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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
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B 522 I U 351Archivalieneinheit
1458 April 24 (am sant Marxaubend) 
Hans Regk zu Fischbach übergibt für sich und Ehefrau Anna Späth dem Abt Jos [Bentelin] von Weingarten eine Wiese unter dem Haslach an der "Rüty". Die Wiese hatte bisher seine Ehefrau Anna Späth vom Kloster Weingarten lehensweise inne. Der Aussteller verzichtet auf alle Ansprüche auf die Wiese. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Regk zu Fischbach 
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B 522 I U 352Archivalieneinheit
1458 August 16 (an mitwoch nach Unser lieben Frowen als si[e] emphangen ward zu mittlem Augsten) 
Bürgermeister und Rat der Stadt Ravensburg entscheiden in Streit zwischen Hans Hafner und Stiefsohn Hans Geng zu Altdorf einerseits, Konrad Seltenrich genannt Butler von Gambach andererseits wegen Mühle und Gütlein in Gambach. Dieses haben die Frau von Hans Geng und ihre Vögte vor Jahren dem Butler auf Zeit geliehen. Wegen Streit über Ablauf der Leihefrist war letzterer "abswaif" geworden und hatte Hafner die Fehde ("vintschaft") verkündet. Die Fehde wurde durch ehrbare Leute geschlichtet und die Hauptsache zum gütlichen Entscheid an die Aussteller gebracht. Diese entscheiden, daß Butler das Lehen bis März innehaben und soviel geben soll, wie Bruder Jos Semair, Zehender zu Weingarten, bestimmt. Danach soll Butler von der Mühle ziehen. Weitere Bestimmungen über Mühlsteine und Mühlgeschirr. Die Parteien beschwören, sich an die Schlichtung ("tading") zu halten. Vorbehalten bleiben die Rechte von Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, und Truchseß Jakob von Waldburg, Hofmeister und Landvogt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Bürgermeister und Rat der Stadt Ravensburg 
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B 522 I U 353Archivalieneinheit
1458 Oktober 2 (an mentag nach sant Michels tag) 
Hans Ziegelmüller von Rorgemoß (Rorgenmoos=Rolgenmoos) bekennt, daß Jos [Bentelin], Abt von Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Anna Tentzlerin und ihren Kindern auf Lebenszeit die Mühle in Rolgenmoos mit Ausnahme des Weihers verliehen hat. Die Beliehenen müssen die Mühle persönlich als Huber besitzen und in gutem Zustand halten, dürfen sie nicht schlaizen, verkaufen oder verpfänden. Jährlich reichen sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten an Zins und Hubgeld 3 lb d, 4 Scheffel beider Korn, halb Vesen und Hafer, alles in Ravensburger Maß und Währung, 1 Viertel Eier, 4 Herbsthühner, 1 Fasnachthenne. Der Abt hat ein Wegerecht zum Weiher. Der Müller darf den zur Mühle gehörenden Wald zur Entnahme von Brenn- und Bauholz nutzen, ebenso wie das Kloster die Wälder nutzen darf. Bei Verwüstung der Wälder kann der Abt die Sägmühle abstellen. Der Müller muß wie andere Huber den Weiher und die Wälder beaufsichtigen, "als ob es min aigen ding sige". Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt die Mühle heim, ausgenommen das "schlissent" Geschirr. Es wird von zwei Müllern, je einem aus Ravensburg und Markdorf, bewertet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Ziegelmüller von Rorgenmoos 
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B 522 I U 354Archivalieneinheit
1458 November 4 (an samstag nach Aller hailigen tag) 
Hans Vogt von Summerau zu Praßberg beurkundet als Vorsitzender ("Gemeiner") eines Schiedsgerichts Urteil in Streit zwischen Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, und seinem Kloster einerseits, Peter Dietenberger andererseits über ein Gut "uff Egk" (=Egg). Der Abt wird im Prozeß vertreten durch Hans Schutz und Bruder Jos Semaiger, als Beisitzer ("Zusätze") hat er benannt Mark Schellenberger, des Reichs Unterlandvogt [in Schwaben] und Hans Humpis, Bürger zu Ravensburg. Dietenbergers Beigeordnete sind Hans Krenkel von Ebersberg und Konrad Helcher. Die jeweiligen Zusätze und der Gemeine behalten sich vor, nach der Verhandlung zur Entscheidungsfindung Rechtsgutachten einzuholen. Dietenberger ließ durch seinen Redner Konrad Mangolt, Ammann in Waldburg, vortragen, daß Dietenbergers Vetter Stefan Dietenberger das von Vater und Großvater geerbte Gut von seinen Brüdern gekauft habe bis auf seinen Anteil. Obwohl Peters Vorfahren das Gut länger innegehabt hätten, als Eigen- und Lehensrecht oder sonst ein Recht bestehe, habe das Kloster Peter eigenmächtig den Besitz genommen und das Gut einem namens Gägel verliehen. Weingarten behauptet dagegen, Eigentümer des Guts zu sein und legt eine Urkunde ein, kraft dessen es an das Kloster "erstorben" ist. Daraufhin legt Dietenberger verschiedene (nicht inserierte) Urkunden ein, u.a. Kaufbrief des Ülin Dietenberger für Stefan Dietenberger über ein Drittel am Gütlein "uff Egk" und zum Frankenberg, Lehen vom Truchsessen von Waldburg. Der Gemeine folgt dem Spruch der Weingartener Zusätze, der eine Vernehmung der ältesten Leute in der Gegend vorschlägt.

Inseriert: Weingarten, 6. November (Leonhard) 1356
Niclaus genannt der Maiger "ab Egke" und Ehefrau Katherin übergeben Abt und Konvent zu Weingarten zu rechtem Eigen folgende Güter: den Hof "uff Egke" genannt des Maigers Hof "ab Egke" und eine Wiese zu Utzenrüty genannt des Maigers Wies "ab Egke", aus der jährlich ein Vierdung "halb wachs" an das Kloster Baindt geht, den halben Hof zu Dietenbach, der Leibgeding von Guta, Ehefrau Kunz Hübschlins zu Ravensburg ist. Dafür erhält der Aussteller von Weingarten als Leibgeding eine Wiese neben der Wiese genannt die Haffnerin, die Leibgeding +Jakob Busmers war. Die genannten Höfe und die Wiese sollen Leibgeding sein dergestalt, daß jeweils nach dem Tod eines der ausstellenden Ehegatten die Hälfte an das Kloster Weingarten fällt. Wenn die Ehefrau den Mann überlebt, soll sie Leibeigene des Klosters werden ("in des ... gotzhus willen faren").
