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A 44 WR 3914Archivalieneinheit
1425 Oktober 15 (Gallus Abend) 
Jörg Buman aus Hall, wegen einer Missetat gef., jedoch von der Herrschaft Württemberg begnadigt und von Klaus Ötinger, Vogt zu Kirchheim wieder freigelassen, gelobt eidlich, sich der Herrschaft Württemberg weder mit Leib noch Gut zu entfremden und schwört U. 
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A 44 WR 3915Archivalieneinheit
1426 Februar 24 (Mathistag 24.02. oder 21.09.1426) 
Heinrich Yllvolck aus Nürnberg, wegen schweren Unrechts gef., jedoch aus besonderer Gnade der Herrschaft Württemberg wieder freigelassen, gelobt eidlich, sich dem Land und Gebiet der Herrschaft Württemberg im Umkreis von zwei Meilen nicht mehr zu nähern, noch darin zu sein, zu wohnen und zu wandeln und schwört U. 
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A 44 WR 3918Archivalieneinheit
1436 April 19 (Do vor Georg) 
Paul Schwicker aus Ebingen, im Gefängnis der Grafen Ludwig und Ulrich von Württemberg zu Kirchheim gef., jedoch aus besonderer Gnade freigelassen, schwört U. 
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A 44 WR 3919Archivalieneinheit
1436 Mai 6 (So nach Kreuzauffindung) 
Heinz Koser aus Teckingen [Deggingen Kr. Göppingen], zu Kirchheim gef., aber aus besonderer Gnade der Grafen Ludwig und Ulrich von Württemberg wieder freigelassen, schwört U. 
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A 44 WR 3920Archivalieneinheit
1436 September 20 (Matthäus Ap. Abend) 
Heinz Schuechlin gen. Frödnrich aus Ketz [Ketsch Kr. Mannheim] und Contz Schellunschlacher aus Weinlingen [?], wegen gegenseitiger Mordbeschuldigung im Gefängnis der Grafen Ludwig und Ulrich von Württemberg zu Kirchheim gef., und mangels Beweise in große Buße verfallen, jedoch auf Bitten frommer Leute wieder freigelassen, schwören U. 
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A 44 WR 3923Archivalieneinheit
1439 Mai 8 (Fr vor dem "uffertag") 
Peter Pfiffer aus dem Odenwald, wegen "teppels (1) und spils" gef., jedoch aus besonderer Gnade der Grafen Ludwig und Ulrich von Württemberg und auf Bitte wieder freigelassen, schwört U. 
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A 44 WR 3925Archivalieneinheit
1440 Februar 7 (Pfaffenfastnacht) 
Hans Stücker gen. Lusser aus Hattenhofen, wegen ungenannter Vergehen gef., jedoch auf Bitten und aus besonderer Gnade der Grafen Ludwig und Ulrich von Württemberg und auf Bitte wieder freigelassen, schwört U., setzt zur Sicherheit 100 lb h und 5 Bürgen, die zusammen mit dieser Summe für ihn haften.
Bürgen: Ellin Mayer, sein Schwieger, mit 40 lb, Hans Stücker, Vater des A., Sitz Pfister, Konrad Burg, alle 3 aus Schorndorf, und Ulrich Stücker, B. zu Kirchheim, zusammen mit 60 lb.
 
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A 44 WR 3927Archivalieneinheit
1440 August 3 (Mi vor Oswald) 
Anna Maiger aus Dickberlinßhusen [Großberlinshausen?], "von geschicht und hanndels wegen" im Gefängnis der Grafen Ludwig und Ulrich von Württemberg gef., jedoch auf Bitten und aus besonderer Gnade wieder freigelassen, gelobt eidlich, sich über den Rhein und die Donau zu verfügen, auch ohne Erlaubnis und Widerruf der Grafen nicht mehr herüber zu kommen und schwört U. 
