Paulin Mayer zu Edensbach und Ehefrau Ursula Bremerin 
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B 522 I U 1311Archivalieneinheit
1560 Juni 28 (am achtundzwainzigisten tag des monnats Juny) 
Georg Kleckler, Verwalter des Landgerichts und Landschreiber in obern und niedern Schwaben, verleiht Paulin Mayer zu Edensbach und Ehefrau Ursula Bremerin auf Lebenszeit Hof und Gut in Edensbach mit 46 Jucharten Acker, 3 Jucharten Holz und 5 Mannsmahd Wiese. Der Aussteller hat den Hof vor kurzem von den Beliehenen gekauft. Leihebedingungen im übrigen wie in der vorigen Urkunde (Revers). 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg Kleckler, Verwalter des Landgerichts und Landschreiber in obern und niedern Schwaben 
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B 522 I U 1312Archivalieneinheit
1560 August 12 (montag nach Laurenty) 
Thomas Füssinger zum Luß bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihm und seiner Ehefrau Brigitta Kratzerin auf Lebenszeit das Gut zum Luß verliehen hat. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berende") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült die alte Korngült und an Geld 1 lb 5 ß d ausweislich von Urbar und Rödel, alles in Ravensburger Maß und Währung. Im Herbst leisten sie auf Anforderung Fuhrdienste an den Bodensee oder anderswohin gegen übliche Entlohnung. Der Ehrschatz beträgt 40 fl, bei Verleihung fällig. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Thomas Füssinger zum Luß 
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B 522 I U 1313Archivalieneinheit
1560 August 19 (auf den neunzechenden tag Augusti) 
Michel Raufeisen zum Vischer vor dem Wald in der Herrschaft Waldburg und Ehefrau Anna Mayerin übergeben Paulin Mayer zum "Nehern Edenspach" (=Edensbach), ihrem Bruder und Schwager, den vor einigen Jahren für 80 lb h Landswährung verkauften väterlichen und mütterlichen Erbteil der Anna Mayerin am Gut zu Edensbach, das der Bruder innehat. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Michel Raufeisen zum Vischer vor dem Wald in der Herrschaft Waldburg und Ehefrau Anna Mayerin 
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B 522 I U 1314Archivalieneinheit
1560 August 19 (auf den neunzechenden tag Augusti) 
Georg Bremer zu Steinach und Ehefrau Helena Mayrin verkaufen Paulin Mayr zum "Nehern Edenspach", ihrem Schwager und Bruder, für 125 fl in Münz den väterlichen und mütterlichen Erbteil am Gut zu Edensbach, das Mayr dort besitzt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg Bremer zu Steinach und Ehefrau Helena Mayrin 
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B 522 I U 1315Archivalieneinheit
1560 September 9 (montag den neundten tag Septembris) 
Veit Regenherr von (Ober-)Waldhausen bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen, ihm und seiner künftigen Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, auf Lebenszeit ein Gut in (Ober-)Waldhausen verliehen hat. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berendt") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini, was Urbar und Rödel des Klosters ausweisen. Im Herbst leisten sie auf Anforderung Fuhrdienste an den Bodensee oder anderswohin gegen übliche Entlohnung. Der Ehrschatz beträgt 10 fl, fällig bei Verleihung. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Veit Regenherr von (Ober-)Waldhausen 
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B 522 I U 1316Archivalieneinheit
1560 November 14 (donnerstag nach sant Martins des hayligen bischoffs tag) 
Jerg Heuß zum Heißen vorm Wald verkauft seinem Bruder Hans Heuß zum Gerisbrunnen (=Gehlisbronnen) genannt zum Neuschul (=Neuschel) in der Herrschaft Waldburg für 10 fl in Münz den Waldacker "die vier herpst tag" zwischen den Äckern Hans Enkels auf dem Frankenberg und Bernhard Stadlers von Waldburg gelegen, auch an den Acker des Käufers und die Landstraße ob der "Kalch staig" grenzend. Das Kloster Weingarten hat dort den Zehnten. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jerg Heiß oder Heuß zum Heißen 