Zeugen: Johannes der Ruch, Heinrich sein Sohn, Frigk der Maler, Hermann Röchlin, Heinrich der Koler, Johannes Bernhart, Jörg der Scherer
Siegler: Friedrich Holbain, Ammann zu Ravensburg und Altdorf
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Vogt von Summerau zu Praßberg 
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B 522 I U 355Archivalieneinheit
1458 November 17 (am fritag nach sant Otthmars tag) 
Stefan Stainhuser zum Kolnhus (=Kohlhaus) bekennt, daß Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Gret Halderin und ihren Kindern auf Lebenszeit die Güter zum Kolnhus verliehen hat, die bisher der verstorbene Vater des Ausstellers innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es nicht schlaizen, verkaufen oder verpfänden. Jährlich entrichten sie zu Martini an Zins und Hubgeld, was sich aus dem Rodel des Klosters ergibt. Sie verlieren das Gut bei Tod oder Nichteinhaltung der Leihebedingungen, ebenso bei Flucht, Ungehorsam oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Stefan Stainhuser zum Kolnhus (=Kohlhaus) 
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B 522 I U 356Archivalieneinheit
1458 Dezember 20 (an sant Thomas aubend) 
Cristan Öchslin von Hard (=Hart) schwört Urfehde, weil er auf Veranlassung des Jos [Bentelin], Abt von Weingarten, dessen Leibeigener er ist, ins Gefängnis gekommen war. Der Aussteller hatte auf freier Reichsstraße dem Abt das Seine genommen und dessen Schreiber gefangen. Daher wurde er von dem Altdorfer Knecht des Landvogts [in Schwaben] Jakob Truchseß von Waldburg als Vogt und Schirmer des Klosters im Gericht des Heinrich von Rechberg angefallen und ins Gefängnis geworfen. Er wird sich nicht rächen und Klagen nur vor den zuständigen Gerichten vorbringen. Wenn er sich nicht an seine Zusage hält, ist er ein rechtloser, meineidiger Mann. Der Truchseß und der von Rechberg können ihn ergreifen und an Leib und Leben strafen. 
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Aussteller: Cristan Öchslin von Hard (=Hart) 
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B 522 I U 357Archivalieneinheit
1459 Januar 25 (an dornstag sant Pauls tag als er bekert ward) 
Klaus Schindelin zu Hummertsried ("Humbretzriedt") verkauft der Pfarrkirche in Berg, namentlich Herrn Erhart, Pfarrer, Hans Dorn von Drutzenwyler (=Trutzenweiler) und Konrad Mayer von Weiler als Pflegern für 93 lb 14 ß d Ravensburger Währung sein Gütlein genannt "zum Hus" zwischen Unterloch ("Underlohen") und Berchtolzhoven (Bertholshofen=Unter- und Oberbelzenhofen). Das Gütlein zinst jährlich je 4 Scheffel Vesen und Hafer, 15 ß d, 4 Herbsthühner, 1 Fasnachthuhn und 60 Eier. 
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Aussteller: Klaus Schindelin zu Hummertsried ("Humbretzriedt") 
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B 522 I U 358Archivalieneinheit
1459 März 2 (am fritag vor mitter vasten) 
Simon ("Syman") Spieß bekennt, daß er sein vom Kloster Weingarten zu Lehen rührendes Gut nicht mehr ordnungsgemäß bewirtschaften bzw. die davon zu entrichtenden Abgaben nicht mehr erbringen kann. Er hat das Gut deshalb mit Zustimmung von Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, für 15 Jahre dem Stefan Stainhuser geliehen. Der Beliehene muß es persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf es nicht veräußern oder belasten. Dem Kloster entrichtet er die rückständigen Zinsen und gibt jährlich, was die Rödel ausweisen. Hält er sich nicht an die Leihebedingungen, fällt das Gut dem Kloster heim. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Simon ("Syman") Spieß 
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B 522 I U 359Archivalieneinheit
1459 April 6 (an fritag vor dem sontag mi[sericordi]a domini) 
Jos Staigmaiger von Obersulgen schwört Urfehde, nachdem ihn Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, ins Gefängnis gebracht hatte. Der Aussteller hatte mit seiner Mutter und den Geschwistern "etwas unfrüntlichait" vorgenommen. Bei seiner Gefangennahme hat er gegenüber den Amtleuten des Klosters öffentlich frevelhafte Worte geäußert, namentlich sie würden damit aus ihm ein "loppach" machen. Er wird sich für die Gefangennahme nicht rächen, künftig gehorsam und unfluchtsam sein, auch bei Streitigkeiten nur die zuständigen Gerichte anrufen. Als Bürgen stellt er Klaus Krüslin von Sibrasrüty (=Sieberatsreute), Hans Bodmer, Hans Brasperger und Hans Buchrayger, alle Bürger zu Altdorf. Wenn er seine Zusage nicht einhält, ist er ein rechtloser, meineidiger Mann und muß 100 fl rh zahlen. 
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Aussteller: Jos Staigmaiger von Obersulgen 
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B 522 I U 360Archivalieneinheit
1459 Juni 27 (an der nehsten mitwoch vor sant Petters und sant Pauls tag) 
Berchtold Haslach, Frei Landrichter in der Grafschaft Heiligenberg, beurkundet Urteil des Landgerichts Beuren in Sachen Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, vertreten durch Hans Bodmer, gegen Klaus Griff von Wippenreute. Dem letzteren wird vorgeworfen, mit Frau und Sohn der Anna Hermann, Witwe des Ül Petter, Eingriff am Leiherecht ("Lehenschaft") des ihr vom Kloster verliehenen Guts Gerhartzsperg (=Geratsberg) getan zu haben. Bodmer bittet als Diener des Klosters und Pfleger der Witwe, diese in Ruhe zu lassen. Der Beklagte beruft sich darauf, Eigentümer des streitigen Guts zu sein, das er seit unvordenklicher Zeit in Besitz habe und von dem er jährlich dem Kloster 1 lb d Bodenzins gebe. Es ergeht Zwischenurteil, demzufolge der Beklagte durch sieben unparteiische Männer sein Eigentum beweisen soll ("absatzung"). Nach Verhör von ehrbaren Leuten ergeht Urteil zugunsten des Klosters. 
