Archivaliengattungen

Urkunden

Urkunden sind zunächst Mittel der schriftlichen Rechtssicherung. Sie halten Angelegenheiten von rechtlicher Bedeutung, Rechtshandlungen und rechtliche Tatsachen schriftlich fest und verleihen ihnen damit Sicherheit und Dauerhaftigkeit. Die Urkunde bildet den abschließenden schriftlichen Niederschlag einer Rechtshandlung und ist ein mit öffentlichem Glauben ausgestattetes, rechtskräftiges Schriftstück über erworbene Besitz- und Rechtstitel ihres Empfängers. Hierzu ist sie an feste, formale Merkmale gebunden und mit bestimmten Beglaubigungsmitteln versehen, deren traditionell bedeutendstes das Siegel ist.

Ab dem 7. Jahrhundert setzte sich nördlich der Alpen Pergament als fast ausschließlicher Beschreibstoff durch. Trotz der Übernahme des billigeren Papiers seit dem späten Mittelalter wurden Urkunden als bedeutende Rechtstexte auch weiterhin auf Pergament ausgefertigt. Insgesamt verwahrt das Hauptstaatsarchiv etwa 110.000 Urkunden auf Pergament. Die ältesten Originale sind Kaiserurkunden von dem Beginn des 9. Jahrhunderts.

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