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B 522 I U 1317Archivalieneinheit
1560 November 24 (am vierundzwainzigisten sontag des monnats Novembris) 
Konrad Stadler zu Leibishaus ("Liubatzhaus", Lubishaus=Boschen) in der Pfarrei Karsee verkauft Barbara Würtin in Krumbach für 100 lb d Landswährung einen jährlichen Zins von 5 lb d aus dem Gut Leibishaus. Davon gehen an das Schloß Waldburg 3 Scheffel Hafer und 11 ß h jährlicher Zins auf St. Martin. Nach Rückvermerk löste Abt Georg [Wegelin] von Weingarten am 25. Februar [15]89 als Eigentümer des verpfändeten Hofs das Kapital ab bei Ursula Klecklerin, geb. Schultheiß zu Ravensburg. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Stadler zu Leibishaus in der Pfarrei Karsee 
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B 522 I U 1318Archivalieneinheit
1561 Februar 18 (denn acht zehenden Februarii) 
Katharina von Freiburg geb. Reichlin von Meldegg, Witwe des Ritters Hans von Freiburg, schließt mit Zustimmung ihres Sohns und Vogts Lutz von Freiburg, Bürgermeister zu Memmingen, namens der Jungfrau Agnes Stebenhaber, ihrer Enkelin aus der Ehe der Verena Stebenhaberin, ihrer Tochter, und des Onophrius Stebenhaber zu Überlingen, einen Ehevertrag mit Hans von Harteneck. Auf seiten der Braut wirken an dem Geschäft mit Christoph Betz d.J., Stadtammann, Dr. iur. Gallin Hager, Hans Schultheiß, des Rats, alle Bürger zu Überlingen, auf seiten des Bräutigams Macharius Vogt zu (Radolf-)Zell und Haug von Harteneck. Katharina von Freiburg gibt ihrer Enkelin neben einem Voraus an Bettgewand, Kleidung, Schmuck und anderem als Heiratsgut 1000 fl rh in Münz, weil der Vater ihr zur Zeit kein Heiratsgut geben kann. Das Geld wird auf das großmütterliche Erbe angerechnet. Harteneck gibt der Braut als Widerlegung 800 fl rh sowie 200 fl als Morgengabe. Wenn Harteneck vor der Stebenhaberin ohne nachgelassene Kinder stirbt, bekommt sie die Heimsteuer von 1000 fl, ihre Kleidung und die Hälfte der Fahrnis, ferner 500 fl von seinem Gut und die Morgengabe. Der Rest des Vermögens des Ehemanns fällt an seine Verwandtschaft. Stirbt die Frau zuerst ohne Kinder, bekommt wiederum Mann die Hälfte der Fahrnis und von dem Frauengut 500 fl. Es folgen erbrechtliche Bestimmungen für den Fall, daß beim Tod eines Ehegatten Kinder vorhanden sind, Befugnisse der Witwe und Vormünder, Erziehung der Kinder, Wiederverheiratung des überlebenden Ehepartners u.a.m. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Katharina von Freiburg geb. Reichlin von Meldegg u.a. 
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B 522 I U 1319Archivalieneinheit
1561 März 3 (montag nach dem sontag Reminiscere) 
Enderas Ailinger von Ergetsweiler bekennt, daß Prior und Konvent zu Weingarten ihm und seiner Ehefrau Anna Pfeifferin auf Lebenszeit ein Gut in Ergetsweiler verliehen haben. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berendt") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini in das Siechhaus zuhanden des Siechmeisters, was Urbar und Rödel des Klosters ausweisen. Der Ehrschatz beträgt 100 fl. Davon sind fällig bei Verleihung 20 fl, der Rest ist in Jahresraten von 10 fl zu bezahlen. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Enderas Ailinger von Ergetsweiler 
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B 522 I U 1320Archivalieneinheit
1561 März 17 (montag nach mitfasten) 
Konrad Müller, Mitbürger zu Altdorf, verkauft Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, für 70 fl Ravensburger Währung einen jährlichen ablösbaren, zu Mittfasten fälligen Ewigzins von 3 fl 30 Kreuzer unter Verpfändung von Haus, Hof und Garten im Toggenried ("Tockhenrüedt"). Das Anwesen liegt zwischen den Häusern des Melchior Paur und Blesi Sutzlin. Es ist belastet mit einem Zins von 17 ß d für die St. Sebastiansbruderschaft und der gewöhnlichen Steuer und Wacht für den Flecken Altdorf. Haus und Garten sind dem Abt auch verschrieben für 140 fl wegen des Bruders Barthlome Mößlin. Rückvermerk, demzufolge 40 fl Kapital Montag nach Oculi (15. März) 1563 abgelöst wurden in Gegenwart des Sekretärs Christoph Creutzer, des Ammanns Lupperger und Peter Zehenders ("Zechenders"). 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Müller, Mitbürger zu Altdorf 