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A 44 WR 3929Archivalieneinheit
1441 Juni 8 (Do nach Pfingsten) 
Konrad Krefftlin, Hans Pfarrer, Ulrich Hefelin, Hans Hefelin, Ulrich Schwitzer, Mathys Bruder der Morung, Hans Sybolt, Heinz Löblin, Hans Holl, alle aus Hönningen [Heiningen, Kr. Göppingen], "von söllicher ungeschicht und wort wegen" im Turm der Grafen Ludwig und Ulrich von Württemberg zu Kirchheim gef., jedoch auf Bitten und aus Gnade wieder freigelassen, schwören U. und geloben eidlich, die Herrschaft Württemberg und deren Untertanen künftig in keiner anderen Weise als mit Recht und vor kein fremdes Gericht zu ziehen, sondern vor das, wohin sie nach der Gewohnheit gehören und wo sie gesessen sind. Sie stellen auch zur Sicherheit den Grafen und ihren Amtleuten 9 Bürgen, die mit 50 fl für sie haften.
Bürgen: die ehrbaren und bescheidenen Konrad Haim, Hans Sybolt, Heinz Stromaiger, Heinz Trub, Heinz Morung, Hans Riesch, Hans Haid d.A., Ulrich Yselin, Heinz Grüninger, alle aus Heiningen.
 
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A 44 WR 3932Archivalieneinheit
1442 August 31 (Fr nach Bartholomäus Ap.) 
Hans Fryenmut aus Betzingen [Stadtteil von Reutlingen], wegen Anschuldigung einer Feindschaft gegen den Grafen Ulrich und die Herrschaft Württemberg im Turm zu Kirchheim gef., jedoch auf Bitten und aus Gnade wieder freigelassen, schwört U. 
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A 44 WR 3933Archivalieneinheit
1442 September 8 (Frauentag der jungen) 
Ulrich Hußman und mit ihm sein Bruder Konrad Berkan, beide von Köngen, im Gefängnis des Grafen Ulrich von Württemberg gelegen, schwören nach ihrer auf Fürbitte erfolgten Freilassung U. und verpflichten sich, dem Ziegler von Köngen in seinem Prozess gegen Albrecht Domen von Neuburg vor dem Hofgericht zu Rottweil in keiner Weise beizustehen und Rechtsansprüche gegen die armen Untertanen ihren obengenannten Herrn nur an den für diese zuständigen Gerichten geltend zu machen.
Bürgen: Henslin Koch und Martin Binder von Köngen mit 200 fl Bürgschaft.
 
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A 44 WR 3935Archivalieneinheit
1443 April 8 (Mo vor Palmsonntag) 
Hans Lampharter aus Boll [Kr. Göppingen] schwört, sich und sein Gut seinem Herrn, Graf Ulrich von Württemberg und seinen Erben nicht zu entfremden, außer mit dessen Wissen und Willen, auch den Grafen und seine Untertanen nicht vor fremde Gerichte zu ziehen, sie seien geistlich oder weltlich, es sei denn mit "früntlichen rechten". 
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A 44 WR 3938Archivalieneinheit
1450 Januar 21 (Agnes) 
Hermann Rüdger aus Hattenhofen [Kr. Göppingen], im Gefängnis des Grafen Ulrich von Württemberg gef., aus Gnaden aber wieder freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, gegen den Grafen und seine Untertanen und Zugewandten, sie seien geistlich oder weltlich, nichts zu unternehmen außer mit Recht, sie alle und jeden besonders in den Gerichten bleiben zu lassen, wo sie sitzen oder nach der Gewohnheit hingehören und sie vor kein anderes Gericht zu ziehen. 
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A 44 WR 3940Archivalieneinheit
1453 Mai (Sa nach Kreuzauffindung) 
Cöntzlin aus Koburg, wegen Schwörens, böser Worte und Spiel im Gefängnis des Grafen Ulrich von Württemberg gef., jedoch auf Bitten und aus Gnaden wieder freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, gegen den Grafen, seine Untertanen und Zugewandten, sie seien geistlich oder weltlich, nichts zu unternehmen, außer mit Recht, sie alle und einen jeden in den Gerichten bleiben zu lassen, da sie sitzen oder nach der Gewohnheit hingehören und sie vor kein anderes Gericht zu ziehen. 
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A 44 WR 3942Archivalieneinheit
1457 September 30 (Fr nach Michael) 
Sifrid Franck gen. Grutsch aus Besigheim, gef. und wieder freigelassen, schwört U. 
