Archivaliengattungen

Akten

Seit dem 14. Jahrhundert sind mit dem Anstieg der Schriftlichkeit und der Verwendung von Papier als Beschreibstoff vermehrt schriftliche Aufzeichnungen überliefert. Sie dokumentieren meist Vorgänge von zeitlich begrenzter, nicht rechtsrelevanter Bedeutung und werden als Akten bezeichnet.

Im Unterschied zu Urkunden sind Akten somit nicht das Ergebnis einer abgeschlossenen Rechtshandlung, sondern sie überliefern Prozesse, die zu einer Entscheidung führten. Sie sind damit auch Ausdruck einer organisierten und planmäßig arbeitenden Verwaltung.

Ab dem 16. Jahrhundert wurde das Aktenwesen zum wichtigsten Arbeitsinstrument der Verwaltung. Die Akten spiegeln wie keine andere Quellengattung das Verwaltungshandeln detailliert wider. Neben Amtsbüchern und Urkunden bilden sie eine zentrale Gattung unter den archivischen Quellen.

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