Nachrichten
01.04.2019

Archivale des Monats April 2019

F 179/1 Nr. 310 bis Nr. 344
Im Prozess gezeigter Kälberstrick mit einer der Prozessakten.

Im Januar 1955 wurde der gelernte Metzger Hans Hetzel vom Landgericht Offenburg wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dem Urteil vorausgegangen war ein von der Öffentlichkeit mit großem Interesse verfolgter Prozess, bei dem, neben einigen pikanten Details, vor allem ein medizinisches Gutachten und ein Kälberstrick eine entscheidende Rolle spielten.

Vierzehn Jahre später wurde Hans Hetzel nach einer Wiederaufnahme des Verfahrens von demselben Gericht freigesprochen und eines der fatalsten Fehlurteile der deutschen Nachkriegsgeschichte wurde korrigiert.

Was war geschehen?

Im Herbst 1953 nahm Hans Hetzel die damals 25-jährige Magdalena Gierth bei Hofweier als Anhalterin in seinem Auto mit. Man kam ins Gespräch und Hetzel, der als Vertreter für Spielautomaten geschäftlich unterwegs war, bot Frau Gierth an, ihn auf seiner Tour durch den Schwarzwald zu begleiten.

Nach einem gemeinsamen Abendessen in Triberg kam es auf der Rückfahrt bei Hausach zum Geschlechtsverkehr, bei dem Magdalena Gierth starb.

Hetzel bekundete nach seiner Festnahme, er habe zunächst Wiederbelebungsversuche unternommen, sei dann aber in Panik geraten, habe die Leiche in sein Auto gelegt und zu einer Stelle in der Nähe von Appenweier gefahren, an der bereits vor einiger Zeit zwei Frauenleichen aufgefunden worden waren.

Den Ausführungen Hetzels wurde kein Glauben geschenkt, vielmehr ging man von einem brutalen Sexualmord aus. Lediglich anhand von Obduktionsfotos fertigte der renommierte Gerichtsmediziner Albert Ponsold ein Gutachten an. Demnach war die Todesursache eine Strangulation, vermutlich mittels eines Kälberstricks. Ein solcher wurde dann zur Anschauung auch im Prozess vorgezeigt.

Hans Hetzel beteuerte auch nach der Verurteilung seine Unschuld und strebte mit Hilfe seines Anwalts und gegen heftigen Widerstand der Justizbehörden eine Wiederaufnahme des Verfahrens an, wozu es dann aber erst 1969 kam. Vorgelegt wurde ein neues Gutachten des aus Österreich stammenden und an der Humboldt-Universität in (Ost-) Berlin lehrenden Gerichtsmediziners Otto Prokop. Darin wurde nachgewiesen, dass die angeblichen Strangulationsmale post mortem entstanden waren, wohl durch die Lagerung des Halses auf einer Astgabel. Keinesfalls habe ein Kälberstrick hierfür ursächlich sein können. Als Todesursache wurde Herzversagen diagnostiziert.

Hans Hetzel kam frei und verstarb 1988.

Die Geschichte wurde literarisch von Thomas Hettche in seinem 2001 erschienenen Roman "Der Fall Arbogast" verarbeitet.

Ein Archivale aus dem Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Freiburg F 179/1 Nr. 310 bis Nr. 344.