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B 522 I U 1321Archivalieneinheit
1561 April 8 (zinstag in Osterfeyrtagen) 
Theis Küny von Hitzkofen bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihm erblehensweise folgende Güter verliehen hat: eine halbe Hube zu Hitzkofen, die früher Bastion Glaser innehatte, dazu das Gut genannt das Öl. Der Beliehene muß die Güter in gutem Zustand halten und jährlich zu Martini von der halben Hube 15 1/2 ß d als Zins entrichten, vom Gut Öl 3 1/2 ß d Konstanzer Währung. Er kann die Güter verkaufen, jedoch unter Vorbehalt der Zinsen und Rechte des Klosters. Im Fall von Handänderungen muß das Lehen mit 5 ß d neu empfangen werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Theis Küny von Hitzkofen 
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B 522 I U 1322Archivalieneinheit
1561 Juni 16 (am sechzehenden tag des monnats Junii) 
Hans Bosch zum Nußbaum (=Boschen) verkauft Prior und Konvent zu Weingarten für 100 fl Landswährung einen jährlichen ablösbaren, zu Johann Baptist fälligen Ewigzins von 5 fl, zahlbar an den Siechmeister. Verpfändet wird das Gut des Aussteller zum Nußbaum, das mit folgenden Abgaben belastet ist: an Konrad Meichtelin unter der Halden gehen 2 lb 10 ß h, in das Schloß Waldburg 4 Streichen Hafer. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Bosch zum Nußbaum (=Boschen) 
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B 522 I U 1323Archivalieneinheit
1561 Dezember 1 (montag nechst nach sant Andreas deß hailigen zwelfbotten tag) 
Salomon Metzler von Schnetzenhausen und Ehefrau Cristina Spettin bekennen, daß Ruprecht Reichlin von Meldegg, Propst zu Hofen, ihnen als Lehenträger 5 Stück Reben in der Stainruffin zu Erblehen verliehen hat. Anrainer sind Lenz Eberlin von Schnetzenhausen, die Weidengasse, die Landstraße und das Kloster Hofen. Der Beliehene kann das Lehen veräußern, muß es aber zuerst dem Kloster anbieten, das um 10 ß d billiger als andere kaufen kann. Als Zins sind zu Martini zu entrichten 9 ß 1/2 d Landswährung. Bei Tod des Propsts oder Lehenträgers bzw. Verkauf muß das Lehen innerhalb eines Monats mit 9 ß 1/2 d neu empfangen werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Salomon Metzler von Schnetzenhausen und Ehefrau Cristina Spettin 
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B 522 I U 1324Archivalieneinheit
1562 Januar 7 (am sybenden tag des monats Januarii) 
Martha Bawmennin zum Dietenbach verkauft mit Zustimmung ihres Sohns und Vogts Friedrich Bosch an Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen, für 40 lb h zwei Zinsbriefe über 40 lb h Kapital bzw. 2 lb h Zins. Ausgestellt wurden die Zinsbriefe von Elsbetha Hütlerin, Witwe des Hans Franck zu Wetzisreute, für +Ulrich Bawman, Vater der Ausstellerin, am Samstag nach St. Katharina (27. November) 1529 und Montag St. Gallenabend (15. Oktober) 1548. 
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Aussteller: Martha Bawmennin zum Dietenbach 
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B 522 I U 1325Archivalieneinheit
1562 Januar 20 (auf den zwainzigisten monats tag Januarii) 
Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, sowie Prior und Konvent zu Weingarten stiften auf Bitte des Kaisers bzw. seiner Kommissare zusammen mit anderen Prälaten des Schwäbischen Kreises zur Restauration der Universität Freiburg im Breisgau ein Kapital von 300 fl, von dem der Pfarrer zu Ehingen als verordneter Einnehmer jährlich an Lichtmeß 15 fl Zins erheben kann. 
