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B 515 II U 3353Archivalieneinheit
1615 Oktober 29 
Heinrich Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Waldsee etc., kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Anna Denk zu Erbisreute, eheliche Tochter des Georg Denk und der Katharina Ritler, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, die erhalten zu haben er hiermit bestätigt, aus seiner und der Herrschaft Waldburg Leibherrschaft freigekauft hat. Also spricht der Aussteller genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet sie von ihrem Eid, verspricht auch namens seiner Erben, sie "bey irem leben oder nach irem todt ihre erben" von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, stellt ihr frei, von jetzt an "mit ihrem leib vnd guett alß andere freye mentschen [zu] thun vnd [zu] handlen ires gefallens", gewährt ihr freien Zug und erlaubt, dass sie von jetzt an bei Herren, Städten "oder aufm landt" Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annimmt und ihr "wesen" ordnet, wie und wo sie will. Falls die Freigelassene liegende und steuerpflichtige Güter in seinen, des Ausstellers, Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach der Herrschaft [i.e. Truchsess von Waldburg] Gebrauch gehalten werden. Falls Anna über kurz oder lang dahin zurückkehren und sich dort niederlassen möchte, muss sie erneut seine oder seiner Erben Leibeigene werden oder aber sich mit ihnen deswegen vergleichen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heinrich Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3354Archivalieneinheit
1616 April 21 
Hans Werner Edler von Raitnau [= Unterreitnau, Lindau, LI] Frh. zu Hofen, Rat und Kämmerer Erzherzog Maximilians [III.] und Oberster Hauptmann der vier Herrschaften vor dem Arlberg, auch Vogt beider Herrschaften Bregenz und Hohenegg, Hans Ulrich von Ramschwag zu Oberflacht sowie Hans Jakob Vogt von Altensummerau und Praßberg auf Grünenberg, alle Vormünder der nachgelassenen Kinder des Gabriel Dionysius von Schellenberg zu Kißlegg und Waltershofen, beurkunden, dass sich Elsbetha Hain zu Waltershofen, eheliche Tochter des bereits verstorbenen dortigen früheren schellenbergischen Gerichtsammanns Hans Hain und der Barbara Reisch, die bis jetzt ihrer vormundschaftlichen Obrigkeit zu Waltershofen leibeigen gewesen ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe von ihrer Leibherrschaft losgekauft hat. Also sprechen die Aussteller auch namens ihrer Mündel und deren Erben genannte Elsbetha und die Kinder, die sie womöglich noch gebären wird, von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, erlauben ihr, künftig anderswo, bei Herren, Städten oder auf dem Land, Schutz und Schirm, neue Eigenschaft oder Bürgerrecht anzunehmen, "wo es ir gelegen vnd gefellig sein würdet", unbehindert durch sie oder ihre Mündel, die sie sich ihres bisherigen Eigentums auch in deren und deren Erben Namen vollständig begeben. Doch gilt der Vorbehalt, falls der Freigelassenen liegende Güter in der den Mündeln zustehenden Hälfte der Herrschaft Kißlegg-Waltershofen gehören oder ihr oder ihren Erben künftig von schellenbergischen Untertanen, Leibeigenen oder Hintersassen erblich oder auf sonstigem Weg anfallen sollten, dass sie dieselben dann keinesfalls selbst innehaben und besitzen dürfen, sondern sich durch sie, die Aussteller, die Mündel, deren Erben, Hintersassen oder Eigenleute davon "mit gelt nach gleichen zimblichen, billichen vnd landtleüffigen dingen darvon lösen lassen". Schließlich verpflichtet sich Elsbetha namens ihrer Nachkommen und Erben überdies, bei künftigen möglichen Rechtsstreitigkeiten mit den Vormündern, Mündeln, deren Erben, Untertanen, Eigenleuten oder Hintersassen, "vmb was sachen das wäre", deren ordentlichen Gerichtsstand unbedingt zu respektieren. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Vormundschaft von Schellenberg 
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B 515 II U 3355Archivalieneinheit
1616 Juni 30 
Christoph Thumb von Neuburg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Barbara Hösch zu Altshausen, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Georg Hösch und Barbara Vetscher, die bisher dem Deutschen Orden sowie Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Barbara von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie will, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Deutschordenskommende Altshausen 
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B 515 II U 3356Archivalieneinheit
1616 August 18 
Christoph Thumb von Neuburg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Barbara Miller, Ehefrau des Benz Kern zu Litzelbach, die bisher dem Deutschen Orden sowie Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, gemeinsam mit ihren sieben namentlich genannten Kindern freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Barbara und deren Kinder von der Eigenschaft ihrer Leiber und Güter und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihnen, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie wollen, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihnen und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Deutschordenskommende Altshausen 
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B 515 II U 3357Archivalieneinheit
1616 September 10 
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ravensburg beurkunden, dass sie heute Barbara Wörn(in) "von Nechstbichel" [laut Rückvermerk Ehefrau des Jörg Rüst zu Ettishofen], die bisher gemeiner Stadt als Leibeigene "verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben. Auch namens ihrer Amtsnachfolger, der Stadtgemeinde und ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannte Barbara von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, begeben sich ihr, ihren möglichen Nachkommen und Erben gegenüber aller Ansprüche und Forderungen von Leibeigenschafts wegen und stellen ihr frei, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "vnd sonst allenthalben, irer gelegenheit nach" anzunehmen, wobei sie seitens der Stadt keine Behinderung befürchten muss. 
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Aussteller: Stadt Ravensburg 
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B 515 II U 3358Archivalieneinheit
1616 Oktober 20 
Abt Thomas [I. Wunn], auch Prior und Konvent des Zisterzienserklosters Salem entlassen Jos Grübler zu "Alßreuttin" [vermutl. Adelsreute, Ravensburg, RV], Sohn der bereits verstorbenen Eheleute Thomas Grübler und Anna Haylg, auf dessen Bitten hin und gegen eine Entschädigung (abtrag) in nicht genannter Höhe, die erhalten zu haben sie hiermit bestätigen, aus ihrer Leibherrschaft. Auch namens ihrer Nachfolger sprechen die Aussteller genannten Jos von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und den daraus resultiernden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichten auf ihr bisheriges Eigentum an ihm samt allen Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen, versprechen, ihn von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, und gestatten ihm, anderer Herrschaften Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen "wie vnd wo er will, nach seinem willen vnd wohlgefallen", ohne von ihrer Seite irgendwelche Behinderung gewärtigen zu müssen. Zusätzlich attestieren die Aussteller dem Amman die eheliche Abkunft von dem o. g. Elternpaar, das seinerseits von untadeligem Leumund gewesen sei, sowie einen einwandfreien Lebenswandel. 