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Aussteller: Berchtold Haslach, Frei Landrichter in der Grafschaft Heiligenberg 
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B 522 I U 361Archivalieneinheit
Konstanz, 1459 August 22 (die xxii Augusti) 
Der Generalvikar des Bischofs Heinrich [IV. von Hewen] von Konstanz befiehlt Dekan, Kämmerer und Mitbrüdern des Dekanats Weingarten, den Priester Johannes Tod, Kaplan des Klosters Weingarten, öffentlich zu laden. Der Kaplan hat seine Pfründe eigenmächtig verlassen. Er soll sich dort innerhalb von 30 Tagen nach Verkündung der Ladung wieder einfinden oder am geistlichen Gericht Gründe für sein Verschwinden vorbringen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Generalvikar des Bischofs Heinrich [IV. von Hewen] von Konstanz 
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B 522 I U 362Archivalieneinheit
1459 August 22 (die xxii Augusti) 
Der Generalvikar des Bischofs Heinrich [IV. von Hewen] von Konstanz befiehlt Dekan, Kämmerer und Mitbrüdern des Dekanats Weingarten, den Priester Johannes Tod, Kaplan des Klosters Weingarten, öffentlich zu laden. Der Kaplan hat seine Pfründe eigenmächtig verlassen. Er soll sich dort innerhalb von sechs Monaten nach Verkündung der Ladung wieder einfinden oder am geistlichen Gericht Gründe für sein Verschwinden vorbringen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Generalvikar des Bischofs Heinrich [IV. von Hewen] von Konstanz 
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B 522 I U 363Archivalieneinheit
1459 November 30 (am nächsten frytag vor sant Nyclaus tag) 
Hans, Sohn des +Jos Geng zu Altdorf, bekennt, daß ihm seine Mutter Ursel für 250 lb h die Mühle ob Henggin Müllers Mühle verkauft hat samt 5 Juchart Samen sowie Vieh, Heu, Mist und Hausrat. Da der Aussteller weder den Kaufpreis zahlen noch die im Kaufvertrag enthaltenen Bedingungen für das Leibgeding der Mutter erfüllen konnte, gibt er die Mühle wieder zurück. Der Aussteller und seine Erben verzichten auf alle Rechte. Für Heimsteuer, väterliches und mütterliches Erbe gibt ihm die Mutter ein Roß, einen Karren und das Karrengeschirr. Außerdem hat die Mutter Schulden des Ausstellers beglichen, i.e. 7 1/2 lb h Ravensburger Währung an den Vogt von Schmalegg, 3 1/2 lb h für Anna Schmid, 3 1/2 lb 3 ß h für Jäck Stil, 3 1/2 lb h für Heinz Hermann genannt Roman. Für die restlichen Schulden des Ausstellers haftet die Mutter nicht, ausgenommen rückständige Zinsen an Geld und Korn für das Kloster Weingarten als Lehenherrn der Mühle. Dem Aussteller wird auch seine künftige Erbschaft wie den anderen Geschwistern vorbehalten. 
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Aussteller: Hans, Sohn des +Jos Geng zu Altdorf 
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B 522 I U 364Archivalieneinheit
1460 Februar 24 (an sand Mathys des hailigen zwölfbotten aubent) 
Peter Len von Lengenweiler bekennt, daß ihm Bruder Johann Thoman, Lesmeister, Prior und Konvent Unser lieben Frauen Brüder des Karmeliterklosters in Ravensburg zu rechtem Erblehen den Hof in Lengenweiler verliehen hat, den vormals Stefan Schneblin bewirtschaftet hatte. Der Aussteller muß den Hof in gutem Zustand halten. Er darf ihn nicht zerschlaizen, sondern muß ihn "samenthaftig" bebauen. Als Zins und Hubgeld gibt er jährlich zu Martini nach Ravensburg 5 Scheffel Vesen, 4 Scheffel Hafer, 12 ß d, je 1 Strichen Erbsen und Bohnen, 8 Hühner und 60 Eier, alles in Ravensburger Maß und Währung. Wenn der Hof durch Kriegseinwirkung oder aufgrund von "selbfür" abbrennt, muß ihn der Aussteller auf eigene Kosten wieder aufbauen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen, namentlich, wenn der Aussteller den Hof zerschlaizt und nicht "samenhaftig" bebaut, verliert er ihn. Im umgekehrten Fall darf der Zins nicht erhöht oder der Beliehene "durch bessers hubers willen" vertrieben werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Peter Len von Lengenweiler 
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B 522 I U 365Archivalieneinheit
1460 März 24 (an montag nach dem sontag als man in der hailigen kirchen singet Letare in der vasten) 
Klaus Schindelin zu Hummertsried ("Humbrechtzried") verkauft der Pfarrkirche zu Berg, Herrn Erhard Schutz, Pfarrer daselbst, Konrad Mayer von Weiler, Hans Dorner von Trutzenweiler, Heiligenpflegern der genannten Kirche, ferner Konrad Buhofer von Blitzenreute, Ulrich Vätscher ("Fätscher") vom Mähißhus (=Meßhausen) und der Kapelle in Blitzenreute für 73 lb d Ravensburger Währung sein Gütlein in Kellenried, gelegen neben dem Gut des Abts von Weingarten. Das Gütlein wird zur Zeit von Klaus Engler bewirtschaftet. Es gibt jährlich 4 Scheffel Vesen, 2 Scheffel Hafer, 1 lb h, 4 Herbsthühner, 1 Fasnachthenne und 80 Eier, alles in Ravensburger Maß und Währung. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Klaus Schindelin zu Hummertsried ("Humbrechtzried") 
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B 522 I U 366Archivalieneinheit
1460 Juli 10 (an donnßtag vor sant Margrethen der hailigen junkfrowen tag) 
Pfaff Matheus von Moshain, Kirchherr in Türingen (=Oberteuringen) bekennt, daß Herr Johann [Thoman], Lesmeister und Prior des Karmeliterklosters in Ravensburg für 9 lb h in bar einen Zins von 1 Viertel Kernen abgelöst hat. Mit dem Zins belastet war ein Weingarten des Klosters an der Mekißhalden (in Markdorf?). Anrainer waren Herr Ludwig Nägeli, vormals Kustor zu Markdorf, und der Garten des Klosters, der einst des Bloksutors war. 
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Aussteller: Pfaff Matheus von Moshain, Kirchherr in Türingen (=Oberteuringen) 
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B 522 I U 367Archivalieneinheit
1460 November 5 (an mittwochen nach Aller hailigen tag) 
Heinrich Humpis, vormals Stadtammann in Ravensburg, beurkundet namens des Stadtammanns Hans Fauber Urteil in Sachen Hans Schutz, Keller, Jos Ainser, Amtmann zu Weingarten, als Bevollmächtigte von Jos [Bentelin], Abt, und Konvent in Weingarten, gegen Hans Schmid, Bürger zu Ravensburg. Der Beklagte schuldet dem Kloster seit drei Jahren 8 ß d Vorzins und die Nachzinsen vom Garten oder "byfang" am Adamsberg ("Adamansperg"). Es wird eine Urkunde vom 21. August 1433 (Freitag vor Bartholomäi) vorgelegt, in der ein entsprechender Streit vom Rat entschieden wurde, als +Elsbeth Veggerin den Garten innehatte. Obwohl der Beklagte einwendet, daß der Einfang noch andere Besitzer hat, ergeht Urteil zugunsten des Klosters. 
