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H 51 U 375Archivalieneinheit
Nürnberg, 1335 August 3 
Kaiser Ludwig nimmt Abt Kuno und den Konvent des Benediktinerklosters Ellwangen nach dem Vorbild seiner Vorgänger mit allen Leuten, Rechten, Sachen, Gütern und Besitzungen, beweglichen wie unbeweglichen, in seinen Schutz und bestätigt alle von römischen Königen und Kaisern verliehenen "servitutes, concessiones, gratias, libertates, emunitates ac iura et privilegia". 
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Aussteller: Ludwig der Bayer, Kaiser 
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H 51 U 376Archivalieneinheit
Nürnberg, 1335 August 10 
Kaiser Ludwig quittiert Ammann, Rat und Gemeinschaft der Bürger zu Biberach ihre gewöhnliche Steuer, die sie auf seine Bitte im voraus für zwei Jahre gezahlt haben, und spricht sie bis "sant Martins tag, der schierst kvmpt vber zwai gantziv jare" (1337 November 11) von jeglicher Steuerforderung in seinem Namen und dem seiner Nachfolger im Reich los. 
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H 51 U 377Archivalieneinheit
Nürnberg, 1335 August 17 
Kaiser Ludwig teilt Heinrich von Dürrwangen, seinem Landvogt, mit, dass er Abt und Konvent des Klosters Comburg in seinen und des Reiches Schutz genommen habe, gebietet ihm, sie zu schirmen und nicht zu gestatten, dass ihnen jemand Schaden zufüge, und befiehlt Heinrich, nichts gegen die Gnaden und Freiheiten zu unternehmen, die sie von ihm und seinen Vorgängern im Reich erhalten haben. 
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H 51 U 378Archivalieneinheit
Nürnberg, 1335 August 17 
Kaiser Ludwig erklärt, dass sich die Gemeinschaft der Bürger zu Esslingen "vmb die vfloeuf vnd alle stoezz", die sie mit ihm wegen des Johann Remser, ihres ehemaligen Bürgers, hatten, mit ihm völlig geeint und versöhnt haben, indem sie ihm 7000 Pfund (Haller) zur Entschädigung gaben "an die stet da hin wirs hiezzen gen vnd da wir si verstozzen haben". Er nimmt die Bürger wieder uneingeschränkt in seine und des Reiches Gnade auf und bekräftigt, sie schirmen zu wollen und ihnen Friede zu gewähren, wie seinen und des Reiches anderen Städten. 
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H 51 U 379Archivalieneinheit
Nürnberg, 1335 Oktober 25 
Kaiser Ludwig erklärt, dass er Diepold dem Güzzen von Leipheim befohlen hatte, Kundschaft und andere Urkunden einzuholen, ob Komtur und Brüder des Deutschen Hauses zu Mergentheim den Bau, den sie dort aufführen, zu Recht errichten. Daraufhin habe der Güzze ihm urkundlich mitgeteilt, die Deutschherren seien zum Bau berechtigt und dürften deshalb von niemanden belangt werden, was er mit vorliegender Urkunde bestätige. 
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H 51 U 380Archivalieneinheit
Ulm, 1336 Februar 28 
Kaiser Ludwig gewährt Rat und Gemeinschaft der Bürger zu Leutkirch auf Bitte Graf Hugos von (Montfort-)Bregenz das Recht, dass niemand sie in irgendeiner Angelegenheit oder wegen Schulden vor den kaiserlichen Hofrichter am kaiserlichen Hof laden oder ziehen darf, sofern nicht dem Kläger das Recht vor ihrem Ammann oder dem zuständigen Richter verweigert wird, und erklärt alle in Zukunft an seinem Hofgericht darüber anhängigen Klagen für ungültig. 
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H 51 U 381Archivalieneinheit
Ulm, 1336 März 3 
Kaiser Ludwig teilt Konrad von Schlüsselberg mit, er habe Graf Ulrich (III.) von Württemberg, seinem Landvogt, befohlen, "daz er mit dir friuntlichen vnd lieplichen veberein kome" wegen Stadt und Burg Markgröningen, und erklärt, dass ihre Abmachung seinem Sinne entsprechen und er sie in jeder Hinsicht einhalten werde. 