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Aussteller: Kloster Salem 
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B 515 II U 3359Archivalieneinheit
1616 Oktober 24 
Hans Philipp Volland von Vollandseck, Stadtammann und derzeit verordneter Pfleger des Seelhauses zu Ravensburg, beurkundet, dass sich heute Anna Staudacher zu Danketsweiler der Leibeigenschaft, mit der sie bisher der Seelhauspflege "verwandt vnd zugehörig gewest ist", um 5 fl rh, deren Empfang er hiermit bestätigt, entledigt hat. Also spricht der Aussteller genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, von jetzt an neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "vnd sonst allenthalben, irer gelegenheit nach", anzunehmen, wobei sie von ihm, der hiermit auch namens seiner Amtsnachfolger ausdrücklich auf das bisherige Eigentum des Seelhauses an ihr mit allen Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen verzichtet, keine Behinderung zu gewärtigen hat. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Seelhaus Ravensburg 
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B 515 II U 3360Archivalieneinheit
1617 April 26 
Graf Johann von Montfort, Herr zu Bregenz, Tettnang etc., kaiserlicher Rat, beurkundet, dass er Ursula Steinhauser zu Feurenmoos, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Georg Steinhauser und Anna Heggelbach und Ehefrau des Jos Rotenheusler zu "Emenweiler" [= Emmelweiler, Grünkraut, RV ?], auf deren Bitte hin und gegen gebührenden Abtrag aus seiner Leibherrschaft entlassen hat. Also spricht der Aussteller genannte Ursula von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, so dass sie ab jetzt anderswo nach Belieben Schutz und Schirm, neue Eigenschaft oder Bürgerrecht annehmen mag, unbehindert durch ihn, den Aussteller, der hiermit auch namens seiner Nachkommen und Erben auf sein bisheriges Eigentum an ihr ausdrücklich verzichtet. 
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Aussteller: Graf Johann von Montfort 
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B 515 II U 3361Archivalieneinheit
1617 Juni 1 
Propst Michael sowie Dekan und Konvent des Augustinerchorherrenstifts Waldsee beurkunden, dass sie Michael Sonntag zu Ankenreute, ehelicher Sohn des bereits verstorbenen Georg Sonntag und der Waldburg Giray, gegen eine Entschädigung, die empfangen zu haben sie hiermit bestätigen, aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben. Also entbinden die Aussteller genannten Michael von seinem Eid, sprechen ihn von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, so dass er von jetzt an Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten oder auf dem Land annehmen mag, "wie vnd wa er will", wobei er von Seiten des Gotteshauses oder ihrer, der Aussteller, Nachkommen keinerlei Behinderung zu gewärtigen hat. 
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Aussteller: Chorherrenstift Waldsee 
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B 515 II U 3362Archivalieneinheit
1617 Juli 6 
Heinrich Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Waldsee etc., kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Katharina Haim zu Wetzisreute, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Anna und Georg Haim, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, die erhalten zu haben er hiermit bestätigt, aus seiner und der Herrschaft Waldburg Leibherrschaft freigekauft hat. Also spricht der Aussteller genannte Katharina von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet sie von ihrem Eid, verspricht auch namens seiner Erben, sie "bey irem leben oder nach irem todt ihre erben" von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, stellt ihr frei, von jetzt an "mit ihrem leib vnd guett alß andere freye mentschen [zu] thun vnd [zu] handlen ires gefallens", gewährt ihr freien Zug und erlaubt, dass sie von jetzt an bei Herren, Städten "oder aufm landt" Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annimmt und ihr "wesen" ordnet, wie und wo sie will. Falls die Freigelassene liegende und steuerpflichtige Güter in seinen, des Ausstellers, Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach der Herrschaft [i.e. Truchsess von Waldburg] Gebrauch gehalten werden. Falls Katharina über kurz oder lang dahin zurückkehren und sich dort niederlassen möchte, muss sie erneut seine oder seiner Erben Leibeigene werden oder aber sich mit ihnen deswegen vergleichen. 
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Aussteller: Heinrich Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3363Archivalieneinheit
1617 August 28 
Abt Georg [Wegelin] und der Konvent des Klosters Weingarten entlassen Barbara Käser zu "Oberaichach" [= Oberaichen, Fronhofen, Fronreute, RV ? oder Oberaich, Bodnegg, RV ?], eheliche Tochter des Christian Käser und der Anna Pentler, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe, die erhalten zu haben sie hiermit bestätigen, aus ihrer Leibherrschaft. Deshalb sprechen die Aussteller genannte Barbara von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten, Dienstbarkeiten und Einschränkungen quitt, frei, ledig und los, so dass dieselbe von jetzt an neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten oder Territorien (landen) "irer gueten gelegenhait nach" suchen und annehmen mag, ohne durch sie, die Aussteller und ihre Nachfolger oder das Gotteshaus Weingarten, irgendwelche Behinderung gewärtigen zu müssen. 
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Aussteller: Kloster Weingarten 
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B 515 II U 3364Archivalieneinheit
1617 Dezember 9 
Abt Johann Christoph, auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau beurkunden, dass sich heute Ursula Wachter zu Schmidhäusen, eheliche Tochter des Hans Wachter und der bereits verstorbenen Anna Tietenberger, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang sie hiermit bestätigen, von ihrer Leibherrschaft losgekauft hat. Die Aussteller sprechen auch namens ihrer Nachfolger genannte Ursula von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und gestatten ihr, ab sofort "andern schuz, schirm vnd vnderschlauf" anzunehmen, jedoch ausschließlich in solchen Städten und Herrschaften, "dann wo die catholische religion [praktiziert wird], darinnen sie erborn vnd auferzogen, auch bei selbiger bis an ir endt bestendig zuuerbleiben vns gelobt vnd zugesagt". Hinsichtlich der Annahme erneuter Leibeigenschaft mag sie künftig ohne jede Einmischung der Aussteller verfahren, wie es ihr beliebt und nützlich ist. 
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Aussteller: Kloster Weißenau 
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B 515 II U 3365Archivalieneinheit
1618 Mai 26 
Abt Johann Christoph, auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau beurkunden, dass sich heute Agatha Baumann zu Obereisenbach, eheliche Tochter des Hans Baumann und der bereits verstorbenen Waldburga Heggelbach, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang sie hiermit bestätigen, von ihrer Leibherrschaft losgekauft hat. Die Aussteller sprechen auch namens ihrer Nachfolger genannte Waldburga von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und gestatten ihr, ab sofort "anderstwo (doch allain an catholischen ortten)", bei Herren, Städten oder auf dem Land, "schuz, schirmb vnd vnderschlauf" anzunehmen, "nach ihrem willen vnd wolgefallen", wobei sie keinerlei Hinderung oder Einmischung durch sie oder ihr Gotteshaus zu befürchten hat. 
