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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
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B 522 I U 848Archivalieneinheit
1521 Februar 18 (an monntag nach dem sunentag Invocavit in der vasten) 
Jörg Edel von Ettishofen und Ehefrau Ottilia Bürsterin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihnen und Bastian Edel, Sohn des Ausstellers aus der Ehe mit seiner früheren Frau +Margreta Payrin, auf Lebenszeit das Gütlein in Ettishofen verliehen hat, das zuvor Ottilia Bürsterin und ihr früherer Mann Jakob Pantelin aus Gnade zu Lehen innehatten. Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert" schlaizen und nichts entfremden. Der Wald darf nur für den Eigenbedarf zur Entnahme von Bau- und Brennholz genutzt, Eichen und andere Bäume dürfen nicht gefällt werden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld je 1 Scheffel Fesen und Hafer, 3 Strichen Vogtkernen, 10 ß d, 5 ß d Steuer, 18 d "frischling", 1 Roß Weinleite, 2 Hühner, 1 Fasnachthenne, 25 Eier. Das Gütlein fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Heirat mit Ungenossamen sowie Flucht und Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jörg Edel von Ettishofen und Ehefrau Ottilia Bürsterin 
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B 522 I U 849Archivalieneinheit
1521 Februar 19 (an zinstag nach dem sonntag Invocavit angender fasten) 
Gebrüder Hans und Stoffel Fry sowie Endris Hebstrit, Bürger zu Altdorf, bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten ihrem Bruder bzw. Schwager Konrad Fry Pfründe und Patrimonium eines Konventherren verschrieben haben, um die Priesterwürde zu erlangen. Damit das Kloster durch die Verschreibung keinen Schaden erleidet, versprechen die Aussteller Schadloshaltung für den Fall, daß der Begünstigte diese Herrenpfründe tatsächlich in Anspruch nehmen will. Zur Sicherheit verpfändet Hans Fry Haus, Stadel und Garten in Altdorf am Mühlbach zwischen "der Lingkin", die jetzt Konrad Segelbacher innehat, und Bastion Felbers Häusern. Stoffel Fry und Hebstrit verpfänden ihr gemeinschaftliches Haus und Hof zu Altdorf zwischen Görg Gürtels Haus und der Metzg. Aus Hans Frys Haus gehen jährlich 8 ß d an das Kloster, aus dem anderen Haus 6 ß d, ebenfalls an das Kloster, und 5 ß d an das dortige Siechhaus. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gebrüder Hans und Stoffel Fry sowie Endris Hebstrit, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 850Archivalieneinheit
1521 März 4 (an monntag nach dem sonnentag Oculi in der vasten) 
Hans Spinnenhirn ("Spünnenhürn") von Kehrenberg und Ehefrau Barbara Künigin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Sohn bzw., falls sie keinen haben, ihrer jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut in Kehrenberg verliehen haben, auf dem früher Ulrich Spinnenhirn aus Gnade zu Lehen saß. Die Beliehenen müssen es persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Eichen und andere Bäume dürfen nicht gefällt werden. Jährlich entrichten die Beliehenen zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld 1 lb d und 4 Scheffel Hafer Ravensburger Währung und Maßes, 4 Hühner, 2 Fasnachthennen, im Herbst eine Weinfahrt vom [Boden-]See ohne Futter. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Heirat mit Ungenossamen sowie Flucht und Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Spinnenhirn von Kehrenberg und Ehefrau Barbara Künigin 
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B 522 I U 851Archivalieneinheit
1521 März 18 (an monntag nach dem sonntag Judica in der vasten) 
Walburga Rotenhüslerin von Lanzenreute, Tochter des Hans Rotenhüsler und der Walburga Käserin von Schlier, bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihr, ihrem künftigen Ehemann, falls dieser Leibeigener des Klosters ist, und ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen Sohn haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut in Lanzenreute verliehen hat, das zuvor die Eltern der Ausstellerin aus Gnade zu Lehen hatten. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Eichen und andere fruchttragende ("bärend") Bäume dürfen nicht gefällt werden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld 12 ß d, 6 Scheffel Hafer, 1 Roß Weinleite vom [Boden-]See ohne Futter, 4 Hühner, 1 Fasnachthenne sowie 4 ß d von der halben Wiese, alles in Ravensburger Währung und Maß. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Heirat mit Ungenossamen sowei Flucht und Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Die Beliehenen müssen nach dem Tod der Mutter den Vater der Ausstellerin versorgen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Walburga Rotenhüslerin von Lanzenreute 
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B 522 I U 852Archivalieneinheit
1521 April 8 (an monntag nach dem sonnentag Quasimodogeniti) 
Jörg Zembrot von Atzenberg bekennt, daß ihm Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, Hof und Gut in Hackimos (=Haggenmoos), auf dem zuvor +Jakob Sterck ("Stergk") saß, für 15 Jahre verliehen hat. Der Beliehene muß das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf nichts entfremden, keine Eichen und andere fruchttragende ("barend") Bäume fällen und den Wald nur zur Entnahme von Brenn- und Bauholz für den Eigenbedarf nutzen. Jährlich entrichtet er zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld 2 lb d, je 7 Scheffel Vesen und Hafer, Ravensburger Währung und Maßes, 50 Eier, 2 Hühner, 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod des Beliehenen oder Ablauf der Leihefrist. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jörg Zembrot von Atzenberg 
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B 522 I U 853Archivalieneinheit
1521 Mai 8 (an mitwoch nach dem sonnentag Vocem Jocunditatis) 
