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Aufstand "Armer Konrad"
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A 45 U 1Archivalieneinheit
Stuttgart, 1514 August 11 (frytag nach Sanct Sixts des hailigen Babsts tag) 
Die Verordneten der Landschaft des Fürstentums Württemberg, versammelt zu Stuttgart, beurkunden, dass ihnen Herzog Ulrich von Württemberg durch seine von Konrad Bryning, Vogt zu Tübingen, angeführten Anwälte von dem Aufruhr der Untertanen in Stadt und Amt Schorndorf berichtet hat sowie von dem "Ußspruch" der Landschaft vor Schorndorf, in dem Herzog Ulrich die Bestrafung der Aufrührer zugestanden wird gemäß der fürstlichen Regalien und des [Tübinger] Vertrags, und dass er wegen der großen Anzahl der Aufrührer gegen diese frei vorgehen will. Sie berichten ferner, wie trotz des Tübinger Vertrags und der in Schorndorf persönlich vorgetragenen Bittte Herzog Ulrichs, diesen anzunehmen, sich eine große Menge empört habe, Schorndorf einnahm, den Amtmann gefangen setzte , auf den Kappelberg zog, von dort das Land aufzuwiegeln suchte und die Meinung laut wurde, man solle durch das ganze Land ziehen bis Waiblingen, Winnenden ("Winiden") und Backnang, den Herzog, die Priesterschaft und die Reichen berauben, Widerstrebende totschlagen, wie der Herzog gefangen genommen und getötet werden sollte. Daraufhin und auf Ersuchen Herzog Ulrichs stimmen A. zu, dass die "Ausgetretenen" von Stadt und Amt Schorndorf, die auf dem Rechtstage nicht erschienen sind und sich am Aufruhr beteiligt haben, den Nachrichtern übergeben und hingerichtet, die anderen je nach ihrer Beteiligung bestraft werden sollen. 
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A 45 U 1 aArchivalieneinheit
Stuttgart, 1514 August 11 
Die Verordneten der Landschaft des Fürstentums Württemberg, versammelt zu Stuttgart, beurkunden, dass ihnen Herzog Ulrich von Württemberg durch seine von Konrad Bryning, Vogt zu Tübingen, angeführten Anwälte von dem Aufruhr der Untertanen in Stadt und Amt Schorndorf berichtet hat sowie von dem "Ußspruch" der Landschaft vor Schorndorf, in dem Herzog Ulrich die Bestrafung der Aufrührer zugestanden wird gemäß der fürstlichen Regalien und des [Tübinger] Vertrags, und dass er wegen der großen Anzahl der Aufrührer gegen diese frei vorgehen will. Sie berichten ferner, wie trotz des Tübinger Vertrags und der in Schorndorf persönlich vorgetragenen Bittte Herzog Ulrichs , diesen anzunehmen, sich eine große Menge empört habe, Schorndorf einnahm, den Amtmann gefangen setzte , auf den Kappelberg zog, von dort das Land aufzuwiegeln suchte und die Meinung laut wurde, man solle durch das ganze Land ziehen bis Waiblingen, Winnenden ("Winiden") und Backnang, den Herzog, die Priesterschaft und die Reichen berauben, Widerstrebende totschlagen, wie der Herzog gefangen genommen und getötet werden sollte. Daraufhin und auf Ersuchen Herzog Ulrichs stimmen A. zu, dass die "Ausgetretenen" von Stadt und Amt Schorndorf, die auf dem Rechtstage nicht erschienen sind und sich am Aufruhr beteiligt haben, den Nachrichtern übergeben und hingerichtet, die anderen je nach ihrer Beteiligung bestraft werden sollen. 