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Aussteller: Kloster Weißenau 
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B 515 II U 3366Archivalieneinheit
1618 Oktober 8 
Philipp, des heiligen Reiches Erbmarschall von Pappenheim zu Gräfenthal, auf Rothenstein und Kalden beurkundet, dass sich heute Ursula Eggensperger, eheliche Tochter des David Eggensperger, des Müllers "zum Staubers" in der Pfarrei Altusried, durch Zahlung eines "gebührenden Kaufgeldes" seiner Leibherrschaft entledigt hat. Also spricht der Aussteller genannte Ursula auch namens seiner Erben von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes "vnd waß derselben anhängig" quitt, frei, ledig und los und erlaubt ihr, dass sie sich künftig nach Belieben in Städte, Märkte, Dörfer oder auf das Land begibt und von anderen Herrschaften Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annimmt, wobei sie von seiner oder seiner Erben Seite keine Behinderung zu gewärtigen hat. Es gilt jedoch der Vorbehalt, dass die Freigelassene zukünftig des Besitzes von Liegenschaften, die ihr erblich oder auf anderem Wege anfallen mögen, "nicht mehr fähig noch empfenglich sein [kann], sondern sich iederzeit davon mit baarschafft oder fahrender haab nach gemeinem landtsgebrauch auß: vnd hindan lösen lassen" muss. Auch verpflichtet sich die Eggensperger, bei künftigen möglichen Rechtshändeln mit dem Aussteller, dessen Erben oder Untertanen unbedingt deren ordentlichen Gerichtsstand zu respektiern. 
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Aussteller: Philipp Marschall von Pappenheim 
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B 515 II U 3367Archivalieneinheit
1618 November 22 
Heinrich Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Waldsee etc., kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Anna Marx zu Himmenweiler, eheliche Tochter des Hans Marx und der Ursula Zembrot, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, die erhalten zu haben er hiermit bestätigt, aus seiner Leibherrschaft freigekauft hat. Also spricht der Aussteller genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet sie von ihrem Eid, verspricht auch namens seiner Erben, sie "bey irem leben oder nach irem todt ihre erben" von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, stellt ihr frei, von jetzt an "mit ihrem leib vnd guett alß andere freye menschen [zu] thun vnd [zu] handlen", gewährt ihr freien Zug und erlaubt, dass sie von jetzt an bei Herren, Städten "oder auf dem landt" Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annimmt und ihr "wesen" ordnet, wie und wo sie will. Falls die Freigelassene liegende und steuerpflichtige Güter in seinen, des Ausstellers, Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach der Herrschaft [i.e. Truchsess von Waldburg] Gebrauch gehalten werden. Falls Anna über kurz oder lang dahin zurückkehren und sich dort niederlassen möchte, muss sie erneut seine oder seiner Erben Leibeigene werden oder aber sich mit ihnen deswegen vertragen. 
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Aussteller: Heinrich Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3368Archivalieneinheit
1619 März 14 
Heinrich Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Waldsee etc., kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Waldburga Hanser zu Butzers, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Hans Hanser und Maria Kolros, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, die erhalten zu haben er hiermit bestätigt, aus seiner und der Herrschaft Waldburg Leibherrschaft freigekauft hat. Also spricht der Aussteller genannte Waldburga von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet sie von ihrem Eid, verspricht auch namens seiner Erben, sie "bey irem leben oder nach irem todt ihre erben" von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, stellt ihr frei, von jetzt an "mit ihrem leib vnd guett alß andere freye menschen [zu] thun vnd [zu] handlen", gewährt ihr freien Zug und erlaubt, dass sie von jetzt an bei Herren, Städten "oder auf dem landt" Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annimmt und ihr "wesen" ordnet, wie und wo sie will. Falls die Freigelassene liegende und steuerpflichtige Güter in seinen, des Ausstellers, Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach der Herrschaft [i.e. Truchsess von Waldburg] Gebrauch gehalten werden. Falls Waldburga über kurz oder lang dahin zurückkehren und sich dort niederlassen möchte, muss sie erneut seine oder seiner Erben Leibeigene werden oder aber sich mit ihnen deswegen vertragen. 
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Aussteller: Heinrich Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3369Archivalieneinheit
1619 Mai 10 
Heinrich Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Waldsee etc., kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Waldburga Eggenstein zu Wetzisreute, eheliche Tochter des Michael Eggenstein und der Christina Haim, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, die erhalten zu haben er hiermit bestätigt, aus seiner Leibherrschaft freigekauft hat. Also spricht der Aussteller genannte Waldburga von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet sie von ihrem Eid, verspricht auch namens seiner Erben, sie "bey irem leben oder nach irem todt ihre erben" von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, stellt ihr frei, von jetzt an "mit ihrem leib vnd guett alß andere freye mentschen [zu] thun vnd [zu] handlen", gewährt ihr freien Zug und erlaubt, dass sie von jetzt an bei Herren, Städten "oder auf dem landt" Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annimmt und ihr "wesen" ordnet, wie und wo sie will. Falls die Freigelassene liegende und steuerpflichtige Güter in seinen, des Ausstellers, Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach der Herrschaft [i.e. Truchsess von Waldburg] Gebrauch gehalten werden. Falls Waldburga über kurz oder lang dahin zurückkehren und sich dort niederlassen möchte, muss sie erneut seine oder seiner Erben Leibeigene werden oder aber sich mit ihnen deswegen vertragen. 
