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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III ("Leihebriefe u.a.")
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B 522 III U 471Archivalieneinheit
Ravensburg, 1462 März 30 (uff zinstag nach dem sonntag als man in der hailigen kirchen singet Letare) 
Agatha, Witwe des Franz Fauber, und ihre Kinder Walburga, Dorothea, Ursula, Margaretha und Franz, alle Bürger zu Ravensburg, verkaufen mit Zustimmung ihrer Vögte und Verwandten ("fründ") Hans Humpis und Konrad Gäldrich d.J. an Ital Humpis d.Ä., alle ebenfalls Bürger zu Ravensburg, für 380 lb h Ravensburger Währung ihren Hof in Alberberg, den derzeit Benz Stark und Peter Burkhart bewirtschaften. Er erträgt jährlich 14 Scheffel Hafer und 3 lb h Ravensburger Maßes bzw. Währung, 8 Herbsthühner, 2 Fasnachthühner und 100 Eier. Verkauft wird außerdem ein Baumgarten in Ravensburg vor Kästlins Tor zwischen den beiden Weingärten des Käufers. Die Aussteller versprechen Gewährleistung bezüglich des Hofs nach Eigen- und Landrecht und bezüglich des Gartens nach Stadtrecht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Agatha, Witwe des Franz Fauber, und ihre Kinder Walburga, Dorothea, Ursula, Margaretha und Franz, alle Bürger zu Ravensburg 
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B 522 III U 472Archivalieneinheit
1462 April 1 (am dornstag in der vasten vor dem sunntag Judica) 
Johann Steller, Ammann zu Hagnau, beurkundet Urteilsbrief des dortigen Gerichts in Sachen des bescheidenen Peter Will von Tettnang für sich selbst und namens seiner Schwester Gret gegen Jos Ainser von Hagnau, Bevollmächtigter des Abts von Weingarten als Herr eines Lehens, das Hans Wymar bewirtschaftet. Die klagenden Geschwister Will beanspruchen als Inhaber eines Weingartener Lehenguts einen Zins von zwei Hühnern aus Wymars Lehengut in Immenstaad, gelegen zu Ried. Dieser Zins ist seit 16 Jahren rückständig, so daß sie insgesamt 32 Hühner verlangen. Beklagter Abt verweist darauf, daß Peter Will keine Leiherechte am klägerischen Gut hat, so daß nur die Schwester klageberechtigt ist. Im übrigen bestreitet er die Klage und verlangt Beweise. Das Gericht erlegt den Klägern durch vorliegendes Urteil den vom Beklagten verlangten Beweis auf. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Johann Steller, Ammann zu Hagnau 
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B 522 III U 473Archivalieneinheit
Altdorf, 1462 April 6 (an zinstag vor dem hailigen Palm tag) 
Hans Zürn, Bürger zu Altdorf, bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Anna Kessler und ihren Kindern, sofern sie welche bekommen sollten, das Lehen verliehen hat, das bisher Hans, Sohn des ¿Ul Egen bewirtschaftet hatte. Das Lehen besteht aus je 5 Juchart Acker im Esch vor des Bodmers Tor und in Richtung Niederbiegen sowie 4 Juchart Acker im Esch in der langen Gewant. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Zürn, Bürger zu Altdorf 
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B 522 III U 474Archivalieneinheit
1462 Juni 8 (am zinstag vor sant Vits tag) 
Peter Gebhart von Hasenweiler bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Grete Hagny und ihren Kindern das Gut zum Gattenhof verliehen hat, das vorher Jos Rümelin innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut in Hubers Weise persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es nicht schlaizen, verpfänden oder veräußern. Jährlich zu St. Martin müssen sie an Zins und Hubgeld entrichten, was sich aus dem klösterlichen Rodel ergibt. Wenn sie gegen die Leihebedingungen verstoßen, verlieren sie das Gut, ebenso wenn sie eine Ungenossamenehe eingehen oder dem Kloster flüchtig bzw. ungehorsam werden. Beim Heimfall müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen, Anspruch auf Aufwendungsersatz haben sie dann nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Peter Gebhart von Hasenweiler 
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B 522 III U 475Archivalieneinheit
1462 Juli 8 (am zinstag vor sant Vits tag) 
Jos Rümelin bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Anna Stemerin und ihren Kindern ein Gut in Hasenweiler verliehen hat, das vorher Gebhard Tobilin in Hubers Weise innehatte. Sie müssen es in Hubers Weise persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand erhalten, dürfen es nicht schlaizen, verpfänden oder veräußern. Zu St. Martin reichen sie jährlich an Zins und Hubgeld 8 Scheffel beider Korn, halb Vesen, halb Hafer, und 10 ß d, alles Ravensburger Maßes bzw. Währung, dazu 50 Eier, 2 Herbsthühner und 1 Fasnachthenne. Wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten, eine Ungenossamenehe eingehen oder sonst dem Kloster ungehorsam bzw. flüchtig werden, verlieren sie das Gut. Beim Heimfall müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen, Anspruch auf Aufwendungsersatz haben sie aber nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jos Rümelin zu Hasenweiler 
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B 522 III U 476Archivalieneinheit
Waldburg, 1462 Juli 15 (uf dunstag vor sant Marie Magdalenen tag) 
Konrad Mangolt, Amman in Waldburg, beurkundet Urteilsbrief des dortigen Gerichts in Sachen Cristan, Konventherr und Siechmeister des Klosters Weingarten, gegen Klaus Rößler aus der Senn betreffend rückständige Zinsen aus einem Gut des Klosters, das der Beklagte als Huber bewirtschaftet. Dieser gesteht die Schuld ein und bittet um eine Abrechnung. Es ergeht Urteil, demzufolge der Beklagte innerhalb von acht Tagen nach Weingarten gehen und mit dem Kläger eine Abrechnung erstellen soll. Danach soll er in acht Tagen entsprechend dem Recht des Fleckens Waldburg den Ausstand bezahlen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Mangolt, Amman in Waldburg 
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B 522 III U 477Archivalieneinheit
1462 September 24 (am fritag nach sant Matheus tag) 
Heinz Spinnenhirn bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm und seiner Ehefrau Nes Veser ("Vesar") das Gütlein in Unterankenreute verliehen hat, das bisher der Stiefvater des Ausstellers, Hans Martrer innehatte. Sie müssen das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, dürfen es aber nicht schlaizen, verpfänden oder veräußern. Jährlich zu Martini müssen sie an Zins und Hubgeld entrichten: 3 Scheffel Hafer, 1 Gans und 1 Fasnachthenne sowie die Abgaben, die sonst von alters her auf dem Gütlein lasten. Wenn die Beliehenen Kinder bekommen, ist es auch diesen verliehen, doch müssen sie es selbst bewirtschaften. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen, Ungenossamenehe oder im Fall des Ungehorsams verlieren sie es. Bei Heimfall muß Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden, Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heinz Spinnenhirn 