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H 51 U 382Archivalieneinheit
Ulm, 1336 März 3 
Kaiser Ludwig erklärt, er habe Graf Ulrich III. von Württemberg, seinem Landvogt, seine und des Reiches "sturmvanen enpholhen". Er verleiht Ulrich und dessen männlichen Erben zu rechtem Lehen Stadt und Burg Markgröningen einschließlich Leuten, Gütern und Zubehör, besucht und unbesucht, Eigen- oder Lehengütern. Der Kaiser erlaubt ihm, die Lehen weiterzuverleihen, "wan daz zuo vnserm vnd dez richs sturmvanen lehen ist vnd ovch dar zu gehort", und erwartet, dass Ulrich und seine männlichen Erben ihm und seinen Nachfolgern im Reich immer die Dienste treu erweisen, die ihnen aufgrund der Verleihung obliegen, und die Sturmfahne nach Herkommen aufbewahren. 
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H 51 U 383Archivalieneinheit
Wimpfen, 1336 Mai 5 
Kaiser Ludwig befiehlt Schultheiß, Rat und Gemeinschaft der Bürger zu Schwäbisch Hall, Friedrich Kullinger, der, "veraeht vnd vervrtailt was, darvmb daz er ein schaidlich man was lande vnd luoten vnd dez richs strazze offenlich beraubt het", nachzustellen, gefangen zu nehmen und zu verfahren, "als reht waer", und verbietet jedem, sie deswegen anzufeinden oder an Leib und Gut zu schädigen, widrigenfalls er der gleichen Strafe wie der Kullinger verfallen sei. 
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H 51 U 384Archivalieneinheit
Frankfurt, 1336 Mai 19 
Kaiser Ludwig befiehlt Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinschaft der Bürger zu Rottweil, von ihrer gewöhnlichen Steuer, die sie ihm und dem Reich jährlich schulden, nach Abzug der Summe, die die Grafen Albrecht, Hugo und Heinrich von Hohenberg jährlich zu erhalten haben, 600 Pfund Haller an Heinrich von Reischach und dann 500 Pfund Haller an Friedrich von Lochen und dessen Söhne zu zahlen, und setzt bis zum Abtrag dieser Schulden die Jahressteuer auf 500 Pfund Haller fest. 
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H 51 U 385Archivalieneinheit
Stuttgart, 1336 Juni 8 
Kaiser Ludwig erklärt, Graf Burkard von Hohenberg für Dienste, die dieser ihm zum gegenwärtigen Zeitpunkt leisten soll, 600 Pfund Haller zu schulden. Der Kaiser schlägt Graf Ulrich III. von Württemberg, seinem Landvogt, diese Summe "vf alle seinen phant, die er von vns vnd dem riche inne hat, zv anderr schulde vnd gult, die er vor dar vf hat". Er stellt fest, dass Ulrich die Pfandschaften solange besitzen und nutzen soll, bis er oder seine Nachfolger im Reich sie von ihm um 600 Pfund Haller sowie um jene Summe einlösen, für die sie ihm bislang schon verpfändet waren, und bestimmt, dass Graf Ulrich dafür 600 Pfund an Graf Burkhard bezahlen soll, sobald er diesen Betrag aus den Pfandschaften eingenommen hat. 
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H 51 U 386Archivalieneinheit
Dinkelsbühl, 1336 Juni 18 
Kaiser Ludwig gewährt Rat und Gemeinschaft der Bürger zu Bopfingen das Recht, dass sie weder "dem riche noch nieman anders, swen si angehoerent, es sei auf die aelter oder anderthalben, dhein haubtrecht oder val nicht geben suellen"; sobald einer von ihnen stirbt, soll man in Zukunft dessen Herrn nur das Kleid geben, das der Verstorbene am Montag auf der Straße und zum Kirchgang trug. 
