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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
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B 522 I U 301Archivalieneinheit
1446 März 7 (am nächsten mentag vor sanct Gregorien tag des hailigen lerers) 
Konz Roman, Bürger zu Altdorf, bekennt, daß er Streit hatte mit Hans Tuler, Bürger daselbst, wegen eines Zauns ("zun und frid") zwischen seiner Hofraite und des Tulers Wiese in Langenlachen, ferner wegen eines Wegs und des Viehtriebs (Tratts) durch die Wiese. Ammann und Rat entscheiden als darum angerufenes Schiedsgericht, daß die Parteien den Zaun jeweils zur Hälfte unterhalten ("glych halb machen") sollen. Durch Tulers Wiese hat Roman keinen Weg, Steg oder Tratt. 
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Aussteller: Konz Roman, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 302Archivalieneinheit
1446 Mai 2 (uff mentag nach sant Waltpurg tag) 
Mathias Bentelin von Otakershofen (=Ottershofen) bekennt, daß Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Anna Strüssin und ihren Kindern auf Lebenzeit das Gut genannt des Schachen Gut zu Ottershofen verliehen hat. Sie hatten früher schon die Hälfte des Guts inne, die andere Hälfte war dem Vetter des Ausstellers, +Jos Marschalk, verliehen. Die Beliehenen müssen das nunmehr zusammengelegte Gut in gutem Zustand halten und persönlich in Hubers Weise bewirtschaften, dürfen es nicht versetzen, veräußern oder schlaizen. Jährlich zu Martini reichen sie an Zins und Hubgeld, was sich aus den Rödeln des Klosters ergibt. Im Todesfall und bei Verletzung der Leihebedingungen verlieren sie ihr Gut, desgleichen bei Ungehorsam und Flucht oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Beim Abgang hinterlassen sie Dritteil und Heurichte. Es besteht kein Anspruch auf Aufwendungsersatz. 
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Aussteller: Mathias Bentelin von Otakershofen (=Ottershofen) 
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B 522 I U 303Archivalieneinheit
1446 Mai 8 (am nehsten zinstag nach dem Wyssen sonnentag) 
Heinz Örler von Wittenhofen, Untervogt in der Grafschaft Heiligenberg, beurkundet Urteil des Dorfgerichts Hegbach (=Hepbach) in Sachen Jos ("Jouß") Ainser von Weingarten und Bruder Konrad Rottenhüsler, Hofmeister in Hagnau, als Bevollmächtigte von Abt und Konvent zu Weingarten gegen Jos Rösch von Fischbach. Weingarten beklagt sich, daß Rösch ohne Zustimmung des Klosters das Holz mit der Wiese und dem Boden im Wasach bei Immenstaad, das bei den Wäldern des Spitals von Konstanz und der Mainauer [Kommende] liegt, hatte versteigern lassen. Rösch erwidert, er habe den streitigen Wald als Bannwart verwaltet, aber keinen Lohn vom Kloster erhalten, so daß er ihn nach dem Recht der Grafschaft durch den Amtmann verganten ließ. Weingarten erwidert, daß das Kloster nicht zur Gant geladen wurde und die Forderung des Rösch kein Lidlohn sei. Nach Vernehmung des Amtmanns von Fischbach ergeht Urteil zugunsten des Klosters. 
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Aussteller: Heinz Örler von Wittenhofen 
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B 522 I U 304Archivalieneinheit
1446 Juli 19 (am nächsten zinstag vor sanct Jacobs tag des meren) 
Oswald Tod, Ammann zu Altdorf, beurkundet Urteilsbrief in Sachen Junker Egg von Reischach von Dietfurt als Untervogt des Reichslandvogts in Schwaben Jörg Truchseß zu Waldburg gegen Klaus Rotenhüsler von Schlier. Letzterer war ins Gefängnis des Abts von Weingarten gekommen wegen eines Weiherstalls in Schlier und eines Guts in Gundolzrüti (=Gunatsreute). Rotenhüsler hatte den Landvogt um Schlichtung gebeten, welche dieser auch zustande gebracht hatte. Der Beklagte hatte sich an den beschworenen und beurkundeten Vergleich ("richtung") jedoch nicht gehalten. Vielmehr hat er Leute angestiftet, ihnen auch Essen und Trinken gegeben, so daß der Abt und der Landvogt zu Schaden gekommen waren. Er hat seine Vollmacht ("gewalt") seinem Schwiegersohn Ulrich Spen gegeben. Es ergeht Urteil, daß der Unterlandvogt dadurch Beweis führen soll, daß er mit sechs "unversprochenen" Mannen und seiner eigenen Hand ("die sübent") einen Eid schwört. Da er dies nicht will, beschwört Rotenhüsler die Wahrheit seines Vorbringen. 
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Aussteller: Oswald Tod, Ammann zu Altdorf 
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B 522 I U 305Archivalieneinheit
1446 September 16 (uff frytag nach des hailigen Crutz tag am herbst) 
Kunz Häger von Sattelbach und Erhard Mayer von Kappel, Heiligenpfleger der Kirche zu Kappel, schließen mit Zustimmung des Ital Humpis, alten Bürgermeisters von Ravensburg und Lehenherrn der genannten Kirche, einen Tauschvertrag mit Heinz Messner von Firniswiler (=Firmetsweiler). Danach bekommt Messner den Garten der Kirche zu Happenweiler im Vogelsang, wofür sie einen Garten in Happenweiler im Byfang erhalten. Er ist zwei Hofstätten groß und gehörte bisher zum Gut Firniswiler, Eigen des Klosters Weingarten und Lehen Heinz Messners. 
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Aussteller: Kunz Häger von Sattelbach und Erhard Mayer von Kappel, Heiligenpfleger der Kirche zu Kappel 
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B 522 I U 306Archivalieneinheit
1446 November 15 (an sant Othmars abend) 
Bürgermeister und Räte zu Konstanz entscheiden als von beiden Parteien erwähltes Gericht in Sachen Elisabeth Sproll ("Spröllin"), Witwe Konrad Mosers, Bürger in Altdorf, Leibeigene des Klosters Weingarten, für sich und Sohn Hensli gegen Erhard [Fridang], Abt von Weingarten, vertreten durch Egg von Reischach von Dietfurt, Hans Wissach und Bruder Jos Semaiger. Gegenstand des Streits ist das väterliche und großväterliche Erbe des Kindes sowie die Morgengabe der Frau, welches alles ihr von den Amtleuten des Klosters und den Verwandten des Mannes verweigert wird. Nach vergeblichen Versuchen, den Abt vor dem geistlichen Gericht in Konstanz und in Ravensburg zu belangen, hatte sie sich nach Altdorf begeben, nachdem ihr sicheres Geleit durch den Zehender Jos Semaiger versprochen worden war. Dessen ungeachtet wurde sie gefangengenommen und in "ysenhalten" gelegt. Um freizukommen, mußte sie auf ihre Ansprüche verzichten.
