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Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster
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B 486 U 1Archivalieneinheit
Memmingen, 1164 November 15 (XVII. Kalenden des Dezember) 
Die Klöster St. Blasien im Schwarzwald, St. Georgen zu Ochsenhausen und St. Maria zu Rot treffen ein Übereinkommen, einige Güter zu gemeinsamem Frieden und Nutzen untereinander auszutauschen. Abt Otheno von Rot gibt dem Kloster Ochsenhausen mit Zustimmung seiner Kongregation den Teil der Kirche und des Zehnten, die seinem Kloster in Reinstetten gehören sowie zwei andere Besitzungen bei Herolfesheim (Erolzheim). Günther, der Abt des Klosters St. Blasien übergibt dafür dem Kloster Rot durch die Hand seiner Prioren, des Priors Heinrich von St. Blasien und Konrad von Ochsenhausen in Gegenwart des Herzogs Welf, ihres Anwalts, den Teil der Kirche zu Berkheim. Zeugen sind der Herzog und Fürst Welf und Abt Otheno von Rot, die Prioren Heinrich und Konrad, Werner von Dürrheim, Rupert von Rumesberg, Swigger von Riden, Berthold von Habichesberg, Dithoch und sein Bruder Heinrich von Baidesheim, Richfrith von Bachern, Hermann von Ramungen, Heinrich von Lautrach mit seinen Söhnen Hermann und Heinrich und viele andere Adlige und Nichtadlige. 
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B 486 U 770Archivalieneinheit
1164 November 15 
Die Klöster St. Blasien im Schwarzwald, St. Georgen zu Ochsenhausen und St. Maria zu Rot tauschen einige Güter aus. Abt Otheno von Rot gibt die Besitzungen seines Klosters in Reinstetten und Erolzheim gegen die Besitzungen des Klosters Ochsenhausen in Berkheim. Anstelle des während der Verhandlungen verstorbenen Abts Günther von St. Blasien vollziehen die Prioren Heinrich von St. Blasien und Konrad von Ochsenhausen in Gegenwart des Herzogs Welf den Tausch. Dieser ist neben einer Reihe von Adligen Zeuge des Vertrags. Memmingen, 1164, XVII. Kalenden des Dezember. Siegler: Herzog Welf. , Abgedruckt im Wirt, Urkundenbuch II, 149; bei Stadelhofer I, 49. Vgl. U 1-laut Vermerk auf der Rückseite des Pergaments ist U 770 das Original. 
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B 486 U 776Archivalieneinheit
1270 Juni 6 
Das Kloster Waldsee verkauft wegen drückender Schuldenlast dem Ritter Berthold Wiellin von Redebene und seinem Bruder 4 Lehengüter, die alter Besitz des Klosters Waldsee in der Ortschaft und Gemeinde Haslach waren, um 6 Mark Silber. Diese 4 Güter werden auf Wunsch der Brüder, die sie mit dem Kloster Rot gegen einen Hof in Winnenden getauscht haben, dem Kloster übergeben. Empfänger ist der Bruder Wernher, Küster des Klosters Rot. Das Kloster Waldsee verzichtet ausdrücklich auf alle Rechte und Ansprüche, die es auf die 4 Güter hat.-Zeugen des Vertrags sind: H. von Schindelbach, Chorherr des Klosters Waldsee, Magister H. von Mülibrunn, Bruder Ulrich Villig von Kloster Rot, Konrad von Mülibrunn, Heinrich und Ulrich genannt Schaden und andere mehr. Siegler: Propst und Konvent von Kloster Waldsee. Waldsee, 1270, VIII. Iden des Juni. , , zerbrochen, 1 S. fehlt, ausgerissen. Abgedruckt im Wirt. Urkundenbuch VII, 101. 
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B 486 U 9Archivalieneinheit
1293 August 18 
Der Abt und Konvent von Zwiefalten verkaufen den Hof des Klosters zu Berg in der Nähe der Stadt Memmingen mit allem Zubehör um 40 Mark Silber an Abt und Konvent von Rot.Siegler: Die Aussteller.Zwiefalten, 1293, XV. Kalenden des September. . Abgedruckt bei Stadelhofer I, 137, und Wirt. Urkundenbuch X, 164. 
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B 486 U 12Archivalieneinheit
1307 August 21 (XII. Kalenden des September) 
Tauschvertrag zwischen Prior und Konvent von Ochsenhausen mit Zustimmung des Abts von St. Blasien einerseits und Abt und Konvent des Klosters Rot andererseits. Ochsenhausen tauscht einen Acker bei den Gütern des Klosters Rot in Zell und seine Fischteiche von dem Fußpfad bis zu der Mühle in Zell gegen Güter des Klosters Rot in Hohenweiler mit der Bedingung, daß an der Mühlstatt, die von alters am Fluß Rot liegt, das Recht, eine Mühle zu erbauen, nicht beeinträchtigt wird. 
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B 486 U 18Archivalieneinheit
1327 Januar 1-1327 Dezember 31 (1327) 
Ulrich Prior, Liutran Propst und der Konvent des Klosters Ochsenhausen verkaufen das Gut genannt zu Krumbach, das zu Münchrot an den Esch und an die Mühle zu Spinnelwag stößt; mit Zustimmung des Abts und Konvents von "St. Plaesin" und ihres Vogts Marquart von Schellenberg an das Kloster Rot um 50 Pfund Westerpfennige Konstanzer Währung. Zeugen: Berthold,der Kirchherr von Lutrach, Hermann von Winkelberg, Ritter, Hiltprand sein Bruder, Hermann der Leukircher, Ammann zu Memmingen, Rudolf der alte Abt, Hermann sein Sohn, Wernher von Kempten, Lutz von Walstetten, L. Kaelblin, H. Fögelli, Heinz Richi, Konrad der Junge, Schulmeister,und andere.Siegler: Ulrich Prior von Ochsenhausen. Memmingen, 1327 (ohne Tagesangabe). , 1 S. ausgerissen, fehlt. Abgedruckt bei Stadelhofer I, 148/9. 
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B 486 U 17Archivalieneinheit
St. Blasien, 1327 März 19 (Proxima feria quinta post Gregorii) 
Abt Ulrich von St. Blasien im Schwarzwald bewilligt und bestätigt den Verkauf der Güter zu Krumbach mit allem Zubehör, die von Kloster Ochsenhausen um 50 Pfund Pfennige an Kloster Rot gegeben werden. 
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B 486 U 16Archivalieneinheit
Ochsenhausen, 1329 Juli 4 (St. Ulrichstag) 
Ulrich Prior, Liutran Propst und Konvent von Kloster Ochsenhausen verkaufen mit Zustimmung Abt Ulrichs von St. Blasien an Kloster Rot nachgenannte Zinsen und Güter ihres Klosters um 52 Pfund Westerpfennige Konstanzer Währung: Zu Biberach: der Maisenbrunner 8 Schilling Pfennig von einem Haus, Mader 9 Schilling von einem Haus, Müsker 2 Schilling, Hans Rilun Sohn 8 Schilling, Schächin 6 Schilling, Rietmüller 3 Schilling von der Mühle, Bolant 4 Schilling von einem Garten, Landolt 4 Schilling von einem Haus, Gottlieb 12 Schilling von dem Gut zu Mettenberg und 1 Schilling von 2 Jauchert zu Biberach und einem Garten bei des Sitzen Haus bei der Mauer. Zu Baustätten ein Gütlein, das der Wächter bebaut und das 6 Schilling Pfennige und ein Viertel Oel gültet und 6 Hühner. Zu Opfingen ein Gut, das Hunolt bebaut, das 10 Schilling Pfennig gültet, 100 Eier und 4 Hühner. 
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B 486 U 24Archivalieneinheit
1341 Dezember 22 (Samstag nach St. Thomastag des Zwölfboten) 
Der Prior, Propst und Konvent des Klosters Ochsenhausen tauscht mit den geistlichen Leuten des Klosters Rot einige leibeigene Frauen. Darunter Adelheid, Rudolfs... Frau und Anna, Tochter des Berthold Böhen von Aich gegen die Leibeigenen des Klosters Rot: Guten, Ehefrau des Berthold Ruchlin, und Adelheid, Hausfrau des Kaihartz,mit Leib, Gut, Kindern und allen Rechten. 