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H 51 U 387Archivalieneinheit
bei Gebelkofen auf dem Feld, 1336 Juli 16 
Kaiser Ludwig verpfändet für sich und seine Erben dem Grafen Ulrich III. von Württemberg und dessen Erben für Kosten, die dem Grafen angesichts seiner Dienste für Kaiser und Reich entstehen, seine Stadt Donauwörth für 6000 Pfund Haller. 
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H 51 U 388Archivalieneinheit
bei Gebelkofen auf dem Feld, 1336 Juli 17 
Kaiser Ludwig verleiht Friedrich von Leimberg eine Mühlstatt am Harttaler Bach unter dem Leimberg, worauf Friedrich oder dessen Erben eine Mühle errichten dürfen. 
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H 51 U 389Archivalieneinheit
bei Freising auf dem Feld, 1336 September 22 
Kaiser Ludwig bestätigt Graf Ulrich III. von Württemberg, seinem Landvogt, Burg und Stadt Markgröningen mit Zubehör, die dieser von Konrad von Schlüsselberg durch Kauf erwarb, in der Weise, wie das betreffende Rechtsgeschäft vollzogen und in den Urkunden des Käufers und Verkäufers bestimmt wurde. 
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H 51 U 390Archivalieneinheit
Nürnberg, 1336 Oktober 28 
Kaiser Ludwig verbietet jede Ansprache oder Forderung an alle, die zu Mergentheim "gesezzen sind und die man schuldigt an der missetat", sich an seinen Kammerknechten, den Juden, vergriffen zu haben, da er sich selbst dies zu richten vorbehalten habe. 
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H 51 U 391Archivalieneinheit
München, 1338 Januar 13 
Kaiser Ludwig teilt Heinrich von Dürrwangen, seinem Landvogt, mit, dass der Abt von Comburg vor ihm erschienen sei und erklärt habe, dass ihn die Botschaft und Briefe, die der Kaiser dem Landvogt vormals gesandt habe, "nicht veruangen haben" und dass er (der Abt) mit Hilfe der Bürger von Rothenburg beweisen könne, dass er kein Gut, über das der Kaiser von des Reiches wegen Vogt sei, laut Aussage des Landvogts verkauft habe. Sollte der Abt diesen Nachweis führen können, sei er (der Kaiser) verwundert und verärgert darüber, dass der Landvogt diese Güter beschlagnahmt und an sich genommen habe, und gebietet ihm, dem Abt seinen Wein und sein Getreide sowie alles andere, was er abgenommen hat, zurückzugeben. 
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H 51 U 392Archivalieneinheit
Rottweil, 1338 Februar 12 
Kaiser Ludwig bestätigt den durch den verstorbenen Grafen Rudolf (II.) von Tübingen, genannt der Scheerer, getätigten Verkauf der Gerechtsame aus dem vom Reich zu Lehen gehenden Wald, Schönbuch genannt, an die Bürger von Reutlingen nach Wortlaut der Urkunde(n) des Grafen. 
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Aussteller: Ludwig der Bayer, Kaiser 
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H 51 U 393Archivalieneinheit
Nürnberg, 1337 April 4 
Kaiser Ludwig gewährt Bürgermeister, Schultheiß, Rat und Gemeinschaft der Bürger zu Reutlingen angesichts ihrer Dienste für Kaiser und Reich das Recht, dass sie niemand vor das Landgericht zu Rottweil oder ein anderes Landgericht laden oder ziehen darf wegen Klagen gegen sie oder ihre Güter, wo diese auch immer liegen, auf dem Lande oder in den Städten. Er setzt fest, dass die Kläger nur vor dem Schultheißen in seiner und des Reiches Stadt zu Reutlingen ihr Recht nehmen dürfen, und gebietet seinen und des Reiches Pflegern, Landvögten, Vögten, Grafen, Freien, Rittern, Knechten, Adligen und Nichtadligen die Beachtung dieses Privilegs. 