In der Folge verzögert der Abt die Sache, obwohl ihm die Räte von Konstanz, Schaffhausen und Rottweil als Instanzen vorgeschlagen und eine Güteverhandlung in Schaffhausen abgehalten wurde. Die Frau will daher neben Erbe und Morgengabe Ersatz für ihre Kosten und Schäden.
Das Kloster verweist darauf, daß Konrad Moser auf sein väterliches Erbe verzichtet habe. Der Klägerin sei auch kein Geleit zugesagt worden. Sie sei ins Gefängnis gekommen, weil sie ihren Schwägern gedroht habe, sie vor fremde Gerichte zu ziehen, sie auch verbrennen und schädigen wolle. In ihrer Urfehde habe sie versprochen, ihre Ansprüche gegen Gotteshausleute nur vor klösterlichen Gerichten geltend zu machen. Die Klägerin bestreitet die Gültigkeit der von Ammann Oswald Tod gesiegelten Verzichturkunde und der unter Zwang abgegebenen Urfehde. Das Urteil erlegt dem Abt und dem Zehender einen Eid auf, kein Geleit gegeben zu haben, welchen Eid die Klägerin erläßt. Im übrigen wird ihr vorbehalten, die Verwandten vor den zuständigen Gerichten auf das Erbe zu verklagen, wenn der Sohn volljährig ist. Dann muß ihr Geleit gegeben werden.
 
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Aussteller: Bürgermeister und Räte zu Konstanz 
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B 522 I U 307Archivalieneinheit
1447 Dezember 4 (uff mentag sant Barbaren tage) 
Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm urteilen in Streit zwischen Erhard [Fridang], Abt, und dem Kloster Weingarten einerseits, Ulrich Spän, Bürger zu Ravensburg, andererseits aufgrund einer Schiedsgerichtsvereinbarung ("zu rechtlichem usstrag ... lut ains anlauss"). Der Schwiegervater des letzteren, Klaus Rottenhüsler, hat vom Kloster in Schlier ein Gut zu Lehen bekommen. Als der Abt dort einen Weiher anlegte, erließ er kraft eines Spruchbriefs den "armenlüten" die Hälfte der bisherigen Zinsen. Dessen ungeachtet hat er Rottenhüsler durch Gefängnishaft genötigt, eine für ihn günstige Urkunde zu bewilligen. Der Abt bezweifelt die Klagebefugnis des Klägers. Er behält sich auch seine Rechte vor gegen Jos Rottenhüsler und Ulrich Späns Ehefrau, die seine Leibeigenen sind, obwohl die Stadt Ravensburg sie als ihre Bürger behandelt. Der Abt verwahrt sich gegen den Vorwurf der Gewalt. Er habe Rottenhüsler "haymen" lassen, worauf dieser eine "erber, redlich" Verschreibung abgegeben habe. Es ergeht Urteil, daß der Abt Rottenhüsler wieder in das Gut einsetzt. Dieser soll soviel Zins bezahlen, wie in einem Schiedsspruch des Hans von Honburg festgelegt wurde. 
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Aussteller: Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm 
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B 522 I U 308Archivalieneinheit
1448 Februar 8 (octava Februar[ii]) 
Vor dem Notar Dietrich Wagner ("Theodricus Currifex") erscheinen in der kleinen Katharinenkapelle des Klosters Weingarten Erhard [Fridang], Abt, und der ganze Konvent sowie die Brüder Wilhelm Bitterlin, Subdiakon, und Wolfgang Schrag, Akolyt. Letztere wurden wegen schwerer Verfehlungen für mehrere Tage in Gefängnis gebracht. Sie schwören Urfehde und gehen bei Verstoß dagegen ihrer Kapitelsrechte verlustig. 
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Aussteller: Notar Dietrich Wagner ("Theodricus Currifex") 
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B 522 I U 309Archivalieneinheit
1448 April 18 (am nesthen donrstag vor sant Jörgen tag) 
Heinz Örler, Untervogt in der Grafschaft Heiligenberg, beurkundet Urteil des Dorfgerichts Beuren ("Bürren"). Ul Gündlin von Ringgenweiler ("Rinckenwyler") beklagt sich, daß ihm 5 Juchart Acker in den Owrütinen von den Amtleuten in Heiligenberg auf Antrag Heinz Schniders d.A. von Pferribach (=Pfärrenbach) und seinen Söhnen Heinz und Hans mit Arrest belegt wurden. Der Arrest wird aufgehoben mit der Auflage, daß Gündlin sich bei entsprechenden Klagen vor den Gerichten der Grafschaft einläßt. 
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Aussteller: Heinz Örler, Untervogt in der Grafschaft Heiligenberg 
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B 522 I U 310Archivalieneinheit
1448 Juni 13 (uff dunstag vor sant Vits tag) 
Peter Mayer zum Appenberg bekennt, daß Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, ihm, seiner Eherfrau Anna Käserin und ihren Kindern das Gut in Appenberg verliehen hat, das die Schwiegermutter ("schwyger") des Ausstellers, Greth Käserin, Hans Bumans Witwe, innehatte und mit Zustimmung ihres Vogts Jörg Zil aufgegeben hat. Ferner erhalten sie das Gütlein in Appenberg, auf dem sie jetzt sitzen. Die Beliehenen werden die Gütlein in ordentlichem Zustand halten, sie nicht schlaizen, veräußern oder verpfänden. Für das Gut, das Buman hatte, entrichten sie jährlich zu Martini in die Kustorei 11 ß d und in die Pfisterei 2 Scheffel Hafer, vom anderen Gütlein 8 ß d und 2 Scheffel Hafer Ravensburger Maßes und Währung in den Bauhof des Klosters und in das Kloster selbst 1 Fasnachthenne. Bei Nichterfüllung der Leihebedingungen, Flucht, Ungehorsam oder Eingehen einer Ungenossamenehe verlieren sie die Güter. Sie müssen dann mit Dritteil und Heurichte zurückgegeben werden. 
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Aussteller: Peter Mayer zum Appenberg 
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B 522 I U 311Archivalieneinheit
1448 September 18 (uff mittwochen nach des hailigen Crutz tag als es erhöht ward) 
Hans Hafner und Hans Brüler, Bürger zu Altdorf, bekennen, daß Hafner die Stieftochter Brülers, Ursula Müller, geheiratet hat. Dabei wurde ein schriftlicher Vertrag über Heimsteuer sowie väterliches und mütterliches Erbe geschlossen. Da von diesem Ehevertrag ("vermähelschaft, täding und verschribung") auch ein Lehen des Klosters Weingarten betroffen ist, erklären die Aussteller, daß der Vertrag den Rechten und Gewohnheiten des Klosters unschädlich sein soll. 