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B 522 III U 478Archivalieneinheit
1462 November 26 (am fritag vor sant Andress tag) 
Konrad Lutz d.J. von Blönried bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Grete Schnetz und ihren Kindern ein Gut in Möllenbronn ("Melebrunnen") verliehen hat, das früher Hans Lutz, Vetter des Ausstellers, in Hubers Weise innehatte. Der Aussteller übernimmt die Schulden des Vorgängers an rückständigem Zins und Hubgeld. Im übrigen verspricht er, das Gut persönlich in Hubers Weise zu bewirtschaften und in gutem Zustand zu erhalten. Er wird es auch nicht schlaizen, verpfänden oder verkaufen. Jährlich zwischen Martini und Weihnachten wird er Zins und Hubgeld reichen, wie der Rodel des Klosters ausweist. Wenn er gegen die Leihebedingungen verstößt, eine Ungenossamenehe eingeht oder sonst dem Kloster ungehorsam oder flüchtig wird, verliert er das Gut. Beim Heimfall muß er Dritteil und Heurichte zurücklassen, hat aber keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Lutz d.J. von Blönried 
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B 522 III U 479Archivalieneinheit
1463 März 8 (am zinstag nach dem sonntag Reminiscere in der vasten) 
Ella ("Älla") Petrin, Ehefrau des Klaus Gryff von Weißenriet ("Wissenrüty"), verzichtet zugunsten des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten auf das Drittel an einem Gut in Geratsberg ("Gerhartsberg"), das ihr der Abt auf Lebenszeit verliehen hatte, weil sie und ihr Ehemann "swach" geworden sind und das Gut nicht mehr bewirtschaften können. Ehemann Klaus Gryff d.A. und Sohn Hans d.J. erklären ihr Einverständnis zu diesem Geschäft. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Ella ("Älla") Petrin, Ehefrau des Klaus Gryff von Weißenriet ("Wyssenrüti") 
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B 522 III U 480Archivalieneinheit
1463 April 22 (an sant Jörigen tag aubent des hailigen ritters und martrers) 
Leonhard Gäßler, Bürger zu Tettnang, verkauft zusammen mit Ehefrau Apollonia Pfenderin für 5 lb 4 ß Landswährung dem Hans Hanggelman zum Falkenhaus ("Valckenhus") den großen und kleinen Zehnten von seinem Gut zum Mannshaus ("Mannßhus") im (Amt-)Zeller Kirchspiel, den vorher der Schwiegervater des Ausstellers ¿Hans Pfender eingezogen hatte und der den Eheleuten erblich angefallen ist. Der Zehnt ist Lehen vom Haus Ebersberg bzw. Junker Konrad vom Stain zu Reichenstein. Verkäufer verspricht Gewährleistung nach Lehensrecht und nach "dem rechten". 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Leonhard Gäßler, Bürger zu Tettnang 
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B 522 III U 481Archivalieneinheit
Waldburg, 1463 Mai 23 (an mentag nach dem hailigen Uffarttag) 
Gretha Haberstökin, Witwe des Peter Kolros, und ihr Sohn Hans Kolros zu Hemra (=Hemmern) bekennen für sich und die übrigen Kinder bzw. Geschwister der Aussteller, daß Prior und Konvent zu Weingarten ihnen auf Lebenszeit das Gütlein des Siechhauses im ("Emerhofer") Moos genannt das Ebnet und der Buchbühel verliehen hat. Dieses hatte zuvor der Ehemann bzw. Vater inne. Sie müssen das Gütlein in ordentlichem Zustand halten und jährlich zu Martini 1 lb 3 ß Konstanzer Pfennige oder anderer gängiger Währung als Zins reichen. Es soll von den Inhabern des klösterlichen Guts Hemmern bebaut und von diesem nicht abgesondert werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gretha Haberstökin, Witwe des Peter Kolros, und ihr Sohn Hans Kolros zu Hemra (=Hemmern) 
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B 522 III U 482Archivalieneinheit
1463 Mai 27 (am fritag vor dem hailgen Pfingstag) 
Hans Schmid von Münchenreute ("Münchrüty") bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm auf seine Bitte und die der gemeinen Meierschaft zu Münchenreute erlaubt hat, auf Grund und Boden des Klosters beim Dorf, zwischen des Haiders ("Hayder") Acker und des Reren Baumgarten unmittelbar an der Lache gelegen, auf eigene Kosten ein Haus und eine Schmiede zu bauen. Das Haus und die Schmiede wird dem Aussteller, seiner Ehefrau und seinen Kindern auf Lebenszeit verliehen. Als Zins muß er jährlich zu Martini 8 ß d Landswährung bezahlen. Er muß auch zwei Kühe und ein Kalb halten, bis es "uff fahig" wird, des weiteren zwei Schweine, alles ohne Widerspruch der Gemeinde Münchenreute. Der Aussteller darf in den Wäldern nur mit Erlaubnis des Abts Holz hauen, insbesondere für die Kohlenbrennerei. Streit mit den Gotteshausleuten darf er nur vor den Gerichten austragen, hinter denen diese Leute sitzen. Bei Verletzung der Leihebedingungen fallen Haus und Schmiede dem Kloster heim, Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Schmid von Münchenreute ("Münchrüty") 
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B 522 III U 483Archivalieneinheit
Waldburg, 1463 Juni 2 (uff dunßtag nach sant Niconmediß tag) 
Hans Völmlin von Erbisreute ("Herbißrütin") verkauft für 65 lb Ravensburger Hellermünze den Gebrüdern Michel und Jos Edel ("den Eduln"), gesessen in dem Grüt (=Greut), sein vom Vater geerbtes Eigengütlein in Herbißrütin, auf dem er zur Zeit ansässig ist. Es ist belastet mit einer Abgabe von 9 d jährlich an die Pfarrkirche Unserer lieben Frau in Weingarten. Er verspricht Gewährleistung nach Eigen- und Landrecht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Völmlin von Erbisreute ("Herbißrütin") 
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B 522 III U 484Archivalieneinheit
Konstanz, 1463 August 11 (uff dornstag nach sandt Laurentien tag) 
Burkhard [II. von Randegg], Bischof von Konstanz, entscheidet in Rechtsstreit zwischen Herrn Johann Tod einerseits, Michel Halder zum Hoff, Peter Hauser vom Lütpeltzhof (=Leupolzhof), Hans Zoller ("Zoler") von der Wies ("Wisz"=Oberwies?), Hans Blaser von Honberg, Kunz Hauser von Zellerberg und dem Egler andererseits. Der Streit betrifft Stiftungsgut der klägerischen Pfründe des Altars Unserer lieben Frau in der St. Leonhardskapelle im Münster zu Weingarten. Die Beklagten sollen unberechtigterweise über die Güter verfügt und ihre Kinder damit ausgesteuert haben. Diese berufen sich darauf, daß sie die Güter vom Abt zu Weingarten als Oberlehensherrn erhalten und seit 50 Jahren im Besitz hätten. Der Kläger sei nur zinsberechtigt, kann sie an der Verfügung über die Güter aber nicht hindern. Das Urteil fällt dahin aus, daß Kläger als Kaplan des Altars die Güter besetzen und entsetzen kann. Ohne sein Wissen erfolgte Verfügungen sind unwirksam. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Burkhard [II. von Randegg], Bischof von Konstanz 
