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2.2
Bauern und Leibeigene
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Exponat 21

Urkunde über die Leibeigenschaft

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Ein Angehöriger der niederadeligen Familie von Straubenhardt pfändet die Nutzungsrechte an einem leibeigenen Bauern. - Um 1300 löst die deutsche Sprache das Latein als Urkundensprache ab. - Die Urkunde, die sich nicht auf eine Liegenschaft, sondern auf einen Menschen bezieht, dürfte eher zufällig im Mittelalter erhalten geblieben sein.
24. August 1299
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 480 U 802
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