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H 51 U 394Archivalieneinheit
Augsburg, 1337 Oktober 1 
Kaiser Ludwig gewährt Ammann, Rat und Gemeinschaft der Bürger zu Ravensburg, nachdem Berthold, Graf zu Graisbach und Marstetten, genannt von Neuffen, Hauptmann in Oberbayern, zwischen ihnen und Abt und Konvent des Klosters Weißenau auf seinen Befehl einen Vergleich geschlossen hatte, das Recht, dass weder Abt und Konvent noch ein anderer ihre Bürger wegen "val noch erbe" vor ein geistliches Gericht laden oder bannen dürfen. Er bestimmt, dass sie gemäß den von früheren Königen und Kaisern verliehenen Rechten nur vor ihrem Ammann, sofern dieser dem Kläger das Recht nicht verweigert, angeklagt und gerichtet werden. 
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H 51 U 395Archivalieneinheit
Augsburg, 1337 Oktober 1 
Kaiser Ludwig gewährt Abt und Konvent des Klosters Weingarten das Recht, dass sie niemand außer seinem gegenwärtigen sowie zukünftigen Landvogt Dienste zu leisten oder etwas zu geben verpflichtet sind, und befiehlt Johann dem Truchsessen zu Waldburg, seinem Landvogt, und dessen Nachfolgern die Beachtung dieser Anordnung. 
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H 51 U 396Archivalieneinheit
München, 1338 Januar 7 
Kaiser Ludwig bestätigt Abt und Konvent des Prämonstratenserklosters Rot das inserierte Diplom König Albrechts von 1304 Mai 12 mit dem darin enthaltenen Diplom Kaiser Friedrichs I. von 1179 Januar 222, worin dieser Besitz und Angehörige dem kaiserlichen Schutz unterstellt. Der Kaiser befreit ihre in Reichsstädten gelegenen Güter und Besitzungen sowie die Güter, die sie von anderen Kirchen, Stiften oder Klöstern erwerben werden, von Steuern, Abgaben und anderweitigen Forderungen und gebietet jedermann unter Androhung einer Pön von 10 Mark Gold, die je zur Hälfte der kaiserlichen Kammer und den Geschädigten zufallen soll, die Einhaltung dieses Privilegs. 
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H 51 U 397Archivalieneinheit
München, 1338 Januar 7 
Kaiser Ludwig bestätigt Abt und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau das inserierte Diplom König Konradins von 1264 März 11 mit der Erlaubnis, für den Eigenbedarf Holz im Altdorfer Wald einzuschlagen. Zuwiderhandelnde verfallen einer Pön von 10 Mark Gold, die je zur Hälfte der kaiserlichen Kammer und den Geschädigten zufallen soll. 
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H 51 U 398Archivalieneinheit
München, 1338 Januar 7 
Kaiser Ludwig bestätigt Abt und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau das inserierte Diplom König Albrechts von 1299 März 13, mit dem darin enthaltenen Diplom Kaiser Friedrichs II. von 1218 Dezember 11 über Zollfreiheit auf kaiserlichen Märkten und Rodungsrecht in kaiserlichen Forsten. Der Kaiser befreit ihre in Reichsstädten gelegenen Güter und Besitzungen sowie die Güter, die sie von anderen Kirchen, Stiften oder Klöstern erwerben werden, von Steuern, Abgaben und anderweitigen Forderungen und gebietet jedermann unter Androhung einer Pön von 10 Mark Gold, die je zur Hälfte der kaiserlichen Kammer und den Geschädigten zufallen soll, die Einhaltung dieses Privilegs. 
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H 51 U 399Archivalieneinheit
München, 1338 Januar 8 
Kaiser Ludwig bestätigt Abt und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau das inserierte Diplom König Konradins von 1264 März 11 mit der Erlaubnis, für den Eigenbedarf Holz im Altdorfer Wald einzuschlagen. Zuwiderhandelnde verfallen einer Pön von 10 Mark Gold, die je zur Hälfte der kaiserlichen Kammer und den Geschädigten zufallen soll 
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H 51 U 400Archivalieneinheit
München, 1338 Januar 9 
Kaiser Ludwig gewährt Abt und Konvent des Prämonstratenserklosters Rot in der Diözese Konstanz das Recht, dass sie in Sachen ihrer Güter, Urbare und Rechte, die sie von alters her unangefochten besitzen, vor keine Landschranne oder ein weltliches Gericht geladen oder gezogen werden dürfen. Alle Klagen sollen vielmehr an den zuständigen geistlichen Richter gebracht werden. 