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Aussteller: Hans Hafner und Hans Brüler, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 312Archivalieneinheit
Rom, 1449 Januar 9 (die vero Jovis nona mensis Januarii) 
Notar Johannes Steinmetz, Kleriker der Diözese Würzburg, beurkundet Exekutionsmandat des päpstlichen Kommissars und Exekutors Jacobus Bonrus, Vicedominus der Kirche von Reims, an den Bischof von Konstanz betreffend Investitur des Corpus Christi-Altars in der St. Leonhardskapelle ("in capella rotunda") beim Kloster Weingarten. In den Besitz des Altars, den früher +Jodocus von Bügen ("Bugen") innehatte, wird aufgrund päpstlicher Verleihung Johannes Beck, Priester der Diözese Konstanz, eingewiesen. Inseriert entsprechende Bulle Nikolaus V. an den Bischof von Konstanz und den genannten Exekutor vom 23. April 1448 ("nono kalendis Maii"). 
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Aussteller: Notar Johannes Steinmetz, Kleriker der Diözese Würzburg 
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B 522 I U 313Archivalieneinheit
1449 Juni 21 (uff sampstag vor sant Johans tag deß töffers) 
Jos [Dietenheimer], Propst zu Hofen verleiht Hans Haberstock und dessen Kindern ein Gütlein in Untermeckenbeuren als Zinslehen, das er bislang schon bewirtschaftet. Die Beliehenen halten es in gutem Zustand und entrichten jährlich 11 ß h, 1 Viertel Vesen, 14 Eier, 1 Herbsthuhn, wie es im Rodel des Klosters steht. Wenn die Leihebedingungen nicht eingehalten werden, kann das Gütlein wieder eingezogen werden. Dagegen darf der Beliehen nicht vertrieben werden, um höhere Zinsen oder Schatzgeld zu erzwingen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jos [Dietenheimer], Propst zu Hofen 
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B 522 I U 314Archivalieneinheit
1449 September 3 (die vero Mercurii tertia Septembris) 
Notar Dietrich Wagner ("Theodricus Currifex") beurkundet im Kloster Weingarten einen Vergleich zwischen Abt Erhard [Fridang] und dem Priester Johannes Pistor von Waldsee. Pistor hatte von Nikolaus V. eine Provision auf den Corpus Christi-Altar in der Leonhardskapelle erhalten. Der Abt ist damit nicht einverstanden, verspricht aber dem Priester wegen der Verdienste seines Vaters um das Kloster die nächste freiwerdende Pfründe. Vorbehalten bleibt jedoch die Expektanz, die Petrus Vützel oder Vitz von Ravensburg, Priester der Diözese Speyer, erteilt wurde. Ausgeschlossen von der Zusage sind auch folgende Pfarreien und Benefizien: die Pfarrkirchen in Ravensburg (Liebfrauen), Altdorf, Berg und Ausnang, die Präbenden des Johannes Wäch und Konrad Rüd, die Veitskapelle und die Michaelskapelle in Ravensburg. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Notar Dietrich Wagner ("Theodricus Currifex") 
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B 522 I U 315Archivalieneinheit
1449 September 22 (uff sant Mauricii und siner gesellen der hailigen martrer tag) 
Klaus Sorg der Schmied, Amtmann in Weingarten, Jörg Zil ("Zyl"), Bürger in Ravensburg, und Konrad Schedler auf dem Summer (=Sommers) entscheiden als Schiedsleute ("tädingsßlüt") im Streit zwischen Klaus Widenmann ("Wydenman") unter der Egk (=Egg) und Konrad Müller d.J. am Lankrain über die Heimsteuer, namentlich 12 lb d, die Wydenman Konrad Müller anläßlich der Eheschließung mit seiner Tochter Gretha versprochen hatte. Wydenman will nicht zahlen, weil die Tochter gestorben ist, während Müller auf dem Geld besteht, weil Gretha ein minderjähriges Kind namens Neslin hinterlassen hat. Die Schiedsleute entscheiden, daß Wydeman das Geld bezahlen und Müller das Kind auf seine Kosten aufziehen soll. Wenn es volljährig ist, bekommt es einen Voraus aus dem väterlichen Erbe, Müller heirate wieder und bekomme andere Kinder oder nicht. Stirbt das Kind vor der Volljährigkeit, ist Müller nichts schuldig. 
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Aussteller: Klaus Sorg der Schmied, Amtmann in Weingarten u.a. 
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B 522 I U 316Archivalieneinheit
Kloster Weingarten, 1449 Dezember 31 (ultima mensis Decembris) 
Notar Johannes Tod beurkundet, daß Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, Magister Simon, Rektor der Pfarrkirche zu Bregenz, die Pfründe der Heiligen Vitus und Michael in der Burg ("castro") Ravensburg übertragen hat. Die Pfründe stand zuvor dem zwischenzeitlich verstorbenen Magister Paul von Ulm zu. Die Kollation erfolgt unter Vorbehalt der Rechte des Hauses Waldburg, insbesondere des Landvogts Truchseß Jakob von Waldburg und einer Expektanz des Petrus Anthoniensis. 
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Aussteller: Notar Johannes Tod 
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B 522 I U 317Archivalieneinheit
1450 Januar 30 (uff frytag vor Unser lieben Frowentag liechtmeß) 
Jos [Dietenheimer], Propst zu Hofen, verleiht Michel Schmid genannt Gunzenwiler und Ehefrau Anna Gunzenwilerin zu Waggershausen ("Wauckershusen") auf Lebenszeit den Brühl, der an das Underloch und den Kesselbrunnen grenzt. Die Beliehenen müssen ihn in gutem Zustand halten und zu Martini nach Hofen als Zins und Gült 2 lb 5 ß d liefern. Bei Tod und Nichterfüllung fällt das Gut zurück. 
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Aussteller: Jos [Dietenheimer], Propst zu Hofen 
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B 522 I U 318Archivalieneinheit
1450 März 13 (am fritag vor sant Gert[r]uden tag im Merczen) 
Hans Fleck vom Falkenhaus und Ehefrau Margreta Hankelmenin verkaufen Kunz Bosch von Rüngs (=Ringers), Bürger zu Wangen, für 16 lb d einen jährlichen Zins von 16 ß d Landswährung. Damit belastet ist der fünfte Teil des Guts Falkenhaus sowie Haus und Hofstatt, das zum Gut gehört und das die Aussteller von ihren Verwandten, den Hankelmann, gekauft haben. Der Zins ist zwischen Martini und Weihnachten fällig, in welcher Zeit er auch abgelöst werden kann. 