Jörg Wern von Oppeltshofen ("Obboltzhoffen") schwört Urfehde, nachdem er ins Gefängnis von Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, gekommen war. Der Aussteller war verschiedentlich ungehorsam, obwohl er Leibeigener ist. So hat er einem Weiher des Klosters bei Burach Wasser entzogen und beim Landvogt von Schwaben geklagt. Einen persönlichen Befehl des Abts, der einen Augenschein vornahm, hat er mißachtet. Er wollte die neue Ravensburger Hirtenordnung in Oppeltshofen einführen und hat anläßlich der Verleihung des Guts Albertshofen die Amtleute des Kloster geschmäht. Diese würden die Klostergüter nicht nach dem Nutzen des Klosters sondern nach Gunst verleihen, seien junge "gegsnasen". Die Ravensburger wollte er dazu bringen, Vieh auf den Hof Burach zu treiben. Aus einer Wiese seines Lehenguts hat er einen Acker gemacht und dadurch bestehende Wegerechte gestört. Er wird sich für das Gefängnis nicht rächen und künftig gehorsam sein. Außerdem leistet er eine Weinfahrt vom [Boden-]See ohne Futter im Herbst. Als Bürgen stellt er Balthus Hainin von Albertshofen, Hans Nabholz von Oppeltshofen, Veit Bär und Veit Künig genannt Tattler von Altdorf sowie Bartholomäus Wanner von Erbisreute. Diese müssen bei Nichterfüllung der Bedingungen 300 fl Strafe bezahlen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jörg Wern von Oppeltshofen 
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B 522 I U 854Archivalieneinheit
1521 Oktober 5 (auf sampstag nach sant Michels tag) 
Simon Rösler, Bürger zu Altdorf, übergibt Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, sein gesamtes Vermögen auf den Todesfall. Dem Geschäft stimmen zu die Söhne Jos und Thomas, Bürger in Altdorf bzw. Lindau, Augustein Stemer und Konrad Bum, beide in Altdorf, als Ehevögte seiner Töchter Margretha und Anna Rösler, ferner Hans Schweitzer, Bürger zu Kellmünz, Ehemann der Tochter Katharina, Peter Beyer zu Altdorf als erbetener Vogt der Tochter Agatha. Der Aussteller darf auf Lebenszeit in dem Haus bleiben, muß aber auch dessen Lasten tragen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Simon Rösler, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 855Archivalieneinheit
1521 Oktober 28 (uff mönntag vor aller Gottes hailigen tag) 
Hans Metezelt, Stadtschreiber zu Wangen, bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten seinen Bruder Gangwolf in das Kloster aufgenommen haben. Er wird dort je ein Jahr im weltlichen und geistlichen Gewand geprüft. Für den Fall der endgültigen Aufnahme übergibt er ihn der Gewalt ("rutt") des Ordens. Der Aussteller wird sich nicht rächen, wenn über den Bruder Strafmaßnahmen verhängt werden. Bis zur Priesterweihe kommt er für Schuhe und Gewand auf, auch wird er ihm bei Übernahme ins Kloster einen standesgemäßen Chormantel ("erliche corkappen") geben, der nach dem Tod im Kloster bleibt. Gangwolf erbt wie andere Geschwister. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Metezelt, Stadtschreiber zu Wangen 
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B 522 I U 856Archivalieneinheit
1521 November 1 (an aller hailigen tag) 
Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Dr. med. Mathias Ülin zu Ravensburg für 600 fl rh in Gold einen zu Martini fälligen, ablösbaren Ewigzins von 30 fl in Gold oder zu 61 Kreuzern Landswährung. Verpfändet werden dafür das Dorf Esenhausen mit Lengenweiler, Wolfsbühl und Rotach(mühle). Das Pfand ist schon belastet mit einem Zins von 75 fl aus 1500 fl Kapital zugunsten des Ulrich Kröttlin ("Kretlin"), Bürger zu Ravensburg. Mit dem jetzt aufgenommenen Geld wurde die Schuld des Abts +Kaspar [Schiegg] an Hans Mäßlin, Bürger zu Ulm, getilgt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 857Archivalieneinheit
1521 November 1 (an aller hailigen tag) 
Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Ulrich Kröttlin von Ravensburg einen zu Martini fälligen ablösbaren Ewigzins von 75 fl, davon 35 fl in Gold und 40 fl in Münz Landswährung unter Verpfändung von Esenhausen, Lengenweiler, Wolfsbühl und Rotachmühle. Der Kaufpreis beträgt 1500 fl, davon 700 fl rh in Gold und 800 fl in Münz Landswährung. Das aufgenommene Geld dient zur Tilgung einer Schuld, die Abt Kaspar [Schiegg] bei Hans Mäßlin, Bürger zu Ulm, eingegangen war. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 858Archivalieneinheit
1521 Dezember 16 (an möntag nach sant Lucien tag) 
Hans Rogg Schmid, Bürger zu Altdorf, bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten seinem Sohn Michel Rogg zur Erlangung der Priesterwürde eine Pfründe bzw. ein Patrimonium verschrieben hat, wie es jeder Konventherr täglich bekommt. Der Aussteller verspricht Schadloshaltung für den Fall, daß der Sohn die Herrenpfründe in Anspruch nimmt. Er verpfändet dafür Haus, Hof und Garten in Langenlachen zwischen den Häusern +Cuntzers und Peter Moßherrs. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Rogg Schmid, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 859Archivalieneinheit
1522 Januar 17 (an freytag nach sant Hillaryen tag) 
Jörg Tanner vom Schürenbrand (=Tanner) und Ehefrau Margretha Stötzin bekennen, daß +Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Sohn bzw. wenn sie keinen haben ihrer jüngsten Tochter auf Lebenszeit Hof und Gut zu Schürenbrand verliehen hat, das zuvor der Vater des Ausstellers, Klaus Tanner, innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, keine Eichen und andere fruchttragende ("barend") Bäume fällen und den Wald nur zur Entnahme von Brenn- und Bauholz für den Eigenbedarf nutzen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld 2 lb d, 6 Scheffel Hafer und 3 ß d von der Rötinen Acker, alles in Ravensburger Maß und Währung, 4 Hühner, 20 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jörg Tanner vom Schürenbrand (=Tanner) und Ehefrau Margretha Stötzin 
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B 522 I U 860Archivalieneinheit
Rom, 1522 Januar 24 (die vero Veneris vigesima quarta mensis Januarii) 
Notar Gottfried von Oed beurkundet anstelle des M. Mauritius Ferwer, Kleriker der Diözese Wloclawek ("wladislaviensis"), Schreiber des apostolischen Palasts: Johannes Staphileus, Bischof von Sibenik, als in der Sache delegierter päpstlicher Richter teilt Klerus und Notaren der Diözese Konstanz mit, daß Papst Leo X. ihm bzw. Guilielmus Cassador Kommission erteilt hat in Sachen Abt und und Konvent zu Weingarten einerseits, Christophorus Welser, Rektor der Kirche von Berg, andererseits betreffend Streit um den Zehnten der Pfarrei Berg. Es wird namentlich den Bischöfen von Konstanz, Augsburg und Regensburg sowie deren Generalvikaren und Offizialen, aber auch allen anderen geistlichen Richtern verboten, in der Sache etwas zum Nachteil der päpstlichen Jurisdiktion, bei welcher der Fall anhängig ist, zu verfügen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Notar Gottfried von Oed 