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B 522 III U 485Archivalieneinheit
1463 Dezember 9 (an fritag nach sant Niclaus tag des hailigen bischoffs) 
Konrad vom Stein von Reichenstein hat Ital Humpis, Bürger von Ravensburg, zwei Höfe verkauft, den Hof zum Spiesberg, den Hans Krenkel ("Krengkel") bewirtschaftet und der jährlich an Zins und Zehnt 14 Scheffel Vesen, 6 Herbsthühner und 60 Eier erträgt, sowie den Hof zum Hof(f) (=Unterhof?), auf dem jetzt Erhard Schenckel sitzt. Dieser wirft jährlich an Zins und Zehnten 13 Scheffel Hafer, 13 ß d, 2 Kloben Werg, 2 Hühner und 50 Eier ab. Da der über das Geschäft errichtete Kaufbrief unzulänglich ist, wird folgendes weiter vereinbart. In dem Kauf soll auch das bisher von den Höfen ausgeübte Weide- und Beholzungsrecht in den Wäldern des Schlosses Ebersberg mit inbegriffen sein. Der Käufer wird 40 Jahre lang die Gewährleistung für die von den gen. Höfen beanspruchte Zehntfreiheit übernehmen und die Inhaber gegenüber den Geistlichen der betreffenden Pfarreien ("in des kirchsperg sy liget") vertreten. Die Bürgschaft für diese Verpflichtungen übernimmt Walter von Heimenhofen, Hofmeister zu Niederbaden (=Baden-Baden). 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad vom Stein von Reichenstein 
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B 522 III U 486Archivalieneinheit
Hofen, 1464 Februar 23 (an sant Mathias des hailigen appostels aubent) 
Propst Jos [Dietenheimer] zu Hofen verleiht Klaus Hoch, Ehefrau Anna Färlerin und ihren Kindern auf Lebenszeit ein Gütlein in Waggershausen ("Wauckershusen"), das früher Heinz Gässler zu Lehen hatte, sowie ein weiteres zu Dorf, das Heinz Hoch, Vater bzw. Schwiegervater der Beliehenen, besaß. Die Beliehenen müssen die Gütlein in Hubers Weise bewirtschaften, wie es in der Gegend üblich ist. Von dem Gütlein in Waggershausen müssen jährlich am St. Martinstag 6 ß d entrichtet werden, ferner zu Vogtrecht 1 Scheffel Kernen, 1 Viertel Hafer, 7 ß d und 2 Fasnachthennen, von dem Gütlein in Dorf 1 Scheffel Vesen, 1 Scheffel Hafer, 2 Fasnachthennen und 5 ß d für den Heuzehnten, 1 Viertel Hafer und 7 ß d als Vogtrecht. Das Getreide ist in Ravensburger Maß zu reichen, das Geld in Landeswährung. Die Gütlein müssen in gutem Zustand erhalten und dürfen nicht geteilt werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Propst Jos [Dietenheimer] zu Hofen 
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B 522 III U 487Archivalieneinheit
1464 März 13 (am zinstag vor dem sontag als man singet in der hailigen kirchen Judica in der vasten) 
Peter Käser von Wielatsried ("Wylhartzried") bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm und seinen Kindern ein Gütlein genannt zum Brunnenhus in Wielatsried verliehen hat. Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften. Sie müssen es in gutem Zustand erhalten, dürfen es weder schlaizen noch etwas daraus entfremden. An St. Martin sind als Zins und Hubgeld zu entrichten: 2 Scheffel beider Korn, halb Vesen und halb Hafer, ferner 10 ß d Landeswährung als Zins und Zehnt. Bei Verletzung der Leihebedingungen und Eingehen einer Ungenossamenehe fällt das Gütlein heim. Beim Heimfall müssen nach Landessitte Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht in diesem Fall nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Peter Käser von Wielatsried ("Wylhartzried") 
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B 522 III U 488Archivalieneinheit
1464 März 19 (am mentag vor dem hailigen Palm tag) 
Hans, Sohn des ¿Jos Schmäch von Feldmoos, bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Gret Vischer und ihren Kindern das Gut in Feldmoos verliehen hat, das bisher Els Schinzbach und ihrem Ehemann Jörg Andress bis auf Widerruf verliehen war. Letztere dürfen noch bis Lichtmeß auf dem Gut bleiben. Danach wird es der Aussteller persönlich in Hubers Weise bewirtschaften. Er wird es nicht schlaizen und nichts daraus entfremden. Jährlich zu Martini reicht er an Zins und Hubgeld, was die klösterlichen Rödel ausweisen. Bei Verletzung der Leihebedingungen oder Eingehen einer Ungenossamenehe verliert er das Gut. Beim Abzug müssen Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans, Sohn des Jos Schmäch von Feldmoos 
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B 522 III U 489Archivalieneinheit
1464 März 20 (am zinstag vor dem hailigen Palm tag) 
Betha Hess, Ehefrau des Heinz Ringgenburger aus dem Ringgenburg, bekennt mit Zustimmung ihres Ehemanns, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihr und ihren Kindern ein Gut im Ringgenburg auf Lebenszeit verliehen hat. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften, in gutem Zustand halten und dürfen es weder schlaizen noch etwas daraus entfremden. Jährlich zwischen Martini und Weihnachten müssen sie an Zins und Hubgeld entrichten, was bisher aus dem Gut gegeben wurde und aus dem klösterlichen Rodel ersichtlich ist. Ihrer Schwiegermutter ("swiger") Els Ringgenburgerin gewähren sie ein lebenslanges Wohnrecht sowie Essen und Beleuchtung. Halten sie die Leihebedingungen nicht ein oder schließen sie eine Ungenossamenehe, verlieren sie das Gut. Beim Abzug müssen sie gemäß Landessitte Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz haben sie nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Betha Hess, Ehefrau des Heinz Ringgenburger aus dem Ringgenburg 
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B 522 III U 490Archivalieneinheit
1464 März 23 (am fritag vor dem hailigen Palm tag) 
Hans Schmittenmaiger bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm ein Gut am Langrain ("Langkrain"), das früher ¿Heinz Schedler besaß, verliehen hat. Er soll das Gut "in jars frist dem nehsten" als Huber innehaben. Wenn er eine Leibeigene des Klosters heiratet, soll es auch dieser und ihren Kindern verliehen sein. Das Gut muß in ordentlichem Zustand erhalten werden und darf weder geschlaitzt noch sonst etwas daraus entfremdet werden. Zu Martini ist Zins und Hubgeld zu entrichten gemäß den klösterlichen Rödeln. Die Beliehenen werden das Kloster am Betrieb ihrer Weiher und Gewässer nicht behindern. Bei Verletzung der Leihebedingungen und Eingehung einer Ungenossamenehe fällt das Gut heim. In diesem Fall müssen Dritteil und Heurichte darauf verbleiben. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Schmittenmaiger 
