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B 515 II U 2967Archivalieneinheit
1560 April 23 
Hans Ulrich von Schellenberg zu Kißlegg beurkundet auch namens und als Bevollmächtigter seines Bruders Dionysius, ebenfalls zu Kißlegg, dass sich Martin Miller zu Eberharz, ehelicher Sohn des verstorbenen Simon Miller und der Waldburg Vogler, gegen Zahlung einer nicht spezifizierten Summe Geldes aus ihrer beider Leibherrschaft freigekauft hat. Der Aussteller entbindet genannten Martin von seinem Eid, spricht denselben von der Eigenschaft des Leibes und Gutes und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verspricht, weder ihn noch seine Erben von Eigenschafts wegen je wieder anzulangen und verzichtet ausdrücklich auf sein und seines Bruders bisheriges Eigentum, so dass Martin ab sofort ziehen darf, wohin er will, und bei Fürsten, Herren, in Städten oder auf dem Land Wohnung nehmen mag, ganz wie es ihm am nützlichsten erscheint. Falls der Freigelassene Liegenschaften in der Herrschaft Kißlegg haben oder künftig ihm oder seinen Erben solche durch Erbschaft oder auf anderem Weg anfallen sollten, dann dürfen weder er noch sie diese behalten oder an Fremde verkaufen, sondern müssen es dulden, dass die Güter durch die von Schellenberg oder deren Eigenleute zu einem billigen, landläufigen Preis gelöst werden. Für den Fall künftiger Rechtsstreitigkeiten mit dem Aussteller, seinem Bruder oder deren Hintersassen und Eigenleuten verpflichtet sich Martin, deren ordentlichen Gerichtsstand zu respektieren. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Ulrich von Schellenberg 
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B 515 II U 2968Archivalieneinheit
1560 Mai 14 
Jakob Reichlin von Meldegg, Verwalter der Reichslandvogtei Ober- und Niederschwaben, attestiert auf Ersuchen des Christian (Cristan) Dorner zu Danketsweiler und nach eidlicher Befragung dreier von diesem angegebener Zeugen, dass dessen Ehefrau Jona Vischer und damit auch ihr gemeinsamer Sohn Hans, den der Gesuchsteller aktuell verheiraten möchte, von freier und ehelicher Geburt sind, und insbesondere, dass weder genannte Jona noch deren Mutter Waldburg Becher jemals von irgendwem zur Bezahlung von "vell, gleß, vaßnachthennen" oder sonstigen "der Leibaigenschaft anhengig[en]" Abgaben aufgefordert worden sind, sondern dass, im Gegenteil, der vom Nachlass der Waldburg Becher zu zahlende Todfall dem Landvogt, "dem die freyen leutt zu vällen gepüren", entrichtet worden ist. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Reichlin von Meldegg 
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B 515 II U 2969Archivalieneinheit
1560 Mai 25 
Christian Dorner und Jona Vischer, Eheleute zu Danketsweiler, ergeben sich freiwillig, wohlüberlegt und um ihres besseren Nutzens willen mit Leib und Gut und allen Kindern, die sie gemeinsam zu erzeugen hoffen, in die Leibeigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Aussteller erklären sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihnen und ihren Nachkommen verfahren, "schaffen vnd gebieten", wie mit ihren übrigen Leibeigenen, alles gemäss dem Eid, den sie ihm geschworen haben. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Christian Dorner; Jona Vischer 
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B 515 II U 2970Archivalieneinheit
1560 Juni 6 (dornstag nach dem hailigen Pfingstag) 
Diethelm [Blarer von Wartensee], Abt des Klosters St. Gallen und Vogtherr des Kellhofes Weiler, sowie Keller und ganze Gemeinde daselbst beurkunden, dass sich Barbara Küng, eheliche Tochter des Ulrich Küng und der Barbara Dietterich, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes aus ihrer gemeinschaftlichen Leibherrschaft freigekauft hat. Deshalb entbinden die Aussteller genannte Barbara von ihrem Eid und den Lasten, Beschränkungen und Verpflichtungen, mit denen sie Kloster und Kellhof verwandt gewesen ist, sprechen sie von der Eigenschaft des Leibes und Gutes los, gewähren freien Zug und stellen ihr anheim, künftig nach Belieben bei Herren oder Städten Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen. Außerdem bezeugen abschließend der Keller und die Richter des Kellhofes, dass die Freigelassene ehelich geboren und von untadeligem Leumund ist, auch dass sie ihren Abschied genommen hat, "wie ainer redlichen thochter wol gebiert". 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster St. Gallen; Gemeinde des Kellhofs zu Weiler 
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B 515 II U 2971Archivalieneinheit
Waldsee, 1560 Juli 8 
Christoph, Propst des Augustinerchorherrenstifts Waldsee, beurkundet, dass sich Hans Landolt, ehelicher Sohn des Lienhard Landolt und der Ursula Depfenhart, alle zu Haslach, um 3 fl rh, deren Empfang er hiermit zugleich quittiert, aus seiner und seines Gotteshauses Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seines Konvents und ihrer aller Nachkommen spricht der Aussteller genannten Hans von der Eigenschaft des Leibes und Gutes, auch den aus ihr abgeleiteten Pflichten, Eiden, Abgaben, Steuern und Diensten los, erlaubt ihm, bei Herren oder Städten Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo es ihm am nützlichsten erscheint, unbehindert durch ihn selbst und den Konvent, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum und die aus ihm erwachsenden Ansprüche und Forderungen verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Chorherrenstift Waldsee 
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B 515 II U 2972Archivalieneinheit
1560 Dezember 23 
Hans Sterck zu Horgenzell und dessen Ehefrau Elsbetha Weller ergeben sich freiwillig, wohlüberlegt und um ihres besseren Nutzens willen mit Leib und Gut und allen Kindern, die sie gemeinsam zu erzeugen hoffen, in die Eigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Aussteller erklären sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihnen und ihren Nachkommen verfahren, "schaffen vnd gebieten", wie mit ihren übrigen Leibeigenen, alles gemäß dem Eid, den sie ihm geschworen haben. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Sterck; Elsbetha Weller 
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B 515 II U 2973Archivalieneinheit
1561 Februar 3 (auf montag nach Liechtmess) 
Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, sowie Prior und Konvent des Klosters Weingarten beurkunden, dass sich Apollonia Stotz, eheliche Tochter des Konrad Stotz und der Apollonia Mayenberg zu "Reichlisruti", um eine nicht spezifizierte Summe Geldes aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Die Aussteller gewähren genannter jüngeren Apollonia hiermit freien Zug, so dass dieselbe ab sofort ohne Einsprache oder Behinderung von ihrer Seite bei Herren oder in Städten Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annehmen kann, verzichten auch namens ihrer Nachkommen auf ihr bisheriges Eigentum an Leib und Gut der Freigelassenen, entbinden sie von ihrem Eid und schließen künftige Forderungen gegen sie oder ihre Nachkommen von Leibeigenschafts wegen nachdrücklich aus. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Weingarten 
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B 515 II U 2974Archivalieneinheit