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Aussteller: Hans Fleck vom Falkenhaus und Ehefrau Margreta Hankelmenin 
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B 522 I U 319Archivalieneinheit
1450 April 4 (uff sant Ambrosii tag) 
Cristofel Wiser zu Edispach (=Edensbach) bekennt, daß Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Anna Trägerin und ihren Kindern auf Lebenszeit das Gut zum Bühel (=Büchel) verliehen hat, das früher ihr Vater Jos Wiser innehatte. Die Beliehenen müssen innerhalb von vier Jahren auf eigene Kosten ein Haus bauen. Sie müssen das Gut in gutem Zustand halten und persönlich in Hubers Weise bewirtschaften, dürfen es nicht schlaizen, verkaufen oder verpfänden, namentlich den Weiher nicht vom Gut trennen. Jährlich zu Martini entrichten sie an Zins und Hubgeld 3 Scheffel Hafer und 12 ß d Ravensburger Maßes und Währung, 30 Eier, 2 Herbsthühner, 1 Fasnachthenne, vom Weiher 2 1/2 lb d. Bei Nichterfüllung, Tod oder Heirat mit Ungenossamen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Für die nächsten vier Jahre können sie noch das Gut in Edensbach nutzen, auf dem sie jetzt sitzen. 
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Aussteller: Cristofel Wiser zu Edispach (=Edensbach) 
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B 522 I U 320Archivalieneinheit
1451 Februar 3 (uff sant Bläsis tag) 
Peter Müller von Kehrenberg bekennt, daß Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, ihm für 20 Jahre folgende Gewässer verliehen hat: das Seewasser zu Cristlisberg (=Christiansberg), den Weiher darunter, den Klausenweiher und des Notzenhusen Weiher. Der Beliehene muß die Wasserbauten auf eigene Kosten in gutem Zustand halten und selbst betreiben, darf sie nicht schlaizen, verkaufen, verpfänden oder anderen verleihen. Die Gewässer dürfen nicht höher als bisher aufgestaut ("fachen") und nicht umgeleitet werden. Der Aussteller darf das Kloster nicht am Bau eines Weihers im Starental hindern. Im Fall größerer Naturschäden ("von Gotz gewalt") teilen sich Kloster und Beliehener die Reparaturkosten. Jährlich sind als Zins 10 lb d Ravensburger Währung zu entrichten. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Peter Müller von Kehrenberg 
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B 522 I U 321Archivalieneinheit
1451 Februar 14 (uff sant Valentins tag) 
Jos Aichenler zu Wolfegg schwört Urfehde, nachdem er in das Gefängnis von Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, gekommen war, weil er öffentlich Drohungen gegen ihn und seine Leuten ausgestoßen hatte. Der Aussteller wird sich nicht rächen, lebenslang gehorsam sein und sich mit Leib und Gut dem Kloster nicht entfremden. Streitigkeiten mit dem Abt und den Gotteshausleuten wird er vor den klösterlichen Gerichten austragen. Hält er sich nicht an sein Versprechen, ist er ein meineidiger, ehrloser Mann. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jos Aichenler zu Wolfegg 
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B 522 I U 322Archivalieneinheit
1451 Februar 27 (am samstag nach Mathie des hailigen zwelfbotten) 
Jos, Sohn des +Benz Resch, und Älla Österlingi vom Sulzberg bekennen, daß Erhard [Fridang], Abt von Weingarten, Leibherr des Resch, ihnen ein Gut in Oberweiler auf Lebenszeit verliehen hat. Sie werden es in gutem Zustand halten, persönlich in Baumanns Weise bewirtschaften, nicht schlaizen, verpfänden oder verkaufen. Das Kloster kann den zum Gut gehörenden Wald nach Belieben nutzen. Jährlich zu Martini entrichten die Beliehenen 7 Scheffel beiderlei Korns, Vesen und Hafer, und 19 ß d Ravensburger Maßes bzw. Währung, 1 Fasnachthuhn, 30 Eier. Bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jos, Sohn des +Benz Resch, und Älla Österlingi vom Sulzberg 
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B 522 I U 323Archivalieneinheit
1451 März 1 (uff den ersten tag des Mertzen manot) 
Ulrich vom Wyger, Sohn Heinz Wygers vom Wyger (=Weihers), und Ehefrau Anna, Tochter Hans Nüberlis von Wolfegg, bekennen, daß Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, ihnen auf Lebenszeit ein Gut in Wolfegg zum Dorf bei der Kirche verliehen hat. Sie werden es in gutem Zustand halten, persönlich in Baumanns Weise bewirtschaften, nicht schlaizen, verpfänden oder verkaufen. Jährlich an Martini bzw. den üblichen Zeiten entrichten sie als Zins und Hubgeld 1 Scheffel Hafer und 2 ß d Ravensburger Maßes und Währung sowie 1 Fasnachthenne. Bei Tod oder Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gut heim samt dem Haus, das die Aussteller darauf bauen dürfen. 
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Aussteller: Ulrich vom Wiger ("Wyger"), Sohn Heinz Wygers vom Wyger (=Weihers), und Ehefrau Anna, Tochter Hans Nüberlis von Wolfegg 
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B 522 I U 324Archivalieneinheit
1451 Januar 1-1451 Dezember 31 (am samßtag vor der [...]) 
Konrad Halder zu Elwang (=Ellwangen) und Ehefrau Elsa Schädin bekennen, daß ihnen und ihren Kindern von Hans von Nidegg, Bürger zu Ravensburg, Pfleger der Klause ("closung") von St. Michael daselbst, das Gut der Klause in Elwang verliehen wurde, das der Aussteller früher bebaut hat. An Zins und Hubgeld entrichten die Beliehenen zu Martini 8 Schaffel Hafer, 1 Scheffel Roggen, 2 1/2 lb h Ravensburger Maßes und Währung, 6 Herbsthühner, 1 Fasnachthuhn, 100 Eier. Bei Tod oder Nichterfüllung fällt der Hof wieder zurück. 
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Aussteller: Konrad Halder zu Elwang (=Ellwangen) und Ehefrau Elsa Schädin 
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B 522 I U 325Archivalieneinheit
1451 November 10 (uff sant Martins aubent) 
Dorothea Müller, Bürgerin zu Altdorf, bekennt, daß ihr Erhard [Fridang], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten für 130 lb h ein Leibgeding kraft einer darüber ausgestellten Urkunde verkauft haben. Sie ist dem Kloster darüber hinaus noch "kaufsweise" in "redlicher schuld" mit 40 lb h Ravensburger Währung verpflichtet. Dafür verpfändet sie ihre ganze liegende und fahrende Habe, in die aber erst nach ihrem Tod vollstreckt werden darf. Ausgenommen ist der (Erb-)Fall von ihrem Nachlaß, der nach Tod der Ausstellerin als Zinserin an Unser Frauen Altar in Konstanz entrichtet werden muß, und ein Betrag von 10 lb h, über den sie zu Lebzeiten oder von Todes wegen verfügen kann ("durch got oder ere wie mir füglich ist"). Dem Geschäft stimmt ihr Vogt Ulrich Schutz, Ammann in Altdorf, zu. 