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B 522 I U 861Archivalieneinheit
1522 Januar 27 (an monntag Angneßen tag) 
Hans Sterck ("Stergk") vom Zellerberg (=Hanser) und Ehefrau Elsa Schmid bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, ihrer jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut zum Geiselharz verliehen haben, auf dem zuvor +Martin Kugel aus Gnade zu Lehen saß. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, keine Eichen und andere fruchttragende ("bärend") Bäume fällen und den Wald nur zur Entnahme von Brenn- und Bauholz für den Eigenbedarf nutzen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld 1 lb d und 6 Scheffel Hafer Ravensburger Währung bzw. Maßes, 2 Hühner, 1 Fasnachthenne, 50 Eier. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Hans Sterck ("Stergk") vom Zellerberg (=Hanser) 
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B 522 I U 862Archivalieneinheit
1522 März 18 (an zinstag nach dem sonnentag Reminiscere in der vasten) 
Stefan Ubelin vom Hugelitz bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten, ihm, seiner künftigen Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, ihrem jüngsten Sohn und, wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gütlein zum Hugelitz verliehen hat, auf dem früher der Vater des Ausstellers +Konrad Ubelin saß. Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld 2 lb d Ravensburger Währung, 3 Hühner, 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Eingehen einer Ungenossamenehe oder Tod der Beliehenen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Stefan Ubelin vom Hugelitz 
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B 522 I U 863Archivalieneinheit
1522 April 7 (an monntag nach dem sonntag Judica in der vasten) 
Jörg Stor von Liebenhofen und Ehefrau Lucia Rottenhüslerin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut in Liebenhofen verliehen hat, auf dem früher +Jörg Stor aus Gnade zu Lehen saß. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, keine Eichen und andere fruchttragende ("bärend") Bäume fällen und den Wald nur zur Entnahme von Brenn- und Bauholz für den Eigenbedarf nutzen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld 9 Scheffel Hafer und 1 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 4 Hühner, 30 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Jörg Stor von Liebenhofen 
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B 522 I U 864Archivalieneinheit
1522 April 26 (an sampstag nach sant Marx deß hailigen ewangelisten tag) 
Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Bartholomäus Blarer, Bürgermeister zu Konstanz, für 1600 fl einen ablösbaren Ewigzins von 80 fl Konstanzer Währung, den Gulden zu 61 Kreuzer gerechnet. Der Zins ist halb zu Georgii und halb zu Michaeli fällig. Sie verpfänden dafür ihre Güter in Hagnau, Markdorf und Hepbach ("Hetpach"). Diese sind bereits belastet durch einen jährlichen Zins von 40 fl zugunsten des Hans von Croaria, Stadtammann in Konstanz. Mit dem aufgenommenen Geld sollen 100 fl in Gold bei Hans Ulrich Sürg abgelöst werden. 
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Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 865Archivalieneinheit
1522 April 26 (an sampstag nach sant Marx deß hailigen ewangelisten tag) 
Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Heinrich von Ulm, Bürger und des Rats zu Konstanz, für 400 fl einen ablösbaren Ewigzins von 20 fl Konstanzer Währung, den Gulden zu 61 Kreuzer gerechnet. Der Zins ist hälftig zu Michaeli und Georgii fällig. Sie verpfänden dafür ihre Güter in Hagnau, Markdorf und Hepbach ("Hetpach"). Diese sind schon belastet mit 40 fl Zins bzw. 800 fl Kapital zugunsten des Hans von Croaria, Stadtammann in Konstanz, und 80 fl Zins bzw. 1600 fl Kapital für Bartholomäus Blarer, Bürgermeister daselbst. Mit dem aufgenommenen Geld sollen 100 fl (Zins) bei Hans Ulrich Sürg abgelöst werden. 
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Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 866Archivalieneinheit
1522 Mai 21 (auf mitwuch nach dem sontag Cantate) 
Sebastian Wern und Ehefrau Ursula Müllerin von Unterurbach bekennen, daß sie von Mutter und Schwestern der Klause in Ravensburg mit Zustimmung ihres Pflegers Heinrich Besserer, Bürgermeister daselbst, auf Lebenszeit Hof und Gut in Unterurbach verliehen bekamen. Das Gut hatten bisher die Eltern des Ausstellers, +Klaus Wern und +Ursula Gresserin inne. Dazu gehören 9 1/2 Juchart Acker in den Eschen hinter der Halden und hinter dem Bomgart, ein Hanfgarten hinter dem Haus, 4 Mannmahd Wiesen. 5 Juchart Acker wurden aufgrund einer besonderen Urkunde in das Gut gelegt. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten, dürfen nichts entfremden und Bäume nur mit Genehmigung fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini als Zins und Hubgült 9 Scheffel Vesen, 7 Scheffel Hafer, 1 lb 10 ß d, alles in Ravensburger Maß und Währung, 4 Herbsthühner, 100 Ostereier. Aus den 5 Juchart Acker geben sie dem Spital in Waldsee Zehnt und dem Kloster Weingarten je 7 Streichen Vesen und Hafer. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen. Es muß dann mit Mist, Stroh, Heu und anderem zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Sebastian Wern und Ehefrau Ursula Müllerin von Unterurbach 
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B 522 I U 867Archivalieneinheit
1522 August 18 (an monntag nach Unser Frowen tag hümelfart) 
Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Dr. med. Mathias Ülin zu Ravensburg für 600 fl einen zu Georgii fälligen, ablösbaren Ewigzins von 24 fl in Münz Ravensburger Währung, jeder Gulden zu 15 Batzen gerechnet. Die Aussteller verpfänden dafür Höfe und Güter in Zellerberg, auf dem die Schmid sitzen, in Spießberg, auf dem die Krenkel und Heberlin sitzen, in Alberberg, auf dem Jörg Burkart sitzt, in Ässe (=Essach), auf dem Martin Schatz sitzt. Die Güter sind schon belastet mit einem Leibdingzins von 120 fl zugunsten der Gebrüder Johann Humpis, Priester, und Hans Jakob Humpis von Senftenau. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 868Archivalieneinheit