1561 März 8 (am sambstag nach Reminiscere) 
Johannes [V. Kern], Abt des Benediktinerklosters St. Georgen [zu Villingen], beurkundet, dass sich Dorothea Ruf, Witwe des Langhans zu Pfohren (pforra) in der Landgrafschaft Fürstenberg, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes aus seiner und seines Gotteshauses Leibherrschaft freigekauft hat. Künftig mag genannte Dorothea mit den Kindern, die sie von jetzt an gebären wird, sich niederlassen, wo es ihr beliebt, bei Herren, Städten, Ländern oder anderswo Schirm oder Bürgerrecht annehmen, ungehindert durch ihn oder sein Kloster, in dessen Namen er Dorothea von der Eigenschaft des Leibes und Gutes losspricht, derselben garantiert, sie oder ihre Nachkommen von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, und ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihr mit den anhängenden Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster St. Georgen 
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B 515 II U 2975Archivalieneinheit
1561 Mai 3 
Hans Gröber "von Zünhalden" ergibt sich freiwillig, wohlüberlegt und um seines besseren Nutzens willen in die Leibeigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Der Aussteller erklärt sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihm und seinen Erben verfahren, "schaffen vnd gebieten", wie mit ihren übrigen Leibeigenen, und verspricht Treue, Gehorsam und Pflichterfüllung gemäß dem Eid, den er seinem neuen Herrn geschworen hat. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Gröber 
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B 515 II U 2976Archivalieneinheit
1561 Mai 22 (vf donnerstag nach der vffahrt Cristi) 
Heinrich Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg und Zeil, beurkundet, dass sich Ulrich Haym "ab dem forst", ehelicher Sohn des Endris Haym und der Waldburg Knöpfler, um einen nicht spezifizierten Geldbetrag aus seiner und der Herrschaft Wolfegg Leibherrschaft freigekauft hat. Der Aussteller entbindet genannten Ulrich von seinem Eid, spricht ihn von seiner bisherigen Eigenschaft des Leibes und Gutes und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantiert, künftig ihn, seine Erben und Nachkommen von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, und stellt ihm frei, bei Herren, Städten oder auf dem Land Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer es ihm beliebt. Falls der Freigelassene liegende [und der Herrschaft Wolfegg steuerbare] Güter besitzt, soll es mit denselben nach Maßgabe des zwischen den von Waldburg und ihrer Landschaft errichteten Vertrages gehalten werden. Auch gilt der Vorbehalt, dass Philipp, falls er über kurz oder lang wieder in waldburgische Herrschaften ziehen sollte, sich der Leibherrschaft des Ausstellers oder seiner Erben erneut unterwerfen oder aber sich deshalb mit ihnen vertragen muss. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heinrich Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 2977Archivalieneinheit
1561 Juni 25 
Johann Jakob Frh. von Königsegg zu Aulendorf beurkundet, dass sich Anna Kern, eheliche Tochter des Hans Kern zu Wolfertsreute und der verstorbenen Magdalena Neuenburg (Nuwenburg), um 6 fl rh, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner Leibherrschaft freigekauft hat. Der Aussteller spricht genannte Anna von der Eigenschaft des Leibes und Gutes samt aller anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen frei, erlaubt ihr, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wie und wo sie will, ungehindert durch ihn, den Aussteller, der auch namens seiner Erben ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihr und alle daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Johann Jakob Frh. von Königsegg 
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B 515 II U 2978Archivalieneinheit
1561 Juli 5 
Andreas Rymelin und Agatha Sigler, Eheleute zu Geratsreute, ergeben sich freiwillig, wohlüberlegt und um ihres besseren Nutzens willen mit Leib und Gut und allen Kindern, die sie gemeinsam zu erzeugen hoffen, in die Eigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Dieser soll sie, ihre Kinder und Nachkommen künftig "in allen zymbmlichen sachen" beschützen, beschirmen, "hilfreich und ratlich" sein, wie es ein Leibherr seinen Leibeigenen schuldig ist. Im Gegenzug geloben die Aussteller dem Junker gemäß dem Eid, den sie geschworen haben, dass sie seinen und seiner Erben Nutzen und Frommen fördern, Schaden nach bestem Vermögen von ihnen wenden, die üblichen Abgaben akkurat bezahlen und im übrigen treu, gehorsam, botmäßig und dienstbar sein und alles dasjenige tun wollen, was leibeigenen Menschen von Rechts wegen zu tun gebührt. Auch namens ihrer Erben versprechen die Aussteller zudem, dass sie keinesfalls wider die Interessen ihrer neuen Leibherrschaft handeln wollen, auch nicht anderer Herren "noch frawen" Schutz und Schirm, auch nicht Bürger- oder Marktrecht in Reichs- oder Herrenstädten oder -flecken suchen noch annehmen, sondern getreulich ihrem Eid nachleben wollen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Andreas Rimelin; Agatha Sigler 
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B 515 II U 2979Archivalieneinheit
1561 August 18 
Christoph [Funk], Abt des Benediktinerklosters Petershausen, entlässt Brosi Katzmair, ehelicher Sohn des Hans Katzmair und der Anna Sägenschmied (Segen[schmidin?]) zu Waldhausen, aus seiner und seines Gotteshauses Leibherrschaft. Der Aussteller spricht genannten Brosi von der Eigenschaft des Leibes und Gutes frei und entbindet ihn von seinem Eid. Fortan mag derselbe seine Nahrung an anderen Orten suchen, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Fürsten, Herren, Städten, Märkten oder auf dem Land annehmen, wie und wo es ihm am nützlichsten erscheint, unbehindert durch ihn, den Aussteller, der auch namens seines Konvents ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum mit allen daraus erfließenden Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Petershausen 
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B 515 II U 2980Archivalieneinheit
1561 Oktober 21 
Bürgermeister und Rat der Stadt Wangen als Inhaber und Pfandherren der Grafschaft Eglofs sowie Ammann, Gericht und ganze Gemeinde daselbst beurkunden, dass sich Magdalena Mader, eheliche Tochter des verstorbenen Paulus Mader und der Elsbetha Berckman zu Geiselharz und jetzt Ehefrau des Blasius Aigner zu Hofs (zum hoff), gegen Zahlung von 7 1/2 fl Wangener Währung, für deren Empfang sie hiermit quittieren, aus der Zugehörigkeit und "verwandtschafft" zu genannter Grafschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Nachkommen und Rechtsnachfolger entbinden die Aussteller Magdalena mit Leib und Gut und allen Kindern, die sie noch gebären wird, von solcher Zugehörigkeit, garantieren, dass sie ihr oder ihren Nachkommen deswegen keine Ansprüche oder Forderungen mehr präsentieren werden, und stellen ihr frei, ab sofort bei Herren, Städten "oder anderen" Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, ganz wie es ihr am nützlichsten erscheint und unbehindert durch sie, die Aussteller. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Stadt Wangen; Ammann, Gericht und Gemeinde der Grafschaft Eglofs 