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A 44 WR 3944Archivalieneinheit
1458 Januar 18 (Mi nach Antonius Erem.) 
Ulrich Klein aus Mindelheim, aus dem Gefängnis des Grafen Ulrich von Württemberg aus Gnaden und auf Bitten seines Junkers und anderer guter Freunde freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, gegen den Grafen, seine Erben, seine Untertanen und seine jetzigen und künftigen Zugewandten, sie seien geistlich oder weltlich, nichts zu unternehmen, sie alle und einen jeden einzelnen in den Gerichten bleiben zu lassen, da sie sitzen oder nach Recht und Gewohnheit hingehören und sie vor kein anderes Gericht zu ziehen. 
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A 44 WR 3945Archivalieneinheit
1458 Juli 3 (Mo nach Vis.Mar.) 
Martin Erbißheim aus Heimertingen [Kr. Memmingen], wegen Diebstahls zu Kirchheim gef., jedoch aus Gnaden des Grafen Ulrich von Württemberg Vormünder und auf Bitten seiner Freunde wieder freigelassen, schwört U., in welche der Abt von Weingarten namentlich aufgenommen wird. 
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A 44 WR 3947Archivalieneinheit
1464 Januar 5 (Dreikönig Abend) 
Joß Höninger gen. Back und Andreas Federman aus Memmingen, "etlichs getzegs und laimdeß halb uff uns ufferstanden " zu Kirchheim ergriffen und im Gefängnis des Grafen Ulrich von Württemberg gef., jedoch auf Bitten ehrbarer Leute wieder freigelassen, geloben eidlich, künftig und zu ewigen Tagen gegen Graf Ulrich von Württemberg, auch seinen Vetter Graf Eberhard von Württemberg und Graf Friedrich von Helfenstein, ihre Erben, Untertanen und Zugewandten, sie seien geistlich oder weltlich, nichts zu unternehmen, es sei selbst oder durch andere, mit Fehde oder in anderer Weise, ferner ihre Rechtsansprüche an die genannten Herrschaften und ihre Untertanen vor Hofmeister und Räten bzw. vor den Gerichten, darin sie gesessen sind und zu denen sie gehören, zu verfolgen und sie vor kein anderes Gericht zu ziehen. 
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A 44 WR 3949Archivalieneinheit
1464 September 2 (So nach Gilgentag) 
Jörg Sytz aus Ochsenhausen, wegen offenkundiger und unleugbarer Missetat im Gefängnis des Grafen Ulrich von Württemberg gef., jedoch auf Bitten wieder freigelassen, schwört U. 
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A 44 WR 3951Archivalieneinheit
1464 Oktober 21 (So nach Gallus) 
Konrad Neer gen. Reminger aus Laichingen, Lentzin Bitzlin aus Ebersbach [Kr. Göppingen] und Langheintz aus Hefingen [Höfingen Kr. Leonberg], aus triftiger Ursache und wegen Verdachts im Turm des Grafen Ulrich von Württemberg zu Kirchheim gef., jedoch auf Bitten ehrbarer Leute wieder freigelassen, schwören U. und versprechen eidlich, sich unverzüglich über den Rhein und die Donau zu entfernen und das Fürstentum ohne Erlaubnis nicht mehr zu betreten, auch alle Rechtsforderungen an den Grafen und seine Untertanen nur bei den zuständigen Gerichten zu verfolgen. 
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A 44 WR 3954Archivalieneinheit
1466 Dezember 24 (Di nach Thomas Ap.) 
Daniel Könlin von Wiesensteig, im Gefängnis des Grafen Ulrich von Württemberg gelegen, begnadigt und freigelassen, schwört U. 
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A 44 WR 3958Archivalieneinheit
1469 Mai 10 (am ufferaubent) 
Hans Wissinger aus Münsingen, wegen Diebstahls zu Kirchheim gef., jedoch, obschon der Leibesstrafe verfallen, infolge der Erweckung und Erleuchtung des gnädigen Herrn und Junkers mit 6 Werken der Barmherzigkeit durch "Insenckung" des allmächtigen Gottes und der Milde und Barmherzigkeit der Mutter aller Gnaden wieder freigelassen, gelobt eidlich, keinen Diebstahl mehr zu begehen und schwört U. In diese wird Wolf Schilling, den er bestohlen hatte, namentlich eingeschlossen. 