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Aussteller: Heinrich Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3370Archivalieneinheit
1619 Juni 12 
Friedrich Humpis von Waltrams zu Schomburg beurkundet, dass sich Barbara Stiblin eheliche Tochter der bereits verstorbenen Eheleute N. N. [Text abgeschnitten] und Agatha Braslin zu Pfärrich, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, die empfangen zu haben er hiermit bestätigt, von seiner Leibherrschaft losgekauft hat. Deshalb entbindet der Aussteller genannte Barbara von ihrem Eid, spricht sie von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes mit allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichtet auch namens seiner Erben auf sein bisheriges Eigentum an ihr und die daraus erfließenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen, garantiert, die Freigelassene künftig von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, und stellt ihr frei, von jetzt an "in des hayligen reichs, auch der fürsten vnd herren stätt [zu] ziehen, oder auf dem land ir wonung vnd wesen [zu] haben, wie ir fieget vnd wol gelegen ist", wobei sie von seiner oder seiner Erben Seite keine Behinderung zu gewärtigen hat. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Friedrich Humpis von Waltrams 
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B 515 II U 3371Archivalieneinheit
1619 August 12 
Philipp, des heiligen Reiches Erbmarschall von Pappenheim zu Gräfenthal, auf Rothenstein und Kalden beurkundet, dass sich heute Anna Heberlin, eheliche Tochter des Hans Heberlin zu Altusried, durch Zahlung eines "gebührenden Kaufgeldes" seiner Leibherrschaft entledigt hat. Also spricht der Aussteller genannte Anna auch namens seiner Erben von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes "vnd waß derselben anhängig" quitt, frei, ledig und los und erlaubt ihr, dass sie sich künftig nach Belieben in Städte, Märkte, Dörfer oder auf das Land begibt und von anderen Herrschaften Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annimmt, wobei sie von seiner oder seiner Erben Seite keine Behinderung zu gewärtigen hat. Es gilt jedoch der Vorbehalt, dass die Freigelassene zukünftig des Besitzes von Liegenschaften, die ihr erblich oder auf anderem Wege anfallen mögen, "nicht mehr fähig noch empfenglich sein [kann], sondern sich iederzeit davon mit baarschafft oder fahrender haab nach gemeinem landtsgebrauch auß: vnd hindan lösen lassen" muss. Auch verpflichtet sich die Heberlin, bei künftigen möglichen Rechtshändeln mit dem Aussteller, dessen Erben oder Untertanen unbedingt deren ordentlichen Gerichtsstand zu respektiern. 
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Aussteller: Philipp Marschall von Pappenheim 
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B 515 II U 3372Archivalieneinheit
1619 September 23 
Äbtissin Elisabetha und der Konvent des Zisterzienserinnenklosters Baindt entlassen Anna Geiger "vom Geiger", eheliche Tochter des bereits verstorbenen Joachim Geiger und der Margaretha Sit, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe aus ihrer Leibherrschaft. Auch namens ihres Gotteshauses und ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen daher genannte Anna von ihrer bisherigen Eigenschaft des Leibes und Gutes und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und garantieren, sie oder ihre Erben von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen künftig nicht mehr zu behelligen. Auch gestatten sie der Freigelassenen, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht "bey herren, stätt oder landen, irer guetten gelegenhait nach" anzunehmen, unbehindert durch sie, die sie auch namens des Klosters und ihrer Nachkommen hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr verzichten. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Baindt 
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B 515 II U 3373Archivalieneinheit
1619 November 7 
Marquard Frh. von Königsegg zu Aulendorf, Herr der Grafschaft Rothenfels und zu [Ober-]Staufen, herzoglich bayerischer Geheimer Rat, Statthalter der Festung Ingolstadt und Pfleger zu Neustadt [= vermutl. Neustadt an der Donau], beurkundet, dass sich seine Leibeigene Waldburga Frick zu Aulendorf, eheliche Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Jakob Frick und Anna Strasser, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe, die erhalten zu haben er hiermit bestätigt, von ihm freigekauft hat. Also entbindet der Aussteller genannte Waldburga von ihrem Eid, spricht dieselbe von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daraus resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und erlaubt ihr, von jetzt an Schutz und Schirm, erneute Eigenschaft, Bürger- oder Vogtrecht anzunehmen, "nach irem willen", unbehindert durch ihn, den Aussteller, oder seine Erben. 
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Aussteller: Marquard Frh. von Königsegg 
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B 515 II U 3374Archivalieneinheit
1620 Januar 10 
Äbtissin Elisabetha und der Konvent des Zisterzienserinnenklosters Baindt entlassen Maria Muster zu Geigelbach (Gigelbach), Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Otmar Muster und Magdalena Hipschenberger, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe aus ihrer Leibherrschaft. Auch namens ihres Gotteshauses und ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen daher genannte Maria von ihrer bisherigen Eigenschaft des Leibes und Gutes und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und garantieren, sie oder ihre Erben von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen künftig nicht mehr zu behelligen. Auch gestatten sie der Freigelassenen, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht "bey herren, stätt oder landen, irer gueten gelegenhait nach" anzunehmen, unbehindert durch sie, die sie auch namens des Klosters und ihrer Nachkommen hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr verzichten. 
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Aussteller: Kloster Baindt 
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B 515 II U 3375Archivalieneinheit
1620 Januar 28 
Heinrich Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Waldsee etc., kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Anna Mayerhans zu Erbisreute in der Herrschaft Waldburg, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Hans Mayerhans und Anna Schüler, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, die erhalten zu haben er hiermit bestätigt, aus seiner Leibherrschaft freigekauft hat. Also spricht der Aussteller genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet sie von ihrem Eid, verspricht auch namens seiner Erben, sie "bey irem leben oder nach irem todt ihre erben" von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, stellt ihr frei, von jetzt an "mit ihrem leib vnd guett alß andere freye menschen [zu] thun vnd [zu] handlen", gewährt ihr freien Zug und erlaubt, dass sie von jetzt an bei Herren, Städten "oder auf dem landt" Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annimmt und ihr "wesen" ordnet, wie und wo sie will. Falls die Freigelassene liegende und steuerpflichtige Güter in seinen, des Ausstellers, Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach der Herrschaft [i.e. Truchsess von Waldburg] Gebrauch gehalten werden. Falls Anna über kurz oder lang dahin zurückkehren und sich dort niederlassen möchte, muss sie erneut seine oder seiner Erben Leibeigene werden oder aber sich mit ihnen deswegen vertragen. Laut nachgesetztem Notabene-Vermerk erstreckt sich vorstehende Manumission aber nicht auf die Söhne der Mayerhans, Hans und Martin Keller. 