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B 515 II U 2981Archivalieneinheit
1562 Februar 19 (vf dornstag nach dem sontag Invocavit) 
Abt Benedikt [Wall], auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Schussenried beurkunden, dass sich Matthias (Matheiß) Mossin zu Otterswang, ehelicher Sohn des Jakob Mossin und der Anna Wild daselbst, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes von ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Die Aussteller entbinden genannten Matthias von seinem Eid, sprechen ihn von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, denselben oder seine Erben von Eigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, weder gerichtlich noch außergerichtlich, und verzichten ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum samt daraus erfließenden Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen. Für den Fall etwaiger Rechtsstreitigkeiten mit dem Gotteshaus oder dessen Leuten verpflichtet sich der Freigelassene, in jedem Fall deren ordentlichen Gerichtsstand zu respektieren. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Schussenried 
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B 515 II U 2982Archivalieneinheit
1562 März 9 
Bürgermeister und Rat der Stadt Ravensburg beurkunden, dass sich Anna Steudelin, Tochter der verstorbenen Eheleute Gall Steudelin und Barbara Weber und jetzt Ehefrau des Martin Greggenhofer zu Dolgemoos, um 4 fl rh Ravensburger Währung, für deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer und gemeiner Stadt Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Amtsnachfolger, der Stadtgemeinde und ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannte Anna von der Eigenschaft des Leibes und Gutes samt der daraus resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, begeben sich ihr und ihren Erben gegenüber aller Ansprüche und Forderungen, die sie bisher gehabt haben und stellen ihr frei, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten oder "sonst allenthalben" anzunehmen, ganz wie es ihr am nützlichsten ist und ohne jede Behinderung durch sie, die Aussteller. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Stadt Ravensburg 
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B 515 II U 2983Archivalieneinheit
1562 März 23 
Abt Jakob, auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau beurkunden, dass sich Martin Greggenhofer, ehelicher Sohn des Bartholomäus Greggenhofer zu Waldhausen und der Margaretha Möggenhauser, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes von ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Die Aussteller entbinden genannten Martin von seinem Eid, sprechen ihn auch namens ihrer Nachfolger von der Eigenschaft des Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestatten ihm, ab sofort Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "vnd anderen, wo es Ime geliebt" anzunehmen, ohne von ihrer Seite irgendwelche Behinderung gewärtigen zu müssen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Weißenau 
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B 515 II U 2984Archivalieneinheit
1562 Mai 15 
Kaspar Besserer, des Rates, und Erasmus Gessler, des Gerichts, beide Bürger zu Memmingen und vom dortigen Rat verordnete Spitalpfleger, sowie Jakob Müller, Hofmeister der armen Spitaldürftigen und ihres Hauses zu Memmingen, beurkunden, dass sich Hans Rabus zu Steinheim gegen eine nicht spezifizierte Summe Geldes aus ihrer und des Spitals Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Amtsnachfolger sprechen die Aussteller genannten Hans von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und allem, was er ihnen deswegen schuldig und pflichtig gewesen ist, los. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Armenspital (Unterhospital) zu Memmingen 
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B 515 II U 2985Archivalieneinheit
1562 Mai 25 (montags post Trinitatis) 
Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, sowie Prior und Konvent des Klosters Weingarten beurkunden, dass sich Magdalena Wagner zu Witschwende, eheliche Tochter des Simon Wagner und der Apollonia Gurtler, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Die Aussteller gewähren genannter Magdalena hiermit freien Zug, so dass dieselbe ab sofort ohne Einsprache oder Behinderung von ihrer Seite bei Herren oder in Städten Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annehmen kann, sprechen sie von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes los, verzichten auch namens ihrer Nachkommen auf ihr bisheriges Eigentum an derselben, entbinden sie von ihrem Eid und schließen künftige Forderungen gegen sie oder ihre Nachkommen von Leibeigenschafts wegen nachdrücklich aus. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Weingarten 
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B 515 II U 2986Archivalieneinheit
1562 Juni 3 
Abt Jakob, auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau beurkunden, dass sich Agatha Maier, eheliche Tochter des Martin Maier zu "Vildimoß" und der Agatha Bidermann sowie Ehefrau des Hans Kegel "vom langenthal", um eine nicht spezifizierte Summes Geldes von ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Die Aussteller entbinden genannte Agatha von ihrem Eid, sprechen auch namens ihrer Nachfolger sie und alle Kinder, die sie von jetzt an gebären wird, von der Eigenschaft des Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestatten ihr, ab sofort Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "vnd anderen, wo es Ir geliebt" anzunehmen, ohne von ihrer Seite irgendwelche Behinderung gewärtigen zu müssen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Weißenau 
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B 515 II U 2987Archivalieneinheit
1562 Juni 13 (vff sambstag vor Viti) 
Frobenius Christoph, Graf und Herr zu Zimmern, und Heinrich Truchsess von Waldburg beurkunden als Vormünder der nachgelassenen Söhne Georgs Truchsessen von Waldburg, dass sich Margreth Hägger zu Langrain (am lanckhrain), eheliche Tochter der bereits verstorbenen Joos Hägger und Else Dabeler, die bisher der Herrschaft Waldburg "gehörig vnd verwandt" gewesen ist, gegen Zahlung von 4 fl rh, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Mündel und möglichen Amtsnachfolger sowie ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannte Margreth von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt aller anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbinden sie von ihrem Eid, versprechen, sie wie auch ihre Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewähren ihr freien Zug und erlauben ihr, ab sofort bei Herren oder Städten Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo und wie es ihr am nützlichsten ist. Falls die Freigelassene liegende [und den waldburgischen Mündeln steuerbare] Güter besitzt, soll es mit denselben nach "der herrschaft Waldtpurg gebrauch gehalten werden". Auch gilt der Vorbehalt, dass Magreth, sollte sie über kurz oder lang jemals wieder in waldburgische Herrschaften ziehen, sich der Leibherrschaft der Mündel erneut unterwerfen oder aber sich mit den Vormündern deswegen vertragen muss. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Vormundschaft Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 2988Archivalieneinheit