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B 486 U 47Archivalieneinheit
1374 Mai 25 
Urteilsbrief des Ehrmann d. Älteren, Ammann, Kunz Bimpach, Bürgers zu Leutkirch, Kunz Kifer d. Alt., Bürgers zu Memmingen, Kunz Altenammann zu Tüttenheim, Kunz Blesser des Älteren, seßhaft zu Kellmünz, in dem Streit zwischen dem Abt von Kloster Rot und dem Propst von Kloster Ochsenhausen wegen des Weihers zu Kirchberg, der Wasserleitung des Bachs und der Mühlstatt zu Lauprechtshofen. Danach steht dem Kloster Rot das Verfügungsrecht über Weiher, Wasserleitung und Bach von alters zu und auch die Mühlstatt ist sein Eigentum; doch sollen die aus Ochsenhausen das Recht haben, ihre Güter zu wässern, vorausgesetzt, der Mühle entsteht dadurch kein Abbruch. Siegler: Die oben genannten Richter. Memmingen, 1374, am St. Urbanstag. -Beiliegend Kopie Papier., 5 S. fehlen. 
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B 486 U 52Archivalieneinheit
1380 Februar 15 
Lutz Kraft, Bürgermeister zu Ulm, entscheidet in dem Streit der Klöster Rot und Ochsenhausen um den Umfang und die Abgrenzung ihrer Besitzungen mit Hilfe der Schiedsleute Rutpach von Leukirch und des Vogts von Baisheim für Rot und Ulrich Gosselt und Otto Rot, genannt von Hittisheim, Bürger zu Ulm, für Ochsenhausen, daß von jedem Kloster 13 ehrbare unabhängige Männer gestellt werden sollen, die durch Umgehen die Grenzen der beiderseitigen Besitzungen festzustellen haben. Die Art, wie dies zu geschehen hat, wird genau festgelegt, ebenso der Termin, am Sonntag nach Ostern (1. April). 1380, Donnerstag vor Sonntag Reminiscere in der Fasten. -Dabei Kopie Papier-3 Blatt. 
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B 486 U 51Archivalieneinheit
1380 Juni 14 
Die Vertreter des Städtebunds in Schwaben urteilen in Ulm in dem Streit zwischen Abt Heinrich von Kloster Rot und dem Propst von Kloster Ochsenhausen wegen des Umgehens ihrer Besitzungen durch die 3 Schiedsleute: Heinrich Mark von Biberach, Altmannshofen von Kaufbeuren und Görg, Ammann von Isny, zur Festlegung der Grenzen der beiderseitigen Besitzungen, die durch die Reichsstädte nach dem Spruch des Lutz Craft angeordnet worden war. Dabei waren von jedem Kloster 13 Männer zur Mitbegehung ausgelesen worden, die bei der ersten Umgehung sich nicht einig werden konnten. Die 3 Schiedsleute erkannten den Vertretern von Rot das bessere Recht zu. Abt Heinrich wird daher erteilt, durch einen Eid zu bekräftigen, daß die von seinen Männern bezeichneten Gebiete zu Recht Eigentum des Klosters sind. Dazu soll er vor die Versammlung des Städtebunds mit zwei Mann kommen. Falls dies nicht der Fall ist, soll er einen Termin anberaumen, wo vor den Schiedsrichtern, den Städten und je 6 Zeugen der Klöster die Besitzungsfrage geklärt werden soll. Besiegelt mit dem Ulmer Stadtsiegel. 1380, am nächsten Donnerstag vor St. Veitstag. , Abgedruckt bei Stadelhofer I, 187 ff. 
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B 486 U 53Archivalieneinheit
1380 Juli 21 
Auf der Versammlung der Reichsstädte des Schwäbischen Bundes zu Ulm erscheint Abt Heinrich laut Urteilsbrief vom 14. Juni 1380 (U 51) und leistet wegen des Besitztumsstreits mit Kloster Ochsenhausen den verlangten Eid, daß die von seinen 13 Zeugen angegebenen Besitzungen tatsächlich dem Kloster Rot gehören. Nach ihm beschwören dies Priester Berchtold der Salwürk und Heinrich Walhmüller zu Zell. Im folgenden werden die Grenzen der Besitzungen von Kloster Rot genau angegeben und festgelegt und damit der Streit mit Ochsenhausen geklärt. Besiegelt mit dem Ulmer Stadtsiegel. 1380, am Samstag nach St. Margaretentag. -Dabei Kopie Papier-4 Blatt, durch Nässe besch., 
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B 486 U 66Archivalieneinheit
1406 November 29 
Abt Petrus von Kloster Rot und sein Konvent verkaufen mit Einwilligung des Abts Gerung in der Weißen Au, Obersten des Ordens, wegen der großen Armut des Klosters folgende Eigenleute und Güter an Abt Nikolaus von Kloster Ochsenhausen: Claus Torand, Hans Ungensbach, den Causar und aller drei Frauen und Kinder sowie Hainz Pfronten und das Gut zu Haslach, das der Causar bebaut. Dazu die Widem zu Irlsgaubach und den großen Kornzehnten daselbst, denselben in dem Dorf Berkheim, den Ziegenstadel daselbst, den großen Kornzehnten aus dem Dorf Bonlanden, dazu 8 Malter Roggen und 4 Malter Haber Memminger Maß. Ferner 1 Pfund Heller aus dem großen Zehnten zu Aichelberg und zu Hiltisweiler. Der Kaufpreis beträgt 1828 Pfund italiger Heller, womit der "wachsende Wucher und verderbliche Schaden" der Weltleute gedeckt wird. Siegler: Die Aussteller und Abt Gerung von Weißenau. 1406, an St. Andres Abend. -Dabei Kopie Papier.-3 S. anh., teilweise beschädigt. 
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B 486 U 76Archivalieneinheit
1408 Januar 16 
Abt Heinrich von Kloster Rot gibt in einem offenen Brief bekannt, wie das Kloster im Jahre 1404 in großer Not war und durch die selbstlose Hilfe des Abts Gerung vom Kloster Minderau gerettet wurde, der seine eigenen Güter versetzte, um Kloster Rot zu helfen, und verspricht, im umgekehrten Fall werde das Kloster Roth dem von Minderau beistehen. , 2 Siegel abgegangen. Abgedruckt bei Stadelhofer I, p. 216 ff, der auf die Unrichtigkeit des Datums hinweist, bzw. an der Echtheit des Briefes zweifelt. 
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B 486 U 71Archivalieneinheit
1411 Juli 27 
Nikolaus, Abt von Kloster Ochsenhausen, hatte vor kurzer Zeit Claus Curant, Hans Wiggisbach und den Causer mit ihren Frauen und Kindern, dazu das zu Haslach gelegene Gut, auf dem der Causer sitzt, ferner Heinz Pfront, die Widern zu Illergaubach und den großen Kornzehnten zu Bachen von Kloster Rot um 390 Pfund Heller gekauft. Um dieselbe Summe kauft Kloster Rot die genannten Leute, Güter und Rechte zurück. Siegler: Abt und Konvent von Ochsenhausen. 1411, am Montag nach St. Jakobstag, des Hl. Zwölfboten. , dazu Kopie Papier, Reste zweier Siegel anh. 
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B 486 U 97Archivalieneinheit
1430 Januar 1-1430 Dezember 31 (Memmingen 1430 April 29) 
Spruchbrief des Jakob, Truchseß zu Waldburg, des Reiches Landvogt in Schwaben, in dem Streit zwischen Abt Martin von Kloster Rot und Abt Heinrich von Kloster Ochsenhausen über Güter, die von Kloster Rot verkauft und an Kloster Ochsenhausen gekommen sind. Schiedsleute für Rot sind Hans Resch, Offizial des geistlichen Gerichts zu Konstanz, und Konrad Lulli, Kirchherr zu Saulgau, für Ochsenhausen Hans Ehinger, genannt Östenreicher, und Hans Besserer, Bürger und Ratsherrn zu Ulm. Ihr Spruch lautet dahin: Ochsenhausen muß Rot das Rückkaufsrecht über die um 200 Pfund Heller gekauften Güter Berkheim, Bachen, Schelleneigen und Tannheim einräumen, sowie den Zinsbrief über 12 Malter jährliches Korngeld und 1 Pfund Heller aus dem Gut zu Aichtberg, das Rot gehört, herausgeben und von Rot diese Abgabe nicht mehr fordern. Dagegen sollen die anderen von Rot an Ochsenhausen gekommenen Güter, Oye, Kranwinkel,Mantzenweiler und Halden in dessen Besitz verbleiben und von Rot nicht mehr zurückverlangt werden. Besiegelt vom Aussteller, den 4 Schiedsleuten und von Abt und Konvent der 2 Klöster. Memmingen, 1430, am Samstag vor St. Walpurg Tag. mit Kopie Pap., 2 Siegel fehlen, 7 gut erhalten. Abgedruckt bei Stadelhofer II, S. 166 ff. 