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B 515 II U 3376Archivalieneinheit
1620 Februar 20 
Katharina von Spaur, Äbtissin des Damenstifts Buchau, beurkundet, dass sich Anna Falck zu Öhrenberg mit Rat und Willen des dortigen Kapitels von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes, mit der sie als Kornelierin dem Stift untertänig gewesen ist, losgekauft hat. Deshalb spricht die Ausstellerin auch namens ihres Stifts genannte Anna von der Eigenschaft los, erlaubt ihr, ab sofort anderer Herren Herrschaft oder Bürgerrecht anzunehmen, wie, wo oder von wem sie will und es ihr am nützlichsten ist, von ihr, der Ausstellerin, ihrem Stift oder ihrer aller Erben und Nachkommen unbehindert. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Damenstift Buchau 
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B 515 II U 3377Archivalieneinheit
1620 Juli 10 
Marquard Frh. von Königsegg zu Aulendorf, Herr der Grafschaft Rothenfels und zu [Ober-]Staufen, herzoglich bayerischer Geheimer Rat, Statthalter der Festung Ingolstadt und Pfleger zu Neustadt [= vermutl. Neustadt an der Donau], beurkundet, dass sich seine Leibeigene Anna Bendler "in der Achmülin bey Aulendorf", eheliche Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Blasius Bendler und Barbara Rauch, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe, die erhalten zu haben er hiermit bestätigt, von ihm freigekauft hat. Also entbindet der Aussteller genannte Anna von ihrem Eid, spricht dieselbe von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daraus resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und erlaubt ihr, von jetzt an Schutz und Schirm, erneute Eigenschaft, Bürger- oder Vogtrecht anzunehmen, "nach irem willen", unbehindert durch ihn, den Aussteller, oder seine Erben. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Marquard Frh. von Königsegg 
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B 515 II U 3378Archivalieneinheit
1620 September 5 
Abt Johann Christoph, auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau beurkunden, dass sich heute Anna Prüel von Boselberg, eheliche Tochter des Peter Prüel und der Ursula Nabholz, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang sie hiermit bestätigen, von ihrer Leibherrschaft losgekauft hat. Die Aussteller sprechen auch namens ihrer Nachfolger genannte Ursula von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und gestatten ihr, ab sofort Schutz und Schirm und Bürgerrecht bei Herren, Städten "vnd ander ortten" anzunehmen, wobei sie keinerlei Hinderung oder Einmischung durch sie oder ihr Gotteshaus zu befürchten hat. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Weißenau 
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B 515 II U 3379Archivalieneinheit
1620 September 17 
Graf Haug von Montfort, Herr zu Bregenz, Tettnang etc., herzoglich bayerischer Rat und Kämmerer, beurkundet auch namens seines Bruders Johann, dass er Ursula Schnell, eheliche Tochter des Georg Schnell, Gastgeb zu Argen, und der Anna Strauß, auf deren Bitte hin und nach Entrichtung einer Entschädigung (Abtrag) aus seiner Leibherrschaft entlassen hat. Also spricht der Aussteller genannte Ursula von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, so dass sie ab jetzt anderswo nach Belieben Schutz und Schirm, neue Eigenschaft oder Bürgerrecht annehmen mag, unbehindert durch ihn, den Aussteller, der hiermit auch namens seiner Nachkommen und Erben auf sein bisheriges Eigentum an ihr ausdrücklich verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Graf Haug von Montfort 
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B 515 II U 3380Archivalieneinheit
1620 Dezember 9 
Marquard Frh. von Königsegg zu Aulendorf, Herr der Grafschaft Rothenfels und zu [Ober-]Staufen, herzoglich bayerischer Geheimer Rat, Statthalter der Festung Ingolstadt und Pfleger zu Neustadt [= vermutl. Neustadt an der Donau], beurkundet, dass sich seine Leibeigene Anna Strasser zu Aulendorf, eheliche Tochter des Blasius (Bläsi) Strasser und der bereits verstorbenen Anna Wetzler, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe, die erhalten zu haben er hiermit bestätigt, von ihm freigekauft hat. Also entbindet der Aussteller genannte Anna von ihrem Eid, spricht dieselbe von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daraus resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und erlaubt ihr, von jetzt an Schutz und Schirm, erneute Eigenschaft, Bürger- oder Vogtrecht anzunehmen, "nach irem willen", unbehindert durch ihn, den Aussteller, oder seine Erben. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Marquard Frh. von Königsegg 
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B 515 II U 3381Archivalieneinheit
1620 Dezember 12 
Christoph Thumb von Neuburg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Hans Fiderlin zu Oberwaldhausen und dessen Ehefrau Anna Haller, die bisher dem Deutschen Orden sowie Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" sind, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft haben. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Personen von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihnen, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie wollen, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihnen und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Deutschordenskommende Altshausen 
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B 515 II U 3382Archivalieneinheit
1620 Dezember 12 
Christoph Thumb von Neuburg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Christina Gang von Kreenried, Ehefrau des Georg Prastler zu Oberwaldhausen, mitsamt ihren drei ehelichen Kindern Georg, Agatha und Elisabetha Prastler, die bisher dem Deutschen Orden sowie Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" sind, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Christina und deren Kinder von der Eigenschaft ihrer Leiber und Güter und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihnen, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie wollen, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihnen und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Deutschordenskommende Altshausen 
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B 515 II U 3383Archivalieneinheit
1621 März 5 
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ravensburg beurkunden, dass sie heute Anna Lehn, eheliche Tochter des Martin Lehn zu Höhreute und der bereits verstorbenen Barbara Knörlin, die bisher gemeiner Stadt bzw. deren Kelnhof zu Höhreute als Leibeigene "verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um 3 fl rh, für deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben. Also sprechen die Aussteller auch namens ihrer Amtsnachfolger, der Stadtgemeinde und ihrer aller Erben genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, begeben sich ihr, ihren möglichen Nachkommen und Erben gegenüber aller Ansprüche und Forderungen von Leibeigenschafts wegen und stellen ihr frei, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "vnd sonst allenthalb, wa sie will" anzunehmen, wobei sie seitens der Stadt keine Behinderung befürchten muss. 