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Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1326Archivalieneinheit
1562 Januar 26 (uf mentag nach sant Pauls bekerung tag) 
Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Sebastian Ankenreute und seiner Schwester Jungfrau Kunigunde Ankenreute mit Zustimmung von deren Vogt Jakob Gäldrich von Sigmarshofen, Bürgermeister in Ravensburg, für 500 fl großer Ravensburger Münze einen jährlichen ablösbaren, zu Lichtmeß fälligen Ewigzins von 25 fl unter Verpfändung der Güter zu Burach und Nessenreben. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1327Archivalieneinheit
1562 Februar 21 (am ainundzwainzigisten tag des monats Februarii) 
Ulrich Küng und seine Mutter Ursula Tenglin zu Edensbach verkaufen Prior, Großkeller und Christoph Creutzer, Amtmann des Klosters Weingarten als Pflegern der St. Sebastiansbruderschaft zu Weingarten für 40 fl Landswährung einen jährlichen ablösbaren, an Lichtmeß fälligen Ewigzins von 2 fl in Münz unter Verpfändung ihres Guts zu Edensbach, ausgenommen 3 Jucharten Acker, die auf dem Veld liegen. Die Mutter verzichtet auf die Rechtswohltat des SC Velleianum. Rückvermerk vom 9. März [15]73, demzufolge dem Aussteller auf das Gut weitere 40 fl geliehen wurden, worüber eine neue Urkunde ausgestellt wurde. 
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Aussteller: Ulrich Küng und seine Mutter Ursula Tenglin zu Edensbach 
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B 522 I U 1328Archivalieneinheit
1562 März 2 (am andern tag des monnats Martii) 
Ulrich Lang zu Wolketsweiler verkauft Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, für 40 fl einen jährlichen ablösbaren, zu Laetare fälligen Ewigzins von 2 fl Landswährung aus Haus, Hof und 3 Jucharten Acker in Wolketsweiler. Der Acker grenzt an Äcker des Hans Hermann, Veit Haller und Georg Hagen. An das Kloster Weingarten geht ein Zins von 1 ß d. 
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Aussteller: Ulrich Lang zu Wolketsweiler 
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B 522 I U 1329Archivalieneinheit
1562 Mai 17 (den sibenzehenden monats tag May) 
Hans Raufeisen ("Rauffyßin"), Bürger zu Ravensburg, schließt einen Tauschvertrag mit Kaspar Vencker oder Fencher ("Vencher"), Bürger daselbst. Er übergibt ihm Haus und Hofstatt mit Gärtlein und Badstüblein. Es handelt sich dabei um ein Eckhaus bei der Kirche St. Jos und am Stadel des Gorius Karlin. Das Badstüblein und das Gärtlein stoßen an den Garten von Jörg Eckolts Witwe. Daraus gehen Zinsen von 2 fl an Martin Haidenhofer und 1 lb d an die St. Michaelskapelle. Vencker übergibt dem Aussteller dafür sein Gut vor der Stadt genannt in der Scheiben. Es liegt zwischen den Gütern des Hans Zinstag und der Witwe von Michael Hablützel und grenzt oben an die Hub, unten an den Graben. Daraus gehen jährlich 5 fl Zins an die St. Michaelskapelle. Der Aussteller gibt Vencker noch 57 fl 12 Batzen Ravensburger Währung heraus. 
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Aussteller: Hans Raufeisen ("Rauffyßin"), Bürger zu Ravensburg 
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B 522 I U 1330Archivalieneinheit
1562 Juni 6 (am sechsten tag des monnats Juny) 
Wolf Merk zum Mollen bekennt, daß er bisher einen jährlichen, an Ostern fälligen Zins von 2 1/2 h Landswährung einnahm. Der Zins war besichert auf einem 4 Jucharten messenden Acker des Ulrich Kelin in Martinsgarten, gelegen auf dem Windbüchel, Anrainer sind Cristan Wuecherer und Martin Vorster. Der darüber von Ulrich Kelin ausgestellt Zinsbrief datiert am 17. April 1561. Der Aussteller übergibt diesen Zinsbrief Kaspar Hauser zu Karsee als Vogt der Kinder des +Bernhard Hauser, wofür er 50 lb h erhält. 