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B 522 III U 491Archivalieneinheit
Altdorf, 1464 April 17 (am zinstag vor sant Jörgen tag) 
Hans Kohlhopf, Bürger von Altdorf, bekennt, daß ihm Prior und Konvent zu Weingarten auf Lebenszeit den Acker des klösterlichen Siechhauses "by dem Albar" Richtung Baienfurt verliehen haben. Den Acker, der an den des Hans Koch von Langenlachen grenzt, besaß früher Jos Steller. In den Jahren, in denen er angebaut wird ("in nutz liget"), müssen als Zins zu St. Martin 7 Viertel Korn entrichtet werden. Der Acker ist zehntfrei. Wenn er im dritten Jahr brach liegt, wird kein Zins gezahlt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Kohlhopf, Bürger von Altdorf 
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B 522 III U 492Archivalieneinheit
1464 April 24 (am zinstag vor sant Waltpurgen tag) 
Klaus Syfrid von Diepoltshofen schwört Urfehde, nachdem er sich gegen seinen Leibherrn, Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten vergangen hatte. Er hatte Güter und Leute des Kloster mit Geboten beschwert und war deshalb ins Gefängnis gekommen. Er wird sich am Kloster nicht rächen, diesem künftig Gehorsam leisten, keine fremden Gerichte anrufen und sich mit den klösterlichen Gerichten begnügen. Wenn er sich an seine Zusagen nicht hält, zahlt er eine Strafe von 50 lb h. Als Bürgen stellt er Peter Gürtel, seinen Schwiegervater ("sweher"), und Ulrich Widmer ("Widmar"), Ammann in Staig, denen er im Fall der Inanspruchnahme Schadloshaltung verspricht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Klaus Syfrid von Diepoltshofen 
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B 522 III U 493Archivalieneinheit
Heiligenberg, 1464 April 24 (am zinstag nach sant Jörgen tag des hailigen ritters) 
Jakob Lang zu Einöde ("Ainöd") bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm und Ehefrau Ursula Metz ("Mötzin") sowie ihren Kindern die Gattenmühle verliehen hat. Die Beliehenen werden sie persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie werden sie weder schlaizen noch verpfänden oder verkaufen. Jährlich zu St. Martin müssen 5 lb d Ravensburger Münze als Zins entrichtet werden, ferner 4 Herbsthühner, 1 Fasnachthenne und 50 Eier zu den jeweils üblichen Zeiten. Wenn die Leihebedingungen nicht eingehalten werden oder eine Ungenossamenehe geschlossen wird, fällt die Mühle dem Kloster heim. Streitigkeiten mit dem derzeitigen Huber der Mühle oder späteren Hubern müssen vor den Amtleuten des Klosters ausgetragen werden. Beim Heimfall müssen Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Lang zu Einöde ("Ainöd") 
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B 522 III U 494Archivalieneinheit
Altdorf, 1464 April 26 (am donstag nach sant Marxtag) 
Hans Geß, geschworener Knecht des Gerichts Altdorf, saß anstelle des Ammanns Ulrich Schutz dem dortigen Gericht vor und beurkundet Urteil in Sachen Hans Schutz, Großkeller zu Weingarten, als Vertreter des Klosters gegen Konrad Gorhain. Die Sache betraf verfallene Zinsen an Geld und Getreide aus Äckern und Wiesen, die dem Beklagten und dessen verstorbener Ehefrau auf Lebenszeit verliehen waren. Beklagter gesteht lediglich einen kleinen Teilbetrag ein und verweist im übrigen auf seine Ehefrau. Das Urteil erging dahin, daß Kläger "zu den Rödeln stehen" und einen Eid schwören solle. Nachdem er sich zum Eid bereit erklärt hatte, wurde ihm dieser erlassen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Geß, geschworener Knecht des Gerichts Altdorf 
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B 522 III U 495Archivalieneinheit
1464 Mai 4 (am fritag nach sant Waltpurgen tag) 
Hans Lötz bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Dilgen und ihren Kindern die zur Kustorei des Klosters gehörende Luppenmühle auf Lebenszeit verliehen hat. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise nutzen und in gutem Zustand erhalten. Sie dürfen es weder schlaizen noch etwas daraus verpfänden oder verkaufen. Als Zins und Hubgeld entrichten sie zu St. Martin jährlich 1 lb d und 3 Scheffel Hafer Ravensburger Währung bzw. Maßes, ferner 4 Herbsthühner, 1 Fasnachthuhn und 60 Eier. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen oder Eingehen einer Ungenossamenehe fällt das Gut dem Kloster heim. In diesem Fall muß es mit Dritteil und Heurichte zurückgegeben werden, Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Lötz 
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B 522 III U 496Archivalieneinheit
1464 Mai 7 (am zinstag vor dem hailigen Uffarttag) 
Peter von Büren bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] und der Konvent von Weingarten, seine Leibherren, seinen Sohn Peter in das Kloster aufgenommen haben. Er wird zwei Probejahre absolvieren, davon eines im weltlichen und eines im geistlichen Gewand. Nach beiden Jahren kann ihn das Kloster wieder heimschicken bzw. kann er wieder austreten. Im ersten Fall wird Aussteller das nicht am Kloster rächen, im letzteren wird das Kloster den Probanden ohne Unwillen gehen lassen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Peter von Büren 
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B 522 III U 497Archivalieneinheit
1464 Juni 5 (an zinstag nach unsers herren Fronlichnams tag) 
Hans, Sohn des Peter Kessler von Ettishofen, schwört Urfehde, nachdem er "von etlicher wort wegen" bei seinem Herrn, Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten in Ungnade gefallen und deshalb ins Gefängnis gekommen war. Auf Fürsprache des Johann Truchseß zu Waldburg, Reichslandvogt in Schwaben, kam er frei. Der Truchseß vermittelte auch eine gütliche Vereinbarung, die mit Zustimmung von Verwandten des Ausstellers zustandekam, i.e. des Bruders Peter Kessler, seines Vetters Heinz Kessler sowie der Schwäger Hans Zürn und Jos Edel. Darin wurde bestimmt: Der Unwille zwischen dem Abt und der Familie wird abgetan. Der Aussteller zahlt dem Abt für streitige Rechte, die von den Eltern herrühren, 229 rh fl. Dem verstorbenen Vater war ein Hof in Ettishofen verliehen, auf dem die Mutter noch sitzt. Der zweite Hof, auf dem Jos Edel, Schwestermann des Ausstellers sitzt, ist dem Aussteller verliehen. Diese Güter sollen der Familie verbleiben. Der Aussteller soll fünf Jahre das Burgrecht in Markdorf behalten. Wegen des Gefängnisses wird er sich am Kloster nicht rächen bei Strafe von 200 rh fl. Dafür verpfänden die als Bürgen gestellten, oben genannten Verwandten und Schwäger ihr gesamtes Vermögen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans, Sohn des Peter Kessler von Ettishofen 
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B 522 III U 498Archivalieneinheit