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H 51 U 401Archivalieneinheit
München, 1338 Januar 9 
Kaiser Ludwig gewährt Abt und Konvent des Klosters Weißenau das Recht, dass sie in Sachen ihrer Güter, Urbare und Rechte, die sie von alters her unangefochten besitzen, vor keine Landschranne oder ein weltliches Gericht geladen oder gezogen werden dürfen. Alle Klagen sollen vielmehr an den zuständigen geistlichen Richter gebracht werden. 
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H 51 U 402Archivalieneinheit
Reutlingen, 1338 Februar 8 
Kaiser Ludwig belehnt Konrad den Alten von Stöffeln und dessen Erben mit allen Lehen, die dieser und dessen verstorbener Bruder Eberhard von Stöffeln, genannt der "Kirichherre", von ihm und dem Reich zu Lehen haben, soweit sie dieselben von ihren Vorfahren geerbt haben "vnd als verre wir ime die durch reht verlihen sullen vnd mugen". 
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H 51 U 403Archivalieneinheit
Frankfurt, 1338 April 18 
Kaiser Ludwig befiehlt Graf Ulrich III. von Württemberg, seinem Landvogt, nachdem Abt und Konvent des Zisterzienserklosters Herrenalb durch großen Unfrieden und wegen etlicher Herren, insbesonders wegen Markgraf Hermann VIII. von Baden, von denen sie bedrängt werden, in solche Not gekommen sind, dass sie in ihrem Kloster nicht bleiben und ihr Auskommen finden können, sich des Abts und des Konvents anzunehmen, ihr Schirmer zu sein und nicht zu gestatten, dass Markgraf Hermann noch jemand anders sich an ihren Gütern und Leuten vergreifen. Sollte sich der Graf ungehorsam zeigen, möge er wissen, dass er sich gegen den Kaiser vergehe. 
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A 489 K U 1004Archivalieneinheit
Frankfurt, 1338 Juni 2 
Kaiser Ludwig bestätigt dem Zisterzienserkloster Herrenalb die Vogtfreiheit. 
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H 51 U 404Archivalieneinheit
Frankfurt, 1338 August 20 
Kaiser Ludwig gewährt Rat und Gemeinschaft der Bürger zu Heilbronn das Recht, einen Mitbürger oder eine Mitbürgerin, die außerhalb der Stadt an ein geistliches oder weltliches Gericht "vmb sollich sach, di vnzeitlich oder vnredlich wern", geladen werden, gerichtlich zu vertreten. Sollten die Stadt oder die Beklagten dabei Schaden nehmen, sollen sie sich an Leib und Gut des Schuldigen halten und demselben das Gut solange verwehren, bis der Schadensverursacher nach Recht und Billigkeit dafür Buße bezahlt habe, wobei auch ihre Helfer im kaiserlichen Sinne handeln würden. 
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H 51 U 405Archivalieneinheit
Nürnberg, 1339 Januar 15 
Kaiser Ludwig teilt Bürgermeistern, Schultheißen, Räten und Gemeinschaften der Bürger der Städte Rottweil, Esslingen, Reutlingen, ihren "aytgnossen vnd gesellscheften", mit, dass er Abt und Konvent des Zisterzienserklosters Herrenalb mit Leuten und Gütern in seinen und des Reiches Schutz genommen und ihnen auf ihre Bitte Graf Ulrich III. von Württemberg, seinen Landvogt als Schutzherrn gegeben habe, und gebietet ihnen, dem Kloster auf dessen oder des Landvogts Ansuchen nach Kräften gegen alle Angreifer zu helfen. 
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H 51 U 406Archivalieneinheit
Frankfurt, 1339 März 11 
Kaiser Ludwig befiehlt Schultheiß, Rat und Gemeinschaft der Bürger zu (Schwäbisch) Hall, den Bau oder die Wiedererrichtung einer wegen eines Vergehens gebrochenen Burg zu verhindern. Benötigen sie dazu Hilfe, sollen sie diese von den anderen Städten, die in ihrer "geselleschaft" zu Schwaben sind, anfordern. 