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Aussteller: Stadt Ravensburg 
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B 515 II U 3384Archivalieneinheit
1621 März 24 
Landammann und Rat im Hinteren Bregenzer Wald, dem Haus Österreich und der Herrschaft Feldkirch zugehörend, erklären, dass ihre "lantzmännin" und Gerichtsangehörige, die ehrbare Anna Wegmann zu Ellenbogen, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Balthus Wegmann und Anna Muxli, die in der Vergangenheit schon einige Zeit "in frömbden landen" gedient hat, heute in offener Rats- und Gerichtssitzung bei ihnen erschienen ist und, weil sie sich nunmehr endgültig im Ausland niederzulassen gedenkt, um eine glaubwürdige Urkunde ehelicher Geburt, ihres Herkommens, Stamms und Namens sowie ihres Rechts auf Freizügigkeit gebeten hat, die sie an ihrem künftigen Wohnort benötigen werde. Also attestieren die Aussteller nach Befragung etlicher namentlich nicht genannter "redlich vnd erbar kundtschafter", die "derselben [i. e. der Herkunft und häuslichen Verhältnisse der Gesuchstellerin] grundtlich bericht sind", dass die Wegmann von ihren Eltern und Ahnen her Angehörige eines guten, frommen, redlichen und ehrlichen Geschlechts ist, dessen Mitglieder sich stets eines einwandfreien Lebenswandels befleißigt haben, als Leute, "denen ehr gezümbt vnd wolanstat", dass sie niemandes Leibeigene ist und daher keinen "nachjagenden herren" hat, weshalb sie mit Leib und Gut zum freien Zug berechtigt ist, in welches Land, welche Stadt oder Herrschaft auch immer, ohne von dem römischen Kaiser oder Erzherzog Leopold, ihren fürstlichen Dienstherren, ihnen selbst oder dem gemeinen Land irgendwelche Behinderung, "sumen vnd irung" befürchten zu müssen. Auch bescheinigen die Aussteller, dass Anna selbst sich von Jugend an, solange sie bei ihnen gewohnt hat, stets fromm und züchtig gehalten hat, und dass ihr Abschied von ihnen und "auß irem vatterlandt" dergestalt gewesen sei, dass ihr "kain böse red nachvolget, noch ainicherlay böser lümbd [= Leumund] oder arckhwon, sonder guot lob vnd ehre". 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Landammann und Rat im Hinteren Bregenzer Wald 
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B 515 II U 3385Archivalieneinheit
1621 April 30 
Graf Haug von Montfort, Herr zu Bregenz, Tettnang etc., herzoglich bayerischer Rat, beurkundet auch namens seines Bruders Graf Johann, dass sich Melchior Görmann zu Bernried von ihnen als Kastvögten "vber leüth vnd gueth" des Paulinerklosters Langnau wie auch mit Willen und Wissen des dortigen Priors und Provinzials Johann Müller gegen eine Gebühr in nicht genannter Höhe von dessen und des Gotteshauses Leibherrschaft losgekauft hat. Also entbindet der Aussteller genannten Melchior von seinem Eid und spricht ihn von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, so dass er von jetzt an "bey herren, stätten oder anderen orten seines gefallens" Schutz und Schirm, neue Eigenschaft oder Bürgerrecht annehmen mag, unbehindert durch ihn, den Aussteller, der hiermit auch namens seines Bruders, des Gotteshauses, seiner Amtsnachfolger und ihrer aller Erben auf den bisherigen Eigenmann ausdrücklich verzichtet. Abschließend bekräftigt Prior Müller, dass vorstehende Manumission mit seiner Bewilligung vorgenommen worden ist. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Graf Haug von Montfort; Kloster Langnau 
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B 515 II U 3386Archivalieneinheit
1621 Mai 6 
Räte und Oberamtleute der Grafschaft Heiligenberg beurkunden namens ihres Herrn, des Grafen Egon von Fürstenberg zu Heiligenberg und Werdenberg, Landgraf in [der] Baar etc., dass sich heute Michael Pauhofer zu "Hegin" [= Höge, Homberg, Deggenhausertal, FN ?] und dessen Ehefrau Anna Mohr (Möhrin) gemeinsam mit ihren Kindern Georg, Hans, Jakob und Agatha Pauhofer um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe von des Grafen Leibherrschaft losgekauft haben. Also sprechen die Aussteller genannte Personen von der Eigenschaft ihrer Leiber und Güter und allen daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichten namens ihres Dienstherren auf dessen bisheriges Eigentum an ihnen und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen und stellen ihnen frei, dass sie künftig anderer Herren Schutz und Schirm "in stetten oder vfm landt allenthalben" annehmen, "sich daselbsten enthalten vnd der leibaigenschaft halber gefahren, handlen, schaffen, thun vnd lassen migen ires gevallens", ohne von ihrer oder ihres gnädigen Herrn und dessen Erben Seite Eintrag oder Behinderung gewärtigen zu müssen. Sollten sich der eine oder andere von ihnen oder auch alle gemeinsam "vber kurz oder lange zeit" wieder in Graf Egons oder dessen Erben Territorien niederlassen, "sie alsdann wie andere ir gnaden landt: graue: vnd herrschafften inwoner vnd hindersässen gehalten werden sollen". 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Oberamt der Grafschaft Heiligenberg 
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B 515 II U 3387Archivalieneinheit
1621 Mai 14 
Äbtissin Elisabetha und der Konvent des Zisterzienserinnenklosters Baindt entlassen Ursula Rundolt zu Marsweiler (Marschweiler), eheliche Tochter des bereits verstorbenen Konrad Rundolt und der Anna Haller, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe aus ihrer Leibherrschaft. Auch namens ihres Gotteshauses und ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen daher genannte Ursula von ihrer bisherigen Eigenschaft des Leibes und Gutes und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und garantieren, sie oder ihre Erben von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen künftig nicht mehr zu behelligen. Auch gestatten sie der Freigelassenen, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht "bey des hayl: reiches oder herren stöten vnd flecken oder auf dem landt, wa es iro geliebt" anzunehmen, unbehindert durch sie, die sie auch namens des Klosters und ihrer Nachkommen hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr verzichten. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Baindt 
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B 515 II U 3388Archivalieneinheit
1621 Mai 28 