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Aussteller: Dorothea Müller, Bürgerin zu Altdorf 
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B 522 I U 326Archivalieneinheit
1452 Januar 10 (uff mentag nach dem zwölften tag) 
Jos [Dietenheimer], Propst zu Hofen, verleiht den Eigenleuten des Klosters Bürck, Peter und Hans den Span Nageln, Gebrüder, zu Meckenbeuren, ihren Ehefrauen und Kindern für erwiesene Treue, Liebe und Dienst das Gut in (Unter-)Meckenbeuren, das sie bereits nutzen, ferner ein Weiherlien im Wappach und zwei Weiherlein im Kieselsgereut ("kysels gerütt"). Sie müssen das Gut in gutem Zustand halten und jährlich folgende Abgaben acht Tage vor oder nach Martini leisten: Bürck Spannagel gibt von seinem Anteil 15 ß d, 1 Viertel Vesen, 1 Huhn, 14 Eier, Peter Spannagel 10 ß d, 1 1/2 Scheffel 7 Imi Vesen, 50 Eier, Hans Spannagel 9 ß d, 2 1/2 Scheffel Vesen, 1 Huhn, 70 Eier. Der Aussteller wird das Gut nicht ohne Willen der Beliehenen verpfänden oder verkaufen, diese auch nicht zu höheren Zinsen drängen. Die Beliehenen entrichten Vogtrecht nach Tettnang, im einzelnen Bürck Spannagel 5 ß 1 1/2 d, 3 1/2 Imi Hafer, 1 Huhn, Peter Spannagel 1 lb 20 d, 12 Imi Hafer, 3 Hühner, Hans Spannagel 16 ß d, 2 Viertel Hafer, 3 Hühner. Die Spannagel können die Güter, wenn sie diese nicht selber bebauen wollen, anderen verleihen. 
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Aussteller: Jos [Dietenheimer], Propst zu Hofen 
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B 522 I U 327Archivalieneinheit
1452 Juni 6 (am zinstag vor Unsers lieben Herrn fronlichams tag) 
Johannes Steller, Ammann in Hagnau, beurkundet Urteil des Gerichts in Sachen Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, vertreten durch Jos Ainser von Hagnau, gegen Kaspar Schmid von Kippenhausen. Der Streit geht um den Wald "an Stokegerden". Dieser grenzt "uff die stokwiß hag hinab" an Heinz Viol und den Wald, den Konrad Stambler innehat. Das Kloster beansprucht den Wald als Teil seines Lehenguts in Ried, das der Hüslerin verliehen ist. Der Beklagte beruft sich darauf, daß er den Wald von der Biklin Vogt und Erben gekauft habe. Er zahlt davon jährlich 1 ß d Zins in das Gut der Hüslerin. Das Gericht urteilt, daß Schmid den Wald an das Kloster zurückgeben muß, es sei denn, er beweise innerhalb von 14 Tagen, daß er es vom Abt oder seinen Bevollmächtigten gekauft habe. 
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Aussteller: Johannes Steller, Ammann in Hagnau 
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B 522 I U 328Archivalieneinheit
1452 Juli 18 (uff zinstag vor sant Jacobs tag des merrern und hailigen zwölfbotten) 
Gebrüder Jos und Jörg die Brastberger von Fronhofen bekennen, daß Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, ihnen auf Lebenszeit die Wirtschaft ("tafern") samt zugehörigem Haus in Fronhofen, in dem derzeit Jörg Brastberger wohnt, verliehen hat. Jos Brastberger darf lebenslang in der Burg schenken und Gastgeb sein. Er muß die Tafern mit Wein und Brot versorgen wie von alters hergekommen, so daß die Untertanen im Kirchspiel Fronhofen keinen Grund zur Klage haben. Er darf von der Wirtschaft nichts verkaufen oder versetzen. Jährlich zu Martini gibt er dem Abt für Zins und "vorbrot" 3 lb d Ravensburger Währung. Wenn ein "armman" im Kirchspiel Hochzeit hält, darf er selbst Wein ausschenken. Im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und bei Ungehorsam, auch wenn er nicht mehr Wirt sein will, kann Jörg Brastberger die Tafern zu den gleichen Bedingungen übernehmen. 
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Aussteller: Gebrüder Jos und Jörg die Brastberger von Fronhofen 
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B 522 I U 329Archivalieneinheit
1452 November 11 (an sant Märtins tag) 
Hans Frick von Lengenweiler ("Längenwiler") bekennt, daß er von Bruder Johannes Mangne, Prior, und dem Konvent der Karmeliter in Ravensburg zu Erblehen den Hof empfangen hat, den früher Steinbach bewirtschaftet hat. Der Beliehene muß den Hof in gutem Zustand halten und jährlich zu Martini folgende Abgaben nach Ravensburg liefern: 15 Scheffel Vesen, 8 Scheffel Hafer, je 2 Strichen Erbsen und Bohnen, 37 ß d, 7 Hühner, 120 Eier. Wenn der Hof im Krieg oder "von selb für" verbrennt, muß ihn der Aussteller auf seine Kosten wieder aufbauen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Frick von Lengenweiler ("Längenwiler") 
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B 522 I U 330Archivalieneinheit
1453 April 9 (uff mäntag nach Quasimodogeniti nach der Oster wuchen) 
Jakob Truchseß von Waldburg, Hofmeister und Landvogt, und Hans Vogt von Summerau zu Praßberg bekennen, daß sie Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, 600 fl rh schuldig sind. Der Betrag ist bis Martini nach Ausstellung der Urkunde zurückzuzahlen, widrigenfalls das Kloster mit und ohne gerichtliche Hilfe das Vermögen der Aussteller pfänden kann. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Truchseß von Waldburg, Hofmeister und Landvogt, und Hans Vogt von Summerau zu Praßberg 
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B 522 I U 331Archivalieneinheit
1454 Februar 8 (uff fritag vor sant Vallentins tag) 