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H 51 U 407Archivalieneinheit
München, 1339 April 27 
Kaiser Ludwig überträgt Heinrich von Rinderbach, genannt von Schöneck, auf Lebenszeit die Pflege und Wartung der Rems vom Wehr zu Rinderbach bis an die Stadt Schwäbisch Gmünd und von dort ab bis Eutikofen (Eutighofen) sowie des Waldstetter Bachs von (Schwäbisch) Gmünd bis zum Schoppenfeld. 
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H 51 U 408Archivalieneinheit
München, 1339 Mai 16 
Kaiser Ludwig belehnt die Gemeinschaft der Bürger zu Esslingen mit dem Teil der Mühle und des Vogelsange(s), den sie um 50 Pfund Haller von ihrem Mitbürger Werner Roner gekauft haben und der von ihm und dem Reich zu Lehen geht. 
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H 51 U 409Archivalieneinheit
Ulm, 1339 Juli 4 
Kaiser Ludwig sagt Ammann, Rat und Gemeinschaft der Bürger zu Biberach, die er anläßlich der Heirat seiner Tochter mit dem Neffen Herzog Albrechts II. von Österreich, an seinen Oheim, Herzog Albrecht II., versetzen wollte, von dieser "phantschafte vnd satzunge" ledig und los. 
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H 51 U 410Archivalieneinheit
Ulm, 1339 Juli 5 
Kaiser Ludwig gewährt Ammann, Rat und Gemeinschaft der Bürger zu Ravensburg das Recht, dass alle Personen, die "in irem ettern vnd in irem bann" Liegenschaften besitzen, in gleicher Weise wie sie Bede und Steuer zahlen sollen. 
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H 51 U 411Archivalieneinheit
Ulm, 1339 Juli 5 
Kaiser Ludwig quittiert Bürgermeistern, Rat und Gemeinschaft der Bürger zu Ulm die Zahlung der ihm von sant Martinstag der "nu schierst kumt veber ein gantz iar" (1339 November 11) fälligen gewöhnlichen Steuer und spricht sie in seinem Namen und dem seiner Amtleute davon los. 
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H 51 U 412Archivalieneinheit
Speyer, 1339 November 24 
Kaiser Ludwig beurkundet unter dem Siegel des Hofgerichts die Entscheidung Heinrich von Zipplingens, Komtur der Deutschordenshäuser zu Ulm und (Donau-) Wörth, Diepold den Güzzen von Leipheim und Dietrich von Handschuhsheim, seinen Hofmeister, zwischen Engelhard von Weinsberg dem Jüngeren einerseits und den Heilbronner Bürgern Konrad, Johann und Gebur Fiur sowie dem Kind des verstorbenen Eberhard Fiur andererseits wegen des Dorfes Neckargartach. 
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H 51 U 413Archivalieneinheit
Ulm, 1340 Mai 25 
Kaiser Ludwig quittiert Ammann, Rat und Gemeinschaft der Bürger zu Ulm ihre "ihm von iezuo sant Martines tag vber ein jar daz naehst" (11. November 1340) fällige gewöhnliche Steuer in Höhe von 750 Pfund guter Haller, bestätigt ihnen die Zahlung der Steuer, die sie ihm und dem Reich zu leisten haben, "von jezuo sant Martines tage dem nahsten vber zwai gantziv jar div nahsten nach ein ander" (bis 11. November 1342) und verspricht, bis zum genannten Termin keine Steuer von ihnen zu fordern noch zu erbitten. 
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H 51 U 414 aArchivalieneinheit
Nürnberg, 1340 Juli 2 
Kaiser Ludwig gewährt den Brüdern des Deutschen Ordens und dem Haus zu Mergentheim angesichts ihrer Dienste für Kaiser und Reich das Recht, ihren Markt zu Mergentheim an der Tauber im Bistum Würzburg in eine Stadt umzuwandeln. 
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H 51 U 414 bArchivalieneinheit
Nürnberg, 1340 Juli 2 
Kaiser Ludwig gewährt den Brüdern des Deutschen Ordens und dem Haus zu Mergentheim angesichts ihrer Dienste für Kaiser und Reich das Recht, ihren Markt zu Mergentheim an der Tauber im Bistum Würzburg in eine Stadt umzuwandeln. 