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B 486 U 101Archivalieneinheit
Ulm, 1431 August 22 (Mitwoch vor St. Bartholomäus des Hl. Zwölfboten Tag) 
Walter Ehinger der Jüngere, Bürger zu Ulm, urteilt in dem Streit der Klöster Ochsenhausen und Rot über das Recht des Abtes von Ochsenhausen, in den von Rot zurückgekauften Gütern Berkheim und Bachen weiterhin Gericht zu halten und Dienstleistungen zu fordern, das. Rot ihm bestreitet. Schiedsleute für Ochsenhausen sind Hans Besserer der Jüngere und Heinrich Kraft, Bürger zu Ulm, für Rot Gilg Kraft bzw. Rudolf Cröwel, Bürger zu Ulm und Heinrich von Pflummern, Bürgermeister zu Biberach. Das Urteil verlangt die Wiederherstellung des Zustands, der vor dem Verkauf der Güter an Kloster Ochsenhausen bestand, und der durch Anhören von "Kuntleuten" beider Teile festgestellt werden soll. Ferner wird eine Entscheidung getroffen, welche Leute nach dem Rückkauf der Güter Kloster Rot und welche Kloster Ochsenhausen zufallen sollen. 
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B 486 U 792Archivalieneinheit
1431 August 22 
Walter Ehinger der Jüngere, Bürger zu Ulm, urteilt in dem Streit der Klöster Ochsenhausen und Rot über ihre Gerichtsbarkeit und Dienstforderungen in den Gütern Berkheim und Bachen, die, einst Besitz des Klosters Rot, an Ochsenhausen verkauft, nun aber zurückgekauft worden waren. Schiedsleute für Ochsenhausen sind Hans Beßrer der Jüngere und Heinrich Kraft, Bürger zu Ulm, für Rot Gilg Kraft, Bürger zu Ulm und Heinrich von Pflummern, Bürgermeister zu Biberach. Bei der Gerichtsverhandlung in Ulm tritt an Stelle des Gilg Kraft.Rudolf Cräwel, Bürger zu Ulm. Man kommt überein, Zeugen zu verhören, wie der Rechtsstand vor dem Verkauf der Güter an Ochsenhausen war und danach das Urteil zu fällen. Ferner klagt Abt Martin von Rot mit seinem Anwalt Kraft Leowen, Bürger zu Ulm, gegen Abt Heinrich von Ochsenhausen und dessen Anwalt Claus Umgelter, Bürgermeister zu Ulm, um die Übergabe aller auf dem Rückkaufbrief verzeichneten Leute. Das Gericht spricht Abt Martin die Verfügung über alle Leute des Klosters zu, die in den Kaufbriefen genannt sind. Siegler: Walter Ehinger, Hans Beßrer und Rudolf Cräwel. Ulm, 1431, Mittwoch vor St. Bartholomäus, des Hl. Zwölfboten Tag. , 3 S. anh., gut erhalten.Vgl. U 101 (Zweitschrift). 
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B 486 U 103Archivalieneinheit
1432 Februar 5 
Walter Ehinger der Jüngere, Bürger zu Ulm, fällt einen Urteilsspruch in dem Rechtsstreit zwischen Abt Heinrich von Kloster Ochsenhausen mit seinem Fürsprech Klaus Umgelter, Bürgermeister zu Ulm, einerseits und Abt Martin von Kloster Rot mit seinem Fürsprech Kraft Low, Bürger zu Ulm, im Anschluß an seinen Spruchbrief vom Vorjahr (22. August 1431). Schiedsleute für Ochsenhausen sind: Hans Besserer der Jüngere und Heinrich Kraft, Bürger zu Ulm, für Rot Wolf vom Stein von Klingenstein, Ritter, und Jos Ansang, Bürger zu Memmingen. Auf die Anschuldigung Abt Martins, Abt Heinrich besitze noch Briefe über die Güter zu Berkheim und Bachen und einen Eigenmann, der zu Leutkirch Bürger geworden ist, reinigt sich dieser durch einen Eid: er besitze keinerlei Briefe, der Eigenmann ist ohne sein Wissen Bürger geworden. Des weiteren klagt Abt Martin wegen Gericht, Zwing und Bann, die sich Abt Heinrich auf beiden Gütern widerrechtlich anmaße. Das Gericht entscheidet auf Grund von Briefen, daß dem Kloster Ochsenhausen Gericht, Zwing, Bann und Dienste über die Seinen zu Berkheim und Bachen zusteht; über die Frage der Ehäften und Tavernen kann es sich nicht einig werden und Ehinger erbittet sich Bedenkzeit für sein Urteil.Besiegelt vom Aussteller, von Hans Besserer und Jos Ansang. 1432, Mittwoch nach unserer lieben Frauen Tag zur Lichtmeß, Ulm. -Dabei Duplikat Papier-4 Blatt, 3 Siegel fehlen. 
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B 486 U 107Archivalieneinheit
1432 April 4 
Spruchbrief des Walter Ehinger des Jüngeren, Bürgers zu Ulm, über den Rechtsstreit zwischen Abt Heinrich von Kloster Ochsenhausen und Abt Martin von Kloster Rot. Schiedsleute sind: für Ochsenhausen Hans Besserer der Jüngere und Heinrich Kraft, Bürger zu Ulm, für Rot Wolf vom Stein von Klingenstein, Ritter, und Jos Ansang, Bürger zu Memmingen, nachher noch Bartholomä Gregg der Ältere, Bürger zu Ulm, einerseits und Klaus von Willibach, Ritter, andererseits. Fürsprecher sind Hans Ehinger, Bürgermeister zu Ulm, und Klaus Umgelter, Bürger zu Ulm. In der Frage der Regalien (Ehehäften) und Errichtung von Tavernen auf den Gütern zu Berkheim und Bachen entscheidet das Gericht zu Gunsten des Klosters Ochsenhausen. Ferner verlangt Abt Martin die Wiederbringung der Besitzung der Elisabeth Mager von Beuren, die nach Tannheim verkauft worden ist (der Name des oder der Käufer ist freigelassen) durch Abt Heinrich, was aber abgelehnt wird. Schließlich erreicht er, daß alle Eigenleute in Berkheim und Bachen des Treueids gegenüber dem Kloster Ochsenhausen entbunden und zum Ablegen auf das Kloster Rot verpflichtet werden. Besiegelt von Walter Ehinger, Hans Besserer und Jos Ansang. Ulm, Freitag vor dem Sonntag, als man in der Hl. Kirche singt Judica in der Fasten. 1432. , 3 Siegel fehlen. 
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B 486 U 105Archivalieneinheit
1433 Mai 9 
Hans Rupp, Bürgermeister zu Memmingen, und Heinrich von Pflummern der Ältere, Bürgermeister zu Biberach, erwirken einen Vergleich zwischen Abt Heinrich von Kloster Ochsenhausen und Abt Martin von Kloster Rot wegen der Mühle und des Hofs zu Schellenaigen, da die Mühle zu Ochsenhausen, der Hof zu Rot gehört. Die Tränkwinkel-Wiese, die zuvor zur Mühle gehört hat, wird dem Hof zugesprochen mit der Bedingung, daß der Müller den Rain benützen darf. Ferner werden geregelt: Viehweide, Benützung des Gartens, Zuerkennung des dabei gelegenen Ackers zur Mühle, Zufluß des Wassers zur Mühle, Zuerkennung des Gärtleins zu Tannheim an Kloster Rot. Gesiegelt von den Ausstellern. 1433, auf Samstag vor dem Sonntag, als man in der Hl. Kirche singt Cantate nach Ostern. mit Kopie Pap., 2 Siegel anhängend. 