Heinrich Roser, Schultheiß in Rottenburg am Neckar, beurkundet Urteil des Gerichts in Sachen Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, vertreten durch Bruder Jos Semaiger, Zehender, und Jos Ainser d.Ä. gegen Benz Loppach d.J. von Waldhausen. Die Parteien streiten über den Inhalt eines Vergleichs ("richtung"). Loppach weigert sich, diesen beurkunden zu lassen, weil er nicht dem Willen der Schiedsleute entspricht. Dessen ungeachtet hat ihm der Weingartener Amtmann bei Strafdrohung und dem Gebot, sein Gut zu räumen, befohlen, das Schriftstück siegeln zu lassen. Das Gericht erkennt auf Vernehmung der von Loppach zu benennenden Zeugen, gegebenenfalls vor dem Stadtgericht Saulgau. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heinrich Roser, Schultheiß in Rottenburg am Neckar 
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B 522 I U 332Archivalieneinheit
1454 April 8 (am mentag nach dem sonntag als man singet in der hailigen kirchen Judica in der vasten) 
Elsa Knechtlin, Witwe Hans Knechtlins ab dem Ringgenburg, bekennt, daß Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, ihr und ihrem Sohn Heinz auf Lebenszeit das Gut zu Ringgenburg verliehen hat, das bisher ihr Mann innehatte. Sie hat es mit Zustimmung ihres Vogts Hans Propst ("Bropsts") von Pfrungen empfangen und wird mit dem Sohn und dessen Ehefrau Anna Rüschin darauf in Hubers Weise meiern und anbauen. Es muß in gutem Zustand gehalten und darf nicht geschlaizt, verpfändet oder verkauft werden. Jährlich zu St. Martin entrichten die Beliehenen als Zins und Hubgeld 15 Scheffel beiderlei Korn und 2 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 3 Herbsthühner, 60 Eier, 2 Fasnachthühner. Der Sohn und seine Frau werden das Gut nach dem Tod der Ausstellerin räumen. Thoman Knechtlin will gegen die Verleihung nichts unternehmen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Elsa Knechtlin, Witwe Hans Knechtlins ab dem Ringgenburg 
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B 522 I U 333Archivalieneinheit
1455 März 12 (an sant Gregorien tag des hailigen baupsts) 
Brida Röslerin, Jos Heggelbachs ("Häggelbachs") Witwe, zu Hoff bei Otakershofen (=Ottershofen) sowie ihre vier unmündigen Kinder Hans, Jakob, Bartholomäus und Ännli bekennen, daß der ihrem Mann auf Lebenszeit verliehene Hof durch seinen Tod an Meisterin und Konvent der Sammlung (Franziskanerinnen) in Altdorf zurückgefallen ist. Die Ausstellerin will, daß die Schwestern ihrem Sohn Jakob den Hof ebenfalls auf Lebenszeit verleihen. Sie übergibt deshalb mit Zustimmung ihres Vogts Konrad Mangolt, Ammann zu Waldburg, einen eigenen Acker, der in dem genannten Gut liegt, der Sammlung. Er ist belastet mit einer jährlichen, zu Martini fälligen Abgabe in das Schloß Waldburg von 6 d und einem Strich Hafer in jedem dritten Jahr, alles in Ravensburger Maß und Währung. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Brida Röslerin, Jos Heggelbachs ("Häggelbachs") Witwe, zu Hoff bei Otakershofen (=Ottershofen) 
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B 522 I U 334Archivalieneinheit
1455 Mai 10 (am samstag nach dem sonntag Cantate) 
Johannes [Mangold], Abt, und Konvent zu Isny, bekennen, daß sie Erhard [Fridang], Abt, und dem Konvent zu Weingarten 150 fl rh schuldig sind. Sie werden das Darlehen auf Mahnung zurückzahlen. Tun sie es nicht, kann Weingarten die Isnyer Güter und Leute pfänden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Johannes [Mangold], Abt, und Konvent zu Isny 
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B 522 I U 335Archivalieneinheit
1455 August 14 (uff Unser lieben Frowen aubend assumpcionis) 
Bürgermeister und Räte der Stadt Konstanz beurkunden als von beiden Parteien erbetene Richter Entscheidung in Streit zwischen Erhard [Fridang], Abt, und dem Konvent zu Weingarten einerseits, Bürgermeister und Rat zu Überlingen andererseits. Das Kloster beschwert sich über verschiedene vertragswidrige Übergriffe der Stadt gegen seine Leute und Beamten in der Vogtei Hagnau und verlangt dafür Schadenersatz. Überlingen hatte anläßlich der Übergabe der Vogtei über das Kloster Hofen und das Dorf Hagnau den dortigen Gotteshausleuten Schutz zugesagt. Dessen ungeachtet hat der Überlinger Amtmann Hilfe verweigert, als der [Hans] von Rechberg eine Kelter des Klosters verbrannte und drei Untertanen schädigte bzw. verschleppte. Dafür wird Schadenersatz verlangt. Des weiteren verlangten die von Überlingen von den Gotteshausleuten, der Stadt wie ihre Bürger einen Eid zu leisten. Sie erlegten ihnen eine neue Steuer auf, indem sie von jedem, der ein Fuder Gastwein legt, 3 ß d verlangten. Überlingen bestrafte den klösterlichen Amtmann, als dieser gegen einen armen Mann des Klosters zu Huntwil (=Hundweiler) vorging, der ungehorsam war.

Die Stadt wendet ein, daß sich die Weingartener Untertanen in Hagnau geweigert hätten, einen Schutzgraben um das Dorf mit auszuheben, und auch an einer Wache nicht teilnahmen, so daß man sie nicht schützen konnte. Die Gesellen des Rechbergers sind "in ainer schnällen tät" nachts über den Bodensee gefahren. Der Überlinger Amtmann verweigerte die Nacheile, weil er einen "uf satz" fürchtete, zumal bei Nacht. Zur Besteuerung der Gäste ist man berechtigt. Den Weingartener Amtmann hat man wegen eines Frevels bestraft, weil er im Überlinger Bann bei Ittendorf ein Schwert gezückt hat, auch hätte er die Überlinger vor der Maßregelung seines armen Mannes um Hilfe ersuchen sollen.

Es ergeht Urteil, daß der Vogt von Ittendorf, der damals Vogt von Hagnau war, schwören soll, die Nacheile zur Verhütung größeren Schadens unterlassen zu haben, in welchem Fall Überlingen dem Kloster nichts schuldig ist. Die Weinsteuer brauchen die Leute des Klosters nicht zu zahlen. Den Graben dürfen die Überlinger nur mit Zustimmung des Abts machen. Das Schwertzucken des Weingartener Amtmanns fällt in die Überlinger Zuständigkeit, weil es sich in dortigen Gerichten ereignet hat.