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Aussteller: Heinrich Humpis, vormals Stadtammann in Ravensburg 
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B 522 I U 368Archivalieneinheit
1461 Januar 29 (am donstag vor Unser lieben frowen tag liechtmess) 
Hans von Königsegg, Ritter, zu Aulendorf, verleiht den Gebrüdern Heinrich, Konrad und Jakob Lang das Gut Atzenberg, das die Beliehenen gekauft haben, zu Lehen. Sie geloben Gehorsam, wie es Lehenleuten gegenüber dem Lehenherrn zukommt. 
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Aussteller: Hans von Königsegg, Ritter, zu Aulendorf 
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B 522 I U 369Archivalieneinheit
1461 März 17 (am zinstag nach dem sonntag als man singet in der hailigen kirchen Letare) 
Heinz und Oswald die Huben Nestel von Hunthüsern (=Sonthäusen) bekennen, daß sie Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, bei einer Abrechnung folgende Posten schuldig geblieben sind: 51 Scheffel 1 1/2 Viertel Hafer rückständigen Zehnten und Hubgelds sowie 11 ß 1 d Zins vom Gut, das sie vom Klosters innehaben. Sie versprechen mit Handtreue, jährlich zu Martini neben dem neuen Hubgeld 10 Scheffel Hafer abzugeben. Außerdem entrichten sie auf jetziges Martini das alte Juchartgeld von 11 ß 1 d. 
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Aussteller: Heinz und Oswald die Huben Nestel von Hunthüsern (=Sonthäusen) 
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B 522 I U 370Archivalieneinheit
1461 April 28 (am zinstag nach sant Marx tag des hailigen ewangelisten) 
Hans Specht bekennt, daß Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Gret Tentzlerin und ihren Kindern auf Lebenszeit das Gut in Ramprechtzhoffen (=Rammetshofen) verliehen hat, das früher der +Laymawer in Hubers Weise innehatte. Die Beliehenen müssen es in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es weder schlaizen noch etwas daraus versetzen oder verkaufen. Jährlich zu Martini geben sie an Zins und Hubgeld 10 ß d, 4 Scheffel Vesen, 3 Scheffel Hafer, alles Ravensburger Maßes und Währung, 50 Eier, 2 Hühner, 1 Fasnachthenne. Bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gut heim, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe, Flucht oder Ungehorsam. Der Abt kann dort Eichenholz "als swellen" schlagen. Bei Heimfall muß das Gut mit Dritteil und Heurichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Hans Specht 
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B 522 I U 371Archivalieneinheit
Rom, St. Peter, 1461 Oktober 26 (die vero lune vicesimasexta mensis Octobris) 
Notar Johannes Tuntzlinger, Kleriker der Diözese Regensburg und Schreiber des Dr. decr. Gaspar de Teramo ("Theramo"), Kanoniker in Trient, päpstlicher Kaplan und Auditor, beurkundet Verhandlungen in einem Prozeß zwischen Abt Jodok [Bentelin] von Weingarten, Johannes Spieß, Konrad Blauser, Michael Aigner, Michael Halder, Konrad Hanser von Lupoltzhoff (=Leupolzhof), Andreas Hanser, Johannes Hanser und Stadelin Halder, Klara Hagny und Elisabeth Magerlin, Laien bzw. Frauen der Diözese Konstanz, einerseits, Johannes Tod, Kaplan am Altar Unserer lieben Frau in der Leonhardskapelle im Münster Weingarten, andererseits. Streitgegenstand waren die zur Pfründe des Kaplans gehörenden Güter und Einkünfte. In der Sache, mit der auch der weltliche Richter Lutz von Landau befaßt worden war, hatte Abt Konrad [Rauber] von Schussenried ("Soreth") als päpstlicher Kommissar ein (inseriertes) Endurteil erlassen, gegen das Weingarten Appellation beim Papst eingelegt hatte. Der eingangs genannte Auditor erhält Kommission zur Verhandlung in zweiter Instanz und erklärt daraufhin das Zwiefaltener Urteil für nichtig. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Notar Johannes Tuntzlinger, Kleriker der Diözese Regensburg, Schreiber des Dr. decr. Gaspar de Theramo, Kanoniker in Trient sowie päpstlicher Kaplan und Auditor 
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B 522 I U 372Archivalieneinheit
1461 November 9 (an mentag vor sant Martins tag) 
Eberhard Truchseß zu Waldburg, Vogt zu Feldkirch, verleiht Wilhelm von Nidegg, Bürger von Ravensburg, als Pfleger der Frauen in der Klause ("closunge") zu St. Michael daselbst des Beken Gut in Ellwangen ("Elwangen"), Lehen von Waldburg, das die Frauen vom Bruder des Ausstellers, Truchseß +Jakob empfangen hatten. Nidegg leistet als Lehenträger den Leheneid gegenüber dem Aussteller als dem ältesten des Hauses, zugleich im Namens seines Bruders Jörg und des Vetters Johannes. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Eberhard Truchseß zu Waldburg, Vogt zu Feldkirch 
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B 522 I U 373Archivalieneinheit
1461 Dezember 18 (am fritag vor sant Thomans tag des hailigen zwölf botten) 
Jörg Tod, Bürger zu Altdorf, einigt sich mit Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, über die Sterbfallabgaben seiner Frau Gret Susserin, die Leibeigene des Klosters war. Der Aussteller übergibt die Hälfte seines eigenen Hauses mit Hofstatt und Garten, gelegen am Haus des Landvogts [in Schwaben] Hans Truchseß von Waldburg, dem Abt zu rechtem Eigen. Er darf das Anwesen auf Lebenszeit dank der Verleihung durch den Abt weiter geniessen, muß aber den Anteil des Klosters in gutem Zustand erhalten und darf ihn nicht veräußern. Nach seinem Tod fällt er an das Kloster zurück. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jörg Tod, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 374Archivalieneinheit
1462 Mai 20 (uff dornstag vor sant Urbans tag) 
Peter, Sohn des +Hans Laymöwer von Ramratzhofen (=Rammetshofen), verkauft mit Zustimmung des Hans Widmer ("Widmar") von Teuringen ("Turingen") und Hans Schmid von Lottenweiler, von der Frau (Priorin) von Löwental bestellte Vormünder seiner namentlich genannten Geschwister, an Hans Specht ("Spächt") von Ramratzhofen für 6 lb d Landswährung 1/2 Mannmahd Wiese in Unterteuringen ("Undra Türingen"), die die Verkäufer vom Vater geerbt haben. Sie ist gelegen in den äußeren Hutwiese ("hutt wisan") am Öhmdgraben ("embd graben"). Das Grundstück ist "gemain und vermischt" mit 3 Mannmahd, von denen eines Weingarten gehört, das der genannte Hans Specht zu Lehen hat, und eines der Burst Pfründe in Eriskirch. Ein Halbmannmahd gehört den Humpis in Ravensburg. Dieses haben jetzt Jos Payer und die Witwe Peter Murers inne. 