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A 44 WR 3959Archivalieneinheit
1469 Oktober 23 (Mo vor Simon und Judas Ap.) 
Hans Rentz und Hans Lütlin, beide aus Stuttgart, auf Fürbitte aus dem Gefängnis des Grafen Ulrich von Württemberg freigelassen, schwören U. 
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A 44 WR 3960Archivalieneinheit
1470 Januar 27 (Sa nach Conv.P.) 
Jörg Krayß aus Feldstetten [Kr. Münsingen], wegen "verschuldt sachen" im Gefängnis des Grafen Ulrich von Württemberg gef., aber auf Fürbitte wieder freigelassen, schwört U. 
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A 44 WR 3962Archivalieneinheit
1470 Oktober 8 (Mo nach Franziskus) 
Jerg Schilling aus Lauingen schwört, in Rechtshändeln mit Graf Ulrichs von Württemberg armen Leuten und Zugewandten, sie seien geistlich oder weltlich, vor deren Gerichten mit Recht zu suchen und sie nicht mit anderen Gerichten zu bekümmern und umzutreiben. 
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A 44 WR 3974Archivalieneinheit
1479 April 23 (Georg) 
Claus Welplin aus Winterbach, wegen verschuldeter Sachen im Gefängnis der Grafen Ulrich und Eberhard d.J. zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte seiner Freunde Ulrich Maylin, Lorenz Äppeler, Schniderhans und Jakob ....(1), alle aus Winterbach, die sich den Grafen als Selbstschuldner verschrieben haben, wieder freigelassen, schwört U. 
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A 44 WR 3971Archivalieneinheit
1479 März 4 (Do nach dem Weißen Sonntag) 
Agnes Sattler aus Stammheim bei Calw, Tochter des Martin Sattler, wegen Verleumdung im Gefängnis der Grafen Ulrich und Eberhard d.J. von Württemberg zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, schwört U. 
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A 44 WR 3975Archivalieneinheit
1479 Mai 16 (So Voc.Joc.) 
Dorothea Niblin aus Hechingen, aus ungenannten Gründen zu Kirchheim gef., jedoch auf Bitten wieder freigelassen, schwört U. 
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A 44 WR 3982Archivalieneinheit
1484 August 12 (Do nach Laurentius) 
Hüglin, Sohn des Hug Claußen aus Straßburg, wegen "mercklichen Verschuldens" im Gefängnis des Grafen Eberhard d.Ä., von Württemberg gefangen, jedoch auf Fürbitten von Vater und Mutter und anderer Freunde, auch auf etliche Bürgschaft und Verschreibung wieder freigelassen, schwört U. und gelobt, das Fürstentum Württemberg zu verlassen und nicht mehr zu betreten. 
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A 44 WR 3984Archivalieneinheit
1487 April 9 (Mo nach Palmsonntag) 
Balthas Härlinger aus Altdorf [?], wegen mutwilliger und unbilliger Handlungen im Gefängnis des Grafen Eberhard d.J. von Württemberg gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, schwört U. 
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A 44 WR 3990Archivalieneinheit
1491 August 24 (Bartholomäus Ap.) 
Hans Knosp gen. Schäffhennsin aus Bühl [?], wegen strafbarer Handlungen im Gefängnis des Grafen Eberhard d.Ä., von Württemberg zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte freigelassen, schwört vor Bm. Und Gericht der Stadt Kirchheim U. und gelobt eidlich, sich aus dem Fürstentum zu entfernen und es nicht mehr zu betreten. 
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A 44 WR 3995Archivalieneinheit
1493 Oktober 19 (Sa nach Gallus) 
Margarethe Vinck aus Geislingen, wegen schuldhafter Handlungen zu Kirchheim gef., angeklagt und vom Stadtgericht daselbst verurteilt, über die Donau zu gehen und dort ihr Leben lang zu bleiben, beeidigt dieses Urteil. 
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A 44 WR 3996Archivalieneinheit
1494 Juli 1 (Di nach Peter und Paul) 
Enngelin Guckenhuser, Tochter des Michel G. aus Boll, wegen schuldhafter Handlungen im Gefängnis des Grafen Eberhard d.Ä. von Württemberg zu Kirchheim gef., vor dem dortigen Stadtgericht beklagt und dazu verurteilt, an den Pranger gestellt und vom Nachrichter mit Ruten aus der Stadt ausgehauen zu werden, wie dies zu Kirchheim Brauch ist, schwört U. und geht über die Donau. 