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B 486 U 108Archivalieneinheit
1435 Mai 30 
Spruchbrief des Hans Rupp, Bürgers zu Memmingen, und Heinrich Pflummern des Älteren, derzeit Bürgermeister zu Biberach, in dem Rechtshandel zwischen Abt Michel von Ochsenhausen und Abt Martin von Kloster Rot auf Grund einer Sitzung zu Aichberg in dem Weiler am St. Gordions und Epimachistag (10. Mai), wo Rot durch Jos Ansang, Bürger zu Memmingen, und Ochsenhausen durch Hans Ehinger, Sohn des Jos Ehinger, derzeit Bürgermeister zu Ulm vertreten waren. Abt Martin beansprucht das Weiderecht zur Ergach bis an die Lautach, das vom Kloster Rot seit alten Zeiten ausgeübt wurde. Abt Michel beruft sich auf einen Vergleichsbrief des Jakob Truchseß zu Waldburg, in dem Abt Martin die Güter Oy, Kräwinkel, Manzenweiler und Halden dem Kloster Ochsenhausen zugesteht und behauptet, Abt Martin habe dem Gut Manzenweiler einen anderen Namen gegeben. Dieser entgegnet, es handle sich bei dem genannten Brief des Jakob Truchseß zu Waldburg nicht um einen Kauf- sondern Rechtsbrief, der seinen Anspruch auf die Weiden nicht aufhebe. - Nach Anhören der Kläger wird das Urteil zu Biberach am 30. Mai gefällt unter Hinzuziehung des Hans Gräter des Älteren, Bürgers zu Biberach: Der Anspruch Abt Martins wird abgewiesen. Abt Michel seinerseits klagt nun gegen die Verletzung des Spruchs von 1432 und behauptet, Abt Martin maße sich Gerichtsbarkeit über die Eigenleute von Ochsenhausen an. Dieser weist dies zurück und betont, Rot habe 21 Güter in dem Gebiet von Berkheim und Bachen, Ochsenhausen nur 9. Im Urteil wird jedem Kloster die Gerichtsbarkeit über seine Eigenleute zugesprochen, gleichgültig, auf welchem Gebiet eine Tat begangen; wegen der fremden Leute aber soll ermittelt werden durch ein Schiedsgericht und durch Zeugen, wohin sie vor dem Kauf der Güter durch Ochsenhausen gehörten.Besiegelt von den 5 Schiedsleuten und Richtern. Biberach, 1435 Montag vor dem Hl. Pfingsttag. , Kopie Papier beiliegend, 4 Siegel fehlen, 1 anhängend. 
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B 486 U 109Archivalieneinheit
1435 Mai 30 
Hans Rupp, Bürger zu Memmingen, und Heinrich von Pflummern der Ältere, derzeit Bürgermeister zu Biberach, vermitteln einen Vergleich zwischen Abt Michael von Ochsenhausen und Abt Martin von Kloster Rot wegen der Wiesen, die zwischen dem Kloster Rot und der Mühle, genannt Spinnelwag gelegen sind. Nach einer Besichtigung der Wiesen wird das Urteil gefällt: Die Wiesen, die früher schon von den Leuten von Tannheim gemäht wurden, sollen weiterhin von ihnen benützt werden, ohne Widerspruch von Kloster Rot; die Grenze soll sein "da, wo die Wiesen verwachsen sind". Beide Klöster sollen sich genau an ihre Besitzungen halten. Gesiegelt von den Ausstellern. 1435, Montag vor dem Hl. Pfingsttag. , 2 Siegel anhängend (gut erhalten). 
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B 486 U 111Archivalieneinheit
1435 Mai 30 
Spruchbrief des Hans Rupp, Bürgers zu Memmingen, und Heinrichs von Pflummern d. Älteren, derzeit Bürgermeisters zu Biberach, in dem Streit zwischen Abt Michel von Ochsenhausen und Abt Martin von Kloster Rot wegen der Benützung der Weiden zu Ergach. Zweitschrift des Spruchbriefs (Vgl. U 108). Vermutlich Erstausfertigung mit Benützerzeichen und allen Siegeln erhalten. Siegelnde: Hans Rupp, Heinrich v. Pflummern, Hans Ehinger, Jos Ansang, Hans der Gräter. Biberach 1435, am Montag vor dem Hl. Pfingsttag. , 5 Siegel anhängend (z. T. gut erhalten). 
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B 486 U 112Archivalieneinheit
1436 März 15 
Hans Rupp, Bürger zu Memmingen, und Heinrich von Pflummern der Ältere, Bürger zu Biberach, vermitteln einen Vertrag zwischen Abt Michel von Ochsenhausen und Abt Martin von Kloster Rot über die Viehweide zu Manzenweiler, ein Gut, das Kloster Ochsenhausen gehört, und auf das Kloster Rot nach richterlichem Entscheid sein Vieh nicht treiben darf. Nun wird das Abkommen getroffen, wonach die Leute von Zell und Mettenberg, die zum Kloster Rot gehören, gegen Entrichtung von 6 Malter Hafer auf den nächsten St. Martinstag im kommenden Jahr ihr Vieh auf das Gut zu Manzenweiler treiben dürfen. Der Vertrag gilt nur für ein Jahr und muß dann erneuert werden. Zu gleicher Zeit dürfen aber auch die von Ochsenhausen ihr Vieh zu Manzenweiler weiden. Besiegelt von den Ausstellern und von Abt Martin und Konvent des Klosters Rot. 1436, auf Donnerstag vor dem Sonntag, als man in der Hl. Kirche singt Laetare in der Fasten. mit Kopie Pap., 4 Siegel anhängend, z. T. beschädigt. 
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B 486 U 120Archivalieneinheit
1443 August 12 
Heinrich Kraft, Bürgermeister zu Ulm, entscheidet in dem Streit zwischen Abt Michel von Ochsenhausen und Abt Martin von Kloster Rot um die Wässerung der Mühle zu Graben, die Ochsenhausen mit Grund und Boden gehört, während das Wasser Roth zusteht. Zu Berkheim am Hl. Kreuztag im Mai (3. Mai) fand eine erste Sitzung des Gerichts statt mit den Schiedsleuten Hans Ehinger, Sohn des Jos Ehinger, Altenbürgermeister zu Ulm, und Hans Lutran von Ertingen für Ochsenhausen, und Wilhelm Rudolf d. Älteren, Bürgermeister zu Isny, und Anthoni Amman, Stadtamann zu Memmingen, für Rot. Abt Michel klagt mit seinem Fürsprech Jörg Leowen, daß Abt Martin dem Müller verwehrt, das Wasser der Mühle auch zum Bewässern der Felder zu benützen. Abt Martin erwidert durch Ortlieb Sengen, daß laut Vertrag das Wasser und die Fische darin ihm gehörten, daß durch eine Veränderung des Flußlaufs eine andere Lage geschaffen sei, das Wasser nur für die Mühle benützt werden dürfe und durch Ableiten auf die Felder ihm ein Schaden entstehe. Das Gericht vertagte sich, um Zeugen zu verhören und tritt am 12. Aug. wieder zusammen. Schiedsleute sind für Ochsenhausen Ulrich Ehinger der Ältere von Ulm und Eberhard Brandenburg von Biberach, für Rot die Vorgenannten; Fürsprecher für Ochsenhausen Hans Ehinger, für Rot Hans Scherrich. Das Urteil des Heinrich Kraft fällt zu Gunsten von Ochsenhausen aus: Der Müller darf seine Wiesen wässern.-Danach wird nochmals die Frage der Gerichtsbarkeit über fremde Leute in den Gütern Berkheim und Bachen zur Sprache gebracht und ein Urteil über die besseren Zeugen gefällt, das zu Gunsten von Abt Martin ausfällt. Dieser wird verpflichtet, mit zweien seiner Amtsherren binnen 45 Tagen durch Eid die Richtigkeit seines besseren Rechts, daß ihm die Gerichtsbarkeit über die Fremden zusteht, zu beweisen. Besiegelt von Heinrich Kraft, Ulrich Ehinger d. Älteren, Anthoni Amann. 1443, Montag nach St. Laurentien, der Hl. Märtyrers Tag. , 2 Siegel anhängend, 1 fehlt. Beiliegend Kopie Papier-6 Blatt und Konzept des Vertrags. 