Papier - Ausfertigung 
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A 45 U 2Archivalieneinheit
1514 August 16 (mitwoch nauch der houchgelopten himelkunigin unnd Junckfrowen marie hymelfart) 
Schultheiss und Richter zu Neuffen ("Nifen") bekennen, dass vor ihnen erschienen sind Hans von Neuhausen ("Nunhusen"), Hofmeister der Herzogin Elisabeth von Württemberg, geborene Markgräfin von Brandenburg, und Sebastian Keller, Vogt zu Nürtingen ("Nirtingen"), im Namen der Herzogin Elisabeth als Kläger gegen Hans Knylin, genannt Kuder, Bürger zu Neuffen, der während des Aufruhrs zwischen Herzog Ulrich und der Landschaft einen Pulverwagen der letzteren entführt, Fremde und Heimische in sein Haus eingeladen und sich mit ihnen "angeschlagen"hat. Als der Vogt ihn verpflichten wollte, bis zur Verhandlung wegen des Wagens "weder Leib noch Gut" zu verändern, habe er sich gesträubt sowie die Rechtlichkeit des Schultheissen und der Richter zu Neuffen angezweifelt, als sie Eichenholz an Herzog Ulrich nach Schloss Neuffen gaben. Ihr Urteil lautet, dass der Angeklagte dem Herzog zur Bestrafung an Leib und Gut, nicht aber an seinem Leben übergeben wird. Wegen der übrigen Vergehen soll er sein Leben lang keine Wehr und Harnsich tragen, bei keiner Zeche, Schenke oder "Gesellschaft" sein. 
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A 45 U 3Archivalieneinheit
Innsbruck, 1514 September 19 
Maximilian, erwähler römischer Kaiser usw. erklärt die Aufrührer in Amt und Stadt Schorndorf, die des Reiches Ordnung und den Landfrieden gebrochen haben und außer Landes geflohen sind, in die Acht und Oberacht. Im einzelnen werden namentlich genannt: 39 Personen aus Schorndorf, 1 von Winterbach, 5 von Rohrbronn ("Rorprunnen"), 10 von Plüderhausen, 5 von Waldhausen, 6 von Großheppach, 3 von Kleinheppach, 13 von Rudersberg, 5 von Oberndorf, 1 von Klaffenbach, 1 von Langenberg, 1 von Michelau, , 2 von Necklinsberg, 4 von Schlechtbach, 2 von Zumhof, 15 von Grunbach, 1 von Krummenhardt, 1 von Aichsschieß, 1 Lobenrot, 4 von Schornbach, 1 von Mannhaupten, 2 von Haubersbronn ("Huppersbron"), 15 von Urbach, 1 von Schlichten, 2 von Hohengehren, 10 von Geradstetten, 6 von Beutelsbach ("Pittelsbach"), Hans von Adenhart und Werner Schuhmacher 
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A 45 U 4Archivalieneinheit
1515 März 29 (dornstag nach ddem Sonntag Judica) 
Michel Bauer, der auf Fürbitte von Freunden aus dem Gefägnis Herzog Ulrichs von Württemberg entlassen wurde, schwört Urfehde. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten nur württembergische Gerichte aufzusuchen. Georg Bauer und Thomas Mauler bürgen für ihren Bruder bzw. Freund mit 200 fl. 
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A 45 U 5Archivalieneinheit
1515 Juli 21 (Sampstag nach Alexii des hailigen bichtingers tag) 
Ulrich Entenmayer von Schorndorf, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlornee Gut. A. verpflichtet sich. bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, außerhalb seiner Geschäfte keine Briefe zu schreiben, die Vogtei Schorndorf nicht zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung. 
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A 45 U 6Archivalieneinheit
1515 Juli 24 (Zinstag nach Maria Magdalena tag) 
Egidius Lybfritz aus Schorndorf, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, die Vogtei Schorndorf nicht zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung. 
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A 45 U 7Archivalieneinheit
1515 Juli 26 (dornstag nach Sant Jacobs des hailigen zwelffbotten) 
Jakob Schilling von Großheppach, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, die Vogtei Schorndorf nicht zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung. 
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A 45 U 8Archivalieneinheit
1515 August 1 (mitwoch nach sant Jacobs des hailigen zwelffbotten tag) 
Hans Kurstner von Brackenheim, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, das Amt Brackenheim nicht zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung. 
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A 45 U 9Archivalieneinheit
1515 August 2 (dornstag nach Sannt Petters Kettenfeir tag) 
Georg Dochtermendlin von Cottenweiler im Amt Backnang, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, das Amt Backnang nicht zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung. 