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Bürgermeister und Räte der Stadt Konstanz 
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B 522 I U 336Archivalieneinheit
1455 Dezember 12 (am fritag vor sant Lucien tag) 
Adelheid ("Adelhaida") Widenmann ("Widenmäni"), Witwe des Simon Stärk, bekennt, daß sie ihr Vater +Hans Widenman mit 17 lb d Landswährung für Heimsteuer sowie väterliches und mütterliches Erbe an den Gütern Falkenhaus und Mannshaus, die jetzt ihr Bruder Hans innehat, abgefunden bzw. ausgesteuert hat. Sie verzichtet zugunsten des Bruders mit Zustimmung ihres Vogts Hans Gürtel vom Kammerhof und des Vogts ihrer Kinder Hans Hanser vom Lüppoltzhof (=Leupoldshof) auf ihre Ansprüche. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Adelheid ("Adelhaida") Widenmann ("Widenmäni"), Witwe des Simon Stärk 
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B 522 I U 337Archivalieneinheit
1456 April 2 (am fritag nach dem hailigen Ostertag) 
Katharina Wagnerin, Stefan Strassers Witwe, bekennt, daß sie nach dem Tod ihres Mannes das dem Kloster Weingarten gehörende Gut zu dem Moen (=Kreuzer) genannt zum Tutzer auf Lebenszeit in Hubers Weise bewirtschaften soll. Da ihr dies wegen Krankheit nicht möglich ist, hat sie mit Zustimmung ihrer Vögte Hans Bodmer, Amtmann zu Weingarten, und Peter Mor von Ettishofen sowie des Abts Jos [Bentelin] einen Vertrag geschlossen mit Konrad Üler ("Yler"), Sohn des Mesners Konrad Yler von Berg. Yler wird, solange sie lebt, das Gut in Hubers Weise besitzen, in gutem Zustand halten, nicht schlaizen, verkaufen oder verpfänden. Jährlich entrichtet er an Martini die Abgaben, die sich aus dem klösterlichen Rodel ergeben. Wenn er die Leihebedingungen nicht einhält, verliert er das Gut. Er muß es dann mit Dritteil und Heurichte zurücklassen. Nach Katharina Wagners Tod fällt das Gut heim. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Die Ausstellerin erklärt, daß das 3 Juchart messende Hölzlein an der Kanzach, das angeblich ihr Eigentum ist, nach ihrem Tod ebenfalls dem Kloster zufallen soll. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Katharina Wagnerin, Stefan Strassers Witwe 
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B 522 I U 338Archivalieneinheit
1456 April 5 (am nehsten mentag nach ußgend[er] Owst[er]wochen) 
Berchtold Haslach, Frei Landrichter in der Grafschaft zum Heiligenberg, beurkundet Urteil des Landgerichts Beuren in Sachen Jous Ainser als Vertreter des Abts von Weingarten gegen Peter Wässenberger mit Ehefrau Elisabeth ("Beth") und Jörg Zil ("Zyl"). Jörg Ainser klagt, daß +Kunz Zyl ein Gut in Flinschwangen (=Fleischwangen) als Leibeigener des Klosters innehatte, das nach ihm Tochter Beth, ebenfalls Leibeigene, erhielt. Diese hat mit Peter Wässenberger einen Bürger zu Ravensburg geheiratet und damit außerhalb der Genoßsame geehelicht, so daß das Gut nach dem Recht des Klostes heimgefallen ist. Die Beklagten erwidern, Beth sei beim Tod ihres Vaters minderjährig gewesen. Mit Willen des Abts und Zustimmung der Vögte Martin Malenbry und Jörg Zyl sei das Lehen in die Hand von Jos und Hans Stainhusers übergegangen, wodurch das Kind die Lehenschaft nicht verloren habe. Urteil zugunsten des Klosters wegen Eingehens einer Ungenossamenehe. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Berchtold Haslach, Frei Landrichter in der Grafschaft zum Heiligenberg 
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B 522 I U 339Archivalieneinheit
1456 Mai 24 (uff montag vor Unsers Herren fronlichnamß tag) 
Jos [Dietenheimer], Propst zu Hofen, verleiht Konrad Schmäch d.J., Ehefrau Agathe ("Aghten") Stächelin und ihren Kindern auf Lebenszeit ein Gütlein in Waggershausen. Die Beliehenen müssen es in gutem Zustand halten und reichen jährlich zu Martini an Zins und Hubgeld 6 Scheffel Vesen und 3 Scheffel Hafer Ravensburger Maßes, 3 lb h Landswährung und 100 Eier. Der Vogt in Ittendorf bekommt als Vogtrecht 7 Imi Kernen, 7 ß d und 2 Fasnachthennen. Die Beliehenen können, wenn sie das Gütlein nicht mehr selber bewirtschaften wollen, ihr Leiherecht ("Lehenschaft") verpfänden oder verkaufen. Das Kloster hat dann ein Vorkaufsrecht. 
Pergament 
Aussteller: Jos [Dietenheimer], Propst zu Hofen 
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B 522 I U 340Archivalieneinheit
1456 August 2 (am mentag nach sant Peters tag als er gefangen ward) 
Kunz Gailer von Buchsee schwört Urfehde, nachdem er wegen Ungehorsams in das Gefängnis des Abts Jos [Bentelin] von Weingarten gekommen war. Er wird sich nicht rächen und wegen des Guts zu Buchsee, das ihm der Abt verliehen hat, eine Urkunde ausstellen lassen, namentlich auf dem Gut nichts mehr ohne Erlaubnis des Abts und der Amtleute ausreuten. Er wird Leibeigener des Klosters bleiben, nicht flüchtig oder ungehorsam sein, keinen fremden Schutz suchen und in Streitigkeiten mit Gotteshausleuten nur klösterliche Gerichte anrufen. Bei Nichteinhaltung zahlt er 100 fl rh Strafe, wofür er als Bürgen einsetzt Jäck Lang zum Ainöd (=Einöde), Peter Haller von Blitzenreute, Heinz und Peter Brendlin. Der Aussteller wird dem Kloster auch Schadenersatz (Abtrag) leisten für die begangene "ungenossamy". 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kunz Gailer von Buchsee 
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B 522 I U 341Archivalieneinheit
1456 September 30 (am donstag nach sant Michels tag) 
Hans Dietenberger d.J., Sohn Hans Dietenbergers von Schlier, bekennt, daß Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, erlaubt hat, auf der Hofraite und Hofstatt zu Schlier, die sein Vater vom Kloster in Hubers Weise besitzt, ein Haus zu bauen. Der Vater hat in die Hofstatt mit Zustimmung des Abts aus seinem Lehen 3 Juchart Acker und die Herdwiese gelegt. Der Aussteller muß alles in gutem Zustand halten, darf nichts schlaizen, verpfänden oder verkaufen. Jährlich entrichtet er zu Martini als Zins 3 ß d Landswährung und 2 Herbsthühner. Verliert der Aussteller durch Tod oder anderswie das Lehen, fällt es wieder ins Gut des Vaters. Wenn der Abt den Weiher im Ried machen wird, hindert ihn der Aussteller entsprechend der Verschreibung des Vaters daran nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Dietenberger d.J., Sohn Hans Dietenbergers von Schlier 
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B 522 I U 342Archivalieneinheit
1456 Oktober 26 (an zinstag vor sant Symon und sant Judas tag der hailigen zwölfbotten) 
Jakob Truchseß zu Waldburg, Hofmeister des Erzherzogs Albrecht von Österreich und Landvogt in Schwaben, entscheidet in Wurzach mit seinen Räten als Schiedsrichter im Streit zwischen Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, und Jörg Kos. Die Parteien streiten über den Anteil, der dem Kloster nach dem Tod des Ehemanns von Anna, Schwester des Kos, an dem nachgelassenen Gut zusteht. Das Kloster hatte seinen Teil im Rodel als Lehen und nicht als Markrecht eingetragen, obwohl die Schwester und ihr jetziger Mann das Gut seit Jahren als Markrecht genossen haben. Kos beansprucht den Teil als Eigen, wie es auch die von Ravensburg entschieden haben. Streit um Zins von 1 lb h "an zehen pfund hallern". Urteil zugunsten des Klosters. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Truchseß zu Waldburg, Hofmeister des Erzherzogs Albrecht von Österreich und Landvogt in Schwaben 
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B 522 I U 343Archivalieneinheit
1456 Dezember 7 (an zinstag nach sant Andres tag des hailigen zwolfbotten) 
Heinz Gerung, Ammann in Staig, bekennt, daß Jos [Bentelin], Abt in Weingarten, ihm einen Acker bei der Staiger Brücke auf Lebenszeit verliehen hat. Den Acker hat das Kloster von +Heinz und +Konrad Gräff gekauft. Er ist mit einem "hagstal" und Zaun eingefriedet. Der Beliehene muß ihn in gutem Zustand halten, darf ihn nicht schlaizen, verpfänden oder verkaufen und muß jährlich zu Martini 2 lb 10 ß d sowie 30 Hühner entrichten. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heinz Gerung, Ammann in Staig 
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B 522 I U 344Archivalieneinheit
1457 Februar 18 (am fritag vor sant Mathys tag des hailigen zwolf botten) 
Thoman Karer zu Unterwaldhausen gibt Abt Jos [Bentelin] von Weingarten ein Gut in Unterwaldhausen zurück, das er bisher in Hubers Weise innehatte, und verzichtet auf alle Ansprüche. 