1562 Juli 9 
Abt Jakob, auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau beurkunden, dass sich Hans Mayer d. J. in Zannau (aus der Zanow), ehelicher Sohn Hans Mayers d. Ä. und der Walburga Scherz, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes von ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Die Aussteller entbinden genannten jüngeren Hans von dessen Eid, sprechen ihn auch namens ihrer Nachfolger von der Eigenschaft des Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestatten ihm, ab sofort Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "vnd anderen, wo es Ime geliebt" anzunehmen, ohne von ihrer Seite irgendwelche Behinderung gewärtigen zu müssen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Weißenau 
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B 515 II U 2989Archivalieneinheit
1562 Juli 20 
Sigmund von Hornstein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, beurkundet, dass sich Sophia Frick zu Altshausen, natürliche Tochter des verstorbenen Valentin Frick und der Anna Strigel, um 2 fl rh, für deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und der Kommende Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Nachkommen spricht der Aussteller genannte Sophia von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den ihr anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, dass sie ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annehmen kann, wie und wo es ihr am nützlichsten ist, gänzlich unbehindert durch ihn, den Landkomthur, der hiermit auch namens seines Ordens ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihr verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Deutschordenskommende Altshausen 
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B 515 II U 2990Archivalieneinheit
1562 September 14 
Heinrich Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg und Zeil, beurkundet, dass sich Lucia Baumann, Witwe des Hans Menner zu Wetzisreute, um 4 fl rh, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und der Herrschaft Wolfegg Leibherrschaft freigekauft hat. Ausgenommen von der Transaktion sind die vier Kinder der Baumann: Georg, Michael, Anton und Anna. Der Aussteller entbindet genannte Lucia von ihrem Eid, spricht sie mit Leib und Gut und allen Kindern, die sie von jetzt an gebären wird, von der Eigenschaft und den aus ihr resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verspricht, sie und künftige Nachkommen und Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, und gestattet ihr, ab sofort Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten oder auf dem Land anzunehmen, wie und wo es ihr am nützlichsten ist. Sofern die Freigelassene liegende [und der Herrschaft Wolfegg steuerbare] Güter besitzt, soll es mit denselben nach Maßgabe des zwischen den von Waldburg und ihrer Landschaft bestehenden Vertrages gehalten werden. Auch gilt der Vorbehalt, dass Lucia, falls sie über kurz oder lang wieder in waldburgische Herrschaften ziehen sollte, sich der Leibherrschaft des Ausstellers oder seiner Erben erneut unterwerfen muss. 
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Aussteller: Heinrich Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 2991Archivalieneinheit
1562 Oktober 3 
Michael Sigk von oder zu Klitzistobel (Klaintzlisthobel) und Magdalena Wangner zu Witschwende, seine Ehefrau, ergeben sich freiwillig, wohlüberlegt und um ihres besseren Nutzens willen mit Leib und Gut und allen Kindern, die Magdalena ab jetzt gebären wird, in die Eigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Aussteller erklären sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihnen und ihren Nachkommen verfahren, "schaffen vnd gebieten" wie mit ihren übrigen Leibeigenen, alles gemäß dem Eid, den sie ihm geschworen haben. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Michael Sigk; Magdalena Wangner 
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B 515 II U 2992Archivalieneinheit
1562 Oktober 5 
Johann Jakob Frh. von Königsegg zu Aulendorf beurkundet auf Ersuchen der Waldburga Haim zu Waldhausen, dass dieselbe "vor vil verschinen Jaren" als Leibeigene seines seligen Vaters im Tausch gegen die inzwischen ebenfalls verstorbene Ursula Wicker an das Gotteshaus Weingarten gekommen ist, wobei aber damals, nach Aussage der ältesten Amtleute des Ausstellers, aus Nachlässigkeit keine Tausch- oder Wechselbriefe ausgestellt worden seien, was zur Folge hat, dass die genannte Waldburga ihre Manumission durch von Königsegg nicht nachweisen kann. Deshalb bestätigt der Aussteller der Gesuchstellerin wunschgemäß die zu Lebzeiten seines Vaters und auf dessen Anordnung erfolgte Freilassung, spricht sie nachträglich von der Eigenschaft des Leibes und Gutes und allem, was sie diesem deswegen schuldig und pflichtig gewesen ist, los, erlaubt ihr freien Zug und die Annahme von neuer Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht "wie vnd wo sie will", ohne von seiner Seite irgendwelche Behinderung gewärtigen zu müssen, und verzichtet nochmals in aller Form auf das vormalige väterliche Eigentum an ihr. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Johann Jakob Frh. von Königsegg 
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B 515 II U 2993Archivalieneinheit
1562 Oktober 1 (vff dunstag nach sant Michels tag) 
Graf Hug von Montfort und Rothenfels, Herr zu Tettnang und Argen, beurkundet, dass sich Ursula Leucker (Lewgkherin) zu Unterlangensee, eheliche Tochter des Sebastian Leucker und der Anna Meßmer, gegen Zahlung einer nicht spezifizierten Summe Geldes aus seiner und der Herrschaft Tettnang Leibherrschaft freigekauft hat. Der Aussteller entbindet gedachte Ursula von ihrem Eid, spricht dieselbe und alle ihre künftigen Kinder von der Eigenschaft des Leibes und Gutes und allem, was sie ihm deswegen schuldig und pflichtig gewesen ist, los, gestattet ihr, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht an Orten ihres Gefallens anzunehmen, unbehindert durch ihn, den Aussteller, der hiermit auch namens seiner Erben ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum und die daraus erfließenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Graf Hug von Montfort 
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B 515 II U 2994Archivalieneinheit
1562 November 16 
Sigmund von Hornstein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, beurkundet, dass sich Anna Heckler, Tochter der Eheleute Matthias Heckler und Anna Scholter zu "Hursegkh" und Ehefrau des Hans Kern zu Wolfertsreute (Wolfarzreuti), um eine nicht spezifizierte Summe Geldes aus seiner und der Kommende Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Nachkommen spricht der Aussteller genannte Sophia von der Eigenschaft des Leibes und Gutes und den ihr anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, dass sie ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annehmen kann, wie und wo sie will, gänzlich unbehindert durch ihn, den Landkomthur, der hiermit auch namens seines Ordens ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihr und die daraus erfließenden Rechte, Ansprüche und Forderungen verzichtet. 