1522 Oktober 15 (am fünftzechenden tag des monetz October) 
Landammann und Rat im hinteren Bregenzer Wald, dem Haus Österreich und der Grafschaft Feldkirch verwandt und zugehörend, erteilen dem Urban Schröffler vom Schwarzenberg, der sich in Altdorf niedergelassen hat, nach eidlicher Auskunft von fünf ehrbaren alten Männern ein Zeugnis über eheliche Geburt und guten Leumund ("Mannrecht"). 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Landammann und Rat im hinteren Bregenzer Wald, dem Haus Österreich und der Grafschaft Feldkirch verwandt und zugehörend 
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B 522 I U 869Archivalieneinheit
1522 Oktober 20 (an montag nach sant Gallen deß hailigen abts tag) 
Jörg Stainhuser und Ehefrau Anna Fuchs zu der Schmitten bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, ihrer jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gütlein der Kustorei zu der Schmitten verliehen haben. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten entrichten sie als Zins 1 lb 13 ß d und 1 1/2 Scheffel Hafer Ravensburger Währung und Maßes, 2 Hühner, 30 Eier und 1 Fasnachthenne. Das Gütlein fällt heim bei Tod, Verletzung der Leihebedingungen und Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jörg Stainhuser und Ehefrau Anna Fuchs zu der Schmitten 
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B 522 I U 870Archivalieneinheit
1522 Oktober 27 (montag sant Symon und Judas der zwayer hailigen zwolfbotten aubent) 
Burkhard Biggel zum Geiselharz tritt Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, einen Zins von 1 lb 2 ß d Landswährung ab. Mit dem Zins belastet ist das Gut der Ursula Kohlhauser ("Colhawserin") zum Albishaus. Der Aussteller übergibt den von der Kohlhauserin am Othmarstag (16. November) 1504 ausgestellten Zinsbrief. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Burkhard Biggel zum Geiselharz 
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B 522 I U 871Archivalieneinheit
Rom, 1522 Oktober 31 (die vero Veneris tricesimaprima mensis Octobris) 
Notar Hermann Heyerman, Kleriker der Diözese Köln und Schreiber in der Sache, beurkundet anstelle des M. Mauritius Ferwer, Kleriker der Diözese Wloclawek (dioecesis wladislawensis), Notar und Schreiber des apostolischen Palasts: Johannes Staphileus, Bischof von Sibenik sowie päpstlicher Kommissar in der Sache, erteilt dem Propst von St. Stephan in Konstanz und Georg Fergenhans, Kanoniker in Konstanz, als kommissarischen Richtern Mandat in Sachen Abt und Konvent zu Weingarten gegen Christoph Welser, Propst zu Regensburg und Pfarrer in Berg, betreffend Streit um den Zehnten in der Pfarrei Berg. 
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Aussteller: Notar Hermann Heyerman, Kleriker der Diözese Köln 
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B 522 I U 872Archivalieneinheit
1522 November 3 (an monntag nach aller hailigen tag) 
Konrad Plaser oder Plauser von Atzlawiler (=Atzenweiler) und Ehefrau Anna Rösch bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihnen und Hans Plaser, Sohn des Ausstellers aus seiner früheren Ehe mit Lucia Hegenlerin, auf Lebenszeit das Gut in Atzlawiler verliehen hat, auf dem früher Kaspar Hegelin lehensweise saß. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Eichen und andere fruchttragende ("bärent") Bäume dürfen nicht gefällt werden. Jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten entrichten sie als Zins und Hubgeld 12 1/2 ß d sowie je 2 Scheffel Fesen und Hafer, ferner 1 1/2 Strichen Vogtkernen, alles in Ravensburger Währung und Maß, 4 Hühner, 50 Eier und 1 Fasnachthenne, im Herbst 1 Roß Weinleite vom [Boden-]See ohne Futter. Das Gut fällt heim bei Tod, Verletzung der Leihebedingungen und Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Plaser oder Plauser von Atzlawiler (=Atzenweiler) und Ehefrau Anna Rösch 
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B 522 I U 873Archivalieneinheit
1522 November 3 (an monntag nach aller hailigen tag) 
Jakob Dännenmayer von Kerlenmoos ("Kerflimoß") und Ehefrau Elsa Ortlieb bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, ihrer jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut in Kerlenmoos aus Gnade zu Lehen verliehen hat, auf dem bisher der Vater bzw. Schwiegervater +Hans Tännemayer saß. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Die zum Gut gehörenden Wälder dürfen nur zur Entnahme von Brenn- und Bauholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Eichen und andere fruchttragende ("bärend") Bäume dürfen nicht gefällt werden. Jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten entrichten sie als Zins und Hubgeld 1 lb 6 ß d, 5 Scheffel Hafer, 1 Scheffel Roggen, 2 Scheffel Fesen, 5 Hühner, 1 Fasnachthenne, 2 Vierteil Hafer Vogtrecht nach Waldburg, 2 Strichen Roggen und 6 Strichen Hafer gesetzten Zehntens, 8 ß d in die Kustorei, alles in Ravensburger Maß und Währung. Das Gut fällt heim bei Tod, Verletzung der Leihebedingungen und Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Jakob Dännenmayer von Kerlenmoos ("Kerflimoß") und Ehefrau Elsa Ortlieb 
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B 522 I U 874Archivalieneinheit
1523 Februar 25 (die vero Mercurii vigesima quinta mensis Februarii) 
Notar Mathias Aigner, Kleriker der Diözese Regensburg, beurkundet: Im Propsteihaus zu Regensburg erscheint Dr. iur. utr. Christoph Welser, Propst der Kirche zu Regensburg und an St. Stephan in Bamberg, Rector bzw. perpetuus vicarius der Pfarrkirche in Berg. Er erklärt sein Einverständnis mit Gerwig [Blarer], Abt, und Konvent des Klosters Weingarten, dem die genannte Kirche inkorporiert ist, in Streit über deren Einkommen und verpflichtet sich im Fall der Zuwiderhandlung zu einer Vetragsstrafe von 400 Dukaten. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Notar Mathias Aigner, Kleriker der Diözese Regensburg 
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B 522 I U 875Archivalieneinheit