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Aussteller: Peter, Sohn des +Hans Laymöwer von Ramratzhofen (=Rammetshofen) 
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B 522 I U 375Archivalieneinheit
1462 Juni 28 (an mentag nach sant Johans tag sunwenden) 
Jos Nägilin von Zundelbach bekennt, daß Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Els Hirserin und ihren Kindern auf Lebenszeit ein Gut in Zundelbach verliehen hat, das der Aussteller bereits innehat. Die Aussteller müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Verliehen werden ferner 5 Mannmahd Wiesen im Ried. Die Beliehenen entrichten jährlich an Martini 18 Scheffel Hafer und 3 Scheffel Vesen als Hubgeld und Kornzehnt, 3 lb d Zins mit dem Zins der Wiese, 4 Herbsthühner, 50 Eier, 1 Fasnachthenne. Der Aussteller hat auch seinen Stiefbruder Oswald zu versorgen und den Weiher des Klosters zu beaufsichtigen. Das Gut fällt zurück bei Verstoß gegen die Leihebedingungen, Eingehen einer Ungenossamenehe, Flucht oder Ungehorsam. Es ist dann mit Dritteil und Heurichte zurückzulassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Jos Nägilin von Zundelbach 
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B 522 I U 376Archivalieneinheit
1462 November 21 (die vero solis que fuit vicesima prima mensis Novembris) 
Notar Konrad Morder, Geistlicher ("sacerdos") der Diözese Konstanz, beurkundet in der Kapelle von St. Gallus und St. Katharina, genannt Abtskapelle, im Kloster Weingarten: Johannes Mayer, Bürger von Ravensburg ("oppidanus oppidi Ravenspurg"), bittet auf Knieen um Aufnahme in das Kloster, welchem Verlangen seine noch lebende Ehefrau zugestimmt hat. Jos [Bentelin], Abt, sowie der Prior und die anwesenden Kapitelsmitglieder stimmen dem zu und nehmen ihn für das übliche Probejahr auf. Wenn er nach diesem Jahr wieder weggeschickt wird, wird er sich nicht mit einer Fehde ("vindictam") dafür rächen. Es folgt eine Gerichtsstandsklausel, derzufolge sich der Novize bei Streitigkeiten mit dem Kloster nur an den Richter oder Konservator des Abts wenden wird. Der Aufzunehmende gibt darüber seine Treue an Eides statt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Notar Konrad Morder, Geistlicher ("sacerdos") der Diözese Konstanz 
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B 522 I U 377Archivalieneinheit
1463 März 8 (am zinstag nach dem sontag Reminiscere in der vasten) 
Bruder Jos Semaiger, Zehender zu Weingarten, beurkundet Urteil des Gerichts im Bruderhaus in Sachen Hans Dorner von Druntzenwyler (=Trutzenweiler) und Ul von Benzenhofen d.J. als Heiligenpfleger der Kirche St. Peter zu Berg gegen Peter Keßler d.A. von Ettishofen wegen rückständiger Gült aus einen Acker, der ausweislich des Rodels der Kirche gehört. Keßler beansprucht das Eigentum an dem Acker. Dieser sei in das Gütlein gelegt worden, das er von Ritter Hans von Königsegg zu Aulendorf als Eigen gekauft habe. Nach dem Kauf haben die Amtleute des Klosters Weingarten Zehnt von ihm verlangt, was vorher nicht der Fall war. Er meint, daß er nichts mehr schuldig ist, wenn er den Zehnten zahlt. Sein Lehenherr habe ihm befohlen, nichts zu zahlen, er wolle die Sache verantworten. Es ergeht Urteil, daß die Gült gezahlt werden muß. Die Rechte des Klosters und des Lehenherrn von Königsegg bleiben vorbehalten. 
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Aussteller: Bruder Jos Semaiger, Zehender zu Weingarten 
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B 522 I U 378Archivalieneinheit
1463 Juni 8 (an Unsers lieben Herren fronlichnams aubent) 
Peter Burckart und Ehefrau Elsa Öltzin bekennen für sich und ihre Söhne Hans und Burkhard, daß sie auf Lebenszeit zu rechtem Ehrschatz von Ital Humpis d.Ä. zu Ravensburg das Gut zu Alberberg gepachtet ("bestanden") haben. Die Beliehenen müssen das in gutem Zustand halten, mit einer Feuerstelle ("hußröchi") und ungeteilt. Das Heu ("blümen") muß in einem Stadel gelagert werden. Sie müssen das Zimmermannswerk unterhalten und dürfen nichts veräußern. Zu rechtem Ehrschatz haben sie 25 fl rh bezahlt. Jährlich entrichten sie als Herrenzins und Hubgeld zwischen Martini und Weihnachten 14 Scheffel Hafer Ravensburger Maßes, auf Martini 30 ß d, und zu den üblichen Zeiten 8 Hühner, 2 Fasnachthennen, 100 Eier. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen können sie vom Hof vertrieben werden. Die Lehenherrschaft kann jederzeit Boden zum Anlegen von Weihern oder anderen Zwecken aus dem Hof entnehmen. Es entscheiden dann vier ehrbare, von beiden Parteien ernannte Männer über den Schadenersatz bzw. Minderung der Pacht. Bei Abgang muß der Hof mit Heurichte zurückgelassen werden. Siegler ist Leibherr Burckarts. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Peter Burckart und Ehefrau Elsa Öltzin 
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B 522 I U 379Archivalieneinheit
1463 Juni 10 (am fritag nach Unsers Herren Fronlichnams tag) 
Hans Hübschlin, Bürger zu Ravensburg, verkauft Hermann Salman von Haintzlistobel (=Hinzistobel) für 31 lb d Ravensburger Währung seine Wiese in den Altdorfer Wiesen am Kammerbrühl des Klosters Weingarten, oben an des Roman Wiese liegend. Die Wiese ist eigen, doch zahlt der Inhaber an das Kloster 2 ß d Zehnt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Hübschlin, Bürger zu Ravensburg 
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B 522 I U 380Archivalieneinheit
1463 August 11 (uff dornstag nach sand Laurencien tag) 