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A 44 WR 3999Archivalieneinheit
1495 November 20 (Fr nach Elisabeth) 
Hans Ruf aus Oberrambach [?], wegen schuldhafter Handlungen, die Leib und Leben berühren, im Gefängnis Herzog Eberhards von Württemberg zu Kirchheim gef., vor dem Stadtgericht daselbst beklagt und dazu verurteilt, vom Nachrichter aus der Stadt mit Ruten ausgehauen zu werden und das Fürstentum zu verlassen, gelobt eidlich, sich unverzüglich und auf dem nächsten Wege aus dem Fürstentum zu entfernen, es auch sein Leben lang nicht wieder zu betreten und schwört U. 
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A 44 WR Verweis auf 4002Archivalieneinheit
1497 
Hans und Michel, die Wyhemberger von Augsburg, und Hans Zenlin von Kirchheim. Siehe WR 4002 (Amt Kirchheim/Kirchheim) 
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A 44 WR Verweis auf 4010Archivalieneinheit
1499 August 4 
Alexius Büttel von Kirchheim und Michel Fick, der Schneider von Metzingen. Siehe WR 4010 (Amt Kirchheim/Kirchheim) 
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A 44 U 2434Archivalieneinheit
1501 April 28 (Mi nach Georg) 
Peter Koch aus Blaubeuren, wegen strafbarer Handlungen einige Zeit gef., jedoch auf Fürbitten einiger Junker und Gönner wieder freigelassen, schwört U. und verspricht, sich unverzüglich über den Rhein zu begeben und, solange er lebt, nicht mehr herüberzukommen. 
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A 44 U 2435Archivalieneinheit
1501 Mai 14 (Fr nach Cantate) 
Marx Syler aus Blaubeuren, wegen etlicher Diebstähle vom Stadtgericht Kirchheim dazu verurteilt, dass ihm der Nachrichter mit Ruten aus der Stadt haue und er über den Rhein gehe, gelobt eidlich, sich unverzüglich über den Rhein zu begeben und nicht mehr herüberzukommen, solange er lebt und schwört U. 
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A 44 U 2436Archivalieneinheit
1503 August 31 (Do nach Pelagius) 
Leonhard Kürner aus Ochsenfeld [Ldkr. Eichstätt], wegen Totschlags, begangen an dem württembergischen Leibeigenen Wernher Kanntengießer, einige Zeit zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten seines Landesfürsten und seiner Fürstin, auch anderer Herren Freunde der rechtlichen Strafverfolgung enthoben und auf freien Fuß gesetzt, schwört U. Er gelobt außerdem, der Mutter des Erschlagenen zum Abtrag 70 fl als Kostenersatz zu zahlen, am Tage des Begräbnisses 30 Priester die Messe lesen zu lassen, 50 Mann als Opfer- und Messgänger zu bestellen, deren jeder eine halbpfündige, brennende Wachskerze tragen, während er selbst eine abgebrochene, nicht brennende Wachskerze tragen soll. Er verspricht weiter, einen ewigen Jahrtag mit 4 Priestern aufzurichten, von denen 3 die Totenmesse lesen, der vierte ein Seelenamt singen soll, sowie ein Brotalmosen in Höhe von 5 ß zu stiften und nach Angabe der Freundschaft des Erschlagenen ein Steinkreuz zu setzen, 5 Schuh hoch und 3 Schuh breit. Endlich gelobt er eidlich, sich unverzüglich aus dem Fürstentum Württemberg zu begeben und es sein Leben lang nicht mehr zu betreten. 
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A 44 U 2437Archivalieneinheit
1505 September 13 (Kreuzerhöhung Abend) 
Joß Ylßfelder, B. zu Heilbronn, und seine eheliche Tochter Barbara, zwecks Verhandlung ihrer gegen Konrad Ernst, B. zu Kirchheim, erhobenen Anklage wegen vermeinten Bruchs des Eheversprechens einige Zeit zu Kirchheim festgesetzt, jedoch auf Fürbitte der Stadt Heilbronn, auch einiger Freunde vor der rechtlichen Erledigung der Anklage freigelassen, schwören U. unter der Bedingung, vor dem ordentlichen geistlichen Richter und sonst vor keinem Gericht ihr Recht gegen den Beklagten zu suchen. 
