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Akten und Aktenplan
Akten entstehen bei der Erledigung einer Aufgabe als. Sie enthalten die Korrespondenz zwischen den beteiligten Personen und interne Vermerke, mit denen wichtige Informationen festgehalten werden. „Acta“ ist das lateinische Wort für „Handlungen“.
Akten gibt es seit dem ausgehenden Mittelalter. Schriftstücke wurden zusammen gelegt und gemeinsam verwahrt – chronologisch, geordnet nach Korrespondenzpartnern oder nach bestimmten Betreffen.
Im 19. Jahrhundert haben sich so genannte Sachaktenregistraturen durchgesetzt, in denen nach einem vorgegebenen Aktenplan die ein- und ausgehenden Schriftstücke (die letzteren zunächst als Konzept, dann als Durchschlag oder Kopie) abgelegt werden. Die Aktentitel werden auf dem Einband der Akte vermerkt, oft sogar gedruckt.

Akten können in unterschiedlicher Weise formiert werden. Hierzu drei Beispiele:

1 Das württembergische Büschel:
die ein- und ausgehenden Schriftstücke wurden einfach aufeinander gelegt, wobei das jüngste Schriftstück immer oben liegt. Der so stetig weiter wachsende Aktenstoß wurde verschnürt.
(siehe auf der folgenden Abb. rechts)

2 Die badische Oberrandheftung:
die Akten wurden oben links durch einen Faden zusammengehalten, den man aufschnüren musste, wenn die Akte Zuwachs erhielt.
(siehe auf der folgenden Abb. oben links)

3 Die preußische Fadenheftung:
die Akten wurden am linken Rand zusammengenäht
(siehe auf der folgenden Abb. unten links)

Heutzutage sind unterschiedliche Systeme von Ordnern und Aktenheften in Gebrauch.

VorschaubildBild einsehen    Württembergische Büschel (rechts), badische Oberrandheftung (oben links) und preußische Fadenheftung (unten links)
VorschaubildBild einsehen    Auszug aus dem Landeseinheitlichen Aktenplan der baden-württembergischen Landesverwaltung von 1985
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