Georg Frh. von Königsegg zu Aulendorf, Herr der Grafschaft Rothenfels und zu [Ober-]Staufen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich seine Leibeigene Elisabeth Wall zu Ebenweiler, eheliche Tochter des bereits verstorbenen Hans Wall und der Ursula Gang, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe von ihm freigekauft hat. Also spricht der Aussteller genannte Elisabeth und auch die Kinder, die sie möglicherweise gebären wird, von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daraus resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, jedoch unter der ausdrücklichen Bedingung, dass "sie bei dem wahren christlich römischen catholischen glauben mit gebrauch desselben ceremonien vnd gottsdienst bestendig verbleiben, dann auch ihre bekommende kinder gleichfalls zum catholischen glauben vnd religion ziehen vnd [an]halten würdet"; im Fall der Zuwiderhandlung soll sie der Leibeigenschaft durchaus nicht entlassen und gegenwärtiges Instrument kassiert, aufgehoben und gänzlich unkräftig sein. Liegende Güter, die Elisabeth oder ihren Nachkommen von königseggischen Leibeigenen erblich oder sonstwie anfallen oder versetzt werden, müssen in gleicher Höhe versteuert werden wie durch die ursprünglichen Besitzer oder Eigentümer, auch dürfen Elisabeth und ihre Nachkommen diese Güter ausschließlich an königseggische Eigenleute verkaufen. Nach Entrichtung des schuldigen Abzugs dürfen sie dann jedoch mit dem Erlös verfahren, wie es ihnen beliebt, und sollen sie dem Aussteller oder dessen Erben "dabei weiter nichts schuldig sein". Für den Fall künftiger Rechtsstreitigkeiten mit dem Aussteller, dessen Erben, Amtleuten, Dienern oder Untertanen verspricht Elisabeth auch namens ihrer Erben, deren ordentlichen Gerichtsstand unbedingt zu respektieren. Sollten sich letztere jemals wieder in königseggischen Graf- oder Herrschaften nierlassen wollen, müssen sie wieder Eigenleute des Ausstellers oder seiner Erben werden, "wie vor dato diß briefs". 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg Frh. von Königsegg 
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B 515 II U 3389Archivalieneinheit
1621 Juli 21 
Heinrich Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Waldsee etc., kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Anna Kissel "zum Gaishaus", eheliche Tochter des dortigen Maurers Hans Kissel und der bereits verstorbenen Agatha Veser, die bisher als Leibeigene der Herrschaft Wolfegg zugehörig gewesen ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe aus seiner Leibherrschaft freigekauft hat. Also spricht der Aussteller genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet sie von ihrem Eid, verspricht auch namens seiner Erben, sie "bey irem leben oder nach irem todt ihre erben" von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, stellt ihr frei, von jetzt an "mit ihrem leib vnd guett alß andere freye menschen [zu] thun vnd [zu] handlen", gewährt ihr freien Zug und erlaubt, dass sie von jetzt an bei Herren, Städten "oder auf dem landt" Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annimmt und ihr "wesen" ordnet, wie und wo sie will. Falls die Freigelassene liegende und steuerpflichtige Güter in seinen, des Ausstellers, Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach der Herrschaft [i.e. Truchsess von Waldburg] Gebrauch gehalten werden. Falls Anna über kurz oder lang dahin zurückkehren und sich dort niederlassen möchte, muss sie erneut seine oder seiner Erben Leibeigene werden oder aber sich mit ihnen deswegen vertragen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heinrich Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3390Archivalieneinheit
1621 Oktober 23 
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ravensburg beurkunden, dass sie heute Hans Lochmiller zu Nessenbach, der bisher gemeiner Stadt als Leibeigener "verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um 4 fl rh aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben. Auch namens ihrer Amtsnachfolger, der Stadtgemeinde und ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannten Lochmiller von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, begeben sich ihm, seinen möglichen Nachkommen und Erben gegenüber aller Ansprüche und Forderungen von Leibeigenschafts wegen und stellen ihm frei, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "vnd sonst allenthalben, seiner gelegenheit nach" anzunehmen, wobei er seitens der Stadt keine Behinderung zu gewärtigen hat. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Stadt Ravensburg 
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B 515 II U 3391Archivalieneinheit
1621 November 24 
Christoph Thumb von Neuburg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Jakob Schlidermayer zu Guggenhausen, ehelicher Sohn des bereits verstorbenen Matthias (Matheis) Schlidermayer und der Christina Bluomer, der bisher dem Deutschen Orden sowie Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannten Jakob von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihm, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer er will, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihm und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Deutschordenskommende Altshausen 
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B 515 II U 3392Archivalieneinheit
1622 März 31 
Räte und Oberamtleute der Grafschaft Heiligenberg beurkunden namens ihres Herrn, des Grafen Egon von Fürstenberg zu Heiligenberg und Werdenberg, Landgraf in [der] Baar etc., kaiserlicher Rat, Kämmerer und Oberst sowie herzoglich bayerischer Geheimer Rat, Obersthofmarschall etc., dass sich heute Anna Lehn zu Höhreute, eheliche Tochter des Martin Lehn und der bereits verstorbenen Barbara Knörlin, um 3 fl in Landeswährung von des Grafen Leibherrschaft losgekauft hat. Also sprechen die Aussteller genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und allen daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichten namens ihres Dienstherren und von Amts wegen auf dessen bisheriges Eigentum an ihr und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen und stellen ihr frei, künftig anderen Schutz und Schirm anzunehmen, "wa es inen allerbest liebt vnd eben ist", auch ohne Behinderung von ihrer Seite wieder leibuntertänig zu werden. Sollte sie sich "vber kurz oder lang zeit" erneut in Graf Egons oder dessen Erben Territorien niederlassen, soll "sie alsdann wie andere ir gnaden hindersässen gehalten werden". 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Oberamt der Grafschaft Heiligenberg 
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B 515 II U 3393Archivalieneinheit
1622 März 31 
Michael Mock und Paulus Roth von Schreckenstein zu Mosisgreut (zum Gereut), beide Bürgermeister und derzeit verordnete Pfleger des Heiliggeistspitals zu Ravensburg, beurkunden, dass sie heute Hans Haller, ehelichen Sohn des Blasius Haller und der Maria Edler, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe aus ihrer bzw. des Spitals Leibherrschaft entlassen haben. Also sprechen die Aussteller namens des Spitals genannten Hans von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestatten ihm, von jetzt an neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht "bey herren, stätt oder landen" anzunehmen, unbehindert durch sie, die hiermit auch namens ihrer Amtsnachfolger ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an ihm mit allen Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen verzichten. 