1464 Juni 9 (am samstag vor sant Vits tag) 
Jos Steller zu Waldburg und Ehefrau Ursula verkaufen Abt Jodok ("Jos") Bentelin von Weingarten für 65 rh fl zwei nebeneinander liegende Häuser mit zugehörigem Garten in Weingarten und zu Langenlachen zwischen der Malergasse und Oswald Mülichs Haus. Die Häuser werden als Eigen verkauft, doch sind sie mit einem jährlichen Zins von 4 ß d zugunsten des Klosters Weingarten belastet, auch zahlen die Besitzer Steuer und Wacht an den Flecken Altdorf. Die Verkäufer versprechen Gewährleistung nach dem Recht des Eigens und des Fleckens. Pfaff Johannes Steller zu Waldburg, Sohn der Verkäufer, stimmt dem Geschäft zu. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jos Steller zu Waldburg 
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B 522 III U 499Archivalieneinheit
Waldburg, 1464 Juni 26 (am zinstag vor sant Peter und sant Pauls tag der hailigen zwölf botten) 
Hans Knüttel bekennt, daß ihn sein Stiefvater Jos Resch in sein vom Kloster Weingarten auf Lebenszeit verliehenes Gut in Oberweiler aufgenommen hat. Er hat ihm auch ohne Erlaubnis des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] gestattet, dort ein Haus zu bauen. Die Amtleute des Klosters haben zwischen dem Aussteller und seinem Stiefvater eine Schlichtung getroffen. Demnach darf der Aussteller in dem Haus bleiben und erhält dazu noch 2 Juchart Äcker aus dem Gut des Stiefvaters. Dieser erlaubt ihm auch die Haltung von je 2 Kühen und Schweinen im Jahr. Er wird Haus und Äcker in gutem Zustand halten, persönlich nutzen, weder schlaizen noch entfremden. Zu Martini zahlt er an Zins und Hubgeld 2 Scheffel beider Korn. Entrichtet er die Abgaben nicht oder verläßt er Haus und Äcker, fallen diese dem Kloster heim. Eventuelle Streitigkeiten mit dem Stiefvater dürfen nur vor den klösterlichen Gerichten ausgetragen werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Knüttel zu Oberweiler 
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B 522 III U 500Archivalieneinheit
Hofen, 1464 Juli 3 (an sant Ulrichs des hailigen byschoffs aubent) 
Propst Jos [Dietenheimer] zu Hofen verleiht Konrad Gunzenwiler d.J., seiner Ehefrau Anna Lochmaigerin und ihren Kindern auf Lebenszeit das Gut zu Waggershausen ("Wauckershusen") genannt des Schwyzers Lehen. Der Aussteller wird während der Leihezeit die Abgaben nicht erhöhen, die Beliehenen auch nicht vertreiben oder ehrschatzen. Als jährlichen Zins entrichten sie je 2 Scheffel Vesen und Hafer sowie 7 Imi Kernen und 1 lb d Heugeld Ravensburger Maßes bzw. Währung. Die Beliehenen müssen auch das Vogtrecht an den Vogt zu Ittendorf bezahlen, mit dem das Gut belastet ist. Sie müssen es persönlich bewirtschaften, in gutem Zustand halten und dürfen es weder weiterverleihen noch sonst verändern. Bei Verletzung der Leihebedingungen oder Tod fällt es an den Verleiher zurück. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Propst Jos [Dietenheimer] zu Hofen 
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B 522 III U 501Archivalieneinheit
1464 Oktober 9 (am zinstag vor sant Gallen tag) 
Peter Seltenrich von Reichertshaus ("Richartzhus") schwört Urfehde, nachdem er sich schon zum zweiten Mal mit frevelhaften Worten gegen Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten und seine Leute vergangen hatte und deshalb ins Gefängnis gekommen war. Er wird sich am Kloster nicht rächen und will künftig gehorsam und "unfluchtsam" sein. Bei Streitigkeiten wird er sich nur an die örtlich zuständigen, nicht aber an fremde Gerichte wenden. Als Strafe für den Fall der Zuwiderhandlung verspricht er 200 rh fl. Bürgen sind Bruder Hans Seltenrich, Vetter Ulrich Ranger gen. Keller von Waldsee, Jäck Fuchsschwanz und Hans Hagk der Schmid, beide Bürger von Altdorf. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Peter Seltenrich von Reichertshaus ("Richartzhus") 
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B 522 III U 502Archivalieneinheit
Weißenau, 1464 Oktober 23 (am zinstag nach sant Gallen tag) 
Heinz Soler von Bavendorf ("Bauffendorf") und Ehefrau Anna Lublin bekennen, daß Prior und Konvent von Weingarten ihnen ein Gütlein in Bavendorf auf Lebenszeit verliehen haben. Die Beliehenen müssen es persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand erhalten. Sie dürfen es auch weder schlaizen noch etwas daraus entfremden. Zu Martini müssen sie als Zins und Hubgeld entrichten, was die klösterlichen Rödel ausweisen. Im Todesfall oder bei Verletzung der Leihebestimmungen fällt das Gütlein dem Kloster heim. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heinz Soler von Bavendorf ("Bauffendorf") und Ehefrau Anna Lublin 
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B 522 III U 503Archivalieneinheit
Heiligenberg, 1464 Dezember 22 (am samstag vor dem hailgen Wyhenneht tag) 
Hans Bibernuß bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten seiner Ehefrau Ursula Hägny, Tochter des ¿Hans Hagen von Ringgenweiler, und ihren Kindern auf Lebenszeit die drei Güter des Klosters in Wechsetsweiler ("Wechsselswyler") verliehen hat, die früher Peter Blum innehatte. Die Beliehenen müssen sie in Hubers Weise persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen sie nicht schlaizen oder etwas daraus entfremden. An Zins und Hubgeld entrichten sie zwischen Martini und Weihnachten je 6 Scheffel Vesen und Hafer sowie 2 lb d Ravensburger Münze bzw. Währung, dazu 6 Herbsthühner, 3 Fasnachthennen und 150 Eier. Bei Ungenossamenehe und Ungehorsam fallen die Güter dem Kloster heim. Beim Abzug oder im Todesfall müssen sie mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Da dem Aussteller selbst nichts verliehen wurde, stellt er die Siegelbitte namens seiner Ehefrau. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Bibernuß 
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B 522 III U 504Archivalieneinheit
1465 Februar 6 (am mittwoch nach sant Agthen tag) 
Hans, Sohn des Jos Egen von Katzheim, schwört Urfehde, nachdem er wegen unziemlicher Worte gegen Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ins Gefängnis gekommen war. Er wird sich nach seiner Freilassung nicht am Kloster rächen. In Zukunft wird er gehorsam sein und keinen fremden Herrn bzw. Schutz und Schirm suchen, die Klosterleute auch nur vor ihren örtlich zuständigen Gerichten belangen. Als Bürgen für die Strafe von 100 fl, die bei Verletzung seiner Zusagen fällig wird, stellt er Vater Jos Egen, seinen Schwiegervater ("sweher") Kunz Hermann von Mühlenreute ("Mulruti") und Klaus Rotenhüsler von Albisreute. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans, Sohn des Jos Egen von Katzheim 