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H 51 U 415Archivalieneinheit
Ulm, 1340 Juli 29 
Kaiser Ludwig erklärt, dass der von ihm zwischen Herren und Städten in Schwaben errichtete Landfrieden und ihre Bündnisse weder dem von Württemberg und der Gemeinschaft der Bürger zu Esslingen noch "iren briefen vnd tedingen schaden", vielmehr die darüber ausgestellten Briefe weiterhin in Kraft bleiben sollen. 
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H 51 U 416Archivalieneinheit
Frankfurt, 1340 August 31 
Kaiser Ludwig bestätigt Propst und Konvent des Prämonstratenserstiftes St. Marien zu Schussenried in der Diözese Konstanz die inserierten Diplome König Heinrichs (VII.) von 1227 Februar 15 mit Besitzbestätigung und König Konrads IV. von 1240 August, worin dieser dem Kloster u. a. Zollfreiheit im Reich und den Holzeinschlag in den Reichswäldern gewährt, und laut ihrer in seiner Gegenwart vorgebrachten Bitte den Kauf des Gutes in Reichenbach mit zugehörigem Patronatsrecht und des Hofes in "Ruati" mit Zubehör. 
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H 51 U 417Archivalieneinheit
Frankfurt, 1340 September 1 
Kaiser Ludwig erlaubt den Deutschherren zu Mergentheim und ihren dort ansässigen Bürgern zur "hilf vnd stiuir" des Mauer-, Gräben-, Brücken- und Wegebaus sowie aller anderen Bauvorhaben, bis auf Widerruf ein Ungeld zu erheben. 
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H 51 U 418Archivalieneinheit
Wimpfen, 1340 September 14 
Kaiser Ludwig teilt Bürgermeistern (!), Rat und Gemeinschaft der Bürger zu Schwäbisch Hall mit, er sende Graf Ulrich III. von Württemberg, seinen Landvogt, Heinrich von Zipplingen, Komtur der (Deutschen) Häuser zu Ulm und (Donau-) Wörth, seinen Heimlichen, Burkard Sturmfeder und Konrad Groß, seinen Schultheißen zu Nürnberg, mit voller Gewalt zu ihnen zu Verhandlungen über seine Klage gegen sie und zu deren endgültiger Beilegung. 
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H 51 U 419Archivalieneinheit
Nördlingen, 1340 September 19 
Kaiser Ludwig trifft, "vmb all vflaeuff, krieg vnd mizzhelung", die unter der Gemeinschaft der Bürger zu (Schwäbisch) Hall bis zum heutigen Tag entstanden waren, eine Anordnungen, deren Einhaltung die Bürger eidlich versprochen haben. 
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H 51 U 420Archivalieneinheit
Donauwörth, 1340 September 20 
Kaiser Ludwig gewährt der Gemeinschaft der Bürger zu Schwäbisch Hall "vmb all yflaeuff, mizzhelung vnd krieg" seine und des Reiches Huld und Gnade und verspricht, "daz wir in fuerbas dhein vnwilen noch vnminne dar vmb tragen suellen". 
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H 51 U 421Archivalieneinheit
Nördlingen, 1340 September 20 
Kaiser Ludwig verleiht der Gemeinschaft der Bürger zu Jagstberg alle Rechte, Ehren und guten Gewohnheiten seiner und des Reiches Stadt Gelnhausen. 
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H 51 U 422Archivalieneinheit
Vilshofen, 1341 Januar 28 
Kaiser Ludwig verordnet, dass die von Graf Ulrich III. von Württemberg, seinem Landvogt, Heinrich von Zipplingen und Dietrich von Handschuhsheim, seinem Hofmeister und Rat, anläßlich des Ausgleichs unter den Bürgern zu Schwäbisch Hall in seinem Namen getroffenen und von ihm bestätigten Verfügungen ewig in Kraft bleiben sollen. 
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Aussteller: Ludwig der Bayer, Kaiser 
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