| | G 236 Bü 6 | Vorgang |
Die Übernahme der Statthalterschaft zu Mömpelgard durch den Herzog Friedrich Eugen, Verzicht auf dieselbe sowie Übernahme der auf jene Grafschaft angewiesenen Apanagen auf die Generalkasse |
Darunter insbesondere: - Vertrag zwischen den Herzögen Karl Eugen und Friedrich Eugen über die Übertragung der Statthalterschaft an den letzteren, Original, 10.03.1786 - Besonderer Artikel hierzu betreffend die Bezahlung von 150000 Franc seitens des Herzogs Friedriche Eugen, Original, 10.03.1786 - Geheime Konventionen zwischen dem Herzog Ludwig Eugen und Friedrich Eugen betreffend Verzicht des letzteren auf die Statthalterschaft und Übernahme von 100000 Gulden aus derselben auf die Staatskasse, Original doppelt, 30.01.1794 |
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1786-1798 |
Details ... | |
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