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B 486 U 121Archivalieneinheit
1443 September 10 
Heinrich Kraft, Bürgermeister zu Ulm, entscheidet in dem Streit zwischen Abt Michel von Kloster Ochsenhausen und Abt Martin von Kloster Rot wegen der Bewässerung der Wiese zu Graben und dem Gericht über die Fremdleute der Allmende zu Berkheim und Bachen mit den Schiedsleuten Walter Ehinger und Konrad Ott für Ochsenhausen und Wilhelm Rot, Sohn des Peter Rot, und Heinrich von Günzburg für Rot. Wie in dem Urteilbrief vom 12. August 1443 (U 120) vorgesehen, leisten beide Äbte die verlangten Eide, Michel, daß seinem Kloster die Bewässerung der Wiesen zu Graben, und Martin, daß ihm die Gerichtsbarkeit über die Fremdleute von alters her zustehe, womit das Urteil rechtskräftig wird. Besiegelt von Heinrich Kraft, Heinrich von Günzburg und Konrad Ott. Ulm 1443, Aftermontag nach unserer lieben Frauen Tag, als sie geboren ward. mit Kopie Pap., 1 Siegel fehlt, 2 anhängend z. T. gut erhalten. 
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B 486 U 126Archivalieneinheit
Ulm, 1448 September 26 (Donnerstag vor St. Michel, des Hl. Erzengels Tag) 
Urteilsbrief des Walter Ehinger, Bürgermeisters zu Ulm, über den Streit der Äbte Michel von Kloster Ochsenhausen und Martin von Kloster Rot, mit den Schiedsleuten Wilhelm Ehinger d. Altern und Wilhelm Rot einerseits und Hans Besserer und Konrad Stüdlin andererseits. Der Fürsprech für Ochsenhausen, Heinrich Kraft, klagt gegen Abt Martin, daß er die Viehtränke in der Rot bei der Mühle zu Zell verbiete, was den Eigentümern der Wiesen seit jeher zugestanden sei und was auf des Reichs Straßen und in des Reichs Furt geschehe. Bartholmä Greck, als Fürsprech für Rot, entgegnet, Ochsenhausen habe eine Neuerung eingeführt, einen Viehstall auf seinem Boden zwar erbaut, aber treibe das Vieh auf Grund und Boden von Kloster Rot in das Wasser, das ebenfalls mit Fischen und beiden Ufern Rot gehöre und füge ihm damit großen Schaden zu. Da sich beide Parteien nicht einig werden können, wird beschlossen, daß sie binnen 45 Tagen ihre Behauptungen durch Zeugen beweisen sollen. Auf Wunsch des Abts Michel wird der Termin auf Sonntag, St. Martins des Hl. Bischofs Abend nächstkünftig (10. November) festgelegt. 
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B 486 U 127Archivalieneinheit
1448 September 26 
Walter Ehinger, Bürgermeister zu Ulm, mit den Schiedsleuten Wilhelm Ehinger d. Ältern und Wilhelm Rot für Kloster Ochsenhausen und Hans Besserer und Konrad Stüdlin für Kloster Rot fällt einen Spruch in dem Streit beider Klöster über die Viehtränke in der Rot bei der Mühle zu Zell.Duplikat von U 126. Besiegelt vom Aussteller, von Hans Besserer und Wilhelm Ehinger. Ulm, 1448, Donnerstag vor St. Michel, des Hl. Erzengels Tag. , 3 Siegel anhängend. 
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B 486 U 129Archivalieneinheit
1448 November 29 
Spruchbrief des Walter Ehinger, Bürgermeisters zu Ulm, mit den Schiedsleuten Wilhelm Ehinger d. Älteren und Heinrich Tüttenhaimer für Ochsenhausen und Hans Besserer, Bürgermeister, und Konrad Stüdlin für Rot in Ausführung des Urteils vom 26. September 1448 (U 126) über den Streit der Klöster Ochsenhausen und Rot, die Viehtränke in der Rot betreffend. Abt Michel wird von Ludwig Zwirler vertreten, dem Prior seines Klosters, mit seinem Fürsprech Heinrich Kraft, Abt Martin von Kloster Rot hat zum Fürsprech Bartholomä Greck. Nach langem Verhandeln fällt das Gericht den Spruch: Abt Michel von Ochsenhausen soll beeiden, daß die zwei Weiler Hegniflecken und Manzenweiler von alters her das Recht gehabt haben, ihr Vieh an der Mühle zu Zell in der Rot zu tränken, und mit ihm zwei seiner Amts- und Konventsherrn. Es werden ihm drei Termine gesetzt, bis zu denen er den Eid zu leisten hat: Samstag nach St. Lucientag (14. Dez.), Sonntag, St. Thomastag in den Weihnächten (22. Dez.) und Montag nach St. Paulstag des Eremiten (13. Januar 1449). Besiegelt von Walter Ehinger, Hans Besserer, Wilhelm Ehinger. Ulm, 1448, Freitag, St. Andres des Hl. Zwölfboten Abend. - Beiliegend Kopie Papier - 4 Blatt.3 Siegel anhängend, teilweise beschädigt. 
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B 486 U 130Archivalieneinheit
1448 November 29 
Spruchbrief des Walter Ehinger, Bürgermeisters zu Ulm, mit den Schiedsleuten Wilhelm Ehinger d. Älteren und Heinrich Tüttenhaimer für Ochsenhausen und Hans Besserer, Bürgermeister, und Konrad Stüdlin für Rot in Ausführung des Urteils vom 26. September 1448 (U 126) über den Streit der Klöster Ochsenhausen und Rot, die Viehtränke in der Rot betreffend. Duplikat von U 129. Ulm 1448, Freitag, St. Andres des Hl. Zwölfboten Abend. , 3 Siegel fehlen. 
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B 486 U 131/ 132Archivalieneinheit
1449 Januar 13 
Urteilsbrief des Walter Ehinger, Bürgermeisters zu Ulm, mit den Schiedsleuten Hans Ehinger, genannt Rümlin, Altenbürgermeister, seinem Bruder, und Wilhelm Ehinger dem Altern, seinem Vetter, für Kloster Ochsenhausen, und Konrad Ott und Chun Stüdlin für Kloster Rot in Ausführung des Spruchs vom 29. November 1448 (Vgl. U 129) wegen des Rechts der Weiler Hegniflecken und Mantzenweiler, ihr Vieh in der Rot an der Mühle zu Zell zu tränken. Fürsprecher für Ochsenhausen ist Heinrich Kraft, Altenbürgermeister, für Rot Bartholomä Greck. Abt Michel, Ludwig Zwirler und Hans Weißhaupt, seine Amt- und Konventsherren, leisten einen Eid, den ihnen Konrad, Propst des Klosters zu den Mengen in Ulm gibt, daß ihre Angaben über das Tränkrecht auf Wahrheit beruhen, wonach der Streit zu Gunsten von Kloster Ochsenhausen entschieden wird. Besiegelt von Walter Ehinger, Hans Ehinger, Konrad Ött. Ulm, 1449, auf Montag, St. Hilarius des Hl. Beichters Tag. , 2 Siegel anhängend, 1 fehlt.Duplikat ohne Siegel, mit Vermerk auf dem Umschlag des Pergamentrands: Konrad Vloching. Kopie Papier beiliegend. 