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Aussteller: Thoman Karer zu Unterwaldhausen 
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B 522 I U 345Archivalieneinheit
1457 Februar 24 (am samstag nach sant Mathys tag) 
Heinz Mattenhuser von Bergatreute schwört Urfehde, nachdem er wegen Ungehorsam in das Gefängnis seines Herrn, des Abts Jos [Bentelin] von Weingarten gekommen war. Er wird sich nicht rächen und künftig dem Kloster gehorsam und unflüchtig sein. Streitigkeiten mit dem Abt und seinen Leuten wird er nur vor dem Gericht Altdorf austragen, namentlich mit seinem Kirchherrn Herrn Jos. Entsprechend seinem Leihebrief entrichtet er künftig jährlich 6 Viertel Hafer und andere Hubgült, woran er bisher säumig war. Der Abt hat ihm und seiner Ehefrau das Gut auf Lebenszeit verliehen für 1 Scheffel Hafer und die andere Gült. Wenn er sein Versprechen nicht hält, ist er ein treuloser und meineidiger Mann, auch fällt das Gut heim. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heinz Mattenhuser von Bergatreute 
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B 522 I U 346Archivalieneinheit
1457 Juli 12 (an zinstag vor sant Margarethentag) 
Walburg Aigenlerin, Äbtissin, und der Konvent zu Baindt ("Bünde") verleihen Jos Hartmann und Ehefrau Anna Dornerin oder Dörnin sowie ihren Kindern auf Lebenszeit ein Gut in Atzenhofen. Die Verleihung gilt ab Tod der Eltern des Jos Hartmann, Peter Hartmann und Ursula Schätzin, die das Gut jetzt innehaben. Die Beliehenen müssen es in ordentlichem Zustand halten und geben jährlich zu Martini an Zins und Hubgeld 11 Scheffel Vesen, 4 Scheffel 4 Strichen Hafer, 1 lb d, 4 Grashühner, 1 Fasnachthenne, 100 Eier, alles Ravensburger Maßes und Währung. Solange sie die Leihebedingungen einhalten, wird man sie nicht vertreiben oder die Abgaben steigern. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Walburg Aigenlerin, Äbtissin, und Konvent zu Baindt ("Bünde") 
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B 522 I U 347Archivalieneinheit
1458 Januar 20 (an sant Sebastions tag des hailigen martrers) 
Hans Schmalenberg und Konrad Ruf d.J. von Ravensburg schwören Urfehde, nachdem sie auf Veranlassung von Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, ins Gefängnis gekommen waren. Die Aussteller waren Helfer von Heinz Rott, der Abt und Konvent zu Weingarten die Fehde ("vintschaft") erklärt hatte. Sie wollten das Kloster bekriegen und schädigen. Deshalb wurden sie von Dienern des Landvogts [in Schwaben] gefangen und in das Gefängnis von Bürgermeister und Rat zu Ravensburg gebracht. Sie werden sich nicht rächen und nur die zuständigen Gerichte anrufen. Halten sie sich nicht daran, sind sie rechtlos, meineidig und "übersagt". 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Schmalenberg und Konrad Ruf d.J. von Ravensburg 
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B 522 I U 348Archivalieneinheit
1458 Februar 21 (an zinstag vor dem sonntag Reminiscere in der vasten) 
Hans Rotenhüsler der Bader, +Oswald Fröds Stiefsohn, Bürger zu Altdorf, verkauft Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, und dem Kloster beim Kauf seines Leibgedings für 90 lb h seine Wiese genannt des Remelers Wiese im Ried, die unten an den Wolfsbrühl grenzt. Die Wiese ist eigen, doch schon belastet mit einem Zins zugunsten des Klosters. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Rotenhüsler der Bader, +Oswald Fröds Stiefsohn, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 349Archivalieneinheit
1458 März 21 (am zinstag vor dem hailigen Palm tag) 
Peter Inselin d.J. bekennt, daß Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, ihm für 12 Jahre das Gut zu Frümewiler (=Frimmenweiler) verliehen hat. Der Abt baut darauf ein Haus mit vier "karen", während der Beliehene einen Stadel mit drei "karen" baut. Zu letzterem liefert der Abt das Holz. Der Beliehene bewirtschaftet das Gut persönlich in Hubers Weise, hält es in gutem Zustand, darf es nicht schlaizen, verpfänden oder verkaufen. In den nächsten zwei Jahren entrichtet er zu Martini bzw. zur üblichen Zeit an Zins und Hubgeld 16 Scheffel beiderlei Korn, halb Vesen und halb Hafer, dazu Geld, Hühner und Eier laut klösterlichem Rodel. Nach zwei Jahren steigt das Hubgeld auf 20 Scheffel Korn. Ausgenommen von der Verleihung ist der Acker genannt "der Murer gerütt", den der Abt anderweitig "wie waald" verleihen kann. Nach 12 Jahren gibt der Aussteller das Gut mit Dritteil und Hofrichte zurück. Aufwendungsersatz wird nicht gewährt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Peter Inselin d.J. 
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B 522 I U 350Archivalieneinheit
1458 April 8 (am sambstag nach sant Ambrosien tag) 
Hans Töbenlin zu Zogenweiler bekennt, daß er von Nikolaus [Roschach], Abt von Petershausen, die Weiherstatt ("wygerstat") in Abbtzrüti (Abtsreute=Absenreute) unter dem Hof gepachtet ("bestanden") hat. Der Aussteller wird den Weiher mit "wür, kener und wüstgraben" auf eigene Kosten einrichten. Er kann den Weiher nutzen, bis ihn der Abt mit 55 lb h auslöst. Dieser kann das jederzeit tun, aber nicht vor dem Ablaß. Ansonsten zahlt der Aussteller jährlich zu Martini 1 lb d Bodenzins. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Töbenlin zu Zogenweiler 
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