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B 522 III U 505Archivalieneinheit
1465 Februar 12 (am zinstag vor sant Valentins tag) 
Hans, Sohn des ¿Konrad Ailinger bekennt, daß Prior und Konvent zu Weingarten ihm, seiner nicht genannten Ehefrau und ihren Kindern auf Lebenszeit ein Gut in Ergetsweiler ("Ärgerswyler") verliehen haben, das vorher schon der Vater besaß. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es weder schlaizen noch etwas daraus entfremden. Jährlich an Martini müssen sie Zins und Hubgeld nach Ausweis der klösterlichen Rödel entrichten. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen, Eingehen einer Ungenossamenehe und im Todesfall verlieren sie das Gut, wobei sie Dritteil und Heurichte zurücklassen müssen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Hans Sorg von Ergetsweiler und Anna Häny, Witwe des Konrad Ailinger, die Ansprüche auf das Gut erhoben hatten, verzichten auf diese, letztere mit Zustimmung von Hans Sorg, Ammann zu Fronhofen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans, Sohn des ¿Konrad Ailinger zu Ergetsweiler 
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B 522 III U 506Archivalieneinheit
1465 März 12 (am zinstag nach dem sontag Reminiscere in der vasten) 
Konrad, Sohn des Klaus Wiesenhofer von Wiesenhofen, bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Els Sorg und ihren Kindern das Gut zum Ried verliehen hat, das vormals ¿Klaus Schnider auf Lebenszeit verliehen war. Die Beliehenen müssen das Gut in Hubers Weise persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es weder schlaitzen noch etwas daraus verpfänden oder verkaufen. Als Zins und Hubgeld entrichten sie jährlich an Martini je 4 Scheffel Vesen und Hafer Ravensburger Maßes sowie zu den üblichen Zeiten 4 Herbsthühner, 1 Fasnachthuhn und 50 Eier. Sie werden den Abt an der Unterhaltung seines Weihers nicht behindern, insbesondere nicht bei der Entnahme von Erdreich oder Holz. Bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gut heim, ebenso bei Eingehen einer Ungenossamenehe bzw. wenn die Beliehenen ungehorsam oder flüchtig werden. Beim Heimfall müssen Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden, Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad, Sohn des Klaus Wiesenhofer von Wiesenhofen 
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B 522 III U 507Archivalieneinheit
1465 März 22 (am fritag vor dem suntag Letare zu mittvasten) 
Heinz Mor von Staig bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Els Mößlin und ihren Kindern das Gütlein verliehen hat, das zuvor der Walz in Hubers Weise innehatte. Die Beliehenen werden das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand erhalten. Sie werden es nicht schlaizen, auch daraus nichts entfremden. Jährlich zu Martini entrichten sie die Abgaben, die aus dem klösterlichen Rodel ersichtlich sind und von altersher aus dem Gütlein gereicht werden. Wenn sie das Hubgeld nicht entrichten, eine Ungenossamenehe eingehen oder ungehorsam und flüchtig werden, fällt es dem Kloster heim. Bei Heimfall müssen Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heinz Mor von Staig 
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B 522 III U 508Archivalieneinheit
1465 Mai 5 (an samstag nach des hailigen crütz tag im Mayen) 
Hans Bauhofer ("Buwhofer") bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Gret Maygin und ihren Kindern ein Gut in Feldmoos verliehen haben, das früher Peter Sorg in Hubers Weise innehatte. Die Beliehenen werden es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie werden es nicht schlaizen und nichts daraus versetzen oder verkaufen. Jährlich zu Martini entrichten sie die Abgaben, die sich aus dem klösterliche Rodel ergeben. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen verlieren sie das Gut, ebenso wenn sie eine Ungenossamenehe eingehen oder dem Kloster ungehorsam und "flüchtig" werden. Beim Heimfall müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen, Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Bauhofer ("Buwhofer") 
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B 522 III U 509Archivalieneinheit
1465 Mai 13 (am dryzehenden tag des monadtz Mayen) 
Hans Fridower, Unterlandvogt in Schwaben, Jos Ainser d.Ä., Konrad Mangolt, Ammann zu Waldburg, und Konrad Lantz, Ammann zu Altdorf, entscheiden als Schiedsleute ("tädingslüt") in der Güte den Streit zwischen Äbtissin und Konvent zu Baindt und der Bauernschaft von Baienfurt ("Payerfurt") über die Weide ("tratt") auf dem Feld des Klosters genannt "Uff der Linden" zwischen Baienfurt, Schachen und Entlisberg (=Annaberg). Die Bauern von Baienfurt beanspruchten dort die Weide vor und nach der gebannten Zeit. Die Schiedsleute legen folgenden Weidgang für die Baienfurter fest: auf das Feld bei Baienfurt bis Schachen, den Bühlacker und den Aulberstock, auf die Straße, die von Baienfurt nach Waldsee führt, dann vom Aulberstock über die Straße an die Halde unterhalb des Entlisbergs, die Meck und seine Kinder vom Kloster Baindt zu Lehen haben, zu dem Baum, in den eine Grenzmarke ("louch") eingeschlagen ist. Der genannte Bereich soll mit Marken abgegrenzt werden. Die Äbtissin erhält ein Wegerecht in der Meckenhalde, damit sie ihr Vieh hinter den Entlisberg treiben kann. Auch dieser Weg soll mit Marksteinen bezeichnet werden. Ihr wird ein Weiderecht auf dem Entlisberg zugesprochen, den sie auch roden kann. Die Schiedsleute haben einen Augenschein vorgenommen am Weg hinter dem Entlisberg unter dem unteren Hagstall, der nach Ansicht der Bauernschaft zu eng war. Dabei wurde eine Erweiterung mit Marken und Lachen ausgezeichnet. Im folgenden werden die daraufhin gesetzten Marksteine beschrieben. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Fridower, Unterlandvogt in Schwaben, Jos Aynser d.Ä., Konrad Mangolt, Ammann zu Waldburg, und Konrad Lantz, Ammann zu Altdorf 
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B 522 III U 510Archivalieneinheit
Altdorf, 1465 Mai 24 (am fritag nach dem hailigen Uffarttag) 
Hans Bader und Kaspar Burayger, Bürger zu Altdorf und Heiligenpfleger Unserer lieben Frauen zu der niedern Pfarrkirchen, bekennen mit Zustimmung Hans Rentzlins, Dechant und Pfarrer, und des Rats daselbst, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten durch Erlegung einer Wiederkaufsumme von 5 lb d einen jährlichen Zins von 5 ß d abgelöst hat. Mit dem Zins war eine Hofstatt samt Garten des Klosters zu Langenlachen belastet, die Ann Landösin innegehabt hatte und danach von Oswald Kener überbaut ("bezymbret") und bewohnt wurde. 