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B 486 U 148Archivalieneinheit
1454 November 13 
Alexi Gäb und Hans Tüffel, Bürger zu Memmingen und Pfleger, und Hans Lerchenmaier, Hofmeister der Dürftigen des Spitals und ihres Hauses zu Memmingen, tauschten mit Genehmigung von Bürgermeister und Rat der Stadt Memmingen das zum Armenspital gehörige Gütlein zu Kardorf, das z. Zt. Hans Andres bebaut, mit allem Zubehör unter Aufzahlung von 10 rheinischen Gulden mit Ausnahme des Holzes bei dem Spitalweiher an Kardofer Esch und Gemeinde gelegen, genannt des Brenners Holz, an Abt Martin von Kloster Rot gegen ein Gütlein des Klosters zu Hitzenhofen gelegen, das z. Zt. Betz Hainz bebaut und ihm noch auf 8 Jahre verliehen ist. Dazu das Mahd, genannt das Hasenweilermahd daselbst, sowie das Recht, den Brunnen zu Wilenbach zu benützen. Besiegelt mit dem Spitalsiegel und dem Siegel der Stadt Memmingen. Memmingen, 1454, auf St. Bricciustag. Dazu Kopie Papier. 2 Siegel fehlen. 
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B 486 U 150Archivalieneinheit
1456 Mai 20 
Spruchbrief des Alexi Gäb, Bürgermeisters zu Memmingen, in dem Streit zwischen Abt Michel von Kloster Ochsenhausen und Abt Martin von Kloster Rot. Schiedsleute für Ochsenhausen sind Hans Vehlin, Altenbürgermeister zu Memmingen, und Martin Gräck, Bürger zu Ulm, Anwalt ist Mang Kraft, Bürger zu Ulm; für Rot Eberhard vom Stain zu Emerichingen und Paul Widemann, Bürger zu Memmingen, Anwalt ist Ortlieb Sengen, Bürger zu Memmingen. Abt Michel klagt gegen Abt Martin, daß er auf Grund und Boden des Klosters Ochsenhausen ein Gebäude errichte, dessen Zweck er nicht angibt. Trotzdem er, Abt Michel, durch Eberhard vom Stain und Rudolf Schreiber ihn auffordern ließ, das Bauen bis zum Urteil des Gerichts einzustellen, hat Abt Martin nicht darauf gehört. Dieser erwidert, er baue auf eigenem Boden und sei zu keiner Rechenschaft verpflichtet, auch behauptet er, zuerst Kläger gewesen zu sein, weil sein Recht verletzt wurde. Das Gericht hält sich für nicht genügend unterrichtet und beschließt, das Gebäude an Ort und Stelle in Augenschein zu nehmen. Von jeder der beiden Parteien sollen nicht mehr als 5 und nicht weniger als 3 ehrbare Männer genannt werden, nach deren Aussagen entschieden werden soll, wer der Kläger ist. Dies zur Unterrichtung des Gerichts und ohne Schaden für die Hauptklage beider Parteien. Besiegelt vom Aussteller, von Hans Vehlin und Paul Widenmann. Memmingen, 1456, auf Donnerstag nächst vor St. Urbans des Hl. Papstes Tag. , 1 Siegel fehlt, 2 anhängend, beschädigt. 
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B 486 U 151Archivalieneinheit
1456 Oktober 27 
Spruchbrief des Alexi Gäb, Bürgermeisters zu Memmingen, in der Streitsache des Abts Michel von Ochsenhausen gegen Abt Martin von Kloster Rot wegen der Erbauung der Mühle zu Bachen. Am Donnerstag vor St. Veitstag (10. Juni) ist das Gericht zu Memmingen zusammengetreten mit den Schiedsleuten Heinrich Tütenheimer, Altenbürgermeister zu Ulm, und Martin Greck, Bürger daselbst, für Ochsenhausen und Eberhard vom Stain zu Emrichingen und Paul Widemann, Bürger zu Memmingen, für Rot. Anwalt für Ochsenhausen ist Mang Kraft von Ulm, für Rot Ortlieb Sengen, Bürger zu Memmingen. Abt Michel klagt gegen die Erbauung einer Mühle und eines Weihers auf dem Gebiet der Dörfer Berkheim und Bachen durch Abt Martin, weil alle Rechte daselbst dem Kloster Ochsenhausen gehören. Abt Martin behauptet, sein Kloster habe dort Gericht, Zwing, Bann, Schmied-, Tavernen- und Badstubenrecht, dazu den Kirchensatz und den Zehnten, auch besitze es viel mehr Güter dort als Ochsenhausen, das nur einen Hof habe und die Mühle werde auf Grund und Boden des Klosters Rot erbaut, Abt Michel habe daher nichts dreinzureden. Dieser erwidert, sein Kloster besitze dieselben Rechte und zeigt 2 Briefe darüber vor, auch sei sein Hof zu Bachen so groß als alle Güter von Rot zusammen. Es stellt sich heraus, daß Kloster Ochsenhausen durch Urteilsspruch zum Kläger erkannt worden ist (vgl. U 150). Die Richter erbaten sich nach langem Verhandeln Bedenkzeit und sandten dem Alexi Gäb ihre Rechtssprüche schriftlich zu. Heinrich Tüttenheimer und Martin Greck fordern, durch Zeugenaussagen vor Gericht feststellen zu lassen, ob der Platz, wo die Mühle erbaut wird, Allmende und gemeinsamer Viehtrieb oder Besitz des Klosters Rot sei und ob der Bach früher an demselben Ende angefangen habe, wo jetzt die Gebäude stehen, oder ob er woandershin geflossen sei. Eberhard vom Stain und Paul Widemann fordern ebenfalls Zeugenverhör, ohne auf die einzelnen Streitpunkte näher einzugehen. Alexi Gäb lud daher beide Parteien auf 27. Oktober vor sichnach Memmingen. Es erschienen Ludwig Zwirler, Prior zu Ochsenhausen, in Vertretung Abt Michels und Heinrich Surnacher, Subprior, und Jörg Nörsing, Konventualen zu Rot, für Abt Martin. Schiedsleute für Ochsenhausen sind Hans Vehlin, Altenbürgermeister zu Memmingen und Martin Greck, für Rot Hans von Königseck, Ritter, und Paul Widemann. Alexi Gäb entscheidet für den kürzeren Vorschlag des Eberhard vom Stein und Paul Widemann, über das bessere Recht Zeugen zu verhören. Auf Anfrage der Fürsprech für Rot, des Bero von Rechberg, Ritters, und für Ochsenhausen, Mang Kraft, bestimmt das Gericht, binnen 45 Tagen solle jede der Parteien nicht unter 7 und nicht über 9 Mann Zeugen zum Verhör bringen. Besiegelt vom Aussteller, von Hans Vehlin und Paul Widemann. Memmingen, auf St. Simon und Judas, der Hl. Zwölfboten Abend. , 3 Siegel fehlen. 