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A 44 U 2438Archivalieneinheit
1506 Dezember 12 (Sa nach Mariä Empfängnis) 
Caspar Eberhart aus Boll, unter Verdacht des Totschlags an Hans Schmid, geschehen zu Boll, in Kirchheim gef., jedoch durch Urteil freigesprochen und aus dem Gefängnis entlassen, gelobt mit Handtreue Besserung seines Lebens und schwört U. 
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A 44 U 2439Archivalieneinheit
1507 April 19 (Mo nach Mis.dni.) 
Michel Brenner aus Kleebronn und seine Ehefrau Barbara aus Neuenstadt am Kocher, wegen strafbarer Handlungen einige Zeit zu Kirchheim gef., jedoch auf Bitte der ordentlichen Strafverfolgung überhoben, zum Ausschlagen mit Ruten durch den Nachrichter begnadigt und aus dem Gefängnis freigelassen, schwören, auf Lebenszeit über den Rhein zu gehen und U. 
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A 44 U 2440Archivalieneinheit
1507 April 30 (Fr nach Jubilate) 
Michael Berckhaimer, B. zu Esslingen, wegen Drohreden gegen den Abt Peter von St. Peter im Schwarzwald und gegen dessen Klosterverwandte zu Kirchheim gef., jedoch auf Bitten seiner Herren und Freunde wieder freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, seine Forderungen an den genannten Abt und sein Kloster vor dem ordentlichen Richter mit Recht auszumachen, sich auch künftig jederzeit auf Erfordern in dieser Sache den württembergischen Amtleuten zu stellen. 
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A 44 U Verweis auf 5897Archivalieneinheit
1510 September 2 (Mo vor Mariä Geburt) 
Hans Ott, seßhaft zu Metzingen, siehe U. Nr. 5897 
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A 44 U 2441Archivalieneinheit
1513 Februar 22 (Di nach Remin.) 
Glufenhans der Jung aus Beringen [Böhringen Kr. Münsingen], wegen Gotteslästerung und Schwörens auf dem Seil etliche Zeit zu Kirchheim gef., jedoch auf Bitten seiner Freundschaft wieder freigelassen, schwört U. 
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A 44 U 2442Archivalieneinheit
1513 April 15 (Fr nach Mis.dni.) 
Aberlin Trytz aus Trailfingen [Kr. Münsingen], wegen eidlich bekräftigter falscher Kundschaften zu Kirchheim gef., peinlich beklagt und verurteilt, dass ihm der Nachrichter auf offenem Markt eine Viertelstunde ins Halseisen stelle und danach aus der Stadt austreibe, sowie dass er das Fürstentum Württemberg unverzüglich und auf immer verlasse, beeidigt dieses Urteil und schwört U. 
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A 44 U 2443Archivalieneinheit
1514 Oktober 7 (Sa nach Franziskus) 
Caspar Müller aus Plieningen auf den Fildern, wegen "ungeschickter" (=unschicklicher) Worte und Handlungen gegen Herzog Ulrich während der letzten Unruhen zu Kirchheim im Turm gef., jedoch auf vielfache Fürbitte wieder freigelassen, schwört U., gelobt eidlich, sich künftig an seine Untertanenpflichten zu halten und verpflichtet sich ferner zu einer Abtragszahlung von 300 fl. Müller soll folgendes gesagt haben: Er habe seinem Herrn, Herzog Ulrich, in kurzer Zeit 40 fl gegeben und sei doch keinen Pfg. schuldig gewesen. Der Herzog habe zu Stuttgart in der Türnitz 106 Tisch mit Butten (?) und wären seine Gnade nicht verdorben, so müßte sie noch verderben. Der Herzog habe, wie er gehört habe, täglich 1500 lb Gefälle, umgerechnet die Frevel und Fäll; wenn damit Seine fürstlichen Gnaden und Gemahlin nicht auskommen möchten, dann sollte man sie an einen Wirt verdingen, damit sie es desto "gennger" (=angenehmer) haben möchten. Der Herzog habe auf seinen Glauben 24 000 fl entlehnt, doch reite er herum, wo er wolle, so sei er "köstlicher" als jeder andere Herr. Er soll ferner, als der Vogt von Stuttgart nach dem Tübinger Landtag nach Bernhausen kam, die Untertanen zur Ruhe mahnte und jedem ½ Maß Wein und Brot geben ließ, gesagt haben, der Teufel solle ihms danken in sein "ussetzig antlüt", er haben selber genug um ein halbes Maß Wein zu bezahlen. Schließlich hatte Müller, trotz des Verbots, Leib und Gut zu verändern, zu jener Zeit, in der Absicht, sein Hauswesen nach Esslingen zu ziehen, einiges Hab und Gut verkauft und von den Käufern seiner Güter Geld angenommen. 