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Aussteller: Hans Bader und Kaspar Burayger, Bürger zu Altdorf und Heiligenpfleger Unserer lieben Frauen zu der niedern Pfarrkirchen daselbst 
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B 522 III U 511Archivalieneinheit
1465 Juli 9 (an zinstag nach sant Ulrichs tag) 
Hans Pfau im Moos gesessen bekennt, daß er sich gegen seinen Herrn, Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten vergangen hat. Bisher besaß er zwei Güter, je eines im Moos und in Ippenried, muß jedoch eines abgeben. Nach Unterhandlung der Amtleute kann er mit seiner Ehefrau Agatha Rufin und den Kindern das Gut im Moos für 12 Jahre behalten. Sie werden es persönlich und in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, nicht mehr schlaizen und nichts daraus entfremden. Das Gut in Ippenried kann der Abt anderweitig verleihen. An Zins und Hubgeld entrichten die Beliehenen, was die klösterlichen Rödel ausweisen. Wenn der Aussteller vor Ablauf der 12 Jahre stirbt, kann die Frau mit den Kindern bis zum Ende der Leihezeit darauf sitzen bleiben. Nach Ablauf von 12 Jahren soll das Gut im Moos Hans Pfau, Sohn des Ausstellers und der ¿Verena Felber, bekommen. Die Frau soll mit den Kindern auf das Gut in Ippenried ziehen und dem Kloster Abgaben entrichten wie früher ihr Vater ¿Ruff. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Pfau im Moos gesessen 
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B 522 III U 512Archivalieneinheit
Ravensburg, 1465 Juli 20 (an samstag vor sant Maria Magdalena tag) 
Peter Wochner von Hargarten bekennt, daß er von Ital Humpis d.Ä., Bürger zu Ravensburg, die Hälfte des Hofs und Guts in Hargarten zu Erblehen erhalten hat. Die andere Hälfte ist bereits Erblehen des Ausstellers. Er wird den Hof in gutem Zustand erhalten, kann auch seine Gerechtigkeit verpfänden oder verkaufen, jedoch nur mit Vorwissen des Verleihers und nur an dessen Eigenleute. Jährlich zu Martini sind nach Ravensburg als Zins und Hofgeld zu liefern 8 Scheffel Hafer Ravensburger Maßes, 19 ß d Lindauer Währung, 4 Herbsthühner, 1 Fasnachthuhn und 50 Eier. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen, insbesondere Verkauf an Dritte, fällt das Gut dem Verleiher heim. Solange die Beliehenen sich aber an die Bedingungen halten, darf der Verleiher das Gut keinem besseren Huber geben oder die Abgaben erhöhen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Peter Wochner von Hargarten 
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B 522 III U 513Archivalieneinheit
Ravensburg, 1465 Dezember 7 (an sambstag nach sant Niclaus tag des hailgen bischoffs) 
Hans Rützenperg, Ulrich Jagperg, Klaus Elsässer, Jakob Schlegel, Lienhard Lutz, Hans Huber, Hans Müller, Hans Ziegel, Jos Gerster, Ludwig Brymsi, Kaspar Langabentz, Jakob Murer, Hans Hofmann der Scherer, Heinrich Pfost und Ulrich Renbolt (zu Ravensburg) quittieren den Empfang von 650 rh fl, die ihnen vom Abt zu Weingarten sowie Ammann, Rat und Gemeinde zu Altdorf gezahlt worden waren. Das Geld war den Ausstellern in einer gütlichen Schlichtung ("mynntäding") von Bürgermeister und Rat zu Ravensburg wegen eines Streits in Langenlachen zuerkannt worden, laut Rückvermerk "wegen ainer zue Langenlachen vorgangen aufruer". 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Rützenperg u.a. zu Ravensburg 
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B 522 III U 514Archivalieneinheit
1466 Januar 23 (am donstag nach sant Angnesen tag) 
Hans Krebser ("Kreppser") bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten seiner Ehefrau Gret Brenner und ihren Kindern das Gut in Vorsee verliehen hat, das bisher Hans Hartmann in Hubers Weise innegehabt und dem Abt aufgegeben hatte. Der Aussteller bekennt ausdrücklich, daß ihm an dem Gut nichts verliehen wurde. Die Beliehenen sollen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand erhalten, dürfen es nicht schlaizen oder etwas daraus entfremden. Jährlich zu Martini ist an Zins und Hubgeld zu entrichten, was die klösterlichen Rödel ausweisen und von altersher gereicht wurde. Das Gut fällt dem Kloster heim, wenn die Leihebedingungen nicht eingehalten werden oder die Ehefrau bzw. ihre Kinder eine Ungenossamenehe eingehen. Bei Heimfall muß Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden, Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht. Hans Hartmann bekennt, daß er das Gut freiwillig aufgegeben hat und keine Ansprüche mehr darauf erhebt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Krebser ("Kreppser") 
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B 522 III U 515Archivalieneinheit
Waldburg, 1466 März 1 (an sampstag vor dem sonnentag Reminiscere) 
Eberhard Graf zu Sonnenberg Truchseß zu Waldburg verleiht durch seinen Vogt zu Waldburg Kilian Runß dem Hans Dietenberger und seinen Geschwistern folgende, vom Vater Peter Dietenberger geerbten Güter: ein Gütlein genannt zu der Vogelstaig, einen Zins von 7 ß d aus des Hütlers Gut in Edensbach ("Edispach") genannt des Vogels Gut sowie einen Anteil an einem Acker auf dem Frankenberg. Dietenberger hat den Lehenseid geschworen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Eberhard Graf zu Sonnenberg Truchseß zu Waldburg 
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B 522 III U 516Archivalieneinheit
1466 März 18 (am zinstag nach dem sontag Letare) 
Konrad Bosch von Köpfingen bekennt: Die geistlichen Brüder im Bruderhaus des Klosters Weingarten haben ihm auf Lebenszeit ihren Acker an der Halden bei der Ach genannt Volmersburg verliehen, in dem Esch gegen Baienfurt gelegen. Er muß den Acker in gutem Zustand halten und persönlich anbauen, darf ihn auch nicht schlaizen, verpfänden oder verkaufen. Wenn der Esch in Nutz liegt, gibt er jährlich zu Martini an Zins und Hubgeld 2 Scheffel Korn Ravensburger Maßes, und zwar Hafer oder Vesen, je nachdem, was angebaut wird. Er entrichtet auch den Zehnten. Nach seinem Tod oder bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt der Acker an die Brüder zurück. Es besteht dann kein Anspruch auf Aufwendungsersatz. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Bosch von Köpfingen 
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B 522 III U 517Archivalieneinheit
1466 März 18 (am zinstag nach dem sontag Letare zu mittervasten) 