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B 486 U 155Archivalieneinheit
1457 Mai 9 
Spruchbrief des Alexi Gab, Bürgers zu Memmingen, in dem Streit zwischen Abt Michel von Ochsenhausen und Abt Martin von Rot wegen der Erbauung der Mühle zwischen Berkheim und Bachen. Am Samstag nach St. Lucientag 1456 (18. Dez.) war das Gerichtin Ausführung des Spruchs vom 27. Oktober (vgl. U151) zusammengetreten mit Ludwig Zwierler, Prior zu Ochsenhausen, als Vertreter Abt Michels und Hans Mosheim, Prior zu Rot, als Vertreter Abt Martins, sowie den Schiedsleuten Eberhard vom Stain zu Emrichingen und Paul Widemann von Memmingen für Rot und Anthoni Amman, Altenbürgermeister zu Memmingen, und Martin Greck von Ulm für Ochsenhausen. Als Zeugen für Ochsenhausen werden verhört: Hans Visch genannt Amman, Bürger zu Memmingen, Kunz Egelsee von Buchsheim, Jörg Sut, Bürger zu Memmingen, Heinz Amman von Berkheim, Hans Schafytlin von Haisterkirch, Kunz Vögelin von Bachau, Hans Lew von Roggenburg, die aussagen, daß nach ihrer Kenntnis von jeher freier Trieb und Tratt an der umstrittenen Stelle geherrscht habe, die vormalige Existenz einer Mühle ist einigen ganz unbekannt, andere haben davon reden hören, wissen aber nichts Genaues darüber. Zeugen für Rot sind: Burckhart Müller, Kaplan zu St. Antonien zu Memmingen, dessen Vater Müller zu Zell war, Jörg Strigel von Biberach, Andres Pfrompt von Büren, Hans Schräm von Ottebeuren, Konrad Schlegel von Haimertingen, Hopt Heinz von Schelleneigen, Hans Jünlein von Egelsee, die alle von alten Leuten gehört haben, daß am Lainbach eine Mühle gewesen sei, die vom Mengebronnen gespeist wurde. Die Witwe des Müllers habe gegen Gott einen frevelhaften Ausspruch getan, worauf der Quell versiegt sei, die Mühle sei dadurch verfallen. Vor 44 Jahren schon hatte der Broger, Amtmann des Klosters Rot, den Hans Hünlein beauftragt, die Mühle zu erbauen, die man jetzt errichte, er habe es sich aber nicht getraut.-Alexi Gäb vertagte darauf das Gericht und forderte Gutachten von den Schiedsleuten an; die von Rot eingesetzten erkennen diesem Kloster das bessereRecht zu, das Abt Martin beeiden soll; die Schiedsleute für Ochsenhausen erkennen dasselbe und verlangen den Eid von Abt Martin, daß an der jetzigen Baustelle eine Mühle gestanden sei, die vom Mengebronnen und Lainbach gespeist wurde. -Alexi Gäb lädt darauf beide Parteien abermals nach Memmingen und urteilt mit den Schiedsleuten Hans Vehlin, Bürgermeister zu Memmingen,und Korad Trüb, Bürger und Rat daselbst,für Ochsenhausen, sowie Paul Widemann und Heinrich Löhlin, Bürger und Rat zu Memmingen, für Rot, daß ihm nach genauer Überlegung der Sache der Spruch des Antoni Amman und Martin Greck der richtigere erscheint und der Abt von Rot mit zweien seiner Amtsleute den obengenannten Eid schwören soll. Dieser nimmt das Urteil durch seinen Anwalt Otto Wespach, Altenbürgermeister zu Memmingen, an und vollzieht es am gleichen Tage vor dem Praezeptor des St. Antonienhauses zu Memmingen, so daß der Streit zu seinen Gunsten erledigt wird. Auch der Abt von Ochsenhausen erkennt durch seinen Anwalt Jakob Ehinger von Ulm das Urteil an. Besiegelt von Alexi Gäb, Hans Vehlin und Paul Widemann. Memmingen, auf Montag nach dem Sonntag Jubilate 1457. , 3 Siegel fehlen. 
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B 486 U 160Archivalieneinheit
1459 April 13 
Abt Michel von Kloster Ochsenhausen und Abt Jörg von Kloster Rot treffen das Übereinkommen, den Bewohnern von Berkheim 11 Jauchert Acker, wovon 5 dem Kloster Ochsenhausen und 6 dem Kloster Rot gehören, zu Wiesen zu überlassen. Diese sollen sie untereinander austauschen und dazu das Abwasser von der neuen Mühle, das durch Berkheim fließt, benützen, sowie Gräben ziehen, daß sie zu Zeiten, wo Wildwasser kommen, keinen Schaden leiden. Dafür sind von jedem Jauchert oder Tagwerk Mahd jährlich 6 Schilling Heller zur Herbstzeit zu entrichten, sowie der Heuzehnte an Kloster Rot, das den Groß- und Kleinzehnten zu Berkheim besitzt. Von jedem Kloster werden 2 Amtsleute eingesetzt, die Streitfälle schlichten, auf ihre Wahl haben die Bauern keinen Einfluß. Schließlich behalten sich beide Äbte das Recht vor, die obige Konzession zu widerrufen, wenn sie sich nicht als nützlich erweist, womit für die Bauern auch die Abgaben entfallen. 1459, auf Freitag nach dem Sonntag Misericordia domini. , Kerfzettel. 
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B 486 U 165Archivalieneinheit
1463 November 13 
Andreas Wall, Doktor der Künste und Rechte und Rektor und Advokat der Kirche in Obertätingen (Oberdettingen) und der bischöflichen Konstanzer Kurie, urteilt in dem Streit zwischen den Klöstern Rot und Ochsenhausen wegen der Erhebung des Zehnten von zwei Äckern zwischen den Dörfern Bachen und Halden. Nach Abwägen der beiderseitigen Rechtsansprüche und Anhören von Zeugen entscheidet er zu Gunsten von Kloster Rot. Besiegelt vom Aussteller. , 1 Siegel abgegangen. 
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B 486 U 179Archivalieneinheit
1471 November 21 
Abt Johann und Konvent von Kloster Ochsenhausen kaufen von Kloster Rot das Gut zu Tannheim und Oy unter der Bedingung, daß die Rechte der dort sitzenden Eigenleute nicht verändert werden. Es soll kein Handlohn auferlegt werden, Hans Stribel mit Weib und Kind bei dem Erbrecht des Klosters Rot bleiben, Jörg Göppell und sein Weib bei dem Satz des Guts zu Tannheim, Hans Dorn mit Weib und Kind bei dem Satz des Gütleins zu Oy belassen werden, wie es in ihren Lehenbriefen steht. Ebenso wird verabredet, daß Jörg Wolfhart und der Blatner von Tannheim auf ihre 4 Tagewerke Wiesmahd, die sie dem Abt von Kloster Rot im Tausch übergeben haben, die nächsten 3 Jahre Anspruch haben, auch sollen sie bei Wasserschaden nicht herangezogen werden. Besiegelt von Abt und Konvent von Kloster Ochsenhausen. 1471, auf unser lieben Frauen Tag, als sie in den Tempel geantwort wurd. , 1 Siegel fehlt, 1 anhängend, stark beschädigt.(oberer Rand des Pergaments beschädigt). 
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B 486 U 181Archivalieneinheit
1471 November 21 
Abt Johannes von Kloster Ochsenhausen tauscht mit Abt Joahnnes von Kloster Rot die Mähder und Riede an der Rot, dem Besitz von Ochsenhausen, zusammen mit 4 Tagwerken Mahd, die zu den Gütern des Jörg Wolfhart und des Blattner zu Tannheim gehören, alle unterhalb Spinnelwag gelegen, mit allem Zubehör und Recht gegen folgende Güter des Klosters Rot: Das Lehen, darauf jetzt Hans Stribel sitzt, und das des Jörg Göpell, beide zu Tannheini gelegen, sowie das Gütlein zu Oy, worauf Hans Dorn sitzt mit allen dazugehörigen Rechten. Siegler: Abt und Konvent von Kloster Ochsenhausen. 1471, auf unser lieben Frauen Tag als sie in den Tempel geantwort ward. , 2 Siegel fehlen. 
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B 486 U 188Archivalieneinheit
1475 Februar 10 
Spruchbrief Abt Johanns von Kloster Ochsenhausen in dem Streit zwischen Abt Johann von Kloster Rot bzw. Pfarrer Heinrich Hönlin zu Haisterkirch und Hans Hauser, Kirchherrn zu Unterschwarzach, wegen des Zehnten aus dem Gwintgfell, am Rietzam gelegen, wo etliche Äcker sind. Mit Einwilligung des anwesenden Jörg Truchseß zu Waldburg urteilt der Abt, daß Hans Hauser aus diesen Äckern jährlich am Martinstag 2 Scheffel Hafer Waldseer Maß an das Kloster Rot abzuliefern hat, dieses aber auf den Zehnten keinen Anspruch mehr erheben soll. Besiegelt mit dem Abteisiegel von Ochsenhausen.1475, am nächsten Freitag vor dem Sonntag Invocavit, der weiß Sonntag genannt. mit Kopie Pap., 1 Siegel anhängend beschädigt. 
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B 486 U 201Archivalieneinheit
1484 April 22 
Vergleichsbrief des Heinrich Löhlin, Bürgers zu Memmingen, in dem Streit zwischen Abt Simon von Ochsenhausen und Abt Heinrich von Rot wegen der Gerichtsbarkeit über die Eiermähder auf dem Hedersberg, die Ochsenhausen gehören. Da Abt Heinrich Zwing und Bann wie Trieb und Tratt für sein Kloster in Anspruch nimmt und mehrere Hintersassen von Ochsenhausen gepfändet hat, Abt Simon ihm aber das Recht dazu bestreitet, legen sie ihren Fall dem Heinrich Löhlin vor. Dieser entscheidet, Abt Heinrich solle das Gepfändete wieder herausgeben, die ganze Sache vergessen sein und keinen Präjudizfall bilden und in Zukunft solle es so gehalten werden, wie es von alters her Brauch war. Beide Äbte sind mit diesem Vergleich einverstanden. Siegler: Abt Simon, Abt Heinrich, der Aussteller. 1484, auf Donnerstag vordem Sonntag so man in der Hl. Kirche singt Quasimodogeniti. , 3 Siegel anhängend, gut erhalten. 