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A 44 U 2444Archivalieneinheit
1515 Januar 27 (Sa nach Pauli Bekehrung) 
Thomas Essichkrug aus Backnang, wegen Ehebruchs, Heiratsschwindelei und Eidbruchs im Turm zu Kirchheim gef., jedoch auf vielfache Fürbitte, insbesondere des Gerichts der Stadt Kirchheim, wieder freigelassen unter der Bedingung, sich unverzüglich aus dem Fürstentum und über die Lech zu entfernen und dort zu bleiben, leistet auf diese Bedingungen einen Gehorsamseid und schwört U. Vormals zu Steinach verheiratet, hatte Essichkrug, obschon er nicht wusste, ob seine Ehefrau schon tot oder noch am Leben sei, einer anderen Dirne zu Dettingen-Schloßberg die Ehe versprochen und diese von der Kanzel verkünden lassen. Er war deshalb in Backnang ins Gefängnis geworfen, vor Gericht gestellt und zur Verbannung aus dem Fürstentum Württemberg verurteilt worden, jedoch ohne Erlaubnis wieder zurückgekehrt. 
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A 44 U 2445Archivalieneinheit
1515 April 14 (Sa nach Ostern) 
Hans Ochßlin aus Gaildorf, wegen Diebstahls im Turm zu Kirchheim gef., jedoch auf vielfach Fürbitte der Leibesstrafe erlassen und auf freien Fuß gesetzt unter der Bedingung, ungefähr eine Stunde im Halseisen auf offenem Markt beim Turm zu stehen und darauf das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen, es auch ohne Erlaubnis nicht wieder zu betreten, leistet auf diese Bedingungen einen Gehorsamseid und schwört U 
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A 44 U 2446Archivalieneinheit
1515 Juli 13 (Fr nach Kilian) 
Jerg Golter aus Ochsenfeld [Ldkr. Eichstätt], wegen Totschlags, begangen an dem württembergischen Leibeigenen Wernher Kanntengießer, einige Zeit zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten seines Landesfürsten und seiner Fürstin, auch anderer Herren Freunde der rechtlichen Strafverfolgung enthoben und auf freien Fuß gesetzt, schwört U. Er gelobt außerdem, der Mutter des Erschlagenen zum Abtrag 70 fl als Kostenersatz zu zahlen, am Tage des Begräbnisses 30 Priester die Messe lesen zu lassen, 50 Mann als Opfer- und Messgänger zu bestellen, deren jeder eine halbpfündige, brennende Wachskerze tragen, während er selbst eine abgebrochene, nicht brennende Wachskerze tragen soll.
Denkendorf, sesshaft zu Wiesensteig, wegen widerwilligen Verhaltens und etlicher Drohworte gegen seinen Herrn, den Probst zu Denkendorf, im Turm zu Kirchheim gef., gelobt eidlich, sich sein Leben lang gegen den Probst zu Denkendorf und das dortige Kloster wohl zu verhalten, außerhalb des Rechtswegs nichts Arges gegen sie zu unternehmen, auch seine Forderung an das Kloster bei den Räten des Herzogs rechtlich zu verfolgen und schwört U. Er setzt ferner zur größeren Sicherheit 5 Bürgen, die sich für den Fall, dass er dies U bräche oder etwas feindseliges außerhalb des Rechtswegs gegen den gen. Probst unternähme, verpflichten sich, 100 lb h an die Herrschaft zu bezahlen.
Bürgen: Colin und Theuß Würtelin aus Denkendorf, Peter Würtelin aus Neuhausen [Fildern], alle 3 Brüder, Hans Schlemmerkatz und Lienhard Toud aus Dettingen Schlossberg, Schwäger.
 
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