Burkhard [II. von Randegg], Bischof zu Konstanz, entscheidet als von den Parteien erbetener Richter im Streit über die Dotationsgüter des Altars Unserer lieben Frau in der St. Leonhards-Kapelle im Münster zu Weingarten. Auf der einen Seite steht der Kaplan Johannes Tod, auf der anderen die Inhaber der Güter Michel Halder zum Hof, Peter Hans vom Lütpolzhof (=Leupolzhof), Hans Zoller von der Wiß, Hans Blaser von Honberg, Kunz Hanser von Zellerberg und der Egler. Der Kaplan beansprucht als Inhaber der Pfründe das Recht, die Güter zu besetzen und zu entsetzen, während sich die Bauern auf Verleihung seitens des Klosters Weingarten als des Oberlehensherrn berufen. Der Aussteller spricht das Verleihungsrecht an den Dotationsgütern dem Kaplan zu. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Burkhard [II. von Randegg], Bischof zu Konstanz 
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B 522 I U 381Archivalieneinheit
1463 November 19 (an samßtag nach sant Otmars tag) 
Johannes Tod, Kaplan des mehren Altars Unser lieben Frau in St. Leonhards-Kapelle im Münster zu Weingarten, hat ein Urteil erlangt, demzufolge er ungeachtet des Widerstands der bisherigen Meier seine Pfründgüter verleihen darf. Demgemäß verleiht er Kunz Hanser den Hof genannt Ober Zellerberg (Oberzellerberg=Hanser) auf Lebenszeit. Der Beliehene muß den Hof in gutem Zustand erhalten und dem Aussteller zu Martini folgende Abgaben reichen: 8 Scheffel Hafer, der darauf wächst, und 3 ß d, die der Aussteller aufgrund des Urteils darauf geschlagen hat, 4 Herbsthühner, 40 Eier, 1 Fasnachthenne. Der Beliehene soll das Gut auch dann behalten, wenn der Aussteller die Pfründe abgibt oder verliert. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Johannes Tod, Kaplan des mehren Altars Unser lieben Frau in St. Leonhards Kapelle im Münster zu Weingarten 
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B 522 I U 383Archivalieneinheit
1464 Oktober 9 (an san[t] Dionisius [tag]) 
Johann[es Tod], Kaplan des mehren Altars Unser lieben Frau in St. Leonhards-Kapelle im Münster zu Weingarten hat ein Urteil erlangt, demzufolge er ungeachtet des Widerstands der bisherigen Meier seine Pfründgüter verleihen darf. Demgemäß verleiht er Hans Egler von Herggerschwiler (Hergerswiler=Hergottsweiler) auf Lebenszeit den Hof, auf dem er jetzt sitzt und den zuvor +Hans Eberlin innehatte. Der Beliehene muß den Hof in gutem Zustand erhalten und dem Aussteller zu Martini folgende Abgaben reichen: 8 Scheffel beiderlei Korn, 4 Vesen und 4 Hafer, und 16 ß d. Der Beliehene soll das Gut auch dann behalten, wenn der Aussteller die Pfründe abgibt oder verliert. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Johann[es Tod], Kaplan des mehren Altars Unser lieben Frau in St. Leonhards-Kapelle im Münster zu Weingarten 
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B 522 I U 384Archivalieneinheit
1465 Februar 28 (am donrstag in den viertagen zu angänder vasten vor dem sonntag als man in der hailigen kierchen zu anefang der hailigen mess singet Invocavit) 
Konrad Lanz, Ammann in Altdorf, beurkundet Urteil des Gerichts in Sachen Ulrich Leffler, Müller von Gambach, gegen Hans Geng den Müller, Bürger zu Altdorf. Leffler klagt, daß Geng dem Konrad Butler die Mühlrechte der Mühle zu Gambach verkauft hat, und daß er sie seinerseits von Butler erworben habe. Er hat an Geng bereits 60 fl bezahlt, nun aber eine Kaufpreisrate zurückbehalten, weil Hans Seltenrich Ansprüche auf die Mühle erhebt und ihm die Fehde verkündet hat ("ain vindschaft zugeschriben"). Er fürchtet um sein Leben, auch daß ihm die Mühle verbrannt wird. Der beklagte Geng verweist Leffler an Butler. Das Gericht weist die Forderung Lefflers auf Fertigung zurück. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Lanz, Ammann in Altdorf 
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B 522 I U 385Archivalieneinheit
1465 Mai 16 (am donrstag vor dem sonntag Vocem jocunditatis) 
Georg Graf zu Werdenberg und Heiligenberg bekennt, daß ihm Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, 200 fl rh geliehen hat, die er bis Martini zurückzahlen soll. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg Graf zu Werdenberg und Heiligenberg 
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B 522 I U 386Archivalieneinheit
1465 November 8 (an fritag vor sant Martins tag des hailigen byschoffs) 
Bürgermeister und Rat der Stadt Ravensburg entscheiden in der Güte Streit zwischen Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, sowie Ammann, Rat und Gemeinde zu Altdorf einerseits, Hans Rutzenberg, Ulrich Jagberg, Klaus Elsässer, Jakob Schlegel u.a. andererseits wegen eines in Langenlachen vorgefallenen Aufruhrs. In der Sache hatte bereits ein Gütetermin in Buchhorn stattgefunden. Dabei war der Streit beigelegt und bestimmt worden, daß eventuelle Ansprüche gegen den Abt und die Gemeinde Altdorf vor dem Rat in Ravensburg geltend gemacht werden können. Nunmehr wird entschieden, daß die Sache geschlichtet ist und keine Partei Ansprüche gegen die andere stellen soll. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Bürgermeister und Rat der Stadt Ravensburg 
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B 522 I U 387Archivalieneinheit
1466 März 6 (am dornstag in der hailigen vasten vor dem sunentag so man in der hailigen messe singt und list Oculi) 
Margreta Teuber ("Töuberin"), Witwe des Hans Töuber vor dem Wald, und ihre Kinder Hans und Lutz (?) verkaufen mit Zustimmung ihres Vogts und ihres Herrn, des Truchsessen, für 115 lb h dem Hans Stainhuser zum Katztail (=Katzental) einen Ewigzins von 6 lb h Ravensburger Währung aus Hof und Gut vor dem Wald, das man auch zum Töuber (=Deibers) nennt. Aus dem Gut erhalten die Truchsessen jährlich 1 lb h, 6 Scheffel Hafer, 2 Hühner und 1 Fasnachthenne, der Landvogt [in Schwaben] bekommt 4 Hühner. 