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Aussteller: Heiliggeistspital Ravensburg 
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B 515 II U 3394Archivalieneinheit
1622 Juni 16 
Abt Thomas [I. Wunn], auch Prior und Konvent des Zisterzienserklosters Salem entlassen Anna Walser zu Owingen, eheliche Tochter des Jakob Walser und der bereits verstorbenen Katharina Neufer, auf ihre Bitten hin und gegen eine Entschädigung (abtrag) in nicht genannter Höhe, die erhalten zu haben sie hiermit bestätigen, aus ihrer Leibherrschaft. Auch namens ihrer Nachfolger sprechen die Aussteller genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daraus resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichten auf ihr bisheriges Eigentum an ihr samt allen Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen, versprechen, sie von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, und gestatten ihr, anderer Herrschaften Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen "wie vnd wa sye will, nach ihrem willen vnd wohlgefallen", ohne von ihrer Seite irgendwelche Behinderung gewärtigen zu müssen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Salem 
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B 515 II U 3395Archivalieneinheit
1623 März 23 
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ravensburg beurkunden, dass sie heute Matthias Lehn zu Lengenweiler, der bisher gemeiner Stadt als Leibeigener "verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe aus ihrer Leibherrschaft entlassen und denselben auch namens ihrer Amtsnachfolger, der Stadtgemeinde und ihrer aller Erben von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen losgesprochen haben. Also begeben sie sich ihm, seinen möglichen Nachkommen und Erben gegenüber aller Ansprüche und Forderungen von Leibeigenschafts wegen und stellen ihm frei, künftig neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "vnd sonst allenthalben, seiner gelegenheit nach" anzunehmen, wobei er seitens der Stadt keine Behinderung zu gewärtigen hat. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Stadt Ravensburg 
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B 515 II U 3396Archivalieneinheit
1623 März 30 
Abt Georg [Wegelin] und der Konvent des Klosters Weingarten entlassen Katharina Aylinger zu Blümetsweiler, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Georg Aylinger und Agatha Lang, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe aus ihrer Leibherrschaft. Deshalb sprechen die Aussteller genannte Katharina von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten, Dienstbarkeiten und Beschränkungen los, so dass dieselbe von jetzt an neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "oder vfm landt, irer gueten gelegenhait nach" suchen und annehmen mag, unbehindert durch sie, die Aussteller, ihre Nachfolger oder das Gotteshaus Weingarten. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Weingarten 
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B 515 II U 3397Archivalieneinheit
1623 April 21 
Abt Johann Christoph, auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau beurkunden, dass sich heute Waldburga Weienhofer zu Liebenhofen (Leibenhofen), eheliche Tochter des Hans Weienhofer und der Anna Geißenberg, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang sie hiermit bestätigen, von ihrer Leibherrschaft losgekauft hat. Die Aussteller sprechen auch namens ihrer Nachfolger genannte Waldburga von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und gestatten ihr, ab sofort "andern schuz, schirm vnd burgerrecht" bei Herren, Städten "oder woh ihr sust gelegen" anzunehmen, wobei sie von ihrer Seite keinerlei Behinderung gewärtigen muss. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Weißenau 
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B 515 II U 3398Archivalieneinheit
1623 April 24 
Heinrich von Muggenthal zu Sandersdorf etc., Herr auf Altmannshofen, Lautrach etc., beurkundet, dass sich heute Bartlin Langneckers Witwe Ursula Denzlin zu Lautrach gegen eine Gebühr in nicht genannter Höhe seiner Leibherrschaft entledigt hat. Also spricht der Aussteller genannte Ursula von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt der anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, erlaubt, dass sie sich "ihrer notturfft vnd gefallens nach" andernorts in Schutz und Schirm begibt und alles dasjenige tut und lässt, "als anderer der freygebornen persohnen gebrauch, herkommen vnd gewonheit ist", ohne jeden Eintrag von seiner oder seiner Erben und Nachkommen Seite. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heinrich von Muggenthal 
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B 515 II U 3399Archivalieneinheit
1623 August 1 
Graf Haug von Montfort, Herr zu Bregenz, Tettnang etc., kaiserlicher wie auch herzoglich bayerischer Rat und Kämmerer, beurkundet auch als Vormund seines Bruders Johann, Kämmerer Erzherzog Leopolds [V.], dass sich Katharina Bruder zu Prestenberg, eheliche Tochter des bereits verstorbenen Hans Bruder und der Lucia Schmidtheusler, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe von ihrer und der Herrschaft Tettnang Leibherrschaft losgekauft hat. Also spricht der Aussteller genannte Katharina von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, so dass sie ab jetzt anderswo nach Belieben Schutz und Schirm, neue Eigenschaft oder Bürgerrecht annehmen mag, unbehindert durch ihn, den Aussteller, der hiermit auch als Vormund seines Bruders, ihrer beider Nachkommen und Erben auf ihr bisheriges Eigentum an ihr ausdrücklich verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Graf Haug von Montfort 
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B 515 II U 3400Archivalieneinheit
1624 Januar 24 
Wilhelm Heinrich und Friedrich Truchsess von Waldburg, Herren zu Scheer und Trauchburg, Gebrüder, kaiserliche Räte respektive Kämmerer, entlassen Anna Schielin zu Marbach, eheliche Tochter des Pelagius (Polay) Schielin und der Ursula Kamm (Kämmin), auf deren Bitten hin und weil sie sich "an anderer end vnd ortten" zu begeben wünscht, aus ihrer Leibherrschaft. Also sprechen die Aussteller, nachdem sie von genannter Anna zufriedengestellt worden sind, dieselbe von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, erlauben, dass sie künftig nach Belieben Schutz und Schirm bei Herren, Städten oder auf dem Land annehmen, auch bezüglich Leibeigenschaft "handlen vnd lassen mag ires gefallens", unbehindert durch sie oder ihrer aller Erben, in deren Namen sie zugleich für alle Zeit auf "alle widerforderung, zuspruch, ansprach, recht vnd gerechtigkeit hiemit gentzlich verzigen vnd [sich] begeben" haben wollen. Sollte die Schielin sich über kurz oder lang wieder in den Territorien der Aussteller niederlassen wollen, muss sie sich erneut derselben oder ihrer Nachkommen und Erben Leibherrschaft unterwerfen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Wilhelm Heinrich Truchsess von Waldburg; Friedrich Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3401Archivalieneinheit
1624 April 3 
Räte und Oberamtleute der Grafschaft Heiligenberg beurkunden namens ihres Herrn, des Grafen Egon von Fürstenberg zu Heiligenberg und Werdenberg, Landgraf in [der] Baar etc., kaiserlicher Rat, Kämmerer und bestellter Oberst, auch des Schwäbischen Kreises Generaloberstleutnant, dass sich heute Anna Willoth aus dem Achtobel um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe von des Grafen Leibherrschaft losgekauft hat. Also sprechen die Aussteller genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und allen daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichten namens ihres Dienstherren auf dessen bisheriges Eigentum an ihr und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen und stellen ihr frei, dass sie künftig anderer Herren Schutz und Schirm "in stetten oder vf dem landt allenthalben" annehmen und "sich daselbsten enthalten vnd der leibaigenschaft halber gefahren, handlen, schaffen, thun vnd lassen mag ires gevallens", ohne von ihrer oder ihres gnädigen Herrn und dessen Erben Seite Eintrag oder Behinderung gewärtigen zu müssen. Falls die Willoth sich "vber kurz oder lange zeit" wieder in Graf Egons oder dessen Erben Territorien niederzulassen wünscht, muss sie sich gefallen lassen, "also wie andere ir excell[enzia] landt: graff: oder herrschafften inwohner vnd hindersessen gehalten [zu] werden". 
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Aussteller: Oberamt der Grafschaft Heiligenberg 
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B 515 II U 3402Archivalieneinheit
1624 September 28 
Abt Johann Christoph, auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau beurkunden, dass sich heute Peter Pürck "vom Korb", ehelicher Sohn des Martin Pürck und der Waldburga Stark, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang sie hiermit bestätigen, von ihrer Leibherrschaft losgekauft hat. Die Aussteller sprechen auch namens ihrer Nachfolger genannten Peter von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und gestatten ihm, ab sofort "andern schuz, schürmb vnd burgerrecht bey herren, stätten oder wa ime sonst gelegen" anzunehmen, wobei er von ihrer Seite keine Behinderung zu gewärtigen hat. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Weißenau 
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