1523 März 3 (an zinstag nach dem sonnentag Reminiscere) 
Peter Studlin und Ehefrau Barbara Langenmentlin, Bürger in Memmingen, bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten ihren Sohn Wilhelm ins Kloster aufgenommen haben. Er wird dort je ein Jahr im weltlichen und geistlichen Gewand geprüft. Für den Fall der endgültigen Aufnahme übergeben die Aussteller ihn der Gewalt ("rut") des Ordens. Sie werden sich nicht rächen, wenn über den Sohn Strafmaßnahmen verhängt werden. Bis zur Priesterweihe kommen sie für Schuhe und Gewand auf, auch werden sie ihm bei Übernahme einen standesgemäßen Chormantel ("erliche korkappen") geben, der nach dem Tod im Kloster bleibt. Der Sohn erbt wie andere Geschwister. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Peter Studlin und Ehefrau Barbara Langenmentlin, Bürger in Memmingen 
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B 522 I U 876Archivalieneinheit
1523 März 3 (an zinstag nach dem sonnentag Reminiscere) 
Cristan Lantz und Ehefrau Margreta Egkerin zu Altdorf bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten ihren Sohn Christoph ins Kloster aufgenommen haben. Er wird dort je ein Jahr im weltlichen und geistlichen Gewand geprüft. Für den Fall der endgültigen Aufnahme übergeben die Aussteller ihn der Gewalt ("rut") des Ordens. Sie werden sich nicht rächen, wenn über den Sohn Strafmaßnahmen verhängt werden. Bis zur Priesterweihe kommen sie für Schuhe und Gewand auf, auch werden sie ihm bei Übernahme einen standesgemäßen Chormantel ("erliche korkappen") geben, der nach dem Tod im Kloster bleibt. Der Sohn erbt wie andere Geschwister. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Cristan Lantz und Ehefrau Margreta Egkerin zu Altdorf 
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B 522 I U 877Archivalieneinheit
1523 März 4 (an mitwoch nach dem sonnentag Reminiscere in der vasten) 
Peter Gürtel, Bürger zu Altdorf, bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten seinem Sohn Martin zur Erlangung der Priesterwürde ein Patrimonium auf den Konventtisch verschrieben haben. Damit das Kloster dadurch keinen Schaden erleidet, verspricht der Aussteller Schadloshaltung für den Fall, daß der Sohn den Tisch tatsächlich in Anspruch nimmt, wofür er sein Vermögen verpfändet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Peter Gürtel, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 878Archivalieneinheit
1523 September 18 (uff fryttag vor sant Mattheus des hailigen zwelfpotten tag) 
Heinrich Besserer, Bürgermeister zu Ravensburg, als Obmann, Hans von Croaria ("Kroarien"), Stadtammann zu Konstanz, Hans Varnbüler, Bürgermeister zu Lindau, Hans Payer, Bürgermeister zu Pfullendorf, und Hans Schuler, Vogt zu Wolfegg, als Zusätze entscheiden in Streit zwischen Abt und Konvent zu Weingarten einerseits, Bürgermeister und Rat zu Überlingen andererseits betreffend die Leibeigenen des Klosters innerhalb und außerhalb der Überlinger Vogteien Hagnau und Hofen. Das Verfahren vollzieht sich in mehreren Terminen seit Dienstag nach Allerseelen (6. November) 1520 und endet mit dem am Tag der Ausfertigung verkündeten Schiedsspruch. Demnach müssen die Eigenleute des Klosters in den genannten Vogteien und im Gütlein zu Immenstaad genannt Karrerin Gütlein denen von Überlingen als Reichsstadt und Vogtherr Kriegsdienste und -steuern leisten, soweit es um Sachen des Reichs oder der Vogteien geht. Dagegen sollen sie in Kriegen und Unruhen betreffend den [Schwäbischen] Bund und die Stadt Überlingen von der Leistung frei sein. Wegen des Einzuggelds wird erkannt, daß die von Überlingen das Ausbot gegenüber Gotteshausleuten nicht zusteht, so daß die Eigenleute des Klosters in die Orte der Vogteien ziehen und dort wohnen dürfen. Sie müssen dann dem Flecken wie von alters her nicht mehr als 1 lb d Einzuggeld zahlen und dürfen von den Überlingern nicht höher belastet werden. Gotteshausleute, weibliche oder männliche, die sich mit Einwohnern der Vogteiorte verheiraten ("mannen oder weiben"), sind vom Einzugsgeld befreit.

Inseriert:
Bürgermeister, großer und kleiner Rat sowie Bürger zu Überlingen bekennen, daß sie von Johann [II. Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten für 3602 fl rh die Vogteien des Hofs zu Hagnau und des Klosters Hofen gekauft haben. Es folgen Bestimmungen über die Höhe des Vogtrechts u.a.m.; Montag nach Othmar (19. November) 1436 (S. 1-13; vgl. B 522 III U 166)

Schiedsgerichtsvereinbarung ("Anlaß") zwischen Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten und Bürgermeister und Rat zu Überlingen, Dienstag nach Allerseelen (6. November) 1520 (S. 14-16)

Vollmacht des Abts Gerwig [Blarer] von Weingarten für seinen Schreiber Cristan Lantz zur Wahrnehmung eines Beweistermins in Hagnau, Montag nach Ulrich (8. Juli) 1521 (S. 41); desgl. von Bürgermeister und Rat zu Überlingen für Konrad Erleholz, alten Zunftmeister, und Stadtschreiber Ulrich Vischer, Freitag nach Ulrich (5. Juli) 1521 (S. 42)

Protokoll über kommissarisches Verhör in Hagnau mit Zeugen aus Hofen, Ried, Hagnau, Kippenhausen, Immenstaad und anderen Orten, Montag bis Donnerstag nach Ulrich (8.-11. Juli) 1521 (S. 45-85)

Vollmacht von Bürgermeister und Rat zu Überlingen auf Jakob Kessenring, alten Bürgermeister, und Kaspar Dornsperger, Ratsfreund, Montag nach Oculi (24. März) 1522 (S. 86f.)

Johann Truchseß Freiherr zu Waldburg beurkundet gütlichen Entscheid in Sachen Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, gegen Bürgermeister und Rat zu Überlingen betreffend die Vogteien Hagnau und Hofen, Frevelbestrafung zu Hofen im Kloster und zu Hagnau im Münchhof, Beschwerung der Gotteshausleute mit dem Umgeld vom ausgeschenkten Wein, Abgabe einer Fasnachthenne von jeder Feuerstätte ("prott oder hußröchi") in den Häusern der Gotteshausleute, Ausschank des Bauwein ("buwin") genannten Weins während der Weinernte durch die Überlinger, Ordnung betreffend die Rebstecken, Belegung des Gotteshausmanns Klas Stächelin zu Hagnau mit Reisgeld im Schweizerkrieg; Freitag nach St. Ulrich (7. Juli) 1508 (S. 103-108)
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heinrich Besserer, Bürgermeister zu Ravensburg u.a. 