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Aussteller: Margreta Teuber ("Töuberin"), Witwe des Hans Töuber vor dem Wald (=Deibers) 
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B 522 I U 388Archivalieneinheit
1466 März 28 (am fritag vor dem hailgen Palm tag) 
Hans Sorg d.A., Müller in Fronhofen, verkauft mit Zustimmung seiner Vögte Hans Sorg von Ärgerswiler (=Ergetsweiler), Ammann in Fronhofen, Vincenz Swartz und seines Sohns Hans Sorg sowie des Schwiegersohns Jakob Schutzbach zu Rüti (=Reute) für 130 lb h Landswährung Hans Grübel, dem Sohn seiner Tochter, das Mühlrecht und "schlyssent geschier" an der Mühle zu Fronhofen, unbeschadet der Rechte des Abts von Weingarten. Es folgt eine Zahlungsvereinbarung über Ratenzahlung. Der Käufer soll dem Aussteller und seiner Frau neben dem Kaufpreis monatlich 1 Viertel Mühlkorn geben, ferner alle Fronfasten 8 lb Schmalz und 30 Eier, dazu Wohnung, Licht und Heizung sowie nötigenfalls Pflege ("heben, legen, wuschen und wäschen"). 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Sorg d.A., Müller in Fronhofen 
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B 522 I U 389Archivalieneinheit
1466 Mai 5 (uff mentag vor dem sonnentag so man singet in der hailigen kirchen Vocem jocunditatis) 
Jos Hübschenberg d.J. von Stellenriet (=Hübschenberg) bekennt, daß Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, ihm, seiner künftigen Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, und ihren Kindern das Gut in Stellenriet verliehen hat, das früher der Vater des Ausstellers, Jos Hübschenberg, innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften, dürfen es nicht schlaizen und nichts daraus entfremden, und müssen es in gutem Zustand halten. Jährlich geben sie zu Martini an Zins und Hubgeld, was die Rödel des Klosters ausweisen. Bei Verletzung der Leihebedingungen, Flucht oder Ungehorsam sowie Eingehen einer Ungenossamenehe fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Jos Hübschenberg d.Ä. gibt das Gut in die Hände des Abts auf. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jos Hübschenberg von Stellenriet (=Hübschenberg) 
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B 522 I U 390Archivalieneinheit
1466 Mai 30 (am fritag nach dem hailgen Pfingstag) 
Hans Malenbry von Kumbrechtzhofen (=Kümmerazhofen) und Sohn Martin schwören Urfehde, nachdem sie in die Gefangenschaft von Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, gekommen waren. Sie hatten das ihnen verliehene Klostergut ohne Erlaubnis des Abts und der Amtleute weiterverliehen und geschlaizt. Sie werden sich nicht rächen und künftig folgsam und unfluchtbar sein. Dem Abt gegenüber werden sie auf dessen Anforderung wegen ihrer Missetat und "endrung" des Guts vor dem Gericht Altdorf bzw. Ammann und Rat daselbst rechtfertigen. Bei Zuwiderhandlung verfallen sie in eine Strafe von 100 fl rh, wofür sie als Bürgen stellen Hans Kübler, Bürger zu Altdorf, und Hans Spidler von Entzlisrüti (=Enzisreute). 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Malenbry von Kumbrechtzhofen (=Kümmerazhofen) und Sohn Martin 
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B 522 I U 391Archivalieneinheit
1466 Juli 21 (an mentag vor sant Magdalenen tag) 
Hans Nabholz d.Ä. von Oppeltshofen schwört Urfehde, nachdem er in das Gefängnis von Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, gekommen war. Er war gegenüber den Amtleuten ungehorsam und hat grobe und freventliche Worte gebraucht. Er wird sich nicht rächen, künftig gehorsam und unfluchtsam sein wie andere Leibeigene. Ansprüche gegen Leute von Oppeltshofen und Albertshofen ("Halbrechtshofen") wird er am Brudergericht von Weingarten geltend machen. Als Bürgen für eine Strafe von 100 fl rh im Fall der Zuwiderhandlung stellt er seinen Sohn Hans, Jos Salman, Jos Rotenhüsler zu Burach und Hans Lachenmaiger. 
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Aussteller: Hans Nabholz d.Ä. von Oppeltshofen 
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B 522 I U 392Archivalieneinheit
Konstanz, 1466 Oktober 2 (mensis Octobris die secunda) 
Hermann [von Breitenlandenberg], erwählter und bestätigter Bischof von Konstanz, befiehlt Abt und Konvent zu Weingarten aufgrund des Rechts der ersten Bitte, dem Johannes von Bach, Kleriker der Diözese Konstanz, eine Pfründe des Klosters zu übertragen. 
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Aussteller: Hermann [von Breitenlandenberg], erwählter und bestätigter Bischof von Konstanz 
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B 522 I U 393Archivalieneinheit
1467 Januar 19 (am mentag vor sant Sebastians tag) 
Klaus Semaiger von Stainibach (=Steinenbach) schwört Urfehde, nachdem er in das Gefängnis von Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, gekommen war. Er hat sich "groblich" und ungehorsam verhalten und die Klosterwaldungen gewüstet, obwohl es ihm die Amtleute wiederholt verboten hatten, ihnen auch "unnütze und schmähe wort" gegeben. Er wird sich nicht rächen und künftig gehorsam und unfluchtsam sein. Als Bürgen für die Strafe von 100 lb d im Fall der Zuwiderhandlung stellt er Konrad Müller in Segelbach, Martin Klemm, Heinz Haller und Hans Riser von Mochenwang. 