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Aussteller: Wolf Merk zum Mollen 
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B 522 I U 1331Archivalieneinheit
1562 November 12 (uff dornstags nach sant Marthins deß hailigen bischoffs tag) 
Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Dr. iur. Jakob Kessenring, kaiserlicher Rat, für 1000 fl einen jährlichen ablösbaren, zu Martini zahlbaren Ewigzins von 50 fl, der Gulden zu 60 Kreuzer oder 15 Konstanzer Batzen gerechnet. Als Pfand setzen die Aussteller ein die Güter der Klöster Weingarten und Hofen zu Hagnau, Frenkenbach, Immenstaad und Haltnau. Diese sind schon belastet mit mehreren Kapitalien bzw. Zinsen zugunsten von Hans Schultheiß, Bartholomäus Blarer, Erben des Hans von Croaria und Dr. Mathias Ülin. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1332Archivalieneinheit
1563 März 20 (den zwainzigisten tag des monats Martii) 
Mutter und Schwestern der Klause zu St. Michael zu Ravensburg verleihen mit Zustimmung ihres Vogts Jakob Gäldrich von Sigmarshofen, Bürgermeister zu Ravensburg, Veit Wern zu Unterurbach und seiner Ehefrau Apollonia Bendlin auf Lebenszeit Hof und Gut in Unterurbach. Das Gut hatten zuvor Werns Eltern, Sebastian Wern und Ursula Müllerin, inne. Zu ihm gehören 9 1/2 Jucherten Acker in den Eschen Hinter der Halden, Hinter dem Löchlin und Hinter dem Pombühel. Dazu kommen 5 Jucharten Acker, die vom Kloster Weingarten aufgrund einer besonderen Urkunde in das Gut gelegt wurden. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen vom Gut, insbesondere dem zugehörigen Wald, nichts weggeben. Jährlich reichen sie zu Martini 9 Scheffel Vesen, 7 Scheffel Hafer, 2 lb d Heugeld, alles in Ravensburger Maß und Währung, 100 Ostereier, 10 Hühner, 1 Fasnachthenne, 1 Streichen Roterbsen, 6 Reisten halb Werg, halb Hanf. Aus den 5 Jucherten Acker, die in das Gut gelegt wurden, entrichten sie dem Spital in Waldsee den Zehnten und dem Kloster Weingarten je 7 Streichen Vesen und Hafer. Im Todesfall und bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh und der dritten Garbe Winterkorn zurückgelassen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Zimmersteuer oder sonstigen Aufwendungsersatz. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Mutter und Schwestern der Klause zu St. Michael zu Ravensburg 
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B 522 I U 1333Archivalieneinheit
1563 April 16 (freytag den sechtzehenden tag deß monats Apprilis) 
Jakob [II. Häblin], Abt zu Weißenau, verleiht Hans Lupperger, Ammann des Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, als Lehenträger den Zehnten zu Mannshaus, der dem Aussteller wegen des Bergs und Burgstalls Ebersberg zusteht, zu rechtem Mannlehen. Lupperger leistet den Leheneid. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob [II. Häblin], Abt zu Weißenau 
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B 522 I U 1334Archivalieneinheit
Konstanz, 1563 Juni 24 (die vicesimaquarta mensis Junii) 
Der Generalvikar des Bischofs von Konstanz Marx Sittich [von Hohenems] befreit Laurentius Hauser, Kaplan des Hl. Leonhard in Leutkirch, von der Residenzpflicht, sofern an seiner Stelle ein anderer Kaplan seine Obliegenheiten erfüllt. Unterschrift Notar Eras[mus] Lang, Rückvermerk: Dr. iur. utr. Theodoricus Greyß, vicarius. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Der Generalvikar des Bischofs von Konstanz 
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B 522 I U 1335Archivalieneinheit
1563 Juli 5 (den funften Julii) 
Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen, verleiht Hans Rittler von Schlier und seiner künftigen Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, auf Lebenszeit ein Gütlein in Schlier. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zugehörigen Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berende") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini, was Urbar und Rödel des Klosters ausweisen. Der Ehrschatz beträgt 40 fl. Davon sind bei Verleihung 10 fl fällig, über die Bezahlung der restlichen Summe sollen sich die Beliehenen mit dem Großkeller einigen. Das Gütlein fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Rückvermerk mit Dekret in consilio vom 8. Mai 1564, demzufolge dem Beliehenen die alten Rückstände erlassen wurden. Dafür soll er künftig 2 Scheffel Hafer im Jahr mehr abgeben. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen 
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