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Aussteller: Deutschordenskommende Altshausen 
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B 515 II U 2995Archivalieneinheit
1563 Januar 26 
Christoph, Propst des Augustinerchorherrenstifts Waldsee, beurkundet, dass sich Agatha Heusler, eheliche Tochter des verstorbenen Martin Heusler und der Katharina Schorer zu Gaisbeuren um 6 fl rh, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und seines Gotteshauses Leibherrschaft freigekauft hat. Der Aussteller entbindet genannte Agatha von ihrem Eid, spricht dieselbe sowie deren künftige Kinder auch namens seines Konvents und ihrer aller Nachkommen von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den aus ihr resultierenden Pflichten, Abgaben, Steuern und Diensten los, erlaubt ihr, bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wie und wo sie will, unbehindert durch ihn selbst und den Konvent, in dessen Namen er auch ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum und die aus ihm erwachsenden Ansprüche und Forderungen verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Chorherrenstift Waldsee 
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B 515 II U 2996Archivalieneinheit
1563 Mai 14 (vff freytag nechst nach dem sontag Cantate) 
Abt Benedikt [Wall], auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Schussenried beurkunden, dass sich Georg Schlaich zu Atzenberg, ehelicher Sohn des Hans Schlaich und der Ursula Fesseler daselbst, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes von ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Die Aussteller entbinden genannten Matthias von seinem Eid, sprechen ihn von der Eigenschaft des Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, denselben oder seine Erben von Eigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, weder gerichtlich noch außergerichtlich, und verzichten ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum samt daraus erfließenden Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen. Für den Fall etwaiger Rechtsstreitigkeiten mit dem Gotteshaus oder dessen Leuten verpflichtet sich der Freigelassene, deren ordentlichen Gerichtsstand zu respektieren. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Schussenried 
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B 515 II U 2997Archivalieneinheit
1563 August 19 
Äbtissin Anna, Priorin und Konvent des Zisterzienserinnenklosters Baindt beurkunden, dass sich Anna Eberlin "aus dem bach", eheliche Tochter des Matthäus Eberlin und der Magdalena Ronmayer, um 3 fl, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den aus ihr erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, sie von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen nicht mehr zu behelligen und gestatten ihr, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei anderen Herren oder "frawen" , bei Städten oder Märkten anzunehmen, wo immer sie will. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Baindt 
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B 515 II U 2998Archivalieneinheit
1563 September 27 
Frobenius Christoph, Graf und Herr zu Zimmern, und Wilhelm Truchsess von Waldburg entlassen als Vormünder der nachgelassenen Söhne Georgs Truchsessen von Waldburg deren Eigenmann Jörg Bürster, ehelichen Sohn des Müllers Melchior Bürster zu Tal und der Margaretha Stadelmann, der bisher der Herrschaft Wolfegg "zugehörig" gewesen ist, gegen Zahlung von 8 fl rh, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft. Auch namens ihrer Mündel und möglichen Amtsnachfolger sowie ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannten Konrad von der Eigenschaft des Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbinden ihn von seinem Eid, versprechen, ihn von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewähren ihm freien Zug und erlauben ihm, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo und wie er will. Falls der Freigelassene liegende [und den waldburgischen Pupillen steuerbare] Güter besitzt, soll es mit denselben nach Maßgabe des zwischen den von Waldburg und ihrer Landschaft errichteten Vertrages gehalten werden. Auch gilt der Vorbehalt, dass Jörg, falls er über kurz oder lang wieder in die Herrschaften der waldburgischen Mündel ziehen sollte, sich deren Leibherrschaft erneut unterwerfen oder aber mit den Vormündern "in ander weg" vertragen muss. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Vormundschaft Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 2999Archivalieneinheit
1564 Januar 6 
Gregorius Görlin, Amtmann der Herrschaften Bregenz und Hohenegg, beurkundet, dass sich Barbara Siebmacher, Tochter der verstorbenen Eheleute Hans Siebmacher und Ursula Sägenschmied (Segenschmidin), zu Mäuchen in der Pfarrei Opfenbach wohnhaft und dem Gericht Simmerberg "zugehörig", gemäß einem vor Jahren an die Amtleute der Herrschaft Bregenz betr. Verkauf und Freilassung ihrer Majestät Eigenleute ergangenen kaiserlichen Befehl am heutigen Tag um 4 fl zuzüglich 1 fl Kanzleigebühr und nach Abtragung ihrer der Herrschaft Simmerberg schuldigen Leibsteuer in Höhe von 1 lb d aus der Leibuntertänigkeit freigekauft hat. Namens kaiserlicher Majestät und von Amts wegen spricht der Aussteller genannte Barbara mit Leib und Gut und den Kindern, die sie womöglich gebären wird, von der Eigenschaft und allen aus ihr erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und erlaubt derselben, künftig anderer Herrschaften Schutz und Schirm anzunehmen, ohne dass sie von Seiten ihrer alten Leibherrschaft oder deren Amtsträgern irgendwelche Einsprache oder Behinderung gewärtigen muss. Gedachter Barbara, ihren Erben und Nachkommen ist es nicht gestattet, geerbtes [mobiles] Vermögen, das ihnen von kaiserlichen Eigenleuten anfallen sollte, aus der Herrschaft Bregenz zu ziehen, bevor sie sich nicht mit den dortigen Amtleuten wegen des Abzuges und mit den Gerichten und Steuereinnehmern (Steurer) derjenigen Orte, wo die Erbschaften anfallen, wegen der jährlichen Steuer, "wie sich gepürt, vertragen" und dieselben entrichtet haben. Falls Barbara oder ihre Erben und Nachkommen [im Gericht Simmerberg bzw. in der Herrschaft Hohenegg] liegende Güter erben sollten und sie diese verkaufen wollen, dürfen sie dies nur an [die kaiserlichen] Eigenleute im neuerkauften Teil der Herrschaft Bregenz und auch nur zu einem durch das jeweilige örtliche Gericht festgesetzten billigen Preis tun, der dann, "nach dem geprauch der herrschaft Bregentz", in drei Raten abzutragen sein wird. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Amt/Herrschaft Bregenz 
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B 515 II U 3000Archivalieneinheit
1564 Februar 28 
Sigmund von Hornstein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, beurkundet, dass sich Margaretha Miller, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Hans Miller und Elisabetha Veyelmayer zu Ebersbach, jetzt Ehefrau des Gall Aylinger zu Wiesertsweiler (Wesentschweiler), um 4 fl, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und der Kommende Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Nachkommen spricht der Aussteller genannte Margaretha von der Eigenschaft des Leibes und Gutes und den ihr anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wie und wo sie will, unbehindert durch ihn, den Landkomthur, der hiermit auch namens seines Ordens ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihr samt den daraus erfließenden Rechten, Ansprüchen und Forderungen verzichtet. 