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B 486 U 218Archivalieneinheit
1488 Mai 13 
Margarete, Äbtissin des Klosters Baind, tauscht mit Abt Heinrich von Kloster Rot ein Gütlein ihres Klosters zu Haisterkirch zwischen des Propst zu Waldsee und des Heiligen Gut, vormals zu dem Gut gehörig, das jetzt Hans Blöd innehat, gelegen gegen den Acker des Klosters Rot genannt das Spitzäckerlein mit dem Anwanderlein davor, gelegen zwischen des Spitals zu Waldsee und des Bartholomä Gut, das jetzt Jörg Kolb innehat, ein Gärtlein zu Heger und Äckerlein am Bach, das an Kolbs Weiden stößt, alle zu Haisterkirch. Siegler: Äbtissin Margarete und ihr Konvent.1488, am Dienstag vor dem Hl. Auffahrtag. , 2 Siegel anhängend. 
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B 486 U 271Archivalieneinheit
1506 Juni 9 
Abt Konrad von Kloster Rot, Raymund Groß, Keller,, und Albrecht Hannrichmann, Vogt zu Ochsenhausen, als Vertreter des Abts Jeronimus von Ochsenhausen treffen eine Regelung in dem Streit der Armenleute beider Klöster zu Ober- und Unterzell wegen Boden, Weide und Dienstbarkeit zwischen den Wegen neben der Memminger Straße. Die Weideflächen und Gerechtsame werden genau festgelegt, sowie das Recht der Bewässerung und des Tränkens. Besiegelt von Abt Hieronymus und Abt Konrad.1506, Dienstag vor unseres Herrn Fronleichnamstag. , 2 S. anh., gut erhalten. 
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B 486 U 283Archivalieneinheit
1512 Januar 13 
Abt Andres von Kloster Ochsenhausen tauscht mit Abt Konrad von Kloster Rot die leibeigene Tochter seines Klosters, Walpurga Müsch von Krähwinkel, Frau des Jörg Dorn von Untermittelried, mit all ihren Kindern und Rechten gegen die leibeigene Tochter des Klosters Rot, Verena Kolb von Berkheim, Frau des Mathys Röblin von Bonlanden. Besiegelt mit Abtei- und Konventssiegel von Ochsenhausen. , . 1512, Mittwoch vor St. Antoniustag. 
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B 486 U 284Archivalieneinheit
1512 November 11 
Kaspar von Erolzheim und Heinrich von Essendorf zu Hörn schlichten einen Streit zwischen Abt Andreas von Ochsenhausen und Abt Konrad von Rot als Vertreter ihrer Armenleute, der Bauernschaft von Erlenmoos, Eichbühl, Oberstetten, Bachen und Laubach einerseits und der von Mettenberg und Eichenberg andererseits wegen des Weiderechts dieser Dörfer. Nach Besichtigung der Örtlichkeit und Verhörung beider Parteien entscheiden die Schiedsrichter, daß der Abt von Ochsenhausen und seine Leute ihre Schweine in die Wälder auf beider Klöster Grund treiben dürfen, legen den Viehtrieb fest, besonders den von Schweinen in die Wälder, die Rot gehören, nicht aber die von Ochsenhausen; weiter regeln sie den Trieb von Rindvieh derer von Ochsenhausen durch das Gebiet der Ortschaft Mettenberg, den Trieb der Lohnschweine des Klosters Ochsenhausen und den der Schweine des Ortes Eichenberg. Ein Spruchbrief der Schiedsleute Hans Rupp, Bürgers zu Memmingen, und Heinrich von Pflummern d. Ältern, Bürgers zu Biberach/ vom Sonntag Letare (18. März) 1436 wird ausdrücklich bestätigt. Siegler: Die Schiedsleute und beide Äbte. 1512, auf St. Martins, des Hl. Bischofstag. , 4 S. anh., z. T. beschädigt. 
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B 486 U 292Archivalieneinheit
1516 Mai 15 
Die Brüder Hans von Erolzheim zu Beuren und Kaspar von Erolzheim zu Erolzheim, sowie Heinrich von Essendorf zu Horn schlichten einen Streit zwischen Abt Andres von Ochsenhausen und Abt Konrad von Rot wegen der Gerichtsbarkeit zu Berkheim. Das Urteil bestimmt, daß jedem Kloster das Gericht über seine Leibeigenen zusteht, gleich wo das Vergehen begangen worden ist. Damit steht auch das Pfändrecht zu Berkheim dem Kloster zu, dessen Eigenmann der Gepfändete ist. Dieser muß für ein gepfändetes vierbeiniges Tier dem Büttel 2 Pfennig und dem Pfandhof 2 Pfennig geben, sowie das Futter des Tieres im Pfandhof bezahlen. Bei toten Gegenständen erhöht sich der Pfandpreis. Auch für Einzelfälle von Übertretungen wird die Zuständigkeit der Gerichte festgelegt und die Strafe bestimmt. Siegler: Die 3 Schiedsleute. 1516, Donnerstag nach Pfingsten. mit Kopie Pap., 3 S. anh., z. T. sehr gut erh. 
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B 486 U 287Archivalieneinheit
1514 April 24 (Montag nach Quasimodogeniti) 
Heinrich von Essendorf zu Hörn schlichtet einen Streit zwischen Abt Andreas von Kloster Ochsenhausen, dessen Hintersassen, dem Müller zu Graben, und Abt Konrad von Kloster Rot mit seinen Hintersassen, dem Bauern oder Mayer auf dem Hof zu Schellenaigen, wegen des Viehtriebs des Müllers zu dem Bauern auf die Gemeinweide, wegen der Amadtwiese, der gemeinen Hirtschaft und der Üchtweide, ferner wegen des Gartens, den der Bauer weiter denn von alters umzäunt und einem Wassergraben. Das Urteil lautet, daß der Müller nicht mehr als 18 Stück Vieh, der Bauer nicht mehr als 30 auf die jeweiligen Gemeinweiden treiben soll; jeder darf von St. Jörgen bis St. Gallentag sein Vieh auf seine Äcker treiben; der Müller darf die Amadtwiese bei seiner Mühle abmähen. Die Umzäunung des Gartens, wie sie jetzt besteht, darf bleiben; dem Bauer wird auf seinem Hof ein etwa ein Tagwerk großes Stück Land von Hans Mertz von Ochsenhausen und Philipp Spanz von Aichenberg im Beisein der Amtsleute beider Klöster angewiesen, das von St. Ulrichs bis St. Gallentag gebannt sein soll; das Wasser an der Steige wird dem Bauer oder Mayer zugesprochen, die Straße daselbst haben Müller und Bauer zu richten. 
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B 486 U 293Archivalieneinheit
1516 November 26 
Adam, Propst des Klosters Waldsee, schlichtet einen Streit zwischen Abt Konrad von Kloster Rot und dem Pfarrer zu Haisterkirch einerseits und der Äbtissin Verena des Klosters Baind andererseits wegen des Zehnten aus neugerodetem Land zu Adelshofen und in und an des Menzters Buch in der Pfarrei Haisterkirch. Er entscheidet, daß der Klein- und Großzehnte aus diesem Boden dem Kloster Baind zustehen, doch soll dieses dem Kloster Rot zur Abgeltung seiner Ansprüche 175 Pfund Heller geben. Nur der Zehnte aus den 10 Jauchert Acker, die an des Menzlers Buch ausgesteckt sind und einem Priester oder Kaplan zu Mülhausen zustehen, gehören dem Pfarrer zu Haisterkirch oder dem Priester oder Kaplan zu Mühlhausen. Alle anderslautenden Verträge sollen ungültig sein. Siegler: Propst Adam, Abt Konrad und Konvent von Rot, Äbtissin Verena und Konvent von Baind.1516, an St. Konrad, des Hl. Bischofstag. . mit Kopie Pap., 5 S. anh. z. T. sehr gut erh. 
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