Peter Strub von Blönried ("Plenried") schwört Urfehde, nachdem ihn Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten wegen Ungehorsam ins Gefängnis gebracht hatte. Der Aussteller hatte wiederholt die Gebote der Amtleute mißachtet und Drohungen gegen sie ausgestoßen. Er wird sich wegen des Gefängnisses nicht rächen und künftig gehorsam und "unfluchtsam" sein, Streitigkeiten mit dem Abt und seinen Leuten nur vor örtlichen Gerichten austragen. Verletzt er seine Zusagen, verfällt er in eine Strafe von 50 lb d. Als Bürgen stellt er unter Versprechen der Schadloshaltung seinen Schwager Klaus Semaiger von Steinenbach ("Stainibach"), Heinz Spieß den Binder und Kaspar Sigel, Bruderkoch. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Peter Strub von Blönried ("Plenried") 
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B 522 III U 518Archivalieneinheit
1466 März 27 (am donstag nach Unser lieben Frowen tag annunciationis in der vasten) 
Walter Pur, Amtmann des Grafen Eberhard Truchseß zu Sonnenberg in (Hohen-)Tengen ("in dem Dienckgu"), beurkundet Urteilsbrief des Gerichts in Sachen Konrad Bodmer als Vertreter des Abts von Weingarten gegen Hans Filhezan von Aichach (=Eichen) wegen rückständigen Korns und Gelds in Höhe von 86 Malter Korn und 13 ß d. Der Beklagte gestand die Schuld ein, worauf durch gütliche Unterhandlung beschlossen wurde, daß er dem Kloster den Samen auf dem Feld für die Schuld abtrat. Des weiteren übergab er den Hof in Aichach zusammen mit seiner Ehefrau Anna Roßknechte dem Kloster, wofür der ehrbare Kunz Filhezan von Völlkofen die Gewährleistung übernahm. Dafür sollte Konrad Bodmer Hans Filhezan 2 Malter Korn geben. Die im Vergleich vereinbarte Übergabe des Hofs erfolgte aufgrund mehrerer Zwischenurteile mit Mund und Hand, auch wurde die vorliegende Urkunde darüber ausgestellt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Walter Pur, Amtmann des Grafen Eberhard Truchseß zu Sonnenberg in Hohentengen 
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B 522 III U 519Archivalieneinheit
1466 April 8 (uff zinstag nach dem hailigen Ostertag) 
Hans Fullizan und Ehefrau Anna Roßknechtin, jetzt seßhaft zu Fripperg (=Friedberg?), sowie ihre Söhne Hans und Kaspar die Fullizan bekennen für sich und ihre Kinder bzw. Geschwister, daß auf Vermittlung von Walter Pur, Amtmann und Richter zu Hohentengen ("Hohen Diengen") ein Vergleich geschlossen wurde zwischen ihnen und Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten. Sie geben wegen rückständiger Zinsen von 86 Malter beider Korn und 13 ß d ihren Hof zu Aichach (=Eichen) mit dem ausgesäten Samen vor Gericht mit Hand und Mund dem Kloster zurück. Dafür wird ihnen die Schuld erlassen und sie bekommen noch 2 Malter Korn dazu. Der Abt gewährt darüber hinaus aus besonderer Gnade und zur Erziehung der Kinder 4 Malter Vesen und 2 Malter Roggen Saulgauer Maßes. Von den 8 Maltern insgesamt haben sie 4 erhalten, den Rest bekommen sie zu Martini. Sie quittieren den Empfang und verzichten auf alle Ansprüche bezüglich des aufgegebenen Hofs. Zum Bürgen ("geweren") setzen sie ihren Bruder, Schwager und Vetter Kunz Fullizan von Völlkofen. 
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Aussteller: Hans Fullizan und Ehefrau Anna Roßknechtin, seßhaft zu Fripperg (=Friedberg?) u.a. 
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B 522 III U 520Archivalieneinheit
Donauwörth, 1466 April 28 (am montag nach dem suntag Jubilate) 
Wilhelm Graf zu Öttingen beurkundet Urteil eines Schiedsgerichts in den Streitigkeiten ("spennen, offen vehden und veintschaften") zwischen Abt Jodok ("Jobst") [Bentelin] von Weingarten einerseits, Hans und Hermann Mair Rogg, Christan Knopf und Konsorten andererseits. Die Parteien hatten sich auf Fürsprache des Truchsessen ¿Jakob [von Waldburg] auf den Aussteller sowie dessen Schwager, Ritter Veit von Rechberg von Hohenrechberg, als unparteiische Vorsitzende ("Gemeine") geeinigt. Von Seiten der Parteien wurden jeweils zwei Beisitzer ("Zusätze") benannt. Als solche fungierten für Weingarten u.a. Jörg Ehinger von Ulm, Hans Fridower, Unterlandvogt in Schwaben, Hans Knaupp, Vogt der Reichspflege Donauwörth sowie zuletzt die Nördlinger Bürger Hans Ainkürn und Ulrich Beringer, für die Mair Rogg u.a. Werner von Neuhausen, Deutschordenskomtur in Öttingen, Jörg von Ellrichshausen und Dr. Moll von Nördlingen. Das Gericht hielt zwischen 1459 und 1466 verschiedene Sitzungen in Donauwörth, Nördlingen und Neresheim ab. In der Sache ging es um den Mairhof in Oberrammingen. Dieser wurde von den Mair Rogg als Erbgut betrachtet und vom Kloster Weingarten, das ihn an andere verliehen hatte, herausverlangt. Nach der Beweiserhebung sprachen sich die Weingartener Beisitzer dafür aus, die Sache an das Hofgericht Rottweil zu verweisen, während die von den Mair benannten Beisitzer erkannten, daß diese ihr Erbrecht bewiesen hätten. Dem Spruch der letzteren stimmten die Unparteiischen zu, worauf Weingarten an den Kaiser appellierte. Im Lauf des Prozesses wurden neben einem (unechten) Stiftungsbrief Herzog Welfs IV. vom 15. Juni 1090 ("ze mittem brachende") für Weingarten folgende Urkunden als Beweismittel eingelegt:

1453 März 26 (montag nach dem hailigen Palmtag)
Konrad Mair Rogg übergibt Ehefrau Greth Öchslerin von Memmingen, die ihm viel von ihrem erdienten Gut zugebracht hat, den Mairhof in Oberrammingen. Siegler: Diepolt Huter, Stadtammann, und Otto Wespach, Bürger zu Memmingen.

1407 Mai 3 (an sant Alexanders tage)
Konz Snegg gen. Mair Rogg bekennt, daß er am Mairhof in Oberrammingen kein Erbrecht hat, weil dieser Eigen des Klosters Weingarten ist mit Ausnahme von Vogtrecht und Dienst, die Margarethe von Ellerbach geb. von Hohenrechberg zustehen. Er erhält den Hof auf Lebenszeit von Johann [I. von Essendorf], Abt zu Weingarten, verliehen. Siegler: Margarethe von Ellerbach geb. von Hohenrechberg.

1434 Februar 14 (uf sant Valenteinstag)
Abt Johann [II.] Blarer von Weingarten verleiht Konrad Mair Rogg von Rammingen auf Lebenszeit den dortigen Mairhof, den sein ¿Vater innehatte. Siegler: Aussteller

Inseriert sind weiter 1463 ausgefertigte Zeugenaussagen des Hans von Freyberg von Angelberg, Pfleger von Rauhenlechsberg, und Wilhelm von Rietheim zu Angelberg, betr. Eigenschaft des Mairhofs in Rammingen als Erbgut, von dem Weingarten Zins erhält und das Vogtrecht nach Mattsies ("Matzensüß") geht, sowie schriftliche Zeugenverhöre ("Kundschaften") der Gerichte Mindelheim, Memmingen, Kirchdorf, Unterrammingen und Türkheim über Besitzgeschichte des Mairhofs.
 
Papier - Ausfertigung 
Aussteller: Wilhelm Graf zu Öttingen 
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