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Aussteller: Deutschordenskommende Altshausen 
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B 515 II U 3001Archivalieneinheit
1564 April 20 
Frobenius Christoph, Graf und Herr zu Zimmern, und Wilhelm Truchsess von Waldburg beurkunden als Vormünder der nachgelassenen Söhne Georgs Truchsessen von Waldburg, dass sich Apollonia Mannegolt zu Ankenreute, eheliche Tochter des Jörg Mannegolt und der verstorbenen Apollonia Thamer, die bisher der Herrschaft Waldburg "gehörig vnd verwandt" gewesen ist, gegen Zahlung von 8 fl rh, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Mündel und möglichen Amtsnachfolger sowie ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannte jüngere Apollonia von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbinden sie von ihrem Eid, versprechen, sie wie auch ihre Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewähren ihr freien Zug und erlauben ihr, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo und wie es ihr am nützlichsten ist. Falls die Freigelassene liegende [und den waldburgischen Mündeln steuerbare] Güter besitzt, soll es mit denselben nach "der herrschaft Waldtpurg gebrauch gehalten werden". Auch gilt der Vorbehalt, dass Apollonia, sollte sie über kurz oder lang wieder in der Mündel Herrschaften ziehen, sich deren Leibherrschaft erneut unterwerfen oder aber sich mit den Vormündern, den Mündeln oder deren Erben deswegen vertragen muss. 
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Aussteller: Vormundschaft Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3002Archivalieneinheit
Reute, 1564 Juni 7 
Gregorius Görlin, Amtmann der Herrschaften Bregenz und Hohenegg, beurkundet, dass er Agnes Bildstein gen. Rumer, als Leibeigene dem Gericht Hofrieden "zugehörig vnd verwandt" sowie Tochter der verstorbenen Eheleute Sebastian Bildstein gen. Rumer und Anna Büchelmann, die zeitlebens "in der Reutin bey dem Gozhaus Bregenz, im Gericht Hofrieden" wohnhaft gewesen sind, gemäß einem vor Jahren an die Amtleute der Herrschaft Bregenz ergangenen kaiserlichen Befehl betr. Verkauf und Freilassung ihrer Majestät Eigenleute am heutigen Tag gegen 4 fl Manumissions- und 1 fl Kanzleigebühr sowie nach Entrichtung ihrer dem Gericht Hofrieden schuldigen Leibsteuer in Höhe von 1 lb d aus der Leibuntertänigkeit entlassen hat. Namens kaiserlicher Majestät und von Amts wegen spricht der Aussteller genannte Agnes mit Leib und Gut und den Kindern, die sie womöglich gebären wird, von der Eigenschaft und allen aus ihr erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und erlaubt derselben, künftig anderer Herrschaften Schutz und Schirm anzunehmen, ohne dass sie von Seiten ihrer alten Leibherrschaft oder deren Amtsträgern Einsprache oder Behinderung gewärtigen muss. Gedachter Agnes, ihren Erben und Nachkommen ist es nicht erlaubt, geerbtes [mobiles] Vermögen, das ihnen von kaiserlichen Eigenleuten anfallen sollte, aus der Herrschaft Bregenz zu ziehen, bevor sie sich nicht mit den dortigen Amtleuten wegen des Abzuges und mit den Gerichten und Steuereinnehmern (Steurer) derjenigen Orte, wo die Erbschaften anfallen, wegen der jährlichen Steuer, "wie sich gepürt, vertragen" und dieselben entrichtet haben. Falls Agnes oder ihre Erben und Nachkommen liegende Güter in [den neuerworbenen Gebieten] der Herrschaft Bregenz erben, kaufen oder auf anderem Weg erwerben sollten und sie diese verkaufen wollen, dürfen sie dies nur an [die kaiserlichen] Eigenleute im neuerkauften Teil der Herrschaft und auch nur zu einem durch das jeweilige örtliche Gericht festgesetzten billigen Preis tun, der dann, "nach dem geprauch der herrschaft Bregentz", in drei Raten abzutragen sein wird. 
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Aussteller: Amt/Herrschaft Bregenz 
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B 515 II U 3003Archivalieneinheit
1564 Juli 18 
Gregorius Görlin, Amtmann der Herrschaften Bregenz und Hohenegg, beurkundet, dass er Agatha Küenin, eheliche Tochter des verstorbenen Kaspar Küenin und der Magdalena Mock und "zum pommen, im Moshaimgreüth [= Mosisgreut, Vogt, RV ?] in der pfarr Bodnegg gesessen", die als Leibeigene dem Gericht Simmerberg im neuerkauften Teil der Herrschaft Bregenz "zugehörig vnd verwandt" ist, gemäß einem vor Jahren an die Amtleute der Herrschaft Bregenz ergangenen kaiserlichen Befehl betr. Verkauf und Freilassung ihrer Majestät Eigenleute am heutigen Tag gegen 4 fl Manumissions- und 1 fl Kanzleigebühr sowie nach Entrichtung ihrer dem Gericht Simmerberg schuldigen Leibsteuer in Höhe von 1 lb d aus der Leibuntertänigkeit entlassen hat. Namens kaiserlicher Majestät und von Amts wegen spricht der Aussteller genannte Agatha mit Leib und Gut und den Kindern, die sie womöglich gebären wird, von der Eigenschaft und allen aus ihr erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und erlaubt derselben, künftig anderer Herrschaften Schutz und Schirm anzunehmen, ohne dass sie von Seiten ihrer alten Leibherrschaft oder deren Amtsträgern Einsprache oder Behinderung gewärtigen muss. Falls gedachter Agatha, ihren Erben und Nachkommen [mobiles] Vermögen von kaiserlichen Eigenleuten erblich anfallen sollte, dürfen sie dasselbe nicht aus der Herrschaft Bregenz ziehen, bevor sie nicht den dortigen Amtleuten den Abzug und den Gerichten und Steuereinnehmern (Steurer) derjenigen Orte, wo die Erbschaften anfallen, die jährliche Steuer, "wie sich gepürt", entrichtet haben. Sofern Agatha oder ihre Erben und Nachkommen liegende Güter in [den neuerworbenen Gebieten] der Herrschaft Bregenz erben, kaufen oder auf anderem Weg erwerben und dieselben verkaufen wollen, dürfen sie dies nur an [die kaiserlichen] Eigenleute im neuerkauften Teil der Herrschaft und auch nur zu einem durch das jeweilige örtliche Gericht festgesetzten billigen Preis tun, der dann, "nach dem geprauch der herrschaft Bregentz", in drei Raten abzutragen sein wird. 