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B 522 I U 879Archivalieneinheit
1523 Oktober 29 (an dornstag nach sant Symon und Judas der hailigen zwelfpotten tag) 
Hans Ailinger von Blümetsweiler und Ehefrau Anna Lengin bekennen, daß +Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Sohn bzw. der jüngsten Tochter vor fünf Jahren die Hälfte des Guts zu Blümetsweiler auf Lebenszeit verliehen hat. Die Verleihung sollte in Kraft treten nach dem Tod des Mathis Ailinger, Vater des Ausstellers. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, keine Eichen und andere fruchttragende ("bärend") Bäume fällen und den Wald nur zur Entnahme von Brenn- und Bauholz für den Eigenbedarf nutzen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld an den jetzigen Abt Gerwig [Blarer] 1 lb d sowie je 5 Scheffel Fesen und Hafer Ravensburger Währung und Maßes, 6 Hühner, 1 Fasnachthenne und 50 Eier. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Ailinger von Blümetsweiler 
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B 522 I U 880Archivalieneinheit
1526 November 23 (uff fritag nach Othmari dess hailigen marterers tag) 
Jakob Hundt von Absenreute ("Apptsrutin") bekennt für sich und als Lehenträger der Mutter und Geschwister, daß ihm Gebhard [II. Dornsperger], Abt zu Petershausen die Hälfte des Hofs und Guts zu Absenreute für 6 Jahre als Erbzinslehen verliehen hat. Laut dem inserierten Leihebrief vom selben Datum erhält der Aussteller den genannten Hof, den Thebus Hundt empfangen hat, samt der Gerechtigkeit des Fuders Heu von Gassenschwiler (=Gossetsweiler), die in den Hof gehört. Zu dem Gut gehören in jedem Esch 20 Juchart Acker sowie 9 Mannmahd Wiese. Der jährliche, zu Martini bzw. den üblichen Zeiten fällige Bodenzins beträgt je 4 Scheffel Hafer und Fesen sowie 1 lb weniger 6 d Ravensburger Maßes und Währung, 1/2 Viertel Eier und 1 1/2 Fasnachthennen. Diese Abgaben müssen ohne Rücksicht auf höhere Gewalt geleistet werden. Die von Ravensburg bekommen das Vogtrecht und was man auf den Altar zu St. Jos in der Pfarrkirche schuldig ist. Bei Verkauf muß das Gut zuerst dem Kloster angeboten werden, das um 5 ß d billiger als andere Interessenten kaufen kann. Dasselbe Recht haben die Gotteshausleute. An Klöster, Spitäler und andere tote Hände darf nicht verkauft werden. In Handänderungsfällen und bei Wahl eines neuen Prälaten muß Ehrschatz von 15 Böhmisch gezahlt werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Hundt von Absenreute ("Apptsrutin") 
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B 522 I U 881Archivalieneinheit
Rom bei St. Peter, im apostolischen Palast, "in quo iura reddi solent", 1523 Dezember 14 (die vero Lune quarta decima mensis Decembris) 
Notar Johannes Vresze, Kleriker der Diözese Bremen, beurkundet in Vertretung von Mauritius Ferwer, Kleriker der Diözese Wloclawek ("Vladislavensis") und Notar des apostolischen Palasts, die Anrufung des weltlichen Arms in kanonischem Prozeß zwischen Abt und Konvent von Weingarten und Christoph Welser, Propst am Dom zu Regensburg und Pfarrer von Berg. Welser hatte Ansprüche auf den Zehnten in Berg erhoben, die vom Kloster zurückgewiesen worden waren. In dem Prozeß war eine päpstliche Kommission auf Johannes Staphileus, Bischof von Sibenik, erteilt worden, der die Sache durch den Auditor des apostolischen Palasts Guilielmus Cassador untersuchen ließ. Nach mehreren Appellationen wurde ein Endurteil zugunsten des Klosters gefällt. Welser wurde zur Zahlung von 50 Dukaten verurteilt, und es wurde ihm verboten, das Kloster weiter in der Sache zu behelligen. Mit vorliegender Urkunde wird Kaiser Karl V. und die sonstige geistliche und weltliche Obrigkeit von Staphileus als in der Sache beauftragter Exekutor angerufen, um das Urteil zu vollstrecken. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Notar Johannes Vresze, Kleriker der Diözese Bremen 
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B 522 I U 882Archivalieneinheit
1524 April 26 (an zinstag nach sant Marx tag) 
Stefan Mayer von Happenweiler bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Agata Hainin und ihrem Kind Endras auf Lebenszeit das Häuslein in Happenweiler verliehen hat, das vorher Hans Schert zu Lehen hatte. Sie müssen es persönlich besitzen und in gutem Zustand halten. Jährlich zahlen sie zu Martini einen Zins von 10 ß d Ravensburger Währung. Das Häuslein fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Stefan Mayer von Happenweiler 
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B 522 I U 883Archivalieneinheit
1524 Mai 30 (an monntag nach Unsers Hern fronlichnams tag) 
Michel Matzenmüller, Müller in Fronhofen, bekennt, daß Hans Sorg von Ergetsweiler, Ammann zu Fronhofen, Hans Büchelin von der Hofstett und Kaspar Iselin ("Yselin") von Ergetsweiler als Pfleger der Pfarrkirche von Fronhofen ihm, seiner Ehefrau Eva Geng und ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit die Mühle der Pfarrei verliehen haben, die unter dem Pfarrhof zu Fronhofen liegt. Sie müssen die Mühle in gutem Zustand halten und persönlich besitzen, dürfen sie nicht verleihen, verkaufen oder verpfänden. Jährlich zahlen sie zu Martini als Zins 3 lb d Ravensburger Währung. Wolf Gremlich bekommt für die Hofstatt, auf der die Mühle steht, 2 lb d, 6 Hühner, 1 Gans, 100 Eier, 1 Fasnachthenne. Im Todesfall und bei Verletzung der Leihebedingungen fällt die Mühle heim. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht. Die Beliehenen bekommen Baumaterial, wenn sie die Mühle bauen oder verbessern wollen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Michel Matzenmiller, Müller in Fronhofen 
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B 522 I U 884Archivalieneinheit
1524 August 8 (monntag nach sant Oschwalts tag) 
Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Konrad Humpis, Bürger zu Ravensburg, für 1000 fl rh Landswährung einen zu Bartholomäi (24. August) fälligen, ablösbaren Ewigzins von 50 fl in Gold unter Verpfändung der Klostergüter in Hagnau am Bodensee. Mit dem aufgenommenen Geld wurde ein Zins der Stadt Zürich von 50 fl abgelöst. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 885Archivalieneinheit
1524 September 5 (auf monntag vor Unser lieben Frowen tag als sy geporen ward) 
Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Hans von Sürgenstein zu Amtzell für 1000 fl rh in Gold einen zu Kreuzerhöhung (14. September) fälligen ablösbaren Ewigzins von 50 fl. Verpfändet wird dafür das Schlößlein Zellerberg samt den zugehörigen Gütern, ferner die Höfe und Güter zu Spiesberg, der Hof zu Alberberg und der zu Essach. Diese Besitzungen hat der Vorgänger des Ausstellers von den Erben des +Jos Humpis von Senftenau erworben. Das Pfand ist bereits belastet mit einem Leibgeding von jeweil 60 fl für die Gebrüder Hans Jakob Humpis von Senftenau und Hans Humpis, Priester. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 886Archivalieneinheit
1524 September 16 (an freytag nach des hailigen Crütz tag am herbst) 
Die Gebrüder Hans Rot auf der Halden und Peter Rot zu Speck sowie Bastion Veser ("Vesar") zu Altdorf und Konrad Müller von Oberankenreute bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten ihrem Bruder bzw. Vetter Jakob Rot ein Patrimonium auf den Konventstisch mit täglichem Essen und Trinken auf Lebenszeit verschrieben haben, damit er zum Priestertum kommen kann. Die Aussteller versprechen Schadloshaltung für den Fall, daß Jakob den Tisch tatsächlich in Anspruch nimmt, und verpfänden zur Sicherheit ihre Häuser und Höfe. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Rot uff der Halden u.a. 
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B 522 I U 887Archivalieneinheit
Konstanz, 1524 Dezember 11 (die undecima mensis Decembris) 
Der Generalvikar des Bischofs Hugo [von Hohenlandenberg] zu Konstanz befiehlt dem Dekan von Ravensburg Untersuchung in Sachen des M. Jodok Hablützel, Altarist daselbst. Dieser soll sich mit einer Frau vergangen haben. Der Dekan soll Hablützel gegen Auferlegung einer Buße in der Beichte Absolution erteilen. Unterschrieben von Jo[hannes] Schnell namens des Leon[hard] Altweger. 
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Aussteller: Der Generalvikar des Bischofs Hugo [von Hohenlandenberg] zu Konstanz 
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B 522 I U 888Archivalieneinheit
1524 Dezember 22 (uff dornstag nach sant Thomas tag des hailigen zwelfpotten) 
Balthus Lochmüller von Payerfurt (=Baienfurt) und Ehefrau Kathrina Stertzin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Sohn bzw., falls sie keinen haben, ihrer jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut in Baienfurt verliehen haben, auf dem vorher +Konrad Rottenhüsler aus Gnade saß. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und geben jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült 2 lb 5 ß 6 d, je 3 Scheffel 6 Strichen Hafer und Fesen, 4 Hühner, 1 Fasnachthenne, 50 Eier. Der "gotzhus bund" bekommt jährlich 20 d und 2 Hühner, alles in Ravensburger Währung und Maß. Das Gut fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Balthus Lochmüller von Payerfurt (=Baienfurt) 
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B 522 I U 889Archivalieneinheit
1525 Januar 9 (an montag nach der heiligen Dry Küngtag) 
Andreas [I. Berlin], Abt zu Petershausen, verleiht Bastion Gerenstaller ("Görenstaller"), Mesner in Ringgenweiler, das Gütlein genannt der Hofacker daselbst, das von seinem Vater an ihn gekommen ist, als Erblehen. Es besteht aus Haus und Hof, je 1 Juchart Acker am Espach, unter dem hohen Stein und am Kreuz gen Bettenweiler sowie 1 Mannmahd Wiese am Hofacker, die an den Greundlin grenzt. Es gehört ferner dazu der große und kleine Zehnt von den Gütern des Lienhard und Jakob Engler sowie des Crist Hass. Wenn das Mesneramt nicht mehr ausgeübt wird, fällt der Zehnt an das Kloster zurück. Der Beliehene muß das Gut in gutem Zustand halten und jährlich zu Martini an den Pfarrer zu Ringgenweiler als Zins entrichten 10 ß d bzw. von jedem Juchart Acker 4 Strichen Vesen und Hafer Ravensburger Maßes und Währung. Der Ehrschatz beträgt 1 lb d. Im Fall des Verkaufs muß das Gut zuerst dem Kloster bzw. den Gotteshausleuten angeboten werden, die um 5 ß d billiger als andere Interessenten kaufen können. An Klöster, Spitäler und andere tote Hände darf nicht verkauft werden. Der Beliehene bekommt Entlohnung, wenn er die Zeitglocke richtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Andreas [I. Berlin] Abt zu Petershausen 
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B 522 I U 890Archivalieneinheit
1525 Januar 15 (an monntag nach sant Hylarien tag) 
Thomas Sterck ("Stergk") von Kumbrantzhoffen (=Kümmerazhofen) bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten, ihm auf Lebenszeit Hof und Gut in Kümmerazhofen verliehen hat, auf dem früher der Bruder +Hans Stergk saß. Die Verleihung erstreckt sich auch auf die Ehefrau Anna Oswalt ("Oschwaltin") und Tochter Elsa, wenn sich diese in die Leibeigenschaft des Klosters ergeben. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, keine Eichen und andere fruchttragende ("bärend") Bäume fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten 1 lb d sowie je 4 Scheffel Vesen und Hafer Ravensburger Währung und Maßes, 2 Hühner, 30 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Thomas Sterck ("Stergk") von Kumbrantzhoffen (=Kümmerazhofen) 
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B 522 I U 891Archivalieneinheit
1525 Januar 23 (an montag nach sant Angnesen tag) 