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A 45 U 10Archivalieneinheit
1515 August 2 (dornstag nach Sannt Petters Kettenfeir tag) 
Andreas Ramenstein aus Marbach, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, das Amt Marbach zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung. 
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A 45 U 11Archivalieneinheit
1515 August 4 (Sampstag nach vincula petri) 
Peter Schwymer von Schornbach, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, das Amt Schorndorf zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung. 
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A 45 U 12Archivalieneinheit
1515 August 13 (montag nach Sannt Laurencius tag) 
Georg Bregenzer von Schorndorf, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, das Amt Schorndorf zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung. 
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A 45 U 13Archivalieneinheit
1515 August 20 (montag nach unnser lieben frowen hymelfart tag) 
Hans Neer von Leutenbach ("Lutembach") in der Winnender Vogtei, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, das Amt Winnenden ("Wynidaw") zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung. 
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A 45 U 14Archivalieneinheit
1515 September 4 (zinstag nach Sannt pollaygien tag) 
Jakob Schwimer von Schornbach in der Schorndorfer Vogtei, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, das Amt Schorndorf nicht zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung. 
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A 45 U 15Archivalieneinheit
1515 Oktober 17 (Mitwoch nach Sannt Gallen des hailigen apts tag) 
Hans Meschli genannt Fackendoy von Plüderhausen, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, das Amt Schorndorf nicht zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung. 
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A 45 U 16Archivalieneinheit
1515 Oktober 20 (Sampstag nach Sannt gallen des hailigen apts tag) 
Hans Dentzer,zur Zeit wohnhaft in Hochberg, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, das Amt Marbach nicht zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung. 
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A 45 U 17Archivalieneinheit
1515 Oktober 25 (donrstag nach Sannt ursulen der hailigen Junckfrawen tag) 
Balthus Haym von Buoch ("Buch"), zur Vogtei Winnenden ("Winider Vogty") gehörig, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, das Amt Winnenden nicht zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung. 
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A 45 U 18Archivalieneinheit
1515 Oktober 25 (donrstag nach Sannt ursulen der hailigen Junckfrawen tag) 
Gregor Schneider aus Grunbach in der Schorndorfer Vogtei, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, das Amt Schorndorf nicht zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung. 
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A 45 U 19Archivalieneinheit
1515 November 17 (Sampstag nach Sannt Othmars tag) 
Hans Welling von Urbach, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, das Amt Schorndorf nicht zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung. 
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A 45 U 20Archivalieneinheit
1515 Dezember 3 (Mentag nach Sannt Andreas tag) 
Jakob Batz von Heppach, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, das Amt Schorndorf nicht zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung. 
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A 45 U 21Archivalieneinheit
1515 Dezember 11 (Zinstag nach Sannt Niclaus tag) 
Christa Scharpf von Wangen, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, das Amt Cannstatt nicht zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung. 
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A 45 U 22Archivalieneinheit
1515 Dezember 27 (dornstag nach Sant Steffans des hailigen babsts tag) 
Stoffel Schilling von Winnenden ("Winnendaw"), Caspar Schmid von Oppelsbohm ("Oppelsbem")und Kaspar Heckeler, bei de aus dem Amt Winnenden, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, das Amt Winnenden nicht zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung. 
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A 45 U 23Archivalieneinheit
1515 Dezember 31 (Montag am Nuwen Jaurs Aubent) 
Michel von Beinstein, zur Schorndorfer Vogtei gehörig, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, das Fürstentum Württemberg nicht zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung. 
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A 45 U 24Archivalieneinheit
1516 Januar 2 (Mitwoch nach dem Nuwen Jaurs tag) 
Lidwig Dolp, Hafner zu Schorndorf, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, das Amt Schorndorf nicht zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung. 
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A 45 U 25Archivalieneinheit
1516 Februar 7 (dornstag nach der herren vastnacht) 
Jakob Anselm von Warmbronn in der Leonberger ("Lienberger") Vogtei, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, das Amt Leonberg nicht zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung. 
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A 45 U 26Archivalieneinheit
1516 Februar 18 (Mentag nach dem Sonntag Reminiscere) 
Dilgenhans von Winnenden ("Winiden"), wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, die Ämter Winnenden und Waiblingen nicht zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung. 
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