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Aussteller: Amt/Herrschaft Bregenz 
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B 515 II U 3004Archivalieneinheit
1564 September 23 
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Lindau, derzeit Inhaber der Herrschaft Neuravensburg, beurkunden, dass sich Waldburga Veser, Tochter der verstorbenen Eheleute Peter Veser und Ursula Waibel zu Spießberg und "als ain Rechte hofmänni mit Leibaigenschafft an das schloß Newen Rauenspurg gehörig gewesen", um eine nicht spezifizierte Summe Geldes aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Rechtsnachfolger als Inhaber genannter Herrschaft sprechen die Aussteller Waldburga von der Eigenschaft des Leibes und Gutes und den damit verbundenen Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, dass sie ihr oder ihren Nachkommen von Eigenschafts wegen keine Ansprüche oder Forderungen mehr stellen werden, weder gerichtlich noch außergerichtlich, und erlauben ihr, ab sofort bei anderen Herrschaften, Städten, Märkten oder Dörfern Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen und ihr Hauswesen einzurichten, wann immer und wo sie dies will. 
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Aussteller: Stadt Lindau 
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B 515 II U 3005Archivalieneinheit
1565 März 26 (vff montag nach dem sonntag Oculi) 
Frobenius Christoph, Graf und Herr zu Zimmern, und Wilhelm Truchsess von Waldburg beurkunden als Vormünder der nachgelassenen Söhne Georgs Truchsessen von Waldburg, dass sich Martin Michler, ehelicher Sohn des verstorbenen Melchior Michler zu Truschwende und der Apollonia Menner, gegen Zahlung von 3 fl rh, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer und der Herrschaft Wolfegg Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Mündel und möglichen Amtsnachfolger sowie ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannten Martin von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbinden ihn von seinem Eid, versprechen, ihn wie auch seine Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewähren ihm freien Zug und erlauben ihm, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo und wie er will. Falls der Freigelassene liegende, den waldburgischen Mündeln steuerbare Güter besitzt, soll es mit denselben nach Maßgabe des mit deren Landschaft bestehenden Vertrages gehalten werden. Ferner gilt der Vorbehalt, dass Martin, sollte er über kurz oder lang wieder in der Mündel Herrschaften ziehen, erneut deren Eigenmann werden oder aber sich mit den Vormündern, den Mündeln oder deren Erben deswegen vertragen muss. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Vormundschaft Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3006Archivalieneinheit
1565 April 4 
Sigmund von Hornstein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, beurkundet, dass sich der Zimmermann Christian (Christa) Gölterlin, Sohn der verstorbenen Eheleute Hans Gölterlin und Anna Marck, um 4 fl, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und der Kommende Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Nachkommen spricht der Aussteller genannten Christian von der Eigenschaft des Leibes und Gutes und den ihr anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihm, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wie und wo er will, unbehindert durch ihn, den Landkomthur, der hiermit auch namens seines Ordens ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum samt den daraus erfließenden Rechten, Ansprüchen und Forderungen verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Deutschordenskommende Altshausen 
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B 515 II U 3007Archivalieneinheit
1565 April 5 
Christian Gölterlin, Zimmermann zu Hagnau und ehemaliger Leibeigener der Kommende Altshausen, und Waldburga Weckerler, seine Ehefrau, ergeben sich freiwillig, wohlüberlegt und um ihres besseren Nutzens willen mit Leib und Gut und allen Kindern, die Waldburga ab jetzt gebären wird, in die Eigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Aussteller erklären sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihnen, ihren Nachkommen und ihrer aller Habe nach ihrem Willen verfahren, "schaffen vnd gebieten ... handeln, fürnemen, thun und lassen", und geloben, alles dasjenige "zethun, zevolntziehen [und zu] laisten" was leibeigenen Leuten ihren "Halsherren" nach Recht, Billigkeit und Gewohnheit schuldig sind. 
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Aussteller: Christian Gölterlin; Waldburga Weckerler 
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B 515 II U 3008Archivalieneinheit
1565 April 30 
Valentin Bautz zu Bettenreute und dessen Ehefrau Barbara Brendler ergeben sich freiwillig, wohlüberlegt und um ihres besseren Nutzens willen mit Leib und Gut und allen Kindern, die Barbara von heute an gebären wird, in die Eigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Aussteller erklären sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihnen, ihren Nachkommen und ihrer aller Vermögen nach ihrem Willen verfahren, "schaffen vnd gebieten ... vnd thun", und geloben, alles dasjenige "zethun, zevolntziehen [und zu] laisten" was leibeigene Leute ihren "Halsherren" nach Recht, Billigkeit und Gewohnheit schuldig sind. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Valentin Bautz; Barbara Brendler 
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B 515 II U 3009Archivalieneinheit
1565 Mai 21 
Frobenius Christoph, Graf und Herr zu Zimmern, und Wilhelm Truchsess von Waldburg beurkunden als Vormünder der nachgelassenen Söhne Georgs Truchsessen von Waldburg, dass sich Magdalena Zürn "vßm thal", eheliche Tochter des Marx Zürn und der Anna Gering und bisher der Herrschaft Wolfegg "gehörig vnd verwandt", um 4 fl rh, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Mündel und möglichen Amtsnachfolger sowie ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannte Magdalena von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbinden sie von ihrem Eid, versprechen, sie wie auch ihre Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewähren ihr freien Zug und erlauben ihr, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo und wie sie will. Falls die Freigelassene liegende und den waldburgischen Pupillen steuerbare Güter besitzt, soll es mit denselben nach Maßgabe des mit deren Landschaft bestehenden Vertrages gehalten werden". Auch gilt der Vorbehalt, dass Magdalena, sollte sie über kurz oder lang wieder in der Mündel Herrschaften ziehen, sich deren Leibherrschaft erneut unterwerfen oder aber sich mit den Vormündern, den Mündeln oder deren Erben deswegen vertragen muss. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Vormundschaft Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3010Archivalieneinheit
1565 Mai 22 