Anna Blank ("Plangkin"), Tochter des Jos und der Vida Blank zu Pruegen (=Briach) bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihr und ihrem künftigen Ehemann, wenn er Leibeigener des Klosters ist, ferner dem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen hat, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit ein Häuslein in Briach verliehen hat. Es gehörte früher zu dem Gut, das an Plesi Bosch verliehen war. Die Beliehenen müssen das Häuslein persönlich besitzen und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es nicht veräußern, verleihen oder belasten. Dem Abt geben sie jährlich zu Martini 1 lb 10 ß d Ravensburger Währung als Zins. Das Häuslein fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen und Eingehen einer Ungenossamenehe. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Anna Blank ("Plangkin"), Tochter des Jos und der Vida Blank zu Pruegen (=Briach) 
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B 522 I U 892Archivalieneinheit
1525 Februar 1 (auf mittwoch Unser lieben Frawen liechtmes aubent) 
Jakob [I. Murer], Abt zu Weißenau ("Minder Ow"), verleiht Ambrosius Höltzlin, Amtmann des Abts Gerwig [Blarer] von Weingarten, in dessen Namen als Lehenträger den Zehnten zu Mannshaus, der von Berg und Schloß Ebersberg herrührt, zu rechtem Mannlehen. Höltzlin schwört den Lehenseid. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob [I. Murer], Abt zu Weißenau ("Minder Ow") 
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B 522 I U 893Archivalieneinheit
1525 Februar 3 (an fritag nach Unser Frowen tag liechtmeß) 
Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Kaspar Bodmer, Bürger zu Altdorf, für 40 fl ein Leibgeding von wöchentlich 3 Herrenbroten aus der Pfisterei und quittieren den Empfang des Kaufpreises. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 894Archivalieneinheit
1525 Februar 10 (an fritag nach sant Agten tag) 
Martin Sorg von Springen und Ehefrau Lena Hagenbach bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit Hof und Gut zu Springen verliehen haben, auf dem zuvor +Baltus Hagenbach saß. Ausgenommen von der Verleihung sind 3 1/2 Juchart Acker an der Senke, ferner 1 1/2 Juchart zu Blitzenreute hinter dem Brühl am Acker des Jakob Puwhofer, am Heckler gelegen, auch die "Haygen wyß". Die Beliehenen müssen das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, keine Eichen und andere fruchttragende ("bärend") Bäume fällen und den Wald nur zur Entnahme von Brenn- und Bauholz für den Eigenbedarf nutzen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten 16 ß d Zins, 5 ß d Heuzehnt und von dem andern Gut 1 lb d Zins, 10 ß d für 1 Fuder Heuzehnt, ferner vom Hof "wie obstat" je 13 Scheffel Fesen und Hafer, alles in Ravensburger Währung und Maß, 10 Hühner, 2 Fasnachthennen, 210 Eier, im Herbst eine Weinfahrt vom [Boden-]See ohne Futter. Rückständig sind an Getreidezinsen 199 Scheffel Fesen und 196 Scheffel 2 1/2 Vierteil Hafer, die jährlich in Raten von je 2 Scheffel Vesen und Hafer abgetragen werden müssen. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Martin Sorg von Springen und Ehefrau Lena Hagenbach 
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B 522 I U 895Archivalieneinheit
1525 Mai 17 (uff mittwochen nach sant Sophien tag) 
Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Oswald Kröll, Alt-Bürgermeister zu Lindau, für 2000 an der geschworenen Goldwaage in Lindau voll schwere rheinische Gulden Lindauer Währung einen ablösbaren, zu St. Sophia (15. Mai) fälligen Ewigzins von 100 fl derselben Währung unter Verpfändung des Hofs zu Hagnau mit den Weingärten in Immenstaad und Haltnau. Das Pfand erträgt jährlich andert[halb?] hundert Fuder Wein, 50 lb d an Geld und 80 Scheffel Korn. Es ist bereits belastet mit Zinsen von 40 fl bzw. 800 fl Kapital für Hans von Croaria und 80 fl bzw. 1600 fl Kapital für Bartholomäus Blarer. Bürgschaft bzw. Einlager mit 2 ehrbaren Knechten und reisigen Pferden in einem Gasthaus in Lindau leisten auf Anforderung Johann von Königsegg, Freiherr zu Aulendorf, Adam vom Stain zu "Rontzhain" (=Ronsberg?), Burkhardhans von Ellerbach zu Laupheim. 
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Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 896Archivalieneinheit
1525 Juni 8 (an dornstag nach dem hailigen Pfingstag) 
Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Konrad Gäldrich, Bürger zu Ravensburg, für 200 fl einen ablösbaren, zu Pfingsten fälligen Ewigzins von 10 fl in Münz zu 17 1/2 ß d Ravensburger Münze gerechnet, aus Gut und Hof des Klosters in Burach. 
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Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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1525 Juni 18 (am achtzehenden tag des monats Brachat zu lattin Junius genant) 
Notar Wendelin Runs von Schömberg ("Schemberg"), Schulmeister und Gerichtsschreiber in Altdorf, beurkundet: Im Rathaus von Altdorf erscheinen namens des Abts Gerwig [Blarer] von Weingarten Hans Hafner, Prior, und Heinrich von Payern ("Bayern"), Sänger des Klosters. Dort verliest Kaspar Klöckler, Landschreiber der Landvogtei Schwaben, ein Kredenzschreiben des Erzherzogs Ferdinand von Österreich, Gubernator der oberösterreichischen Lande, ausgefertigt in Innsbruck am 7. Mai 1525, mit lauter, verständlicher Stimme vor Ammann, Rat und ganzer Gemeinde des Fleckens Altdorf und verlangt im Anschluß die Erbhuldigung. Ammann Jos Koch erwidert, daß man in Altdorf keine Erbhuldigung, sondern, wie vor zwei Jahren, Pfandhuldigung leiste. Die Vertreter des Klosters tragen vor, daß sie den Beamten, Dienern und Knechten keine Erlaubnis geben, die Erbhuldigung zu leisten, über welche Protestation der Aussteller das vorliegende Instrument ausfertigt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Notar Wendelin Runs von Schömberg ("Schemberg"), Schulmeister und Gerichtsschreiber in Altdorf 
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