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Aussteller: Klaus Semaiger von Stainibach (=Steinenbach) 
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B 522 I U 394Archivalieneinheit
1467 Juni 16 (am zinstag nach sant Vits tag) 
Stefan, Sohn des Hans Pfaw und der Ursula Stotz, bekennt, daß Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, ihm, seiner künftigen Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, und ihren Kindern auf Lebenszeit das Gut in Richlisreute verliehen hat. Bisher hatte es der Großvater des Ausstellers, Kunz Stotz, in Hubers Weise inne, der es nun dem Kloster zurückgegeben hat. Der Aussteller wird es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften, in gutem Zustand halten, weder schlaizen noch entfremden. Jährlich zu Martini gibt er an Zins und Hubgeld, was die Rödel des Klosters ausweisen. Das Gut fällt heim, wenn er sich nicht an die Leihebedingungen hält, flüchtig oder ungehorsam ist oder eine Ungenossame heiratet. Es muß mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Stefan, Sohn des Hans Pfaw und der Ursula Stotz 
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B 522 I U 395Archivalieneinheit
1467 September 25 (am fritag vor sant Michels tag) 
Hans Dorner von Truntzenwiler (=Trutzenweiler) und Ulrich Vätscher von Berchtoltzhofen (=Ober- und Unterbelzenhofen), Heiligenpfleger der Pfarrkirche St. Peter zu Berg, bekennen, daß Peter Keßler von Ettishofen mit Zustimmung des Erhard Schutz, Pfarrer zu Berg und Dekan des Kapitels in Ravensburg, für 10 lb d Ravensburger Währung einen ewigen Jahrtag zum Gedenken an Ehefrau Gret Schutzbach, Vater Peter Keßler und Benz Vätscher von Mähishaus (=Meßhausen) gestiftet hat. Der Jahrtag wird Sonntag vor Lichtmeß auf der Kanzel verkündet und am Tag nach Lichtmeß gehalten. Der Pfarrer erhält dafür jährlich 2 ß d und der Mesner 6 d Ravensburger Währung. Der Stiftungsbetrag wurde angelegt in einem Acker im Kellenberg, der Peter Keßler und seinen Erben als Pfand für die Abhaltung des Jahrtags haftet. 
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Aussteller: Hans Dorner von Truntzenwiler (=Trutzenweiler) und Ulrich Vätscher von Berchtoltzhofen, Heiligenpfleger der Pfarrkirche St. Peter zu Berg 
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B 522 I U 396Archivalieneinheit
1468 Januar 9 (am nächsten samstag vor sant Hylarien tag) 
Konrad Bodmer, Ammann in Altdorf, Vogt, und Jos Span, Pfleger des Siechhauses an der Landquart bei Altdorf, bekennen, daß zwei Wiesen im Riet liegen. Eine, die an den Bampfen (=Banpfen) grenzt und Schrätlini genannt wird, gehört zur Hälfte dem Kloster Weingarten. Diesen Teil hat Hans Zürn zu Lehen. Die andere Hälfte genannt der Kräm haben Klaus Loher, Bürger zu Altdorf, und der Siechenmeier des Hofs Niederbiegen abwechselnd zur Nutzung inne. Vor dem Rat zu Altdorf wird eine Übereinkunft betreffend Nutzung und Eigentum beschlossen. Die bisherige Abwechslung wird abgeschafft. Künftig soll der Siechenmeier die Schrättlini allein nutzen, ebenso Loher allein den Kräm. Loher und seine Erben müssen jedoch den Pflegern des Siechenhauses jährlich einen ewigen Vorzins von 5 ß d Ravensburger Währung bezahlen. 
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Aussteller: Konrad Bodmer, Ammann in Altdorf, Vogt, und Jos Span, Pfleger des Siechhauses an der Landquart bei Altdorf 
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B 522 I U 397Archivalieneinheit
1468 Mai 27 (am fritag nach dem hailgen Uffarttag) 
Hans Honberger von Sießen ("Süssen") bekennt, daß Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Anna Petrin und ihren Kindern auf Lebenszeit das Gut zu Sießen verliehen hat, das zuvor Hans Benz in Hubers Weise innehatte und dem Kloster wieder zurückgegeben hat. Die Beliehenen müssen das Gut in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es nicht schlaizen und nichts daraus entfremden. Jährlich geben sie als Zins und Hubgeld 3 Scheffel beider Korn und 35 ß d Ravensburger Maßes und Währung zwischen Martini und Weihnachten, ferner 30 Eier, 2 Herbsthühner und 1 Fasnachthenne. Sie verlieren das Gut bei Verstoß gegen die Leihebedingungen, Flucht oder Ungehorsam sowie Eingehen einer Ungenossamenehe. Beim Abgang lassen sie Dritteil und Heurichte zurück. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Honberger von Sießen ("Süssen") 
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B 522 I U 398Archivalieneinheit
1468 Mai 27 (am fritag nach dem hailgen Uffarttag) 
Hans Benz von Sießen ("Süssen") gibt Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, das Gut in Sießen zurück, das er in Hubers Weise bewirtschaftet hat. Er verzichtet auf alle Rechte daran. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Benz von Sießen ("Süssen") 
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B 522 I U 399Archivalieneinheit
1468 Juni 3 (am fritag vor dem hailgen Pfingstag) 
Jos Metzger, Bürger zu Altdorf, bekennt, daß Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Elsa Metzger und ihren Kindern folgende Güter auf Lebenszeit verliehen hat: den "infang" genannt Brunensperg ob Baienfurt an der Halden, die Wiese im Haslach, alle Äcker und Wiesen, die der Aussteller bisher schon vom Kloster hat, und 12 Jauchert Äcker, sobald diese freiwerden. 6 Jauchert haben sie davon bereits erhalten. Die Beliehenen müssen die Güter persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten, dürfen sie weder schlaizen noch entfremden. Jährlich zu Martini zahlen sie Zins nach Ausweis der klösterlichen Rödel. Von den 12 Jauchert entrichten sie den vierten Teil des jeweiligen Ertrags zuzüglich des Zehnten. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen, Flucht oder Ungehorsam sowie Eingehen einer Ungenossamenehe verlieren sie die Güter. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jos Metzger, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 400Archivalieneinheit
1468 Juli 28 (am donstag nach sant Jacobs tag des hailgen zwölf botten) 
Hans Kapp genannt Ryter zu Stuben schwört Urfehde, nachdem er in das Gefängnis seines Leibherrn, des Abts Jos [Bentelin] von Weingarten, gekommen war. Der Aussteller hatte einen Leibeigenen des Klosters, Hans Boß, wegen verschiedener Forderungen mit Fehde und Feindschaft von dem Seinigen verdrängt, so daß dieser in die Stadt Saulgau ("Sulgen") gezogen war und fremden Schirm angenommen hatte. Der Aussteller wird sich nicht rächen, künftig gehorsam sein und keine fremden Gerichte anrufen, wenn er mit Gotteshausleuten Streit hat. Bei Zuwiderhandlung zahlt er eine Strafe von 100 lb d, wofür er als Bürgen stellt Hans Funk, Konrad Bosch, Jörg Sigel, Jörg Resch genannt Klein, alle in Stuben, und Benz Välk von Lopprunnen (=Laubbronnen). 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Kapp genannt Ryter 
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