Frobenius Christoph, Graf und Herr zu Zimmern, und Wilhelm Truchsess von Waldburg beurkunden als Vormünder der nachgelassenen Söhne Georgs Truchsessen von Waldburg, dass sich Apollonia Heiss zu Heißen (vom heissen vor dem waldt), eheliche Tochter des Jerg Heiss und der Ursula Wochnar und bisher der Herrschaft Waldburg "gehörig vnd verwandt", um 5 fl rh, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Mündel und möglichen Amtsnachfolger sowie ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannte Apollonia von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbinden sie von ihrem Eid, versprechen, sie wie auch ihre Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewähren ihr freien Zug und erlauben ihr, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo und wie sie will. Falls die Freigelassene liegende und den waldburgischen Pupillen steuerbare Güter besitzt, soll es mit denselben "nach der herrschaft waltpurg geprauch" gehalten werden. Auch gilt der Vorbehalt, dass Apollonia, sollte sie über kurz oder lang wieder in der Mündel Herrschaften ziehen, sich deren Leibherrschaft erneut unterwerfen oder aber sich mit den Vormündern, den Mündeln oder deren Erben deswegen vertragen muss. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Vormundschaft Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3011Archivalieneinheit
1565 Juni 9 
Äbtissin Anna, Priorin und Konvent des Klosters Baindt beurkunden, dass sich Barbara Theuringer zu Gwigg, eheliche Tochter des Hans Theuringer und der Barbara Meyer, um 5 fl landesüblicher Währung, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Nachkommen sprechen die Aussteller genannte jüngere Barbara von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den aus ihr erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, sie von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen nicht mehr zu behelligen, gestatten ihr, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm, Vogt- oder Bürgerrecht bei anderen Herren oder "frawen" , bei Städten oder Märkten anzunehmen, wo immer sie will, und verzichten noch einmal ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an der Freigelassenen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Baindt 
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B 515 II U 3012Archivalieneinheit
1565 Juni 9 
Graf Gabriel von Ems, Herr zu Kißlegg, beurkundet, dass sich Katharina Kebach samt ihren Kindern Bartholome, Jerg und Elsbetha Müller, die sie gemeinsam mit ihrem verstorbenen Ehemann Hans Müller zu Wolfgelts erzeugt hat, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes von seiner Leibherrschaft losgekauft hat. Der Aussteller entbindet genannte Katharina und ihre Kinder von ihren Eiden, Belastungen und Verpflichtungen, spricht dieselben von der Eigenschaft des Leibes und Gutes und der anhängenden "Servitut" los, erlaubt ihnen, ab sofort bei Herren oder Städten neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo sie wollen und wo es ihnen am nützlichsten ist, unbehindert durch ihn, den Aussteller, garantiert, sie oder ihre Habe von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, weder gerichtlich noch außergerichtlich, und verzichtet auch namens seiner Erben noch einmal ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihnen. Falls den jetzt Freigelassenen oder deren Nachkommen und Erben künftig in der Herrschaft Kißlegg und damit innerhalb der Steuerhoheit (steur) des Ausstellers "erbfäll ... anfallen" sollten [gemeint sind Liegenschaften], müssen sie sich "nach biderleutt erkanntnus auslösen vnd abweisen lassen". 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Graf Gabriel von Ems 
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B 515 II U 3013Archivalieneinheit
1565 September 10 
Maria Jacoba Freiin zu Schwarzenberg und Hohenlandsberg, Äbtissin des Damenstifts Buchau, beurkundet, dass sich Anna Reck, eheliche Tochter des Hans Reck und der Margretha Straifiner zu Ertingen, mit Rat und Willen des dortigen Kapitels und um eine nicht spezifizierte Summe Geldes von der Eigenschaft des Leibes und Gutes, mit der sie als Kornelierin dem Stift untertänig gewesen ist, losgekauft hat. Deshalb spricht die Ausstellerin auch namens ihres Stifts genannte Anna von der Eigenschaft los, erlaubt ihr, anderswo Schirm, Herrschaft oder Bürgerrecht anzunehmen, wie, wann oder von wem sie will und es ihr am nützlichsten ist, von ihr, der Ausstellerin, ihrem Stift oder ihrer aller Erben und Nachkommen unbehindert. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Damenstift Buchau 
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B 515 II U 3014Archivalieneinheit
1565 November 12 
Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, sowie Prior und Konvent des Klosters Weingarten beurkunden, dass sich Anna Spen vom Spießberg, eheliche Tochter des Konrad Spen und der Lucia Krenklin, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Die Aussteller gewähren genannter Magdalena hiermit freien Zug, wie und wohin sie will, so dass dieselbe ab sofort ohne Einsprache oder Behinderung von ihrer Seite bei Herren oder in Städten Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annehmen kann, sprechen sie von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes los, verzichten auch namens ihrer Nachkommen auf das bisherige Eigentum an ihr, entbinden sie von ihrem Eid und schließen künftige Forderungen, gerichtliche und außergerichtliche, gegen sie oder ihre Nachkommen von Leibeigenschafts wegen nachdrücklich aus. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Weingarten 
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B 515 II U 3015Archivalieneinheit
1565 November 22 
Graf Joachim von Fürstenberg zu Heiligenberg und Werdenberg, Landgraf in [der] Baar etc., entlässt Gretha Gack (Gäckin) von Niederweiler zu Asenhausen (Äsenhausen) gemeinsam mit den beiden mit ihrem verstorbenen Ehemann Augustin Schläfflin erzeugten Töchtern aus seiner Leibherrschaft. Auch namens seiner Erben und Nachkommen verzichtet der Aussteller auf sein bisheriges Eigentum und die aus demselben resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen und erlaubt genannter Gretha und ihren Kindern, Schutz und Schirm oder Herrschaft anzunehmen, "von wem oder wa sy wöllen", ohne von seiner Seite irgendwelche Behinderung gewärtigen zu müssen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Graf Joachim von Fürstenberg 
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B 515 II U 3016Archivalieneinheit
1565 November 30 (an sant Endras des hailigen zwelffpotten tag) 
Hans Schenk von Stauffenberg zu Wilflingen beurkundet, dass sein und seiner Brüder Eigenamann Matthias (Theis) Keüle zu Hitzkofen bei ihm erschienen ist und dargelegt hat, dass er sich an "andern End vnd ortt seiner gelegenhait nach" und um seines besseren Nutzens willen niederlassen wolle, und eindringlich um Manumission ersucht hat. Weil der Aussteller zur Hilfe geneigt ist, spricht er hiermit in seinem und seiner Brüder, auch ihrer aller Erben Namen genannten Keüle von der Eigenschaft des Leibes und Gutes los. 
Pergament - Abschrift 
Aussteller: Hans Schenk von Stauffenberg 
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